Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?
|
|
- Hertha Feld
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012
2 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über Plätzen sowie über 60 Heime und Institutionen für Menschen mit Behinderungen mit über Plätzen angeschlossen. Vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Verwaltungen, Krankenversicherern und der Öffentlichkeit Vernetzt und koordiniert Mitglieder und Partnerinnen und Partner aus Gesundheit und Soziales Erbringt Dienstleistungen für Mitglieder und Öffentlichkeit Ist Mitglied bei Curaviva Schweiz
3 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich (Altersgruppen)
4 Demenzhäufigkeit in Europa nach Altersgruppen (pro 100 Personen; gemäss EuroCoDe 2009)
5 Verkürzung der Aufenthaltsdauer im Spital
6 Spannungsfeld Bei all diesen Trends besteht die Erwartung an die ambulanten und stationären Leistungserbringer, - dass die Leistungen effizient und kostengünstig erbracht werden, - dass dabei immer die KundInnen bzw. BewohnerInnen zufrieden zu stellen sind, - dass genügend Personal für Betreuung und Pflege vorhanden ist, - dass eine gute Qualität erbracht wird. Die Bevölkerung erwartet ein breites Angebot an Möglichkeiten für altersgerechtes Wohnen.
7 ehealth? ehealth im Kanton Zürich ekarus Pflege Projekt Übertritte
8 Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Spitälern und nachsorgenden Einrichtungen (Spitex und Pflegeheime) unter den neuen Bedingungen von DRG und der neuen Pflegefinanzierung. Projekt der Zürcher Verbände der Leistungserbringer mit den drei Teilprojekten: Elektronische Ueberweisung Standardisierte Abläufe Angebote der nachsorgenden Einrichtungen Nähere Infos:
9 Ausgangslage Pflegefinanzierung Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1996 wurde die Übernahme der Pflegekosten neu geregelt. Die Krankenkassen sollten die Pflegekosten vollständig übernehmen. Die Krankenkassen haben sich aber erfolgreich gewehrt und haben die Pflegekosten nie vollständig bezahlt. Es musste eine korrekte gesetzliche Lösung gefunden werden. Das eidgenössische Parlament hat am 13. Juni 2008 die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
10 Neuer Art. 25a KVG: Pflegeleistungen bei Krankheit Die Pflegeleistungen werden finanziert durch drei Finanzierungsträger: - den (neu: nur) Beitrag der Krankenversicherung - dem Anteil der versicherten Person (max. 20% des höchsten KV-Beitrags) - der Restfinanzierung (öffentliche Hand; Kantone + Gemeinden) Im Anschluss an den Spitalaufenthalt sind Leistungen der Akut- und Übergangspflege für 14 Tage nach den Regeln der Spitalfinanzierung zu vergüten.
11 zum Beispiel: Finanzierungsschema im Heim (neu) Heimkosten Hotellerie Betreuung Pflege - KV-Beitrag - Anteil versicherte Person - Restfinanzierung = Pflegebeitrag öff. Hand *) Prozentzahlen (2008) vor der neuen Pflegefinanzierung Finanzierungsträger Krankenversicherung (20.3%) Ergänzungsleistungen (18.6%) Hilflosenentschädigung (4.7%) Einkommen / Vermögen HeimbewohnerInnen (46.6%) Kantone/Gemeinden: Investitionen, Defizite, Subventionen (7.4%) Pflegebeitrag öff. Hand (0.0%)
12 Beiträge Krankenkassen im Pflegeheim (Art. 7a Abs. 3 KLV) Gemäss Bundesrat 12 Stufen à 20 Minuten Stufe 1: bis 20 Min. Fr pro Tag Stufe 2: 21 bis 40 Min. Fr pro Tag.. etc. Stufe 12: mehr als 220 Min. Fr pro Tag aber: Kantone können Übergang (drei Jahre bis 2014) der bisherigen Tarife auf die neuen Beiträge selbst regeln. Eigenanteil: max. 20% des höchsten Beitrags = CHF (zusätzlich zu ordentlicher Kostenbeteiligung)
13 Beiträge ambulante Pflege (Art. 7a Abs. 1 KLV) Spitex und Pflegefachpersonen: Abklärung & Beratung Fr pro Stunde Behandlungspflege Fr pro Stunde Grundpflege Fr pro Stunde OKP-Beiträge je 5 Minuten, mind. 10 Minuten aber: Kantone können Übergang (drei Jahre bis 2014) der bisherigen Tarife auf die neuen Beiträge selbst regeln. Eigenanteil: max. 20% = Fr / Tag (zusätzlich zu ordentlicher Kostenbeteiligung)
14 Restfinanzierung = Pflegebeiträge Zum Schluss der Gesetzgebung im Parlament einigte man sich auf den Kompromiss: Die Kantone regeln die Restfinanzierung. Dieser Kompromiss bildet das Fundament für das Chaos in der neuen Pflegefinanzierung: - Kantonal unterschiedliche Lösungen - Versuche zur Schadenminimierung
