Protokoll der 14. Sitzung des Stadtrates Flöha

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1 Protokoll der 14. Sitzung des Stadtrates Flöha Datum: 29. Oktober 2015 Ort: Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle Zeit: 19:00 21:15 Uhr Anwesenheit Stadträte: Oberbürgermeister Herr Holuscha Stadtrat Herr Grunert Stadtrat Herr Lange Stadträtin Frau Sehm Stadtrat Herr Richter, P. Stadträtin Frau Weise Stadtrat Herr Walther Stadtrat Herr Franke Stadtrat Herr Schülke Stadtrat Herr Hollstein Stadtrat Herr Kunze Stadtrat Herr Weigner Stadträtin Frau Sell Stadtrat Herr Fritzsche Stadtrat Herr Pech Stadträtin Frau Penz Stadtrat Herr Dr. Garbe Stadtrat Herr Wildner Stadtrat Herr Nagel Stadtrat Herr Werner Stadtrat Herr Walthelm Stadtrat Herr Quaiser entschuldigt Anwesenheit Stadtverwaltung Amtsleiter Bauverwaltung Herr Stefan Amtsleiterin Finanzverwaltung Frau Pentke Amtsleiter Hauptverwaltung Herr Mrosek entschuldigt, dafür Herr Weiler Leiter Sachgebiet Bauhof Herr Enew Ortsvorsteher Falkenau Herr Müller Protokollführerin Frau Schäfer Gäste 16 Tagesordnung, öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit 3. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung 4. Protokollbestätigung der 13. Sitzung des Stadtrates vom Bürgerfragestunde 6. Beschluss über die Vertretung des Oberbürgermeisters (Vorlage-Nr.: STR-060/2015) 7. Beschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Flöha (Vorlage-Nr.: STR-061/2015) 8. Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Flöha (Vorlage-Nr.: STR-062/2015) 9. Beschluss zur Zuschlagserteilung nach öffentlicher Ausschreibung Beschaffung von einem LKW 7,5t- Hakenabroller mit Winterdienstgeräten für den Bauhof (Vorlage-Nr.: STR-063/2015) 10. Beschluss zur Zuschlagserteilung nach öffentlicher Ausschreibung Beschaffung von einem LKW 7,5t-Dreiseitenkipper mit Winterdienstgeräten für den Bauhof (Vorlage-Nr.: STR-064/2015) 1

2 11. Beschluss zur Zuschlagserteilung nach freihändiger Vergabe Beschaffung von zwei Doppelkammerstreuautomaten Fa. Gmeiner für Multicar M26 für den Bauhof (Vorlage-Nr.: STR-065/2015) 12. Beschluss zur Zuschlagserteilung nach Angebotseinholung (freihändige Vergabe) Vorhaben: Erneuerung SASKIA-Anwendungsserver in der Stadtverwaltung (Vorlage-Nr.: STR-066/2015) 13. Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe Neubau Feuerwehrgerätehaus Falkenau (Vorlage-Nr.: STR-067/2015) 14. Beschluss zum Verkauf des Gebäudes Dr.-Th.-Neubauer-Straße 1 (ehemalige Kindertagesstätte) (Vorlage-Nr.: STR-068/2015) 15. Beschluss zur Bestellung eines Erbbaurechtes für eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 347/8, Gemarkung Plaue (Dr.-Th.-Neubauer-Straße 1 ehemalige Kindertagesstätte) (Vorlage-Nr.: STR-069/2015) 16. Beschluss zum Grundstücksverkauf Parzelle Nr. 1 im Bebauungsplangebiet Uferstraße Baugrundstück Sachsenstraße (Vorlage-Nr.: VWA-061/2015) 17. Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 745/8, Gemarkung Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-082/2015) 18. Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 745/8, Gemarkung Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-083/2015) 19. Beschluss über den Beitritt zum Rahmenvertrag Lärmkartierung 2017 (Vorlage-Nr.: STR-070/2015) 20. Informationen 21. Informationen zum Hochwasserschutz 20.2 Informationen des Ortschaftsrates Falkenau 20.3 Anfragen der Stadträte 20.4 Allgemeine Informationen TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Der Oberbürgermeister eröffnete die 14. Sitzung des Stadtrates und begrüßte die Sitzungsteilnehmer und Gäste. TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Beschlussfähigkeit Die Einladung wurde am jeweils an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Flöha sowie an der multifunktionalen Einrichtung (Volkshaus) im Ortsteil Falkenau