Recht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformen für Freiberufler K. Finck
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- Benedict Kolbe
- vor 8 Jahren
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1 Rechtsformen für Freiberufler K. Finck
2 Inhalt 1. Haftung und Rechtsform 2. Steuer 3. Zusammenfassung
3 Haftung und Rechtsform Recht, Steuern, Wirtschaft.
4 Risiko Persönliche Haftung Mittel zur Risikoreduzierung: - Rechtsform - Versicherung - Vertragsgestaltung 4
5 Rechtsformvergleich Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Was sind Personengesellschaften? Was sind Kapitalgesellschaften? Wodurch unterscheiden sie sich?
6 Rechtsformvergleich Personengesellschaften: GbR Partnerschaftsgesellschaft (mbb) ohg KG GmbH & Co. KG Atypisch stille Gesellschaft
7 Rechtsformvergleich Kapitalgesellschaften (= juristische Personen): GmbH / UG (haftungsbeschränkt) AG Genossenschaft
8 Partnerschaftsgesellschaft - Die Rechtsform nur für Freiberufler Voraussetzungen: Nur für Angehörige freier Berufe, 1 Abs. 1 PartGG Schriftlicher Partnerschaftsvertrag, 3 Abs. 1 PartGG Für bestimmte Berufe: Abschluss und Unterhalten einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung Verwendung der Bezeichnung und Partner oder Partnerschaft zusätzlich zu mindestens einem Namen der Gesellschafter und den Berufsbezeichnungen, 2 Abs. 1 PartGG Eintragung im Partnerschaftsregister
9 Partnerschaftsgesellschaft - Die Rechtsform nur für Freiberufler Folge: Haftungsbeschränkung bei Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf die mit der Bearbeitung eines Auftrags befassten Partner, 8 Abs. 2 PartGG. Diese haften jedoch für derartige Schäden weiterhin persönlich und unbegrenzt. Weiterhin volle persönliche Haftung aller Partner für sonstige Verbindlichkeiten der Partnerschaft, 8 Abs. 1 PartGG
10 Die Spezial-Rechtsform für bestimmte Freiberufler - die PartmbB Voraussetzungen: Bislang nur vorgesehen für verkammerte Architekten + Beratende Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Abschluss und Unterhalten einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung Verwendung der Bezeichnung PartmbB bzw. andere allg. verständliche Abkürzung zusätzlich zum Namen
11 Die Spezial-Rechtsform für bestimmte Freiberufler - die PartmbB Folge: Keine Haftung der bearbeitenden Partner mehr für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung, 8 Abs. 3 PartGG (ausgenommen Vorsatz) Aber: Innenregress ausschließen! Weiterhin volle persönliche Haftung aller Partner für sonstige Verbindlichkeiten der Partnerschaft, 8 Abs. 1 PartGG
12 Steuer Recht, Steuern, Wirtschaft.
13 Steuerliche Behandlung GbR: Keine Gewerbesteuerpflicht, keine Bilanzierung, USt nach vereinnahmten Entgelten GmbH & Co. KG: Gewerbesteuerpflicht (anrechenbar) + Bilanzierung + USt nach vereinbarten Entgelten (ab Umsatz über EUR) Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH: Gewerbesteuerpflicht + Bilanzierung + UST nach vereinbarten Entgelten (ab Umsatz über EUR + Körperschaftsteuer
14 Steuerliche Behandlung Partnerschaft und PartmbB: Normalerweise: Haftungsbeschränkung führt zur Gewerbesteuerpflicht Aber bei Partnerschaft und PartmbB nur Beschränkung der Haftung für berufliche Fehler, daher weiterhin freiberufliche Tätigkeit. Somit: Keine Gewerbesteuerpflicht! Keine Bilanzierungspflicht! Keine Sollversteuerung bei der Ust (unabhängig von Höhe des Umsatzes)!
15 Steuern bei Gründung am Beispiel der PartmbB Ausgangsrechtsform: - GbR - einfache Partnerschaftsgesellschaft - GmbH & Co. KG Kein Anfall von Steuern, da nur Änderung des Rechtskleids, die Identität der Personengesellschaft bleibt bestehen. (Anders bei Einbringung der Gesellschaftsanteile an der alten Gesellschaft in eine neu gegründete PartmbB)
16 Zusammenfassung Recht, Steuern, Wirtschaft.
17 GbR PartG PartGmbB GmbH Unbeschränkte Haftung Selbst nur für eigene Berufsfehler (und alle Verbindlichkeiten) PartGmbB für Berufsfehler (selbst für alle Verbindlichkeiten) Haftungsbeschränkung Personengesellschaft Personengesellschaft Personengesellschaft Juristische Person Flexible Gewinnverteilung Flexible Gewinnverteilung Flexible Gewinnverteilung keine flexible Gewinnverteilung Keine Publizitätspflicht Keine Publizitätspflicht Keine Publizitätspflicht Publizitätspflicht EÜR oder Bilanz EÜR oder Bilanz EÜR oder Bilanz Bilanz Freiberufliche Einkünfte Freiberufliche Einkünfte Freiberufliche Einkünfte Gewerbliche Einkünfte Keine Gewerbesteuer Keine Gewerbesteuer Keine Gewerbesteuer Gewerbesteuer Keine Körperschaftsteuer Keine Körperschaftsteuer Keine Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer USt nach vereinnahmten Entgelten USt nach vereinnahmten Entgelten USt nach vereinnahmten Entgelten USt nach vereinbarten Entgelten
18 Zum Schluss noch eine Besonderheit für (Beratende) Ingenieure: PartGmbB GmbH GmbH & Co. KG PartGmbB für Berufsfehler (selbst für alle Verbindlichkeiten) Haftungsbeschränkung Haftungsbeschränkung Personengesellschaft Juristische Person Personengesellschaft Flexible Gewinnverteilung keine flexible Gewinnverteilung Flexible Gewinnverteilung Keine Publizitätspflicht Publizitätspflicht Publizitätspflicht EÜR oder Bilanz Bilanz Bilanz Freiberufliche Einkünfte Gewerbliche Einkünfte Gewerbliche Einkünfte Keine Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer Keine Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer Keine Körperschaftsteuer USt nach vereinnahmten Entgelten USt nach vereinbarten Entgelten USt nach vereinbarten Entgelten
19 Zum Schluss noch eine Besonderheit für (Beratende) Ingenieure: GbR PartG Unbeschränkte Haftung Selbst nur für eigene Berufsfehler (und alle Verbindlichkeiten) Personengesellschaft Personengesellschaft Flexible Gewinnverteilung Flexible Gewinnverteilung Keine Publizitätspflicht Keine Publizitätspflicht EÜR oder Bilanz EÜR oder Bilanz Freiberufliche Einkünfte Freiberufliche Einkünfte Keine Gewerbesteuer Keine Gewerbesteuer Keine Körperschaftsteuer Keine Körperschaftsteuer GbR PartG
20 Kontakt Finck Althaus Sigl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Nußbaumstr München Tel: 089/ Fax: 089/
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