Winfried Pletzer
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- Markus Simen
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1 Winfried Pletzer
2 Die Jugendbeauftragten in Bayern Eine Erfolgsgeschichte! Die Tätigkeit der gemeindlichen Jugendbeauftragten hat sich in vielen kreisangehörigen Gemeinden sehr bewährt Bereits 1972 entstand im Landkreis Haßberge die Idee Seit 2002 benennen annähernd alle Gemeinden in Bayern Jugendbeauftragte Heute: Eine Erfolgsgeschichte in Bayern! Weit über 2000 Jugendbeauftragte in 2056 politisch selbstständigen Gemeinden
3 In bester Gesellschaft! Die Jugendbeauftragten in den Städten, Märkten und Gemeinden leisten wichtige Beiträge und Impulse zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden. Das erfolgreiche Wirken der Jugendbeauftragten wird zu einem Garanten für gelingende Kommunale Jugendpolitik. Das ist es, was für die Belange von Kindern und Jugendlichen zählt: Der Einsatz und die Kompetenz der vielen einzelnen Jugendbeauftragten in jeder Gemeinde in Bayern. Herzlichen Dank für Ihr Engagement
4 Informationen zu den der Jugendbeauftragten Tipps zur Kommunalen Jugendpolitik Themen: 1. : Kommunale Jugendpolitik als Standortfaktor 2. Gesetzliche 3. Ihre als Jugendbeauftragte 4. der Kommunalen Kinder- und Jugendpolitik 5. zur Kommunalen Jugendpolitik 6. Ihre
5 Teil 1 : Kinder- und Jugendfreundlichkeit in den Gemeinden
6 Unsere für Kinder- und Jugendliche in den Gemeinden Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt erhalten und schaffen... 1 (3) SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Querschnittaufgabe örtlicher Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung
7 Warum ist diese Aufgabe so wichtig? (nicht nur) die demografische Entwicklung macht eine eigenständige kommunale Kinder- Jugend- und Familienpolitik immer bedeutsamer Die Herstellung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen für die nachwachsenden Generationen geht uns alle an, weil davon die Zukunftsfähigkeit unseres Gemeinwesens abhängt. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005 kommunale Betreuungs- und Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien sind weiche Standortfaktoren für jede Gemeinde Eine gut entwickelte soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien ist ein wichtiger Standortfaktor für Kommunen mit Zukunft!
8 Warum brauchen wir die Kinderund Jugendarbeit der Gemeinde? Die Lebenswelt der Jugendlichen ist der Sozialraum Gemeinde Die Gemeinde ist ein gelebter Lern- und Erfahrungsraum verantwortungsbewusste Mitgestaltung gesellschaftliche Mitverantwortung soziales Engagement Im örtlichen Gemeinwesen können Kinder und Jugendliche ihre Rolle als Mitbürgerinnen und Mitbürger erfahren und erproben
9 Warum brauchen wir die Kinderund Jugendarbeit der Gemeinde? Damit bietet die Gemeinde Lern- und Erfahrungsfelder zur Identifikation von jungen Menschen mit dem Gemeinwesen Das brauchen unsere Gemeinden: engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrer Gemeinde identifizieren und an ihrer Entwicklung aktiv Anteil haben. gelernter Gemeinsinn durch Kinder- und Jugendarbeit
10 Kinder und Jugendliche in der Gemeinde sind ein wertvolles Gut! Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit sind ein wichtiger Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens Eine gute Kommunale Jugendpolitik unterstützt diese Leistungen und sichert die Attraktivität der Gemeinde für junge Menschen Jugendbeauftragte sind die Hauptpersonen der Kommunalen Jugendpolitik. Sie leisten wichtige Beiträge und Impulse zur Entwicklung einer gelungenen Kommunalen Jugendpolitik.
