Bericht des Direktoriums
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- Leopold Kolbe
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1 Bericht des Direktoriums Dr. Axel Reimann Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 25. Juni 2014 in Potsdam
2 Übersicht I. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz 1. Zum Gesetzgebungsverfahren 2. Das Rentenpaket II. III. Mütterrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Reha-Budget 3. Verlängerung der Freistellung der so genannten Ehrenbeamten von der Hinzuverdienstanrechnung Weitere gesetzliche Neuregelungen 1. Novellierung des ZRBG 2. Änderungen in der Pflege- und Krankenversicherung Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung 2
3 1. Zum Gesetzgebungsverfahren 1. Durchgang Bundesrat 2. Durchgang Bundesrat (13. Juni 2014) Januar 2014 April Mai Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Juli März Juni Bundespräsidenten Kabinettsbeschluss (29. Januar 2014) 1. Lesung Bundestag Anhörung (5. Mai 2014) sowie 2./3. Lesung Bundestag (23. Mai 2014) Beschluss mit Änderungen 1. Juli 2014 Inkrafttreten 3
4 2. Das Rentenpaket 4
5 2. Das Rentenpaket - Mütterrente Rentenbestand (9,5 Mio. Fälle) Rentenbezug am 30. Juni 2014 Rentenzugang kein Rentenbezug am 30. Juni 2014 Zuschlag ab Juli 2014 in Höhe eines persönlichen Entgeltpunkts (brutto 28,61 West / 26,39 Ost) Vormerkung/Anerkennung Kindererziehungszeit über 12. KM hinaus für bis zu weitere 12 KM Voraussetzung: Kindererziehungszeit im 12. KM nach Ablauf des Monats der Geburt im Versicherungskonto gespeichert Voraussetzung: Erziehung des Kindes im 2. Lebensjahr Umsetzung: im 3. bis ins 4. Quartal 2014 Umsetzung: zum 1. Juli
6 2. Das Rentenpaket - Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte ab 1. Juli 2014 abschlagsfreie Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahrs möglich (Geburtsjahrgang 1952 und älter) ab Geburtsjahrgang 1953 stufenweise Anhebung der Altersgrenze (zwei Monate/Jahrgang) ab Geburtsjahrgang 1964 gilt wieder Altersgrenze von 65 Jahren Versicherte Geburtsjahr Anhebung um... Monate auf Alter Jahr Monat
7 2. Das Rentenpaket - Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten mit: Zeiten des Bezugs von - Arbeitslosengeld (ohne Arbeitslosenhilfe oder ALG II) - Leistungen bei Krankheit - Übergangsgeld neu: Zeiten freiwilliger Beitragszahlung, wenn 18 Jahre Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden rollierender Stichtag gegen Frühverrentung: - Ausschluss von Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz/vollständige Geschäftsaufgabe bedingt - Ausschluss der Anerkennung freiwilliger Beitragszahlung in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn, wenn die freiwilligen Beiträge mit Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zusammentreffen z. T. hoher Ermittlungsaufwand, wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit vom Versicherten nachzuweisen oder glaubhaft zu machen sind 7
8 2. Das Rentenpaket - Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte Flexi-Rente : Regelung zur befristeten Verlängerung von Arbeitsverhältnissen nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Beschluss des Gesetzentwurfs am 23. Mai 2014 zugleich Aufforderung des Bundestags an Bundesregierung zu Konzepten: - flexibleres Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze - attraktives Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze - SGB II-Leistungsempfänger (Überprüfung der bisherigen Regelung zu Zwangsverrentung auch bei Abschlägen) Arbeitsgruppe soll bis Herbst 2014 Vorschläge erarbeiten 8
9 2. Das Rentenpaket - Erwerbsminderungsrente : stetiger Rückgang der Rentenzahlbeträge im Rentenzugang der Renten wegen Erwerbsminderung 2012/2013: leichter Anstieg, aber 2000 durchschnittlich durchschnittlich 613 Anteil Grundsicherungsfälle an allen dauerhaften Inlandsrenten wegen Erwerbsminderung: 12,0 % zum Vergleich: Anteil Grundsicherungsfälle an allen Inlandsaltersrenten: 2,2 % 9
10 2. Das Rentenpaket - Erwerbsminderungsrente Für Rentenzugänge ab 1. Juli 2014 Verlängerung der Zurechnungszeit um 2 Jahre auf Vollendung des 62. Lebensjahrs in einem Schritt durchschnittlich 40 brutto mehr Rente (derzeitige Zugangsrentner, mit 10,8 % Abschlägen) veränderte rentenrechtliche Einordnung der letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung => bei Bewertung der beitragsfreien Zeiten (insbesondere der Zurechnungszeit) nur berücksichtigt, wenn günstiger vor Eintritt der Erwerbsminderung häufig Rückgang der versicherten Entgelte (Gesundheitszustand u.a.) Umsetzung zum 1. Juli
11 2. Das Rentenpaket - Reha-Budget Vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2050: Fortschreibung unter Berücksichtigung einer Demografiekomponente bisher: Anpassung ausschließlich anhand voraussichtlicher Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter durch Demografiekomponente: steigender Rehabilitationsbedarf infolge veränderten Altersaufbaus der Bevölkerung berücksichtigt 11
12 3. Freistellung der Ehrenbeamten von der Hinzuverdienstanrechnung Einkünfte von u. a. kommunalen Ehrenbeamten Bis 30. September 2015 keine Anrechnung von Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten und vorzeitigen Altersrenten, Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane es sein denn: Versichertenältesten Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger Neu: Bis 30. September 2017 konkreter Verdienstausfall wird ersetzt 12
13 II. Weitere gesetzliche Neuregelungen 1. Novellierung des ZRBG Möglichkeit einer rückwirkenden Zahlung der sogenannten Ghetto-Renten zum 1. Juli 1997 Wahlrecht: früherer Rentenbeginn mit niedrigerem Zugangsfaktor oder Beibehaltung des späteren Rentenbeginns mit höherem Zugangsfaktor zeitnahe Information der Berechtigten (ca Fälle insgesamt bei allen Rentenversicherungsträgern) Voraussichtliches Inkrafttreten zum 1. August
14 II. Weitere gesetzliche Neuregelungen 2. Änderungen in der Pflege- und Krankenversicherung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ab 1. Januar 2015 Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,3 % Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz von 14,6 % festgeschrieben / Wegfall Sonderbeitrag ggf. kassenspezifisch prozentuale Zusatzbeiträge Inkrafttreten zum 1. Januar
15 III. Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Bundesweit eine Rufnummer, eine gemeinsame Mailanschrift Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Gemeinsamer Internetauftritt In den Regionen/vor Ort Persönlicher Beratungsservice aufsuchende Beratung feste Ansprechpartner Beratung zu Leistungen rund um das Thema Gesunde Mitarbeiter Beratung rund um die Themen Rente und Altersvorsorge sowie fakultativ Demografie Beratung rund um die Themen Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung 15
16 Bericht des Direktoriums Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 25. Juni 2014 in Potsdam
Das Rentenpaket 2014
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