Entsorgungsfachbetrieb

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1 Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: Institut für Umwelttechnik Dr. Kühnemann & Partner GmbH 1.2 Straße: Prinzenstraße 10 A 1.3 Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Hannover 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): ZZCT Das Zertifikat beinhaltet 9 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ) Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) 1 bis 9 ) Das Zertifikat ist gültig bis zum Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Entsorgungsbetriebe Lübeck 4.2 Straße: Malmöstraße Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): Registergericht: 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) 6. Prüfungsdatum: 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: Name: Uffelmann-Haase Vorname: Barbara 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 8. Ausstellungsdatum: 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: Name: Dr. Kühnemann Vorname: Burkhard 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): Seite 1 von 24 zu ZZCT

2 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Entsorgungsfachbetriebe Lübeck 1.2 Straße: Malmöstraße Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Sammeln und Befördern von Abfällen A03T A03T Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 2 von 24 zu ZZCT

3 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Seite 3 von 24 zu ZZCT

4 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Abfallwirtschaftszentrum Lübeck Mechanisch-Biologische- Abfallbehandlungsanlage 1.2 Straße: Raabrede Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): A A Biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer erfasst, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 Tonnen oder mehr je Tag, 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 4 von 24 zu ZZCT

5 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Abfälle a. n. g. Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle aus der Alkoholdestillation für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle a. n. g. Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten Seite 5 von 24 zu ZZCT

6 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Wasserklärung brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle biologisch abbaubare Abfälle andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Siedlungsabfälle a. n. g. Seite 6 von 24 zu ZZCT

7 Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Abfallwirtschaftszentrum Lübeck Biomassewerk 1.2 Straße: Raabrede Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): A A A Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag - Zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr - Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 75 Tonnen oder mehr je Tag - Erzeugung von Brennstoff 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 7 von 24 zu ZZCT

8 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Abfälle aus der Forstwirtschaft für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Rinden- und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rinden- und Holzabfälle Verpackungen aus Holz Holz nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Seite 8 von 24 zu ZZCT

9 Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Abfallwirtschaftszentrum Lübeck Zwischenlager 1.2 Straße: Raabrede Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): A03H Zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abf#ällen con Recyclinghöfen in Containern sowie auf Halden und Mieten 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 9 von 24 zu ZZCT

10 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfälle aus der Forstwirtschaft Halden-/Mieten- und * * * * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte Halden-/Mieten- und * * * * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe * * Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.b. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten * * gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle a. n. g. Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen biologisch abbaubare Abfälle Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Halden-/Mieten- und Seite 10 von 24 zu ZZCT

11 Anlage 5 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Abfallwirtschaftszentrum Lübeck Deponie Niemark 1.2 Straße: Raabrede Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Deponierung von Abfällen A03A Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 11 von 24 zu ZZCT

12 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen * * Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus Kühlkolonnen Calciumhydroxid feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unbearbeitete Schlacke feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Schlämme und Filterkuchen Seite 12 von 24 zu ZZCT

13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Teilchen und Staub Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Teilchen und Staub feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Teilchen und Staub Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. Glasfaserabfall Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub verworfene Formen Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 13 von 24 zu ZZCT

14 * * * * * * * * * gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Metall Verpackungen aus Glas anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten spitze oder scharfe Gegenstände (außer ) spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 14 von 24 zu ZZCT

15 * Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verglaste Abfälle nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Sandfangrückstände Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Wasserklärung Schlämme aus der Dekarbonatisierung Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern Eisenmetalle Nichteisenmetalle Glas Mineralien (z.b. Sand, Steine) feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas Metalle Boden und Steine Straßenkehricht Abfälle aus der Kanalreinigung Seite 15 von 24 zu ZZCT

16 Anlage 6 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Wertstoffhof Niemark 1.2 Straße: Raabrede Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Zeitweiliges Lagern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen A Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 16 von 24 zu ZZCT

17 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Verpackungen aus Metall * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bremsflüssigkeiten gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Papier und Pappe Bekleidung Lösemittel Säuren Laugen Fotochemikalien Pestizide Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Sperrmüll SG 2, 4 und 5 Seite 17 von 24 zu ZZCT

18 Anlage 7 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Wertstoffhof St. Lorenz 1.2 Straße: Schwartauer Allee Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen A Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 18 von 24 zu ZZCT

19 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Verpackungen aus Metall * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bremsflüssigkeiten gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Papier und Pappe Bekleidung Lösemittel Säuren Laugen Fotochemikalien Pestizide Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Sperrmüll SG 2, 4 und 5 Seite 19 von 24 zu ZZCT

20 Anlage 8 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Wertstoffhof Altstadt 1.2 Straße: Kanalstraße Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen A Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 20 von 24 zu ZZCT

21 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Verpackungen aus Metall * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bremsflüssigkeiten gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Papier und Pappe Bekleidung Lösemittel Säuren Laugen Fotochemikalien Pestizide Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Sperrmüll SG 2, 4 und 5 Seite 21 von 24 zu ZZCT

22 Anlage 9 zum Zertifikat mit der Nummer ZZCT / Name des Entsorgungsfachbetriebs Entsorgungsbetriebe Lübeck 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Wertstoffhof Herrenwyk 1.2 Straße: Möllerung Staat: DE Bundesland: SH Postleitzahl: Ort: Lübeck 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen A Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 22 von 24 zu ZZCT

23 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Verpackungen aus Metall * * * * * * * * * * * * * * * * * * Verbundverpackungen Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Papier und Pappe Glas Bekleidung Textilien Lösemittel Säuren Laugen Fotochemikalien Pestizide Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Metalle biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle SG 2, 4 und 5 Seite 23 von 24 zu ZZCT

24 Sperrmüll Seite 24 von 24 zu ZZCT

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