ausgehangen und am gleichen Tag durch Austragen den Stadträten zugestellt. Es folgte die Feststellung der Anwesenheit (Anwesenheit siehe Seite 1). Die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit wurden durch den Oberbürgermeister festgestellt. TOP 3 Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung wurde dem Stadtrat vorgestellt. Oberbürgermeister Holuscha erklärte, dass die Tagesordnungspunkte 6 und 12 aufgrund von Klärungsbedarf an die Ausschüsse verwiesen werden und damit entfallen. Es gab keine weiteren Einwendungen und Ergänzungen. Damit war die Tagesordnung bestätigt. 2

3 TOP 4 Protokollbestätigung der 13. Sitzung des Stadtrates vom Die Stadträte bestätigten einstimmig das Protokoll der 13. Sitzung des Stadtrates vom TOP 5 Bürgerfragestunde Durch die anwesenden Gäste wurden keine Fragen gestellt. Oberbürgermeister Holuscha gratulierte Frau Sabine Mahrla zur Auszeichnung mit der Annen- Medaille durch die Sächsische Sozialministerin. Damit wurden u.a. ihr großes soziales Engagement, ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Flöha sowie ihre aktive Mitarbeit im Landfrauenverband und im Regionalverband der Volkssolidarität gewürdigt. Er überreichte ihr einen Blumenstrauß. TOP 6 Beschluss über die Vertretung des Oberbürgermeisters (Vorlage-Nr.: STR-060/2015) entfällt TOP 7 Beschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Flöha (Vorlage-Nr.: STR-061/2015) Herr Stefan erläuterte die Beschlussvorlage, die im Technischen Ausschuss vorberaten wurde. Zur besseren Orientierung zeigte er den Stadträten einen Übersichtsplan mit Darstellung der zwei Bereiche. Beschluss-Nr.: 143/14/ Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Flöha soll gemäß 2 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in der zuletzt gültigen Fassung, entsprechend dem in der Anlage beigefügten Lageplan vom September 2015 für die Bereiche gewerbliche Baufläche Kohlenstraße und Gewerbegebiet Turnerstraße geändert werden. 2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: - Diese Flächen sollen als gemischte Bauflächen ausgewiesen werden. - Künftig soll hier eine Bebauung mit Wohngebäuden sowie nicht störenden Gewerbebetrieben möglich sein. 3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll auf der Grundlage des Vorentwurfes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in Form der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Der Änderungsbeschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. TOP 8 Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Flöha (Vorlage-Nr.: STR-062/2015) Herr Stefan erläuterte die Beschlussvorlage. Die Notwendigkeit der Änderung resultiert daraus, dass an beiden Standorten aufgrund der Flächenzuschnitte und der Topografie keine Nachfrage von Gewerbetreibenden besteht. Die Begründung ist den Stadträten mit der Einladung zugegangen. 3

4 Beschluss-Nr.: 144/14/ Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Flöha für die Bereiche gewerbliche Baufläche Kohlenstraße und Gewerbegebiet Turnerstraße im Maßstab 1: mit dem Stand vom September 2015 und der Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit dem Stand vom September 2015 werden gebilligt. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes in der Stadtverwaltung Flöha. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß 4 Abs. 1 (BauGB) durchgeführt. TOP 9 Beschluss zur Zuschlagserteilung nach öffentlicher Ausschreibung Beschaffung von einem LKW 7,5t Hakenabroller mit Winterdienstgeräten für den Bauhof (Vorlage-Nr.: STR-063/2015) Herr Stefan erläuterte den Vergabevorschlag und verwies auf den Wirtschaftlichkeitsvergleich. Beides lag den Stadträten schriftlich vor. Beschluss-Nr.: 145/14/2015 Der Stadtrat der Stadt Flöha beschließt die Zuschlagserteilung nach 18 VOL/A für die Beschaffung eines BH-Kommunal-LKW 7,5t Hakenabroller mit Winterdienstgeräten für den Bauhof ( Leasingfahrzeuge). Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ,00 / brutto pro Jahr. Der Zuschlag wird auf Grund von 18 VOL/ A unter Berücksichtigung aller technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte an die Firma Henne-Unimog GmbH, Wiedemar erteilt. Vergabegrundlage: 3 Abs.1 VOL/A in Form der öffentlichen Ausschreibung unter Anwendung des Sächsischen Vergabegesetzes. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Leasing-Vertrages durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung) TOP 10 Beschluss zur Zuschlagserteilung nach öffentlicher Ausschreibung Beschaffung von einem LKW 7,5 t Dreiseitenkipper mit Winterdienstgeräten für den Bauhof (Vorlage-Nr.: STR-064/2015) Herr Stefan erläuterte den Vergabevorschlag und verwies auf den Wirtschaftlichkeitsvergleich. Beides lag den Stadträten schriftlich vor. Herr Enew erklärte aufgrund der Anfrage von Herrn Stadtrat Pech, dass gemäß Ausschreibung während der Garantiezeit eine Werkstatt im Umkreis von 30 km zur Verfügung stehen muss und danach freie Werkstattwahl besteht. Beschluss-Nr.: 146/14/2015 Der Stadtrat der Stadt Flöha beschließt die Zuschlagserteilung nach 18 VOL/A für die Beschaffung eines 02/2015 BH-Kommunal-LKW 7,5t - Dreiseitenkipper mit Winterdienstgeräten für den Bauhof ( Leasingfahrzeuge). Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ,04 / brutto pro Jahr. Der Zuschlag wird auf Grund von 18 VOL/ A unter Berücksichtigung aller technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte an die Firma Henne-Unimog GmbH, Wiedemar erteilt. Vergabegrundlage: 3 Abs.1 VOL/A in Form der öffentlichen Ausschreibung unter Anwendung des Sächsischen Vergabegesetzes. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Leasing-Vertrages durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) 4

5 TOP 11 Beschluss zur Zuschlagserteilung nach freihändiger Vergabe Beschaffung von zwei Doppelkammerstreuautomaten Fa. Gmeiner für Multicar M26 für den Bauhof (Vorlage-Nr.: STR-065/2015) Herr Stefan erläuterte die Notwendigkeit der Ersatzanschaffung sowie den vorliegenden Vergabevorschlag. Beschluss-Nr.: 147/14/2015 Der Stadtrat der Stadt Flöha beschließt die Zuschlagserteilung nach 18 VOL/A für die Beschaffung von zwei Doppelkammerstreuautomaten Fa. Gmeiner für Multicar M26 für den Bauhof ( / (023/2013 Winterdienst-Ausstattung). Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ,56 / brutto. Der Zuschlag wird auf Grund von 18 VOL/ A unter Berücksichtigung aller technischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte an die Firma Uhlig KFZ Flöha erteilt. Vergabegrundlage: 3 Abs.5 Buchst. g VOL/A in Form der freihändigen Vergabe unter Anwendung des Sächsischen Vergabegesetzes. TOP 12 Beschluss zur Zuschlagserteilung nach Angebotseinholung (freihändige Vergabe) Vorhaben: Erneuerung SASKIA-Anwendungsserver in der Stadtverwaltung (Vorlage-Nr.: STR-066/2015) entfällt TOP 13 Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe Neubau Feuerwehrgerätehaus Falkenau (Vorlage-Nr.: STR-067/2015) Herr Weiler erläuterte die Beschlussvorlage, welche bereits im Technischen Ausschuss vorberaten wurde. Er beantwortete die Fragen der Stadträte. Beschluss-Nr.: 148/14/2015 Auf Grund von notwendigen Planungsänderungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Falkenau ist ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von notwendig. Die Deckung dieser Mehrauszahlungen erfolgt aus den nicht verbrauchten Mitteln im Bereich der Maßnahme Verkehrsflächen P+R Anlage. Produkt/ Sachkonto Plan 2015 Mittel aus Vorjahr Mehrbedarf Deckung / / 006/ Bugetumbuchung ,99 Rest aus Vorjahr / / 018/2013 Maßnahme Verkehrsflächen P+R Anlage. Der Stadtrat stimmt dieser Planveränderung zu. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (14 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen) TOP 14 Beschluss zum Verkauf des Gebäudes Dr.-Th.-Neubauer-Straße 1 (ehemalige Kindertagesstätte) (Vorlage-Nr.: STR-068/2015) Oberbürgermeister Holuscha erklärte, dass der Volkssolidarität Regionalverband Freiberg e.v. (Volkssolidarität) in einem Teil des Gebäudes (ehemalige Kinderkrippe) beabsichtigt, eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylbewerber (UMA) (Lebensalter bis 18 Jahre) zu errichten, in der maximal 24 Jugendliche rund um die Uhr betreut werden sollen. Die Fraktions- 5

