Modultitel: Pflegerisches Handeln bei Behinderung (Projektmodul)

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1 Wissensbereich 1 Modulnummer 1.14 Zuordnung zu Themenbereich 2,4,5 Prüfungsrelevant schriftlich mündlich Semester: Semester Workload: 30 h ECTS: Modultitel: Pflegerisches Handeln bei Behinderung (Projektmodul) Gesamtziel und Bedeutung des Moduls bezogen auf die berufliche Qualifikation Voraussetzungen Verknüpfung mit anderen Modulen Behinderte Menschen haben den Wunsch und das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, genau wie nicht behinderte Menschen. In der Gesellschaft gehören behinderte Menschen dennoch eher zu den Randgruppen und sind oftmals sozial benachteiligt. Je nach Behinderungsart werden Behinderte stigmatisiert und in ihren Fähigkeiten unterschätzt. In der Regel ist der behinderte Mensch nicht krank, sondern in der Ausführung bestimmter Lebensaktivitäten eingeschränkt. Die Pflege sollte daher den behinderten Menschen in dem Ziel ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen, unterstützen. Dazu ist es erforderlich, ihn als Partner auf Augenhöhe zu betrachten und sein Expertenwissen in Bezug auf seine Behinderung zu berücksichtigen. Im Umgang mit dieser Patientengruppe ist es wichtig, Kenntnisse über Behinderungsarten und deren Auswirkungen auf allen Ebenen zu haben, sowie die Möglichkeiten und Maßnahmen zur Rehabilitation zu kennen. Der Schüler lernt die Behinderungsarten zu unterscheiden und weiß aus dem geschichtlichen Hintergrund heraus um die Problematik des gesellschaftlichen Stellenwertes von behinderten Menschen. Er kennt die gesetzliche Definition von Schwerbehinderung und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Der Schüler weiß um die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit (wie z. B. Sozialdienst) bei der Betreuung der Behinderten. keine Modul 1.2 Pflegerisches Handeln begründen Modul 1.3 Der gesunde Mensch in seinen Lebensphasen Modul 1.4 Der kranke Mensch in den Institutionen des Gesundheitswesens Modul 1.5 Wahrnehmen, beobachten und interpretieren Modul 1.9 Gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen und fördern Modul 1.10 Informieren, beraten und anleiten in pflegerischen Situationen Marina Schnabel Seite 1 Erstellt am

2 Kompetenzentwicklung FK MK SK PK Modul 1.13 Pflegerisches Handeln bei chronischer Krankheit enge Verknüpfung Modul 1.22 Psychische Gesundheit und psychiatrische Pflege Modul 1.24 Komplexe Situationen beherrschen Modul 3.1 Die Beziehung zu Patienten gestalten Modul 3.2 Zusammenarbeit gestalten Modul 3.3 Krise und Krankheit begegnen Modul 3.4 Ethik als Basis menschlichen Handelns verstehen Modul 4.5 Soziale Sicherungssysteme Modul 5.6 Rechtliche Grundlagen für die Pflege Der Schüler kann die Behinderungsarten unterscheiden und weiß um die speziellen geistigen Behinderungen. Er ist in der Lage, einen behinderten Menschen im Bedarfsfall zu leiten und zu führen. Er kann einen behinderten Menschen in der Eigenaktivität fördern und ermöglicht somit ein den Fähigkeiten des Behinderten entsprechendes selbstbestimmtes Leben. Der Schüler versteht die Grundprinzipien im Umgang mit behinderten Menschen. Er ist durch die Auswahl von geeigneten Maßnahmen in der Lage, die Teilhabe des Behinderten am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen und zu fördern. Der Schüler kennt die gesetzlichen Grundlagen und sichert dadurch einen weitestgehenden nahtlosen Ablauf der Rehabilitation. Der Schüler sieht sich primär in der Rolle des Begleiters und Assistenten und tritt dem Betroffenen auf gleicher Ebene gegenüber. Er reflektiert die besondere Situation behinderter Menschen im Krankenhaus. Marina Schnabel Seite 2 Erstellt am

3 Unterrichtsinhalte gebündelt als Unterrichtssequenzen Den Pflegeprozess bei Menschen mit einer Behinderung anwenden (24 h) o Verschiedene Formen von Behinderung o Umgang mit Sehbehinderung und Blindheit o Umgang mit Hörbehinderung und Taubheit o Geschichtlicher Hintergrund in Bezug auf eine ethische Problematik (lebenswertes Leben/ Sterilisation)) o Gesetzliche Regelungen (Gleichstellungsgesetz, Schwerbehindertengesetz, Betreuungsrecht) o WHO-Klassifikation (ICF) o Psychologie (Umgang mit Verlusten; E. Schuchardt / Auswirkungen auf das soziale Umfeld) Beratung behinderter Menschen (4 h) Das Ziel muss sein, dass der behinderte Mensch mit all seinen persönlichen Fähigkeiten / Möglichkeiten ein überwiegend selbstbestimmtes Leben führen kann und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch nichts beeinträchtigt wird. Rehabilitation und Integration (2 h) o Definition o Reha-Phasen und Antragstellung o Schwierigkeiten und Misserfolge Lernformen Behindertenfrühstück (6 h) Besichtigung Gailingen / Tennental / Stetten Expertenbefragung Lebenshilfe (Down-Syndrom oder Ähnliches) Fallbearbeitung Praxisaufträge Keine SOL Film: Das SGB IX behindert suche Arbeitsplatz Lernerfolgskontrolle Verteilung des Workloads Mögliche ReferentInnen Spezielle Hinweise Modulverantwortliche Lehrkraft Keine 30 h Birgit Weißer, Sybille Rau, Ingrid Reichert, Judith Pack, Edgar Kunick, Ingrid Ott, Ärzte Frühzeitig die Behinderteneinrichtungen einbinden, damit ein hoher Praxisbezug besteht. Birgit Weißer Marina Schnabel Seite 3 Erstellt am

4 Entwickelt von Birgit Weißer Freigegeben am Zu überarbeiten im März 2012 Verteilung der Inhalte entsprechend der Semester Einführungsblock (UE) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Pflegeprozess bei Behinderung 5. Semester Beratung Rehabilitation und Integration Marina Schnabel Seite 4 Erstellt am

5 Literaturempfehlungen Brearley, Gill: Beratung und Gesprächsführung bei Krankheit und Behinderung. Ullstein Mosby, 1995 Clevé, Evelyn: Helen Keller. Cecilie Dressler, 1981 Weber, Wilfried: Wege zum helfenden Gespräch. Ernst Reinhardt, 2000 Zettl, Stefan: Krankheit, Sexualität und Pflege. Kohlhammer, 2000 Schwerbehindertengesetz SGB IX Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Willig, Kommerell: Psychologie, Sozialmedizin, Rehabilitation. Marina Schnabel Seite 5 Erstellt am

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