Gemeinde Kirchheim a.n.
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- Harry Bäcker
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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 22. Februar 2016 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Gemeinderätin Inge Schemminger Tina Heller, Holger Schön, Monika Schweizer, Sylvia Hitzbleck (ab Uhr), Peter Knoll (TOP 8) Schriftführer: Tina Heller Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:40 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 6. Baugesuche 6.1. Bauvoranfrage für den Anbau eines Balkones an bestehendem Wohnhaus, Flst. Nr. 811/1, Walheimer Straße Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 12 WE und Tiefgarage, Flst. Nr. 589/2, Schillerstraße Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück Nr. 5531, Bertha-von- Suttner-Straße Antrag für einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Ehewiesenstr Nutzungsänderung zum Einbau einer Pizzeria in bestehende gewerbliche Räume, Besigheimer Straße Errichtung von neuen Stellplätzen in der Rathausstraße und in der Fronbergstraße 8. Energetische Sanierung des Glasdaches am Rathaus hier: Beauftragung der Architektenleistung 9. Bauleitplanung von Nachbargemeinden 10. Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar 11. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1
2 TOP 6 Baugesuche TOP 6.1 Bauvoranfrage für den Anbau eines Balkones an bestehendem Wohnhaus, Flst. Nr. 811/1, Walheimer Straße 19 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungplans Landhaus-, Friedenstraße. Geplant ist der Anbau eines Balkons am bestehenden Wohngebäude an der südlichen Gebäudeseite. Hier wäre eine Befreiung notwendig, da der Balkon in der Bauverbotsfläche liegt. Da aber in diesem Bereich schon Befreiungen erteilt worden sind, könnte aus Sicht der Gemeinde eine Befreiung erteilt werden. Die Nachbaranhörung konnte noch nicht durchgeführt werden, da die Planunterlagen unzureichend sind. Eine konkrete Fragestellung zur Bauvoranfrage liegt noch nicht vor. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung zum Anbau des Balkones wird erteilt. 2
3 TOP 6.2 Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 12 WE und Tiefgarage, Flst. Nr. 589/2, Schillerstraße 1 - Gemeinderat Bröllos ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Zwischen Frieden-, Bahnhofund Schillerstraße und gleichzeitig im Sanierungsgebiet Ortskern III. Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit ursprünglich 12 Wohneinheiten und Tiefgarage, die beiden bestehenden Gebäude sollen hierfür abgebrochen werden. Der Bauherr hat kurzfristig am neue Unterlagen übermittelt, wonach eine Wohneinheit entfällt. Das Gebäude überschreitet das Baufenster an der nordöstlichen Grundstücksgrenze geringfügig mit dem Eingangsbereich. Im südwestlichen Bereich wird die Baugrenze ebenfalls geringfügig mit der Terrasse bzw. den Balkonen überschritten. Ob diese Überschreitungen als zulässige geringfügige Überschreitungen durch untergeordnete Gebäudeteile zu bewerten sind, muss durch das Baurechtsamt noch geprüft werden. Für dieses Grundstück sieht der Bebauungsplan kein Tiefgaragenbaufenster vor, somit liegt eine erhebliche Überschreitung des Baufensters mit der Tiefgarage vor. Zudem überschreitet das Bauvorhaben die zulässige Grundflächenzahl. Gem. Bebauungsplan sind im MI 2 nur zwei Vollgeschosse erlaubt. Die Ausführung hier sieht jedoch nach Sichtprüfung durch das Baurechtsamt drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss vor, was den Angaben des Bauherrn zum Bauvorhaben widerspricht. Zur Höhe ist im Bebauungsplan nichts geregelt. Die Dachneigung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Gem. Bebauungsplan ist 1 Stellplatz pro Wohneinheit vorgeschrieben, dies ist hier gegeben. Eine Stellungnahme des Stadtplaners Herr Neulinger liegt noch nicht vor. Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt, sobald die erneuerten Pläne vollständig vorliegen. Zudem wurde festgestellt, dass die Feuerwehrzufahrt über die private Verkehrsfläche Am Schillergarten geplant ist und nach Sichtprüfung nicht ausreichend breit für Feuerwehrfahrzeuge ist. Auch hier müssen neue Planungen eingereicht oder die gesicherte Zufahrt nachgewiesen werden. Weiter wurde beanstandet, dass die Müllräumlichkeiten nicht wie vorgeschrieben von außen allgemein zugänglich und damit nicht vorschriftsgemäß geplant sind. 3
