Mittelsachsenkurier. Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen. Nr. 22/ November 2010 Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen

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1 Mittelsachsenkurier Nr. 22/ November 2010 Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Neubau des Kurt-Schwabe-Instituts in Meinsberg schreitet voran Prof. Winfried Vonau (r.) erläuterte den Gästen die Durchführung einer röntgenspektroskopischen Untersuchung an im Kurt-Schwabe-Institut entwickelten, neuartigen Spezialgläsern zur Bestimmung von Redoxpotentialen. Foto: André Kaiser Rund sieben Millionen Euro investiert das Kurt-Schwabe- Institut in Meinsberg, einem Ortsteil von Ziegra-Knobelsdorf, mit Hilfe von Fördermitteln in seinen Standort. Bis Juni 2011 entstehen elf neue Labore, in denen die Wissenschaftler hochpräzise, analytische Materialuntersuchungen und Sensorpräparationen durchführen werden und unter stark verbesserten Bedingungen auch mit biologischer Materie arbeiten können. Über den Stand der Bauarbeiten informierten sich Landrat Volker Uhlig und sein Stellvertreter Dr. Manfred Graetz bei einem Besuch am 28. Oktober. Das alte Gebäude besaß hinsichtlich nutzungsrelevanter, sicherheits-, arbeitsschutz- sowie bautechnischer Aspekte umfangreiche Mängel. Vor 65 Jahren wurde das jetzige Kurt- Schwabe-Institut e. V. als Forschungsinstitut für chemische Technologie gegründet. Seine Aufgaben betreffen satzungsgemäß grundlagen- und anwendungsorientierte Forschungen auf dem Gebiet der physikalischen Chemie und Elektrochemie, der Sensorik, der Materialwissenschaften und der wissenschaftlichen Instrumentierung. Das Kurt-Schwabe- Institut arbeitet eng mit weiteren Forschungseinrichtungen, darunter Hochschulen und Universitäten auch aus dem Landkreis zusammen und führt für kleine und mittlere Unternehmen Entwicklungsarbeiten durch. Beispielsweise schlossen die Meinsberger Wissenschaftler Projekte zur Schaffung von Sensoren zur Diagnose des Ölzustandes in Kraftfahrzeugen des Straßen- und Bahnverkehrs, zur Bestimmung von für die Zellkultivierung relevanten Parametern und zur Untersuchung humaner extrazellulärer Flüssigkeiten ab. Alle genannten Vorhaben wurden mit Mitteln des Bundes und der Länder unterstützt. Neue Kalender: Naturschätze in Mittelsachsen Jugendhilfeplan beschlossen Das hat den ersten Kalender Naturschätze in Mittelsachsen herausgegeben. Die zwölf Kalenderblätter des Jahres 2011 enthalten Interessantes und Wissenswertes über Flora, Fauna und besondere Landschaften des Landkreises Mittelsachsen in Wort und Bild vorgestellt. Die Autoren sind überwiegend vom Landkreis bestellte ehrenamtliche Naturschützer, die ihre Bilder und Fachinformationen der Redaktion unentgeltlich zur Verfügung stellten. Jedes Kalenderblatt ist dabei so gestaltet, dass es auch sammelbar ist und/oder beispielsweise für Bildungszwecke (nach)nutzbar ist. Mit den geplanten Folgeexemplaren des Kalenders wird sich somit für dessen Nutzer ein immer vollständigeres Bild zur Naturausstattung des Landkreises ergeben. Der Kalender ist vorerst bis zum 3. Dezember gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 1,50 Euro bei den Städten und Gemeinden (zum Beispiel Bürgerbüro, Informationsstelle) erhältlich. Der Erlös fließt direkt in die Herstellung des nachfolgenden Jahrganges. Foto: Cornelia Kluge Den Jugendhilfeplan B des Landkreises Mittelsachsen hat der Jugendhilfeausschuss am 8. November beschlossen. Dieser orientiert sich am Landesentwicklungsplan Sachsen und beinhaltet die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz für den Zeitraum 2011 bis Jugendhilfeplanung legt als Zielgruppenund bereichsbezogene Fachplanung die Grundlagen für die soziale Entwicklungsplanung hier also besonders für die künftigen Strukturen in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Sie zeigt Entwicklungen und Erfordernisse für Veränderungen, Schwerpunkte bzw. bestimmte Maßnahmen auf und belegt diese, erklärt Heidi Richter, Leiterin der Abteilung Jugend und Familie. Im August gab der Ausschuss den Plan mit zwei Prüfaufträgen an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit folgenden Fragen zurück: Kann das Angebot des Vereins zur Förderung von Fraueninitiativen Döbeln für Mädchen als außerordentlicher Bedarf in den Plan integriert werden? Ist es möglich, weitere kleinere Gemeinden unter Einwohnern mit mobiler Jugendarbeit zu betreuen? Im Ergebnis der Prüfung kam der Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu dem Ergebnis, dass es für das Mädchenangebot des Vereins zur Förderung von Fraueninitiativen Frauenzentrum Regenbogen e. V. durch die strukturelle und tatsächliche Situation in der Stadt Döbeln keinen außerordentlichen Bedarf gibt. Beispielsweise liegt der prozentuale Anteil von Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen 0 und 24 Jahren an der altersgleichen Gesamtbevölkerung in Döbeln zwischen 48 und 52 Prozent. Mehr dazu auf Seite 3. Unser Inhalt auf den weiteren Seiten: Seite 2: Drei Kreisstraßen freigegeben Seite 3: Landkreis befragt Eltern Seite 6: Gelbe Tonnen werden verteilt

2 Mittelsachsenkurier November 2010 Die spätgotischen Kreuzgänge des Doms St. Marien zu Freiberg haben eine jahrhundertelange Geschichte und sind von großem kulturhistorischen Wert. Sie zu erhalten und der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen, ist erklärtes Ziel der Freiberger Domgemeinde. Zum 500-jährigen Jubiläum im Jahr 2014 soll der Kreuzgang wieder vollständig hergestellt sein. Mit einer Förderzusage der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und der Stiftung für Kunst und Kultur der Sparkasse Mittelsachsen können nun die entscheidenden Schritte in diese Richtung gegangen werden. Durch die geplante Restaurierung könnten die Kreuzgänge in den Besucherrundgang einbezogen werden. Die Stiftung für Soziales und Umwelt der Sparkasse Mittelsachsen plant zudem, das Angebot in ihr Projekt Wir fördern Bildung aufzunehmen, damit Schulklassen sich im Rahmen des Geschichtsunterrichts dieses Kleinod ansehen können. Mit dieser Initiative, an der 14 Einrichtungen bereits teilnehmen, bietet sie kostenfreie Museumsbesuche für Schulkinder an. Erhalt eines spätgotischen Kulturgutes sowie von Handschriften und Drucken des 15./16. Jahrhunderts gesichert In den vergangenen Wochen konnte der Landkreis mehrere Straßenbaumaßnahmen abschließen. Landrat Volker Uhlig gab die Kreisstraßen in Wittgendorf bei Rochlitz, Cämmerswalde und Zethau für den Verkehr Da der Landkreis Mittelsachsen an das Gebiet angrenzt, wo tschechische Investoren in Moldava planen, Windkraftanlagen zu erbauen, ist das an dem Planungsverfahren beteiligt. Das entsprechende Genehmigungsverfahren wird beim Tschechischen Umweltministerium geführt und dort wird auch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens gab das eine Stellungnahme zu dem geplanten Windpark ab. Sie beinhaltet Hinweise auf mögliches Konfliktpotential, welches von der tschechischen Seite im Verfahren noch zu prüfen ist. Des Weiteren freut sich die Stadt Freiberg über eine weitreichende Projektförderung, mit der jahrhundertealte Buchbestände in der historischen Andreas-Möller-Bibliothek im Freiberger Geschwister-Scholl-Gymnasium restauriert werden. Die Bibliothek birgt unter anderem Handschriften aus dem Mittelalter, Inkunabeln und Frühdrucke. Im Jubiläumsjahr 2015 werden das 500- jährige Bestehen der Schule und 450 Jahre Übernahme der ehemaligen Klosterbücherei gefeiert. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Stiftung für Kunst und Kultur der Sparkasse Mittelsachsen legten jetzt den Grundstein für die langfristige Sicherung der überregional bedeutsamen Buchsammlung. Werke wie das Decretum Gratiani (Kirchenrecht), gedruckt 1472 von Peter Schöffer, die Schedelsche Weltchronik, die gedruckte zehnte Vorlutherische Bibelübersetzung, Pergamenthandschriften und das Geschlechter-Buch der Reichsstadt Augsburg sind ein kulturelles Erbe, das auf Unterstützer angewiesen ist. Blättern in den historischen Büchern: Landrat Volker Uhlig, Oberbürgermeister der Stadt Freiberg Bernd-Erwin Schramm, Geschäftsführender Präsident Drei Kreisstraßen feierlich für den Verkehr freigegeben Die Kreisstraße 8275 in der Ortslage Wittgendorf bei Rochlitz wurde am 3. November von Landrat Volker Uhlig (r.) offiziell für den Verkehr freigegeben. Foto: LRA offiziell frei. Straßen sind Lebensadern und ich freue mich, dass wir die Maßnahmen in diesem Jahr realisieren konnten. Für mich ist die Sanierung der Straßen auch eine Form von Wirtschaftsförderung, denn die Unternehmen brauchen eine intakte Infrastruktur, so Uhlig. Am 3. November wurde das symbolische Band auf der Kreisstraße 8275 in der Ortslage Wittgendorf bei Rochlitz für den Straßenverkehr durchgeschnitten. Notwendig war die Straßenbaumaßnahme, weil die Kreisstraße erhebliche Fahrbahnschäden aufwies. Von August bis Ende Oktober dieses Jahres wurde die Fahrbahn in der Ortslage auf einer Länge von 500 Metern erneuert, verbreitert sowie ein dort befindlicher Durchlass abgerissen und neu erbaut. Die Straßenbauarbeiten erfolgten unter Vollsperrung. Die bauausführende Firma war die Walter Straßenbau KG Etzdorf. Die Gesamtbaukosten betrugen Euro, wobei Euro Fördermittel für den Ersatzneubau des Durchlasses einschließlich des Straßenbaus in diesem Bereich zur Verfügung standen. Die Differenz in Höhe von Euro wurde aus dem Kreishaushalt finanziert. Eine Woche später war es in Cämmerswalde, einem Ortsteil der Gemeinde Neuhausen soweit. Hier betrug die Baulänge 1,175 Kilometer. Die Kreisstraße 7735 wurde grundhaft ausgebaut und hat nun eine einheitliche Breite von 5,50 Metern. Außerdem ist die gesamte Straßenentwässerung neu gestaltet und die Bushaltestellen sind behindertengerecht ausgebaut worden. Die Ausschreibung für den kommenden Bauabschnitt über eine Länge von 725 Metern wird Anfang 2011 erfolgen. Die Maßnahme wurde zu 90 Prozent gefördert und hatte ein Volumen von Euro. Windpark Moldava: Landratsamt gibt Stellungnahme ab Foto: Cornelia Kluge Es bestehen erhebliche Zweifel an der Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Eine Gestattungsfähigkeit ist anhand der eingereichten Unterlagen nicht erkennbar, erklärt der Leiter der Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft Gerd Dalke. Die Bedenken des Landratsamtes Mittelsachsen betreffen vor allem Aspekte des Naturschutzes und Landschaftsbildes. Am 9. November wurde der Bau des Parks auch im Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes behandelt, in dem der sächsische Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr Mitglied ist. Der Bürgermeister der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle Werner Sandig sprach vor dem Gremium seine des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Claus Friedrich Holtmann, Sparkassenvorstand Harald Menzel und Kustos Dr. Volker Bannies (v. l. n. r.). Foto: Ostdeutsche Sparkassenstiftung Von April bis Oktober wurde die Kreisstraße 7732 in Zethau für Euro gebaut. Drei Viertel der Kosten fördert der Freistaat. Wir haben hier nun auch eine einheitliche Straßenbreite von 5,50 Metern und die komplette Straßenentwässerung erneuert, erklärt Jürgen Zimmermann, Leiter der Abteilung Straßen im Landratsamt. Außerdem wurde eine 27 Meter lange und zwei Meter hohe Mauer im Bereich des Zethaubaches errichtet und die Bushaltestelle behindertengerecht ausgebaut. Uhlig: Von dem rund 712 Kilometer langen Kreisstraßennetz müssen noch rund 200 Kilometer gebaut werden. Um auch im kommenden Jahr weitere Straßenbaumaßnahmen realisieren zu können, plant die Verwaltung erstmals seit zehn Jahren eine Kreditaufnahme. Darüber wird der Kreistag im Rahmen des Haushaltsbeschlusses entscheiden. Bedenken im Hinblick auf die negativen Auswirkungen auf die Natur und den Tourismus aus. Ein Vertreter der Kommission erklärte, dass die Kommission keine Möglichkeit habe, in die Genehmigung von Projekten einzugreifen und erst tätig werden kann, wenn nach Abschluss des Verfahrens Informationen vorliegen, dass das Gemeinschaftsrecht verletzt wurde. Gemäß geltender EU-Richtlinien ist allerdings eine genau Umweltverträglichkeitsprüfung der möglichen Auswirkungen des Großprojektes auf das Naturschutzgebiet im Erzgebirge notwendig.

