Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
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- Magdalena Franke
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10461 Verstöße gegen Richtlinien zur Organspende Vorbemerkung der Fragesteller BereitsEndeDezember2011trenntesichdasUniversitätsklinikumGöttingen voneinemoberarzt,derdortjahrelangeinezunehmendezahlanlebertransplantationendurchführte.grundfürdiekündigungwarenverdachtsmomente, dassdieserarztmehrerendutzendpatientinnenundpatientenandenwartelistenvoneurotransplantvorbeiorganebesorgte,indemerfalschekrankheitsangabenmeldeteundsomitdiebetroffenenpatientenkränkerunddietransplantationeilbedürftigererscheinenließ.endejuli2012trenntesichdasklinikum voneinemweiterenarzt,derimverdachtsteht,beidiesermanipulationder Patientendatengeholfenzuhaben.DasKlinikumbekommtfürdieDurchführungvonLebertransplantationenhoheGeldsummen.ImGegenzugzahltees demjetztverdächtigtenundentlassenenoperateureingehalt,dasmitderzahl an durchgeführten Transplantationen kräftig anstieg. ÖffentlichbekanntwurdedieserSkandalnurhäppchenweise:ZunächstschildertenMedienberichteimJuni2012einenEinzelfall;dasweitgrößereAusmaß wurdeebenfallsdurchmedienberichteimjuli2012deröffentlichkeitbekannt gemacht.diesezeitungsmeldungenführtendazu,dassdiepolitikunddie ÖffentlichkeitderzeitzumindesteinigeInformationenüberdieVorgängehaben. Untersuchungs-oderVorabberichtederbeiderBundesärztekammerangesiedeltenundfürdiePrüfungundÜberwachungzuständigenKommissionenbeziehungsweisedervomUniversitätsklinikumGöttingeneingerichtetenexternen UntersuchungskommissionwurdenauchAnfangAugust2012derÖffentlichkeit nicht vorgelegt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an. ZwischenEnde2011,alsderSkandalinternbekanntundderOberarztentlassen wurde,undendejuni2012,alsderskandalindieöffentlichkeitgetragen wurde,wurdenimdeutschenbundestagwichtigeänderungendestransplantationsgesetzesdebattiertundbeschlossen.imrahmendiesesgesetzesverfahrenswarenjedochdiefaktenundverdachtsmomentezudemgöttingerskandal wederderöffentlichkeitnochdenabgeordnetendesdeutschenbundestages bekannt;derpersonenkreis,dembereitsinformationenvorlagen,teiltedieseden AbgeordnetendeszuständigenFachausschusseswährenddesGesetzgebungsverfahrensnichtmit.SowurdenmöglicheundjetztaktuelldiskutierteDefizite DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom24.August2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode beiderorganisation,durchführung,prüfungundüberwachungdestransplantationsgeschehensimdunkelngehalten.durchdasverhinderneinesfrühzeitigenbekanntwerdensdesskandalsundseinerhintergründewurdeunterbunden,dassdieabgeordnetendieseinformationenundmängelimrahmen des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigen konnten. AlsReaktionaufdieVorfälleinGöttingentauchenjetzt allerdingsnachabschlussdesgesetzgebungsverfahrens weitgehendeforderungeninderöffentlichen Debatte auf: DasdeutscheOrganspendesystemweisegrundsätzlicheKontrolldefiziteauf undsolledahernichtdemsystemderselbstverwaltungderärzteüberlassen werden.essolltenvielmehrstarkestaatlichekontrollinstanzengeschaffenund dieverantwortungfürdieorganentnahmeundorganvergabeinstaatlichehand gegebenwerden (soeugenbryschvonderpatientenschutzorganisationdeutsche Hospiz Stiftung). AuchausdemBundesministeriumfürGesundheit (BMG)wurden massive Konsequenzen gefordert,allerdingsohnediesekonkretauszuführen (siehe Frauen,Familie,GesundheitundIntegrationAygülÖzkanmöchte,dassinden RichtlinienderBundesärztekammerfürdieWartelistenführungundfürdie OrganvermittlungintensivereKontrollmechanismeninstalliertwerden (siehe 20.Juli 2012). EinVieraugenprinzipfüreinensosensiblenBereichseizudemnötig,wasjedochvonDr.TheodorWindhorst,PräsidentderÄrztekammerWestfalen-Lippe, abgelehntwird,dadies praktischnichtimmermachbar sei ( 21.Juli2012).ZielführenderseienharteSanktionenbishinzumEntzugder Approbation und eine nachträgliche Prüfung aller Transplantationszentren. UmstrittenistbeidenjüngstöffentlichdebattiertenForderungen,obdie lückenloseaufklärungundbestrafungdurchdieärztekammerunddiedeutschestiftungorgantransplantation (DSO)oderdurchstaatlicheOrgane (lt.dem Abgeordneten Jens Spahn, siehe Juli 2012) erfolgen solle. DarüberhinauswirdauchvonderDeutschenKrankenhausgesellschafteinVerzichtaufleistungsbezogeneVergütung,diesichanderZahlderdurchgeführten Organtransplantationenausrichtet,gefordert (sieheberlinerzeitung,31.juli 2012). Vorbemerkung der Bundesregierung