R+V Betriebskrankenkasse
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- Hennie Eberhardt
- vor 5 Jahren
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1 ein Portal der Kassensuche GmbH Mitglied werden bei der R+V Betriebskrankenkasse In vier Schritten zu Ihrer neuen Krankenkasse So wechseln Sie: 1. Bevor Sie die Vorteile Ihrer neuen Krankenkasse genießen können, müssen Sie zunächst Ihre alte Krankenkasse kündigen. Das ist einfach, problemlos und sicher. Und: keine Sorge Ihre neue Krankenkasse nimmt Sie in jedem Falle auf, denn dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, wenn Sie lang gesetzlich krankenversichert waren. Ein Musterkündigungsschreiben finden Sie auf der letzten Seite. Füllen Sie dieses bitte aus geht auch am Bildschirm und unterschreiben es. Dann ab in einen Umschlag und per Post an Ihre jetzige Krankenkasse. Die Anschrift finden Sie auch auf unserer Website. 2. Warten Sie auf die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse. In der Zwischenzeit füllen Sie bitte den Original-Mitgliedsantrag Ihrer neuen Krankenkasse auf der nächsten Seite dieses PDFs aus und unterschreiben ihn. 3. Sobald die Kündigungsbestätigung eingetroffen ist, schicken Sie diese bitte zusammen mit Ihrem santrag direkt an uns wir kümmern uns um alles Weitere. Und so können Sie uns Ihren Antrag zukommen lassen: Kassensuche GmbH Zentraler Antragsservice Vilbeler Landstraße Frankfurt 4. Sie erhalten in der Regel zwei Wochen vor Beginn Ihrer von Ihrer neuen Krankenkasse eine Eingangsbestätigung mit weiteren Infos oder auch gleich die sbestätigung. Ab jetzt genießen Sie alle Vorteile Ihrer neuen Krankenkasse. So einfach geht das. Hinweise: Privatversicherte sollten vor einer Kündigung unbedingt vorab mit der Gesetzlichen Krankenkasse klären, ob ein Wechsel überhaupt möglich ist. Bei Antragstellung über die Kassensuche GmbH wird dieser von der Krankenkasse eine Rückmeldung über den Antragstand bzw. das Zustandekommen des Antrags gegeben. Datenschutz: Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten sorgfältig und verantwortungsvoll um. Mehr Infos auf Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter
2 Beitrittserklärung Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Rückantwort R+V Betriebskrankenkasse Wiesbaden oder per Fax: INTERNE STATISTISCHE DATEN: Agentur-Nr. (6-stellig): zusätzl. MA: Name, Vorname: Unterschrift: Ich möchte Mitglied werden ab Persönliche Angaben Herr Frau Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße/Hausnr.: PLZ/Wohnort: Telefonnr.: Steueridentifikationsnr.: (Ich erteile meine Zustimmung zur Datenübermittlung nach 10 Abs. 2a EStG. Die SteuerID-Nr. kann von der R+V BKK bei den Finanzbehörden angefordert werden.) Rentenversicherungsnr.: Falls keine Rentenversicherungsnummer vorliegt, bitte angeben: Geburtsname: Sozialversicherungsausweis bestellen: Geburtsort: Ja (ich habe noch keinen) Nein (bereits vorhanden) Staatsangehörigkeit: Ich bin Arbeitnehmer/in Arbeitgeber ist mit mir verwandt/verschwägert bzw. mein/e Lebenspartner/in Ja Nein Ich beginne eine Ausbildung ein FSJ/FÖJ einen Bundesfreiwilligendienst ab: (Nichtzutreffendes bitte streichen) Arbeitgeber: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Tel.: Fax.: Ich bin hauptberuflich selbstständig als: Einzelunternehmer/in Mitunternehmer/in einer Gesellschaft (Name und Rechtsform, z.b. GmbH, OHG) Ich bin freiwillig versichert als Ich beziehe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung/habe Rente beantragt seit/ab dem: Ich erhalte Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Pension). Ich beziehe Leistungen von der Agentur für Arbeit seit dem: ALG I ALG II Ich bin Student/in an einer Fach-/Hochschule (Bitte Bescheinigung beifügen). Ich bin Künstler/Publizist (Bitte Bescheid der Künstlersozialkasse beifügen). Ich war in den letzten 18 Monaten versichert bei Krankenkasse u. Sitz: Versicherungsbeginn: Versicherungsende: pflichtversichert/freiwillig versichert WICHTIG: Kündigungsbestätigung bitte familienversichert beilegen (entfällt bei heriger privat versichert, als oder bei heriger privater Beamter Selbstständiger (Bitte Gewerbeabmeldung beifügen) Krankenversicherung). Sonstiges: Ich war im Ausland versichert (Bitte Nachweise über den Krankenversicherungsschutz beifügen). Mein/e Ehegatte / in u./o. meine Kinder sollen bei der R+V Betriebskrankenkasse familienversichert werden: Nein Ja Ich bin damit einverstanden, dass die R+V BKK die erforderlichen Versichertendaten zur Leistungserbringung im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung an die R+V Krankenversicherung AG weiterleitet. Sofern ich bei der R+V Krankenversicherung AG eine private Zusatzversicherung abgeschlossen habe, bin ich auch damit einverstanden, dass die R+V BKK die erforderlichen Versichertendaten zum Zwecke der Kostenerstattung an die R+V Krankenversicherung AG weiterleitet. Mein vorstehendes Einverständnis gilt auf Widerruf und kann jederzeit durch mich oder einen schriftlich Bevollmächtigten unter Wahrung der Schriftform widerrufen werden. Ort/Datum Unterschrift Die Angaben sind zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse erforderlich. Sie werden aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches erhoben und auf Datenträger gespeichert. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Grundsätzlich beginnt mit der in der Betriebskrankenkasse auch der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