3 24. November 2010 Mittelsachsenkurier 3 Jugendhilfeplan beschlossen KURZ NOTIERT Fortsetzung von Seite 1: Welche Unterstützung wünschen sich Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder? Wo suchen sie Rat und Hilfe? Was gefällt Eltern im Landkreis Mittelsachsen besonders? Und welche Angebote fehlen aus ihrer Sicht noch? Auch im Jahr 2010 wurden und werden wieder Altablagerungen im Auftrag des Landkreises Mittelsachsen saniert. Hierbei handelt es sich um kleinere Maßnahmen, da die größten Objekte bereits in den vergangenen Jahren abgeschlossen werden konnten wie zum Beispiel die Altablagerung Steinbruch Hainichen-Cunnersdorf. Mit viel In anderen Städten des Landkreises ist dieses Verhältnis ähnlich. Richter: Außerdem erwächst die Pflicht, beide Geschlechter und ihre jeweils differenzierten Hilfebedarfe und Benachteiligungen gleichermaßen im Blick zu halten. Die so künftig freiwerdenden Mittel bekommt der Treibhaus e. V. Sein Café Courage kann somit statt wie bisher ehrenamtlich hauptamtlich geführt werden. Der Bedarf wird aus jugendhilfeplanerischer Sicht weiter gedeckt, da Freizeiteinrichtungen so auch die in Döbeln regelmäßig geschlechtsspezifische Angebote für Jungen und Mädchen vorhalten und so auf deren besondere Bedürfnisse eingehen. Antworten auf diese Fragen sucht die Abteilung Jugend und Familie aktuell mit Hilfe einer Postkarte bei den Mittelsachsen, die es wissen müssen den Eltern der unter 18- Jährigen, die im Landkreis zu Hause sind. Die Befragung von etwa zehn Prozent aller Eltern ist ein wichtiger Baustein in der aktuellen Jugendhilfeplanung, erklärt die Abteilungsleiterin Heidi Richter. Hintergrund ist die Verantwortung der Abteilung dafür, dass den Eltern landkreisweit ausreichend Beratungsangebote, Eltern-Kind- Gruppen, Elternkurse usw. zur Verfügung stehen. Um das sicherstellen zu können, wird untersucht, wie bekannt bestehende Angebote sind, wie diese in Anspruch genommen werden und welche Unterstützung sich Eltern darüber hinaus wünschen. Aus den Ergebnissen erarbeitet das Landratsamt gemeinsam mit den Vereinen und Verbänden, die einen großen Teil dieser Leistungen anbieten die Bedarfsplanung für die Für die kleineren Gemeinden bis Einwohner sieht der Plan vor, dass Sozialarbeiter bei Bedarf in mobilen Teams zum Einsatz kommen sollen, die auch die Betreuung von ehrenamtlichen Angeboten in ihre Arbeit einschließen. Die Freizeittreffs in Schwarzbach, Seelitz und Schweikershain sowie Milkau sollen künftig nicht mehr haupt-, sondern ehrenamtlich geführt und bei Bedarf durch mobile Jugendarbeiter begleitet werden. Die Einrichtung in Zettlitz bleibt in einem Einrichtungsverbund mit Geringswalde weiter aktiv. Im Rahmen des Prüfauftrages wurden alle 30 Bürgermeister der Städte und Gemeinden mit weniger als Einwohnern befragt, ob in ihrer Kommune ein Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung für junge Menschen existiert. Daraufhin meldeten sich Mühlau, Königsfeld und Reinsberg, welche nun mit zusätzlichen mobilen Angeboten aufgenommen wurden. Der Haushalt der Abteilung Jugend und Familie hat ein Volumen von 19,7 Millionen Euro. Fast zwei Drittel sind Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, darunter rund 4,5 Millionen Euro zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, wie die Übernahme von Elternbeiträgen, und rund 7,6 Millionen Euro für die Hilfe zur Erziehung. Für den Teilfachplan B relevanten Bereich, die Förderung der Jugendhilfe, stehen rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung, davon stammen etwa Euro aus der Jugendpauschale vom Freistaat. Richter: Dank des Beschlusses haben nun die Träger der Jugendhilfe Planungssicherheit. Vorausgesetzt, die Mittel des Freistaates stehen uns auch im kommenden Jahr wieder in der geplanten Höhe zur Verfügung. Landkreis Mittelsachsen befragt bis 15. Dezember Eltern Angebote der Familienförderung. Altlasten-Sanierungen in diesem Jahr fast abgeschlossen Aufwand wurde der ehemalige Steinbruch von Müll, Altreifen, Schrott, Bauschutt und Gartenabfällen beräumt. Ziel der Maßnahme war, den verbliebenen Restabfall sicher zu verwahren und die Fläche zu rekultivieren. Dieses Ziel wurde erreicht und bietet nunmehr ideale Voraussetzungen, um hier ein einzigartiges Biotop entstehen zu lassen. Derzeit wird der Steinbruch Rossau-Hermsdorf rekultiviert. Diese Altablagerung befindet sich in den ehemaligen Steinbrüchen am südlichen Ortsrand der Gemeinde Hermsdorf. Hier handelt es sich um die Verfüllung von zwei Steinbruch-Restlöchern. Die Sanierungsarbeiten haben im September begonnen und verfolgen das Ziel, offenliegende Schuttablagerungen verdichtet einzubauen und abzudecken. Weitere Maßnahmen sind die Oberflächenwasserableitung, der Erosionsschutz und die Begrünung. Als Wiederaufforstungsmaßnahmen werden 116 Buchen und Winterlinden gepflanzt. Die Arbeiten sollen bis Ende November abgeschlossen sein. Die Deponie Pfarrsteina vor und nach der Sanierung. Nach Entfernung der Abfälle erfolgte eine Oberflächenabdeckung mit einer Rekultivierungsschicht. Fotos: Marion Schumann Auch im Bereich Döbeln sind in diesem Jahr zwei Altablagerungen rekultiviert worden. Das betrifft die Standorte Deponie Pfarrsteina und Deponie Obersteina in der Gemeinde Ostrau. Hier erfolgte nach dem oberflächlichen Absammeln von sperrigen Abfällen und der Profilierung des Deponiekörpers eine Oberflächenabdeckung mit einer ein Kommunaltag in Flöha Der nächste Kommunaltag des Landrates findet am 30. November in der Großen Kreisstadt Flöha statt. Oberbürgermeister Friedrich Schlosser und Volker Uhlig werden in diesem Rahmen unter anderem die Mittelschule und die EUMA Kunststofftechnik GmbH besuchen. Des Weiteren werden die Arbeiten zum Hochwasserschutz an der Ufermauer besichtigt. Den Abschluss des Tages bildet eine Einwohnerversammlung, bei der an die beiden Politiker Fragen gestellt werden können. Sie beginnt um 18:30 Uhr in der Feuerwache Flöha, Turnerstraße 13. Seit Anfang November werden die Postkarten zur Elternbefragung über Kindereinrichtungen, Schulen und andere Institutionen im ganzen Landkreis verteilt. Wir möchten alle Eltern, die eine solche Postkarte erhalten, recht herzlich einladen, uns ihre Erfahrungen und Wünsche mitzuteilen. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, die Angebote für Eltern und Familien in ihrer Stadt und Gemeinde bedarfsgerecht zu gestalten, so Richter. Sie bittet die Eltern, die Postkarte bis zum 15. Dezember ausgefüllt und kostenfrei zurückzusenden. Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich anonym. Des Weiteren können Interessierte im Internet unter Rubrik Bürgerservice Abteilung Jugend und Familie an der Befragung teilnehmen. Für eventuelle Rückfragen steht Jugendhilfeplanerin Sylvia Kempe unter Telefon oder Sylvia.Kempe@landkreis-mittelsachsen.de gern zur Verfügung. Die Ergebnisse der Befragung werden Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht. Meter dicken Rekultivierungsschicht. Noch im November ist eine Bepflanzung mit Heckenpflanzen, Heistern und Bäumen vorgesehen. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen wird mit verhältnismäßigen Mitteln eine Wiedereingliederung in die Landschaft erreicht und ein recht- und ordnungsmäßiger Zustand geschaffen.

4 Mittelsachsenkurier November 2010 Ausstellung Selbst.Wert.Sein. zum Thema Erwerbslosigkeit und Gesundheit In den Räumen des Amtes für Arbeit und Beschäftigungsförderung (AfAB) in Döbeln wurde am 10. November die Ausstellung Selbst.Wert.Sein. zum Thema Erwerbslosigkeit und Gesundheit eröffnet. Es handelt sich dabei um eine Wanderausstellung des Freistaates Sachsen im Rahmen des Sächsischen Gesundheitszieles Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen. Erwerbsarbeit hat in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert: Sicherung von Einkommen Aktivität und Kompetenz Persönliche Identität Abwechslung Zeitstrukturierung Soziale Integration und Anerkennung. Von Erwerbslosigkeit ausgeschlossene Menschen befinden sich oft in komplexen, mehrfach belastenden Situationen. Arbeitslosigkeit ist ein Gesundheitsrisiko und gesundheitliche Einschränkungen erschweren wiederum die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. In der Region Döbeln wurden durch das AfAB, die regionale Arbeitsgruppe für Gesundheitsförderung, das örtliche Gesundheitsamt und die Bildungsträger des Verbundes Döbelner Bildungsträger bereits erste Aktivitäten im Bereich Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen umgesetzt und von der Technischen Universität Dresden begleitet sowie ausgewertet. Diese ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass für eine erfolgreiche Umsetzung des Sächsischen Gesundheitszieles Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen Netzwerkpartner unerlässlich und institutionenübergreifende Strukturen und Lösungen vor Ort notwendig sind. Das AfAB möchte an diese ersten Erfahrungen anknüpfen, aber auch neu für das Thema Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen sensibilisieren. Die Ausstellung beinhaltet die Darstellung einzelner Geschichten, die Einblicke in den ganz persönlichen Umgang mit Erwerbslosigkeit geben. Bewusst stehen dabei nicht die Probleme im Vordergrund, sondern die Frage nach dem Umgang mit ihnen. Zu sehen ist die Ausstellung im Wartebereich des Amtes für Arbeit und Beschäftigungsförderung, Burgstraße 34 in Döbeln zu den regulären Öffnungszeiten. Foto: Cornelia Kluge Integration durch Austausch Initiative für junge Menschen in Mittelsachsen Am 11. November fand in Freiberg ein internationaler Workshop zum Programm IdA Integration durch Austausch statt. Der zweite Beigeordnete des Landkreises Dieter Steinert und der Geschäftsführer der ARGE SGB II in Freiberg Frank Scheidewig berichteten dabei von der Umsetzung des Projektes, welches Oktober vergangenen Jahres gestartet wurde. Ziel des Programmes IdA ist, dass durch berufspraktische Erfahrungen im EU-Ausland und die Erweiterung sozialer und beruflicher Kompetenzen, die Job-Chancen von 120 arbeitslosen jungen Menschen verbessert werden sollen. Dafür werden die Teilnehmer intensiv vorbereitet und können anschließend für sechs Wochen bei Sprachkursen und Praktika in England Auslandserfahrungen sammeln. Seit dem Start des Projektes nahmen bereits 50 junge Arbeitslose erfolgreich daran teil. Zur Veranstaltung am 11. November wurde auch der 50. Europass Mobilität unterzeichnet. Dies ist ein allgemein anerkanntes Dokument zum Nachweis von Lernaufenthalten im europäischen Ausland. Höhepunkt des Workshops war eine Video- Live-Schaltung nach London zu einem der aktuell am Projekt teilnehmenden Jugendlichen. Das Programm IdA Integration durch Austausch wird durch das Bildungsinstitut Pscherer ggmbh gemeinsam mit der Gesellschaft für Strukturentwicklung und -qualifizierung mbh, der AR- GE Freiberg und der Embrace Cooperation Ltd. zum ersten Mal in Deutschland durchgeführt. Ausstellung Archäologie und Landwirtschaft in der Lommatzscher Pflege Noch bis Anfang Februar ist eine neue Ausstellung Archäologie und Landwirtschaft in der Lommatzscher Pflege Der Schutz archäologischer Kulturdenkmäler in der Außenstelle des Landratsamtes Mittelsachsen in Mittweida zu sehen. Mit Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Osnabrück entwickeln das Umweltzentrum Ökohof Auterwitz e. V. und das Landesamt für Archäologie in Dresden seit einem Jahr gemeinsam mit vielen Partnern zukunftsweisende Konzepte zum Schutz archäologischer Denkmäler auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Lommatzscher Pflege ist der Kern des mittelsächsischen Lößhügellandes und gilt als Kornkammer Sachsens. Hervorragende Böden bilden seit über 7000 Jahren die Grundlage bäuerlichen Wirtschaftens. Auf über 30 Tafeln werden der archäologische Reichtum der Region und die aktuelle Gefährdung an einer Fülle von Fallbespielen erläutert. Besonderen Raum nehmen Methoden und Maßnahmen ein, die teilweise bereits umgesetzt werden konnten. Zahlreiche Interessierte verfolgten die Ausstellungseröffnung am 9. November in Mittweida. Foto: Landratsamt Dietze: Beteiligungskonferenz war ein Erfolg Das Thema Extremismus und die künftige Präventionsarbeit standen bei einer Beteiligungskonferenz im Roßweiner Rathaus am 22. Oktober im Mittelpunkt. Die Verantwortliche für Extremismusbekämpfung im Landratsamt Katrin Dietze und der Verein SoPro e. V. organisierten die Veranstaltung und begrüßten 45 Teilnehmer/innen. Darunter befanden sich Sozialpädagogen/-pädagogeninnen, Vertreter aus der Abteilung Jugend und Familie des Landratsamtes sowie Kommunen, Vertreter des Begleitausschusses und Lehrer/innen. Der Landkreis Mittelsachsen wurde in das Bundesprogramm VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie aufgenommen. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, in den nächsten drei Jahren einen Lokalen Aktionsplan (LAP) mit Bundesmitteln durchzuführen. Um diese zu erhalten, müssen klare Ziele erarbeitet werden, was mit den Fördermitteln erreicht werden soll und wie sich der Landkreis der Thematik Extremismus stellt, erklärte Katrin Dietze. Wir haben bereits im Landkreis viel erreicht und nicht zuletzt ist die Förderung des Bundes in diesem Jahr ein Ausdruck dafür. Die Konferenz hat mit Hilfe von Vorträgen und Workshops diese ausgearbeitet. Ein genaues Ergebnis habe Dietze nicht erhalten, jedoch viele Anregungen und Zielvorschläge aus der Praxis, oft mit schon untersetzten Projekten. Wir haben diese Zielvorschläge zusammengefasst und ausformuliert. Diese sind nun ein wichtiger Bestandteil des Antrages, der diese Woche nach Berlin abgeschickt wird, so Dietze. Es wurde der Wunsch geäußert, regelmäßig solche Veranstaltungen zu machen, um die angestrebte Vernetzung und einen regelmäßigen Austausch zu erreichen. Wenn der Antrag positiv beschieden wird, kann der Landkreis Euro erhalten. Seit 2007 sind 140 Projekte mit einem Finanzvolumen von Euro durch den Landkreis aus eigenen Mitteln gefördert worden. Das Spektrum der gelaufenen Projekte ist sehr vielfältig. So fand zum Beispiel ein interkultureller Austausch von Jugendlichen im Rahmen eines Lagers mit jungen Deutschen und Tschechen statt. Weiterhin wurde ein gemeinsames Kochen mit Menschen aus unterschiedlichen Nationalitäten gefördert. Es fanden außerdem eine Vielzahl von Fahrten in die Gedenkstätten nach Flossenburg, Auschwitz und Buchenwald statt, Ausstellungen wurden organisiert, Zeitzeugen- und Aussteigergespräche veranstaltet.

