Aktuelle Fragen Berliner Stadtentwicklung

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1 PROJEKTE DER STADTENTWICKLUNG Aktuelle Fragen Berliner Stadtentwicklung Ziele, Instrumente, Verfahren planerischen Handelns in Ihrer Entwicklung am Beispiel Berlins seit der Wende

2 Mauerfall Geburtsstunde neuer Stadtentwicklung

3 Aufgaben der Stadtentwicklung nach der Wiedervereinigung Die neuen Horizonte nach dem Mauerfall - Wiedervereinigung - Regionale Integration - Metropole - Hauptstadt

4

5

6 Die Stadtregion Berlin-Brandenburg

7 Hauptstadtentwicklung

8 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

9 Flächennutzungsplanung

10 Stadtregionale Entwicklung

11 Gemeinsame Landesplanung Berlin Brandenburg

12 GEMEINSAME LANDESPLANUNG BERLIN BRANDENBURG

13 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

14 LANDESENTWICKLUNGSPLAN ENGERER VERFLECHTUNGSRAUM

15 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

16 Aufgabe / Inhalt - Darstellung der geplanten Entwicklung für sektorale Themenfelder (Bevölkerung, Wohnen, Wirtschaft, Verkehr etc.) des gesamten Stadtgebietes - erarbeitet Leitlinien / Zielsetzungen für sektorale Themenfelder - im AGBauGB ausdrücklich vorgesehen Bürgerbeteiligung - Ergebnisse werden veröffentlicht Beteiligung von Behörden / Stellen - von der Senatsverwaltung initiiert - Bezirksämter wirken mit - Konzepte werden mit betroffenen Fachverwaltungen erarbeitet Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit - StEP hat Empfehlungscharakter - Entwicklungskonzepte sind Vorgabe für weitere Planungen Stadtentwicklungsplanung - StEP

17 Stadtentwicklungsplanung STEP Wohnen

18 Stadtentwicklungsplanung STEP Gewerbe

19 Stadtentwicklungsplanung STEP Verkehr

20 Stadtentwicklungsplanung STEP Zentren

21 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

22 FNP 2004

23 Aufgabe / Inhalt - vorbereitende Bauleitplan nach 5 BauGB - stellt geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar - Zeithorizont von rd. 20 Jahren - 3 ha Generalisierung Bürgerbeteiligung - Bürgerbeteiligung im BauGB verankert - erfolgt in zwei Phasen: 1. Phase: vorzeitige Unterrichtung über Ziele, Zwecke, Auswirkungen der Planung 2. Phase: öffentliche Auslegung u. Anhörung Beteiligung von Behörden / Stellen - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beteiligt die Träger öffentlicher Belange (u. a. Bezirke) Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit - rechtswirksam mit Senats- und Abgeordnetenhausbeschluss - Vorgabe für BEP und Bebauungspläne - verwaltungsintern verbindlich Flächennutzungsplan - FNP

24 FNP 2004

25 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / ENTWICKLUNGSRAHMEN

26 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / PLANLEGENDE FNP

27 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / WOHNEN

28 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / WOHNEN

29 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG/ FLÄCHENART/ GEMEINDEBEDARF

30 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / GEWERBE

31 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / VER- & ENTSORGUNG

32 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / VERKEHR

33 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / GRÜNFLÄCHEN

34 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / GRÜNFLÄCHEN

35 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / SONDERFLÄCHEN

36 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / FLÄCHENART / GEMISCHTE BAUFLÄCHE

37 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / ERLÄUTERUNGSPLAN GRÜN

38 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG / VORBEREITENDE LANDSCHAFTSPLANUNG

39 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG

40 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG

41 VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG

42 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

43 Aufgabe / Inhalt - konkretisiert FNP für Teilbereiche des Stadtgebietes - differenzierte blockscharfe Darstellung - Grundlage für die Planungsentwicklung und für Investitionen - mittelfristiger Zeithorizont von rd. 10 Jahren Bürgerbeteiligung - vorzeitige Unterrichtung über Ziele, Zwecke, Auswirkungen - öffentliche Auslegung und Anhörung Beteiligung von Behörden / Stellen - betroffenen Behörden und Stellen Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit - rechtswirksam nach BA- / BVV-Beschluss - Vorgabe für Bebauungs- u. Landschaftspläne - verwaltungsintern verbindlich Bereichsentwicklungsplanung - BEP

44 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

45 Aufgabe / Inhalt - ist die entwurfliche Basis für Bebauungspläne und Projekte - werden je nach Bedarf vom Stadtplanungsamt oder von privaten Bauherren erarbeitet - beziehen sich auf Blöcke oder Standorte - zeigt Baukörpererstellung, Höhen, Freiflächennutzungen, Wegeverbindungen, Grundrißorientierungen, Gestaltungsansätze Bürgerbeteiligung - Projektabhängig Beteiligung von Behörden /Stellen - Projektabhängig Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit - nicht rechtswirksam Städtebauliche und freiräumliche Konzepte

