Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B
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- Linda Gärtner
- vor 5 Jahren
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1 Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ist an die Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus Block I: Zulassung zur Abiturprüfung Block II: Abiturprüfung
2 Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 1. Schritt: Vier Voraussetzungen werden geprüft: Pflichtbelegungen gemäß 28 APO-GOSt B Belegung von mindestens 38 anrechenbaren Kursen (30 GK und 8 LK) kein Kurs mit null Punkten in den Fächern mit Belegungsverpflichtung Feststellung der Defizite bei den Wertungskursen: Kurse: maximal 7 Defizite, darunter höchstens 3 in den LK Kurse: maximal 8 Defizite, darunter höchstens 3 in den LK
3 Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 2. Schritt: Wertungskurse Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (27 GKs und 8 LKs), darunter die Pflichtbedingungen: Teil A: 4 Kurse Deutsch 4 Kurse einer durchgehend belegten Fremdsprache (auch neue Fremdsprache) 2 Kurse Kunst / Literatur / Musik / Chor / Orchester (COR bzw. ORC: nur 2 zusammenhängende Halbjahre möglich) 4 Kurse einer durchgehend belegten Gesellschaftswissenschaft 2 Kurse Geschichte (falls nicht schon in 4. enthalten)
4 Fortsetzung Wertungskurs-Pflichtbedingungen: 2 Kurse Sozialwissenschaften (Zusatzkurs in Q2) 2 Kurse Religion (Religion deckt nicht die Pflicht zur 4 Kurse Mathematik Gesellschaftswissenschaft ab!) 4 Kurse einer durchgehend belegten Naturwissenschaft (Biologie / Chemie / Physik) beide Kurse aus Q2 des Schwerpunkt bildenden Faches (2.Fremdsprache oder 2.Naturwissenschaft bzw. Informatik) Im Teil A sind das schon 30 Pflicht-Wertungskurse für alle.
5 Schritt 2 Fortsetzung Block I: Zulassung zur Abiturprüfung Teil B: Alle Kurse der vier Abiturfächer sind wertungspflichtig und müssen zu den Kursen aus Teil A hinzugenommen werden, falls sie dort noch nicht enthalten sind. Teil C: Nur für Schüler/innen mit nur einer Fremdsprache in der SI: Die beiden Kurse aus Q 2 der in EF neueinsetzenden Fremdsprache sind wertungspflichtig, wenn man in der SI nur eine Fremdsprache hatte. Teil D: Wenn noch keine 35 Kurse festgelegt sind, müssen weitere Kurse ausgewählt werden, bis 35 Kurse in die Wertung kommen.
6 Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 3. Schritt Addition der Punkte in den 35 Kursen zu einer Gesamtpunktzahl P. Leistungskurspunkte zählen dabei doppelt, Grundkurse einfach. 4. Schritt Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 35 Pflichtkursen: Division der Punktzahl P aus Schritt 3 durch S = 43 (27 GK + 2 x 8 LK) Diese durchschnittliche Punktzahl wird zur Ermittlung des vorläufigen Gesamtergebnisses E 1 im Block I mit 40 multipliziert: E 1 = (P : S) x 40 P = Punkte, die in den eingebrachten Kursen der Qualifikationsphase erzielt wurden S = Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der Kurse ), wobei LKs hier auch doppelt gezählt werden
7 Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 5. Schritt (Optimierung; erfolgt automatisch!) Wenn es weitere anrechenbarer Kurse gibt, die über der bisher ermittelten durchschnittlichen Punktzahl liegen, addiert man die Punkte des besten Kurses zur bisherigen Gesamtpunktzahl bei 35 Kursen und berechnet die neue durchschnittlichen Punktzahl, jetzt mit S = 44. Dieser Schritt wird wiederholt, falls es erneut bessere Kurse gibt. S wird dabei entsprechend erhöht! Maximal sind 5 weitere Kurse möglich, da insgesamt maximal 40 anrechenbare Kurse eingebracht werden können. 6. Schritt Ermittlung der endgültigen Gesamtpunktzahl für die Zulassung unter nochmaliger Anwendung der Formel: E 1 = (P : S) x 40 Für die Zulassung muss die Gesamtpunktzahl in Block I mindestens 200 sein. Es können höchstens 600 Punkte erreicht werden.