DieaktuellenVorkommnisseindenTransplantationszentrenderUniversitätsmedizinGöttingenunddesUniversitätsklinikumsRegensburggebenAnlass,die AbläufeinallenTransplantationseinrichtungenundimAustauschderTransplantationszentrenmitEurotransplant,diedetailliertengesetzlichenunduntergesetzlichenRegelungenfürdieVergabevonSpenderorganenunddieKontrollpraxisderPrüfungskommissionnach 12desTransplantationsgesetzes (TPG) sowiederzuständigenbehördenindenländernumfassendaufdenprüfstand zustellen.dieserprozessisteingeleitetundmussvonallenverantwortlichen mitaugenmaß,zugleichabermitnachdruckundzügigvorangetriebenwerden. DerBundesministerfürGesundheit,DanielBahr,hatdiefürdenVollzugdes TPGzuständigenLänder,denSpitzenverbandBundderKrankenkassen,die DeutscheKrankenhausgesellschaftunddieBundesärztekammeralsAuftraggeberderVermittlungsstelleundderPrüfkommissionnach 12TPGsowieweitereamTransplantationswesenmaßgeblichBeteiligteunddenBeauftragtender BundesregierungfürdieBelangederPatientinnenundPatienteneingeladen,um sichüberdenaktuellensachstandunddieeingeleitetenmaßnahmenzuunterrichten und über ggf. weitere erforderliche Maßnahmen zu beraten.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10551 DieindenVorbemerkungenderFragestellerreferiertenReaktionenaufdieVorfälleinGöttingenundweitergehendeForderungeninderöffentlichenDebatte gebendarüberhinauszunachfolgendenerläuterungenderorganisationund Kontrollstrukturen im Bereich der Organvermittlung und -übertragung Anlass. DerGesetzgeberhatbereitsmitdemTPGvon1997eineklareorganisatorische undfinanzielleunabhängigkeitderbereicheorganentnahme,organvermittlungundorganübertragungvorgenommen.fürdenbereichderorganvermittlunghabenderspitzenverbandbundderkrankenkassen,diebundesärztekammerunddiedeutschekrankenhausgesellschaftgesetzlichdenauftrag,eine Vermittlungsstellezuerrichtenoderzubeauftragen.DerenAufgabenunddas NäherezurOrganvermittlungregelndieBeteiligtendurchgemeinsamenVertrag aufdergrundlagedergesetzlichenvorgabendes 12TPGundderRichtlinien nach 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TPG. DiegenanntenVertragspartnerhabendieStiftungEurotransplantInternational FoundationmitderOrganvermittlungbeauftragtundgemeinsameinePrüfungskommission nach 12 Absatz 5 Satz 4 TPG eingesetzt. ZudengesetzlichvorgegebenenRegelungsbereichenzählenauchBerichterstattungs-undÜberprüfungspflichtenderVertragspartner,umeinewirksameKontrollederOrganvermittlungzugewährleisten.DieVerträgesinddemBundesministeriumfürGesundheit (BMG)zurGenehmigungvorzulegen.DieVerpflichtungzurSchaffungdieserKommissionträgtdemUmstandRechnung, dassangesichtsderknappheitvonorganenundderhohengrundrechtsrelevanz dervergabeentscheidung,diedasrechtauflebenundkörperlicheunversehrtheitpotenziellerorganempfängerberührt,einbesondershohesschutzniveau vorgesehen werden muss. DieKommissionhatdieVermittlungsentscheidungenvonEurotransplantdaraufhinzuüberprüfen,obdieVermittlungimEinzelfallnachMaßgabedesVertrages undderzugrundeliegendengesetzlichenbestimmungendestpgerfolgtist. DieTätigkeitderPrüfungskommissionergänztundverstärktdieüblichen Kontroll-undQualitätsmechanismenindermedizinischenVersorgung.DiePrüfungskommissionunterrichtetbeifestgestelltenVerstößenoderAuffälligkeiten diezuständigenbehördenderländer.vertreterderländersindinderprüfungskommission vertreten. NachKenntnisderBundesregierunghatdiePrüfungskommissioninihrerAnfang2012durchgeführtenSitzungeinenBerichtundeineStellungnahmezuder immai2011durchgeführtenlebertransplantationeinesinderuniversitätsmedizingöttingenbehandeltenpatientenbeschlossenunddiesenberichtu.a. derstaatsanwaltschaftgöttingen,denzuständigenlandesministerien,der ÄrztekammerNiedersachsenundderUniversitätsmedizinGöttingenweitergeleitet.ZudemführtendieVorsitzendenderPrüfungs-,derÜberwachungs-und derständigenkommissionorgantransplantationam22.juni2012einevisitationinderuniversitätsmedizingöttingendurch.imrahmendieservisitation wurdefestgestellt,dassderüberwiegendeteilderdenprüfernunmittelbarzuvor durchdievermittlungsstelleeurotransplantvorgelegtendatenderinderuniversitätsmedizindurchgeführtenlebertransplantationenmanipulationenaufwies.hierüberunterrichtetedervorsitzendederständigenkommissionorgantransplantation wenige Tage später das BMG. Vom15.bis19.Juli2012fandinBerlinder24.InternationalCongressofthe TransplantationSocietyundinderenRahmendie21.JahrestagungderDeutschenTransplantationsgesellschaft (DTG)statt.WährenddieserVeranstaltung unterrichtetedervorsitzendederständigenkommissionorgantransplantation nachkenntnisderbundesregierungauchdiemitgliederderdtgunddieanwesendenmedienvertreterüberdieergebnissederinderuniversitätsmedizin Göttingen durchgeführten Visitation.