Art. 1 * Voraussetzungen der Anerkennung als Destination

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Art. 1 * Voraussetzungen der Anerkennung als Destination"

Transkript

1 935.. Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) vom (Stand ) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 des Tourismusentwicklungsgesetzes vom 0. Juni 005 (TEG) ), auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion, beschliesst: Finanzhilfen Art. * Voraussetzungen der Anerkennung als Destination Damit ein Zusammenschluss mehrerer Orte als Destination anerkannt wird, muss er a einen von den Gästen als Ferienziel wahrgenommenen, geographischen Raum abdecken, b mehr als '000'000 Übernachtungen im Jahr erzielen, c über frei verfügbare Marketingmittel von mindestens einer Million Franken im Jahr verfügen, d mindestens 0 Prozent der Erträge mit Leistungen erarbeiten, die nicht von der öffentlichen Hand stammen, e neue Produkte gemeinsam mit touristischen Leistungsträgern entwickeln und vermarkten, f themenorientiert in flexiblen Netzwerkstrukturen zusammenarbeiten, g als juristische Person ausgestaltet sein, deren Strukturen auf die Grundsätze einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ausgerichtet sind. Die Finanzhilfen gemäss Artikel 5 TEG sind für die Marktbearbeitung zu verwenden, wobei a b der Anteil der Organisationskosten nicht erhöht werden soll und ein in den Leistungszielen gemäss Artikel 7 TEG bestimmter Anteil an die Aktiengesellschaft gemäss Artikel 4a TEG weiterzuleiten ist. ) BSG 935. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 05-8

2 935.. Art. * Anerkannte Destinationen Als Destinationen im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 TEG werden anerkannt: a * b * c * d * e * f * g * h i k Interlaken, Jungfrauregion, Berner Oberland Mitte, Gstaad Saanenland, Bern, Jura/Drei-Seen-Land. Art. 3 * Gemeinden ausserhalb von Destinationen Ist eine Gemeinde keiner Destination angeschlossen, so geht der Ertrag der Beherbergungsabgabe aus ihrem Gebiet an den Kanton. Bei überörtlichen Organisationen, die bis zum 3. Dezember 0 als Destinationen anerkannt waren und die mit einer Destination gemäss Artikel einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen haben, fliesst die Finanzhilfe gemäss Artikel 5 TEG dieser Destination zu. Art. 4 Gebiete mit geringem Aufenthaltstourismus Als Gebiete mit geringem Aufenthaltstourismus nach Artikel 8 TEG ) gelten das Mittelland ohne die Stadt Bern und der Berner Jura. Der Regierungsrat legt die mehrjährigen Rahmenkredite gestützt auf ein Mehrjahresprogramm zur touristischen Marktbearbeitung fest. 3 Er berücksichtigt bei der Bemessung der Finanzhilfe insbesondere a b c d e die in Budget sowie Aufgaben- und Finanzplan für die Produktgruppe zur Verfügung stehenden Mittel, die Wirkungsziele gemäss Artikel TEG, die Zusammenarbeit über politische und institutionelle Grenzen hinweg (Art. TEG), die Mittel, die den Destinationen aus dem Ertrag der Beherbergungsabgabe zur Verfügung stehen (Art. 5 TEG), den Finanzbedarf für die Entwicklung des Tourismus in den Gebieten mit geringem Aufenthaltstourismus (Art. 5 TEG). ) BSG 935.