8 Block II: Abiturprüfung Die Abiturprüfung findet in vier Fächern statt: - in beiden Leistungskursfächern als Abiturklausur (AB 1 + 2) - in zwei Grundkursfächern (AB 3 Klausur; AB 4 mündliche Prüfung) Jede Prüfungsnote wird fünffach gewertet. Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Im Abiturbereich können höchstens 300 Punkte erreicht werden. Weiterhin ist die sogenannte Innenbindung zu beachten: In mindestens zwei Prüfungsfächern, darunter mindestens einem Leistungskursfach, müssen jeweils mindestens 25 Punkte bei 5-facher Wertung erreicht werden, d.h glatte Vier.
9 Block II: Abiturprüfung Die Gesamtpunktzahl aus Block I wird mit der Gesamtpunktzahl aus Block II addiert. Anhand der folgenden Tabelle kann die Abitur-Durchschnittsnote ermittelt werden. Das Verwaltungsprogramm ermittelt automatisch die günstigste Variante der einzubringenden Kurse.
10 In Kurzform: Die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt, wenn - mindestens 30 anrechenbare GK und 8 LK belegt wurden (Also aufpassen, dass kein belegungspflichtiger Kurs mit 0 Punkten endet.) - nicht mehr als 7 (bzw. 8) Defizite, davon maximal 3 LKs, bei (bzw ) Wertungskursen vorliegen - mindestens 200 Punkte für die Zulassung aus der Q-Phase erreicht sind In den Abiturprüfungen müssen bei fünffacher Wertung - insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht werden - in mindestens 2 Prüfungsfächern, davon mindestens 1 LK, jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden (Innenbindung)
11 Die Abiturprüfung Am Stufenbrett hängt ab der Q2.1 ein Terminplan für das Abitur aus. Am Ende der Q2.2 erfolgt die Zulassung zur Abiturprüfung. Auf dem Zulassungsschein ist der bisherige Punktestand im Block I ersichtlich. Zuerst kommen die zentralen Abiturklausuren im 1. bis 3.Abiturfach. Eventuell schon kurz nach den Nachschreibterminen zum Abitur erfolgt die mündliche Prüfung im 4.Abiturfach. In der Regel gibt es mehrere Prüfungstage. Der Prüfungsplan wird am Stufenbrett veröffentlicht. Die Prüfungsnote erhält man am selben Tag.
12 Die Abiturprüfung An einem festgesetzten Informationstag werden die Ergebnisse der Abiturklausuren und der erreichte Zwischenstand im Abitur mitgeteilt. An diesem Tag erfährt man auch, ob das Abitur bereits bestanden ist oder ob noch mündliche Nachprüfungen angesetzt werden. Es gibt Abweichungsprüfungen, wenn man in der Klausur um mehr als 3,75 Punkte von der Vornote abgewichen ist. Die Vornote ist der arithmetische Mittelwert der 4 Halbjahresnoten in dem Fach. Bestehensprüfungen werden angesetzt, wenn man noch nicht genug Punkte erreicht hat oder die Innenbindung nicht erfüllt ist oder das Bestehen anderweitig gefährdet ist. Nach der Information hat man auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung im 1.-3.Abiturfach zu melden, um seinen Abitur-Durchschnitt zu verbessern. Bei einer Nachprüfung muss man sich unbedingt gleich nach der Information individuell beraten lassen.
13 Sonstiges Festlegung des 3. und 4. Abiturfaches: - spätestens in der ersten Woche der Q 2.1 Freiwillige Wiederholung: - begründeten Antrag vor der Zeugniskonferenz stellen - Grund muss die Gefährdung des Bestehens des Abiturs sein - am Ende von Q1.2: neue LK-Wahl möglich am Ende von Q2.1 oder Q2.2: eventuell problematisch Abiturdaten-Abfragebogen für das Abiturzeugnis: - Klärung von Namen, speziell mehreren Vornamen - Religionszugehörigkeit - einzelne Kurse, die nicht auf dem Zeugnis erscheinen sollen: nur wenn nicht belegungs- oder wertungspflichtig!
14 Fachhochschulreife (FHR) - schulischer Teil erstmals Ende der Q1 möglich - Bedingungen auf der Webseite des Ministeriums als Merkblatt - Bescheinigung nur, wenn man ohne Abitur abgeht - volle FHR in NRW erst zusammen mit einem gelenkten Praktikum oder einer abgeschlossenen Lehre - FHR-Zeugnis stellt die zuständige Bezirksregierung aus! - nur zeitlich begrenzt möglich - unbedingt bei der Bezirksregierung, den geplanten Fachhochschulen und deren Bundesland informieren Die volle Fachhochschulreife ist nicht Sache des Gymnasiums!
15 Wir wünschen euch allen viel Erfolg - und schöne Ferien!
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