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImZusammenhangmitdiesenVorfällenführtedieUniversitätRegensburgeine klinikinterneprüfungdurch;dabeisindanfangaugust2012manipulationen einzelnerdatenbeipatientenaufderwartelisteamuniversitätsklinikum Regensburg bekannt geworden. DieUntersuchungendurchdiePrüfungskommissionanderUniversitätsmedizin GöttingenundandemUniversitätsklinikumRegensburgebensowiedieErmittlungenderzuständigenStaatsanwaltschaftenundderzuständigenBehörden dauernnochan.angesichtsdernochlaufendenermittlungsverfahrenwerden die Fragen wie folgt beantwortet. 1.a)SindnachMeinungderBundesregierungdieBedingungenfüreineeffizienteArbeitderfürdiePrüfungundÜberwachungdesTransplantationsgeschehenszuständigenKommissionenderBundesärztekammersowie diemöglichkeitenzurkontrolleundzurherstellungvontransparenz über deren Arbeit ausreichend? DieBundesregierungistderAuffassung,dassdierechtlichenRahmenbedingungenfürdieWahrnehmungderKontrollfunktiondervomSpitzenverbandBund derkrankenkassen,derbundesärztekammerundderdeutschenkrankenhausgesellschafteingesetztenkommissionengegebensind.bereitsmitdenbisherin denverträgennach 11und 12TPGgetroffenenRegelungenwarenderAufgabenbereichunddiePflichtenderPrüfungs-undÜberwachungskommissionen hinreichendfestgelegt.mitdernunmehrabdem1.august2012eingetretenen gesetzlichenverankerungdieserkommissionenwirdderenpositionweiter gestärkt.darüberhinauswirddiebisherigepraxis,dassdiekommissionenverstößegegendieregelungendestpgdenzuständigenbehördenderländer melden, nunmehr eindeutig im Gesetz vorgeschrieben. b)welcheentscheidendenverbesserungenerwartetdiebundesregierung durchdiegesetzlichneuverankertebeteiligungvonvertreternderländerhinsichtlichtransparenzundzugänglichkeitvoninformationenfür dieöffentlichkeit,wodochbereitsbislangschonzweivertreterinnen bzw.vertreterals ständigegäste andensitzungenderkommission teilnehmen konnten und somit die Länder zeitnah informiert waren? MitdergesetzlichfestgelegtenBeteiligungvonzweiLändervertreterninden Prüfungs-undÜberwachungskommissionenalsordentlicheMitgliederwird eineengeverbindungmitdemländervollzughergestellt.diezugänglichkeit voninformationenausdensitzungenerfolgtunabhängigdavonunterwahrung rechtsstaatlicher Grundsätze. c)welcheentscheidendenverbesserungenerwartetdiebundesregierung durchdiegesetzlichneuverankerteverpflichtungderkoordinierungsstelle,dertransplantationszentrenundderentnahmekrankenhäuser,der KommissiondieerforderlichenUnterlagenzurVerfügungzustellenund dieerforderlichenauskünftezuerteilen,wodiesbereitsbislanginähnlicher Weise vertraglich festgelegt war? EineentscheidendeVerbesserungsiehtdieBundesregierungdarin,dassseit 1.August2012überdievertraglicheRegelunghinausnebenderKoordinierungs-undVermittlungsstelleausdrücklichauchdieTransplantationszentren unddieentnahmekrankenhäuserverpflichtetsind,denkommissionendieerforderlichenunterlagenzurverfügungzustellenunddieerforderlichenauskünfte zuerteilen.damitwerdendievoraussetzungenfüreineumfassendeaufklärungsarbeit der Kommissionen verbessert.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10551 d)welcheauswirkungenkönnteesnachmeinungderbundesregierung hinsichtlicheinerbesserentransparenzundinformationderöffentlichkeitüberdietätigkeitundinformationendernachden 11und12des Transplantationsgesetzes (TPG)zuständigenPrüfungs-undÜberwachungskommissionenhaben,wenndiesenKommissionenauchunabhängigePersonen (zumbeispieljuristinnenundjuristen,ethikerinnen undethikersowieärztinnenundärzteohneeineverbindungzutransplantationszentrenbzw.zudentpg-auftraggebern)angehörenwürden? e)könnteesdaherzielführendsein,einesolchegeändertebeteiligung zwingend vorzuschreiben? DenKommissionengehörenschonjetztunabhängigeExperten (z.b.juristen undjuristinnen;ärzteundärztinnen;vertreterderländer)an.durchdastpg- Änderungsgesetzistvorgeschrieben,dassjeweilsmindestenseinVertreterder einzelnenauftraggebersowiezweivertreterderländerindiekommissionen zuberufensind.nähereeinzelheitenwiediezusammensetzungderkommissionen,diearbeitsweiseunddasverfahrensindindenverträgennach 11Absatz 2 und 12 Absatz 4 TPG zu regeln. 