Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?

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1 Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012

2 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über Plätzen sowie über 60 Heime und Institutionen für Menschen mit Behinderungen mit über Plätzen angeschlossen. Vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Behörden, Verwaltungen, Krankenversicherern und der Öffentlichkeit Vernetzt und koordiniert Mitglieder und Partnerinnen und Partner aus Gesundheit und Soziales Erbringt Dienstleistungen für Mitglieder und Öffentlichkeit Ist Mitglied bei Curaviva Schweiz

3 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich (Altersgruppen)

4 Demenzhäufigkeit in Europa nach Altersgruppen (pro 100 Personen; gemäss EuroCoDe 2009)

5 Verkürzung der Aufenthaltsdauer im Spital

6 Spannungsfeld Bei all diesen Trends besteht die Erwartung an die ambulanten und stationären Leistungserbringer, - dass die Leistungen effizient und kostengünstig erbracht werden, - dass dabei immer die KundInnen bzw. BewohnerInnen zufrieden zu stellen sind, - dass genügend Personal für Betreuung und Pflege vorhanden ist, - dass eine gute Qualität erbracht wird. Die Bevölkerung erwartet ein breites Angebot an Möglichkeiten für altersgerechtes Wohnen.

7 ehealth? ehealth im Kanton Zürich ekarus Pflege Projekt Übertritte

8 Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Spitälern und nachsorgenden Einrichtungen (Spitex und Pflegeheime) unter den neuen Bedingungen von DRG und der neuen Pflegefinanzierung. Projekt der Zürcher Verbände der Leistungserbringer mit den drei Teilprojekten: Elektronische Ueberweisung Standardisierte Abläufe Angebote der nachsorgenden Einrichtungen Nähere Infos:

9 Ausgangslage Pflegefinanzierung Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1996 wurde die Übernahme der Pflegekosten neu geregelt. Die Krankenkassen sollten die Pflegekosten vollständig übernehmen. Die Krankenkassen haben sich aber erfolgreich gewehrt und haben die Pflegekosten nie vollständig bezahlt. Es musste eine korrekte gesetzliche Lösung gefunden werden. Das eidgenössische Parlament hat am 13. Juni 2008 die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

10 Neuer Art. 25a KVG: Pflegeleistungen bei Krankheit Die Pflegeleistungen werden finanziert durch drei Finanzierungsträger: - den (neu: nur) Beitrag der Krankenversicherung - dem Anteil der versicherten Person (max. 20% des höchsten KV-Beitrags) - der Restfinanzierung (öffentliche Hand; Kantone + Gemeinden) Im Anschluss an den Spitalaufenthalt sind Leistungen der Akut- und Übergangspflege für 14 Tage nach den Regeln der Spitalfinanzierung zu vergüten.

11 zum Beispiel: Finanzierungsschema im Heim (neu) Heimkosten Hotellerie Betreuung Pflege - KV-Beitrag - Anteil versicherte Person - Restfinanzierung = Pflegebeitrag öff. Hand *) Prozentzahlen (2008) vor der neuen Pflegefinanzierung Finanzierungsträger Krankenversicherung (20.3%) Ergänzungsleistungen (18.6%) Hilflosenentschädigung (4.7%) Einkommen / Vermögen HeimbewohnerInnen (46.6%) Kantone/Gemeinden: Investitionen, Defizite, Subventionen (7.4%) Pflegebeitrag öff. Hand (0.0%)

12 Beiträge Krankenkassen im Pflegeheim (Art. 7a Abs. 3 KLV) Gemäss Bundesrat 12 Stufen à 20 Minuten Stufe 1: bis 20 Min. Fr pro Tag Stufe 2: 21 bis 40 Min. Fr pro Tag.. etc. Stufe 12: mehr als 220 Min. Fr pro Tag aber: Kantone können Übergang (drei Jahre bis 2014) der bisherigen Tarife auf die neuen Beiträge selbst regeln. Eigenanteil: max. 20% des höchsten Beitrags = CHF (zusätzlich zu ordentlicher Kostenbeteiligung)

13 Beiträge ambulante Pflege (Art. 7a Abs. 1 KLV) Spitex und Pflegefachpersonen: Abklärung & Beratung Fr pro Stunde Behandlungspflege Fr pro Stunde Grundpflege Fr pro Stunde OKP-Beiträge je 5 Minuten, mind. 10 Minuten aber: Kantone können Übergang (drei Jahre bis 2014) der bisherigen Tarife auf die neuen Beiträge selbst regeln. Eigenanteil: max. 20% = Fr / Tag (zusätzlich zu ordentlicher Kostenbeteiligung)

14 Restfinanzierung = Pflegebeiträge Zum Schluss der Gesetzgebung im Parlament einigte man sich auf den Kompromiss: Die Kantone regeln die Restfinanzierung. Dieser Kompromiss bildet das Fundament für das Chaos in der neuen Pflegefinanzierung: - Kantonal unterschiedliche Lösungen - Versuche zur Schadenminimierung

15 Folgen der Regelung der Restfinanzierung im KVG Unterschiedliche Lösungen in den Kantonen Umfang der Pflegekosten unterschiedlich geregelt Auswirkung auf Umfang der Betreuung Unterschiedliche innerkantonale Finanzierungsträger (Kanton, Kanton/Gemeinden, Gemeinden) Unterschiedliche Abrechnung ( payant oder garant ) Dazu kommt: Unterschiedliche Anknüpfung Finanzierungszuständigkeit bei Ergänzungsleistungen und bei Pflegebeiträgen Keine Finanzierungsfreizügigkeit zwischen den Kantonen

16 Pflegefinanzierung als Chance? Umsetzung Kanton Zürich Der Kanton Zürich packte die Gelegenheit beim Schopf und verabschiedete sich von der Verantwortung in der Langzeitpflege: Versorgungsverantwortung bei den Gemeinden (171) Abschaffung der Investitionskosten und Subventionen Finanzierung der Restfinanzierung durch Gemeinden Für Betroffene: Abrechnung von Vollkosten, Akzentuierung der Subjektfinanzierung Versorgungsplanung auf Gemeindeebene schränkt Wahlfreiheit ein

17 Pflegefinanzierung 2012 Zürich: Pflegebeiträge Heim auf Höhe Normkosten/Normdefizit BESA1 BESA2 BESA3 BESA4 Pflegekosten (Beispiel) /. Beitrag Krankenversicherung es verbleiben noch /. Eigenanteil (max. Ausschöpfung) Restf.=Pflegebeitrag Gemeinde

18

19 Weitere Baustellen In der neuen Pflegefinanzierung und im Umfeld gibt es einige weitere Baustellen: Akut- und Übergangspflege Tages- und Nachtstrukturen betreutes Wohnen bzw. Inhouse-Spitex Finanzierung Demenz und Palliative Care Rechnungsstellung Betreuung Harmonisierung Pflegebedarfsinstrumente Administrativverträge mit den Krankenversicherungen Finanzierung der Nebenleistungen (Arzt, Arznei, Therapien, Pflegematerialien) durch Krankenkassen etc.

20 Informationen Curaviva, Verband Heime und Institutionen Schweiz: Curaviva Kanton Zürich: Informationen zur Pflegefinanzierung, mit Fokus Kanton Zürich (betrieben durch Curaviva Kanton Zürich):

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