6 vorsitzenden wurden am in einer Beratung durch den Oberbürgermeister über den Sachverhalt (TOP 14 und TOP 15) informiert. Am fand ein Vorort-Gespräch mit Vertretern des Landkreises Mittelsachsen zur baulichen Ertüchtigung des Areals statt. Durch den käuflichen Erwerb des Gebäudes kann die Volkssolidarität für das Projekt eine 100 %ige Förderung vom Land Sachsen erhalten. Frau Pentke beantwortete Fragen zur Bewertung des Gebäudes. Zur besseren Orientierung wurde den Stadträten ein Luftbild gezeigt. Von Frau Stadträtin Penz zu einem Integrationskonzept gefragt, erklärte Oberbürgermeister Holuscha, dass sich Bürgermeister aus Nachbargemeinden am bei ihm zu einem Gespräch getroffen haben, um sich gemeinsam zu positionieren und eine entsprechende Presseerklärung abzugeben. Beschluss-Nr.: 149/14/2015 Mit dem Umzug der Kindertagesstätte in die Alte Baumwolle steht das Gebäude Dr.-Th.- Neubauer-Str. 1 zu einem Großteil leer. Der Volkssolidarität, Regionalverband Freiberg e.v. betreibt in Teilen des Untergeschosses eine Großküche. Das Gebäude wurde 1980 errichtet und auf Grund des hohen Reparaturrückstaus erwog die Stadt Flöha bereits den Abriss. Durch den Regionalverband Freiberg e.v. der Volkssolidarität besteht Interesse, den sozialen Aufgabenbereich um den Schwerpunkt Betreuung Minderjähriger zu erweitern und das Gebäude dafür umzunutzen. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 349) beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf des Gebäudes Dr.-Th.-Neubauer-Straße 1 (ehemalige Kindertagesstätte) mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) von m². Der Kaufpreis ist ein Vereinbarungspreis und beträgt 1,00. Allein die Kosten der rückständigen Dachreparatur einschließlich Innenentwässerung übersteigen bei weitem die letzte monatliche Abschreibung im November 2015 in Höhe von ,68 Euro. Der Kaufpreis entspricht dem Restbuchwert Dezember Das Gebäude wird verkauft wie es steht und liegt. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf (z.b. Notar, Grundbuch, Vermessung usw.) trägt der Erwerber. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Verkaufes beauftragt. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) TOP 15 Beschluss zur Bestellung eines Erbbaurechtes für eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 347/8, Gemarkung Plaue (Dr.-Th.-Neubauer-Straße 1 ehemalige Kindertagesstätte (Vorlage-Nr.: STR-069/2015) Oberbürgermeister Holuscha erläuterte die Beschlussvorlage. Beschluss-Nr.: 150/14/2015 Mit dem Umzug der Kindertagesstätte in die Alte Baumwolle fiel das Grundstück brach. Das Gebäude Dr.-Th.-Neubauer-Str. 1 steht zu einem Großteil leer. Durch den Volkssolidarität Regionalverband Frei-berg e.v. besteht Interesse, den sozialen Aufgabenbereich um den Schwerpunkt Betreuung Minderjähriger zu erweitern und das Gebäude dafür umzunutzen. Im Rahmen der Bauarbeiten zur Umnutzung und baulichen Instandsetzung des Gebäudes müssen sehr umfangreiche und kostenintensive Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zur Sicherung dieser zu tätigenden Investitionen soll ein Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Flöha und dem Volkssolidarität Regionalverband Freiberg e.v. abgeschlossen werden. Das Erbbaurecht soll an einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 347/8, Gemarkung Plaue, mit einer vorläufigen Fläche von ca m² bestellt werden. Der Erbbauzins beträgt 5 % vom ermittelten Buchwert in Höhe von 4,80 /m². Das Erbbaurecht entsteht mit der Grundbucheintragung und wird für die Dauer von 40 Jahren eingeräumt (ca m² x 4,80 Euro x 5% = 2.160,00 Euro/Jahr). Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 349) beschließt der Stadtrat von Flöha die Bestellung eines Erb- 6

