Bereich Soziale Wohlfahrt. Analyse Gesamtaufwand Aufwand Ertrag Netto Aufwand
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- Helmuth Roth
- vor 8 Jahren
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1 Bereich Soziale Wohlfahrt Analyse Gesamtaufwand Aufwand Ertrag Netto Aufwand Aufwand 2'98'618 2'379'462 2'379'49 2'667'334 3'173'233 3'556'523 3'323' '1'476 4'682'572 Ertrag 733'429 1'13'831 1'81'968 1'13'512 1'297'249 1'79'295 1'653' '19'247 2'473'754 Aufwand netto 1'365'189 1'365'631 1'297'81 1'563'822 1'875'984 1'847'228 1'67' '91'229 2'28'818 Veränd. in % von J-J 27.6%.3% -5% 2.6% 2% -1.5% -9.6%.6% 13.2% 16.2% Je Einw. brutto
2 Fallzahlen Zusatzleistungen BezügerInnen EL Veränd. in % von J-J -13.2% +8,7% +6,% +3,8% -7,3% +5,9% +24,1% +6,%+12,7% % Beihilfe Gemeindezuschuss Aufwand Zusatzleistungen Gemeindez. Beihilfe EL EL 611'71 678' '88 651'852 65' ' '765 95'92 1'62'512 1'227'473 Beihilfe 8'974 94'512 96'92 86'342 89'222 59' ' '38 135' '72 Gemeindez. 26'794 36'72 31'963 31'8 37'617 34'155 53'383 54'8 6'636 62'32 Total 718'839 89'357 83' ' ' '485 1'49'839 1'129'21 1'258'433 1'432'27 Veränd. in % von J-J 15,% +12,6% -,7% -4,2% +,9% +9,2% +23,7% +7,6% +11,4% +13.8%
3 Gesetzliche Sozialhilfe nach SHG Aufwand Eingang Saldo Aufwand 563' '49 629'866 89' '519 1'18'474 9' '11'294 1'249'911 Ertrag 246' ' '68 415'842 4'56 595'285 58' '197 73'599 Saldo 317'75 329'291 26' ' '13 423' ' '97 546'312 Veränd. in % von J- +14,9% +3,9% -37,4%+13,2% +2,8% -13,3% -7,5% +8,4% +8,7% +18.5% Fallzahlen Sozialhilfeempfangende Fälle Fälle Veränd. in % von J- +9,7% +2% +22,2% +19,7% -7,6% +13,7% -9,6% +4,% +15,4% +6.7%
4 Aufwand aus Alimentenbevorschussung Ausgang Eingang Nettoaufw Eingang 43'657 54'85 55'76 5'278 81'423 56'35 9' '393 6'31 Ausgang 77' ' ' ' '72 143' ' '59 9'69 Nettoaufwand 34'269 79'144 59'41 83'516 58'297 87'653 78' '666 84'578 Veränd. in % von J-J+1,1% +13,9% -24,9% +4,6% -3,2% +5,4% -1,4% +31,5% -5,% +63,7% Fallzahlen Alimentenbevorschussung 25 2 Anz.Fälle Fälle Veränd. in % von J-6,%37,5% %-9,1%+2,% %-4,2% % -17,4% -21.1%
5 Kleinkinderbetreuungsbeiträge (Anzahl Kinder) Kinder Veränd. in % von J-J 1% % +1% +1% +75% -28,6% -4% % Vormundschaftliche Massnahmen Vormundschaften, Beiratschaften, Beistandschaften (Anzahl Fälle) Volljährige Minderjährige Total Anzahl Fälle Volljährige Minderjährige Total Veränderung in % von J-J 3.3% -6.5% % % -13.8% -21.2% 15% -6.5% 3.2% 12.5%
6 Glossar Alimentenbevorschussung: Nicht oder nicht rechtzeitig bezahlte Unterhaltsbeiträge für Kinder werden von den Gemeinden bevorschusst. Die betreffenden Ansprüche müssen in einem Gerichtsentscheid oder in einer behördlich genehmigten Vereinbarung festgelegt sein. Die Leistungen werden gekürzt oder entfallen, wenn gewisse Einkommens- und/oder Vermögensgrenzen überschritten werden. Überbrückungshilfen während der Dauer der Vaterschaftsund Unterhaltsregelung werden ebenfalls zur Alimentenbevorschussung gerechnet. Alimentenhilfe: Staatliche Hilfe zur Sicherstellung von Unterhaltsbeiträgen. Sie umfasst das Alimenteninkasso und die Alimentenbevorschussung. Alimenteninkasso: Der Staat übernimmt das Inkasso von bevorschussten Unterhaltsbeiträgen für Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch von nicht bevorschussten Unterhaltsbeiträgen für Kinder und Erwachsene (Ehegattenalimente). Armut: Als arm gelten jene Menschen, die bei Berücksichtigung aller verfügbaren materiellen und immateriellen Ressourcen eine als Armutsgrenze bezeichnete Ausstattung mit Ressourcen unterschreiten. Für gewöhnlich wird dabei von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) oder der Bezugsberechtigung für EL ausgegangen. Armutsquote: Zahl der auf Grund einer bestimmten Armutsgrenze als arm eingestuften Personen im Verhältnis zur Wohnbevölkerung. Ausgesteuerte: Erwerbslose Personen, deren Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf Grund der langen Dauer ihrer Arbeitslosigkeit erschöpft ist. Bedarfsabhängige Sozialleistungen / Bedarfsleistung: Sozialleistungen im Rahmen der sozialen Sicherheit, die vom persönlichen Bedarf an finanziellen Ressourcen zur Deckung des Existenzminimums abhängig sind. Bedarfsleistungen setzen eine individuelle Bedarfsabklärung bzw. Bedarfsrechnung voraus. Bedürftigkeit: Haushalte sind bedürftig, wenn sie die notwendigen Mittel für den Lebensunterhalt nicht vollumfänglich selbst aufbringen können. