Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch
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- Kristin Ella Baumhauer
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1 Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung in der Lizenziats- Wegleitung «Das Studium der Germanistik» vom September 2004 (S ). Wichtige Änderungen gegenüber der Darstellung in der Wegleitung sind: Die Wegleitung bezieht sich auf das «Diplom für das Höhere Lehramt Mittelschulen». Dieser Abschluss wurde inzwischen durch das «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» ersetzt. Es werden keine «Aufwertungsprüfungen» an der Fakultät mehr verlangt. werden neu als Bologna-Module definiert. Damit ist gewährleistet, dass Aufwertungen auch noch nach endgültiger Schliessung der Lizenziatsstudiengänge im Frühjahr 2015 möglich sind (sofern ein Lizenziatsabschluss vorliegt). 2 Fachwissenschaftliche Voraussetzungen Die fachwissenschaftliche Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrdiplomprüfung für das Unterrichtsfach Deutsch ist ein Hauptfachstudium in Deutscher Sprach- und Literaturwissenschaft bzw. ein hierzu äquivalentes Vollgermanistik-Hauptfachstudium. Als Vollgermanistik-Hauptfachstudium gilt ein Studium mit einem Master- oder masteräquivalenten Abschluss, in dem alle drei germanistischen Teilfächer Ältere deutsche Literaturwissenschaft (ÄDL), Neuere deutsche Literaturwissenschaft (NDL) und Deutsche Sprachwissenschaft (LING) gleichmässig und hinreichend abgedeckt sind. Der Abschluss lic. phil. ist masteräquivalent. Somit wird diese Voraussetzungen durch einen Lizenziatsabschluss im Hauptfach Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft an der Universität Zürich erfüllt. Wer ein oder mehrere germanistische Fächer nur im Nebenfach studiert hat, erfüllt die Voraussetzungen für das erste Unterrichtsfach nicht. Für das zweite Unterrichtsfach qualifiziert ist allerdings neben Hauptfachabsolventen auch, wer Deutsche Literaturwissenschaft (bis oder seit 1700) im 1. Nebenfach und Deutsche Sprachwissenschaft im 2. Nebenfach studiert hat. Alle anderen Fachkombinationen an der Universität Zürich erfüllen die Voraussetzungen weder für das erste noch für das zweite Unterrichtsfach Deutsch. Inwieweit externe Abschlüsse den Anforderungen genügen, wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für das Lehrdiplom per Einzelfallprüfung ( sur dossier ) entschieden. Wer ein germanistisches Studium absolviert (hat), das die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann je nach Fachkombination und Fachgrösse durch die fachwissenschaftliche Qualifikation für die Lehrdiplomprüfung für das Monofach, das erste oder das zweite Unterrichtsfach Deutsch nachträglich erlangen (siehe Abschnitt 3). Diese wer- 1 Vgl. zu den Masterabschlüssen das separate Merkblatt «Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch». Seite 1
2 den im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zum Lehrdiplomstudium festgelegt und als Auflagen definiert. Auflagen müssen spätestens bei der Anmeldung zur Lehrdiplomprüfung erfüllt sein, allfällige können also auch während des Lehrdiplomstudiums erbracht werden. Die fachwissenschaftliche Prüfung unterliegt der Studienfachberatung bzw. (im Fall externer Gesuche) der Seminaroberassistenz. Diese beiden Instanzen entscheiden über die Anerkennung vorliegender Leistungen, legen allfällige fest und stellen am Ende schriftliche Bestätigungen über die Erfüllung der aus, welche der Anmeldung zur Lehrdiplomprüfung beigelegt werden können. 3 Aufwertungsmöglichkeiten Wer an der Universität Zürich im Lizenziatssystem eine germanistische Teildisziplin im 1. Nebenfach studiert hat, kann sich über für die Zulassung zur Lehrdiplomprüfung im Monofach oder ersten Unterrichtsfach Deutsch qualifizieren. Wer nur im 2. Nebenfach eine germanistische Teildisziplin studiert hat, kann sich nicht für die Zulassung zur Lehrdiplomprüfung im Monofach oder ersten Unterrichtsfach Deutsch qualifizieren. In diesem Fall ist nur eine Aufwertung für das zweite Unterrichtsfach möglich. Im Folgenden werden die für die verschiedenen Fächer und Fachkombinationen genannt. 3.1 Deutsch als Monofach/erstes Unterrichtsfach Hauptfach Deutsche Sprach und Literaturwissenschaft Keine nötig Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 1. Nebenfach, 2. Nebenfach nicht in der Germanistik 555 Mastermodul 3 ÄDL Seminararbeit in ÄDL 556 Mastermodul 1 LING 2 Vorlesungen in der Linguistik Mastermodul 1 ÄDL 2 Vorlesungen in der ÄDL Mastermodul 1 NDL 2 Vorlesungen in der NDL Seite 2 Universität Zürich, Deutsches Seminar, Februar 2014