46 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

47 Aufgabe / Inhalt - verbindlicher Bauleitplan nach 8 BauGB - legt Art und Maß der baulichen Nutzung fest - Geltungsbereich entsprechend Darstellung - Grundstücksscharfe Darstellung - wird vom Stadtplanungsamt erstellt Bürgerbeteiligung - Bürgerbeteiligung im BauGB verankert - erfolgt in zwei Phasen: 1. Phase: vorzeitige Unterrichtung über Ziele, Zwecke, Auswirkungen 2. Phase: öffentliche Auslegung u. Anhörung Beteiligung von Behörden / Stellen - Bezirksamt beteiligt die betroffenen Träger öffentlicher Belange Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit - nach BA- / BVV-Beschluss Festsetzung als Rechtsverordnung - rechtsverbindlich gegenüber jeden Bebauungsplan

48 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

49 Aufgabe / Inhalt - detaillierte Planung und konkrete Umsetzung städtebaulicher Planungsebenen - beim Hochbau: enthält sie Aussagen über die Raum und Treppenhausorganisation, konstruktive Überlegungen, sanitäre Anlagen, Schall- und Wärmeschutz, architektonische Gestaltung - Modernisierungs-, Um- und Erweiterungsplanungen können ebenso Inhalt der Bauplanung sein Bürgerbeteiligung - keine Beteiligung Beteiligung von Behörden / Stellen - zweckmäßig ist bei betroffenen Behörden Informationen einzuholen Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit - nicht rechtswirksam / verbindlich - Grundlage des Bauantrags Bauplanung

50 Stadtentwicklungsplanung 1: : Gemeinsame Landesplanung Bereichsentwicklungsplanung 1: Flächennutzungsplan 1: städtebauliche Konzepte Bebauungsplan 1:1.000 Baugenehmigung 1:100 Bauplanung 1:100-1:50 Ebenen der räumlichen Planung

51 Aufgabe / Inhalt - muß vor Beginn jedes Projektes beim Bau- und Wohnungsamt eingeholt werden - Voraussetzung ist ein Bauantrag: Lageplan, Bauzeichnungen, Bau- und Betriebsbeschreibung, Nachweis der Standsicherheit und andere bautechnische Nachweise, Darstellung der Grundstücksentwässerung Bürgerbeteiligung - keine Beteiligung der Öffentlichkeit - Informations- und Genehmigungsrechte bestehen nur für Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Beteiligung von Behörden / Stellen - Bau- und Wohnungsaufsichtsamt prüft gemäß Bauordnung für Berlin - Stadtplanungsamt prüft gemäß Planungsrecht - beteiligt werden betroffene Behörden(Umweltamt, SGA, Denkmalschutz etc.) Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit - für Antragsteller und Verwaltung verbindlich Baugenehmigung

52 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Sanierungssatzung 142 BauGB Rahmenplan / Maßnahmekonzept Sozialplan 180 BauGB Erhaltungssatzungsgebiet Erhaltungssatzung 172 BauGB Soziale Stadt Quartiersmanagementgebiet 171 e Besonderes Städtebaurecht Integriertes Handlungskonzept Projekte / Maßnahmen

53 Aufgabe / Inhalt gebietsbezogene Maßnahme Behebung städtebaulicher Missstände Verbesserung der Gebietsfunktion (soziale Infrastruktur) und baulichen Struktur Sozialplanverfahren zur Sicherung der vorhandenen Wohnbevölkerung Bürgerbeteiligung frühzeitige und begleitende Beteiligung und Beratung der Betroffenen Beteiligung von Behörden / Stellen frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden, Stellen und Träger öffentlicher Belange Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit Zustimmung der BVV und rechtsaufsichtliche Prüfung durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Festsetzung als Rechtsverordnung durch BVV rechtsverbindlich Sanierungsatzung

54 Aufgabe / Inhalt Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz) Erhalt der städtebaulichen Gestalt (Gestaltsatzung ) Bürgerbeteiligung öffentliche Bekanntmachung Erörterung mit den Betroffenen Beteiligung von Behörden / Stellen betroffene Behörden und Stellen Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit Zustimmung der BVV und rechtsaufsichtliche Prüfung durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Festsetzung als Rechtsverordnung durch BVV rechtsverbindlich Milieuschutz - Erhaltungssatzung

55 Aufgabe / Inhalt Vermeidung von Segregation (Ghettobildung) Analyse der Sozialstruktur Verbesserung / Stabilisierung des Gebietes durch integrierte Stadtentwicklungsprozesse gebietsbezogene ressortübergreifende Arbeitsweise / Steuerung erfolgt durch die QM-Manager Handlungsschwerpunkt Partizipation Bürgerbeteiligung öffentliche Bekanntmachung Beteiligung von Behörden / Stellen betroffene Behörden und Stellen Rechtswirksamkeit / Verbindlichkeit Festlegung der Gebiete durch die Senatsverwaltung Stadtentwicklung (Monitorringverfahren) Bezirksamt- und BVV- Zustimmung notwendig Soziale Stadt / Quartiersmanagement

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