3 Vorname Name des Mitglieds KV-Nummer Fragebogen für die Aufnahme in die Allgemeine Angaben des Mitglieds Ich bin/war her im Rahmen einer eigenen versichert bei im Rahmen einer Name der Krankenkasse krankenversichert Familienstand: ledig verheiratet getrennt lebend geschieden seit verwitwet seit Eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG (in diesem Fall sind die Angaben unter der Rubrik Ehegatte zu machen) Anlass für die Aufnahme in die : Beginn meiner Geburt des Kindes Heirat Beendigung der vorherigen eigenen des Angehörigen Sonstiges: Beginn der : Bei Rückfragen bin ich tagsüber unter der Telefon-Nr.: zu erreichen (freiwillige Angabe). Meine -Adresse lautet: (fre willige Angabe). Angaben zu Familienangehörigen Ganz wichtig: Nachfolgende Daten sind grundsätzlich nur für solche Angehörigen erforderlich, die bei uns familienversichert werden sollen. Abweichend hiervon benötigen wir einzelne Angaben zu Ihrem Ehegatten / Lebenspartner auch dann, wenn bei uns ausschließlich die für Ihre Kinder durchgeführt werden soll. In diesem Fall sind neben den allgemeinen Angaben die Informationen zur Versicherung des Ehegatten / Lebenspartners und sofern der Ehegatte / Lebenspartner versichert und mit den Kindern verwandt ist zu seinem Einkommen notwendig; hierbei sind die Einnahmen zwingend durch Einkommensnachweise zu belegen und Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bei den Angaben zu den Einkünften unberücksichtigt zu lassen. Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Durchführung der bei unterschiedlichen Krankenkassen rechtlich unzulässig ist. Stellen Sie deshalb bitte mit Ihren Angaben sicher, dass eine doppelte ausgeschlossen ist. Allgemeine Angaben zu Familienangehörigen Name* * Fügen Sie bitte eine Heiratsurkunde bzw. einen Abstammungsnachweis bei, wenn Ihr Ehegatte / Lebenspartner bzw. Ihre Kinder einen anderen Namen haben und Sie diese Unterlagen nicht schon vorgelegt haben. Vorname Geschlecht (m = männlich, w = weiblich, x = unbestimmt) (m) (w) (x) (m) (w) (x) (m) (w) (x) (m) (w) (x) Geburtsdatum ggf. Mitglied abweichende Anschrift Verwandtschaftverhältnis des Mitglieds zum Kind (* Die Bezeichnung leibliches Kind ist auch bei Adoption zu verwenden) Ist der Ehegatte mit dem Kind verwandt? (Bitte nur beim fehlenden Verwandtschaftsverhältnis ankreuzen) leibliches Kind* Stiefkind Enkel Pflegekind leibliches Kind* Stiefkind Enkel Pflegekind (nein) (nein) (nein) leibliches Kind* Stiefkind Enkel Pflegekind
4 Angaben zur letzten herigen oder zur weiter bestehenden Versicherung der Familienangehörigen Die herige Versicherung endete am: bestand bei: (Name der Krankenkasse) Art der herigen Versicherung: Sofern zuletzt eine bestand, Name und Vorname der Person, aus deren die abgeleitet wurde Die herige Versicherung besteht weiter bei: (Name der Krankenkasse / Krankenversicherung Sonstige Angaben zu Familienangehörigen Angaben zur Vergabe einer Krankenversichertennummer für familienversicherte Angehörige Eigene Rentenversicherungsnummer (RV-Nr.) Die folgenden Angaben werden nur dann benötigt, wenn noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde. Geburtsname Geburtsort Geburtsland Staatsangehörigkeit Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn sich das Einkommen meiner o. a. Angehörigen verändert (z. B. neuer Einkommensteuerbescheid bei selbstständiger Tätigkeit) oder diese Mitglied einer (anderen) Krankenkasse werden. Selbstständige Tätigkeit liegt vor Ja Ja Ja Ja Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit (monatlich) Bitte Kopie des aktuellen Einkommensteuerbescheides beifügen. Bruttoarbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung (monatlich) Gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Betriebsrente, ausländische Rente, sonstige Renten (monatlicher Zahlbetrag) Sonstige regelmäßige monatliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (z. B. Bruttoarbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen) Schulbesuch / Studium (Bitte bei Kindern ab 23 Jahren Schul- oder Studienbescheinigung beifügen) Wehrdienst oder gesetzlicher geregelter Freiwilligendienst (Bitte Dienstzeitbescheinigung beifügen) Ort, Datum Unterschrift des Mitglieds ggf. Unterschrift der Familienangehörigen Mit der Unterschrift erkläre ich, die Zustimmung der Familienangehörigen zur Abgabe der erforderlichen Daten erhalten zu haben. Bei getrennt lebenden Familienangehörigen reicht die Unterschrift des Familienangehörigen aus. Datenschutzhinweis ( 67a Abs. 3 SGB X): Damit wir die beurteilen können, ist Ihr Mitwirken nach 10 Abs. 6, 289 SGB V erforderlich. Die Daten sind für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses ( 10, 284 SGB V, 7 KVLG 1989, 25 SGB XI) zu erheben. Freiwillige Angaben zu Kontaktdaten werden ausschließlich für Rückfragen zu Ihrem Versicherungsverhältnis verwendet.