4 1. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zum Abbruch der Gebäude Schillerstraße 1 und 2 wird erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zum Neubau wird nicht erteilt. Das Bauvorhaben muss die Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere hinsichtlich der Vollgeschossigkeit und der GRZ einhalten. - Gemeinderat Bröllos nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 4
5 TOP 6.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück Nr. 5531, Bertha-von- Suttner-Straße 28 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofs, 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Die Garage überschreitet das Garagenbaufenster in südlicher Richtung, der angrenzende Grundstückseigentümer hat seine Zustimmung in Aussicht gestellt. Die Unterschreitung des Stauraums zur öffentlichen Verkehrsfläche ist durch die vorgesehene Fernsteuerung des Garagentors über den Bebauungsplan zugelassen. Eine Befreiung wurde für die Dachform des Erkers und für die Pflicht der Begrünung des Flachdachs im östlichen und südlichen Bereich mit folgender Begründung beantragt: Da der Erker mit einer Tiefe von 80 cm geplant ist, kann er nicht als begrüntes Flachdach erstellt werden. Bei einer Erkertiefe unter 1,40 m kann keine sichere Abdichtung erfolgen. Aus diesem Grunde wurde ein Blechdach geplant. Gem. Bebauungsplan Ziff sind Metalldächer aus Kupfer, Zink und Blei unzulässig, ausgenommen sind beschichtete Metalldächer. Außerdem sind gem. Bebauungsplan Ziff sind Flachdächer von Garagen und Nebenanlagen, sowie flach geneigte Dächer bis 15 Grad extensiv mit Moosen und Kräutern zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Aus Sicht der Verwaltung können hier die Befreiungen erteilt werden, da es sich um ein untergeordnetes Bauteil handelt. Ebenfalls wurde eine Befreiung für die Aufschüttung von ca. 1m beantragt, um die vorgeschriebene Bezugshöhe einzuhalten und das Gelände im nördlichen Bereich zu erhalten. Gem. Bebauungsplan Ziff. 3.4 sind Aufschüttungen und Abgrabungen nur bis 0.50 m Höhenunterschied gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig. Die Firsthöhe und Dachneigung entsprechen dem Bebauungsplan. Da die geplante Garagenwandhöhe den Vorschriften zur Grenzbebauung widerspricht, prüft derzeit noch das Landratsamt, wie diese Situation gelöst werden kann. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung sowie dem Gesamtvorhaben wird erteilt unter der Maßgabe, dass die Einhaltung von gesetzlichen Maßen und Vorschriften zur Grenzbebauung gewährleistet wird. 5
6 TOP 6.4 Antrag für einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Ehewiesenstr. 2 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans verlängerte Wilhelmstraße und Ehewiesen, 2. Änderung. Geplant ist ein Anbau am bestehenden Wohnhaus an der westlichen Gebäudeseite. Der Anbau erstreckt sich vom UG bis zum Dach. Im Untergeschoss soll ein Abstellraum, im EG Wohnräume und im DG eine überdachte Dachterrasse entstehen. Der Anbau befindet sich in der überbaubaubaren Grundstücksfläche. Die bestehende Dachform und Dachneigung wird weitergeführt. Lediglich der Dachvorsprung überschreitet im nördlichen Bereich die Baugrenze (wie beim Altbau) und ist daher formell als Befreiung zu behandeln. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB zur Befreiung sowie zum Vorhaben wird erteilt. 6
