Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
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- Karsten Hafner
- vor 8 Jahren
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1 Bei diesem Preisblatt für das Jahr 2015 handelt es sich um Prognosewerte (nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG). Wir behalten uns vor, die Entgelte vor dem 1. Januar 2015 anzupassen; die jeweils aktuellen Entgelte sind im Internet verfügbar. Die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH betreibt das Stromverteilungsnetz von Rüsselsheim und stellt es auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung allen Kunden und Einspeisern für die Nutzung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zur Verfügung. Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Stadtwerke Mainz Netze GmbH. Alle Preise sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für die Mehrbelastungen, die sich aus dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG), der 19 StromNEV-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-Novelle sowie der AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV jeweils i. V. m. 9 KWK-G ergeben. Abweichungen vom genannten Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH. Ihre Ansprechpartner für Fragen der Netznutzung: Claudia Groß (Tel.: / ), Mail: claudia.gross@stadtwerke-ruesselsheim.de Eggbert Jockel (Tel.: / ), Mail: eggbert.jockel@stadtwerke-ruesselsheim.de An- und Abmeldungen der Netznutzung erfolgen unter stromedifact.energieversorgung@stadtwerke-ruesselsheim.de Übersicht: Preisblatt 1 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 4 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität Preisblatt 5 Entgelte für Blindstrom Preisblatt 6 Entgelte inkl. Kommunalrabatt Preisblatt 7 Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messeinrichtungen Preisblatt 8 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Preisblatt 9 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG-Novelle Preisblatt StromNEV-Umlage Preisblatt 11 AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV Preisblatt 12 Konzessionsabgaben Preisblatt 13 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Preisblatt 14 Dienstleistungen Preisblatt 15 Mehr- und Mindermengen Preisblatt 16 Grund- und Ersatzversorgung
2 Preisblatt 1 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Jahresleistungspreissystem system für Entnahme mit Leistungsmessung < 2500 h/a >= 2500 h/a Mittelspannung* (MS) 3,00 /kw 2,70 52,01 /kw 0,74 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 3,40 /kw 3,30 67,10 /kw 0,75 Niederspannungsnetz (NS) 4,10 /kw 3,82 75,46 /kw 0,97 * Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, so erhöht sich der Arbeits - und um jeweils 2,0 %. 2 Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis /a Niederspannung (NS) 18,00 /a 3,74 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,07 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,07 Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung 3 Monatspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung /kw und Monat Mittelspannung* (MS) 8,67 /kw u. Monat 0,74 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 11,18 /kw u. Monat 0,75 Niederspannungsnetz (NS) 12,58 /kw u. Monat 0, zzgl. Steuern, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen Seite 2 von 7
3 Preisblatt 4 Entgelte für system für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität 4 system für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a Mittelspannung* (MS) 29,23 /kw 35,07 /kw 40,92 /kw Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 33,17 /kw 39,80 /kw 46,44 /kw Niederspannungsnetz (NS) 40,01 /kw 48,02 /kw 56,02 /kw Preisblatt 5 Entgelte für Blindstrom 5 Blindstrom Entnahme für Blindstrom cos ϕ < 0,9 induktiv Kapazitiv ct/kvarh ct/kvarh mit Leistungsmessung 0,97 ct/kvarh 0,97 ct/kvarh Preisblatt 6 Entgelte inkl. Kommunalrabatt 6 Jahresleistungspreissystem system für Entnahme mit Leistungsmessung < 2500 h/a >= 2500 h/a Kommunalrabatt NS-Kunden mit Leistungsmessung 3,69 /kw 3,44 67,96 /kw 0,87 Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis /a Kommunalrabatt NS-Kunden ohne Leistungsmessung 16,20 /a 3, zzgl. Umsatzsteuer 6 zzgl. Steuern, Abgaben und gesetzlichen Zuschlägen Seite 3 von 7