3 Art. 5 * Veranstaltungen Beiträge zum Aufbau von Veranstaltungen werden höchstens während drei Jahren ausgerichtet. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung um höchstens zwei Jahre möglich. 3 Bei der Bewerbung um Veranstaltungen, die an wechselnden Orten stattfinden (Art. 9 Abs. Bst. c TEG), sind die Aufwendungen für die Bewerbung sowie allfällige Finanzierungslücken der Durchführung anrechenbar. Art. 6 Mindestumfang der unterstützten Vorhaben An Vorhaben mit anrechenbaren Kosten unter 00'000 Franken werden keine Beiträge ausgerichtet. Art. 7 Beilagen zu Gesuchen um Finanzhilfen Dem Gesuch um Finanzhilfe sind beizulegen: a Finanzierungsplan, b Kostenvoranschlag, c Nachweis der Finanzierung von Betrieb und Unterhalt, d Projektbeschreibung, e Terminplan, f vollständige Liste weiterer Beitragsgesuche und -zusagen. Bei Veranstaltungen sind zudem beizulegen: a b c Angaben zu Wertschöpfung und Profilierung des Standorts, Kommunikationskonzept, Veranstaltungsprogramm. Beherbergungsabgabe Art. 8 Gruppenunterkünfte Zu den Gruppenunterkünften gehören insbesondere Betriebe, die Schlafen im Stroh oder Ferien auf dem Bauernhof anbieten. Gegenstand der Abgabe sind alle Übernachtungen in diesen Betrieben. Art. 9 Familienangehörige Als Familienangehörige nach Artikel Buchstabe e TEG ) gelten: a Ehegatten, ) BSG 935.

4 b eingetragene Partnerinnen oder Partner, c Geschwister, d Personen, die im selben Haushalt wohnen, e Verwandte in auf- und absteigender Linie. Ebenfalls als Familienangehörige gelten die Ehegatten, eingetragenen Partnerinnen oder Partner und Kinder der in Absatz erwähnten Personen. Art. 0 Abrechnungsperiode Gewerbliche Betriebe rechnen monatlich, alle übrigen Beherbergerinnen und Beherberger je Saison ab. Die zuständige Stelle kann abweichende Abrechnungsperioden bewilligen, die nicht länger als ein Jahr sein dürfen. Art. Saisons Die Sommersaison dauert vom. Mai bis zum 3. Oktober. Die Wintersaison dauert vom. November bis zum 30. April des folgenden Jahres. Art. Bezug als Pauschale Die zuständige Stelle kann die Beherbergungsabgabe als Pauschale beziehen, die sich auf statistische Angaben zur Anzahl Übernachtungen abstützt. Beim gemeinsamen Bezug (Art. 4 TEG ) ) wird auf die Anzahl Übernachtungen abgestellt, die für die Kurtaxenpauschale zur Anwendung kommt. 3 * Art. 3 * Art. 4 * Art. 5 * Art. 6 * Art. 7 * ) BSG 935.

5 Zuständige Stelle Art. 8 Zuständige Stelle gemäss TEG ) und dieser Verordnung ist das Amt für Berner Wirtschaft (beco). 5. Schlussbestimmungen Art. 9 Aufhebung eines Erlasses Die Verordnung vom 6. September 990 über die Förderung des Tourismus (TFV) (BSG 935..) wird aufgehoben. Art. 0 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am. Januar 006 in Kraft. T Übergangsbestimmungen der Änderung vom * Art. T- * Die in Bildung begriffenen Destinationen Bern und Jura/Drei-Seen-Land haben den Prozess ihrer Bildung bis zum 3. Dezember 0 abzuschliessen. T Übergangsbestimmungen der Änderung vom * Art. T- * Die in Bildung begriffene Destination Berner Oberland Mitte hat den Prozess bis 3. Dezember 06 abzuschliessen. * Zusammenarbeitsverträge gemäss Artikel 3 Absatz dieser Verordnung sind bis zum 30. Juni 03 abzuschliessen. T3 Übergangsbestimmungen der Änderung vom.0.04 * Art. T3- * Die ehemalige Destination Haslital entscheidet bis zum 30. Juni 05, ob sie sich der Destination Interlaken oder der Destination Jungfrauregion anschliesst und regelt die Einzelheiten bis zum 3. Dezember 05 in einem Kooperationsvertrag. ) BSG 935.