5 24. November 2010 Mittelsachsenkurier 5 Burg Mildenstein zeigt sich in weihnachtlichem Glanz Weihnachtsverkaufsausstellung Die Burg Mildenstein in Leisnig erwartet noch bis zum 12. Dezember, täglich von 10 bis 17 Uhr und an den Wochenenden von 10 bis 18 Uhr, große und kleine Besucher zur Weihnachtsverkaufsausstellung. Foto: Burg Mildenstein Traditionell reihen sich die Schwibbögen, Räuchermännchen, Pyramiden sowie Baumschmuck aus dem Erzgebirge in den Rittersälen des Vorderschlosses auf. Das Angebot wird durch eine Vielfalt Lausitzer Keramik, Holzspielzeug, handgemalter Adventskalender, weihnachtlicher Floristik und Kerzen ergänzt. An den Wochenenden verwandelt sich jeweils ab 13 Uhr ein Rittersaal in eine Wichtelwerkstatt und gleichzeitig kann man sich hier bei Glühwein und Stollen stärken. Die Museumsgaststätte Am Pfaffenberg in Waldheim sorgt für das leibliche Wohl der Gäste. Während der Weihnachtsverkaufsausstellung ist der Eintritt in die Museumsräume von Burg Mildenstein frei. Veranstaltungshinweis für Familien: Am 5. Dezember wird um 15 Uhr die Aufführung Pettersson zeltet für Kinder ab vier Jahren mit dem Puppentheater Plauen-Zwickau gezeigt. Der Eintritt beträgt 4,50 Euro pro Person. Weitere Informationen unter Telefon oder im Internet unter Mittelsächsische Musikschüler in Bad Sulza erfolgreich Am 6. und 7. November fand im Rahmen der 19. Bad Sulzaer Musiktage der Jugend-Musik-Wettbewerb statt. 197 junge Musiker aus den verschiedensten Bundesländern haben sich der Jury gestellt darunter sieben aus der mittelsächsischen Musikschule. Der Wettbewerb war für acht verschiedene Instrumente ausgeschrieben unter anderem für Blockflöte und Klavier. Die sechs Teilnehmer im Fach Blockflöte erreichten hervorragende Ergebnisse. Josephine Hoffmann aus der Döbelner Musikschule errang die Höchstpunktzahl in ihrer Altersklasse mit 24,3 von möglichen 25 Punkten das ist der erste Preis. Aber auch die anderen Blockflöten Henriette Krein von der Freiberger Musikschule sowie Antonia Kunze, Clara Beyer, Lukas Wagner und Lina Bauer aus der Döbelner Musikschule erreichten tolle Ergebnisse. Besonders zu erwähnen ist, dass Lukas Wagner, der mit seinen acht Jahren zum ersten Mal teilgenommen hat, bereits 21,3 Punkte erzielen konnte. Im Fach Klavier hat Philipp Hoffmann aus Döbeln teilgenommen und mit 21 Punkten ein bemerkenswertes Ergebnis erreicht. Josephine Hoffmann erreichte im Fach Blockflöte die Höchstpunktzahl in ihrer Altersklasse. Foto: Dirk Polster KURZ NOTIERT Ausstellung auf Schloss Rochsburg Noch bis zum 10. Januar 2011 ist auf Schloss Rochsburg die Ausstellung Hierzulande und anderswo zu sehen. Präsentiert werden dabei Skizzen, Aquarelle und Ölbilder des Künstlers Frank Schaal. Von November bis März ist das Schloss Rochsburg von 10 bis 16 Uhr geöffnet; montags bleibt die Einrichtung geschlossen. Sonderausstellung in Hainichen Anlässlich des 65. Geburtstages von Karl Fischer ( ) fand am 5. November die Ausstellungseröffnung Lebensfischer. in Hainichen statt. Die Schau zeigt Stationen und Werke des Hainichener Künstlers, der sich insbesondere mit seinen Grafiken einen Namen gemacht hat. Noch bis zum 23. Januar 2011 ist die Ausstellung im Gellert-Museum Hainichen, Oederaner Straße 10, zu sehen. Öffnungszeiten: Sonntag bis Donnerstag von 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung. Malerei und Grafik Malereien und Grafiken von Gabriele Gittel sind noch bis zum 15. Dezember in der Galerie Art Forum ausgestellt. Die Galerie hat ihren Sitz auf der Straße der Deutschen Einheit 23 in Burgstädt und ist montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Die gebürtige Burgstädter Künstlerin Gabriele Gittel ist seit 1999 kulturell-pädagogisch in sozialen Einrichtungen und in der therapeutischen Tagesbetreuung psychisch kranker Menschen tätig. MITTELSÄCHSISCHE THEATER UND PHILHARMONIE GGMBH In Döbeln und Freiberg im Spielplan: Paul Burkhards Operette Das Feuerwerk. Foto: Detlev Müller Theaterpremieren: Boulevardkomödie, Mozartoper und Jugendstück Gleich drei Theaterstücke haben in den nächsten Tagen in Döbeln und Freiberg Premieren. Der Schauspieler Urs-Alexander Schleiff führt Regie bei einem neuen Jugendstück: the killer in me is the killer in you my love. Premiere ist am 30. November um 18:00 Uhr im Theater Freiberg und am 7. Dezember um 17:00 Uhr im Theater Döbeln. Auf den kleinen Bühnen bringt Oberspielleiterin Judica Semler Mozarts Così fan tutte in einer Kammerfassung für sechs Sänger und sechs Musikinstrumente heraus die musikalische Leitung hat Generalmusikdirektor Jan Michael Horstmann an einem der beiden Klaviere: am 1. Dezember um 20:00 Uhr in der Freiberger Bühne in der Borngasse (BiB) und am 8. Dezember um 19:30 Uhr im Döbelner Theater im Bürgerhaus (TiB). Für die Hauptbühnen inszeniert Steffen Pietsch Bezahlt wird nicht. Der italienische Nobelpreisträger Dario Fo hat die Mischung aus Farce und Boulevardkomödie vor zwei Jahren aktualisiert, sodass durchaus die politische und wirtschaftliche Gegenwart wiedererkennbar ist. Conny Grotsch, Julia Klawonn, Michael Berger, Andreas Kuznick und Andreas Pannach geraten in atemberaubendem Tempo in urkomische Verwicklungen: Premiere ist am 4. Dezember in Döbeln und am 11. Dezember in Freiberg. Sinfoniekonzerte in Döbeln und Freiberg Der namhafte Geigenvirtuose Torsten Janicke spielt nicht nur Mendelssohns berühmtes Violinkonzert, sondern hat auch die musikalische Leitung im nächsten Sinfoniekonzert am 25. November um 19:30 Uhr in der Freiberger Nikolaikirche und am 26. November um 20:00 Uhr im Theater Döbeln. Unter dem Motto Wir Wunderkinder erklingt neben dem Mendelssohn-Konzert Mozarts Haffner-Serenade und die Sinfonie in D- Dur des ebenfalls jung verstorbenen spanischen Klassikers Juan Crisostomo de Arriaga.

6 Mittelsachsenkurier November 2010 Die Verteilung der Gelben Tonnen hat begonnen Wichtige Fragen dazu Alle Städte und Gemeinden des Entsorgungsgebietes Freiberg sowie die Gemeinden Bockelwitz, Großweitzschen, Niederstriegis, Ostrau und Zschaitz-Ottewig des Entsorgungsgebietes Döbeln haben sich für die Gelbe Tonne ab 1. Januar 2011 entschieden. Seit dem 8. November werden die Behälter verteilt. Die Hotline ist aktiviert. Wir haben eine Liste mit häufigen Fragen für Sie zusammengestellt: 1. Ab wann wird der Behälter entleert? Die erste Leerung erfolgt im Januar Die Termine stehen im Abfallkalender, der wie gewohnt an alle Haushalte im Dezember verteilt wird. Natürlich werden in der Übergangszeit auch noch Gelbe Säcke und andere durchsichtige Säcke mit Leichtverpackungen am Abfuhrtag mitgenommen. 2. Wann bekomme ich meine Gelbe Tonne? Die Behälter werden durch einen Dienstleister verteilt. Den genauen Termin für Ihre Gemeinde finden Sie in untenstehendem Infokasten. Bitte beachten Sie, dass eine Braunsdorf, Breitenau, Falkenau, Flöha, Grünberg, Hohenfichte, Lichtenwalde, Lößnitztal, Niederwiesa, Oederan, Schellenberg Falkenau, Flöha, Lichtenwalde, Niederwiesa Augustusburg, Erdmannsdorf, Entleerung vor Januar 2011 aus logistischen Gründen nicht möglich ist. 3. Kann ich weiterhin mit dem gelben Sack entsorgen? Ich möchte keine Gelbe Tonne! Die Einführung der Gelben Tonne ist mit Ihrer Gemeinde abgestimmt. Eine Entsorgung mit beiden Systemen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 4. Was darf in die Gelbe Tonne? Genau wie im gelben Sack dürfen nur Verkaufsverpackungen in der Gelben Tonne entsorgt werden. 5. Wer bezahlt die Entsorgung? Die Gelbe Tonne und deren Entleerung sind für Sie kostenfrei. Daher ist es wichtig, Restabfälle und Verkaufsverpackungen strikt zu trennen. Die Finanzierung übernehmen die dualen Systeme wie zum Beispiel DSD. 6. Wie viel Gelbe Tonnen bekomme ich? Die Anzahl orientiert sich an den vorhandenen Restmüllbehältern und den gemeldeten Einwohnern. Bei über auszustattenden Wohnobjekten können Fehler auftreten. Das ist kein Problem. Sollten Sie zu viel oder zu wenige Behälter erhalten, kann die Anzahl ab Januar 2011 angepasst werden. Melden Sie sich bitte über unsere kostenfreie Telefonnummer oder die angegebene - Adresse (siehe unten). 7. Wo muss ich die Behälter zur Entleerung bereit stellen? Die Behälter werden am Rand öffentlicher Straßen und Wege entleert dort, wo auch Ihre Restmülltonne abgeholt wird. Stellen Sie die Gelbe Tonne am Entsorgungstag bis 06:00 Uhr bereit. 8. Was passiert, wenn ich schon eine Tonne habe? Im Altgebiet Flöha bleiben die vorhandenen Behälter stehen. Sie werden an einem Entsorgungstag nachträglich mit einem Chip ausgestattet. Damit kann Ihre Gelbe Tonne Ihrem Grundstück zugeordnet werden. Kosten für Sie entstehen hierdurch nicht. 9. Bekommen auch Gewerbebetriebe Gelbe Tonnen? Die Dualen Systeme in Deutschland setzen gewisse Vorgaben, um Gewerbebetriebe mit einer Gelben Tonne zu entsorgen. Fragen Sie nach: kostenfreie Rufnummer oder per (siehe unten). 10. Kann ich auch eine kleinere Tonne bekommen? Leider nicht. Es werden ausschließlich 240- und Liter-Behälter angeboten. Stellung der 240-Liter-Behälter ab 24. November: Grünberg, Hennersdorf, Kunnersdorf, Leubsdorf, Marbach, Schellenberg Bräunsdorf, Conradsdorf, Falkenberg, Großschirma, Großvoigtsberg, Halsbach, Kleinschirma, Kleinwaltersdorf, Langhennersdorf, Leubsdorf, Oederan, Reichenbach/Siebenlehn, Tuttendorf Eppendorf, Falkenau, Oederan, Schellenberg Falkenau, Flöha, Niederwiesa Berthelsdorf, Cämmerswalde, Holzhau, Lichtenberg, Naundorf, Neuhausen, Niederbobritzsch, Oberbobritzsch, Sayda Brand-Erbisdorf Augustusburg, Stellung der Liter-Behälter: Brand-Erbisdorf, Eppendorf, Erdmannsdorf, Falkenau, Flöha, Langenau, Leubsdorf, Linda, St. Michaelis Brand-Erbisdorf Conradsdorf, Gotthelffriedrichsgrund, Großschirma, Halsbrücke, Hetzdorf, Hohentanne, Krummenhennersdorf, Naundorf, Niederschöna, Oberschaar, Rothenfurth, Seifersdorf Bieberstein, Burkersdorf/Bieberstein, Dittmannsdorf, Gotthelffriedrichsgrund, Halsbrücke, Hetzdorf, Hirschfeld, Hohentanne, Neukirchen, Niederschöna, Oberschaar, Reinsberg, Siebenlehn, Steinbach Freiberg, Großschirma, Großvoigtsberg, Hohentanne, Kleinvoigtsberg, Obergruna, Siebenlehn Freiberg Brand-Erbisdorf Brand-Erbisdorf Brand-Erbisdorf, Freiberg Freiberg Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: gelbe-tonne@beckerumweltdienste.de und kostenfrei unter Telefon Ihre EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH Telefon Foto: EKM Freiberg Freiberg, Großweitzschen, Niederstriegis Bockelwitz, Großweitzschen, Ostrau, Zschaitz-Ottewig Großweitzschen, Ostrau, Zschaitz-Ottewig Freiberg Bockelwitz, Freiberg, Großvoigtsberg, Hirschfeld, Kleinvoigtsberg, Niederstriegis, Ostrau, Reichenbach/Siebenlehn, Zschaitz-Ottewig Nicht genannte Orte wurden schon vor dem 24. November, dem Erscheinungstag des Mittelsachsenkuriers, mit der Gelben Tonne ausgerüstet. Umzug der Abfallwirtschaft von Döbeln nach Hohenlauft Ihre Ansprechpartner der mittelsächsischen Entsorgungsdienste des Standortes Döbeln erreichen Sie ab sofort in der Außenstelle der EKM, Kreisabfallanlage Hohenlauft, Hohenlauft 11 A in Niederstriegis. Ihr Bearbeiter hat folgende neue Rufnummer Abfallgebühren für alle Gemeinden, Roßwein und Gewerbe: Bärbel Wetzig -21 Abfallgebühren für Döbeln, Hartha, Leisnig und Waldheim: Birgit Naumann -22 Technischer Bereich der Kreisabfallanlage: Petra Hempel -20 Konrad Bretschneider -23 Telefax der Abfallgebührenstelle: -24 Ihre EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Telefon KURZ NOTIERT Die Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen, Albert-Schweitzer-Straße 22 in Mittweida bietet folgende Lehrgänge an: Existenzgründerseminare Ort: Geschäftsstelle Mittweida, Albert-Schweitzer-Str. 22 und Geschäftsstelle Freiberg, Mühlweg 5; Beginn: laufend; Kosten: keine Qualifizierung kaufmännischer Angestellter in Teilzeit Ort: Geschäftsstelle Mittweida, Albert-Schweitzer-Str. 22 und Geschäftsstelle Freiberg, Mühlweg 5; Beginn: Dezember 2010/Januar 2011; Kosten: keine (gefördert über WeGe- Bau der Bundesagentur für Arbeit) Nähere Informationen dazu und zu anderen Lehrgängen erhalten Interessenten in der Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen unter Telefon oder