7 baurechtes. Das Grundstück wird übernommen wie es steht und liegt. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.b. Notar, Grundbuch, Vermessung usw.) trägt der Erbbauberechtigte. Dem Erbbauberechtigten wird ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt. Der Erbbauvertrag wird eine Umnutzungsklausel enthalten, welche dinglich zu sichern ist. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Verkaufes beauftragt. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) TOP 16 Beschluss zum Grundstücksverkauf Parzelle Nr. 1 im Bebauungsplangebiet Uferstraße Baugrundstück Sachsenstraße (Vorlage-Nr.: VWA-061/2015) Frau Pentke erläuterte die Beschlussvorlage, die mehrfach im Verwaltungsausschuss vorberaten wurde. Zur besseren Orientierung wurde den Stadträten ein Luftbild gezeigt. Beschluss-Nr.: 151/14/2015 Das Grundstück wurde im Amtsblatt der Stadt Flöha sowie auf der Web-Site der Stadt Flöha (Immobilienangebote) ausgeschrieben. Dieses Veräußerungsangebot war bis zum befristet. Entsprechend der öffentlichen Ausschreibung wurden 2 Kaufangebote für die Parzelle Nr. 1 abgegeben. Das Mindestgebot liegt bei 43,00 /m². Die Familie Sven Löschner, wohnhaft. war meistbietend. Die Parzelle liegt auf den Flurstücken Nr. 96 d und 96 q der Gemarkung Plaue. Das Grundstück ist unvermessen. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 349) beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche der Flurstücke Nr. 96 d und 96 q, Gemarkung Plaue, Parzelle Nr. 1, mit einer vorläufigen Fläche von ca. 800 m² an die Familie Löschner entsprechend Gebot für 53,50 /m². Damit beträgt der vorläufige Gesamtkaufpreis ,00. Anfallende Kosten (Notar, Grundbucheintragung, Vermessung usw.) tragen die Käufer. Die etwaige Lastenfreistellung wird durch die Stadt getragen. An der Bestellung von Grundschulden wirkt die Stadt Flöha nicht mit. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Beschlusses beauftragt. TOP 17 Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 745/8, Gemarkung Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-082/2015) Frau Pentke erläuterte die Beschlussvorlage, die im Verwaltungsausschuss vorberaten wurde. Sie beantwortete die Fragen der Stadträte. Zur besseren Orientierung wurde den Stadträten ein Luftbild gezeigt. Beschluss-Nr.: 152/14/2015 Familie Isabelle und Torsten Zschorn, wohnhaft bewirtschaftet eine Teilfläche des kommunalen Flurstücks Nr. 745/8, Gemarkung Flöha, auf Grund eines unbefristeten Pachtvertrages als Gartenland. Die Familie Zschorn möchte den Garten käuflich erwerben. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 349) beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr.745/8, Gemarkung Flöha, mit einer Größe von ca. 350 m². Der Kaufpreis beträgt 3,91 /m². Dies entspricht dem vom Gutachterausschuss des LRA Mittelsachsen ermittelten mittleren Bodenrichtwert/ Orientierungswert in der Kategorie Gartenland/Einzelgärten östl. Teil des Landkreises. Somit beträgt der Gesamtkaufpreis vorläufig 1.368,50 Euro. Familie Zschorn ist bekannt, dass das Grundstück vormals als Deponie genutzt wurde. Sie kauft das Grundstück wie es steht und liegt. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf (z.b. Notar, Grundbuch, Vermessung usw.) trägt die Familie Zschorn. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Verkaufes beauftragt. 7