6 Die Finanzhilfe gemäss Artikel 5 TEG fliesst für das ganze Jahr 05 der Destination zu, mit der sich die ehemalige Destination Haslital zur Kooperation entscheidet. Bern, 9. Oktober 005 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Annoni Der Staatsschreiber: Nuspliger

7 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle Erlass Erstfassung Art. 4 geändert Art. 5 geändert Art. 6 geändert Art. geändert Titel T eingefügt Art. T- eingefügt Art. geändert Art. Abs., d aufgehoben Art. Abs., e aufgehoben Art. Abs., f aufgehoben Art. Abs., g aufgehoben Art. 3 geändert Titel 3 aufgehoben Art. 3 aufgehoben Art. 4 aufgehoben Art. 5 aufgehoben Art. 6 aufgehoben Art. 7 aufgehoben Titel T eingefügt Art. T- eingefügt Art. Abs., a geändert Art. Abs., b geändert Art. Abs., c geändert Art. 5 Abs. aufgehoben Art. T- Abs. geändert Titel T3 eingefügt Art. T3- eingefügt 4-87

8 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass Erstfassung 05-8 Art geändert -00 Art geändert 09-6 Art. Abs., a geändert 4-87 Art. Abs., b geändert 4-87 Art. Abs., c geändert 4-87 Art. Abs., d aufgehoben -00 Art. Abs., e aufgehoben -00 Art. Abs., f aufgehoben -00 Art. Abs., g aufgehoben -00 Art geändert -00 Art. 5 Abs aufgehoben 4-87 Titel aufgehoben -00 Art aufgehoben -00 Art geändert 06-0 Art aufgehoben -00 Art geändert 06-0 Art aufgehoben -00 Art geändert 06-0 Art aufgehoben -00 Art aufgehoben -00 Titel T eingefügt 09-6 Art. T eingefügt 09-6 Titel T eingefügt -00 Art. T eingefügt -00 Art. T- Abs geändert 4-87 Titel T eingefügt 4-87 Art. T eingefügt 4-87

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 6. Kantonale Opferhilfeverordnung (KOHV) vom 8.04.00 (Stand 0.05.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz und Artikel 8 Absatz des Einführungsgesetzes vom. September 009 zum

Mehr

2 Entschädigungen der Funktionärinnen und Funktionäre

2 Entschädigungen der Funktionärinnen und Funktionäre 437.55 Verordnung über die Entschädigung der Funktionärinnen und Funktionäre von Jugend und Sport und die Kostenbeteiligung der Kursteilnehmenden (J+S V) vom 28.06.2000 (Stand 0.04.207) Der Regierungsrat

Mehr

Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) vom (Stand )

Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) vom (Stand ) 8. Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) vom 5.06.008 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe d des Gesetzes vom 6. November 989 zur

Mehr

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3.

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3. 90.6 Innovationsförderungsgesetz (IFG) vom 7.0.06 (Stand 0.0.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 50 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeines

Mehr

Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) vom (Stand )

Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) vom (Stand ) 90. Kantonale Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (KIHV) vom 6.04.008 (Stand 0.07.008) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel 4, 8 und 9 des Kantonalen Gesetzes vom

Mehr

Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Volkswirtschaftsdirektion (DelDV VOL) vom (Stand

Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Volkswirtschaftsdirektion (DelDV VOL) vom (Stand 5... Direktionsverordnung über die Delegation von Befugnissen der Volkswirtschaftsdirektion (DelDV VOL) vom 6.04.005 (Stand 0.0.05) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel

Mehr

2 Bestimmungen für die Gewährung von Staatsbeiträgen

2 Bestimmungen für die Gewährung von Staatsbeiträgen 64. Staatsbeitragsverordnung (StBV) vom.0.994 (Stand 0.0.07) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 0 des Staatsbeitragsgesetzes vom 6. September 99 (StBG) ), auf Antrag der Finanzdirektion,

Mehr

Das befristete Arbeitsverhältnis für die praktische Ausbildung wird durch öffentlich-rechtlichen

Das befristete Arbeitsverhältnis für die praktische Ausbildung wird durch öffentlich-rechtlichen 44.3 Verordnung über das Arbeitsverhältnis der evangelisch-reformierten und christkatholischen Lernvikarinnen und Lernvikare (Lernvikariatsanstellungsverordnung, LVAV) vom 4.04.03 (Stand 0.08.05) Der Regierungsrat

Mehr

Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom (Stand )

Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom (Stand ) 75.467 Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom 0.03.99 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3, 4 und 5 und Artikel 38 Absatz des

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 44. Verordnung über die Weiterbildung und den Studienurlaub für Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirchen vom 09..005 (Stand 0.0.006) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 0 Absatz

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 5.03. Gesetz über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG) vom 05.06.00 (Stand 0.0.003) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand )

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand ) 76.6. Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom 5.0.995 (Stand 0.0.005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 39 Absatz 4 des Gesetzes über das öffentliche

Mehr

1 Anforderungen an Wohnbauten und Bewohner

1 Anforderungen an Wohnbauten und Bewohner 854.7 Verordnung über die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 09..99 (Stand 0.05.003) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 Absatz des Dekrets vom 0. September 99 über die Wohnbau-

Mehr

2 Veranlagungsverfahren für die periodischen Steuern der natürlichen Personen *

2 Veranlagungsverfahren für die periodischen Steuern der natürlichen Personen * 66.5. Verordnung über das Veranlagungsverfahren * (VVV) vom 0.0.00 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Buchstabe d des Steuergesetzes vom. Mai 000 (StG) ), auf Antrag

Mehr

Diese Verordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung durch die kantonalen Behörden.

Diese Verordnung regelt den Vollzug der eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung durch die kantonalen Behörden. 83.3 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzgebung (EV BetmG) vom 0.06.0 (Stand 0.09.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9d des Bundesgesetzes vom 3. Oktober

Mehr

Einführungsverordnung zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung (EV ChemG) vom (Stand )

Einführungsverordnung zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung (EV ChemG) vom (Stand ) 83.5 Einführungsverordnung zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung (EV ChemG) vom 24.05.2006 (Stand 0.0.2009) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 32 des Bundesgesetzes vom 5. Dezember

Mehr

Die Grundbuchämter sind zuständig für die Entgegennahme von Geldbeträgen in Enteignungsverfahren.

Die Grundbuchämter sind zuständig für die Entgegennahme von Geldbeträgen in Enteignungsverfahren. 6.4 Dekret über die Verwaltung von Geldhinterlagen und Wertsachen durch die Gerichte, Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämter * vom 6.03.995 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand ) 84. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom.06.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 959 über

Mehr

Es fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen.

Es fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen. 437. Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom.0.985 (Stand 0.0.004) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Zweck Dieses Gesetz legt die Aufgaben und

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen 05.33 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) vom 6.0.06 (Stand 0.08.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Anwendung von Artikel

Mehr

Diese Verordnung regelt die Beglaubigung der Unterschriften von Behörden und Amtspersonen von Kanton und Gemeinden.

Diese Verordnung regelt die Beglaubigung der Unterschriften von Behörden und Amtspersonen von Kanton und Gemeinden. 5.0 Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften (BegV) vom 3.0.996 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 50 Buchstabe b des Gesetzes vom 0. Juni 995 über die Organisation

Mehr

über den Finanzhaushalt des Staates Bern 2), auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Polizeidirektion, beschliesst:

über den Finanzhaushalt des Staates Bern 2), auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion und der Polizeidirektion, beschliesst: 83.5 Verordnung über den Vollzug der Eidgenössischen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (Chauffeurverordnung) vom..98 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

1 Gegenstand und Grundsätze

1 Gegenstand und Grundsätze 66. Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) vom 28..29 (Stand.7.2) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Steuergesetzes vom 2. Mai 2

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 68.8 Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) vom 7.05.006 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 des Kantonalen Anwaltsgesetzes

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 8.5. Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) vom.0.00 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe d des Gesetzes

Mehr

2 Genügende Nachfrage für die Tagesschulangebote

2 Genügende Nachfrage für die Tagesschulangebote 4.. Tagesschulverordnung (TSV) vom 8.05.008 (Stand 0.08.07) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel 4d Absatz 5, 4e Absatz, 4f Absatz, 4h Absatz, 7 Absatz Buchstabe b und 74 des Volksschulgesetzes

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge * (BVV)

Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge * (BVV) 850. Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge * (BVV) Vom 5. September 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur. zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur. zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. 84.3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 7..008 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf

Mehr

Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) vom (Stand )

Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) vom (Stand ) 6. Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) vom 08.09.009 (Stand 0.09.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel Absatz 4 und Artikel Absatz des Gesetzes vom.