7 24. November 2010 Mittelsachsenkurier 7 MITTELSÄCHSISCHE ERFOLGSGESCHICHTEN IM LÄNDLICHEN RAUM -- TEIL 4 DER SERIE Fleiß, tiefe Verbundenheit und Liebe zur Heimat, Geschichte und Natur, Einfallsreichtum und Beharrungsvermögen, Unternehmergeist und Risikobereitschaft stehen stellvertretend für die Bewohner des Landkreises Mittelsachsen. Zirka 85 Prozent der Einwohner leben und arbeiten auf dem Land. In einer losen Folge sollen nun Menschen vorgestellt werden, die ihre eigene Erfolgsgeschichte im und für den ländlichen Raum schreiben. Elsbeth Pohl-Roux Förderverein Be-Greifen e. V. Christlich-kulturelles Forum für Menschen mit Behinderung und deren Freunde e. V. in Leisnig, Ortsteil Klosterbuch ILE-Region SachsenKreuz + Neue, große Nöte bedürfen neuer, mutiger Gedanken, so ermutigte der Pastor und Landwirt Friedrich von Bodelschwingh ( ) die Menschen seiner Zeit zum Mitdenken und Mitwirken. Ungewohnte Wege geht auch der in Klosterbuch ansässige Verein Be- Greifen e. V. unter der Leitung von Elsbeth Pohl-Roux. Offenherzig und glaubwürdig begegnet der Verein vor allem Männern, die als Suchtkranke an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind und ermutigt sie, mit den ihnen innewohnenden Fähigkeiten in einem eigenständigen Haushalt zu leben und gemeinnützig im Verein zu arbeiten. Die Stadtverwaltung Leisnig und die Kirchgemeinden fördern dabei das Handeln der Vereinsmitglieder seit der Gründung Im Bereich der Langzeittherapie arbeitet die Vereinsvorsitzende unter anderem mit dem Magdalenenstift in Chemnitz zusammen. Angelika Bergmann, verantwortlich für die Einzel- und Bezugstherapie im Magdalenenstift, lobt besonders die familiäre Atmosphäre im Verein. Die Vergangenheit der ehemaligen Patienten spielt keine Rolle. Schon während der Therapie finden ehrenamtliche Besuche statt, die das Eingebundensein vermitteln. Für mich stellt dies gelebtes Christentum, echte Wertevermittlung und nicht nur die geschützte Unterbringung fernab der Gesellschaft dar, konstatiert die Psychotherapeutin. Eine Heimstatt für Leib und Seele finden die bisher ausnahmslos männlichen Bewohner in dem umgenutzten Bahnhof in Klosterbuch. Bereits in der Bauphase wurden Menschen integriert, denen dies von Außenstehenden nicht zugetraut wurde. Auch dies ist Teil des Konzeptes: die Freude an der eigenen Arbeit, aber auch die Achtung vor dem Tun und der Würde der Anderen, erläutert die in Leonberg (Baden-Württemberg) geborene Elsbeth Pohl-Roux. Vor den Toren von Kloster Buch fühlte sich die heute 54-Jährige berufen, etwas im Muldental zu bewirken erwarb die erzgebirgisch-schwäbische Wiedervereinigungsfamilie die Fachwerkhäuser Nr. 24 und 25 in Klosterbuch. Mit dem Ziel, auf diesem Hof zu leben und zu arbeiten, entstand Schritt für Schritt der Fachwerk- und Archehof mit Gästehaus. Elsbeth Pohl-Roux ist ausgebildete Fotografin, Fachwirtin für Marketing (FH) und absolvierte Weiterbildungen im Bereich der Telekommunikation. Seit 1987 ist sie in diesem Zweig Einzelunternehmerin und seit 1998 Dozentin. Bereits elf Jahre wirkt die heute zweifache Großmutter als Businessangel bei einer Software- und Systemfirma mit und ist persönliches Mitglied des Instituts für Unternehmensforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg e. V. Ihr Arbeitsschwerpunkt konzentriert sich im Aufbau und in der Qualifizierung von Teams in Kommunikationseinrichtungen. Elsbeth Pohl-Roux möchte sich, nicht zuletzt als Mitglied des Koordinierungskreises der ILE-Region SachsenKreuz +, auch zukünftig für ihr regionales Umfeld engagieren. Dabei spielen der Bahnhof und die ehemalige Post in Klosterbuch eine zentrale Rolle. Die beiden technischen Denkmale bilden eine Einheit. Über die Richtlinie zur Integrierten ländlichen Entwicklung besteht nun die Chance, auch das Postgebäude zu erhalten, bemerkt Holger Schilke, Regionalmanger der Förderregion SachsenKreuz +. Für das Bahnhofsgebäude sucht der Verein noch einen Sponsor für eine barrierefreie Toilette. Dabei geht es dem Verein nicht um das Geld allein, sondern um die Teilnahme der Spender an dem Projekt. Dieses selbstverständliche Zusammenwirken, das gemeinsame Lernen und Arbeiten, verdeutlicht die Charakteristik des Vereins Be-Greifen e. V. Dies entspricht dem Refrain des Liedes von Bethel und sogleich dem Leitsatz von Elsbeth Pohl-Roux: Alle Jahr ein Loblied mehr, aber wen ger Klagen!. Weitere Informationen gibt es im Internet unter: oder Der Verein Be-Greifen e. V. hat im ehemaligen Bahnhofsgebäude seinen Sitz. Die Leiterin des Vereins Elsbeth Pohl-Roux (r.) im Gespräch mit Regionalmanager Holger Schilke. Fotos: Kerstin Kunze AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Augustusburg-Sternmühlental vom Aufgrund von 26 des Gesetzes des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2542) in Verbindung mit 19, 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 3, 48 Absatz 3 und 40 Absatz 1 Nr. 3 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz SächsNatSchG) in der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. Seite 321), dass zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. September 2010 (SächsGVBl. Seite 270) geändert worden ist, wird durch das Landratsamt Mittelsachsen im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung Chemnitz und dem Landratsamt Erzgebirgskreis verordnet: 1 Festsetzung als Schutzgebiet Die in 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Augustusburg mit den Gemarkungen Augustusburg, Erdmannsdorf, Grünberg, Kunnersdorf und Hennersdorf, der Stadt Flöha mit den Gemarkungen Flöha und Plaue, der Gemeinde Leubsdorf mit den Gemarkungen Schellenberg, Hohenfichte und Marbach und der Gemeinde Falkenau mit der Gemarkung Falkenau im Landkreis Mittelsachsen, der Gemarkungen Adelsberg, Euba, Kleinolbersdorf und Altenhain in der Stadt Chemnitz, der Gemeinde Grünhainichen mit der Gemarkung Waldkirchen sowie der Gemeinde Gornau mit den Gemarkungen Gornau, Witzschdorf und Dittmannsdorf im Erzgebirgskreis werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt den Namen Augustusburg- Sternmühlental. 2 Schutzgegenstand (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von circa Hektar. (2) Das Landschaftsschutzgebiet wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: Die östliche Begrenzung des Landschaftsschutzgebietes beginnt am Fahrrad- und Wanderweg in Falkenau in Richtung Grünberg. Diesem Weg folgend in Richtung Grünberg dort im spitzen Winkel nach Osten abbiegend, entlang des Feldweges bis zum Waldgebiet Foldung. Dieser Wald-Feldkante in Richtung Grünberg bis zur Ortslage folgend. Die Ortslage von Grünberg umgehend und weiter entlang der Kreisstraße 7701 zum Ort Hohenfichte. Weiter führt die Abgrenzung die Ortslage Hohenfichte ausgrenzend entlang Kreisstraße 7701, dieser folgend in Richtung Schellenberg. weiter auf Seite 8

8 Mittelsachsenkurier November 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Ortslage Schellenberg nordwestlich umgehend zur Staatsstraße 223, dieser folgend in südlicher Richtung nach Waldkirchen. Vor Waldkirchen biegt die Abgrenzung in westliche Richtung ab und folgt auf dem Höhenrücken nördlich von Waldkirchen bis zur Zschopau. Linksseitig der Zschopau flussabwärts nach Witzschdorf. Den nördlichen Siedlungsrand von Witzschdorf umgehend bis zur Straße nach Dittmannsdorf (K 8173). Dieser kurz folgend bis zur Einmündung Kammweg, hier biegt die Grenze in westliche Richtung zum Diebsteig ab. Entlang des Diebsteiges nach Süden in Richtung Kreisstraße 8173, kurz vor dieser Straße biegt die Grenze rechtwinklig in Richtung Siedlungsrand von Gornau ab. Das nördliche Gemeindegebiet Gornau kurz berührend, dann weiterführender Grenzverlauf unter Einschluss der vorhandenen Offenlandflächen und Gehölzstrukturen in Richtung Dittmannsdorf. Die gesamte Ortslage Dittmannsdorf umgehend und der Bundesstraße 180 in Richtung Gornau kurz folgend, um mit Aussparen der Siedlung Ruhebank, zur Bundesstraße 174 zu wechseln. Entlang der Bundesstraße 174 in westliche Richtung unter Aussparung der vorhandenen Wohnbebauung nach Altenhain. Den Siedlungsbereich von Altenhain ausklammernd führt die westliche Abgrenzung zur Kreisstraße 6110, diese in Richtung Kleinolbersdorf überquerend, unter Einbeziehung der vorhandenen westlichen Gehölzstrukturen führt die Begrenzung weiter nach Kleinolbersdorf. Das Gemeindegebiet Kleinolbersdorf wird großflächig umgangen und unter Einbeziehung des Waldgebietes Gehege und Ausgrenzung des Siedlungsbereiches führt die Grenze nach Adelsberg. Den gesamten Siedlungskörper und Streusiedlung von Adelsberg aussparend, verläuft die westliche Abgrenzung entlang eines Feldweges und vorbei am Flächennaturdenkmal Drei Eichen-Adelsberg zur Augustusburger Straße (S 236). Diese geradlinig überquerend zur Kreisstraße 6111, dem Straßenverlauf folgend unter Aussparung des Geländes an der Talsperre Euba bis zum Ortseingang Euba. Danach im rechten Winkel nach Süden zur Augustusburger Straße (S 236) dieser folgend bis zum Ortseingang Erdmannsdorf. Den Ort südlich umgehend zur Zschopau, diese im Bereich Straße/Bahnbrücke überquerend in Richtung Freizeitzentrum Augustusburg Rosts-Wiesen dieses aussparend sowie das gesamte bebaute Stadtgebiet Augustusburg umgehend und zurück entlang der Staatsstraße 236 zur Zschopau nach Erdmannsdorf. Entlang der Zschopau flussabwärts bis zur Gemarkungsgrenze Flöha. Danach weiter entlang der Staatsstraße 223 nach Flöha in Richtung Schweddey. Das Wohngebiet umgehend entlang der Nutzungsartengrenze Wald/Feld bis zur Bahnlinie. Dieser folgend zum Rad- und Wanderweg Falkenau. Die im Schutzgebiet liegenden Ortschaften sind entlang ihrer Bebauung ausgegrenzt. (3) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in einer Übersichtskarte des Landratsamtes Mittelsachsen vom im Maßstab 1 : und in 13 Flurkarten des Landratsamtes Mittelsachsen vom im Maßstab 1 : (Blattnummer 1 bis 13) dargestellt. Der Grenzverlauf ist grün eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante auf den Flurkarten. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. (4) Die Verordnung mit Karten nach Absatz 3 werden beim in Freiberg, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Leipziger Straße 4, Zimmer V 109, auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. (5) Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird die Verordnung mit Karten beim Landratsamt Mittelsachsen, in Freiberg, Leipziger Straße 4, Zimmer V 109, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. 3 Gebietscharakter und Schutzzweck (1) Gebietscharakter Der Landschaftsraum des Gebietes repräsentiert einen typischen Ausschnitt der Naturund Kulturlandschaft des Erzgebirges und ist geprägt durch einen mehrfachen Wechsel von Tälern, Bergrücken, Kuppen und Hochflächen mit einer Höhe bis über 500 Meter. Besonders gebietsprägend sind die überwiegend offenen Talauen der Zschopau und des zufließenden Schwarzbaches im Sternmühlental sowie die auch an die weiteren Zschopauzuflüsse angrenzenden, zum Teil bewaldeten Hanglagen und Hochflächen mit ihrem Mosaik aus größeren Waldflächen und flurgehölzdurchsetzten Grünland- und Ackerflächen. Das Schutzgebiet weist eine besondere Eigenart auf, indem es teilweise dem Verlauf der Erzgebirgsnordrandstufe folgt, welche die Naturraumgrenze zwischen dem Erzgebirge und dem Erzgebirgischen Becken markiert. Das Landschaftsschutzgebiet ist vielfältig ausgeprägt und beinhaltet zahlreiche für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion besonders bedeutsame Biotope und Landschaftsbestandteile wie zum Beispiel Auwälder, Laub- und Laubmischwälder, Hang- und Schluchtwälder, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen, Streuobstwiesen, magere Wiesen, Magerrasen, Feuchtwiesen und extensive Grünlandstandorte, Steinrücken, Quellen und Quellbereiche, naturnahe Bachläufe und Flussabschnitte einschließlich Ufervegetation, Kleingewässer und offene Felsbereiche. Der häufige Wechsel von ausgedehnten Talauen, schmalen, eingetieften Bachtälern, Offenland verschiedener Nutzungstypen und -intensitäten mit Gehölzstrukturen unterschiedlicher Ausprägung sowie geschlossenen Waldbereichen auf Ebenen bis stark geneigten Flächen mit zahlreichen Blickbeziehungen, vor allem zur kulturhistorisch bedeutsamen Augustusburg, führt zu einem abwechslungsreichen, vielfältigen und ausgesprochen schönen Landschaftsbild. Die besondere Bedeutung des Gebietes für die Erholung ergibt sich aus der reichhaltigen Ausstattung des Gesamtgebietes mit: 1. vielfältigen und erholungswirksamen Landschaftselementen, die ein reizvolles und erlebbares Mosaik von Wäldern, Offenland, Taleinschnitten und Hochflächen mit Fernsichten bieten; 2. einem umfassenden Angebot an örtlich, regional und teilweise überregional bedeutsamen Wander-, Radund Reitwegen und Naturlehrpfaden mit zahlreichen Schutzhütten, Rast- und Ruheplätzen und den Möglichkeiten für den Wintersport; 3. zahlreichen Aussichtsmöglichkeiten und Sichtbeziehungen von einem gut ausgebauten und erreichbaren Wanderwegnetz; 4. naturgeschichtlichen und kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten innerhalb und in unmittelbarer Nähe des Landschaftsschutzgebietes (zum Beispiel Kunnerstein, Augustusburg); 5. traditionsreichen Ausflugsstätten innerhalb und in unmittelbarer Nähe des Landschaftsschutzgebietes (zum Beispiel Sternmühle, Adelsbergturm, Augustusburg). (2) Schutzzweck ist: 1. Unter dem Aspekt der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes: a) die Erhaltung der gebietsprägenden Landschaftsbestandteile und Biotoptypen mit hohem Biotopwert wie zum Beispiel der Auen - und Niederungswälder, Laub- und Laubmischwälder, Hang- und Schluchtwälder, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen, Streuobstwiesen, mageren Wiesen, Magerrasen, Feuchtwiesen und extensive Grünlandstandorte, Steinrücken, Quellen und Quellbereiche, naturnahe Bachläufe und Flussabschnitte einschließlich Ufervegetation, Kleingewässer und offene Felsbereiche; b) die Erhaltung und Entwicklung der vorgenannten Lebensstätten und Lebensräumen zur Sicherung der Vorkommen der wildlebenden Pflanzen und Tiere wie zum Beispiel Hohe Schlüsselblume, Große Hainsimse, Buchenfarn, Keulenbärlapp, Waldgeißbart, Kleines Wintergrün, Fischotter, Westgroppe, Grasfrosch, Erdkröte, Teichmolch, Feuersalamander, Uhu, Raufuß- und Sperlingskauz, Wespenbussard, Schwarzstorch, Wasseramsel, Braunkehlchen, Eisvogel, Rotmilan und Großes Mausohr; c) die Entwicklung stabiler und naturnaher Waldbestände aus standortgerechten, einheimischen Baumarten mit einem angemessenen Alt- und Totholzanteil, insbesondere der Fließgewässer und Quellbereiche mit Förderung des Erlen-Eschenwaldes sowie auf den anderen Flächen mit Förderung der Baumarten des Buchenmischwaldes; d) die Erhaltung der Pufferfunktion von Wald- und Grünlandbereichen für die eingeschlossenen höherwertigen Schutzgebiete (zum Beispiel Flächennaturdenkmale) und des Naturschutzgebietes Um den Eibsee und wertvollen Biotoptypen (zum Beispiel Quellbereiche, naturnahe Binnengewässer); e) die Erhaltung der Lebensraum- und Biotopverbundfunktion der Auenbereiche der Zschopau, des Schwarzbaches und der einmündenden Bachläufe; f) die Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässersystems der Zschopau und des Schwarzbaches einschließlich der einmündenden Bachläufe. 2. Unter dem Aspekt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft: a) die Erhaltung der Landschaft mit offenen Talauen, bewaldeten Hanglagen und Hochflächen mit ihrem Wechsel aus größeren und kleineren Waldgebieten, Feldgehölzen, Grünland- und Ackerflächen mit vereinzelten Gehölzbeständen; b) die Erhaltung und Entwicklung von Gehölzstrukturen auf den großflächigen, landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen, zum Beispiel nördlich der Augustusburger Straße von Chemnitz nach Erdmanndorf, südlich von Kleinolbersdorf, nordwestlich von Dittmannsdorf und am Nordosthang des Spitzberges; c) die Erhaltung und Entwicklung reich strukturierter Ortsränder als harmonischer Übergang zur offenen Landschaft und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. 3. Unter dem Aspekt der besonderen Bedeutung des Gebietes für die Erholung: a) die Erhaltung und Entwicklung des Gesamtgebietes für eine natur- und landschaftsverträgliche Erholungs- und Freizeitnutzung; b) die Lenkung der Erholungs- und Freizeitnutzung. 4 Verbote (1) In dem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn dadurch 1. der Naturhaushalt geschädigt; 2. die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter nachteilig gestört; 3. das Landschaftsbild nachteilig verändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt oder 4. der Naturgenuss oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird. (2) Zur Erhaltung des Gebietscharakters und Realisierung des Schutzzwecks sind insbesondere verboten: 1. die Errichtung von Windkraftanlagen; 2. die Errichtung oder wesentliche Erweiterung von baulichen Anlagen in und an Gewässern; weiter auf Seite 9