3 3.1.3 Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 1. Nebenfach, 2. Nebenfach nicht in der Germanistik 552 Mastermodul 3 NDL Seminararbeit in NDL 556 Mastermodul 1 LING 2 Vorlesungen in der Linguistik Mastermodul 1 ÄDL 2 Vorlesungen in der ÄDL Mastermodul 1 NDL 2 Vorlesungen in der NDL Deutsche Sprachwissenschaft im 1. Nebenfach, 2. Nebenfach nicht in der Germanistik mittelhochdeutscher Texte» Literaturwissenschaft» 552 Mastermodul 3 NDL Seminararbeit in NDL 555 Mastermodul 3 ÄDL Seminararbeit in ÄDL 556 Mastermodul 1 LING 2 Vorlesungen in der Linguistik Mastermodul 1 ÄDL 2 Vorlesungen in der ÄDL Mastermodul 1 NDL 2 Vorlesungen in der NDL Seite 3 Universität Zürich, Deutsches Seminar, Februar 2014
4 3.1.5 Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 1. Nebenfach, Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 2. Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 1. Nebenfach, Deutsche Sprachwissenschaft im 2. Nebenfach 555 Mastermodul 3 ÄDL Seminararbeit in ÄDL Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 1. Nebenfach, Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 2. Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 1. Nebenfach, Deutsche Sprachwissenschaft im 2. Nebenfach 552 Mastermodul 3 NDL Seminararbeit in NDL Seite 4 Universität Zürich, Deutsches Seminar, Februar 2014
5 3.1.9 Deutsche Sprachwissenschaft im 1. Nebenfach, Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 2. Nebenfach mittelhochdeutscher Texte» Literaturwissenschaft» 555 Mastermodul 3 ÄDL Seminararbeit in ÄDL Deutsche Sprachwissenschaft im 1. Nebenfach, Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 2. Nebenfach 552 Mastermodul 3 NDL Seminararbeit in NDL 3.2 Deutsch als zweites Unterrichtsfach Hauptfach Deutsche Sprach und Literaturwissenschaft Keine nötig Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 oder Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 1. Nebenfach, 2. Nebenfach nicht in der Germanistik Seite 5 Universität Zürich, Deutsches Seminar, Februar 2014
6 3.2.3 Deutsche Sprachwissenschaft im 1. Nebenfach, 2. Nebenfach nicht in der Germanistik mittelhochdeutscher Texte» Literaturwissenschaft» deutscher Literatur 555 Mastermodul 3 ÄDL oder 552 Mastermodul 3 NDL Seminararbeit in NDL oder ÄDL Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 1. Nebenfach, Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 2. Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 1. Nebenfach, Deutsche Sprachwissenschaft im 2. Nebenfach Keine nötig Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 1. Nebenfach, Deutsche Sprachwissenschaft im 2. Nebenfach Keine nötig Seite 6 Universität Zürich, Deutsches Seminar, Februar 2014
7 3.2.7 Deutsche Sprachwissenschaft im 1. Nebenfach, Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 2. Nebenfach mittelhochdeutscher Texte» Literaturwissenschaft» Deutsche Sprachwissenschaft im 1. Nebenfach, Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 2. Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft seit 1700 im 2. Nebenfach mittelhochdeutscher Texte» Literaturwissenschaft» Seite 7 Universität Zürich, Deutsches Seminar, Februar 2014
8 Deutsche Literaturwissenschaft bis 1700 im 2. Nebenfach Deutsche Sprachwissenschaft im 2. Nebenfach mittelhochdeutscher Texte» Literaturwissenschaft» 555 Mastermodul 3 ÄDL oder 552 Mastermodul 3 NDL Seminararbeit in NDL oder ÄDL 4 Lateinobligatorium Für die Lehrdiplomprüfung im Fach Deutsch muss das Latinum nachgewiesen werden, auch dann, wenn für den akademischen Abschluss keine Lateinkenntnisse gefordert waren. Seite 8 Universität Zürich, Deutsches Seminar, Februar 2014
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