8 TOP 18 Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 745/8, Gemarkung Flöha (Vorlage-Nr.: VWA-083/2015) Frau Pentke erläuterte die Beschlussvorlage, die im Verwaltungsausschuss vorberaten wurde. Zur besseren Orientierung wurde den Stadträten ein Luftbild gezeigt. Beschluss-Nr.: 153/14/2015 Herr Ronny Hanke, wohnhaft.., bewirtschaftet eine Teilfläche des kommunalen Flurstücks Nr. 745/8, Gemarkung Flöha, auf Grund eines unbefristeten Pachtvertrages als Gartenland. Das Land wurde durch Herrn Hanke beräumt und urbar gemacht. Herr Hanke möchte den Garten käuflich erwerben. Auf der Grundlage des 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 349) beschließt der Stadtrat von Flöha den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks Nr.745/8, Gemarkung Flöha, mit einer Größe von ca m². Der Kaufpreis beträgt 3,91 /m². Dies entspricht dem vom Gutachterausschuss des LRA Mittelsachsen ermittelten mittleren Bodenrichtwert/ Orientierungswert in der Kategorie Gartenland/Einzelgärten östl. Teil des Landkreises. Somit beträgt der Gesamtkaufpreis vorläufig 4.301,00 Euro. Herrn Hanke ist bekannt, dass das Grundstück vormals als Deponie genutzt wurde. Er kauft das Grundstück wie es steht und liegt. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf (z.b. Notar, Grundbuch, Vermessung usw.) trägt Herr Hanke. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Realisierung des Verkaufes beauftragt. TOP 19 Beschluss über den Beitritt zum Rahmenvertrag Lärmkartierung 2017 (Vorlage-Nr.: STR-070/2015) Herr Stefan erläuterte die Beschlussvorlage, die im Technischen Ausschuss vorberaten wurde und beantwortete die Fragen der Stadträte. Beginn der alle 5 Jahre gesetzlich geforderten Lärmkartierung wird im II. Quartal 2016 sein. Die ausführliche Begründung lag den Stadträten als Anlage zum Beitrittsbeschluss vor. Beschluss-Nr.: 154/14/2015 Der Stadtrat von Flöha stimmt einem Beitritt der Stadt Flöha zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung 2017 an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und dem Sächsischen Städteund Gemeindetag (SSG) zu. Für die Stadt Flöha wurden 7,0 kartierungspflichtige Streckenkilometer durch das LfULG ermittelt. Bei einer Umlage von 600 EURO je zu kartierendem Straßenkilometer ergeben sich Kosten in Höhe von maximal EURO. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit (17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) TOP 20 Informationen TOP 20.1 Informationen zum Hochwasserschutz Oberbürgermeister Holuscha gab bekannt, dass der erste Jourfixe zum TA 4 am , 9:00 Uhr, bei ihm stattfindet. Teilnehmen werden neben ihm Herr Zschammer und Herr Talke von der Landestalsperrenverwaltung (LTV), Frau Bellman MdB, Herr Müller und Herr Stefan. 8

9 TOP 20.2 Informationen des Ortschaftsrates Falkenau Ortsvorsteher Müller informierte über die Ortschaftsratssitzung am in Falkenau. Schwerpunktthemen waren: - Fertigstellung Öffnung Schieferbach - Straßeninstandsetzungsmaßnahmen - Beauftragung Einbau Lüftung im Jugendkeller durch Stadtverwaltung - Baumaßnahme Gustav-Haubold-Siedlung - Aufstellung der Anschlagtafel neben der Bushaltestelle - schriftliche Weitergabe von Beschwerden von Bürgern bezüglich Ausweisung 30 km/h (Wiesenstraße oberhalb alter Bahnübergang) an die Verkehrsbehörde - Beschluss Stellungnahme des Ortschaftsrates zur Verlegung B Planänderung und fristgerechte Abgabe in der Stadtverwaltung - Beseitigung Erdhaufen Kleinkläranlage Turnhalle - Streichungen auf der Wunschliste im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Oberbürgermeister Holuscha berichtete, dass er mit einem Vertreter des TSV Falkenau am ein Gespräch wegen dem Zaun der Sportanlage Falkenau geführt hat. Es wurde eine einvernehmliche Lösung in Absprache mit dem Vorstand des TSV gefunden. Nähere Auskünfte darüber erhalten die