15 Folgen der Regelung der Restfinanzierung im KVG Unterschiedliche Lösungen in den Kantonen Umfang der Pflegekosten unterschiedlich geregelt Auswirkung auf Umfang der Betreuung Unterschiedliche innerkantonale Finanzierungsträger (Kanton, Kanton/Gemeinden, Gemeinden) Unterschiedliche Abrechnung ( payant oder garant ) Dazu kommt: Unterschiedliche Anknüpfung Finanzierungszuständigkeit bei Ergänzungsleistungen und bei Pflegebeiträgen Keine Finanzierungsfreizügigkeit zwischen den Kantonen
16 Pflegefinanzierung als Chance? Umsetzung Kanton Zürich Der Kanton Zürich packte die Gelegenheit beim Schopf und verabschiedete sich von der Verantwortung in der Langzeitpflege: Versorgungsverantwortung bei den Gemeinden (171) Abschaffung der Investitionskosten und Subventionen Finanzierung der Restfinanzierung durch Gemeinden Für Betroffene: Abrechnung von Vollkosten, Akzentuierung der Subjektfinanzierung Versorgungsplanung auf Gemeindeebene schränkt Wahlfreiheit ein
17 Pflegefinanzierung 2012 Zürich: Pflegebeiträge Heim auf Höhe Normkosten/Normdefizit BESA1 BESA2 BESA3 BESA4 Pflegekosten (Beispiel) /. Beitrag Krankenversicherung es verbleiben noch /. Eigenanteil (max. Ausschöpfung) Restf.=Pflegebeitrag Gemeinde
18
19 Weitere Baustellen In der neuen Pflegefinanzierung und im Umfeld gibt es einige weitere Baustellen: Akut- und Übergangspflege Tages- und Nachtstrukturen betreutes Wohnen bzw. Inhouse-Spitex Finanzierung Demenz und Palliative Care Rechnungsstellung Betreuung Harmonisierung Pflegebedarfsinstrumente Administrativverträge mit den Krankenversicherungen Finanzierung der Nebenleistungen (Arzt, Arznei, Therapien, Pflegematerialien) durch Krankenkassen etc.
20 Informationen Curaviva, Verband Heime und Institutionen Schweiz: Curaviva Kanton Zürich: Informationen zur Pflegefinanzierung, mit Fokus Kanton Zürich (betrieben durch Curaviva Kanton Zürich):
Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts
Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den
MehrDie neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.
Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung auf
MehrUmsetzung der Pflegefinanzierung im
Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.
MehrDie neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18.
Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich Schluefweg Kloten, 18. November 2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung
MehrÜbersicht 23.06.2010. Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010
Pflegefinanzierung Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010 Ziel und Zweck der Informationsveranstaltung Information über die gesetzlichen Grundlagen (Bund und kantonaler Entwurf Pflegegesetz)
Mehrzum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung
MehrWorkshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008
Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2.
MehrSie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim
Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrDIE OPITK DER KANTONE
DIE OPITK DER KANTONE CURAVIVA-Impulstagung zu CURATIME Kostentransparenz und Finanzierungswahrheit in der neuen Pflegefinanzierung vom 15. April 2015 Georg Schielke Projektleiter Tarife GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz
MehrASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.
Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrHerausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Juni 2010
Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Einführung Einführung Einführung Die Neuerungen (Art. 43 bis AHVG, Art. 10 und ELG, Art. 25, 25a, 49 und 50 KVG) treten per 1. Januar 2011 in
MehrEntwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder
Gesundheits- und Sozialdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 60 84 Telefax 041 228 60 97 gesundheit.soziales@lu.ch www.lu.ch Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die
MehrDepartement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick
Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz
MehrPflegefinanzierung im Kanton Schwyz
Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert
MehrInhalt der Grundtaxe
Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.
MehrPflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege. Impuls Aargau Süd
Pflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege Referat Vision Spitex Impuls Aargau Süd Urs Niffeler, Leiter Sektion Langzeitversorgung 30. April 2014 Agenda > Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege
MehrDie Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege
Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Jubiläumsanlass 10 Jahre Spitex Bern Referat von Peter Marbet Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation Mitglied der Direktion santésuisse
MehrDie Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich
Die Zusatzleistungen zur AHV / IV in Stadt und Kanton Zürich Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Zweck: Existenzsicherung Zweck: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Zweck: Individuelle
MehrPflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür
Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Andreas Dummermuth Weiterbildungsseminar SVS Nord-Ostschweiz Weinfelden, Drei Punkte Pflegebedürftigkeit als
MehrBASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz
PROJEKTKOOPERATION BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH MATTHIAS WÄCHTER FORSCHUNG
MehrEinführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
Vernehmlassungsvorlage 742.1 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Änderung vom... 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 28 und 60 der Kantonsverfassung,
MehrSchnittstellen in der Geriatrie
Schnittstellen in der Geriatrie Schnittstelle zwischen und Geriatrie Max Moor, Geschäftsleiter Verband Aargau Non-Profit- Schweiz 600 NPO--Organisationen für 26 Kantone 2 000 Mitarbeitende (4 00 Vollzeit-Stellen)
MehrEinführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
2. Lesung Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom... 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 28 und 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung des Bundesgesetzes
MehrFinanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum
Finanzierung von Palliative Care im Pflegezentrum Mattenhof und Irchelpark / palliative zh+sh 19. Februar 2015 Regula Pfenninger Vizedirektorin, Leiterin Finanzen und Services der Pflegefinanzierung (seit
MehrGesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)
SRL Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom 13. September 2010* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft
MehrZur Betreuung gehören alle Leistungen und Tätigkeiten, welche:
1. Die Dienstleistungen des Pflegeheimes lassen sich in die drei Bereiche Hotellerie, Betreuung und Pflege unterteilen. Hotellerie Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Reinigung des Zimmers, WC und Dusche,
MehrPi Private Auslagen. Pflegekosten. Betreuungskosten. Grundtaxe Hotelkosten
Unterscheidung der Kosten Pi Basis für die Kosten / Lage des Zimmers Zimmergrösse Belegungsart Basis für die Kosten (nicht KVG anerkannte Kosten) Definition im Kanton Zug / 15% der Kosten des Pflegepersonals
MehrNeuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011
Neuregelung der Pflegefinanzierung nach Kanton Stand Januar 2011 santésuisse nr. A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Besteht ein Vertrag mit santésuisse und dem Heimverband? Für welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?
MehrBetreuung Betreuung quo vadis. Ein Konzept im Spannungsfeld
Betreuung Betreuung quo vadis Ein Konzept im Spannungsfeld Stefan Knoth, Gesundheitswissenschafter Geschäftsführer Curanovis Care Management 1 Übersicht: 4 Logiken 1 Konzept Dienstleistungs- Logik Finanzierungs-
MehrAkut- und Übergangspflege Kanton Aargau
Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Claudia Eng, Sektion Planung, Gesundheitsversorgung Zusammenschluss der Sozialarbeitenden im Bezirk Aarau ZSBA 30. Mai 2012 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Ausgangslage
MehrAlters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen
Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten
MehrTaxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016)
Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Pflegeheim Sennhof AG Alte St. Urbanstrasse 1 4803 Vordemwald Taxordnung (gültig ab 01.01.2015) Seite 1 von 6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1
MehrBASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz
PROJEKTKOOPERATION BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH MATTHIAS WÄCHTER FORSCHUNG
MehrNIDWALDEN. Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Pflegeheim im Kanton Nidwalden. Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner
NIDWALDEN Finanzierung eines Heimaufenthaltes in einem Alters- oder Pflegeheim im Kanton Nidwalden Informationsbroschüre für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner Alters- und Pflegeheime In Nidwalden Alterswohnheim
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrLeistungsvereinbarung mit Spitex Laufental. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung mit Spitex Laufental Neu 1. Zweck der Leistungsvereinbarung Die Mitgliedsgemeinde Nenzlingen überträgt mit dieser Vereinbarung die Hilfe und Pflege zu Hause an die SPITEX Laufental.
