Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften
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- Jacob Holst
- vor 8 Jahren
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1 Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 1.1. Vor Ergebnisverwendung 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust Entnahmen aus/einstellungen in Rücklagen Entnahmen aus Rücklagen Einstellungen in Rücklagen Sonderfall: Rücklagen bei der Unternehmergesellschaft (UG) Nach vollständiger Ergebnisverwendung 1.4. Darstellung der Gewinnverwendung als Vortrag auf neue Rechnung 1.5. Gewinnausschüttungen Vorabausschüttung im Geschäftsjahr Ausschüttung aus dem Vorjahr Minderung der Bilanzposition»Gewinnvortrag« Ausschüttung aus dem Vorjahr Minderung der GuV-Position»Gewinnvortrag aus dem Vorjahr«23
2 Seite Vorgehensweise Vor Ergebnisverwendung In der Bilanz soll die Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ausgewiesen werden. Die Gewinnund Verlustrechnung schließt mit der Position Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Der Gewinn/Verlust aus dem Vorjahr soll in voller Höhe vorgetragen werden. Für das laufende Geschäftsjahr liegen noch keine Beschlüsse für die des Jahresergebnisses vor. Gesellschaftsvertragliche Regelungen gibt es nicht. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9000 Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 0860 Gewinnvortrag vor , Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 2970 Gewinnvortrag vor ,00 Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0868 Verlustvortrag vor ,00 an 9000 Saldenvorträge Sachkonten , Verlustvortrag vor ,00 an 9000 Saldenvorträge Sachkonten ,00
3 Seite 3 Beispiel Die L+L GmbH hat im Vorjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von Euro erzielt sowie einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro. Es gibt keinen Beschluss für die Gewinnverwendung. Im aktuellen Wirtschaftsjahr beläuft sich der Jahresüberschuss auf Euro. Lösung Gemäß den oben aufgeführten Buchungen für den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
4 Seite Nach teilweiser Ergebnisverwendung Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust In der Bilanz sollen die Positionen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag/ Verlustvortrag als Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird vom Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/ Bilanzverlust übergeleitet. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit der Position Bilanzgewinn/ Bilanzverlust. 1. Schritt Buchen Sie den Gewinnvortrag/Verlustvortrag wie im Punkt»Vor Ergebnisverwendung«auf Seite beschrieben: 2 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9000 Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 0860 Gewinnvortrag vor , Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 2970 Gewinnvortrag vor ,00 Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0868 Verlustvortrag vor ,00 an 9000 Saldenvorträge Sachkonten , Verlustvortrag vor ,00 an 9000 Saldenvorträge Sachkonten ,00
5 Seite 5 2. Schritt Buchen Sie den Gewinnvortrag vom Bilanzkonto auf das GuV-Konto um. Umbuchung Gewinnvortrag 0860 Gewinnvortrag vor ,00 an 2860 Gewinnvortrag nach , Gewinnvortrag vor ,00 an 7700 Gewinnvortrag nach ,00 Umbuchung Verlustvortrag 2868 Verlustvortrag nach ,00 an 0868 Verlustvortrag vor , Verlustvortrag nach ,00 an 2978 Verlustvortrag vor ,00
6 Seite 6 Beispiel Die L+L GmbH möchte im aktuellen Wirtschaftsjahr anstelle des Jahresüberschusses in Höhe von Euro und des Gewinnvortrags in Höhe von Euro einen Bilanzgewinn über Euro ausweisen. Lösung Gemäß den oben aufgeführten Buchungen wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vorgetragen und von»vor «auf»nach «umgebucht. Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
7 Seite Entnahmen aus/einstellungen in Rücklagen Ein Teil des Jahresüberschusses soll in Rücklagen eingestellt werden. Alternativ soll ein Betrag aus den Rücklagen entnommen werden Entnahmen aus Rücklagen Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0840 Kapitalrücklage an 2795 Entnahmen aus der Kapitalrücklage 2920 Kapitalrücklage an 7730 Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen aus der gesetzlichen Rücklage: 0846 Gesetzliche Rücklage an 2796 Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage 2930 Gesetzliche Rücklage an 7735 Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage aus satzungsmäßigen Rücklagen: 0851 Satzungsmäßige Rücklage an 2797 Entnahmen aus der satzungsmäßigen Rücklage 2950 Satzungsmäßige Rücklage an 7745 Entnahmen aus der satzungsmäßigen Rücklage
8 Seite 8 aus anderen Gewinnrücklagen: 0855 Andere Gewinnrücklagen an 2799 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 2960 Andere Gewinnrücklagen an 7750 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen: 0849 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen an 2840 Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 2935 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen an 7743 Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
