Betreutes Wohnen für Senioren in Kamenz Betreuungsvertrag

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1 Caritasverband Oberlausitz e.v. Betreutes Wohnen für Senioren in Kamenz Betreuungsvertrag Zwischen dem Caritasverband Oberlausitz e.v. vertreten durch: - im nachfolgenden "Dienstleister" genannt und Herrn / Frau / Fräulein Kamenz, - im nachfolgenden "Bewohner" genanntwird ein Vertrag über Dienstleistungen des "Betreuten Wohnens" auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 1 Präambel Betreutes Wohnen ist ein Wohnen mit Service für Senioren und Behinderte. Es sichert ein bedarfsgerechtes Wohnen für die genannte Personengruppe. Das selbständige Wohnen ist verbunden mit einem Dienstleistungsangebot. Betreuung und Vermittlung der notwendigen Hilfen werden innerhalb des Wohnbereiches angeboten. Seite 1 von 8

2 Die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Bewohner ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen sowie der als Anlage beigefügten Entgeltregelung. 2 Leistungen des Dienstleisters Die in der Wohnanlage angebotenen sozialen Dienstleistungen werden durch den Dienstleister bereitgestellt oder vermittelt. Der Dienstleister ist nach Maßgabe dieses Vertrages verpflichtet, Angebote und Leistungen unter Beachtung der jeweils geltenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien auf Wunsch allen Bewohnern zur Verfügung zu stellen. Der Dienstleister ist berechtigt, andere Dienstleistungsanbieter in die Arbeit einzubeziehen und ganz oder teilweise mit der Durchführung von Dienstleistungsangeboten zu beauftragen. Die sozialen Dienstleistungen werden an den Bedürfnissen der Bewohner orientiert und an die steigenden Notwendigkeiten angepaßt. Sie beinhalten technische, hauswirtschaftliche, pflegerische und soziale Hilfeleistungen und sind in ein aufeinander abgestimmtes System von Grundservice und Wahlservice aufgeteilt. Der Dienstleister erbringt Leistungen als : ~ Grundservice Paket 1 ~ Grundservice Paket 2 ~ Wahlservice Die Leistungen des Grundservice Paket 1 erbringt der Dienstleister ohne Erhebung eines Entgeltes. Für Angebot und Leistung des Grundservice Paket 2 erhält der Serviceanbieter von den Bewohnern der Wohnanlage ein pauschales Entgelt. Dieses Betreuungsentgelt ist in jedem Fall, d.h. auch bei Nichtinanspruchnahme des Grundservice zu bezahlen. Die Leistungen des Wahlservice werden individuell gewählt und abgerechnet. Erklärtes Ziel des Dienstleisters ist es, dem Bewohner zu ermöglichen, auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in seiner Wohnung leben zu können, solange dies vom gesundheitlichen und pflegerischen Standpunkt aus realisierbar ist. Seite 2 von 8

3 3 Leistungen 1. Grundservice Paket 1 Der Grundservice Paket 1 umfaßt: Sprechstunden durch geeignete Fachkräfte für allgemeine und individuelle Auskünfte und Beratungen in Fragen sozialer Dienste sowie des täglichen Lebens Beratung in Fragen sozialer Dienste, sowie des täglichen Lebens - Hilfe bei Problemen und Krisen Hilfe und Beratung in Behördenangelegenheiten Schaffung und Vermittlung von Begegnungsmöglichkeiten der Bewohner Angebot von kulturellen Veranstaltung in der Wohnanlage 2. Grundservice Paket 2 Vermittlung einer Notrufbereitschaft (Tag und Nacht besetztes Notruf System) Übernahme der monatlichen Kosten für Die Notrufbereitschaft in Höhe von 20 DM Sprechstunden durch geeignete Fachkräfte für allgemeine und individuelle Auskünfte und Beratungen in Fragen sozialer Dienste sowie des täglichen Lebens Vermittlung von pflegerischen Diensten bei Bedarf Vermittlung ärztlicher Hilfen Verständigung von Angehörigen in Notsituationen auf Wunsch Kooperation mit Ärzten Beschaffung ärztlich verordneter Medikamente Hilfe und Beratung in Behördenangelegenheiten Schaffung und Vermittlung von Begegnungsmöglichkeiten der Bewohner Information und Beratung pflegender Angehöriger Information über kulturelle Veranstaltungen in der Stadt Vermittlung von Dienstleistungsangeboten im Wohnumfeld Angebot von kulturellen Veranstaltung in der Wohnanlage 3. Wahlservice Wahlleistungen können individuell von allen Bewohnern der Wohnanlage in Anspruch genommen werden. Angebotene Wahlleistungen sind u.a. : Seite 3 von 8

4 wöchentlicher Einkaufservice Anlieferung (Transportleistung) der Mittagsmahlzeit kleinere Botengänge Begleitung bei Arztbesuchen / Behörden Begleitung bei Spaziergängen Vermittlung von Fahrdiensten Vorlesen Kontrolle der Wohnung bei Abwesenheit des Bewohners (z.b. Reisen, Krankenhausaufenthalt) in angemessenem Rahmen Pflege der Pflanzen bei Abwesenheit der Bewohner Die Bewohner erhalten gegen Entrichtung eines Kostenbeitrages Gelegenheit zur Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen (Feiern, Festveranstaltungen etc.) Darüber hinaus erhalten die Bewohner Gelegenheit zur Teilnahme an externen Gemeinschaftsveranstaltungen (Fahrten, Besuche etc.) ebenfalls gegen besonderes Entgelt. 4. Grund- und Behandlungspflege Grund- und Behandlungspflege erfolgt entsprechend gesondertem Pflegevertrag mit der Caritas-Sozialstation, Haydnstraße 8, Kamenz oder einem anderen durch den Bewohner frei wählbaren Pflegedienst. 4 Vergütung der Serviceleistungen 1. Grundservice Paket 1 Die Leistungen des Grundservice Paket 1 erbringt der Dienstleister ohne Erhebung eines Entgeltes. 2. Grundservice Paket 2 Für Angebot und Leistung der sozialen Dienste des Grundservice Paket 2 erhält der Dienstleister vom Bewohner monatlich ein pauschales Entgelt. Dieses beträgt: für einen Einpersonenhaushalt 120 DM für jede weitere im Haushalt lebende Person 60 DM. Seite 4 von 8