Mehr

Gesetz über See- und Flussufer * (See- und Flussufergesetz, SFG) vom (Stand )

Gesetz über See- und Flussufer * (See- und Flussufergesetz, SFG) vom (Stand ) 704. Gesetz über See- und Flussufer * (See- und Flussufergesetz, SFG) vom 06.06.98 (Stand 0.0.009) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 der Staatsverfassung des Kantons Bern ), auf Antrag

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 126 Absatz 1 der Kantonsverfassung 1) (KV), beschliesst:

Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 126 Absatz 1 der Kantonsverfassung 1) (KV), beschliesst: 40.5 Gesetz über die jüdischen Gemeinden vom 8.0.997 (Stand 0.09.997) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 6 Absatz der Kantonsverfassung ) (KV), beschliesst: Art. Zweck Dieses Gesetz

Mehr

Beiträge werden nur an Arbeiten gewährt, die von qualifizierten Fachpersonen oder Büros ausgeführt oder begleitet werden.

Beiträge werden nur an Arbeiten gewährt, die von qualifizierten Fachpersonen oder Büros ausgeführt oder begleitet werden. 706. Verordnung über die Leistungen des Kantons an Massnahmen und Entschädigungen im Interesse der Raumplanung (Planungsfinanzierungsverordnung; PFV) vom 0.06.998 (Stand 0.0.04) Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Die Stellvertretungskosten für alle übrigen Abwesenheiten gehen zulasten der Kirchgemeinden.

Die Stellvertretungskosten für alle übrigen Abwesenheiten gehen zulasten der Kirchgemeinden. 44.5 Verordnung über die Entschädigungen für pfarramtliche Funktionen bei Stellvertretungen (Stellvertretungsentschädigungsverordnung, StEV) vom 0.09.008 (Stand 0.07.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern,

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 668. Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.008) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 04 des Gesetzes vom 4. Dezember 990 über die direkte

Mehr

Die geschuldeten Abgaben werden im Konzessionsbeschluss festgelegt.

Die geschuldeten Abgaben werden im Konzessionsbeschluss festgelegt. 75.46 Dekret über die Wassernutzungsabgaben (WAD) vom..996 (Stand 0.0.05) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 Absatz und Artikel 8 des Wassernutzungsgesetzes (WNG) vom. November 997

Mehr

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973)

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport Vom 6. Mai 1973 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) 1. Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Gesetz regelt die Aufgaben von

Mehr

Dieses Dekret legt die Amts- und die Verfahrenssprache der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft fest.

Dieses Dekret legt die Amts- und die Verfahrenssprache der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft fest. 6. Dekret über die Gerichtssprachen (GSD) vom 4.0.00 (Stand 0.06.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 6 des Gesetzes vom. Juni 009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der

Mehr

Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft (ESBV) vom (Stand

Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft (ESBV) vom (Stand .6 Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft (ESBV) vom 9.09.0 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 404 Absatz des Schweizerischen

Mehr

Sie legt fest, welche Angestellten welchen eidgenössischen Ausweistyp besitzen

Sie legt fest, welche Angestellten welchen eidgenössischen Ausweistyp besitzen 8. Verordnung über die Ausbildung der Betreibungs- und Konkursbeamtinnen sowie Betreibungs- und Konkursbeamten (AUV) vom 0..006 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5

Mehr

Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom (Stand )

Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom (Stand ) 43.3. Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom 6.03.007 (Stand 0.08.008) Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 des Volksschulgesetzes

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung * Vom 6. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2012) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007)

Mehr

Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden * (Wildschadenverordnung, WSV) vom (Stand

Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden * (Wildschadenverordnung, WSV) vom (Stand 9.5 Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden * (Wildschadenverordnung, WSV) vom..995 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 des Gesetzes vom 5.

Mehr

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1).