2.a)WiebeurteiltdieBundesregierungdieTransparenzbzw.Intransparenz über die Tätigkeit der beiden Kommissionen der Bundesärztekammer? b)hältesdiebundesregierungfürausreichend,wenndenabgeordneten bzw.deröffentlichkeitlediglicheinmaljährlichkurzetätigkeitsberichte mitwenigdetailtiefebekanntgemachtwerden,diekeineeinschätzung von Auffälligkeiten erlauben? c) Wie kann die Transparenz verbessert und schneller hergestellt werden? d)wererhälteinsichtindetaillierteuntersuchungs-undprüfberichteder zuständigenprüfungs-undüberwachungskommissionenderbundesärztekammer? DieBundesregierunghatzurFragederTransparenzüberdieTätigkeitender Prüfungs-undÜberwachungskommissionenbereitsinihrenAntwortenaufdie SchriftlichenFragen54und55derAbgeordnetenKathrinVogler,aufBundestagsdrucksache17/10425,Stellunggenommen.Wiedortausgeführt,handeltes sichnichtumkommissionenderbundesärztekammer.dieüberwachungs-und dieprüfungskommissionwerdenvomspitzenverbandbundderkrankenkassen,derbundesärztekammerundderdeutschenkrankenhausgesellschaft (TPG-Auftraggeber)eingesetztundwerdeninihremAuftragtätig.Beide KommissionenerstellenjährlicheinenTätigkeitsberichtundlegendiesenden TPG-AuftraggebernsowiedemVorsitzendenderStändigenKommissionOrgantransplantationvor.DieTPG-AuftraggeberhabenihreBereitschafterklärt, derbundesregierung,demdeutschenbundestagoderdenabgeordnetendes zuständigenfachausschussessowiedembmgeinblickindieberichtederprüfungs-undderüberwachungskommissionzugewährenoderdiesendieberichte unterbeachtungdesschutzespersonenbezogenerdatenundvonbetriebs-und Geschäftsgeheimnissen zugänglich zu machen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode e)wäreesnichtzuletztauchimrahmendesgesetzgebungsverfahrensim Frühjahr2012hilfreichundwünschenswertgewesen,dassdieden KommissionenbekanntenFaktenundVerdachtsmomenteüberklärungsbedingteAuffälligkeitenimRahmendesTransplantationsgeschehens zumindestauchdembundesministeriumfürgesundheitunddem DeutschenBundestagimDetailoffengelegtwordenwären,umdiesebei derneugestaltungdestransplantationsgesetzesberücksichtigenzu können? f)welcheweiterenschlüsseziehtdiebundesregierungausdenskandalösenvorgängeningöttingen,dieerstimjuni2012durcheinenzeitungsberichtderöffentlichkeitwenigstensimansatzbekanntwurden, obwohldieverdachtsmomenteinternschonende2011bekanntwaren und zur Auflösung des Arbeitsvertrags des Hauptverdächtigen führten? WieinderVorbemerkungderBundesregierungausgeführt,wurdendieVorgängenichtdurchdiePresse,sondernvondendazuaufderGrundlagedesTPG eingerichteteninstitutionen,derprüfungs-undderüberwachungskommission, aufgedecktunddieöffentlichkeitindemumfanginformiert,wieesrechtsstaatlicheregelnerlauben.dieuntersuchungenundermittlungenderzuständigen Stellendauernnochan,obundggf.welcheMaßnahmenzutreffensind,wirdim Lichte der gewonnenen Erkenntnisse zu entscheiden sein. 3.a)Welcheberufs-,sozial-undstrafrechtlichenSanktionsmöglichkeiten (gegenwenunddurchwen)siehtdiebundesregierungderzeitbeiverstößen gegen Vorschriften im Rahmen der Organtransplantation? Die Sanktionsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Einzellfall. BerufsrechtlicheSanktionsmöglichkeitenergebensichausdenRegelungender ärztlichenberufsausübung,dienachdemgrundgesetzderausschließlichen ZuständigkeitderLänderunterliegen,dieauchdieEinhaltungdesärztlichen Berufsrechtsüberwachen.DiesehabenesinihrenHeilberufs-undKammergesetzenweitgehenddenÄrztekammernüberlassen,entsprechendeBerufsordnungenaufzustellen.DieÄrztekammernkönnengegenÄrztinnenundÄrzte vorgehen,dieihreberufspflichtenverletzten.beieinemberufsrechtlichenfehlverhaltenhatdervorstandderjeweiligenärztekammerjenachausgestaltung derkammer-/heilberufsgesetzederländereinrügerechtundeinantragsrecht aufeinleitungeinesberufsgerichtlichenverfahrens.alsfolgeberufsunwürdigenverhaltenskommenu.a.folgendeberufsgerichtlichemaßnahmenin Betracht:einVerweis,eineGeldbuße (biszu50000euro)und/oderdieaberkennungdermitgliedschaftindenorganenderkammer.alseinschneidendstemaßnahmeimfallevonpflichtwidrigemverhaltenkannderwiderruf derapprobationgemäß 5Absatz2Satz1derBundesärzteordnung (BÄO) durch die zuständige Landesgesundheitsbehörde erfolgen. DieFragenachdenstrafrechtlichenSanktionsmöglichkeitenbeiVerstößen gegenvorschriftenimrahmenderorgantransplantationkannnichtpauschal beantwortetwerden,sondernhängtvondenkonkretenumständendeseinzelfallsab.nebendemallgemeinenstrafrechtkommenzunächstdieinden 18 und19tpggeregeltenspezifischenstrafrechtlichensanktionsmöglichkeitenin Betracht.ImÜbrigensieht 20TPGbeibestimmtenVerstößengegendie VorschriftendesTPGBußgeldbewehrungsmöglichkeitenvor.Entsprechend müssenauchhierdiegerichteunddiezuständigenverwaltungsstelleninden Ländern über den Einzellfall entscheiden. NachallgemeinemStrafrechtkönnenabhängigvondenjeweiligenEinzelheiten deskonkretensachverhaltsbeidemerstellenundübermittelnfalscherangabenzupatientengrundsätzlichausdemstrafgesetzbuch (StGB)dieStraftatbeständedesAusstellensunrichtigerGesundheitszeugnissegemäß 278StGB,
