Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10461 Verstöße gegen Richtlinien zur Organspende Vorbemerkung der Fragesteller BereitsEndeDezember2011trenntesichdasUniversitätsklinikumGöttingen voneinemoberarzt,derdortjahrelangeinezunehmendezahlanlebertransplantationendurchführte.grundfürdiekündigungwarenverdachtsmomente, dassdieserarztmehrerendutzendpatientinnenundpatientenandenwartelistenvoneurotransplantvorbeiorganebesorgte,indemerfalschekrankheitsangabenmeldeteundsomitdiebetroffenenpatientenkränkerunddietransplantationeilbedürftigererscheinenließ.endejuli2012trenntesichdasklinikum voneinemweiterenarzt,derimverdachtsteht,beidiesermanipulationder Patientendatengeholfenzuhaben.DasKlinikumbekommtfürdieDurchführungvonLebertransplantationenhoheGeldsummen.ImGegenzugzahltees demjetztverdächtigtenundentlassenenoperateureingehalt,dasmitderzahl an durchgeführten Transplantationen kräftig anstieg. ÖffentlichbekanntwurdedieserSkandalnurhäppchenweise:ZunächstschildertenMedienberichteimJuni2012einenEinzelfall;dasweitgrößereAusmaß wurdeebenfallsdurchmedienberichteimjuli2012deröffentlichkeitbekannt gemacht.diesezeitungsmeldungenführtendazu,dassdiepolitikunddie ÖffentlichkeitderzeitzumindesteinigeInformationenüberdieVorgängehaben. Untersuchungs-oderVorabberichtederbeiderBundesärztekammerangesiedeltenundfürdiePrüfungundÜberwachungzuständigenKommissionenbeziehungsweisedervomUniversitätsklinikumGöttingeneingerichtetenexternen UntersuchungskommissionwurdenauchAnfangAugust2012derÖffentlichkeit nicht vorgelegt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an. ZwischenEnde2011,alsderSkandalinternbekanntundderOberarztentlassen wurde,undendejuni2012,alsderskandalindieöffentlichkeitgetragen wurde,wurdenimdeutschenbundestagwichtigeänderungendestransplantationsgesetzesdebattiertundbeschlossen.imrahmendiesesgesetzesverfahrenswarenjedochdiefaktenundverdachtsmomentezudemgöttingerskandal wederderöffentlichkeitnochdenabgeordnetendesdeutschenbundestages bekannt;derpersonenkreis,dembereitsinformationenvorlagen,teiltedieseden AbgeordnetendeszuständigenFachausschusseswährenddesGesetzgebungsverfahrensnichtmit.SowurdenmöglicheundjetztaktuelldiskutierteDefizite DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom24.August2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode beiderorganisation,durchführung,prüfungundüberwachungdestransplantationsgeschehensimdunkelngehalten.durchdasverhinderneinesfrühzeitigenbekanntwerdensdesskandalsundseinerhintergründewurdeunterbunden,dassdieabgeordnetendieseinformationenundmängelimrahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen konnten. AlsReaktionaufdieVorfälleinGöttingentauchenjetzt allerdingsnachabschlussdesgesetzgebungsverfahrens weitgehendeforderungeninderöffentlichen Debatte auf: DasdeutscheOrganspendesystemweisegrundsätzlicheKontrolldefiziteauf undsolledahernichtdemsystemderselbstverwaltungderärzteüberlassen werden.essolltenvielmehrstarkestaatlichekontrollinstanzengeschaffenund dieverantwortungfürdieorganentnahmeundorganvergabeinstaatlichehand gegebenwerden (soeugenbryschvonderpatientenschutzorganisationdeutsche Hospiz Stiftung). AuchausdemBundesministeriumfürGesundheit (BMG)wurden massive Konsequenzen gefordert,allerdingsohnediesekonkretauszuführen (siehe Frauen,Familie,GesundheitundIntegrationAygülÖzkanmöchte,dassinden RichtlinienderBundesärztekammerfürdieWartelistenführungundfürdie OrganvermittlungintensivereKontrollmechanismeninstalliertwerden (siehe 20.Juli 2012). EinVieraugenprinzipfüreinensosensiblenBereichseizudemnötig,wasjedochvonDr.TheodorWindhorst,PräsidentderÄrztekammerWestfalen-Lippe, abgelehntwird,dadies praktischnichtimmermachbar sei ( 21.Juli2012).ZielführenderseienharteSanktionenbishinzumEntzugder Approbation und eine nachträgliche Prüfung aller Transplantationszentren. UmstrittenistbeidenjüngstöffentlichdebattiertenForderungen,obdie