9 Seite Einstellungen in Rücklagen Einstellungen in die Kapitalrücklage 2495 Einstellungen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung an 0840 Kapitalrücklage 7760 Einstellungen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung an 2920 Kapitalrücklage Einstellungen in Gewinnrücklagen in die gesetzliche Rücklage: 2496 Einstellungen in die gesetzliche Rücklage an 0846 Gesetzliche Rücklage 7765 Einstellungen in die gesetzliche Rücklage an 2930 Gesetzliche Rücklage in satzungsmäßige Rücklage: 2497 Einstellungen in satzungsmäßige Rücklagen an 0851 Satzungsmäßige Rücklage 7775 Einstellungen in satzungsmäßige Rücklagen an 2950 Satzungsmäßige Rücklage
10 Seite 10 in andere Gewinnrücklagen: 2499 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen an 0855 Andere Gewinnrücklagen 7780 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen an 2960 Andere Gewinnrücklagen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen: 2480 Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehme an 0849 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 7773 Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehme an 2935 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen Beispiel Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von Euro erwirtschaftet. Aus dem Vorjahr ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro vorhanden Euro sollen in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Lösung 1. Schritt: Gemäß den unter Punkt»Ausweis von Bilanzgewinn/Bilanzverlust«auf Seite 4 aufgeführten Buchungen wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vorgetragen und von»vor «auf»nach «umgebucht. 2. Schritt: Die Einstellung in die Gewinnrücklage ist wie folgt zu buchen:
11 Seite Einstellungen in andere Gewinnrücklagen ,00 an 0855 Andere Gewinnrücklagen , Einstellungen in andere Gewinnrücklagen ,00 an 2960 Andere Gewinnrücklagen ,00 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
12 Seite 12 Darstellung im Kontennachweis zur GuV: Sonderfall: Rücklagen bei der Unternehmergesellschaft (UG) Gemäß 5a Abs. 3 GmbHG muss die Unternehmergesellschaft 25 % des um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Einstellung gesetzliche Rücklage 2496 Einstellungen in gesetzliche Rücklagen 3.750,00 an 0846 Gesetzliche Rücklagen 3.750, Einstellungen in gesetzliche Rücklagen 3.750,00 an 2930 Gesetzliche Rücklagen 3.750,00 Beispiel Die L+L UG (haftungsbeschränkt) erwirtschaftet einen Jahresüberschuss in Höhe von Euro. Es gibt keinen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. Lösung Von dem erzielten Jahresüberschuss sind nach 5a Abs. 3 GmbHG 25 % in die gesetzliche Rücklage einzustellen Euro x 25 % = Euro Einstellung in gesetzliche Rücklage
13 Seite 13 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung:
14 Seite Nach vollständiger Ergebnisverwendung Steht die vollständige Ergebnisverwendung bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses fest, zeigt die Bilanz weder die Position Jahresüberschuss noch Bilanzgewinn. Beispiel Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von Euro erwirtschaftet. Dieser soll komplett in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Lösung Die Einstellung in die Gewinnrücklage ist wie folgt zu buchen: 2499 Einstellungen in andere Gewinnrücklagen ,00 an 0855 Andere Gewinnrücklagen , Einstellungen in andere Rücklagen ,00 an 2960 Andere Gewinnrücklagen ,00 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Der Bilanzgewinn beläuft sich in diesem Beispielsfall auf 0 Euro. Es erfolgt kein Ausweis in der Bilanz. Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz:
15 Seite 15 In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Abweichend von der Bilanz wird in der GuV ein Bilanzgewinn in Höhe von 0 Euro ausgewiesen. Darstellung im Kontennachweis zur GuV: 1.4. Darstellung der Gewinnverwendung als Vortrag auf neue Rechnung Die Gewinn-/Verlustverwendung kann handelsrechtlich als Vortrag auf neue Rechnung ausgewiesen werden. Beachten Sie, dass der Ausweis eines Vortrags auf neue Rechnung steuerrechtlich nicht zulässig ist. In der Steuerbilanz und in der Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) müssen Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag, Gewinnvortrag/Verlustvortrag bzw. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ausgewiesen werden. Diese Tatsache hat für die Übertragung der E-Bilanz zentrale Bedeutung. Über den Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz können Sie eine Einheitsbilanz oder eine Steuerbilanz übertragen. Die Position»Vortrag auf neue Rechnung«darf in beiden Fällen nicht enthalten sein. Beispiel Die L+L GmbH hat im aktuellen Wirtschaftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von Euro erwirtschaftet. Dieser soll komplett als»vortrag auf neue Rechnung«ausgewiesen werden. Lösung Die Gewinnverwendung ist wie folgt zu buchen: 2869 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) ,00 an 0869 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz) , Vortrag auf neue Rechnung (GuV) ,00 an 2979 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz) ,00
16 Seite 16 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV: Exkurs: E-Bilanz Im Rahmen der E-Bilanz muss die L+L GmbH das Auswertungsschema Jahresabschluss 020»E- Bilanz Kapitalgesellschaft«verwenden. Mit diesem ergibt sich die folgende Darstellung im Kapitalbereich: Der Vortrag auf neue Rechnung darf nicht enthalten sein. Folglich wird dieser als aufzulösender Auffangposten gekennzeichnet. Der Start des Bereitstellungsassistenten wird entsprechend verhindert.
