PR und Recht. Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar

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1 PR und Recht Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar

2 Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum

3 Folgen von Rechtsverletzungen Unterlassung Gegendarstellung Widerruf/Richtigstellung Schadensersatz und Geldentschädigung Strafrechtliche Folgen

4 Wer kann Ansprüche geltend machen? Fotografen/Autoren Abgebildete Person Medium

5 Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum

6 2. Verwendung fremder Inhalte a. Verboten: Verwendung ohne Erlaubnis b. Urheberrechtlich geschützte Werke c. Urhebernennung d. Zitatrecht e. Linking und Framing

7 a) Verboten: Verwendung ohne Erlaubnis Infos Dürfen übernommen werden. Beispiel: Perlentaucher-Entscheidung Risiko: Wahrheit unklar Texte/Bilder Dürfen nicht übernommen werden. Ausnahme: Einwilligung (z.b.: Texte für Presse bereitgestellt)

8 a) Verboten: Verwendung ohne Erlaubnis Folgen widerrechtlicher Nutzung: Kostenpflichtige Abmahnung Lizenzgebühr Ggf. 100%iger Zuschlag für vergessene Namensnennung strafbewehrte Unterlassungserklärung

9 b) Urheberrechtlich geschützte Werke persönliche geistige Schöpfung geschütztes Werk

10 Art der Übernahme der Inhalte ist unerheblich! Text/ Fotos aus Zeitung eingescannt Text/ Fotos aus dem Internet kopiert Text aus Zeitung abgeschrieben Beitrag aus Fernsehen aufgenommen

11 c) Urheberbezeichnung Grundsatz: Urheber muss immer genannt werden. Ausnahmen: Urheber hat verzichtet Verzicht aus Branchenübung Praxis: Urheber immer nennen, es sei denn ausdrücklicher Verzicht liegt vor.

12 d) Zitatrecht Grundsatz: Verwendung ist verboten! Ausnahmen: 1. Kurzzitat. 2. Bericht über tagesaktuelle Ereignisse. 3. Pressespiegel.

13 aa) Zitatrecht - Kurzzitat Umfang Gilt nur für kleine Ausschnitte. Zitierzweck Bezug zur eigenen Darstellung. Nicht: Zitat um seiner selbst willen.

14 Beispiele: Unzulässige Kurzzitate Zitieren aller fünf Strophen des Liedes»Lili Marleen. Einblendungen von Sendungen fremder Fernsehanstalten in der Sendung TV-Total von Stefan Raab. Verwendung eines Spruchs von Karl Valentin.

15 bb) Tagesaktuelle Ereignisse Voraussetzungen: In tagesaktuellen Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunksendungen und tagesaktuellen Online Diensten. Nicht für PR. Dient Tagesinteressen. In einem durch den Zweck gebotenen Umfang.

16 cc) Pressespiegel Beschränkt auf Betriebsinterne Verbreitung!! Nicht im Internet!! Quelle Zeitungsartikel oder Rundfunkkommentar + politische, religiöse, wirtschaftl. Tagesfragen Vergütung Zitate in Pressespiegeln sind vergütungspflichtig. Einzug der Vergütung erfolgt durch VG WORT.

17 Elektronischer Pressespiegel Nicht im Internet. Verwendung nur als Grafische Datei Datei darf nicht der Textsuche zugänglich sein. Erlaubt JPG, BMP PDF als Grafik formatiert Verboten DOC, RTF PDF als Text hinterlegt

18 Verwendung des Elektronischen Pressespiegels Nur In-House-Verbreitung Im Konzern: Mitarbeiter von Tochterunternehmen wenn Beteiligung über 51%. Tipp: Verbreiter sollte darauf hinweisen, dass der Pressespiegel nicht weitergeleitet werden darf.

19 Pressespiegel eines Vereins. Hier ist eine Abmahnung vorprogrammiert! Betroffene Rechte: Urheberrechte Texte und Fotos, Rechte der Abgebildeten

20 Pressespiegel eines Unternehmens Nur zulässig mit Genehmigung der Berechtigten (Verlag und Verlag). Zulässig wären Links auf Webseiten der Verlage.

21 Beispiel Informationen: Wiedergabe eines Abstracts mit eigenem schöpferischen Gehalt kann zulässig sein Freie Bearbeitung? - wörtliche Übernahme - Ersetzung d. Originals Entscheidung nach Einzelfall

22 d) Linking und Framing Zulässig: Verlinkung auf fremde Inhalte Beispiel: Paperboy-Entscheidung Nicht zu empfehlen aber nach EuGH zulässig: Framing = Verlinkung so, dass der fremde Inhalt wie ein eigener Inhalt erscheint

23 Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum

24 a) Grundbegriffe Übertragung von Nutzungsrechten Zweckübertragungslehre Der Umfang der Nutzungsrechte bestimmt sich nach dem mit seiner Einräumung verfolgten Zweck. Im Zweifel ist nur ein Minimum an Rechten abgetreten. Nutzungsarten, die nicht ausdrücklich abgetreten werden, bleiben beim Urheber.

25 b) Welche Rechte in der PR gebraucht werden Zeitlich räumlicher Umfang Print Online Medium Nutzungsarten Weitergabe an Dritte Ausschließliche Recht/einfache Nutzung Bearbeitung

26 Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum

27 Erforderliche Rechte Des Fotografen (Nutzungsrechte). Der abgebildeten Personen. Veranstalter oder Eigentümer.

28 Fotos von Personen Erhebliches Konfliktpotential in der Praxis Jeder hat das Recht am eigenen Bild, 22 KUG Veröffentlichung nur mit Einwilligung.

29 Ausnahmen vom Erfordernis der Einwilligung: 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

30 Fotos von Personen - Die Einwilligung Am Besten schriftlich. In wichtigen Fällen vom Fotografen von Agentur vorzeigen lassen. Medien in denen veröffentlichet werden soll sollten genannt werden. z.b. Online, Presse, Fernsehen Für PR muss sich die Einwilligung auf Werbung bzw. Eigenwerbung erstrecken. DJV-Einwilligung unter

31 Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum

32 5. Impressum und Anbieterkennzeichnung Impressumspflicht nach Landespressegesetz Gilt für alle Druckwerke außer harmlosen Harmlos: Formulare, Preislisten, Stimmzettel für Wahlen Pflichtangaben: Name und Anschrift von Verleger Drucker Verfasser oder Hersteller im Selbstverlag Verantwortlicher Redakteur (nur für periodische Presse)

33 Impressum und Anbieterkennzeichnung Anbieterkennzeichnung, 5 TMG, 55 RStV Erforderlich für jede geschäftsmäßige Internetpräsenz Erforderlich auch im Sozial Web.

34 Impressum und Anbieterkennzeichnung Inhalte Name, ladungsfähige Anschrift des Anbieters, vertretungsberechtigte Person -Adresse- Nicht zwingend auch TelefonNr. HR-Nummer, Registergericht Ggfs. Aufsichtsbehörde Soweit vorhanden: USt-ID Verantwortlicher für den Inhalt nur bei journalistisch-redaktionellen Inhalten

35 Vielen Dank!

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