lückenloseaufklärungundbestrafungdurchdieärztekammerunddiedeutschestiftungorgantransplantation (DSO)oderdurchstaatlicheOrgane (lt.dem Abgeordneten Jens Spahn, siehe Juli 2012) erfolgen solle. DarüberhinauswirdauchvonderDeutschenKrankenhausgesellschafteinVerzichtaufleistungsbezogeneVergütung,diesichanderZahlderdurchgeführten Organtransplantationenausrichtet,gefordert (sieheberlinerzeitung,31.juli 2012). Vorbemerkung der Bundesregierung DieaktuellenVorkommnisseindenTransplantationszentrenderUniversitätsmedizinGöttingenunddesUniversitätsklinikumsRegensburggebenAnlass,die AbläufeinallenTransplantationseinrichtungenundimAustauschderTransplantationszentrenmitEurotransplant,diedetailliertengesetzlichenunduntergesetzlichenRegelungenfürdieVergabevonSpenderorganenunddieKontrollpraxisderPrüfungskommissionnach 12desTransplantationsgesetzes (TPG) sowiederzuständigenbehördenindenländernumfassendaufdenprüfstand zustellen.dieserprozessisteingeleitetundmussvonallenverantwortlichen mitaugenmaß,zugleichabermitnachdruckundzügigvorangetriebenwerden. DerBundesministerfürGesundheit,DanielBahr,hatdiefürdenVollzugdes TPGzuständigenLänder,denSpitzenverbandBundderKrankenkassen,die DeutscheKrankenhausgesellschaftunddieBundesärztekammeralsAuftraggeberderVermittlungsstelleundderPrüfkommissionnach 12TPGsowieweitereamTransplantationswesenmaßgeblichBeteiligteunddenBeauftragtender BundesregierungfürdieBelangederPatientinnenundPatienteneingeladen,um sichüberdenaktuellensachstandunddieeingeleitetenmaßnahmenzuunterrichten und über ggf. weitere erforderliche Maßnahmen zu beraten.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10551 DieindenVorbemerkungenderFragestellerreferiertenReaktionenaufdieVorfälleinGöttingenundweitergehendeForderungeninderöffentlichenDebatte gebendarüberhinauszunachfolgendenerläuterungenderorganisationund Kontrollstrukturen im Bereich der Organvermittlung und -übertragung Anlass. DerGesetzgeberhatbereitsmitdemTPGvon1997eineklareorganisatorische undfinanzielleunabhängigkeitderbereicheorganentnahme,organvermittlungundorganübertragungvorgenommen.fürdenbereichderorganvermittlunghabenderspitzenverbandbundderkrankenkassen,diebundesärztekammerunddiedeutschekrankenhausgesellschaftgesetzlichdenauftrag,eine Vermittlungsstellezuerrichtenoderzubeauftragen.DerenAufgabenunddas NäherezurOrganvermittlungregelndieBeteiligtendurchgemeinsamenVertrag aufdergrundlagedergesetzlichenvorgabendes 12TPGundderRichtlinien nach 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TPG. DiegenanntenVertragspartnerhabendieStiftungEurotransplantInternational FoundationmitderOrganvermittlungbeauftragtundgemeinsameinePrüfungskommission nach 12 Absatz 5 Satz 4 TPG eingesetzt. ZudengesetzlichvorgegebenenRegelungsbereichenzählenauchBerichterstattungs-undÜberprüfungspflichtenderVertragspartner,umeinewirksameKontrollederOrganvermittlungzugewährleisten.DieVerträgesinddemBundesministeriumfürGesundheit (BMG)zurGenehmigungvorzulegen.DieVerpflichtungzurSchaffungdieserKommissionträgtdemUmstandRechnung, dassangesichtsderknappheitvonorganenundderhohengrundrechtsrelevanz dervergabeentscheidung,diedasrechtauflebenundkörperlicheunversehrtheitpotenziellerorganempfängerberührt,einbesondershohesschutzniveau vorgesehen werden muss. DieKommissionhatdieVermittlungsentscheidungenvonEurotransplantdaraufhinzuüberprüfen,obdieVermittlungimEinzelfallnachMaßgabedesVertrages undderzugrundeliegendengesetzlichenbestimmungendestpgerfolgtist. DieTätigkeitderPrüfungskommissionergänztundverstärktdieüblichen Kontroll-undQualitätsmechanismenindermedizinischenVersorgung.DiePrüfungskommissionunterrichtetbeifestgestelltenVerstößenoderAuffälligkeiten diezuständigenbehördenderländer.vertreterderländersindinderprüfungskommission vertreten. NachKenntnisderBundesregierunghatdiePrüfungskommissioninihrerAnfang2012durchgeführtenSitzungeinenBerichtundeineStellungnahmezuder