AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn
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- Frieda Albert
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1 AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 22. Jahrgang Südlohn, Nummer 12 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Bürgermeisters 2. Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2016 und Entlastung des Bürgermeisters vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 Gewerbe- und Industriegebiet Pingelerhook III im Ortsteil Oeding Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB 4. Einbeziehungssatzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ein Grundstück am Fürstenberg im Ortsteil Südlohn Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB II. Mitteilungen: 1. Abfallkalender 2. Halbjahr Herausgeber : Öffnungszeiten: Vertrieb: DER BÜRGERMEISTER DER GEMEINDE SÜDLOHN Winterswyker Straße 1, Südlohn Mo Do: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr Das Amtsblatt liegt im Rathaus und allen Geschäftsstellen der ortsansässigen Banken und Sparkassen zur kostenlosen Mitnahme aus. Laufender Bezug nur im Jahresabonnement gegen eine Bezugsgebühr von 26,00 incl. Zustellgebühren möglich. Bestellungen sind an die Gemeinde Südlohn zu richten. Auch im Internet unter (Aktuelles, -Amtsblatt-) können die Amtsblätter abgerufen werden
2 Seite 2: Amtsblatt der Gemeinde Südlohn Nr. 22_12 vom B e k a n n t m a c h u n g Auf Grund des 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666) in der z.zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Südlohn am den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und gleichzeitig dem Bürgermeister für das Jahr 2016 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: 1. Anlagevermögen ,09 1. Eigenkapital , Immaterielle ,61 2. Sonderposten ,39 Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen ,76 3. Rückstellungen , Finanzanlagen ,72 4. Verbindlichkeiten ,70 2. Umlaufvermögen , Vorräte , Forderungen und sonst ,08 Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des 0,00 Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel ,64 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,95 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,61 Bilanzsumme ,60 Bilanzsumme ,60 Ergebnisrechnung EUR Ordentliche Erträge ,19 Ordentliche Aufwendungen ,78 = Ordentliches Ergebnis ,41 + Finanzergebnis ,44 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit ,97 + Außerordentliches Ergebnis 0,00 = Jahresergebnis ,97 Finanzrechnung EUR Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,81 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,10 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,71 + Einzahlungen aus Investititionstätigkeit ,55 Auszahlungen aus Investititionstätigkeit ,94 = Saldo aus Investitionstätigkeit ,39 = Finanzmittelüberschuss ,32 + Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,58 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln ,26 + Anfangsbestand an Finanzmitteln ,50 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln ,98 + Schwebeposten ,58 = Liquide Mittel ,64 Der Jahresüberschuss in Höhe von ,97 Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
3 Seite 3: Amtsblatt der Gemeinde Südlohn Nr. 22_12 vom Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss im Einklang und vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Die vorstehenden Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Behandlung des Jahresüberschusses und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2016 mit Anlagen liegt ab sofort während der Dienstzeit im Rathaus der Gemeinde Südlohn, Winterswyker Str. 1, Südlohn, Zimmer 2.7, zur Einsichtnahme aus und wird dort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 verfügbar gehalten. Der vollständige Jahresabschluss 2016 kann außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn ( eingesehen werden Südlohn, Christian Vedder Bürgermeister
4 Seite 4: Amtsblatt der Gemeinde Südlohn Nr. 22_12 vom B e k a n n t m a c h u n g Auf Grund des 116 i.v.m. 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666) in der z.zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Südlohn am den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und gleichzeitig dem Bürgermeister für das Jahr 2016 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der Gesamtabschluss für das Jahr 2016 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt: Aktivseite EUR Passivseite EUR 1. Anlagevermögen ,08 1. Eigenkapital , Immaterielle Vermögensgegenstände ,61 2. Sonderposten , Sachanlagen ,48 3. Rückstellungen , Finanzanlagen ,99 4. Verbindlichkeiten ,62 2. Umlaufvermögen , Vorräte , Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0, Liquide Mittel ,64 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,86 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,61 Bilanzsumme ,90 Bilanzsumme ,90 Gesamtergebnisrechnung EUR Ordentliche Gesamterträge ,45 Ordentliche Gesamtaufwendungen ,20 = Ordentliches Gesamtergebnis ,25 + Gesamtfinanzergebnis ,57 = Gesamtergebnis der lfd. Geschäftstätigkeit ,68 + Außerordentliches Gesamtergebnis 0,00 = Gesamtjahresergebnis ,68