9 24. November 2010 Mittelsachsenkurier 9 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG 3. die Beseitigung von gebietsprägenden Landschaftsbestandteilen, wie Bäume, Gebüsch, Hecken, Feldraine, Feld- und Ufergehölze, Schilfund Röhrichtbestände in der freien Flur sowie an Fließgewässern; 4. der Abbau von Bodenschätzen, ausgenommen ist der Abbau von Erdwärme; 5. der Umbruch von Dauergrünland in erosionsgefährdeten Hanglagen, Auen und Überschwemmungsgebieten; 6. die Kahlstellung ab einer Größe von 1 Hektar; 7. das Befahren der freien Landschaft mit Krafträdern aller Art sowie mit sonstigen motorbetriebenen Fahrzeugen, soweit sie nicht im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung oder im öffentlichen Interesse eingesetzt werden, ausgenommen davon ist 5 Absatz 2 Nummer Erlaubnisvorbehalt (1) Handlungen, die nicht nach 4 Absatz 2 verboten sind, aber den Charakter des Gebietes verändern können oder Einfluss auf die Verwirklichung des Schutzzwecks haben können, bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde, deren Gebiet betroffen ist. (2) Der Erlaubnis bedürfen insbesondere folgende Handlungen: 1. die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Sinne der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. Seite 200), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (SächsGVBl. Seite 142), in der jeweils gültigen Fassung, einschließlich der erforderlichen temporären Anlagen; 2. das Verlegen oder Ändern von ober- oder unterirdischen Leitungen aller Art; 3. das Lagern von Gegenständen, die nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstücks erforderlich sind; 4. die Anlage oder Änderung von Stätten für Sport, Freizeit und Spiel jeglicher Art, einschließlich Garten-, Reit-, Wasser-, Kletter- und Motorsportanlagen; 5. das Aufstellen von Wohnwagen oder Verkaufsständen, das Zelten oder Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb zugelassener Plätze; 6. die Anlage, Änderung oder Beseitigung von Fließ- oder Stillgewässern; 7. das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten, Bild- oder Schrifttafeln; 8. die Anlage von Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkulturen sowie Erstaufforstungen; 9. die Umwandlung von Wald; 10. die Anlage von Kleingärten; 11. das Anlegen oder die Änderung von Straßen, Wegen oder Plätzen; 12. der Umbruch von Dauergrünland; 13. die Errichtung oder Änderung von Erdwärmegewinnungsanlagen; 14. die Errichtung eines Ersatzneubaus und die wesentliche Erweiterung von Brückenbauwerken in und an Gewässern; 15. das Durchführen organisierter Motorsportveranstaltungen, insbesondere Traditionsveranstaltungen in der freien Landschaft. (3) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Handlung Wirkungen der in 4 Absatz 1 genannten Art nicht zur Folge hat oder solche Wirkungen durch Nebenbestimmungen abgewendet werden können. Sie kann mit Auflagen oder Bedingungen, befristet oder widerruflich erteilt werden, wenn dadurch erreicht wird, dass die Wirkungen der Handlungen dem Schutzzweck nur unwesentlich zuwiderlaufen. (4) Die Erlaubnis wird durch eine nach anderen Vorschriften erforderliche Gestattung ersetzt, wenn diese im Einvernehmen mit der nach Absatz 1 zuständigen Naturschutzbehörde ergangen ist. (5) Bei Handlungen des Bundes und des Landes, die nach anderen Vorschriften keiner Gestattung bedürfen, wird die Erlaubnis durch das Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde ersetzt. Das Gleiche gilt für Handlungen, die unter Leitung oder Betreuung staatlicher Behörden durchgeführt werden. 6 Zulässige Handlungen Die 4 und 5 gelten nicht für: 1. die landwirtschaftliche Bodennutzung, die nach den Anforderungen des Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I Seite 502), zuletzt geändert durch Artikel. 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I Seite 3214), in der jeweils gültigen Fassung und nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gemäß 5 Absatz 2 BNatSchG erfolgt, ausgenommen ist 4 Absatz 2 Nummer 5 und 5 Absatz 2 Nummer 12 dieser Rechtsverordnung; 2. die ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Gewässernutzung entsprechend dem Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz SächsFischG) vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. Seite 310), geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom (SächsGVBl. Seite 138, 186), in der jeweils gültigen Fassung; 3. die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd entsprechend dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) vom 29. September 1976 (BGBl. I Seite 2849), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (BGBl. I Seite 426), in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Sächsischen Landesjagdgesetz (SächsLJagdG) vom 8. Mai 1991 (SächsGVBl Seite 67), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom (SächsGVBl. Seite 138, 187), in der jeweils gültigen Fassung; 4. die ordnungsgemäße Forstwirtschaft entsprechend dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Waldgesetz SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. Seite 137), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom (SächsGVBl. Seite 438, 443), in der jeweils gültigen Fassung, ausgenommen ist 4 Absatz 2 Nummer 6 dieser Rechtsverordnung; 5. die sonstige bisher rechtmäßig ausgeübte Nutzung der Grundstücke, Straßen, Wege und Gewässer, Bahnund Betriebsanlagen der Eisenbahn, Fernmeldeanlagen, Versorgungsanlagen sowie der rechtmäßig bestehenden Einrichtungen und deren Unterhaltung und Erhaltung; 6. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes; 7. den Rückbau von baulichen Anlagen zur Wiederherstellung naturnaher Standortbedingungen wie Rückbau von Wasserkraftanlagen, Wehren, Brücken, Gebäuden, Betonmauern, Betonteichen und versiegelten Flächen; 8. die Errichtung von Wildschutzzäunen; 9. Maßnahmen, die der Gehölzpflege dienen; 10. behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen; 11. Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Abwehr von akuten Gefahren für Mensch und Tier sowie zum Schutz erheblicher Sachwerte; 12. die Errichtung und Änderung von Anlagen zum Hochwasserschutz die Bestandteil eines Hochwassersicherungskonzeptes sind sowie Maßnahmen zur Abwehr einer konkreten Hochwassergefahr an Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern, Rückhaltebecken, und sonstige Hochwasserschutzanlagen sowie Unterhaltungsmaßnahmen an diesen Anlagen. 7 Grundzüge der Pflege (1) Grundzüge der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sind: 1. Herausnahme von Feuchtgrünland und Grünland frischer Standorte aus der intensiven Nutzung, insbesondere in den Bachauen der linksseitigen Zschopauzuflüsse und im Bereich von Hangquellgebieten wie zum Beispiel kleinflächig am Hungersberg; 2. Umwandlung von Acker- in Grünland, speziell in erosionsgefährdeten Hanglagen; 3. fachgerechte Pflege der vorhanden Gehölzstrukturen und Erweiterung des Heckenund Feldgehölzanteils als Biotopverbundsysteme auf den Hochflächen, wie zum Beispiel Anpflanzungen standortgerechter, landschaftstypischer Arten von Baumreihen und Hecken an Schlagrändern, an Wegen und Straßen sowie auf großen Schlägen, zum Beispiel nördlich der Straße von Chemnitz nach Erdmannsdorf, östlich des Spitzberges in Richtung Dittmannsdorf, östlich und nördlich von Augustusburg sowie an den genutzten Hanglagen nordwestlich von Dittmannsdorf; 4. schrittweiser Aufbau ökologisch stabiler Mischwaldbestände, Erhöhung der Umtriebszeiten und spezieller Schutz und Aufbau der naturnahen Bestände mit angemessenen Alt- und Totholzanteil in steilen Hanglagen des Flusstales, links des Schwarzbaches, am Lauf unterhalb Altenhain, an den beiden Waldstücken östlich Adelsberg sowie westlich des Flächennaturdenkmals Drei Eichen Adelsberg ; 5. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer, Rückbau von Verrohrungen, Längs- und Querverbau, vor allem an den Zuflüssen der Zschopau hier speziell an der Schwarzbach und deren Zuflüsse, Ausweisung von Gewässerrandstreifen; 6. Bekämpfung invasiver Neophyten zur Erhaltung einer vielfältigen Pflanzenvegetation; 7. Minimierung der negativen Einflüsse auf Flora und Fauna durch geeignete Maßnahmen der Besucherlenkung; 8. keine wesentliche Erweiterung des Wanderwegenetzes, damit weniger erschlossene Bereiche als ruhige Rückzugsräume bleiben. (2) Einzelheiten zur Verwirklichung der vorstehend aufgeführten Grundzüge kann die zuständige Naturschutzbehörde in einem Pflege- und Entwicklungsplan beschreiben. (3) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte ist zur Durchführung von Maßnahmen nicht verpflichtet, muss aber Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß 65 BNatSchG dulden, soweit dadurch die Nutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. 8 Befreiung (1) Von den Verboten dieser Verordnung kann die untere Naturschutzbehörde, deren Gebiet betroffen ist, im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde, welche das Landschaftsschutzgebiet festgesetzt hat, nach 67 BNatSchG Befreiung erteilen. (2) Wird die Befreiung durch eine nach anderen Vorschriften gleichzeitig erforderliche Gestattung ersetzt, gilt 53 Absatz 3 SächsNatSchG. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 61 Absatz 1 Nummer 1 SächsNatSchG handelt, wer ohne dass eine zulässige Handlung nach 6 oder eine Befreiung nach 8 vorliegt in dem Landschaftsschutzgebiet vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 4 Absatz 1 Nummer 1 den Naturhaushalt schädigt; 2. entgegen 4 Absatz 1 Nummer 2 die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter nachteilig stört; 3. entgegen 4 Absatz 1 Nummer 3 das Landschaftsbild nachteilig verändert oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt; 4. entgegen 4 Absatz 1 Nummer 4 den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt; 5. entgegen 4 Absatz 2 Nummer 1 Windkraftanlagen errichtet; 6. entgegen 4 Absatz 2 Nummer 2 bauliche Anlagen in und an Gewässern errichtet oder wesentlich erweitert; 7. entgegen 4 Absatz 2 Nummer 3 gebietsprägende Landschaftsbestandteile, wie Bäume, Gebüsch, Hecken, Feldraine, Feld- und Ufergehölze, Schilf-und Röhrichtbestände in der freien Flur sowie an Fließgewässern beseitigt; weiter auf Seite 10

