Artenschutzfachliche Begutachtung von Gehölzen

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1 Artenschutzfachliche Begutachtung von Gehölzen Bauherr: Gutachter: Objekt: Vorhaben: Tag der Begehung: Anhöck & Keller Massivbau GmbH, Kalkreiße 16, Erfurt Friedhelm Hensen, Dipl.Biol. Frank Eichhorn hensen Büro für Naturschutz Cospudener Straße 2 in MarkkleebergZöbigker, Tel / , Fax / Internet: info@hensennaturschutz.de Grundstückskomplex An der Kuhle in Markkleeberg Fällung von Gehölzen Inhalt 1. Vorwort Aufgabenstellung 2. Untersuchungsmethode 3. Untersuchungsergebnis 4. Handlungsempfehlung und Ersatzbedarf 5. Empfehlung für die weitere Vorgehensweise Fotodokumentation 1. Vorwort Aufgabenstellung Im Zuge der geplanten Aufstellung eines BPlans für das Gebiet Kuhle in Markkleeberg wurden sämtliche auf dem Grundstück vorhandenen Gehölze artenschutzfachlich untersucht. Anliegen der vorliegenden Artenschutzfachlichen Gehölzbegutachtung ist es, den Forderungen des 44, Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG im Zuge der geplanten Fällung gerecht zu werden. Hierbei wird festgestellt, a) ob Brut oder Lebensstätten von gem. 7, Abs. 2 BNatSchG besonders oder streng geschützten Tierarten an den zu untersuchenden Gehölzen oder in deren unmittelbarem Umfeld existieren oder b) ob ein dringender Verdacht darüber besteht oder c) ob die Existenz solcher Arten auszuschließen ist und d) ob Eigenschaften von Höhlenreichen Einzelbäumen gem. 26 SächsNatschG vorliegen. Sollten a) oder b) zutreffen, kann sich die Notwendigkeit weiterer gutachterlicher Aufwendungen ergeben, welche nicht Gegenstand dieses Gutachtens sind. Jedoch werden Vorschläge für den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf unterbreitet. Seite 1 von 8

2 2. Untersuchungsmethode Die Gehölze wurden am aus der Nähe und aus größerer Entfernung aus mindestens drei Richtungen in Augenschein genommen, um mögliche Tierquartierstrukturen wie Nester von Frei oder Höhlenbrütern bzw. Quartierhöhlen, insbesondere von Fledermäusen, und Totholz bewohnende Käferarten im Stammbereich zu ermitteln. Ebenso wurde das Umfeld der Bäume im Traufbereich hinsichtlich möglicher Besiedlungen untersucht. Die Begutachtung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. 3. Untersuchungsergebnis An folgenden untersuchten Gehölzen wurden relevante Strukturen ermittelt: Baum Befund Nr. Höhlenreicher Einzelbaum Vorschlag für gem. 26 SächsNatSchG Ersatzbedarf bei Fällung 43 zweistämmiger Ahorn mit Meisenkasten zwischen den Stämmen; Kasten alt und Öffnung aufgehackt 72 Ulme mit Spalten in Seitenast oqe, daneben Weißdorn ohne Nr. mit Spalten oqe 73 Esche mit Höhlenansatz oqe 82 Ahorn mit Meisenkasten Kasten umhängen oder 1 Kleinvogelnistkasten 86 Ahorn mit mehreren Höhlenansätzen oqe 109 Mehrstämmige Pappel mit großer Spalthöhle im Stamm mit pot. QE für Fledermäuse, Höhle am Stammfuß mit oqe (Prädationsdruck), Spalten unter loser Rinde oqe und Fraßgängen des Weidenbohrers (Cossus cossus)oqe ja 1 Fledermausflachkasten 115 mehrstämmige Weide mit mehreren ausgefaulten Fraßgängen des Weidenbohrers (Cossus cossus) mit pot. QE für Fledermäuse ja 1 Fledermausrundkasten 149 Apfel mit Höhle im Stamm mit pot. QE für Fledermäuse und Höhle in Seitenast mit pot. QE für Kleinvögel ja 1 Fledermausrundkasten 1 Kleinvogelnistkasten ohne mehrstämmige Weiden zwischen Nr. 112 und 113 mit mehreren Nr. (A) ausgefaulten Fraßgängen des Weidenbohrers mit pot. QE für Fledermäuse ja 1 Fledermausrundkasten ohne Apfel neben Nr. 149 mit ausgefaultem Astloch oqe Nr. (B) ohne Birne auf Grundstück 63h an Hohe Straße mit Höhle im Stamm mit Nr. (C) pot. QE für Fledermäuse 1 Fledermausrundkasten ohne Pflaume auf Grundstück 63i mit Höhle im Stamm oqe Nr. (D) Abkürzungen: QE Quartiereigenschaft; oqe ohne Quartiereigenschaft Seite 2 von 8