immai2011durchgeführtenlebertransplantationeinesinderuniversitätsmedizingöttingenbehandeltenpatientenbeschlossenunddiesenberichtu.a. derstaatsanwaltschaftgöttingen,denzuständigenlandesministerien,der ÄrztekammerNiedersachsenundderUniversitätsmedizinGöttingenweitergeleitet.ZudemführtendieVorsitzendenderPrüfungs-,derÜberwachungs-und derständigenkommissionorgantransplantationam22.juni2012einevisitationinderuniversitätsmedizingöttingendurch.imrahmendieservisitation wurdefestgestellt,dassderüberwiegendeteilderdenprüfernunmittelbarzuvor durchdievermittlungsstelleeurotransplantvorgelegtendatenderinderuniversitätsmedizindurchgeführtenlebertransplantationenmanipulationenaufwies.hierüberunterrichtetedervorsitzendederständigenkommissionorgantransplantation wenige Tage später das BMG. Vom15.bis19.Juli2012fandinBerlinder24.InternationalCongressofthe TransplantationSocietyundinderenRahmendie21.JahrestagungderDeutschenTransplantationsgesellschaft (DTG)statt.WährenddieserVeranstaltung unterrichtetedervorsitzendederständigenkommissionorgantransplantation nachkenntnisderbundesregierungauchdiemitgliederderdtgunddieanwesendenmedienvertreterüberdieergebnissederinderuniversitätsmedizin Göttingen durchgeführten Visitation.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImZusammenhangmitdiesenVorfällenführtedieUniversitätRegensburgeine klinikinterneprüfungdurch;dabeisindanfangaugust2012manipulationen einzelnerdatenbeipatientenaufderwartelisteamuniversitätsklinikum Regensburg bekannt geworden. DieUntersuchungendurchdiePrüfungskommissionanderUniversitätsmedizin GöttingenundandemUniversitätsklinikumRegensburgebensowiedieErmittlungenderzuständigenStaatsanwaltschaftenundderzuständigenBehörden dauernnochan.angesichtsdernochlaufendenermittlungsverfahrenwerden die Fragen wie folgt beantwortet. 1.a)SindnachMeinungderBundesregierungdieBedingungenfüreineeffizienteArbeitderfürdiePrüfungundÜberwachungdesTransplantationsgeschehenszuständigenKommissionenderBundesärztekammersowie diemöglichkeitenzurkontrolleundzurherstellungvontransparenz über deren Arbeit ausreichend? DieBundesregierungistderAuffassung,dassdierechtlichenRahmenbedingungenfürdieWahrnehmungderKontrollfunktiondervomSpitzenverbandBund derkrankenkassen,derbundesärztekammerundderdeutschenkrankenhausgesellschafteingesetztenkommissionengegebensind.bereitsmitdenbisherin denverträgennach 11und 12TPGgetroffenenRegelungenwarenderAufgabenbereichunddiePflichtenderPrüfungs-undÜberwachungskommissionen hinreichendfestgelegt.mitdernunmehrabdem1.august2012eingetretenen gesetzlichenverankerungdieserkommissionenwirdderenpositionweiter gestärkt.darüberhinauswirddiebisherigepraxis,dassdiekommissionenverstößegegendieregelungendestpgdenzuständigenbehördenderländer melden, nunmehr eindeutig im Gesetz vorgeschrieben. b)welcheentscheidendenverbesserungenerwartetdiebundesregierung durchdiegesetzlichneuverankertebeteiligungvonvertreternderländerhinsichtlichtransparenzundzugänglichkeitvoninformationenfür dieöffentlichkeit,wodochbereitsbislangschonzweivertreterinnen bzw.vertreterals ständigegäste andensitzungenderkommission teilnehmen konnten und somit die Länder zeitnah informiert waren? MitdergesetzlichfestgelegtenBeteiligungvonzweiLändervertreterninden Prüfungs-undÜberwachungskommissionenalsordentlicheMitgliederwird eineengeverbindungmitdemländervollzughergestellt.diezugänglichkeit voninformationenausdensitzungenerfolgtunabhängigdavonunterwahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. c)welcheentscheidendenverbesserungenerwartetdiebundesregierung durchdiegesetzlichneuverankerteverpflichtungderkoordinierungsstelle,dertransplantationszentrenundderentnahmekrankenhäuser,der KommissiondieerforderlichenUnterlagenzurVerfügungzustellenund dieerforderlichenauskünftezuerteilen,wodiesbereitsbislanginähnlicher Weise vertraglich festgelegt war? EineentscheidendeVerbesserungsiehtdieBundesregierungdarin,dassseit 1.August2012überdievertraglicheRegelunghinausnebenderKoordinierungs-undVermittlungsstelleausdrücklichauchdieTransplantationszentren unddieentnahmekrankenhäuserverpflichtetsind,denkommissionendieerforderlichenunterlagenzurverfügungzustellenunddieerforderlichenauskünfte zuerteilen.damitwerdendievoraussetzungenfüreineumfassendeaufklärungsarbeit der Kommissionen verbessert.