7 TOP 6.5 Nutzungsänderung zum Einbau einer Pizzeria in bestehende gewerbliche Räume, Besigheimer Straße 35 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der Antrag wurde am 09. Februar 2016 kurzfristig eingereicht. Eine Sichtprüfung durch das Landratsamt Ludwigsburg hat noch nicht stattgefunden. Die Stellungnahmen der Fachbereiche Gewerbeamt und Gesundheitsamt liegen somit noch nicht vor. Geplant ist der Einbau einer Pizzeria mit Abhol- und Lieferservice in bestehende gewerbliche Räume. Es liegt bereits eine Genehmigung für einen Backshop und Imbiss vor. Gleichzeitig wird eine Werbeanlage mit den Maßen 2,20 m x 2,20 m x 0,05 m für die Pizzeria beantragt. Es werden nur kleinere bauliche Maßnahmen in Innenbereich vorgenommen. Der Bauherr hat fünf Stellplätze nachgewiesen. Die Nachbaranhörung wird durchgeführt. Bürgermeister Seibold ergänzt, dass im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung auch die zugehörigen Werbeanlagen beantragt worden seien. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung bei einer Enthaltung (Gemeinderat Deisinger) folgenden Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB wird erteilt. 7
8 TOP 7 Errichtung von neuen Stellplätzen in der Rathausstraße und in der Fronbergstraße Bürgermeister Seibold und Herr Schön erläutern den Sachverhalt: Das Verbandsbauamt Bönnigheim wurde beauftragt mit der Planung eines Parkplatzes an der Rathausstraße zwischen Gebäude 14 und dem KVZ. Grundlage hierfür war der Vorentwurf Variante 1 vom Büro Zoll. Die vorliegende Planung sieht die Erstellung von 17 PKW-Stellplätze, welche durch eine mittige Fahrgasse erschlossen werden. Für die Baumaßnahme muss das Baufeld komplett abgeräumt werden, einschließlich Baumbestand und begrünter Lärmschutzwand. Insbesondere der dominierende Ahornbaum auf der Seite vom KVZ soll wegen des eingeengten Wurzelwerkes gefällt werden. Die Planung sieht vor, die Errichtung von zwei neuen Baumstandorten. Die Abgrenzung zum Gehweg in der Rathausstraße erfolgt durch einen Grünstreifen zur Pflanzung einer Hecke. Dieser Grünstreifen wird durch einen Graniteinzeiler 15 x 17 cm eingefasst. Die ankommende Entwässerungsrinne vom Schillerplatz soll in der Rathausstraße fortgeführt werden. Die Gehwegbereiche und Fahrflächen sollen im T-Verband gepflastert werden. Die Oberflächenfarbe ist als Typ Kirchheim gerumpelt vorgesehen. Die Stellplätze selbst werden in grauem gerumpelten Pflaster, Verlegung im Reihenverband, erstellt. Die Stellplätze werden durch anthrazit farbiges Pflaster markiert. Die Randeinfassungen im Parkplatz erfolgt durch Rabattensteine 8/25. Die Abgrenzung zu den nördlichen Grundstücken erfolgt mit einem Stabgitterzaun H = 1,0 m. Die Einfriedung des Außenbereiches zum KVZ und Alte Schule erfolgt mit einer ca. 4,0 m breiten zweiflügeligen Toranlage. Die bestehenden zwei historischen Straßenleuchten werden demontiert. Der Parkplatz und Gehwegbereich wird durch drei neue Beleuchtungsmasten mit Aufsatzleuchten ausgeleuchtet. Als Typ werden die gleichen Leuchten vorgesehen wie vor Gebäude Rathausstraße 13. Der Lageplan und die Kostenberechnung sind in der Anlage dargestellt. Bürgermeister Seibold ergänzt, dass die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes sowie die Anpassung des Stabgitterzauns an den Verlauf der Stellplätze angeregt worden sei. Zudem könnte auf die Erneuerung des Gehwegs auf der gesamten Länge verzichtet werden, da ohnehin noch die gesamte Rathausstraße einschließlich Gehwegen erneuert werden solle. Er selbst schlage vor, die Toranlage zum KVZ zunächst noch nicht auszuführen, solange keine Notwendigkeit dafür bestehe. Diese Vorschläge sollten in die Beschlussfassung einfließen. Gemeinderat Högner beantragt, die Stellplätze mit je 2,70m Breite herzustellen. Gemeinderätin Bohnenstingl schließt sich diesem Vorschlag an, damit könne eine Erleichterung für die aussteigenden Kinder erzielt werden. Gemeinderätin Bohnenstingl erkundigt sich, wie der Grünstreifen ausgeführt werden solle, um die Überfahrt für die parkenden Autos zu erschweren. Herr Schön antwortet, dass eine Bepflanzung vorgesehen sei. Gemeinderätin Riecker spricht sich für eine Herstellung mit 2,50m Breite wie vorgesehen aus, da die Nutzung der Stellplätze nicht durch bauliche Anlagen begrenzt sei. Zudem sollten alle 8