MehrHerausforderung Pflegefinanzierung Curaviva Obwalden
Herausforderung Pflegefinanzierung Curaviva Obwalden KARIN BRÜNDLER 28. August 2014 REFERENTIN KARIN BRÜNDLER dipl. Betriebswirtschafterin HF Gemeindeschreiberin Beratung und Revision von öffentlichen
MehrTAXTABELLE ab Januar 2015
TAXTABELLE ab Januar 2015 1. Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr. 102.-- Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 110.-- 2-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 95.-- Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle
MehrSpital, Altersheime, Spitex. Finanzierung im Gesundheitswesen
Spital, Altersheime, Spitex Finanzierung im Gesundheitswesen Finanzierung im Gesundheitswesen Erläuterungen am Beispiel der Flury Stiftung, dem integrierten Gesundheitsversorger im Prättigau Edi Carnot,
MehrIhre Prämien für 2014
Ihre Prämien für 2014 In der obligatorischen Grundversicherung erhöht Sympany die Prämien nur sehr moderat, im gesamtschweizerischen Durchschnitt um 1.1 Prozent. Darunter sind mehrere Kantone mit einer
MehrWie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord
Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord 2 Kanton St. Gallen 487 000 Einwohner Sektor Nord 280 000 Einwohner
MehrInformationen zur Tagespflege
Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrHeimtarife gültig ab 1. Januar 2016
logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:
MehrSpitex Obermarch Klienten Information 2016
Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Allgemein gültige Informationen zuhanden der Klientinnen und Klienten der Spitex-Organisationen mit Leistungsaufträgen der Gemeinden resp. des Kantons im Kanton
MehrInformation zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse
MehrTaxordnung Alterszentrum Weihermatt
Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--
MehrVolksinitiative Einheitskasse:
Volksinitiative Einheitskasse: H+ steht für f r ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen Die Einheitskasse löst l bestehende Probleme nicht H+ Die Spitäler der Schweiz, 3. Januar 2007 1 H+ gegen Einheitskasse
MehrPflegefinanzierung auf dem Prüfstand
Pflegefinanzierung auf dem Prüfstand Fachtagung ambulant UND stationär vom 9. Januar 2014 CURAVIVA Kanton Zürich und Spitex Verband Kanton Zürich Stefan Leutwyler Stv. Zentralsekretär GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung Mediengespräch vom 31. August 2009 Bericht zur Umsetzung der Neuordnung Pflegefinanzierung
Neuordnung der Pflegefinanzierung Mediengespräch vom 31. August 2009 Bericht zur Umsetzung der Neuordnung Pflegefinanzierung Gesundheits- und Fürsorgedirektion Seite 2 Zusammenfassung Am 13. Juni 2008
MehrVerordnung vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV)
Verordnung vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) Vorgesehene Änderungen per 1. August 2009 (andere Änderungen) und 1. Juli 2010 (Pflegefinanzierung)
MehrAUSLEGEORDNUNG DER TARIFE FÜR FREIBERUFLICHE UND SPITALEXTERNE WUNDFACHPFLEGENDE. 18. Mitgliederversammlung, 24. September 2014
AUSLEGEORDNUNG DER TARIFE FÜR FREIBERUFLICHE UND SPITALEXTERNE WUNDFACHPFLEGENDE 18. Mitgliederversammlung, 24. September 2014 Finanzierung der Pflege zuhause Abhängig von Pflegebedarf Abklärung und Beratung
MehrAnhang 1: Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen (Art. 11 Abs. 4)
Anhang 1: Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen (Art. 11 Abs. 4) (Stand 1. Januar 2015) 1. Anerkannte Kosten der Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen Pflegebedarfsstufe Pflegebedarf in Minuten
MehrTarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)
Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit
MehrGemeinde Affoltern am Albis
Gemeinde Affoltern am Albis Informationsveranstaltung im Haus zum Seewadel Inhalt Gesetzliche Grundlagen / Versorgungsauftrag Pflegefinanzierung Regelung Kanton Zürich Erklärungen zur Taxordnung Haus zum
MehrPflegefinanzierung: Einblick ein die Arbeit des Preisüberwachers
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Pflegefinanzierung: Einblick ein die Arbeit des Preisüberwachers Tagung für Pflegerecht, Luzern 5. September 2013 Der Preisüberwacher 2 Verfassungsgrundlage
Mehr001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich
GR Nr. 2014/66 Antrag der Redaktionskommission vom 10.04.2015 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 2010 (LS 855.1) und Art. 41 lit.
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrDas vorliegende Dokument bietet Informationen zu folgenden Themen:
Allgemein gültige Informationen zuhanden der Klientinnen und Klienten der Spitex-Organisationen mit Leistungsaufträgen der Gemeinden resp. des Kantons im Kanton Schwyz Das vorliegende Dokument bietet Informationen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!