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10551 desgebrauchsunrichtigergesundheitszeugnissegemäß 279StGBundder Urkundenfälschunggemäß 267StGBinBetrachtkommen.Obdarüberhinaus aufgrundderdarausentstehendenfolgenweiterestraftatbeständeinfragekommen (wieetwatötungs-odervermögensdelikte),hängtvondenjeweilskonkreten Umständen des Einzellfalls ab. DiePrüfungderVoraussetzungenfüreinenEntzugdernach 10TPGvorgeseheneZulassungalsTransplantationszentrumliegtbeiderzuständigenLandesbehörde.ObeinVersorgungsvertragzwischeneinemzugelassenenKrankenhausundderKrankenkassedurchdiesegekündigtwerdenkann,hängtdavonab, obdievoraussetzungenhierfürnach 110desFünftenBuchesSozialgesetzbuchvorliegen.EinederartigeKündigungistnurzulässig,wenndieKündigungsgründenichtnurvorübergehendbestehen.EinesolcheKündigungwird mit der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde wirksam. b)reichendiesesanktionsmöglichkeitennacheinschätzungderbundesregierung aus? ObdieseSanktionsmöglichkeitenausreichen,wirddieBundesregierungnach Abschluss der Ermittlungen und Untersuchungen umfassend prüfen. c)hältdiebundesregierungdieinder (Muster-)Berufsordnungfürdiein DeutschlandtätigenArztinnenundÄrztefestgelegtenKriterienfüreinen möglichenentzugderapprobationfürausreichend,sodassdieinden MedienauchvonGesundheitspolitikernerhobeneForderungnacheinem ApprobationsentzugTransplantationsmedizinerinnenund-mediziner von Verstößen gegen Richtlinien und Gesetze abschrecken? InderMusterberufsordnungsindkeineKriterienfüreinenmöglichenEntzugder Approbationfestgelegt,sondernberufsrechtlicheGe-undVerbote.DieKriterien füreinenapprobationsentzugergebensichausderbäo.nach 5Absatz2 Satz1BÄOistdieApprobationzuwiderrufen,wennsichderArztoderdieÄrztinnachErteilungderApprobationeinesVerhaltensschuldigmacht,ausdem sichseinebzw.ihreunwürdigkeitoderunzuverlässigkeitzurausübungdes ärztlichenberufsergibt.unwürdigzurausübungdesärztlichenberufsist,wer durchseinverhaltendaszurausübungdesärztlichenberufserforderlicheansehenundvertrauenbeiderbevölkerungnichtbesitzt.unzuverlässigzurausübungdesärztlichenberufsist,wernachseinercharakterlicheneignungkünftig nichtdiegewährfüreineordnungsgemäßeberufsausübungbietet.beidieser Bewertung,diedieApprobationsbehördeimjeweiligenEinzelfallvorzunehmen hat,istaucheinverhaltendesarztesbzw.derärztinzuberücksichtigen,das einenverstoßgegendievorgabendestpgdarstellt.dasbundesrechtenthält damitausreichendegrundlagen,beiverstößengegendastransplantationsrecht ggf. auch die Approbation zu entziehen. d)wieoftistesnachdenkenntnissenderbundesregierungimzusammenhangmitunregelmäßigkeitenbeiorgantransplantationenbislangzum Entzug der Approbation gekommen? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e)wieoftsindnachdenerkenntnissenderbundesregierungseitbestehen destpganderesanktionenverhängtworden (bittedifferenziertnachart der Sanktion und Jahr auflisten)? DerBundesregierungliegenkeinenäherenErkenntnissevor,wieofteszustrafrechtlichenSanktionennachdemStGBimZusammenhangmiteinerOrgantransplantationgekommenist.DiespeziellenStatistikenzuStraftatennachdem allgemeinem Strafrecht weisen solche Straftaten nicht gesondert aus.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IndieStrafverfolgungsstatistikwerdennurdiejenigenStraftatenaufgenommen, zudenenesaucheintragungengibt.fürdastpgergebensichhiernachvon 1998bis2009insgesamt13AburteilungenundeineVerwarnungmitStrafvorbehalt.DabeiwurdeninzweiFällenFreiheitsstrafenundinneunFällenGeldstrafenverhängt.EskamzueinemFreispruchundzueinerVerfahrenseinstellung. 4.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassderGöttingerSkandal aufzeigt,dassdasprüf-undkontrollsystemdestransplantationsgeschehens nicht effektiv funktionierte? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.NachAuffassung derbundesregierungliegenkeineanhaltspunktedafürvor,dassdieprüfungsundüberwachungskommissionenihrenaufgabennichthinreichendnachgekommen sind. b)teiltdiebundesregierunginderöffentlichkeiterhobeneforderungen, nichtnurintensiverekontrollmechanismenindenrichtliniendurchdie Bundesärztekammervornehmenzulassen,sonderndassdiePolitikselbst handeln und starke staatliche Kontrollinstanzen schaffen müsse? c)teiltdiebundesregierungindiesemzusammenhangforderungenzum BeispielderDeutschenHospizStiftung,dieVerantwortungfürdie OrganentnahmeundOrganvergabeinstaatlicheHandzunehmenunddas System nicht weiter der Selbstverwaltung der Ärzte zu überlassen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. ObundinwieweitgesetzgeberischerHandlungsbedarfbesteht,wirddieBundesregierungnachAbschlussderErmittlungenundUntersuchungeneingehend prüfen. 