Teilhabe als Brücke zwischen Gesundheit und Behinderung
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- Arthur Acker
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1 Teilhabe als Brücke zwischen Gesundheit und Behinderung Roesebeckstr Hannover Tel.: 0511/ Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Gesund und aktiv älter werden Sandra Krenz Hannover,
2 Behinderung Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (SGB IX, 2 Abs. 1) 2
3 Schwerbehinderung Menschen sind [ ] schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. (SGB IX, 2 Abs. 2) 3
4 Perspektivenwechsel: vom medizinischen zum sozialen Modell ICF der WHO: Biopsychosoziales Behinderungsmodell Gesundheitsproblem (Einschränkung, Behinderung) Körperstrukturen und -funktionen Aktivitäten Umweltfaktoren (Individuum u. Gesellschaft): materiell, sozial, einstellungsbezogen Partizipation (Teilhabe) Personenbezogene Faktoren: Geschlecht, Alter, Lebensstil, Bildung, Bewältigungsstrategien 4
5 Die Behindertenrechtskonvention (BRK) von 2007 Ratifikation der BRK der UN sowie des Fakultativprotokolls Verbindlichkeit für Deutschland seit dem 26. März 2009 Ziel: volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit sichtbaren und/oder nicht sichtbaren Behinderungen 5
6 8 Grundsätze der Behindertenrechtskonvention (BRK) (1) Respekt vor der Menschenwürde und individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen; (2) Nichtdiskriminierung; (3) volle und effektive Partizipation und Inklusion in die Gesellschaft; (4) Achtung vor der Differenz und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Vielfalt und Humanität; (5) Chancengleichheit; (6) Barrierefreiheit; (7) Gleichheit zwischen Männern und Frauen und (8) Respekt vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf 6 Wahrung ihrer Identität (Vgl. Degener 2009)
7 Die Behindertenrechtskonvention (BRK) Hoher Stellenwert für die Behindertenpolitik Maßgeblicher Leitgedanke ist INKLUSION Integration Inklusion Eingliederung in die Gesellschaft Kritik: Vernachlässigung des Kontextes Zwei-Welten-Theorie Integration setzt Exklusion voraus Das Recht, als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft anerkannt zu sein Anerkennung der Menschenwürde Maxime: Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und Unterstützung Verfolgt den Empowerment-Ansatz 7
8 Gesundheit u. Behinderung (k)ein Widerspruch? Gesundheit und Krankheit auf einem Kontinuum (vgl. Antonovsky 1997) Gesundheit Krankheit/Behinderung Kohärenzgefühl Handhabbarkeit Verstehbarkeit Gefühl von Bedeutsamkeit/Sinnhaftigkeit 8
9 Gesundheit und Behinderung (k)ein Widerspruch? Missverständnisse vermeiden: Menschen mit Behinderung sind i. d. R. nicht krank und nicht zwangsläufig pflegebedürftig Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit geht nicht zwangläufig mit einer Behinderung einher Viele Menschen mit Behinderung können auch im Alter selbstbestimmt leben (z. B. mit Assistenz) Individuellen Lebenskontext betrachten: Die Behinderung und den Angehörigen gibt es nicht! Subjektives Wohlbefinden des Menschen mit Behinderung versus objektiver Befund von Fachleuten im Gesundheitswesen Selbstbestimmung und Teilhabe als Brücke zwischen Gesundheit und Krankheit bzw. Behinderung 9
10 Gesundheit und Behinderung (k)ein Widerspruch? Reha vor Pflege! Ziel der Rehabilitation: Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen oder von Behinderung bedrohten Menschen die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am leben in der Gesellschaft zu ermöglichen Ganzheitlichkeit Ambulante, mobile, stationäre Reha, Nachsorge, Wunsch- und Wahlrecht, Persönliches Budget Experte in eigener Sache Wie geht es den Angehörigen? 10
11 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Niedersachsen Menschen mit einer Schwerbehinderung : (47,5%) : (52,5%) = ca. 8,7% der nds. Bevölkerung ca. 10% mit einer Behinderung 11
12 12
13 Menschen mit einer Schwerbehinderung nach Altersgruppen und Geschlecht in Niedersachsen, Stand: Quelle: LSKN; eigene Darstellung 13
14 Quelle: LSKN; eigene Darstellung 14
15 15
16 weiblich männlich Quelle: LSKN; eigene Berechnung 16
17 17
18 Menschen mit einer angeborenen Schwerbehinderung in Nds. nach Alter und Geschlecht, Stand: Quelle: LSKN; eigene Berechnung 18
19 Herausforderungen vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels Menschen mit angeborener Behinderung werden im Alter pflegebedürftig (Menschen mit Behinderung im Alter) Menschen erwerben im Alter eine Behinderung und werden pflegebedürftig (Menschen mit altersbedingter Behinderung) Menschen mit einer lebenslangen Behinderung und hinzukommenden alters- oder krankheitsbedingten Beeinträchtigungen Annäherung an die Lebenserwartung von Menschen ohne Behinderung Lebenserwartung von Menschen mit einer geistigen oder Körperbehinderung steigt Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung Gesundheitsrisiken, z. B. Demenzrisiko bei Trisomie 21 erhöht (Köhncke 2009, 29) 19
20 Herausforderungen vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels Aufklärung über Selbstbestimmung und Teilhabe (Leistungen der medizinischen und sozialen Rehabilitation, Unterstützungssysteme u. a.) Aufklärung über die Rechte von Menschen mit Behinderung und dessen ressortübergreifende Umsetzung Folge: Die Belange der Eltern und Angehörigen von Menschen mit Behinderung gewinnen zunehmend an Bedeutung 20
21 Resiliente Angehörige Wachsen an der Herausforderung; akzeptieren die damit verbundenen Gefühle Lassen sich nicht entmutigen; Suchen nach Lösungen Nehmen Hilfe an Fühlen sich nicht als Opfer Geben sich nicht die Schuld für Probleme/für die Behinderung Bleiben optimistisch, indem sie auf Ressourcen vertrauen (in Anlehnung an Subellok & Katz-Bernstein 2006) 21
22 Fazit Wahrnehmung der Bedürfnisse der Angehörigen von Menschen mit Behinderung Individuelle Betrachtung von Lebenswelten derjenigen, die mit Behinderung altern versus derjenigen, die im Alter eine Behinderung erwerben Berücksichtigung der BRK in allen Programmen und Politikbereichen Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen an Entscheidungsprozessen im Sinne der Inklusion 22
23 ? Hilfe, Fürsorge, Pflege Assistenz Pflegebedürftigkeit u./o. Behinderung 23
24 Besten Dank für Ihr Interesse! Kontakt: 24
25
26 Literatur eine Auswahl BRK (2007): Convention on the rights of persons with disabilities; Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention; abgestimmte Übersetzung zwischen Deutschland, Lichtenstein, Österreich und der Schweiz). Degener, T. (2009): Welche legislativen Herausforderungen bestehen in Bezug auf die nationale Implementierung der UNBehindertenrechtskonvention in Bund und Ländern? In: Behindertenrecht, 2, Köhncke, Y. (2009): Alt und behindert. Wie sich der demografische Wandel auf das Leben von Menschen mit Behinderung auswirkt, Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (Hg.), Berlin.
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