Mehr6.9.13. Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland
6.9.13 Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland Agenda I Einleitung II Vorstellung der Pall Care GZO III Fallbeispiel IV Fragen und Diskussion Das Palliative Care Team GZO Wetzikon 3 Ziele von
MehrKonzept der Pflegeversorgung
Konzept der Pflegeversorgung gültig ab 1. Januar 2013 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziel des Konzepts 3 2. Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer 3 3. Versorgungsauftrag 3 4. Leistungen durch
MehrDie neue Pflegefinanzierung
Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Die neue Pflegefinanzierung Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden Im Alter zuhause «Im Alter zuhause» diese drei Worte
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrChristina Brunnschweiler CEO, Spitex Zürich Limmat AG. 27. Juni 2013. Erfolgsfaktoren für Langzeitinstitutionen. werdenden Gesellschaft
Christina Brunnschweiler CEO, Spitex Zürich Limmat AG 27. Juni 2013 Erfolgsfaktoren für Langzeitinstitutionen in einer älter werdenden Gesellschaft Spitex Zürich Erfolgsfaktoren in Langzeitsituationen
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
Mehr1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich
1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich Warum KISS? Demografische Entwicklung Gegenwärtig leben in der Schweiz rund 290 000 über 80-jährige Menschen bis 2050 wird ihre Zahl gemäss Prognosen auf 608 000 bis
MehrWelche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung.
Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Regierungsrat Peter Gomm, SVSP-Jahrestagung, 28. Oktober
MehrAlters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013
Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis
MehrEvaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung Pflichtenheft für eine Konzeptstudie
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrPflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege
Spitex Verband Schweiz Pflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege Stand Mai 2012 Quelle: Spitex Kantonalverbände Spitex Verband Schweiz, Zentralsekretariat, Sulgenauweg 38, Postfach 1074, 3000
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrPflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010
Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Zürich Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010 Ziel und Zweck der Informationsveranstaltung Information über die gesetzlichen Grundlagen (Bund und
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrAuswirkungen einer Einheitskasse für die Versicherten und die Zentralschweiz
Dir vertraue ich Auswirkungen einer Einheitskasse für die Versicherten und die Zentralschweiz Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit Nikolai Dittli 03.02.2014 Die CONCORDIA gehört
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrDie Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.
Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben
MehrPositionspapier Neuordnung der Pflegefinanzierung Bemerkungen santésuisse zu den einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen
Positionspapier Neuordnung der Pflegefinanzierung Bemerkungen santésuisse zu den einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen 1. Grundsätzliches Der Bundesrat stellt im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung
Mehr«Ambulante Pflege und Betreuung wird immer komplexer»
«Ambulante Pflege und Betreuung wird immer komplexer» Der heutige internationale Tag der Pflege steht unter dem Motto «Professionalisierung». Ist diese Professionalisierung, gerade in der Schweiz, nicht
MehrArzt/Operateur. Bescheinigung
Anlage 4a Arzt/Operateur Krankenkasse XY ANSCHRIFT Bescheinigung über die Übernahme der Kosten für einen Abbruch der Schwangerschaft nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
MehrVorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrHospizwohnung J. Weber in Weinfelden. Alters- und Pflegeheim Weinfelden. Hospizwohnung Weber
Hospizwohnung J. Weber in Weinfelden Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern da, wo man verstanden wird. Christian Morgenstern Hospizwohnung Weber Wir bieten unheilbar kranken und
MehrGrundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2
Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Grundwissen Wirtschaft Antwort 1 Wie viele Erwerbstätige arbeiten im Gesundheitssektor? Von den rund 4,9 Millionen Erwerbstätigen der Schweiz arbeitet jeder fünfzehne im
MehrDemenz. Erste Ergebnisse der NFP 67-Studie zum Lebensende mit fortgeschrittener Demenz. Dr. Heike Geschwindner
Die letzte Lebensphase bei Demenz Erste Ergebnisse der NFP 67-Studie zum Lebensende mit fortgeschrittener Demenz Dr. Heike Geschwindner Palliativ-Pflege-Tagung, Pflege September 2015 Übersicht Ausgangslage
MehrBundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I
MehrTarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Tarifdelegiertentag 6. Mai 2015 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifentwicklung Juristische Aspekte Agenda - Welches sind die tragenden Grundelemente der schweizerischen Krankenversicherung? - Gibt es eine
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrPflege 2009. Soziales
Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär
MehrRechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden
Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Jetzt mit noch besseren Leistungen Unser Kooperationspartner: Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten
Mehr04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)
Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über
Mehr