Stadträte von ihm im nächsten Technischen Ausschuss. TOP 20.3 Anfragen der Stadträte Straßenbeleuchtung Frau Stadträtin Penz kritisierte die unzureichende Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet, z. B. in Plaue leuchte nur noch jede 3. Laterne. Herr Enew wird das prüfen und die Reparatur veranlassen. Oberbürgermeister Holuscha bat darum, Defekte sofort an die Stadtverwaltung zu melden, damit zeitnah reagiert werden kann. Feuerwehrgerätehaus Falkenau (Penz) Frau Stadträtin Penz fragte, ob die Abnahme des Feuerwehrgerätehauses erfolgt ist und alle Mängel beseitigt sind. Herr Scheibner erklärte, dass am Bauabnahme war. Restleistungen sind noch abzuarbeiten. Eröffnungsbilanz Herr Stadtrat Walthelm erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Frau Pentke antwortete, dass die Stadtverwaltung die Straßenbewertungsdaten diese Woche erhalten hat, diese müssen durch die Firma allerdings noch so aufbereitet werden, dass sie in das vorhandene ARCHIKART-Modul eingespielt werden können. Die Bewertung der Grundstücke und Gebäude ist fast fertig. Fördermittel müssen noch zugeordnet werden. Anfang des Monats wurden sämtliche Finanzanlagen der Stadt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ziel ist es, spätestens im Frühjahr 2016 die Eröffnungsbilanz fertigzustellen. Bei Nichteinhaltung der Fristen droht, dass die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen den Haushaltsplan 2016 nicht bestätigt. Sie wird durch die Stadtverwaltung regelmäßig über den aktuellen Arbeitsstand informiert. Ampel an der Augustusburger Str./Turnerstraße Herr Stadtrat Nagel fragte, wann die o.g. Ampel wieder richtig funktioniert. Herr Enew erklärte, dass die Wartungsfirma beauftragt wurde. 9

10 25 Jahre Deutsche Einheit Herr Stadtrat Wildner kritisierte, dass der Ehrentag anlässlich 25 Jahre Deutsche Einheit in der Stadt nicht gewürdigt wurde. Oberbürgermeister Holuscha erklärte, dass dies für die Stadtratssitzung Dezember geplant ist. Aufstellung stationärer Blitzer Herr Stadtrat Kunze kritisierte die Nichteinhaltung der Geschwindigkeit am Ortseingang Flöha an der Augustusburger Straße. Herr Stefan erklärte, dass die Stadt die Notwendigkeit der Aufstellung eines stationären Blitzers bereits vor 2 Jahren an das Landratsamt gemeldet hat. Derzeit liegt keine Information vor, wann der Blitzer aufgestellt wird. Parallel arbeitet die Straßenverkehrsbehörde an einem Kostenvergleich für die Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet in Eigenregie. Fußweg Bahnübergang Falkenau Herr Stadtrat Kunze bemängelte den Zustand des Flöhatalradweges am Bahnübergang Falkenau und bat um Ausbesserung der großen Pfützen. Der Bauhof wird die Instandsetzungsarbeiten vornehmen. TOP 20.4 Allgemeine Informationen Gleichstellungsbeauftragte Oberbürgermeister Holuscha informierte, dass zwei Bewerbungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Flöha eingegangen sind und er sich gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates aufgrund ihrer langjährigen kommunalpolitischen bzw. sozialpolitischen Erfahrungen für Frau Röpke entschieden hat. Die offizielle Benennung erfolgt in der Stadtratssitzung im November Neuer Internetauftritt der Stadt Flöha Herr Holuscha gab bekannt, dass am die überarbeitete Website der Stadt Flöha freigegeben wird. Damit ist zukünftig auch eine optimale Darstellung auf mobilen Tablets und Smartphones gewährleistet. In der letzten Phase bis Ende des Jahres müssen noch alle Einträge, Verlinkungen und Programme geprüft werden. Sportlerehrung Herr Holuscha informierte, dass die diesjährigen Sportlerehrung am , 18:30 Uhr im Sportcasino stattfindet und bat um zahlreiche Teilnahme der Stadträte. Holuscha Stadtrat Stadtrat Oberbürgermeister Schäfer Protokoll Flöha, 10. November

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