5 Nach derzeitiger Rechtslage fällt aufgrund der Gemeinnützigkeit des Betreuers keine Mehrwertsteuer an. Der Bewohner ermächtigt den Dienstleister widerruflich, das von ihm zu entrichtende Entgelt aufgrund dieses Vertrages bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos durch Lastschrift einzuziehen. 3. Leistungen des Wahlservice Für die Leistungen des Wahlservices erhält der Dienstleister bzw. Dienstleister von den Leistungsempfängern ein zusätzliches Entgelt. Sofern es sich hierbei um häusliche Pflegeleistungen ( 36 SGB XI) sowie ergänzende Maßnahmen der Tages- und Nachtpflege ( 41 SGB XI) sowie der Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) handelt, können diese in der Regel direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Sonstige Leistungen werden dem Leistungsempfänger direkt in Rechnung gestellt. Die Höhe dieses Entgeltes richtet sich nach der jeweils geltenden Entgeltregelung des Dienstleisters und der tatsächlichen Inanspruchnahme. Entsprechend beigefügtem Leistungskatalog werden diese Leistungen individuell mit jedem Bewohner auf Wunsch vereinbart. 5 Pflegebedürftigkeit Erklärtes Ziel des Dienstleisters ist es, den Aufenthalt in der Wohnung auch im Falle der eintretenden Pflegebedürftigkeit, bei Krankheit und Behinderung zu gewährleisten. Gepflegt wird grundsätzlich in der Wohnung. Für den Fall, daß die volle Versorgung in der Wohnung wegen der besonderen Art oder Dauer der Pflegebedürftigkeit oder aus einem anderen wichtigen Grund nach ärztlichem Zeugnis nicht sichergestellt werden kann, unterstützt der Dienstleister den Bewohner auf Wunsch bei der Suche nach einer anderweitig geeigneten und dem Gesundheitszustand angemessene Unterkunft und Versorgung. 6 Änderung des Dienstleistungsangebotes - Sonderkündigungsrecht Umfang und Art der Dienstleistung werden nicht unveränderlich festgelegt. Der Dienstleister kann Art und Umfang der Dienstleistungen angemessen verändern, sofern konzeptionelle oder methodische Fortschritte in der Seite 5 von 8

6 Organisation und Leistung der Dienste eine Veränderung notwendig erscheinen lassen. Der Dienstleister gibt Änderungen der Art oder des Umfanges an Leistungen 4 Wochen vor Beginn den Bewohner schriftlich bekannt. Ist der Bewohner mit diesen Veränderungen nicht einverstanden, kann er diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der geplanten Veränderungen kündigen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. 7 Vertragsdauer Das vorliegende Vertragsverhältnis beginnt am unbestimmte Zeit abgeschlossen. und ist auf Der Vertrag endet mit dem Tod des Bewohners. 8 Kündigung Der Bewohner kann den Service- und Betreuungsvertrag mit Ende des Mietverhältnisses, spätestens jedoch am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Monats schriftlich kündigen. Das beidseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Der Dienstleister kann den Service- und Betreuungsvertrag nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Betrieb der Wohnanlage eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder seiner Art verändert wird und die Fortsetzung des Vertrages für den Dienstleister eine unzumutbare Härte bedeuten würde, nach ärztlichem Zeugnis der Gesundheitszustand des Bewohners sich so verändert hat, daß eine sachgerechte Betreuung in der Wohnanlage unmöglich geworden ist, der Bewohner seine vertraglichen Pflichten schuldhaft gröblich verletzt, sodaß dem Dienstleister eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann Seite 6 von 8

7 9 Datenschutz Der Dienstleister sichert zu, die ihm bekannt werdenden Informationen über den Bewohner und seine Lebensumstände ausschließlich im Rahmen des ihm übertragenen Auftrages zu verwenden. Der Bewohner gestattet die Weitergabe von Daten an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. 10 Haftung Der Dienstleister haftet nicht für Leistungen Dritter, die durch seine Vermittlung erbracht werden. Der Dienstleister haftet auch nicht für Ausfälle oder andere technische Mängel der Geräte. 1 1 Änderungen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 12 Salvatorische Klausel Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben hiervon die übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich jedoch, anstelle der unwirksamen Regelung eine inhaltlich möglichst nahekommende wirksame Regelung zu vereinbaren. Seite 7 von 8

8 Kamenz, den Dienstleister Kamenz, den Bewohner Bewohner EINZUGSERMÄCHTIGUNG Hiermit ermächtige ich, den Caritasverband Oberlausitz e.v. widerruflich, die zu entrichtende Vergütung zum Betreuungsvertrag (Betreuungspauschale) bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos Nummer: Bankleitzahl: Bankinstitut: durch Lastschrift einzuziehen. Kamenz, den Unterschrift Seite 8 von 8

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