9 Möglichkeiten zur Kostenersparnis genutzt und auf die Toranlage sowie die Erneuerung des Gehwegs verzichtet werden. Nach reger Aussprache fasst das Gremium auf Antrag von Gemeinderat Högner bei drei Ja- Stimmen (Gemeinderätin Bohnenstingl, Gemeinderat Deisinger, Gemeinderat Högner) folgenden Die Parkplätze werden mit 2,70m Breite je Stellplatz ausgeführt. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung bei fünf Ja-Stimmen (Bürgermeister Seibold, Gemeinderat Bröllos, Gemeinderat Lieberherr, Gemeinderätin Riecker, Gemeinderat Schneider) folgenden Die Parkplätze werden mit 2,50m Breite je Stellplatz ausgeführt. Damit ist der Antrag der Verwaltung zur Ausführung der Stellplätze mit 2,50m angenommen. Die Stellplätze in der Rathausstraße wie vorgelegt werden unter folgenden Maßgaben hergestellt: 1. In der nördlichsten Reihe wird der am weitesten rechts gelegene Stellplatz als Behindertenparkplatz ausgewiesen. 2. Der Gehweg wird nur in den Zufahrtsbereichen soweit durch die Baumaßnahmen notwendig erneuert. 3. Die Toranlage zum Hof des KVZ wird nicht hergestellt. 4. Der Stabgitterzaun wird direkt an den Stellplätzen entlang bis zum Gelände des KVZ geführt. Zu den geplanten Parkplätzen an der Fronbergstraße erläutert Bürgermeister Seibold, dass die Verlegung des Gehwegs wie geplant sehr teuer gewesen wäre. Da hier genügend Platz zur Verfügung stehe, schlägt er vor, die 12 Parkplätze senkrecht zur Straße mit 2,70m Breite je Stellplatz zu erstellen. 9
10 Die Parkplätze an der Fronbergstraße werden wie vorgelegt hergestellt unter der Maßgabe, dass die Parkplätze senkrecht zur Straße mit 2,70m Breite je Stellplatz ausgeführt werden. 10
11 TOP 8 Energetische Sanierung des Glasdaches am Rathaus hier: Beauftragung der Architektenleistung In der Januar-Sitzung des Gemeinderates hat das Ingenieurbüro EGS-Plan die Untersuchungsergebnisse sowie mögliche Maßnahmen zur Sanierung des Glasdaches am Rathaus vorgestellt. Das Architekturbüro asp, Stuttgart, hat aufgrund dieser Ergebnisse eine Kostenschätzung abgegeben und soll in der Folge u.a. die Entwurfsplanung sowie eine Kostenberechnung, die für die Anträge auf Fördermittel (Ausgleichsstock 2 und Kommunalinvestitionsförderpaket des Bundes) benötigt werden, erstellen. Das Honorarangebot des Architekturbüros asp auf der Grundlage der HOAI beträgt einschließlich Nebenkosten und besonderen Leistungen brutto ,21. Das Angebot umfasst alle Leistungsphasen. Das Architekturbüro asp hat ergänzend darauf hingewiesen, dass für die Durchführung des Vorhabens die Mitwirkung eines Bauphysikers und eines Fassadenstatikers erforderlich ist. Gemeinderätin Riecker erkundigt sich, ob tatsächlich der VBA für die Beauftragung zuständig oder ob der Gemeinderat im Rahmen der Gesamtmaßnahme darüber entscheiden müsse. Gemeinderat Lieberherr berichtet über eine Photovoltaikanlage auf dem Glasdach des Busbahnhofs in Brackenheim. Die Anlage selbst sei auch durchsichtig. Er regt an, die Anbringung dieser Anlage auch auf dem Dach des Rathauses zu prüfen. Bürgermeister Seibold und Herr Schön erwidern, dass das Glasdach vermutlich zu fragil sei und zudem die Belichtung im Winter beeinträchtigt sei, die Anregung werde aber zur Prüfung weitergegeben. Gemeinderat Högner möchte wissen, ob die Kosten des Bauphysikers und des Fassadenstatikers im Angebot enthalten seien. Bürgermeister Seibold verneint dies. Gemeinderätin Riecker bittet darum, bei der Prüfung zur möglichen Anbringung der Photovoltaikanlage auch Firmen zu beteiligen, die solche Anlagen bereits montiert hätten und entsprechende Praxiserfahrung einfließen lassen könnten. Bürgermeister Seibold sagt dies zu. Der Beauftragung des Architekturbüros asp wird zugestimmt. 11