5.a)InwelchemUmfangistdieBundesregierungEndeJuni2012überden SkandalinGöttingeninformiertworden,welcheInformationenhatsiezu späteren Zeitpunkten erhalten, und von wem hat sie diese erhalten? b)mitwelchen zuständigeninstitutionen (ZitatdesSprechersdesBMG vom 20. Juli 2012) ist das BMG seitdem in ständigem Kontakt? Es wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen. DasBMGistaufArbeitsebenedurchdenVorsitzendenderStändigenKommissionOrgantransplantationam25.Juni2012überdenUmstandderAufdeckung dervorfälleanderuniversitätsmedizingöttingenmündlichunterrichtetworden.imweiterenverlauferfolgtedieunterrichtungübereinzelheitendurchdie VorsitzendederPrüfungskommission.Seitdem9.August2012hatdasBMGim EinvernehmenmitdenAuftraggebernGaststatusinderPrüfungs-undÜberwachungskommission. c)wiebewertetdiebundesregierungdiearbeitdieserinstitutionenhinsichtlichderqualitätundschnelligkeitderergebnisse,undwiekönnte deren Arbeit effektiver gestaltet werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10551 d)welcherückschlüsseziehtdiebundesregierungdaraus,dassnahezualle SachverständigenimRahmenderimDeutschenBundestagdurchgeführtenAnhörungenzurOrganspendeeineumfassendeTransparenzalsVoraussetzungfürdasVertrauenvonOrganspendernforderten,dieArbeit derzuständigenkommissionenunddievorläufigenergebnissederermittlungenaussichtderfragestellerhingegenderbevölkerungnoch größtenteilsunbekanntsindundkeinetransparenzdarüberhergestellt wird? DieBundesregierungteiltdieAuffassung,dasseinegrößtmöglicheTransparenz gewährleistetseinmuss.soweitessichumlaufendeermittlungenhandelt, müssen jedoch die rechtsstaatlichen Anforderungen beachtet werden. e)gedenktdiebundesregierung,eineeinsichtsmöglichkeitindieberichte derzuständigenprüfungs-undkontrollkommissionenfürdasbmg,für diemitgliederdeszuständigenfachausschussesdesdeutschenbundestages,fürklinikleitungenoderfürdiegesamtebevölkerungzuschaffen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2a bis 2d verwiesen. f)könntennachansichtderbundesregierungeinegesetzlichfestgelegte BerichtspflichtunddieVerpflichtungzueinerzusätzlichenschnellen Vorabberichterstattunghelfen,eineinderBevölkerungVertrauenschaffende Transparenz herzustellen? Entscheidendist,dassinsgesamteinaufeinanderabgestimmtesKontroll-und Überwachungssystem,indemdieVerantwortlichkeitenklarfestgelegtsind, besteht und die Aufgaben entsprechend wahrgenommen werden. EineInformationderÖffentlichkeithatunterWahrungvonrechtsstaatlichen Grundsätzenzuerfolgen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage5dverwiesen. 6.a)GibteseinVerzeichnisüberVerdachtsfälleundUnregelmäßigkeitenim RahmenvonTransplantationensowieüberdieverantwortlichenAkteure, damitarbeitgeber (wieimaktuellenfalldasuniversitätsklinikum Göttingen)schonbeiderEinstellungvonTransplantationsmedizinerinnen und-medizinernerkennenkönnen,obdiesestellenbewerberinnenbzw. -bewerberbereitsindervergangenheitdurchverstößeaufgefallensind, vordemhintergrund,dassdersprecherdergöttingerklinikerklärte,dort habeniemandetwasvonirgendwelchenfrüherenunregelmäßigkeitengewusst, sonst wäre der Oberarzt nicht eingestellt worden? b)erwägtdiebundesregierung,dieeinrichtungeinessolchenregistersanzuregenbzw.diedsooderdiebundesärztekammerdazuzuverpflichten? Ein solches Verzeichnis existiert nicht. AllederPrüfungskommissionundÜberwachungskommissiongemeldetenAuffälligkeitenausdemOrganspende-und-vermittlungsgeschehenwerdenvonden beidengremiengeprüftundbeurteilt.imrahmendereinzelnenprüfungen werdendieverfahrensbeteiligtenumschriftlichestellungnahmebzw.ineinzelfällenzumündlichenanhörungengebeten.dieabschließendestellungnahme undbeurteilungwirdaußerdenverfahrensbeteiligtenerforderlichenfallsauch weitereninstitutionen,insbesonderedenaufsichtführendenministerien,den StaatsanwaltschaftenunddenÄrztekammern,dannzugeleitet,wennnachAuffassungderKommissionhinreichendeAnhaltspunktefüreinenVerstoßgegen Rechtsvorschriftenvorliegen.Insoweitsindesdieggf.benachrichtigtenInstitu-