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10551 d)welcheauswirkungenkönnteesnachmeinungderbundesregierung hinsichtlicheinerbesserentransparenzundinformationderöffentlichkeitüberdietätigkeitundinformationendernachden 11und12des Transplantationsgesetzes (TPG)zuständigenPrüfungs-undÜberwachungskommissionenhaben,wenndiesenKommissionenauchunabhängigePersonen (zumbeispieljuristinnenundjuristen,ethikerinnen undethikersowieärztinnenundärzteohneeineverbindungzutransplantationszentrenbzw.zudentpg-auftraggebern)angehörenwürden? e)könnteesdaherzielführendsein,einesolchegeändertebeteiligung zwingend vorzuschreiben? DenKommissionengehörenschonjetztunabhängigeExperten (z.b.juristen undjuristinnen;ärzteundärztinnen;vertreterderländer)an.durchdastpg- Änderungsgesetzistvorgeschrieben,dassjeweilsmindestenseinVertreterder einzelnenauftraggebersowiezweivertreterderländerindiekommissionen zuberufensind.nähereeinzelheitenwiediezusammensetzungderkommissionen,diearbeitsweiseunddasverfahrensindindenverträgennach 11Absatz 2 und 12 Absatz 4 TPG zu regeln. 2.a)WiebeurteiltdieBundesregierungdieTransparenzbzw.Intransparenz über die Tätigkeit der beiden Kommissionen der Bundesärztekammer? b)hältesdiebundesregierungfürausreichend,wenndenabgeordneten bzw.deröffentlichkeitlediglicheinmaljährlichkurzetätigkeitsberichte mitwenigdetailtiefebekanntgemachtwerden,diekeineeinschätzung von Auffälligkeiten erlauben? c) Wie kann die Transparenz verbessert und schneller hergestellt werden? d)wererhälteinsichtindetaillierteuntersuchungs-undprüfberichteder zuständigenprüfungs-undüberwachungskommissionenderbundesärztekammer? DieBundesregierunghatzurFragederTransparenzüberdieTätigkeitender Prüfungs-undÜberwachungskommissionenbereitsinihrenAntwortenaufdie SchriftlichenFragen54und55derAbgeordnetenKathrinVogler,aufBundestagsdrucksache17/10425,Stellunggenommen.Wiedortausgeführt,handeltes sichnichtumkommissionenderbundesärztekammer.dieüberwachungs-und dieprüfungskommissionwerdenvomspitzenverbandbundderkrankenkassen,derbundesärztekammerundderdeutschenkrankenhausgesellschaft (TPG-Auftraggeber)eingesetztundwerdeninihremAuftragtätig.Beide KommissionenerstellenjährlicheinenTätigkeitsberichtundlegendiesenden TPG-AuftraggebernsowiedemVorsitzendenderStändigenKommissionOrgantransplantationvor.DieTPG-AuftraggeberhabenihreBereitschafterklärt, derbundesregierung,demdeutschenbundestagoderdenabgeordnetendes zuständigenfachausschussessowiedembmgeinblickindieberichtederprüfungs-undderüberwachungskommissionzugewährenoderdiesendieberichte unterbeachtungdesschutzespersonenbezogenerdatenundvonbetriebs-und Geschäftsgeheimnissen zugänglich zu machen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e)wäreesnichtzuletztauchimrahmendesgesetzgebungsverfahrensim Frühjahr2012hilfreichundwünschenswertgewesen,dassdieden KommissionenbekanntenFaktenundVerdachtsmomenteüberklärungsbedingteAuffälligkeitenimRahmendesTransplantationsgeschehens zumindestauchdembundesministeriumfürgesundheitunddem DeutschenBundestagimDetailoffengelegtwordenwären,umdiesebei derneugestaltungdestransplantationsgesetzesberücksichtigenzu können? f)welcheweiterenschlüsseziehtdiebundesregierungausdenskandalösenvorgängeningöttingen,dieerstimjuni2012durcheinenzeitungsberichtderöffentlichkeitwenigstensimansatzbekanntwurden, obwohldieverdachtsmomenteinternschonende2011bekanntwaren und zur Auflösung des Arbeitsvertrags des Hauptverdächtigen führten? WieinderVorbemerkungderBundesregierungausgeführt,wurdendieVorgängenichtdurchdiePresse,sondernvondendazuaufderGrundlagedesTPG