10 10 Mittelsachsenkurier 24. November 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG 8. entgegen 4 Absatz 2 Nummer 4 Bodenschätze abbaut, ausgenommen ist der Abbau von Erdwärme; 9. entgegen 4 Absatz 2 Nummer 5 Dauergrünland in erosionsgefährdeten Hanglagen, Auen und in Überschwemmungsgebieten umbricht; 10. entgegen 4 Absatz 2 Nummer 6 eine Kahlstellung ab einer Größe von 1 Hektar durchführt; 11. entgegen 4 Absatz 2 Nummer 7 in der freien Landschaft mit Krafträdern aller Art sowie mit sonstigen motorbetriebenen Fahrzeugen, soweit diese nicht im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung oder im öffentlichen Interesse eingesetzt werden, fährt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des 61 Absatz 1 Nummer 1 SächsNatSchG handelt auch, wer in dem Landschaftsschutzgebiet vorsätzlich oder fahrlässig, ohne Erlaubnis im Sinne des 5 oder ohne eine diese ersetzende anderweitige Entscheidung, 1. bauliche Anlagen im Sinne der Sächsischen Bauordnung errichtet oder erweitert, einschließlich der erforderlichen temporären Anlagen; 2. ober- oder unterirdische Leitungen aller Art verlegt oder ändert; 3. Gegenstände, die nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstücks erforderlich sind, lagert; 4. Stätten für Sport, Freizeit und Spiel jeglicher Art, einschließlich Garten-, Reit-, Wasser-, Kletter- und Motorsportanlagen anlegt oder verändert; 5. Wohnwagen oder Verkaufsstände aufstellt, zeltet oder Kraftfahrzeuge außerhalb zugelassener Plätze abstellt; 6. Fließ- und Stillgewässer anlegt, ändert oder beseitigt; 7. Plakate, Bild- oder Schrifttafeln aufstellt oder anbringt; 8.Weihnachtsbaum-, Schmuckreisigkulturen oder Erstauf- forstungen anlegt; 9. Wald umwandelt; 10. Kleingärten anlegt; 11. Straßen, Wege und Plätze anlegt oder verändert; 12. Dauergrünland umbricht; 13. Erdwärmegewinnungsanlagen errichtet oder ändert; 14. Brückenbauwerke in und an Gewässern wesentlich erweitert und einen Ersatzneubau errichtet; 15. organisierte Motorsportveranstaltungen, insbesondere Traditionsveranstaltungen in der freien Landschaft durchführt. (3) Ordnungswidrig im Sinne des 61 Absatz 1 Nummer 5 a SächsNatSchG handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer zum Vollzug dieser Verordnung erlassenen vollziehbaren Entscheidung nach 15 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 SächsNatSchG, zuwiderhandelt, soweit diese Handlung nicht bereits nach einer anderen Vorschrift des SächsNatSchG als Ordnungswidrigkeit geahn- det werden kann. (4) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 bis 3 kann gemäß 61 Absatz 2 Nummer 1 SächsNatSchG mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. Das Höchstmaß verringert sich bei Fahrlässigkeit auf die Hälfte. 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist im Sinne des 2 Absatz 4 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt mit dieser Verordnung 1. der Beschluss des Rat des Kreises Flöha mit Beschlussnummer 8, vom 9. Januar 1964; 2. der Teil des Beschlusses vom Rat des Bezirkes Karl-MarxStadt mit Beschlussnummer 165/68 vom 12. Juli 1968 zur Sicherung der restlichen Landschaftsschutzgebiete des Bezirkes Karl-Marx-Stadt, der sich auf das im Anhang Nummer 6 bezeichnete Landschaftsschutzgebiet Augustusburg-Sternmühlental bezieht; 3. der Teil der Verwaltungsanordnung Nummer 03/90 vom 27. August 1990 der Bezirksverwaltungsbehörde Chemnitz, der sich auf das im Anhang I Nummer 7 bezeichnete Landschaftsschutzgebiet Augustusburg-Sternmühlental bezieht; 4. jegliche Änderungsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet Augustusburg-Sternmühlental, die auf Grundlage der oben genannten Beschlüsse/Verwaltungsanordnung erlassen wurde außer Kraft. Freiberg, 10. November 2010 Volker Uhlig Landrat

11 24. November 2010 Mittelsachsenkurier 11 Ort: Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Julius Weisbach, Freiberg, Schachtweg 2 Veranstaltungssaal Beginn: 14:00 Uhr Tagesordnung 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Kreistages 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Kreistages vom Informationen des Landrates 5. Zweiter Beteiligungsbericht des Landkreises Mittelsachsen - Geschäftsjahr 2009 Informationsvorlage KT 214/10 6. Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 des Landkreises Mittelsachsen Vorlage KT 215/10 7. Feststellung der Jahresrechnung des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorlage KT 216/10 8. Nutzungsentgelte Wohnunterkünfte für Auszubildende im Landkreis Mittelsachsen Beschlussvorlage KT 217/10 9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schülerbeförderung auf den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen Beschlussvorlage KT 218/ Haushaltssatzung des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr Entscheidung über Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2011 Beschlussvorlage KT 219/ Schulnetzplan des Landkreises Mittelsachsen Beschlussvorlage KT 220/ Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Mittelsachsen Beschlussvorlage KT 221/ Zeitliche Harmonisierung der Abfallentsorgungsverträge des Landkreises Mittelsachsen zum Beschlussvorlage KT 222/ Austritt des Landkreises Mittelsachsen aus dem Abfallverband Nordsachsen zum und Übertragung der Entsorgung der Abfallmengen des Entsorgungsgebietes des Altlandkreises Döbeln auf den Abfallwirtschaftsverband Chemnitz ab dem Beschlussvorlage KT 223/ Gebührenkalkulation der Abfallgebühren für die Kalkulationsperiode 2011 bis 2013 Entsorgungsgebiet Freiberg Beschlussvorlage KT 224/ Satzung zur 4. Änderung der Satzung des Altlandkreises Freiberg über AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kreistages Mittelsachsen am Mittwoch, 8. Dezember 2010 die Erhebung von Abfallgebühren Beschlussvorlage KT 225/ Anteile des Landkreises an der Entsorgungsgesellschaft Döbeln mbh Beschlussvorlage KT 226/ Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes im Rettungsdienstbereich Freiberg/Mittweida vom 12. März 2009 Beschlussvorlage KT 227/ Bestellung des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters des Landkreises Mittelsachsen Beschlussvorlage KT 228/ Wahl eines Ersatzmitgliedes für den Jugendhilfeausschuss Beschlussvorlage KT 229/ Belastung des Erbbaurechts, Flurstücke 736/6, 736/11 und 736/14 der Gemarkung Langenau mit Grundpfandrechten Beschlussvorlage KT 230/ Anfragen der Kreisräte 23. Sonstiges 24. Terminplan 2011 für die Sitzungen des Kreistages Mittelsachsen, seiner Ausschüsse und des Ältestenrates Beschlussvorlage KT 231/10 Bürgerfragestunde Beginn: 17:15 Uhr Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Volker Uhlig Landrat Bürgerfragestunde im Kreistag Der Kreistag Mittelsachsen führt in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Dezember 2010, 17:15 Uhr eine Bürgerfragestunde durch. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu Kreisangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Die Fragen sind in der Kreistagssitzung am 8. Dezember 2010 möglichst bis 17:00 Uhr durch die anwesenden Einwohner und durch die ihnen nach 9 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen gleichgestellten Personen sowie Vertretern von Bürgerinitiativen anzumelden bzw. nach Aufruf der Bürgerfragestunde durch den Vorsitzenden zu stellen. Der Kreistag setzt seine Beratung fort, sobald keine Fragen mehr vorliegen. Zu den Anfragen, die während der Beratung unbeantwortet bleiben, erfolgt eine schriftliche Mitteilung durch die Landkreisverwaltung. Der Kreistag Mittelsachsen tagt im Saal des Beruflichen Schulzentrums für Technik und Wirtschaft Julius Weisbach in Freiberg, Schachtweg 2, Veranstaltungssaal. Volker Uhlig, Landrat Jugendhilfeausschuss am Beschluss JHA Nr. 31/11./10 Vorlage JHA 35/10 Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendhilfeplan des Landkreises Mittelsachsen, Teilfachplan B SGB VIII für den Planungszeitraum 2011 bis 2014 mit den in den Anlagen 1 bis 6 beigefügten Änderungen*. *zur Vorlage JHA 35/10 Der Jugendhilfeausschuss bestätigt unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Terminplanes 2011 durch den Kreistag, die nächste Sitzung am Montag, 28. Februar 2011, 17:00 Uhr, im, Außenstelle Döbeln, Straße des Friedens 9 a in Döbeln, Gebäude 3, großer Beratungsraum durchzuführen. Volker Uhlig, Landrat Hinweise an die Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer Abgabe des Prüfungsberichtes für 2009 gemäß Makler- und Bauträgerverordnung bis 31. Dezember 2010 an das Landratsamt einzureichen Gewerbetreibende mit Niederlassung im Landkreis Mittelsachsen, die sich als Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer im Jahr 2009 betätigt haben, sind verpflichtet, auf ihre Kosten die Einhaltung der sich aus der Makler- und Bauträgerverordnung ergebenden Verpflichtungen durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen. Der dazu gefertigte Prüfungsbericht ist bis zum 31. Dezember 2010 an das Abteilung Ordnung und Sicherheit Referat Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Am Rotvorwerk Freiberg zu übermitteln. Sofern im Berichtszeitraum keine nach 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt wurden, ist anstelle des Prüfungsberichts eine entsprechende Erklärung (Negativerklärung) abzugeben. Sofern ein Gewerbetreibender neben der Hauptniederlassung auch noch Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen betreibt, ist es ihm freigestellt, in die Pflichtprüfung der Hauptniederlassung auch die übrigen Niederlassungen einzubeziehen oder letztere gesondert prüfen zu lassen. Der Prüfungsbericht muss allerdings, soweit er sich auf Zweigniederlassungen oder unselbständige Zweigstellen bezieht, auch der örtlich zuständigen Behörde zugeleitet werden. Die Pflichtprüfung ist eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung, die die zuständige Behörde darüber informieren soll, ob der Gewerbetreibende seine Verpflichtungen aus der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten hat. Vorsorglich wird auf folgendes hingewiesen: Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der Maklerund Bauträgerverordnung einen Prüfungsbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden.