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tionen,diejeweilsimeinzelfallüberkonsequenzenentscheiden.entsprechend kann die Prüfungskommission kein derartiges Verzeichnis führen. DieBundesregierunghältesauchnichtfürsachgerecht,zuderFührungeines solchenregistersdiedeutschestiftungorgantransplantationoderdiebundesärztekammer zu verpflichten. c)wusstediebundesregierungvondenverdachtsmomentenimjahr2006 gegendengleichenarzt,undwiebewertetdiebundesregierungderen unzureichende Aufklärung (siehe Juli 2012)? DasBMGistGastinderStändigenKommissionOrgantransplantation.RegelmäßigerTagesordnungspunktderSitzungenderStändigenKommissionOrgantransplantationsinddieBerichtederPrüfungs-undÜberwachungskommissionen.ImRahmendieserBerichterstattungerfolgteeineInformationübereinen Einzelfall in allgemeiner Form ohne Nennung von Namen. NachdemseitAugust2012demBMGvorliegendenBerichtderPrüfungskommissionvom6.Dezember2006istderdemEinzelfallzugrundeliegendeSachverhaltdurchdieseKommissionsorgfältigaufgeklärtworden.Danachwurde derberichtvonihrdenzuständigenbehördendesbetroffenenbundeslandes übermittelt. d)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungausmedienberichten,denenzufolgebereitsimjahr2006verdachtsmomentefür KorruptionshandlungendesjetztbeschuldigtenArztesvorlagen (siehe Juli 2012, Arzt offenbar Wiederholungstäter )? WieinderVorbemerkungderBundesregierungausgeführt,dauerndieUntersuchungenundErmittlungenderzuständigenStellennochan;erstaufGrundlage derendgültigenergebnissekönnenabschließendeschlussfolgerungengezogen werden. 7.a)TeiltdieBundesregierungdieAuffassungeinigerExpertinnenundExperten (siehedietageszeitung,taz,21.juli2012),dassdieeinführung desvieraugenprinzipseinenwesentlichenbeitragzurausschaltung solcher Vorkommnisse wie in Göttingen leisten könne? b)teiltdiebundesregierungdieauffassungzumbeispielderärztekammerwestfalen-lippe,dasseinekontrolledurcheinenzweitenarztpraktischnichtimmermachbarseiunddieforderungdesvieraugenprinzips daher abzulehnen sei? c)unterstütztdiebundesregierungforderungen,nunsämtlichetransplantationszentren nachträglich intensiv zu überprüfen? DieBundesregierunghältweitergehendeKontrollmaßnahmenfürerforderlich und umsetzbar. d)hältdiebundesregierungdenbeschlussdergöttingeruniversitätsklinik,keineleistungsabhängigengehaltsverträgemehrabzuschließen,um finanzielleanreizeinkopplungandiezahlderdurchgeführtentransplantationen zu verhindern, für zielführend? DieandieAnzahlvondurchgeführtenTransplantationengeknüpfteZahlung vonboniistaussichtderbundesregierungnichtvertretbar.dievertragspartner habenbeiderausgestaltungderverträgedaraufzuachten,anreizedafürzu vermeiden,dassauswirtschaftlichenerwägungenherausmedizinischnicht sachgerechte Entscheidungen getroffen werden.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/10551 e)wiebeurteiltdiebundesregierungeinsolchesvorhaben,voneinerdirektenkopplungdeshonorarsandiezahldurchgeführtertransplantationen abzusehen,abereineleistungsorientierungbeidenhonorarverträgen beizubehalten,durchdiediehöhedeshonorarsandiewirtschaftliche SituationeinerAbteilungunddamitindirektwiederumauchandieZahl durchgeführter Transplantationen geknüpft wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 7d verwiesen. f)würdediebundesregierungesbegrüßen,wennflächendeckendeinverzichtaufleistungsabhängigegehaltsverträgebeiklinikärztinnenund -ärzten umgesetzt würde? EinVerzichtaufleistungsabhängigeGehaltsverträgebeiKlinikärztinnenund -ärztenistaussichtderbundesregierungnichtgenerellerforderlich.sokönnen leistungsabhängigegehaltsverträgedurchaussinnvolleanreizedarstellen,um daserfolgreichebemühenumeinehöherequalitätderleistungserbringung oder um eine bessere Patientensicherheit zu verstärken. g)wirdsichdiebundesregierungbeidentransplantationszentrenbzw.bei derbundesärztekammerdafüreinsetzen,dassdiegehältervonärzten, dieorgantransplantationendurchführen,generellunabhängigvonder Zahl der Transplantationen gestaltet werden? AufdieAntwortzuFrage7dwirdverwiesen.AllerdingsistesSachederTarifvertragsparteienoderderEinzelvertragsparteien,dieRegelungenderVergütungen zu vereinbaren. h)erwägtdiebundesregierung,mittelsgesetzlicheränderungeneinedieser Forderungen verpflichtend umzusetzen? i)welcheweiterenmaßnahmenerwägtdiebundesregierung,umverstöße gegenrichtlinienundethischegrundsätzezuvermeidenundgrößere Transparenz über festgestellte Auffälligkeiten herzustellen? DieBundesregierungwirddenweiterengesetzgeberischenHandlungsbedarfim Lichte der Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungsverfahren prüfen.