eingerichteteninstitutionen,derprüfungs-undderüberwachungskommission, aufgedecktunddieöffentlichkeitindemumfanginformiert,wieesrechtsstaatlicheregelnerlauben.dieuntersuchungenundermittlungenderzuständigen Stellendauernnochan,obundggf.welcheMaßnahmenzutreffensind,wirdim Lichte der gewonnenen Erkenntnisse zu entscheiden sein. 3.a)Welcheberufs-,sozial-undstrafrechtlichenSanktionsmöglichkeiten (gegenwenunddurchwen)siehtdiebundesregierungderzeitbeiverstößen gegen Vorschriften im Rahmen der Organtransplantation? Die Sanktionsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Einzellfall. BerufsrechtlicheSanktionsmöglichkeitenergebensichausdenRegelungender ärztlichenberufsausübung,dienachdemgrundgesetzderausschließlichen ZuständigkeitderLänderunterliegen,dieauchdieEinhaltungdesärztlichen Berufsrechtsüberwachen.DiesehabenesinihrenHeilberufs-undKammergesetzenweitgehenddenÄrztekammernüberlassen,entsprechendeBerufsordnungenaufzustellen.DieÄrztekammernkönnengegenÄrztinnenundÄrzte vorgehen,dieihreberufspflichtenverletzten.beieinemberufsrechtlichenfehlverhaltenhatdervorstandderjeweiligenärztekammerjenachausgestaltung derkammer-/heilberufsgesetzederländereinrügerechtundeinantragsrecht aufeinleitungeinesberufsgerichtlichenverfahrens.alsfolgeberufsunwürdigenverhaltenskommenu.a.folgendeberufsgerichtlichemaßnahmenin Betracht:einVerweis,eineGeldbuße (biszu50000euro)und/oderdieaberkennungdermitgliedschaftindenorganenderkammer.alseinschneidendstemaßnahmeimfallevonpflichtwidrigemverhaltenkannderwiderruf derapprobationgemäß 5Absatz2Satz1derBundesärzteordnung (BÄO) durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde erfolgen. DieFragenachdenstrafrechtlichenSanktionsmöglichkeitenbeiVerstößen gegenvorschriftenimrahmenderorgantransplantationkannnichtpauschal beantwortetwerden,sondernhängtvondenkonkretenumständendeseinzelfallsab.nebendemallgemeinenstrafrechtkommenzunächstdieinden 18 und19tpggeregeltenspezifischenstrafrechtlichensanktionsmöglichkeitenin Betracht.ImÜbrigensieht 20TPGbeibestimmtenVerstößengegendie VorschriftendesTPGBußgeldbewehrungsmöglichkeitenvor.Entsprechend müssenauchhierdiegerichteunddiezuständigenverwaltungsstelleninden Ländern über den Einzellfall entscheiden. NachallgemeinemStrafrechtkönnenabhängigvondenjeweiligenEinzelheiten deskonkretensachverhaltsbeidemerstellenundübermittelnfalscherangabenzupatientengrundsätzlichausdemstrafgesetzbuch (StGB)dieStraftatbeständedesAusstellensunrichtigerGesundheitszeugnissegemäß 278StGB,

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10551 desgebrauchsunrichtigergesundheitszeugnissegemäß 279StGBundder Urkundenfälschunggemäß 267StGBinBetrachtkommen.Obdarüberhinaus aufgrundderdarausentstehendenfolgenweiterestraftatbeständeinfragekommen (wieetwatötungs-odervermögensdelikte),hängtvondenjeweilskonkreten Umständen des Einzellfalls ab. DiePrüfungderVoraussetzungenfüreinenEntzugdernach 10TPGvorgeseheneZulassungalsTransplantationszentrumliegtbeiderzuständigenLandesbehörde.ObeinVersorgungsvertragzwischeneinemzugelassenenKrankenhausundderKrankenkassedurchdiesegekündigtwerdenkann,hängtdavonab, obdievoraussetzungenhierfürnach 110desFünftenBuchesSozialgesetzbuchvorliegen.EinederartigeKündigungistnurzulässig,wenndieKündigungsgründenichtnurvorübergehendbestehen.EinesolcheKündigungwird mit der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde wirksam. b)reichendiesesanktionsmöglichkeitennacheinschätzungderbundesregierung aus? ObdieseSanktionsmöglichkeitenausreichen,wirddieBundesregierungnach Abschluss der Ermittlungen und Untersuchungen umfassend prüfen. c)hältdiebundesregierungdieinder (Muster-)Berufsordnungfürdiein DeutschlandtätigenArztinnenundÄrztefestgelegtenKriterienfüreinen möglichenentzugderapprobationfürausreichend,sodassdieinden MedienauchvonGesundheitspolitikernerhobeneForderungnacheinem ApprobationsentzugTransplantationsmedizinerinnenund-mediziner von Verstößen gegen Richtlinien und Gesetze abschrecken? InderMusterberufsordnungsindkeineKriterienfüreinenmöglichenEntzugder