5 Seite 5: Amtsblatt der Gemeinde Südlohn Nr. 22_12 vom Gesamtkapitalflussrechnung EUR Einzahlungen ,24 Auszahlungen ,63 = Netto Zahlungsströme vor außerordentl. Positionen ,61 + Einzahlungen aus Investititionstätigkeit ,49 Auszahlungen aus Investititionstätigkeit ,96 = Netto Zahlungsströme aus Investitionstätigkeit ,47 = Finanzmittelüberschuss ,86 + Netto Zahlungsströme aus Finanzierungstätigkeit ,56 = Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds ,30 + Anfangsbestand des Finanzmittelfonds (zu Beginn der Periode) ,50 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln ,44 = Finanzmittelfonds (am Ende der Periode) ,64 Der Jahresüberschuss in Höhe von ,68 EUR wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Lagebericht steht mit dem Gesamtabschluss im Einklang und vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Die vorstehenden Beschlüsse über den Gesamtabschluss, die Behandlung des Jahresüberschusses und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters für den Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2016 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Gesamtabschluss 2016 mit Anlagen liegt ab sofort während der Dienstzeit im Rathaus der Gemeinde Südlohn, Winterswyker Str. 1, Südlohn, Zimmer 2.7, zur Einsichtnahme aus und wird dort bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2017 verfügbar gehalten. Der vollständige Gesamtabschluss 2016 kann außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn ( eingesehen werden. Südlohn, Christian Vedder Bürgermeister
6 Seite 6: Amtsblatt der Gemeinde Südlohn Nr. 22_12 vom B e k a n n t m a c h u n g 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 "Gewerbe- und Industriegebiet "Pingelerhook III" im OT Oeding Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB Der Rat der Gemeinde Südlohn hat in seiner Sitzung am gem. 2 BauGB die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 "Gewerbe- und Industriegebiet "Pingelerhook III" im OT Oeding einschl. der dazugehörigen Begründung in Verbindung mit 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Südlohn beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung umfasst die Flurstücke Gem. Oeding, Flur 21 Parz , 166, 167 und 168 (tlw.) und beinhaltet eine Fläche von ca. 1,4 ha. Ziel dieser vereinfachten Änderung ist die Neuordnung und Erweiterung der innerbetrieblichen Verkehrsund Rangierflächen und der Ausgleichsflächen. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss, die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 "Gewerbe- und Industriegebiet "Pingelerhook III" im OT Oeding aufzustellen wird hiermit gem. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Übersichtsplan Südlohn, Christian Vedder Bürgermeister
7 Seite 7: Amtsblatt der Gemeinde Südlohn Nr. 22_12 vom B e k a n n t m a c h u n g Einbeziehungssatzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ein Grundstück am Fürstenberg im Ortsteil Südlohn Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB Der Rat der Gemeinde Südlohn hat in seiner Sitzung am gem. 2 BauGB die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ein Grundstück am Fürstenberg im Ortsteil Südlohn einschl. der dazugehörigen Begründung in Verbindung mit 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Südlohn beschlossen. Das Satzungsgebiet umfasst das im Außenbereich gem. 35 BauGB liegenden Grundstück Gem. Südlohn, Flur 27, Parz. 92 und beinhaltet eine Fläche von ca. 0,33 ha. Ziel dieser Satzung ist die Einbeziehung des o.g. Grundstücks in den Innenbereich des Ortsteils Südlohn zur Ausweisung und Zulassung von Wohnbebauung. Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss, die Einbeziehungssatzung gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ein Grundstück am Fürstenberg im Ortsteil Südlohn aufzustellen wird hiermit gem. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Übersichtsplan Südlohn, Christian Vedder Bürgermeister
8 Seite 8: Amtsblatt der Gemeinde Südlohn Nr. 22_12 vom
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