12 TOP 9 Bauleitplanung von Nachbargemeinden 1. Bebauungsplanverfahren Meimsheimer Straße, südliche Erweiterung Beteiligung als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB Die Stadt Brackenheim teilt mit Schreiben vom mit, dass der o.g. Bebauungsplanentwurf bis zum ausliegt. In dem zukünftig Allgemeinen Wohngebiet (teilweise ehemaliger Gärtnereibetrieb) sollen auf 47 Ar Einzel- und Doppelhäuser entstehen. 2. Bebauungsplan Weintourismus am Mönchsbergsee, 1. Änderung Beteiligung als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Die Stadt Brackenheim teilt mit Schreiben vom mit, dass der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde und eine Stellungnahme zum Planentwurf bis zum abgegeben werden kann. Die bereits bestehende und genehmigte Weinausschankhütte soll erweitert werden. Die Planungen werden zur Kenntnis genommen. 12
13 TOP 10 Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar Die Gemeinde Kirchheim am Neckar erhielt vom bis folgende Spende: a) Bei einer Veranstaltung in der Bücherei ging folgende Spende ein: 164,10 - Büchercafe (Lesung mit Pia Guttenson) Die Spende wird für Neuerwerbungen der Bücherei verwendet. Der Annahme der Spende a) wird zugestimmt. 13
14 TOP 11 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Gas- und Stromversorgung in der Goethestraße Bürgermeister Seibold und Herr Schön berichten, dass nach der kurzfristigen Ankündigung zur Verlegung von Gasleitungen in der Goethestraße kurz vor Weihnachten nun die nächste kurzfristige Baumaßnahem von der ZEAG angekündigt wurde. Im Zuge derselben Baumaßnahme sollen die Überspannungsleitungen durch Erdverkabelung ersetzt werden. Der Straßenbelag sowie die Wasser- und Abwasserleitungen müssten eigentlich ebenfalls saniert werden, im Haushaltsplan seien dafür aber keine Mittel vorgesehen und die Maßnahme würde min kosten. Nun sei zu beraten, ob die Durchführung trotzdem sinnvoll sei, wenn Teile der Straße von der ZEAG ohnehin nach der Baumaßnahme wieder hergestellt werden müssten. Gemeinderätin Riecker und Gemeinderat Bröllos sprechen sich dafür aus, die Maßnahmen gleichzeitig in Angriff zu nehmen, wenn die Straße durch die ZEAG schon aufgebrochen werden müsse. Die ZEAG, so Bürgermeister Seibold auf Nachfrage von Gemeinderat Bröllos, müsse die Anteile der Asphaltierung übernehmen, die durch deren eigene Baumaßnahmen auch ohne Beteiligung der Gemeinde anfallen würden. Gemeinderat Högner erkundigt sich, ob es eine Möglichkeit gebe, die Maßnahme möglichst auf Ende des Jahres zu verschieben. Bürgermeister Seibold entgegnet, dass die Arbeiten an den Gasleitungen im Laufe dieser oder nächster Woche beginnen sollten. Auch Gemeinderat Deisinger plädiert dafür, im Zusammenhang mit dem zumindest anteiligen Kostenersatz der ZEAG die notwendigen Baumaßnahmen seitens der Gemeinde durchzuführen. Bürgermeister Seibold sagt zu, die Umsetzung sowie der Kosten genauer prüfen zu lassen und die Arbeiten so lange wie möglich zu verschieben. b) Gemeinderat Deisinger Veröffentlichung der Altersjubilare Gemeinderat Deisinger erkundigt sich, welche Veränderungen es bei der Veröffentlichung der Altersjubilare gegeben habe. Bürgermeister Seibold verweist auf die geänderten gesetzlichen Voraussetzungen des Bundesmeldegesetzes, wonach nur noch runde Jubilare in 5er- Schritten veröffentlicht werden dürfen. Erst ab 100 Jahren werden die Jubilare jährlich veröffentlicht, es sei denn, es liege der ausdrückliche Wunsch zur Veröffentlichung vor. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 14
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