Approbationfestgelegt,sondernberufsrechtlicheGe-undVerbote.DieKriterien füreinenapprobationsentzugergebensichausderbäo.nach 5Absatz2 Satz1BÄOistdieApprobationzuwiderrufen,wennsichderArztoderdieÄrztinnachErteilungderApprobationeinesVerhaltensschuldigmacht,ausdem sichseinebzw.ihreunwürdigkeitoderunzuverlässigkeitzurausübungdes ärztlichenberufsergibt.unwürdigzurausübungdesärztlichenberufsist,wer durchseinverhaltendaszurausübungdesärztlichenberufserforderlicheansehenundvertrauenbeiderbevölkerungnichtbesitzt.unzuverlässigzurausübungdesärztlichenberufsist,wernachseinercharakterlicheneignungkünftig nichtdiegewährfüreineordnungsgemäßeberufsausübungbietet.beidieser Bewertung,diedieApprobationsbehördeimjeweiligenEinzelfallvorzunehmen hat,istaucheinverhaltendesarztesbzw.derärztinzuberücksichtigen,das einenverstoßgegendievorgabendestpgdarstellt.dasbundesrechtenthält damitausreichendegrundlagen,beiverstößengegendastransplantationsrecht ggf. auch die Approbation zu entziehen. d)wieoftistesnachdenkenntnissenderbundesregierungimzusammenhangmitunregelmäßigkeitenbeiorgantransplantationenbislangzum Entzug der Approbation gekommen? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e)wieoftsindnachdenerkenntnissenderbundesregierungseitbestehen destpganderesanktionenverhängtworden (bittedifferenziertnachart der Sanktion und Jahr auflisten)? DerBundesregierungliegenkeinenäherenErkenntnissevor,wieofteszustrafrechtlichenSanktionennachdemStGBimZusammenhangmiteinerOrgantransplantationgekommenist.DiespeziellenStatistikenzuStraftatennachdem allgemeinem Strafrecht weisen solche Straftaten nicht gesondert aus.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IndieStrafverfolgungsstatistikwerdennurdiejenigenStraftatenaufgenommen, zudenenesaucheintragungengibt.fürdastpgergebensichhiernachvon 1998bis2009insgesamt13AburteilungenundeineVerwarnungmitStrafvorbehalt.DabeiwurdeninzweiFällenFreiheitsstrafenundinneunFällenGeldstrafenverhängt.EskamzueinemFreispruchundzueinerVerfahrenseinstellung. 4.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderGöttingerSkandal aufzeigt,dassdasprüf-undkontrollsystemdestransplantationsgeschehens nicht effektiv funktionierte? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.NachAuffassung derbundesregierungliegenkeineanhaltspunktedafürvor,dassdieprüfungsundüberwachungskommissionenihrenaufgabennichthinreichendnachgekommen sind. b)teiltdiebundesregierunginderöffentlichkeiterhobeneforderungen, nichtnurintensiverekontrollmechanismenindenrichtliniendurchdie Bundesärztekammervornehmenzulassen,sonderndassdiePolitikselbst handeln und starke staatliche Kontrollinstanzen schaffen müsse? c)teiltdiebundesregierungindiesemzusammenhangforderungenzum BeispielderDeutschenHospizStiftung,dieVerantwortungfürdie OrganentnahmeundOrganvergabeinstaatlicheHandzunehmenunddas System nicht weiter der Selbstverwaltung der Ärzte zu überlassen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. ObundinwieweitgesetzgeberischerHandlungsbedarfbesteht,wirddieBundesregierungnachAbschlussderErmittlungenundUntersuchungeneingehend prüfen. 5.a)InwelchemUmfangistdieBundesregierungEndeJuni2012überden SkandalinGöttingeninformiertworden,welcheInformationenhatsiezu späteren Zeitpunkten erhalten, und von wem hat sie diese erhalten? b)mitwelchen zuständigeninstitutionen (ZitatdesSprechersdesBMG vom 20. Juli 2012) ist das BMG seitdem in ständigem Kontakt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen. DasBMGistaufArbeitsebenedurchdenVorsitzendenderStändigenKommissionOrgantransplantationam25.Juni2012überdenUmstandderAufdeckung dervorfälleanderuniversitätsmedizingöttingenmündlichunterrichtetworden.imweiterenverlauferfolgtedieunterrichtungübereinzelheitendurchdie VorsitzendederPrüfungskommission.Seitdem9.August2012hatdasBMGim