Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2017/18
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- Steffen Messner
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1 Zwangsvollstreckungsrecht (und Insolvenzrecht) Wintersemester 2017/18
2 Beispiele Am 11. Juni 2014 hatte eine Gerichtsvollzieherin im Auftrags des Gläubigers RB, der über eine Vollstreckungsunterwerfung in notarieller Urkunde verfügte, bei einem Gerichtstermin versucht, durch eine Taschenpfändung bei ihm an Barvermögen zu gelangen, was aber scheiterte. Am 25. Juli 2014 gab er in Essen eine Vermögensauskunft ab. Presseberichten, er sei pleite, widersprach er durch Verweis auf Liquidität bei der Bank Sal. Oppenheim, die diese allerdings in einer gerichtlichen Auseinandersetzung blockiere. Am 20. August 2014 nahm eine Gerichtsvollzieherin ihm eine Piaget-Armbanduhr, Listenpreis über Euro, vom Handgelenk. Die Vollstreckung beantragt hatte ein Fonds, dem er knapp eine Million Euro schuldet. Folie 2
3 Weitere Beispiele Kohls ehemaliger Ghostwriter Schwan hatte nach seiner Niederlage vor dem Landgericht die Tonbänder einem Gerichtsvollzieher ausgehändigt, zugleich aber Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Diese Berufung wies das Oberlandesgericht nun zurück, ließ aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die häufigste Variante bei Zwangsvollstreckung ist die Lohn- und Gehaltspfändung. Dabei bekommt der Arbeitgeber eine Benachrichtigung und muss die pfändbaren Teile von Lohn und Gehalt abführen. Eine denkbare gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist auch, das Konto per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu pfänden, wenn dem Gläubiger die Bankverbindung des Schuldners bekannt ist. Folie 3
4 1: Einführung A. Begriff und Zweck der Zwangsvollstreckung B. Arten der Zwangsvollstreckung C. Beteiligte D. Typischer Ablauf eines Vollstreckungsverfahrens E. Überblick über die Rechtsbehelfe Folie 4
5 Begriff der Zwangsvollstreckung Staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung von Leistungs- oder Duldungsansprüchen des Privatrechts Folie 5
6 Funktion der Zwangsvollstreckung Materielles Recht - begründet Rechte und Pflichten (Gläubiger und Schuldner). Prozessrecht (Hilfsfunktion) - Gewaltmonopol des Staates schließt Selbsthilfe aus. - Erkenntnisverfahren (ZPO I ) klärt Rechtslage durch Endurteil, das Titel ist. - Zwangsvollstreckung (ZPO II) verwirklicht die titulierte (= geklärte) Rechtslage. Folie 6
7 Verfahrensgrundsätze Öffentliches Recht Zweiparteienverfahren Parteiherrschaft (Dispositionsmaxime) Schuldnerschutz Eigentumsgarantie Formalisierung Prinzip des aufgeschobenen rechtlichen Gehörs Prioritätsprinzip Folie 7
8 Arten der Zwangsvollstreckung I Verfahrensarten - Einzelzwangsvollstreckung ( 704 ff.; ZVG) - Gesamtvollstreckung (InsO) Arten durchzusetzender Ansprüche - Geldforderungen ( 802a - 882a; ZVG ) - Herausgabeansprüche ( ) - Handlungsansprüche ( ) - Unterlassungs- oder Duldungsansprüche ( ) - Ansprüche auf Abgabe einer Willenserklärung ( ) Folie 8
9 Vermögensobjekte Rechtsgegenstand Sachen Rechte bewegliche unbewegliche Forderungen Sonstige Rechte Geldforderungen Sonstige Forderungen Folie 9
10 Arten der Zwangsvollstreckung II Arten von Haftungsobjekten (Durchsetzung von Geldforderungen) - körperliche Sachen ( ) - Forderungen und andere Vermögensrechte, ( ) - unbeweglichem Vermögen, ( ; ZVG) Folie 10
11 Organe der Zwangsvollstreckung Gerichtsvollzieher, 753 Vollstreckungsgericht, 764, 802 Prozessgericht (z. B. 887) Grundbuchamt ( 867) Folie 11
12 Rechtsschutz Rechtsbehelfe gegen Verfahrensmaßnahmen - Erinnerung nach 766: Vollstreckungsmaßnahme verstößt gegen Anforderungen an die Art und Weise. - [sofortige Beschwerde, 793 ivm 567 ff.: Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren.] Klagen wegen materieller Rechte [zielen auf Begründung eines Vollstreckungshindernisses, 775 Nr. 1, 776] - Vollstreckungsgegenklage, 767: titulierter Anspruch besteht aus materiell-rechtlichen Gründen nicht (mehr). - Drittwiderspruchsklage, 771: Vollstreckungsobjekt steht Drittem zu, der dies mit Klage gegen den Vollstreckungsgläubiger geltend macht. Folie 12
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