3 4. Handlungsbedarf und Ersatzmaßnahmen Soweit Fällungen der untersuchten Gehölze vorgesehen sind, ist Folgendes zu beachten: 1. Beachtung des 39 Abs. 5 BNatSchG zum Schutz sämtlicher Brutvogelarten (keine Fällungen von Gehölzen zwischen 01. März und 30. September). Ist dies nicht möglich, muss eine artenschutzfachliche Fällbetreuung durchgeführt werden. Diese beinhaltet eine Vorortbegehung unmittelbar vor Baubeginn, um sicherzustellen, dass keine aktuellen Nester von der Baufeldfreimachung betroffen sind. Sollten aktuelle Bruten festgestellt werden, ist mit der zuständigen Naturschutzbehörde die weitere Vorgehensweise abzustimmen (z. B. Sicherung des Brutstandortes bis zum Ausfliegen der Brut). 2. Vorabkontrolle der Bäume mit den Nr. (vgl. Liste oben) 109, 115, 149, A und C auf anwesende Fledermäuse. Können aktuelle Besiedlungen nicht sicher ausgeschlossen werden, wird eine artenschutzfachliche Fällbetreuung empfohlen., um eventuell anwesende Tiere bergen und in unkritische Bereiche umsetzten zu können. 3. Für verloren gehende Quartiere sollten die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen an geeigneten Bäumen im Umfeld umgesetzt werden. Um eine kontinuierliche Funktionsfähigkeit der Quartiere zu gewährleisten, wird empfohlen, die Quartiere bereits vor Fällung der Gehölze zu realisieren. 5. Schlussfolgerung und Empfehlungen Um den Anforderungen des Naturschutzrechtes gerecht zu werden und um einen geregelten Baubeginn zu ermöglichen, wird folgendes vorgeschlagen: 1. Das vorliegende Gutachten der zuständigen Naturschutzbehörde vorzulegen. Bei Fällung von Bäumen mit Quartierstrukturen ein Antrag auf Befreiung nach 67 BNatSchG von den Verboten des 44 Abs. 1 BNatSchG (Zerstörung von Lebensstätten geschützter Arten) und einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach 26 Abs. 4 SächsNatSchG von den Verboten des 26 Abs. 1 und 2 bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. 2. Die Fällung auf Grundlage des Bescheids der Naturschutzbehörde durchzuführen. 3. Werden während der Fällung bisher nicht erkannte Besiedlungen geschützter Arten gefunden, sind die Arbeiten zu unterbrechen und der weitere Fortgang des Vorhabens mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. MarkkleebergZöbigker, den gez. Friedhelm Hensen gez. Frank Eichhorn Seite 3 von 8

4 Fotodokumentation Nr. 43 alter Meisenkasten Nr. 72 Spalt an Seitenast Weißdorn neben Nr. 72 Spalt an Stamm Nr. 73 Höhlenansatz am Stamm Seite 4 von 8

5 Nr. 82 Meisenkasten Nr. 86 Höhlenansatz Nr. 109 große Spaltenhöhle am Stamm Nr. 109 ausgefaulte Weidenbohrerfraßgänge Seite 5 von 8

6 Nr. 109 Spalten unter loser Rinde an Totholzast Nr. 109 Höhle am Stammfuß Nr. 115 ausgefaulte Fraßgänge Weidenbohrer (Bsp.) Nr. 115 ausgefaulte Fraßgänge Weidenbohrer (Bsp.) Seite 6 von 8

7 Nr. 149 Höhle in Seitenast Nr. 149 große Höhle im Stamm Nr. A Fraßgänge Weidenbohrer (Bsp.) Nr. A Fraßgänge Weidenbohrer (Bsp.) Seite 7 von 8

8 Nr. B ausgefaultes Astloch Nr. C Höhle im Stamm Nr. D Höhle im Stamm Seite 8 von 8

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