11 Teil 2 Gesetzliche
12 Gesetzliche Der Gesetzgeber hat die der Gemeinden auf dem Gebiet der Jugendarbeit mehrfach beschrieben: Kommunalgesetz: Bayerische Gemeindeordnung Landesgesetz: AGSG, Bayerisches Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Bundesgesetz: SGB VIII, Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz Die Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden ist damit in verpflichtender Weise mehrfach legitimiert
13 Gesetzliche Bayerische Gemeindeordnung Art. 57 Bayerische Gemeindeordnung des eigenen Wirkungskreises (1) 1 Im eigenen Wirkungskreis sollen die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind, insbesondere Einrichtungen, der öffentlichen Wohlfahrtspflege einschließlich der Jugendhilfe, des öffentlichen Unterrichts und der Erwachsenenbildung, der Jugendertüchtigung, des Breitensports.
14 Gesetzliche Landesgesetz AGSG: Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit Art. 30 AGSG der kreisangehörigen Gemeinden (1) 1 Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit ( 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen....
15 Landesgesetz AGSG: Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch.wenn keine Umstände vorliegen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, dann bedeutet das Soll ein MUSS Planung und Sicherstellung von Jugendarbeit BVerwG v Art. 30 AGSG der kreisangehörigen Gemeinden (1) 1 Die kreisangehörigen Gemeinden sollen entsprechend 79 Abs.2 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit ( 11, 12 SGB VIII) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen....
16 Gesetzliche Bundesgesetz: SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz 11 (1) KJHG: Jugendarbeit Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen...
17 Gesetzliche Bundesgesetz SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfegesetz 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist...zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.... Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
18 Ihre als Jugendbeauftragte in der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik
19 Was sind Jugendbeauftragte? Definition Jugendbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern. Bayerischer Jugendring, Arbeitshilfe Jugendbeauftragte, 2014
20 Ihre Ihre wichtigsten sind alle Menschen in Organisationen und Initiativen, die sich im Gemeinwesen auch zum Wohl von jungen Menschen einsetzen. Arbeiten Sie mit den engagierten Menschen in ihrer Gemeinde zusammen. Achten Sie dabei auch auf diejenigen, die (noch) nicht so etabliert sind.
21 Ihre Rolle Kontakte pflegen, Ideen und Impulse aufnehmen Die Jugendbeauftragten sorgen als Vermittler für gute Kommunikation und Zusammenarbeit für optimale Bedingungen zur Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Eltern
22 Ihre Kontaktpflege Von der Gemeinde... zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit, zu Kindern und Jugendlichen, zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen Koordination Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind Vertreten und Vermitteln von Belangen der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit Transparenz von Entscheidungen des Gemeinderates Information Beratung in Fragen zu Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Unterstützung der Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit
23 Ihr Arbeitsfeld: Entwickeln und Gestalten von Infrastrukturen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Ihrer Gemeinde Schauen Sie mal genau auf die nächste Folie: Fehlt was?
24 Fehlt etwas?
25 der kommunalen Jugendpolitik
26 Das gestalten Sie vor Ort: der Kommunalen Jugendpolitik: Einrichtungsstrukturen Bitte nicht so: Eine ausreichende Infrastruktur von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche gehört in jede Gemeinde Jugendheime, Jugendräume Jugendtreffs, Stadtteiltreffs Jugendzentren Spielplätze