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1). 836. Gesetz über die Familienzulagen vom 0. September 008 (Stand. Januar 03). Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen ). Anerkennung

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 66. Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) vom 09.06.00 (Stand 0.06.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel Absatz des Gesetzes vom. Juni 009

Mehr

Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom (Stand )

Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom (Stand ) .7. Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule * (BMV) vom 9.09.007 (Stand 0.08.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz des Volksschulgesetzes vom 9. März

Mehr

Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz)

Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) 548 Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz) Vom 9. November 0 (Stand. Januar 04) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft gestützt auf 6 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft

Mehr

Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring (EM-Verordnung) vom (Stand

Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring (EM-Verordnung) vom (Stand 4. Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring (EM-Verordnung) vom 6.05.999 (Stand 0.08.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 87 Absatz

Mehr

Sofern es die Wirtschaftslage erfordert, kann er besondere Massnahmen treffen, die auf einzelne Regionen ausgerichtet werden können.

Sofern es die Wirtschaftslage erfordert, kann er besondere Massnahmen treffen, die auf einzelne Regionen ausgerichtet werden können. 90. Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG) vom.0.997 (Stand 0.0.005) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 50 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeines

Mehr

2 Fachstelle und kantonale Schiessanlagenexpertin oder kantonaler Schiessanlagenexperte

2 Fachstelle und kantonale Schiessanlagenexpertin oder kantonaler Schiessanlagenexperte 55.3 Verordnung über die Sportschiessanlagen vom 5.0.006 (Stand 0.0.007) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 3 der eidgenössischen Verordnung vom 5. November 004 über die Schiessanlagen

Mehr

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand ) 668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965

Mehr

Die Kantonspolizei erfüllt die ihr durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.

Die Kantonspolizei erfüllt die ihr durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben. 55. Gesetz über die Kantonspolizei (KPG) vom 0.06.996 (Stand 0.0.04) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Aufgaben Art. Die Kantonspolizei erfüllt die ihr durch

Mehr

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV)

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV) 5.3.6 Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV) vom 3.0.03 (Stand 0.0.04) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4,

Mehr

1 Zweck. 2 Begriffe. 3 Ruhegebot und Ausnahmen Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen vom (Stand

1 Zweck. 2 Begriffe. 3 Ruhegebot und Ausnahmen Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen vom (Stand 555. Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen vom 0..996 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 47 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 53.0. Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenverordnung, PAV) vom 03.09.008 (Stand 0.0.009) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 und

Mehr

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand ) 46. Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom 7.0.00 (Stand 0.04.07) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 44 Absatz Buchstabe c des Baugesetzes

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995 (Stand. Januar 09) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (EG OHG) vom (Stand )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (EG OHG) vom (Stand ) 36. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (EG OHG) vom 0.09.009 (Stand 0.0.07) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9, 5 und 9 des Bundesgesetzes vom

Mehr

Die Zuweisung erfolgt in der Regel in eine einzige Gerichtsregion. Bei Bedarf ist eine Zuweisung in mehrere Gerichtsregionen möglich.

Die Zuweisung erfolgt in der Regel in eine einzige Gerichtsregion. Bei Bedarf ist eine Zuweisung in mehrere Gerichtsregionen möglich. 6.5 Reglement über die Zuweisung der Laienrichterinnen und Laienrichter und der Fachrichterinnen und Fachrichter auf die Regionalgerichte und die regionalen Schlichtungsbehörden * (ZuwR OG) vom..00 (Stand

Mehr

Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) vom (Stand )

Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) vom (Stand ) 3. Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) vom 3..009 (Stand 0.08.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 Absatz, Artikel 5 Absatz und Artikel Absatz 3 des

Mehr

werden, noch zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden.

werden, noch zur Finanzierung von ordentlichen Gemeindeaufgaben verwendet werden. xx.xx.xxxx Reglement über die Tourismusförderungsabgabe (Reglement TFA; RTFA) Der Stadtrat von Bern, gestützt auf Artikel 64 des Steuergesetzes vom. Mai 000 ; Artikel 48 der Gemeindeordnung der Stadt Bern