12 Mittelsachsenkurier November 2010 Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gibt bekannt, dass in einem Bienenstand im Ortsteil Hetzdorf der Gemeinde Halsbrücke am die Amerikanische Faulbrut (Erreger: Paenibacillus larvae larvae) und am bei einem weiteren Imker der Verdacht auf diese Bienenseuche amtlich festgestellt wurde. Gemäß 10 Abs. 1 Bienenseuchenverordnung ist um die betroffenen Bienenstände ein Sperrbezirk zu bilden. In diesen Sperrbezirk (Radius 3 km) fallen folgende Ortsteile der Gemeinde Halsbrücke Hetzdorf Haida Erlicht Oberschaar und Niederschöna Für den Sperrbezirk wird folgendes festgelegt: 1. Jeder Halter von Bienen hat seinen Bestand unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) Mittelsachsen anzuzeigen. Die Anzeige kann entfallen, wenn der Halter von Bienen seinen Bestand dem LÜVA Mittelsachsen bereits mitgeteilt hat. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Vollzug der Bienenseuchenverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl I S. 2738), geändert durch Art.10 der VO vom (BGBl I S. 3499) Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2470) wird Folgendes bekannt gemacht: Die Agraset-Agrargenossenschaft e. G., Am Lagerhaus 1 in Erlau OT Neugepülzig erhielt mit Bescheid vom die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1163), in Verbindung mit 1 Abs. 1 sowie Nummer 7.01 Buchstabe g der Spalte 1 und Nummer 9.36 der Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2723), zur Errichtung und zum Betrieb einer Schweinemastanlage mit insgesamt Tierplätzen auf dem Flurstück Nr. 261/7 der Gemarkung Naundorf (Gemeinde Erlau). Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde. Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom wird Folgendes verfügt: 1. Die Agraset-Agrargenossenschaft e. G. (nachstehend als Antragstellerin benannt) erhält auf ihren Antrag vom (inklusive der unter Abschnitt B dieser Entscheidung aufgeführten Nachträge), gemäß 4 BImSchG in Verbindung mit 1 der 4. BImSchV und Nr Buchstabe g, Spalte 1 und Nr. 9.36, Spalte 2 des Anhangs zu 1 der 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schweinemastanlage mit insgesamt Tierplätzen auf dem Flurstück Nr. 261/7 der Gemarkung Naundorf (Gemeinde Erlau). 2. Die Genehmigung umfasst im Detail die Errichtung und Inbetriebnahme einer Schweinemastanlage mit insgesamt Tierplätzen bestehend aus: zwei Mastställen Sozialtrakt Futterküche Mahl- und Mischzentrum und Reipselküche einem Güllebehälter (Ø 40,0 m, H = 5,0 m, V brutto = m 3 ) einer Vorgrube (Ø 10,0 m H = 4,45 m, V brutto = 349 m 3 ) einem Flüssiggasbehälter (Füllmenge < 3 t) einem Kadaverhaus Verkehrs- und Hofflächen 3. Eingeschlossene Entscheidungen gemäß 13 BImSchG: 3.1 Baugenehmigung nach 72 Abs. 1 SächsBO 3.2 Messanordnung gemäß 28 BImSchG zur Ermittlung der Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten (siehe Abschnitt C, II, Nr. 2.8) 4. Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der Rechte Dritter. 5. Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom und den Nachreichungen/Ergänzungen vom , , , und gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages. 6. Die Anlage ist nach den in Abschnitt B aufgeführten Antragsunterlagen, soweit in dieser Genehmigung in den Abschnitten C und D nichts Weitergehendes bestimmt ist, unter Beachtung des Standes der Technik und unter Einhaltung der Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben. 7. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Bekanntgabe des hier vorliegenden Bescheides die Schweinemastanlage in Betrieb genommen worden ist. 8. Der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangene Einwand wird zurückgewiesen. 9. Die Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühr und Auslagen) des Genehmigungsverfahrens hat die Agraset-Agrargenossenschaft e. G. zu tragen. 10. Für diese Entscheidung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ,56 EUR (siebzehntausendneunhun- 2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit es die Witterung noch zulässt, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum , von einem amtlich bestellten Bienensachverständigen auf Amerikanische Faulbrut untersuchen zu lassen. Die Untersuchung schließt die Entnahme von Futterkranzproben ein. 3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. 4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenbeständen entfernt werden. 5. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. 6. Wachs darf nur verbrannt oder als Seuchenwachs an einen zugelassenen Verarbeitungsbetrieb abgegeben werden. 7. Honig darf nicht an Bienen verfüttert werden. 8. Ausnahmen von den genannten Regeln sind nur nach Genehmigung des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen dertfünfundvierzig Euro und sechsundfünfzig Cent) festgesetzt. Auslagen sind in Höhe von 2,63 EUR (zwei Euro und dreiundsechzig Cent) entstanden. Die Verwaltungskosten (Gebühr und Auslagen) in Gesamthöhe von ,19 EUR (siebzehntausendneunhundertachtundvierzig Euro und neunzehn Cent) sind innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe dieses Bescheides zu zahlen. Es wird um Überweisung auf das Konto Nr der Sparkasse Mittelsachsen (BLZ ) unter Angabe der Buchungsstelle und des Aktenzeichens / /1g-10/01 gebeten. Es ergeht kein gesonderter Kostenfestsetzungsbescheid. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim, Sitz Freiberg, Widerspruch erhoben werden. Der Genehmigungsbescheid wurde mit diversen Bedingungen, Auflagen und Auflagenvorbehalten erlassen. Der gesamte Genehmigungsbescheid sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit vom 25. November 2010 bis einschließlich 8. Dezember 2010 zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle: Leipziger Straße 4 in Freiberg im Zimmer V- 207 während der unten genannten Geschäftszeiten aus und können in dieser Zeit dort eingesehen werden. möglich. 9. Die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk gilt als erloschen, wenn die Amerikanische Faulbrut im betroffenen Bestand erfolgreich bekämpft und wenn alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker und Bienenstände zweimal im Abstand von mindestens 8 Wochen amtstierärztlich untersucht oder bei Untersuchungen von Futterkranzproben aller Bienenvölker im Sperrbezirk keine Sporen von Paenibacillus larvae larvae nachgewiesen wurden. Dr. M. Richter, Amtstierarzt Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az.: / /1g-10/01 vom 27. Oktober 2010 Geschäftszeiten des Landratsamtes Mittelsachsen: Montag nach Terminvereinbarung Dienstag 09:00 12:00 und 13:00 18:00 Uhr Mittwoch nach Terminvereinbarung Donnerstag 09:00 12:00 und 13:00 18:00 Uhr Freitag 09:00 12:00 Uhr Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als bekanntgegeben. Etwaige Widersprüche gegen das Vorhaben können gemäß der oben abgedruckten Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb der Widerspruchsfrist vom 9. Dezember 2010 bis einschließlich 10. Januar 2011 schriftlich bei den vorgenannten Stellen erhoben werden. Die mit Unterschrift versehenen Widersprüche haben neben dem Vor- und Familiennahmen auch die volle leserliche Anschrift des Widerspruchsführers zu tragen. Mit Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Genehmigungsbescheid unanfechtbar. Mit Unanfechtbarkeit des Genehmigungsbescheides sind alle weiteren Widersprüche nicht mehr zulässig. Widerspruchsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Widerspruchsführers werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Freiberg, 27. Oktober 2010 Volker Uhlig Landrat

13 24. November 2010 Mittelsachsenkurier 13 Der Landkreis Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemeinde Dorfchemnitz, Gemarkung Dorfchemnitz: 26/1, 37a, 73/1, 75i, 102/3, 118, 119a, 136, 148a, 158/4, 170a,174/1, 190/3, 221/1, 233, 248/4, 248/3, 249/1, 256, 264b, 271b, 272/1, 273/2, 303b, 335/1, 335b, 342, 431/1, 436/1, 439a, 449/2, 538, 548/2, 615, 659/2, 883/7, 883, 883/1, 886/5, 886/15, 886/13, 886/14, 891, 892, 895/1, 895a, 896/2, 896b, 900/2, 901, 889, 902, 903, 905/1, 906, 907, 908, 981, 1125/1, 1164, 1313, 1283, 1341, 1391, 1392, 1394 Das hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke: Gemarkung: Poppitz (7270) Flurstücke: 1/38, 1/41, 2/16, 9/16, 9/17, 9/18, 9/19, 9/20, 9/21, 9/22, 9/23, 9/24, 9/25, 9/26, 9/27, 9/28, 9/29, 9/30, 9/31, 9/32, 9/33, 9/83, 10/2, 10/3, 17, 18/2, 18/5, 34/2, 34/7, 104/4, 105/1, 105/2, 105/3, 109/1, 109/6, 109/7, 109/11, 109/12, 110/4, 110/5, 110/7, 110/8, 114/2, 114/4, 114/5, 114/16, 115/6, 123/1, 124/2, 128/1, 128/2, 129/6, 130, 131 Art der Änderung: 1. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung 2. Änderung der Angaben zur Nutzung 3. Änderung des Gebäudenachweises 4. Änderung der Angabe der Flächengröße Art der Änderung: 1. Änderung der Angaben zur Nutzung 2. Änderung des Gebäudenachweises Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntmachung auf diesem Weg ergibt sich aus 14 Abs. 6 SächsVermKatG. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz 1) (SächsVermKatG) Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 Sächs- VermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 25. November 2010 bis zum 24. Dezember 2010 in der Geschäftsstelle beim Außenstelle Mittweida Haus E Am Landratsamt Mittweida in der Zeit Mo. 09:00 12:00 Uhr Di. 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Das ist nach 2 des Sächs- VermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen können ab dem 29. November 2010 bis zum 28. Dezember 2010 in der Geschäftsstelle beim Außenstelle Rochlitz Leipziger Straße Rochlitz in der Zeit Mo. 09:00 15:30 Uhr Di. 09:00 18:00 Uhr Mi. 09:00 12:00 Uhr Mi. nach Vereinbarung Do. 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Fr. 09:00 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach 14 Abs. 6 Satz 5 Sächs- VermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Do. 09:00 15:30 Uhr Fr. 09:00 12:00 Uhr eingesehen werden. Nach 14 Abs. 6 Satz 5 Sächs- VermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschafskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Änderungen einzusehen. Mittweida, 9. November 2010 gez. Stemmler Referatsleiter 1) Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz SächsVermKatG) vom 28. Januar 2008, rechtsbereinigt durch Art. 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom (SächsGVBl. S. 140) in der jeweils geltenden Fassung Offenlegung der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz 1) (SächsVermKatG) Rochlitz, 26. Oktober 2010 gez. Stemmler Referatsleiter Offenlegung der Anhörung zur Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters auf Grundlage 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz 1) 1) Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz SächsVermKatG) vom 28. Januar 2008, rechtsbereinigt durch Art. 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom (SächsGVBl. S. 140) in der jeweils geltenden Fassung. (SächsVermKatG) Das wird fehlerhafte Daten des Liegenschaftskatasters von Amts wegen berichtigen: Betroffene Flurstücke: Gemarkung: Gersdorf (4515) Flurstücke: 191, 196, 197, 198, 208, 209/1, 211, 214, 215, 216, 217, 218, 222, 224/3, 225/1, 225/2, 225/3 Gemarkung: Gleisberg (2862) Flurstücke: 231/1, 282, 286, 287/1 Gemarkung: Marbach (4539) Flurstücke: 584, 935, 936, 937, 938, 939 Gemarkung: Roßwein (2961) Flurstücke: 478/1, 479/1, 479/2, 606, 1079/1, 1080/2, 1081, 1081a, 1081b, 1107/1, 1110/1, 1111/1, 1111b, 1111c, 1112, 1293/1, 1296/8, 1297/5, 1299/1 Gemarkung: Seifersdorf b. Roßwein (2962) Flurstücke: 22 Anlass der Berichtigung: Fehlerhafte Darstellung des Grenzverlaufes der betroffenen Flurstücke in der Liegenschaftskarte Die Berichtigung des Verlaufes von Flurstücksgrenzen führt bei wesentlichen Änderungen zur Vergabe von neuen Flurstücksnummern. Gegebenenfalls werden Nutzungsarten aktualisiert und Flächenangaben korrigiert. Grenzwiederherstellung und Abmarkungen sind hiermit nicht verbunden. Das ist nach 14 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Die Bekanntgabe der berichtigten Daten des Liegenschaftskatasters erfolgt gesondert über Offenlegung. Kosten werden nicht erhoben. Alle Betroffenen erhalten während der Auslegungszeit Gelegenheit, die Unterlagen und die Grundlage der Berichtigung einzusehen und sich zum Sachverhalt zu äußern. Die Unterlagen können ab dem 25. November 2010 bis zum 24. Dezember 2010 in der Geschäftsstelle beim Landratsamtes Mittelsachsen Außenstelle Rochlitz Leipziger Straße Rochlitz in der Zeit Mo. 09:00 15:30 Uhr Di. 09:00 18:00 Uhr Mi. 09:00 12:00 Uhr Do. 09:00 15:30 Uhr Fr. 09:00 12:00 Uhr eingesehen werden. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung gern zur Verfügung. Telefonnummer: Rochlitz, 4. November 2010 gez. Stemmler Referatsleiter 1) Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz SächsVerm- KatG) vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt durch Art. 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom (SächsGVBl. S. 140) in der jeweils geltenden Fassung