EinvernehmenmitdenAuftraggebernGaststatusinderPrüfungs-undÜberwachungskommission. c)wiebewertetdiebundesregierungdiearbeitdieserinstitutionenhinsichtlichderqualitätundschnelligkeitderergebnisse,undwiekönnte deren Arbeit effektiver gestaltet werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10551 d)welcherückschlüsseziehtdiebundesregierungdaraus,dassnahezualle SachverständigenimRahmenderimDeutschenBundestagdurchgeführtenAnhörungenzurOrganspendeeineumfassendeTransparenzalsVoraussetzungfürdasVertrauenvonOrganspendernforderten,dieArbeit derzuständigenkommissionenunddievorläufigenergebnissederermittlungenaussichtderfragestellerhingegenderbevölkerungnoch größtenteilsunbekanntsindundkeinetransparenzdarüberhergestellt wird? DieBundesregierungteiltdieAuffassung,dasseinegrößtmöglicheTransparenz gewährleistetseinmuss.soweitessichumlaufendeermittlungenhandelt, müssen jedoch die rechtsstaatlichen Anforderungen beachtet werden. e)gedenktdiebundesregierung,eineeinsichtsmöglichkeitindieberichte derzuständigenprüfungs-undkontrollkommissionenfürdasbmg,für diemitgliederdeszuständigenfachausschussesdesdeutschenbundestages,fürklinikleitungenoderfürdiegesamtebevölkerungzuschaffen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2a bis 2d verwiesen. f)könntennachansichtderbundesregierungeinegesetzlichfestgelegte BerichtspflichtunddieVerpflichtungzueinerzusätzlichenschnellen Vorabberichterstattunghelfen,eineinderBevölkerungVertrauenschaffende Transparenz herzustellen? Entscheidendist,dassinsgesamteinaufeinanderabgestimmtesKontroll-und Überwachungssystem,indemdieVerantwortlichkeitenklarfestgelegtsind, besteht und die Aufgaben entsprechend wahrgenommen werden. EineInformationderÖffentlichkeithatunterWahrungvonrechtsstaatlichen Grundsätzenzuerfolgen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage5dverwiesen. 6.a)GibteseinVerzeichnisüberVerdachtsfälleundUnregelmäßigkeitenim RahmenvonTransplantationensowieüberdieverantwortlichenAkteure, damitarbeitgeber (wieimaktuellenfalldasuniversitätsklinikum Göttingen)schonbeiderEinstellungvonTransplantationsmedizinerinnen und-medizinernerkennenkönnen,obdiesestellenbewerberinnenbzw. -bewerberbereitsindervergangenheitdurchverstößeaufgefallensind, vordemhintergrund,dassdersprecherdergöttingerklinikerklärte,dort habeniemandetwasvonirgendwelchenfrüherenunregelmäßigkeitengewusst, sonst wäre der Oberarzt nicht eingestellt worden? b)erwägtdiebundesregierung,dieeinrichtungeinessolchenregistersanzuregenbzw.diedsooderdiebundesärztekammerdazuzuverpflichten? Ein solches Verzeichnis existiert nicht. AllederPrüfungskommissionundÜberwachungskommissiongemeldetenAuffälligkeitenausdemOrganspende-und-vermittlungsgeschehenwerdenvonden beidengremiengeprüftundbeurteilt.imrahmendereinzelnenprüfungen werdendieverfahrensbeteiligtenumschriftlichestellungnahmebzw.ineinzelfällenzumündlichenanhörungengebeten.dieabschließendestellungnahme undbeurteilungwirdaußerdenverfahrensbeteiligtenerforderlichenfallsauch weitereninstitutionen,insbesonderedenaufsichtführendenministerien,den StaatsanwaltschaftenunddenÄrztekammern,dannzugeleitet,wennnachAuffassungderKommissionhinreichendeAnhaltspunktefüreinenVerstoßgegen Rechtsvorschriftenvorliegen.Insoweitsindesdieggf.benachrichtigtenInstitu-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tionen,diejeweilsimeinzelfallüberkonsequenzenentscheiden.entsprechend kann die Prüfungskommission kein derartiges Verzeichnis führen. DieBundesregierunghältesauchnichtfürsachgerecht,zuderFührungeines solchenregistersdiedeutschestiftungorgantransplantationoderdiebundesärztekammer zu verpflichten. c)wusstediebundesregierungvondenverdachtsmomentenimjahr2006 gegendengleichenarzt,undwiebewertetdiebundesregierungderen unzureichende Aufklärung (siehe Juli 2012)? DasBMGistGastinderStändigenKommissionOrgantransplantation.RegelmäßigerTagesordnungspunktderSitzungenderStändigenKommissionOrgantransplantationsinddieBerichtederPrüfungs-undÜberwachungskommissionen.ImRahmendieserBerichterstattungerfolgteeineInformationübereinen