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 8. Verordnung über die Anstellung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte sowie der Oberärztinnen und Oberärzte an den kantonalen Psychiatrieinstitutionen (AAOPV) vom 7.0.00 (Stand 0.04.00) Der Regierungsrat

Mehr

Kanton Zug Die Direktion des Innern des Kantons Zug,

Kanton Zug Die Direktion des Innern des Kantons Zug, Kanton Zug 86.54 Reglement über die Bemessung der Eigenleistung von betreuten Personen an die Kosten für den Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung Vom. Februar 0 (Stand. Januar 03) Die Direktion des

Mehr

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Ständerat Frühjahrssession 07 e-parl.0.07 7:5 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom 9. Juni 06 Beschluss des Ständerates

Mehr

Verordnung über die Besondere Rechnung Psychiatrie (BS PsyV) vom (Stand )

Verordnung über die Besondere Rechnung Psychiatrie (BS PsyV) vom (Stand ) 6.5 Verordnung über die Besondere Rechnung Psychiatrie (BS PsyV) vom 4.03.004 (Stand 0.0.005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 36 des Gesetzes vom 6. März 00 über die Steuerung

Mehr

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand 43.7. Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom 30.08.008 (Stand 0.08.009) Die Erziehungsdirektion, gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 und Artikel

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Familienzulagen

1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Familienzulagen 8.7 Verordnung über die Familienzulagen (KFamZV) vom 7.09.008 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz, Artikel 8 Absatz, Artikel 0 Absatz 5, Artikel 6 Absatz, Artikel

Mehr

c die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten in den öffentlich-rechtlichen Institutionen des Gesundheitswesens des Kantons.

c die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten in den öffentlich-rechtlichen Institutionen des Gesundheitswesens des Kantons. 8.0 Verordnung über die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten und der Gesundheitsfachpersonen (Patientenrechtsverordnung, PatV) vom.0.00 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern,

Mehr

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand ) 8.05 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom 0.08.04 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 0. September 0

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995 (Stand. Januar 09) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

vom 24. September 2002* (Stand 1. Januar 2014)

vom 24. September 2002* (Stand 1. Januar 2014) Nr. 54 Verordnung über die finanzielle Unterstützung von Gemeindeentwicklungsprojekten vom 4. September 00* (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Ziffer des Dekrets über

Mehr

[Signature] des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern

[Signature] des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern [Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Es können noch redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht

Mehr

Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen

Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen 947.00 Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen Vom 6. November 000 (Stand. Januar 0) Vom Volke angenommen am 6. November 000 ). Allgemeine Bestimmungen Art. Gleichstellung der Geschlechter Personen-,

Mehr

Nr. 865b Verordnung zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung. vom 9. September 1983 (Stand 1. Januar 2019)

Nr. 865b Verordnung zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung. vom 9. September 1983 (Stand 1. Januar 2019) Nr. 865b Verordnung zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 9. September 983 (Stand. Januar 09) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Artikel 57, 80 und 86 Absatz des Bundesgesetzes

Mehr

Nr. 503 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte. vom 24. November 1995 (Stand 1. September 2014)

Nr. 503 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte. vom 24. November 1995 (Stand 1. September 2014) Nr. 50 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte vom 4. November 995 (Stand. September 04) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Absatz des Gebührengesetzes vom 4.

Mehr

Einwohnergemeinde. Reglement über die Tourismusabgaben. (Tourismusabgabenreglement)

Einwohnergemeinde. Reglement über die Tourismusabgaben. (Tourismusabgabenreglement) Einwohnergemeinde Reglement über die Tourismusabgaben (Tourismusabgabenreglement) vom 7. November 997 Reglement über die Tourismusabgaben (Tourismusabgabenreglement) vom 7. November 997 Der Einwohnergemeinderat

Mehr

1 Gegenstand und Zweck

1 Gegenstand und Zweck 5.7 Verordnung über die Klassifizierung, die Veröffentlichung und die Archivierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften (Klassifizierungsverordnung, KRGV) vom 3.03.03 (Stand 0.0.09) Der Regierungsrat