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL): Im Rahmen der AHV/IV-Gesetzgebung des Bundes gewährte Zusatzleistungen zur AHV/IV an bedürftige Rentner/-innen. Es handelt sich um eine bedarfsabhängige Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Existenzminimum: Je nach Leistung werden verschiedene Existenzminima verwendet. Für die Sozialhilfe gelten die Richtlinien der SKOS, für die Zusatzleistungen zur AHV/IV die Existenzminima der Sozialversicherungen. Gemeindezuschüsse: Von ca. 5 der 171 Gemeinden im Kanton Zürich gewährte Zusatzleistungen zur AHV/ IV an bedürftige Rentner/-innen zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen des Bundes und den kantonalen Beihilfen. Es handelt sich um eine bedarfsabhängige Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Kantonale Beihilfen (BH): Vom Kanton Zürich gewährte Zusatzleistungen zur AHV/IV an bedürftige Rentner/-innen zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen des Bundes. Es handelt sich um eine bedarfsabhängige Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Kleinkinder-Betreuungsbeiträge: Den Eltern, welche sich persönlich der Be-
7 treuung ihres bis zu zwei Jahre alten Kindes widmen wollen, aber aus wirtschaftlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind, werden finanzielle Beiträge gewährt. Es handelt sich um eine kantonale, bedarfsabhängige Sozialleistung. SKOS-Richtlinien: Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe zuhanden der Sozialhilfeorganisationen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie der Organisationen der privaten Sozialhilfe. Diese Richtlinien gelten im Kanton Zürich als Grundlage für die Bemessung der Sozialhilfe. Soziale Sicherheit: Das System der sozialen Sicherheit umfasst alle Massnahmen öffentlicher oder privater Institutionen mit dem Ziel, allen Personen einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten und sie vor sozialen Risiken zu schützen. Nicht unter diesen Begriff fallen Leistungen auf Grund individueller Vereinbarungen und solcher, die eine gleichwertige Gegenleistung voraussetzen. Sozialhilfe: Umfasst alle bedarfsabhängigen finanziellen Unterstützungsleistungen sowie Beratungsund Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit der Existenzsicherung, so weit diese nicht durch die Sozialversicherungen geregelt sind. Im Weiteren fallen darunter alle Massnahmen zur Verhinderung von Armut und zur Reintegration von bedürftigen Personen. Sozialhilfe im engen Sinne: Leistungen, die im Rahmen der kantonalen Sozialhilfegesetze erbracht werden. Sie werden unabhängig von der Ursache nach dem Bedarfsprinzip ausgerichtet. Sozialhilfe im weiteren Sinne: Dazu werden neben der Sozialhilfe gemäss der kantonalen Sozialhilfegesetzen auch alle risiko- und gruppenspezifischen bedarfsabhängigen Leistungen gerechnet (im Kanton Zürich sind dies: Zusatzleistungen zur AHV/ IV, Alimentenbevorschussung und Kleinkinder- Betreuungsbeiträge). Sozialhilfeleistungen: Finanzielle Unterstützungen, aufgrund der kantonalen Sozialhilfegesetze. Es handelt sich i.d.r. um eine unspezifische, nicht an eine bestimmte Ursache von Bedürftigkeit gebundene, bedarfsabhängige Leistung. Wir sprechen hier auch von Sozialhilfe im engen Sinne oder von allgemeiner Sozialhilfe. Sozialversicherungen: Staatlich geregelte Leistungssysteme, die bestimmte, genau definierte Risiken absichern, wobei es in den meisten Fällen um einen Ausgleich für den Erwerbsausfall geht. Typische Merkmale der Sozialversicherungen sind das Obligatorium für die Bevölkerung oder gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistungen, keine Gewinnorientierung, Elemente einer Umverteilung zu Gunsten einkommensschwacher Bevölkerungskreise sowie die Beteiligung des Staates an den Kosten. Unterversorgung: Nichterreichen von Mindeststandards in zentralen Lebensbereichen wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Arbeit, soziale Kontakte. Working Poor: Erwerbstätige Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgrenze liegt (gemäss SKOS-Richtlinien). Als erwerbstätig gilt eine Person, die mindestens einer Stunde Erwerbsarbeit pro Woche nachgeht (internationler Standard) ein Erwerbseinkommen und ein Haushaltseinkommen über null aufweist und zwischen 2 und 59 Jahre alt ist. Man unterscheidet zwischen Vollzeit-Working Poor, bei denen der Erwerbsgrad des
8 gesamten Haushalts mindestens 9% einer Vollzeitstelle (=36 Arbeitsstunden pro Woche) entspricht und Teilzeit- Working Poor, deren Haushalte einen niedriegen Erwerbsgrad aufweisen. Zusatzleistungen zu AHV/IV Es sind dies bedarfsabhängige Sozialleistungen an bedürftige AHV/IV Rentner/-innen. Dazu gehören die Ergänzungsleistungen (EL) auf der Ebene der Bundes, die kantonalen Beihilfen und die von einem Teil der Zürcher Gemeinden gewährten Gemeindezuschüsse.
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