27 Das gestalten Sie vor Ort: der Kommunalen Jugendpolitik: Mitarbeiterstrukturen unbezahlbar aber förderbar Fördern Sie das ehrenamtliche Engagement: die Gruppenleiter/innen die Verantwortlichen im Jugendtreff die Betreuer/innen bei Ferienfreizeiten die Organisatoren von Initiativen und andere Freiwillige z.b. Aufwandsentschädigungen Vergünstigungen Einladung zu Jugendleiter/innen- Versammlung... Auch pädagogisches Fachpersonal ist nötig Gemeinde- Jugendpfleger Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten Streetworker / Mobile Jugendarbeit Tipp: Möglichkeiten von gemeindlichen Kooperationen nützen
28 Das gestalten Sie vor Ort: der Kommunalen Jugendpolitik: Beteiligungsstrukturen Entwicklung von Gemeinsinn, soziale Verantwortung und Solidarität. Verantwortungsübernahme und Identifikation mit Gemeinde, Stadtteil Heimatsinn! Beachte die Beteiligungsstandards! Vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten Repräsentative Formen (Jugendgemeinderat, Jugendparlament) Offene Formen (Jugendforum, Jugendversammlung) Projekte (Planungsprojekte, Workshops, Zukunftswerkstatt) Arbeitskreise/ Runde Tische (Das Jugendring- Prinzip ) Erweiterung bestehender Ausschüsse u.s.w
29 Das gestalten Sie vor Ort: der Kommunalen Jugendpolitik: Förderstrukturen Planungssicherheit durch eine ausreichende finanzielle Ausstattung z.b. für Basisförderung für die Jugendgruppen Die laufende Arbeit der Jugendgruppen Anschaffung von Geräten und Materialien für eine wirkungsvolle pädagogische Arbeit Die Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendarbeit. Einrichtungen der Jugendarbeit (zb. Jugendtreffs) Aktivitäten auf Gemeindeebene Förderung des Jugendforums Achte auf die Abstimmung mit den Förderungsstrukturen des Landkreises/ Kreisjugendring
30 Das gestalten Sie vor Ort: der Kommunalen Jugendpolitik: Eigene Angebote der Gemeinden Das Jugendfest der Gemeinde..., das Kinderferienprogramm..., die Jugendkulturveranstaltung... der Kinder- und Jugendtag... Tipp: nicht verzetteln anregen motivieren koordinieren Zusammenarbeit suchen fördern unterstützen Rahmenbedingungen schaffen
31 : zur Kommunalen Jugendpolitik in den Gemeinden
32 zur Kommunalen Jugendpolitik 1. Planen und Schwerpunkte setzen Situationsanalyse Bedarfsermittlung: Der Bedarf bestimmt das Angebot Angebotsschwerpunkte festlegen Arbeitskonzept planen Immer: Jugendhilfeplanung beachten Immer: Gemeinderat informieren, Am besten: Das Arbeitskonzept im Gemeinderat abstimmen
33 zur Kommunalen Jugendpolitik 2. Rahmenbedingungen schaffen Infrastrukturen gestalten gute Arbeitsvoraussetzungen für Andere bereitstellen Initiativen aufgreifen Anliegen ermöglichen
34 zur Kommunalen Jugendpolitik 3. Subsidiär arbeiten Subsidiarität bedeutet: Vorrang für freie Träger, schaftliche Zusammenarbeit Selbstständigkeit von freien Trägern beachten Durch Anregung, Unterstützung, Förderung darauf hinwirken, dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können
35 zur Kommunalen Jugendpolitik 4. Lebensräume gestalten Bitte nicht so: Bauleitpläne und Flächennutzungspläne überprüfen Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen Öffnung von Räumen Universalflächen schaffen öffentlichen Nahverkehr stärken
36 zur Kommunalen Jugendpolitik 5. Integration und Chancengleichheit herstellen Auf interkulturelle Verständigung achten Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen Benachteiligungen abbauen Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen fördern ( vgl. 9 SGB VIII)
37 : Kooperations- auf kommunaler Ebene
38 Ihre Kooperations- auf kommunaler Ebene Kommunale Jugendarbeit Kreisjugendring
39 der Landkreise Gesamt- und Planungsverantwortung gleichmäßiger Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebotes Anregung, Beratung, und Unterstützung Gegebenenfalls Förderung Beteiligung der Gemeinden an der Jugendhilfeplanung Gewährleistungspflicht
40
41 der Landkreise Anregung, Beratung für Verwaltung, Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden, Bürgermeister- /innen Unterstützung z.b. durch Kooperationsprojekte
42 der Landkreise Koordination z.b. kommunale Zusammenarbeit, Zweckverbände, usw. Förderung z.b. Impulsförderung Personalkostenförderung
43 Vielen Dank Viel Erfolg
44 Konzept, Text und Gestaltung: Winfried Pletzer Bayerischer Jugendring 2014
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