Arbeitsschutz als gesamtverbandliche Aufgabe

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1 Arbeitsschutz als gesamtverbandliche Aufgabe 58. Tagung der Justitiare und Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes vom September 2014 in Bad Zwischenahn Peter Maßbeck Beauftragter für den gesamtverbandlichen Arbeitsschutz

2 Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes: Generalsekretariat Verband der Schwesternschaften 19 Landesverbände 482 Kreisverbände ca hauptamtliche Mitarbeiter ca aktive Bereitschaftsmitglieder 2 Unfallkassen 3 Berufsgenossenschaften Folie 2

3 Gesamtverbandlicher präventiver Arbeitsschutz Meldepflicht BGW UK-Bund meldepflichtig nicht meldepflichtig Arbeitsunfälle Gesamt meldepflichtig nicht meldepflichtig Wegeunfälle Gesamt meldepflichtig nicht meldepflichtig Berufskrankheiten Gesamt Meldepflichtig nicht meldepflichtig Gesamt Gesamt Folie 3 Fallzahlen ohne Bayern

4 Die Unfallkasse des Bundes ist zuständig für: Ehrenamtliche Rettungsdienst Suchdienst Blutspende Verwaltung Die Kosten hierfür trägt die: Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Inneren Folie 4

5 Zuständigkeit der UK-Bund bezüglich Arbeitsschutz und Prävention Ist zuständige Behörde nach Arbeitsschutzgesetz 21 (5) Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Inneren Nimmt die Aufgaben der Prävention wahr nach Sozialgesetzbuch VII 115 (3) Bundesdienststellen Stiftungen Bereiche des DRK Bundesdienststellen Stiftungen In deren Auftrag handelt bezüglich Arbeitsschutz und Prävention Unfallkasse des Bundes Vortrag DRK-GS P. Stolp August 2014

6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG Grundsätze der Prävention R Dokumentation (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten. (2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen. 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach 2 Absatz 1 erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus: Einer systematischen Feststellung und Bewertung von relevanten Gefährdungen und der Ableitung entsprechender Maßnahmen. Folie 6

7 Aufbau des Deutschen Roten Kreuzes: Generalsekretariat Verband der Schwesternschaften 19 Landesverbände 482 Kreisverbände Folie 7

8 Struktur des präventiven Arbeitsschutzes im DRK Blutspendewesen Fachkraft f. Arbeitssicherheit Beauftragter Arbeitsschutz Kreisverband Fachkraft f. Arbeitssicherheit Landesverband Kreisverband Fachkraft f. Arbeitssicherheit Generalsekretariat Beauftragter Arbeitsschutz Kreisverband Fachkraft f. Arbeitssicherheit Beauftragter Arbeitsschutz digitalisiert Landesverband Kreisverband Fachkraft f. Arbeitssicherheit Beauftragter Arbeitsschutz Unfallkasse des Bundes schriftlich Landesverband Kreisverband Fachkraft f. Arbeitssicherheit Folie 8 Beauftragter Arbeitsschutz Arbeits- bzw. Beratungsverhältnis Unfallmeldung Analyseergebnisse und Empfehlungen Maßnahmen veranlassen

9 Folie 9

10 Aufbereitung der meldepflichtigen Unfälle des DRK für die Jahre 2012 und 2013 Folie 10

11 Erhebungsjahr 2012 meldepflichtige Unfälle 500 UK-Bund 800 BGW Folie 11 n = bis 20 Jahre bis 30 Jahre 31 bis 40 Jahre bis 50 Jahre 51 bis 60 Jahre bis 65 Jahre über 65 Jahre n = bis 20 Jahre 21 bis 30 Jahre 31 bis 40 Jahre 41 bis 50 Jahre 51 bis 60 Jahre 61 bis 65 Jahre über 65 Jahre

12 UK-Bund 2012 u Gesamt DRK ohne Bayern n = 1306 meldepflichtige Unfälle = Arbeitsausfalltage = Ø 31,44 Tage 2013 n = 1533 meldepflichtige Unfälle = Arbeitsausfalltage = Ø 29,14 Tage Folie 12

13 UK-Bund 2012 u Gesamt DRK ohne Bayern n = 1306 meldepflichtige Unfälle = Arbeitsausfalltage = Ø 31,44 Tage 2013 n = 1533 meldepflichtige Unfälle = Arbeitsausfalltage = Ø 29,14 Tage Folie 13

14 Gesamtverbandlicher präventiver Arbeitsschutz Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 14

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