17 Seite 17 Zusätzliche Informationen zum Thema aufzulösende Auffangposten finden Sie im Info Nr E- Bilanz. 1. Lösungsmöglichkeit Sie erstellen eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz). In diesem Fall buchen Sie den Gewinnvortrag anstelle auf»vortrag auf neue Rechnung«wie folgt: 2869 Vortrag auf neue Rechnung (GuV) ,00 an 0860 Gewinnvortrag vor , Vortrag auf neue Rechnung (GuV) ,00 an 2970 Gewinnvortrag vor ,00 In der Bilanz erhalten Sie die folgende Darstellung: In der GuV ergibt sich unverändert die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV: 2. Lösungsmöglichkeit Sie erstellen im Modus»zwei Abschlusszwecke«eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz. In der Handelsbilanz ist der Ausweis als Vortrag auf neue Rechnung zulässig. In der Steuerbilanz nicht. Wechseln Sie in die steuerlichen Anpassungsbuchungen (Periode 13 Buchungskreis 110) und erfassen Sie die folgende steuerliche Anpassungsbuchung:
18 Seite Vortrag auf neue Rechnung (GuV) ,00 an 0860 Gewinnvortrag vor , Vortrag auf neue Rechnung (GuV) ,00 an 2970 Gewinnvortrag vor ,00 Darstellung in der Handelsbilanz: Darstellung in der Steuerbilanz: Die Steuerbilanz wird im Rahmen der E-Bilanz elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung ist unverändert zur 1. Lösungsmöglichkeit, die auf Seite 17 beschrieben ist. Detaillierte Informationen zur Arbeit mit zwei Abschlusszwecken finden Sie im Info Nr Handelsund Steuerbilanz im Agenda-Rechnungswesen (Zwei Abschlusszwecke).
19 Seite Gewinnausschüttungen In den folgenden Passagen werden die gängigen Varianten der Gewinnausschüttung dargestellt Vorabausschüttung im Geschäftsjahr Ein Teil vom Jahresüberschuss soll bereits im laufenden Geschäftsjahr an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Vorabausschüttung soll in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden. Beispiel Die L+L GmbH wird im laufenden Wirtschaftsjahr voraussichtlich einen Jahresüberschuss in Höhe von Euro erwirtschaften. Es sollen vorab an die Gesellschafter Ludwig und Lindner je Euro ausgeschüttet werden. Lösung Die Vorabausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen: 2870 Vorabausschüttung ,00 an 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen , Vorabausschüttung ,00 an 3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen ,00 Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren: 2870 Vorabausschüttung ,00 an 1749 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen , Vorabausschüttung ,00 an 3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen ,00 Insgesamt ergeben sich Verbindlichkeiten für die Gesellschaft in Höhe von Euro.
20 Seite 20 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
21 Seite Ausschüttung aus dem Vorjahr Minderung der Bilanzposition»Gewinnvortrag«Ziel: Die Ausschüttung soll das Konto 0860/2970»Gewinnvortrag vor «mindern. Beispiel Die L+L GmbH hat einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro. Davon sollen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Lösung Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ist wie folgt vorzutragen: 9000 Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 0860 Gewinnvortrag vor , Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 2970 Gewinnvortrag vor ,00 Die Gewinnausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen: 0860 Gewinnvortrag vor ,00 an 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen , Gewinnvortrag vor ,00 an 3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen ,00 Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren: 0860 Gewinnvortrag vor ,00 an 1746 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen ,00
22 Seite Gewinnvortrag vor ,00 an 3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen ,00 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr): Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich keine Auswirkungen.
23 Seite Ausschüttung aus dem Vorjahr Minderung der GuV-Position»Gewinnvortrag aus dem Vorjahr«Ziel: Die Ausschüttung soll das Konto 2860/7700»Gewinnvortrag nach «mindern. Dadurch mindert sich in der Gewinn- und Verlustrechnung die Position»Gewinnvortrag aus dem Vorjahr«. Beispiel Die L+L GmbH hat einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro. Dieser wird von vor auf nach gebucht. Im Anschluss sollen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Lösung Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ist wie folgt vorzutragen: 9000 Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 0860 Gewinnvortrag vor , Saldenvorträge Sachkonten ,00 an 2970 Gewinnvortrag vor ,00 Buchen Sie den Gewinnvortrag vom Bilanzkonto auf das GuV-Konto um: 0860 Gewinnvortrag vor ,00 an 2860 Gewinnvortrag nach , Gewinnvortrag vor ,00 an 7700 Gewinnvortrag nach ,00 Die Gewinnausschüttung (Nettobetrag) ist wie folgt zu buchen: 2860 Gewinnvortrag nach ,00 an 0755 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen ,00
24 Seite Gewinnvortrag nach ,00 an 3519 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen ,00 Zuzüglich ist die Kapitalertragsteuer wie folgt zu passivieren: 2860 Gewinnvortrag nach ,00 an 1746 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen , Gewinnvortrag nach ,00 an 3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und SolZ auf KapESt) für offene Ausschüttungen ,00 Es ergibt sich die folgende Darstellung (aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Vorjahr):
25 Seite 25 Darstellung im Kontennachweis zur Bilanz: In der GuV ergibt sich die folgende Darstellung: Darstellung im Kontennachweis zur GuV:
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