Die Strategie der Bundesregierung beim automatisierten und vernetzten Fahren
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- Gerd Kranz
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1 Die Strategie der Bundesregierung beim automatisierten und vernetzten Fahren Dr. Tobias Miethaner, Leiter der Abteilung Digitale Gesellschaft Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur AAET 9. Februar 2017 Braunschweig
2 Automatisierungsstufen Manuell Assistiert Teilautomatisiert Hochautomatisiert Vollautomatisiert Autonom
3 Zahlen 2.5 Mio. Unfälle im Jahr 2015 in DEU davon rund mit Personenschaden Quelle: Statistisches Bundesamt Quelle: VDA Stunden im Stau pro Jahr (2015) Staus / pro Tag km Gesamtlänge Stau-Stunden (2016) Quelle: ADAC
4 Potenziale des automatisierten und vernetzten Fahrens Steigerung der Verkehrseffizienz Erhöhung der Verkehrssicherheit Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen Stärkung des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Deutschland
5 Die Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren Ziele 1 Wir wollen Leitmarkt bleiben. Wir wollen Leitanbieter bleiben. 2 Wir wollen Leitmarkt werden. Wir wollen Leitmarkt werden. 3 Wir wollen das automatisierte und vernetzte Fahren auf die Straße bringen.
6 Handlungsfelder/Herausforderungen bei der Strategieumsetzung Infrastruktur Recht Innovation Digitale Infrastruktur Standards für die intelligente Straße Rechtsrahmen (national/international) Fahrausbildung Typgenehmigung/ techn. Überwachung Digitales Testfeld Autobahn Forschungsförderung/-rahmen Vernetzung Mobilitäts- und Geodaten Intelligente Verkehrssysteme IT-Sicherheit und Datenschutz Standards für IT-Sicherheit Handlungsbedarf im Datenschutz Gesellschaftlicher Dialog Chancen und Risiken des AVF Informationsbereitstellung
7 Vernetztes Fahren GNSS Fahrzeug zu Infrastruktur (V2I) Fahrzeug zu Fahrzeug (V2V)
8 Das Digitale Testfeld Autobahn Ziele Förderung von Innovationen Förderung der Forschung Schaffung von Akzeptanz Ausgestaltung der Infrastruktur
9 Das Digitale Testfeld Autobahn Das Digitale Testfeld Autobahn 1. Automatisiertes und vernetztes Fahren Das Digitale Testfeld Autobahn Erprobung und Weiterentwicklung neuer Technologien von Automobilindustrie, Zulieferer, Telekommunikationsunternehmen und Forschungseinrichtungen. Erprobungen erfolgen in einem idealtypischen Umfeld im Realverkehr auf der A9. 2. Intelligente Infrastruktur Um das Potenzial der digitalisierten Straße umfassend ausschöpfen zu können, sollen auf dem Digitalen Testfeld verschiedene Maßnahmen zur intelligenten Infrastruktur erprobt und weiterentwickelt werden. Durch die Kombination einer modernen Straßeninfrastruktur mit schnellen Übertragungstechnologien ist das Digitale Testfeld eine einzigartige Erprobungsmöglichkeit für automatisiertes und vernetztes Fahren.
10 Infrastrukturelemente im Untersuchungsabschnitt im DTA in Bayern Einrichtung in zwei Ausbaustufen Gesamtlänge: ca. 45 km (Ausbaustufe 2) A9, AS Pfaffenhofen über die A93, AS Wolnzach bis zur A9, AS Langenbruck in jeweils beide Fahrtrichtungen Ergänzende Infrastrukturausstattung zur Unterstützung des automatisierten Fahrens Digitale hochgenaue Referenzkarte Fahrbahn-/Fahrstreifenmarkierungen Reflektoren (Laser und Radar) Landmarkenschilder
11 Unterstützung weiterer digitaler Testfelder Zusammenspiel von Autobahn-,Landund Stadtverkehr zukunftssicher ausrichten Erkenntnisse aus komplexen Fahrsituationen, z. B. an Ampeln, Kreuzungen, Kreisverkehr, Erkennen von Hindernissen Förderung erster Vorhaben auf digitalen Testfeldern in den Städten Berlin, Braunschweig, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Ingolstadt, München. Weitere Städte/Regionen können hinzukommen.
12 Gesetzentwurf der Bundesregierung : Kabinettbeschluss zu dem von BM Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) Betrifft Kfz mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist Betrieb eines Kfz mittels dieser Funktionen zulässig ( 1a Absatz 1 StVG-Entwurf) Die Fahrfunktionen sind im Gesetzentwurf umfassend definiert ( 1a Absatz 2 StVG-Entwurf) insbesondere müssen die Systeme die Verkehrsvorschriften einhalten
13 Gesetzentwurf der Bundesregierung Ein Fahrzeugführer ist nach wie vor vorhanden anders beim autonomen Fahren ( 1a Absatz 3 StVG-Entwurf) Kfz-Zulassung bleibt wichtig; Bezugnahme zur internationalen Rechtsebene: maßgebend ist eine Beschreibung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen in internationalen Vorschriften ( 1a Absatz 4 StVG-Entwurf) Pflicht zur unverzüglichen Übernahme der Fahrzeugsteuerung ( 1b StVG- Entwurf) Gesetzentwurf enthält zudem Rechtsgrundlagen für weitere detaillierte Regelungen in Rechtsverordnungen
14 Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Haftungshöchstgrenze des 12 StVG wird für Unfälle durch automatisierte Fahrfunktionen erhöht Regelung zu Datenspeicher bei Kfz : Steuerung durch System oder Fahrzeugführer? Gab es eine Übernahmeaufforderung? Ist eine technische Störung eingetreten? Datenaufzeichnung erfolgt nach dem Stand der Technik entsprechend der internationalen Vorgaben Im Gesetzentwurf wird deutlich: kein nationaler Alleingang notwendig ist internationales Vorgehen!
15 Aktuelle Internationale Aktivitäten Weiterentwicklung des Wiener Übereinkommens Richtlinien zu Datenschutz und Cybersicherheit technischen Regelungen Cooperative ITS Platform (DG MOVE) GEAR 2030 (DG GROWTH) Runder Tisch Automatisiertes und vernetztes Fahren (DG CONNECT) Erklärungen der G7-Verkehrsminister Arbeitsgruppe der G7-Verkehrsminister Bilaterale Kontakte und Abstimmungen (u.a. Frankreich, China, GB)
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Invalidenstraße Berlin
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