14 Mittelsachsenkurier November 2010 Das verkauft ein Fahrzeug mit folgenden Daten: Fahrzeugart: Pkw geschlossen, Limousine Fahrzeughersteller: Opel Typ: Astra F-CC Erstzulassung: km-stand: Datum letzte HU: 05/2009 Leistung/Hubraum: 55 kw (75 PS)/1 598 cm 3 Abmeldung erfolgte am: Serienausstattung: Airbag Fahrer-/Beifahrerseite, Außenspiegel mech. von innen verstellbar links, Außenspiegel mech. von innen verstellbar rechts, Heckscheibenwischer, Karosserie: 5-türig, Leuchtweitenregelung, Motor 1,6 Ltr. 55 kw, Rück- Das verkauft ein Fahrzeug mit folgenden Daten: Fahrzeugart: LKW geschlossener Kasten Fahrzeughersteller: Volkswagen Typ: 9KVF Caddy Erstzulassung: km-stand: Datum letzte HU: 08/2008 Leistung/Hubraum: 55 kw (75 PS)/1 595 cm 3 Das Fahrzeug wurde abgemeldet am: Serienausstattung: Karosserie/Aufbau: Kasten, Wegfahrsperre (elektronisch), Servolenkung, Antriebsart: Frontantrieb, Getriebe 5-Gang, Zentralverriegelung, elektr. Fensterheber Sonderausstattung: Motor 1,6 Ltr., Anhängerkupplung Das verkauft ein Fahrzeug mit folgenden Daten: Fahrzeugart: Jeep, ehem. Nutzung als Sonder-KFZ Zivilschutz Fahrzeughersteller: Mitsubishi Typ: V 20 Pajero, Allrad Erstzulassung: km-stand: Datum letzte HU: 09/2008 Leistung/Hubraum: 73 kw (99 PS)/2 477 cm 3 Das Fahrzeug ist abgemeldet zum: Serienausstattung: Servolenkung, Fensterheber mech. von innen verstellbar rechts und links, Radio Sonderausstattung: Anhängerkupplung Zubehör: 4 Winterräder und Reserverad vollwertig sitz geteilt, Wegfahrsperre Folgende Mängel wurden festgestellt: Ölpumpe defekt, Öl läuft aus Fahrzeug ist nicht fahrbereit Zubehör: 4 Winterräder Vor Inbetriebnahme des Pkw ist die Durchführung der HU mit ASU erforderlich. Auf Wunsch kann das Fahrzeug auch im, ehemaliges Umweltamt/Gelände Musikschule, Straße des Friedens 19 in Döbeln besichtigt werden. Ansprechpartner: Rico Garske, Tel Ramona Melzer, Tel AUSSCHREIBUNGEN Ausschreibung zum Verkauf eines Pkw Zubehör: 4 Sommerräder (Profiltiefe am Limit) Folgende Mängel wurden am Pkw festgestellt: Tankstutzen undicht Sitz gebrochen (gebraucht) beide Stabilisatorpendel VA Spiel Antriebsmanschette VL porös Endschalldämpfer (Hülle defekt) Rostschäden Schweller, Längsträger Radlager HR Spiel Vor Inbetriebnahme des Pkw ist die Durchführung der HU mit ASU erforderlich. Der Mindestgebotspreis wird auf 700,00 Euro festgelegt. Die Kosten der Mängelbeseitigung sind bereits im Mindestgebotspreis berücksichtigt. Auf Wunsch kann das Fahrzeug auch im, Frauensteiner Str. Der Käufer holt den Pkw vom Standort in Döbeln ab. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Sie Interesse am Erwerb des o. g. Pkw haben, reichen Sie bitte Ihr Gebot bis zum 17. Dezember 2010 im verschlossenen Umschlag mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse und rechtsgültigen Unterschrift an das Interner Service Referat Zentrale Dienste (Zimmer 349) Frauensteiner Straße Freiberg ein. Der Umschlag ist außen mit dem Vermerk: Bitte nicht öffnen Gebot zum Kauf eines Pkw, Opel Astra zu bezeichnen. 43 in Freiberg besichtigt werden. Ansprechpartner: Karin Hübler, Tel Ramona Melzer, Tel Der Käufer holt den Pkw vom Standort Freiberg ab. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Sie Interesse am Erwerb des o.g. Pkw haben, reichen Sie bitte Ihr Gebot bis zum 17. Dezember 2010 im verschlossenen Umschlag mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse und rechtsgültigen Unterschrift an das Interner Service Referat Zentrale Dienste (Zimmer 349) Frauensteiner Straße Freiberg ein. Gebote dürfen keine Bedingungen oder Vorbehalte aufweisen. Die Rücknahme eines Gebotes muss schriftlich vor der Zuschlagsfrist im Landratsamt Mittelsachsen eingehen. Der Verkauf des Pkw erfolgt an den Meistbietenden. Liegen mehrere gleiche Gebote vor, wird ein Losverfahren durchgeführt. Der Bieter, welcher den Zuschlag erhalten hat, wird in der 51. KW 2010 benachrichtigt. Bieter, die nach Ablauf dieser Zeit keine Nachricht erhalten haben, können davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. Die Bieter sind bis zur Zuschlagsfrist (51. KW 2010) an ihr Angebot gebunden. Ausschreibung zum Verkauf eines Pkw Der Umschlag ist außen mit dem Vermerk: Bitte nicht öffnen Gebot zum Kauf eines VW Caddy zu bezeichnen. Gebote dürfen keine Bedingungen oder Vorbehalte aufweisen. Die Rücknahme eines Gebotes muss schriftlich vor der Zuschlagsfrist im Landratsamt Mittelsachsen eingehen. Der Verkauf des Pkw erfolgt an den Meistbietenden. Liegen mehrere gleiche Gebote vor, wird ein Losverfahren durchgeführt. Ausschreibung zum Verkauf eines Pkw Folgende Mängel wurden am Pkw festgestellt: Kotflügel VR Durchrostung Kotflügel ersetzen und lackieren Seitenwand HR instandsetzen und lackieren Tank undicht Rahmen hinten starker Rost Radlauf VR Durchrostung Kupplung ersetzen Vor Inbetriebnahme des Pkw ist die Durchführung der HU mit ASU erforderlich. Der Mindestgebotspreis wird auf 230,00 Euro festgelegt. Die Kosten der Mängelbeseitigung sind bereits im Mindestgebotspreis berücksichtigt. Auf Wunsch kann das Fahrzeug auch im, Frauensteiner Str. 43 in Freiberg besichtigt werden. Ansprechpartner: Karin Hübler, Tel Ramona Melzer, Tel Der Käufer holt den Pkw vom Standort Freiberg ab. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Sie Interesse am Erwerb des o.g. Pkw haben, reichen Sie bitte Ihr Gebot bis zum 17. Dezember 2010 im verschlossenen Umschlag mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse und rechtsgültigen Unterschrift an das Interner Service Referat Zentrale Dienste (Zimmer 349) Frauensteiner Straße Freiberg ein. Der Kaufvertrag kommt durch die Erteilung des Zuschlages zustande. Mit Übergabe wird der Kaufvertrag in Schriftform ausgehändigt. Die Übergabe erfolgt erst nach Zahlungseingang in der gebotenen Höhe auf dem Konto des Landratsamtes Mittelsachsen, welches im Zuschlagsschreiben mitgeteilt wird. Diese Ausschreibung zum Verkauf des Pkw sowie dazugehörige Bilder sind ebenfalls unter veröffentlicht. Der Bieter, welcher den Zuschlag erhalten hat, wird in der 51. KW 2010 benachrichtigt. Bieter, die nach Ablauf dieser Zeit keine Nachricht erhalten haben, können davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. Die Bieter sind bis zur Zuschlagsfrist (51. KW 2010) an ihr Angebot gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch die Erteilung des Zuschlages zustande. Mit Übergabe wird der Kaufvertrag in Schriftform ausgehändigt. Die Übergabe erfolgt erst nach Zahlungseingang in der gebotenen Höhe auf dem Konto des Landratsamtes Mittelsachsen, welches im Zuschlagsschreiben mitgeteilt wird. Diese Ausschreibung zum Verkauf des Pkw sowie dazugehörige Bilder sind ebenfalls unter veröffentlicht. Der Umschlag ist außen mit dem Vermerk: Bitte nicht öffnen Gebot zum Kauf eines Mitsubishi zu bezeichnen. Gebote dürfen keine Bedingungen oder Vorbehalte aufweisen. Die Rücknahme eines Gebotes muss schriftlich vor der Zuschlagsfrist im Landratsamt Mittelsachsen eingehen. Der Verkauf des Pkw erfolgt an den Meistbietenden. Liegen mehrere gleiche Gebote vor, wird ein Losverfahren durchgeführt. Der Bieter, welcher den Zuschlag erhalten hat, wird in der 51. KW 2010 benachrichtigt. Bieter, die nach Ablauf dieser Zeit keine Nachricht erhalten haben, können davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. Die Bieter sind bis zur Zuschlagsfrist (51. KW 2010) an ihr Angebot gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch die Erteilung des Zuschlages zustande. Mit Übergabe wird der Kaufvertrag in Schriftform ausgehändigt. Die Übergabe erfolgt erst nach Zahlungseingang in der gebotenen Höhe auf dem Konto des Landratsamtes Mittelsachsen, welches im Zuschlagsschreiben mitgeteilt wird. Diese Ausschreibung zum Verkauf des Pkw sowie dazugehörige Bilder sind ebenfalls unter veröffentlicht.

15 24. November 2010 Mittelsachsenkurier 15 Bewerbungsfrist für Ausbildungsstelle Verwaltungsfachangestelle/r läuft bis 30. November Die Bewerbungsfrist um einen Ausbildungsplatz zum/r Verwaltungsfachangestellten läuft am 30. November aus. Vorrausetzungen sind ein guter bis sehr guter Realschulabschluss, eine gute Allgemeinbildung, ein aufgeschlossener und freundlicher Charakter sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten. Die aussagekräftige Bewerbung sollte den Lebenslauf und die Kopie des letzten Schuljahreszeugnisses oder eine Zeugniskopie des Realschulabschlusses enthalten. Der Beruf der/s Verwaltungsfachangestellten ist sehr vielseitig und die Auszubildenden bekommen einen Einblick in die unterschiedlichsten Bereiche, vom Gesundheitsamt, über die Abteilung Kreisentwicklung und Bauen bis hin zur Abteilung Soziales. Die Bewerbungsfrist für einen Ausbildungsplatz der/s Straßenwärtes bzw. Straßenwärterin läuft noch bis zum 30. Januar. Neben einem guten Allgemeinwissen sind vor allem das technische Verständnis sowie ein guter bis befriedigender Realschulabschluss wichtige Vorrausetzungen. Die Bewerbungen können an das Abteilung Interner Service Ref. Personal und Bezüge Frauensteiner Straße Freiberg gesendet werden. Weiter Informationen gibt es auch im Internet unter in der Rubrik Ausschreibungen und Bekanntmachungen Ausbildung. Gedenken zum Volkstrauertag Landrat Volker Uhlig, Volker Dietzmann, Persönlicher Referent des Landrates, und Knut Neumann, Büroleiter des Oberbürgermeister der Stadt Freiberg, gedachten am 14. November anlässlich des Volkstrauertages der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Vertreibung. Gemeinsam legten sie Kränze an der Gedenktafel für die Zwangsarbeiterinnen des KZ-Außenlagers Flossenbürg in Freiberg am Landratsamt nieder. Foto: Ines Pomp AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Einladung zur Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistages Mittelsachsen am Mittwoch, 8. Dezember 2010 Ort: Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Julius Weisbach, Schachtweg 2 in Freiberg Konferenzraum Beginn: 13:00 Uhr Tagesordnung öffentliche Sitzung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben in 2010 für Ausgaben der Schülerbeförderung Vorlage VFA 171/10 4. Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe in 2010 durch Zinszahlungen an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Vorlage VFA 172/10 5. Informationen/Sonstiges Volker Uhlig Landrat Bekanntmachung des Landkreises Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs für das Wasserschutzgebiet Quellgebiet Kleines Vorwerk Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung beabsichtigt der Landkreis Mittelsachsen als untere Wasserbehörde zum Schutz des Wassers im Einzugsgebiet der Wasserfassung Quellgebiet Kleines Vorwerk, ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet befindet sich in der Stadt Sayda. Es wird sich über eine Fläche von 25,159 ha erstrecken. Es sind die Flurstücke-Nr. 282/4, 282/5, 282/6, 1108, 1109, 1110, 1115, 1121, 1122, 1133, 1134 und 1206 der Gemarkung Sayda jeweils teilweise betroffen. Das Wasserschutzgebiet wird in drei Zonen aufgeteilt, in denen bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt und Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Der Verordnungsentwurf mit den zugehörigen Anlagen, einer Übersichtskarte und einer Flurstückskarte, liegt an Werktagen von Montag, 13. Dezember 2010, bis einschließlich Mittwoch, 12. Januar 2011, zur kostenlosen Einsicht für jedermann an folgender Stelle und zu folgenden Zeiten aus: untere Wasserbehörde Zimmer A 203 Leipziger Straße Freiberg In der Zeit: montags bis freitags jeweils ab 07:00 Uhr montags und mittwochs bis 15:00 Uhr dienstags und donnerstags bis 18:00 Uhr freitags bis 12:00 Uhr Nach Ablauf der Auslegungsfrist können bis einschließlich Mittwoch, 26. Januar 2011, Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes sowie Anregungen zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung vorgebracht werden. Dies kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim, untere Wasserbehörde, Leipziger Straße 4 in Freiberg erfolgen. Freiberg, 29. Oktober 2010 Uhlig Landrat Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre für das Wirtschaftsjahr 2011 wird im Zeitraum vom in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, An der Talsperre 01, Kriebstein öffentlich ausgelegt und kann in der Zeit von 7.00 Uhr Uhr eingesehen werden. Gemäß 76 (1) der SächsGemO vom 18. März 2003 können bis zum Einwendungen erhoben werden. Damm Verbandsvorsitzender ZV Kriebsteintalsperre Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstückes Die Stadt Hainichen schreibt das Grundstück Turnerstraße 18 in Hainichen mit einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 850 m 2 zum Verkauf aus. Eine Vergrößerung der Fläche ist bei Bedarf möglich. Objektbeschreibung: Das Grundstück liegt an einer Nebenstraße in Zentrumsnähe. Es befindet sich in einem Mischgebiet gemäß 6 Baunutzungsverordnung. Das Grundstück ist bebaut mit einer Turnhalle nebst Anbau. Baujahr: 1867, Sanierung der Sanitärbereiche und Anbau einer Fluchttreppe in den Jahren 2003/2004. Die Turnhalle steht unter Denkmalschutz ( Mittelrisalit ). Verkehrswert lt. Gutachten: ,00 EUR Weitere Informationen zum Grundstückserwerb erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Hainichen, Bereich Liegenschaften, Tel.: / Bitte reichen Sie Ihr Gebot für den Erwerb der Teilfläche von 850 qm mit Bebauung, ein Gebot für eine eventuell zu erwerbende Zusatzfläche und eine Beschreibung der zukünftigen Nutzung in einem geschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung Ausschreibung Turnerstraße 18 bis zum an die Stadtverwaltung Hainichen, Markt 1, Hainichen ein. Als ein Kriterium der Vergabeentscheidung wird die weitere sportliche Nutzung der Halle berücksichtigt. Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundene Kosten, einschließlich der Kosten der Vermessung trägt der Käufer. Bis zur Vergabeentscheidung ist eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Über den Verkauf des Grundstückes entscheidet der Stadtrat. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden.

16 Mittelsachsenkurier November _379336_10 Wir suchen: - Gerüstbau-Kolonnenführer oder selbstständig arbeitenden Gerüstbauer - Gerüstbauer - Gerüstbauhelfer Einsatzort: Raum Fulda, Bad Hersfeld, Kassel. Unterkunft wird gestellt. Bei Interesse bitte melden unter Telefon: /30204 oder Telefax: /30205 Preisangaben auf Weihnachtsmärkten Auch auf Weihnachtsmärkten ist die Preisangabenverordnung einzuhalten, darauf weist die Abteilung Ordnung und Sicherheit hin. Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Waren, die innerhalb oder außerhalb 46_ des Verkaufsraumes auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt werden und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, sind durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen. Preisschilder sind grundsätzlich Einzelpreisschilder. Ausnahmsweise können auch Sammelpreisschilder (Fleisch und Fleischerzeugnisse,...und wenn es 100 Jahre feucht war: Ihr Haus wird trocken! mit 20 Jahren Gewährleistung für Horizontalsperren ENDGÜLTIG kostenlose fachliche Beratung vor Ort Komplettsanierung feuchter Wände Fassadenimprägnierungen Schimmelsanierung Abdichtungsfachbetrieb Wolfgang Dierig Lugau, Chemnitzer Straße 41a Tel /3333 Fax /3364 Funktel. 0171/ Käse oder Salate), Regalpreisschilder oder Großpreisschilder angebracht werden. Die Preisangabe mittels Beschriftung der Ware steht der Preisangabe durch Preisschilder gleich. Bestimmte Größen der Preisschilder und Beschriftungen sind nicht vorgeschrieben, jedoch müssen die Preise eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar, deutlich lesbar und sonst gut wahrnehmbar sein. Impressum Herausgeber des Amtsblattes ist das Landratsamt Mittelsachsen, vertreten durch den Landrat Frauensteiner Straße 43, Freiberg Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Andre Kaiser Frauensteiner Straße 43, Freiberg Telefon , Telefax Verlag, Satz, Druck, Vertrieb: WochenSpiegel Sachsen Verlag GmbH Heinrich-Lorenz-Str. 2-4, Chemnitz Tel.: , Fax: Anzeigen: WochenSpiegel Freiberger Anzeiger Obermarkt 17, Freiberg, Tel.: , Fax: WochenSpiegel Mittweida, Markt 6, Mittweida, Tel.: , Fax: Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom Druck: Suhler Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Schützenstraße 2, Suhl Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint 14-täglich und wird kostenlos an alle Haushalte des Landkreises verteilt. Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter

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