4 Preisblatt 7 Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Messeinrichtungen 7 mit Leistungsmessung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung Mittelspannung (MS) 182,50 /a 564,20 /a 144,00 /a Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 182,50 /a 258,00 /a 144,00 /a Niederspannungsnetz (NS) 182,50 /a 258,00 /a 144,00 /a Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 56,20 /a 30,00 /a Wird ein Telefonanschluss nicht vom Kunden bereitgestellt, beantragt die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH einen Telefonanschluss oder setzt eine Telekommunikationskomponente ein. Hierfür wird ein Aufpreis in Höhe von zurzeit 13,50 /Monat in Rechnung gestellt. ohne Leistungsmessung Entgelte bei allen Vorgangsarten Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Messung 4,20 /a 8,40 /a 16,80 /a 50,40 /a Abrechnung 12,00 /a 24,00 /a 48,00 /a 144,00 /a ohne Leistungsmessung Entgelte für Messstellenbetrieb bei allen Vorgangsarten Eintarifzähler Zweitarifzähler Smart Meter (elektronischer Haushaltsstromzähler) Schaltgerät Wandler 7,75 /a 11,00 /a 22,00 /a 13,00 /a 30,00 /a 7 zzgl. Umsatzsteuer Seite 4 von 7
5 Preisblatt 8 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 8 Die Mehrkosten, die sich aus dem Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vom 19. März 2002 ergeben, werden den Netznutzungsentgelten hinzugerechnet. Letztverbrauchergruppe A: Aufschlag bei einer Jahresarbeit < kwh/a Letztverbrauchergruppe B: Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a Letztverbrauchergruppe C: Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a bis kwh/a oberhalb kwh/a bis kwh/a oberhalb kwh/a Preisblatt 9 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f Abs. 5 EnWG i. V. m. 9 KWK-G 9 Letztverbrauchergruppe A: Aufschlag bei einer Jahresarbeit < kwh/a Letztverbrauchergruppe B: Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a Letztverbrauchergruppe C: Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a bis kwh/a oberhalb kwh/a bis kwh/a oberhalb kwh/a 8 9 zzgl. Umsatzsteuer Seite 5 von 7
6 Preisblatt StromNEV-Umlage i. V. m. 9 KWK-G 10 Letztverbrauchergruppe A: Aufschlag bei einer Jahresarbeit < kwh/a Letztverbrauchergruppe A+: Aufschlag bei einer Jahresarbeit zwischen kwh/a und kwh/a Letztverbrauchergruppe A++: Aufschlag bei einer Jahresarbeit Letztverbrauchergruppe B : zwischen kwh/a und kwh/a Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a oberhalb kwh/a Letztverbrauchergruppe C : Aufschlag bei einer Jahresarbeit > kwh/a oberhalb kwh/a Preisblatt 11 AbLaV-Umlage nach 18 Abs. 1 AbLaV i. V. m. 9 KWK-G 11 Aufschlag alle Letztverbrauchergruppen Preisblatt 12 Konzessionsabgaben 12 Den Entgelten wird die Konzessionsabgabe hinzugerechnet. Die Konzessionsabgaben richten sich auf der Grundlage des Konzessionsvertrags mit der Stadt Rüsselsheim für das Netzgebiet nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom in der jeweiligen Fassung und werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet zzgl. Umsatzsteuer Seite 6 von 7
7 Preisblatt 13 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Sperrung im Auftrag des Lieferanten (ohne Leistungsmessung) bis 15:30 Uhr 131,40 Brutto Sperrung im Auftrag des Lieferanten (ohne Leistungsmessung) nach 15:30 Uhr 202,80 Brutto Sperrung im Auftrag des Lieferanten (mit Leistungsmessung) Nach Aufwand Preisblatt 14 Dienstleistungen 13 Unterjährige Ablesung durch die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH je Ablesung 30,00 13 zzgl. Umsatzsteuer Preisblatt 15 Mehr- und Mindermengen Die Vergütung und das Entgelt für den Mengenausgleich von synthetischen Lastprofilen erfolgen je Kunde für die im Abrechnungszeitraum (Jahresabrechnung) ermittelten Mengen. Die Preisermittlung erfolgt auf Basis der monatlichen Base- und Peakpreise nach den von der European Energy Exchange (EEX) veröffentlichten Spotmarktindices, gewichtet mit der Abnahmestruktur der Standardlastprofilkunden. Abrechnungsrelevant ist der Durchschnittspreis des Abrechnungszeitraumes, in der Regel der vergangenen 12 Monate. Preisblatt 16 Grund- und Ersatzversorgung * Die Grund- und Ersatzversorgung von Kunden in Rüsselsheim und seinen Stadtteilen erfolgt durch den örtlichen Grundversorger eprimo GmbH. Es gilt hierbei der jeweils gültige Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung der eprimo GmbH. * Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden, d.h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) oder für den einen Jahresverbrauch von kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Ersatzversorgung liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Stromversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Seite 7 von 7
Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH.
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