Einzelfall in allgemeiner Form ohne Nennung von Namen. NachdemseitAugust2012demBMGvorliegendenBerichtderPrüfungskommissionvom6.Dezember2006istderdemEinzelfallzugrundeliegendeSachverhaltdurchdieseKommissionsorgfältigaufgeklärtworden.Danachwurde derberichtvonihrdenzuständigenbehördendesbetroffenenbundeslandes übermittelt. d)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungausmedienberichten,denenzufolgebereitsimjahr2006verdachtsmomentefür KorruptionshandlungendesjetztbeschuldigtenArztesvorlagen (siehe Juli 2012, Arzt offenbar Wiederholungstäter )? WieinderVorbemerkungderBundesregierungausgeführt,dauerndieUntersuchungenundErmittlungenderzuständigenStellennochan;erstaufGrundlage derendgültigenergebnissekönnenabschließendeschlussfolgerungengezogen werden. 7.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassungeinigerExpertinnenundExperten (siehedietageszeitung,taz,21.juli2012),dassdieeinführung desvieraugenprinzipseinenwesentlichenbeitragzurausschaltung solcher Vorkommnisse wie in Göttingen leisten könne? b)teiltdiebundesregierungdieauffassungzumbeispielderärztekammerwestfalen-lippe,dasseinekontrolledurcheinenzweitenarztpraktischnichtimmermachbarseiunddieforderungdesvieraugenprinzips daher abzulehnen sei? c)unterstütztdiebundesregierungforderungen,nunsämtlichetransplantationszentren nachträglich intensiv zu überprüfen? DieBundesregierunghältweitergehendeKontrollmaßnahmenfürerforderlich und umsetzbar. d)hältdiebundesregierungdenbeschlussdergöttingeruniversitätsklinik,keineleistungsabhängigengehaltsverträgemehrabzuschließen,um finanzielleanreizeinkopplungandiezahlderdurchgeführtentransplantationen zu verhindern, für zielführend? DieandieAnzahlvondurchgeführtenTransplantationengeknüpfteZahlung vonboniistaussichtderbundesregierungnichtvertretbar.dievertragspartner habenbeiderausgestaltungderverträgedaraufzuachten,anreizedafürzu vermeiden,dassauswirtschaftlichenerwägungenherausmedizinischnicht sachgerechte Entscheidungen getroffen werden.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/10551 e)wiebeurteiltdiebundesregierungeinsolchesvorhaben,voneinerdirektenkopplungdeshonorarsandiezahldurchgeführtertransplantationen abzusehen,abereineleistungsorientierungbeidenhonorarverträgen beizubehalten,durchdiediehöhedeshonorarsandiewirtschaftliche SituationeinerAbteilungunddamitindirektwiederumauchandieZahl durchgeführter Transplantationen geknüpft wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 7d verwiesen. f)würdediebundesregierungesbegrüßen,wennflächendeckendeinverzichtaufleistungsabhängigegehaltsverträgebeiklinikärztinnenund -ärzten umgesetzt würde? EinVerzichtaufleistungsabhängigeGehaltsverträgebeiKlinikärztinnenund -ärztenistaussichtderbundesregierungnichtgenerellerforderlich.sokönnen leistungsabhängigegehaltsverträgedurchaussinnvolleanreizedarstellen,um daserfolgreichebemühenumeinehöherequalitätderleistungserbringung oder um eine bessere Patientensicherheit zu verstärken. g)wirdsichdiebundesregierungbeidentransplantationszentrenbzw.bei derbundesärztekammerdafüreinsetzen,dassdiegehältervonärzten, dieorgantransplantationendurchführen,generellunabhängigvonder Zahl der Transplantationen gestaltet werden? AufdieAntwortzuFrage7dwirdverwiesen.AllerdingsistesSachederTarifvertragsparteienoderderEinzelvertragsparteien,dieRegelungenderVergütungen zu vereinbaren. h)erwägtdiebundesregierung,mittelsgesetzlicheränderungeneinedieser Forderungen verpflichtend umzusetzen? i)welcheweiterenmaßnahmenerwägtdiebundesregierung,umverstöße gegenrichtlinienundethischegrundsätzezuvermeidenundgrößere Transparenz über festgestellte Auffälligkeiten herzustellen? DieBundesregierungwirddenweiterengesetzgeberischenHandlungsbedarfim Lichte der Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungsverfahren prüfen.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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