Mehr

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand ) 46. Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom 7.0.00 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 44 des Baugesetzes vom 9. Juni 985

Mehr

Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom (Stand )

Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom (Stand ) . Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom.09.985 (Stand 0.0.03) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 45 der Bundesverfassung ) und Artikel 80 der Staatsverfassung

Mehr

gestützt auf Artikel 60, Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 der Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (VV zum StG) vom 18. November ), *

gestützt auf Artikel 60, Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 der Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (VV zum StG) vom 18. November ), * Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug vom 8. Dezember 00 (Stand. Januar 07) 64.49 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 60, Artikel 64 Absatz und Artikel 65 der Vollziehungsverordnung

Mehr

Einwohnergemeinde Lenk

Einwohnergemeinde Lenk Einwohnergemeinde Lenk REGLEMENT über die TOURISMUSFÖRDERUNGSABGABE 7. Mai 2005 935.3 2 Reglement über die Tourismusförderungsabgabe 935.3 Die Personen- und Ämterbezeichnungen in diesem Reglement gelten,

Mehr

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds vom 4. Dezember 0 (Stand. Juli 06) 975.3 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und

Mehr

Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste *

Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste * 50. Verordnung über die Direktzahlungen, die Betriebsanerkennungen, die Betriebshelfer- und Landdienste * Vom 9. Juni 998 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf

Mehr

Verordnung über die Alterssicherung der Regierungsräte, der Gerichtspräsidenten und des Staatsanwaltes. Vom 25. Oktober 1972 (Stand 2.

Verordnung über die Alterssicherung der Regierungsräte, der Gerichtspräsidenten und des Staatsanwaltes. Vom 25. Oktober 1972 (Stand 2. Verordnung über die Alterssicherung der Regierungsräte, der Gerichtspräsidenten und des Staatsanwaltes Vom 25. Oktober 1972 (Stand 2. Dezember 1987) Der Landrat, gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Kantonsverfassung,

Mehr

Dieses Gesetz führt das Recht des Bundes über die Luftreinhaltung aus und ergänzt dieses.

Dieses Gesetz führt das Recht des Bundes über die Luftreinhaltung aus und ergänzt dieses. 83. Gesetz zur Reinhaltung der Luft * (Lufthygienegesetz, LHG) vom 6..989 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 983 über den Umweltschutz

Mehr

Nr. 710 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 1991 (Stand 1. Januar 2017)

Nr. 710 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 1991 (Stand 1. Januar 2017) Nr. 70 Natur- und Landschaftsschutzverordnung * (NLV) vom 4. Juni 99 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 55 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 8. September

Mehr

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 76.4 Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 6.09.99 (Stand 0.0.008) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck Dieses Gesetz bezweckt,

Mehr

Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV)

Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV) 547. Verordnung über die öffentlichen Ruhetage und den Sonntagsverkauf (Ruhetagsverordnung, RTV) Vom 4. Dezember 00 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Abs.

Mehr

Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Sekundarschule La Courtine in Bellelay vom (Stand

Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Sekundarschule La Courtine in Bellelay vom (Stand 439.- Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über die Sekundarschule La Courtine in Bellelay vom 3.09.995 (Stand 0.0.00) Art. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Bern und

Mehr

A Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizerischen Exportförderung für die Jahre

A Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizerischen Exportförderung für die Jahre A Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizerischen Exportförderung für die Jahre 2012 2015 Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der

Mehr

Die genannten Unterlagen werden dem Bundesarchiv als Depot zur dauernden Aufbewahrung übergeben.

Die genannten Unterlagen werden dem Bundesarchiv als Depot zur dauernden Aufbewahrung übergeben. 4.8 Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern und dem Regierungsrat des Kantons Bern betreffend die Archivierung der Akten, die von der Pro Juventute im Zusammenhang mit der Aktion

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Ausführung der Bundesgesetzgebung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Ausführung der Bundesgesetzgebung Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Vom 6. Mai 1984 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, VIII D/6/4 gestützt auf das

Mehr

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) 1 vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Juli 2018) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden

Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden 58.0 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden Vom 5. Januar 0 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden

Mehr