12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
beziehungsweisedervomuniversitätsklinikumgöttingeneingerichtetenexternenuntersuchungskommissionwurdenauchanfangaugust2012deröffentlichkeit
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
Mehrwichtigerbausteinderroad-mapzurgesundheitsforschungderbundesregierung.die2009gegründetendeutschenzentrenfürneurodegenerativeerkrankungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1324 17. Wahlperiode 08. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrimmermehrältereversichertehabendaherunterzumteilzweistelligenprämiensteigerungenzuleiden.währenddiepkvsichoffiziellselbstals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/981 17. Wahlperiode 09. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Bärbel Bas, Dr. Edgar Franke, weiterer Abgeordneter und
MehrZustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrfinanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit Werkverträgen und Subunternehmertum am Flughafen Berlin Brandenburg International
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10011 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrZugleichwirddasBundesministeriumderFinanzenermächtigt,durchRechtsverordnungnähereBestimmungenundeinzelneAusnahmenvondengesetzlichen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4793 17. Wahlperiode 14. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Zöllmer, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten ( 123 Absatz 2 SGB III)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8716 17. Wahlperiode 23. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Diana Golze, weiterer
MehrKooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8621 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrzeigen,dassmanaufderrheintalbahnstreckenweisemitzügenim3-minuten-taktrechnenmuss.dadasrheintaldichtbesiedeltistunddiestrecke
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7751 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievieleBeschäftigteprofitierenvonbestehendenMindestlohnregelungen (differenziert nach Branchen und Geschlecht)?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2282 17. Wahlperiode 24. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
Mehrbis2006fördertedasbundesministeriumfürbildungundforschungdieentwicklungeinesprototypsfürdasleichteundlärmarmedrehgestell
Deutscher Bundestag Drucksache 17/876 17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrInformationenhierzuzurVerfügunggestellt.LediglicheinekurzeStellungnahmedesBMBVSundeinePräsentationvonSUSAT
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4008 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
Mehrden 11Absatz4Satz2AÜG (dasbetriebsrisikomussvondenleiharbeitsunternehmenundnichtvondenleiharbeitskräftengetragenwerden)undsomit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2510 17. Wahlperiode 08. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
Mehrabgeschlossenwurde.demnachliegtderlohnbeispielsweisefüreinekrankenschwesterbei9,27europrostunde.dassindrund30prozentwenigerlohnals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2785 17. Wahlperiode 23. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrKennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel 1967 besetzten Gebieten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10353 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
Mehrund 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrStandards der Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrtunternehmen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6183 17. Wahlperiode 14. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiegestaltetsichderZeitplanderBundesregierungfürdieRatifizierungdes Steuerabkommens mit der Schweiz?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9078 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, weiterer
MehrVollständige Verwertung von Siedlungsabfällen bis zum Jahr 2020
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4350 16. Wahlperiode 19. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans- Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14668 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Kathrin Vogler, Eva Bulling-Schröter, weiterer
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrKartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1174 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer
MehrRückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13355 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WelchewesentlichenProspektinformationenwerdennachderimEuropäischenParlamentam17.Juni2010verabschiedetenProspektrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2756 17. Wahlperiode 16. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen von Mikroplastikpartikeln, Gift- und Kunststoffen in Kosmetikprodukten und Kleidung auf Umwelt und Gesundheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11736 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer
Mehreinervielzahlderanbieterinnenundanbietersindkontrollendurchamtstierärztinnenundamtstierärzte,insbesondereauchwegeneinerunzureichenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4618 17. Wahlperiode 31. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, weiterer Abgeordneter
MehrVerkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12142 17. Wahlperiode 22. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Kathrin Vogler, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
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