5 Informationen zur Wer kann Leistungen in Anspruch nehmen? Familienversicherte können ab Vollendung des 15. Lebensjahres selbst Anträge auf Leistungen stellen. Nimmt der gesetzliche Vertreter die Interessen wahr, ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Familienversichert sind der Ehegatte oder Lebenspartner* und die Kinder. Als Kinder gelten auch Enkel, sowie Stiefkinder, die das Mitglied überwiegend unterhält. Welche Voraussetzungen gelten? Die Familienangehörigen: halten sich gewöhnlich in Deutschland auf. sind nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse. sind nicht versicherungsfrei (Ausnahme: geringfügige Beschäftigungen) bzw. von der Versicherungspflicht befreit. sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig. haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das 415 ** monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 450. Zum Gesamteinkommen zählen u. a. Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Werbungskosten und Abschreibungen sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden berücksichtigt. Kinder sind grundsätzlich zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Die kann jedoch auch nach Überschreiten der Altersgrenze erhalten bleiben, und zwar zum: 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht beschäftigt oder selbstständig tätig ist. 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ein ökologisches Jahr oder einen europäischen Freiwilligendienst ableistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Wehr-/Zivil/Bundesfreiwilligendienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die um diesen Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus. Auch andere gesetzliche Dienste, wie z. B. der Entwicklungsdienst, können sich unter bestimmten Voraussetzungen verlängernd auf die auswirken. Reichen Sie bitte eine Bescheinigung über Art und Dauer des Dienstes ein. Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, besteht die ohne Altersgrenze. Wichtig ist auch, dass die Behinderung während der eingetreten und von nicht absehbarer Dauer ist. Denken Sie dabei an eine entsprechende ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie des Behindertenausweises. Bitte beachten Sie, dass wir bei Namensungleichheit eine Kopie der entsprechenden Urkunde benötigen. Wann endet die? Die endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen, auch rückwirkend, spätestens mit dem Ende der. Endet die Versicherung des Mitglieds und deshalb auch die, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein nachgehender Leistungsanspruch für längstens einen Monat. Es gelten folgende Besonderheiten: Die ist ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner* versichert ist und ihr/sein regelmäßiges Gesamteinkommen 4.687,50 ** monatlich übersteigt. Ist der mit dem Kind verwandte Ehegatte Arbeitnehmer und bestand bereits am eine private Krankenversicherung, gilt die geringere Grenze von 4.237,50 **. Darüber hinaus muss das Gesamteinkommen regelmäßig höher sein als das des Mitglieds. Wo besteht die? Sind Vater, Mutter oder Lebenspartner* Mitglieder verschiedener Krankenkassen/Pflegekassen, besteht ein Wahlrecht. Sie entscheiden dann, bei welcher Kasse die Kinder familienversichert sind.
6 Zusammenarbeit Die R+V BKK ist darauf angewiesen, dass ihre Versicherten bei der Durchführung der mitwirken. Bitte teilen Sie uns daher alle Änderungen mit, die sich auf die auswirken können. Dazu gehören z. B. der Beginn einer eigenen, jede Änderung des Familienstandes oder des Einkommens. Dies ist umso wichtiger, als dass die R+V BKK per Gesetz verpflichtet ist, die auch rückwirkend zu beenden, wenn die Voraussetzungen für diese nicht vorgelegen haben. Bedenken Sie bitte, dass Sie sich mit Ihrer Unterschrift verpflichten, uns Änderungen ohne Zeitverzug anzuzeigen. Insofern können Sie bei verspäteter Anzeige keinen Vertrauensschutz gegen eine Aufhebung des Versicherungsschutzes geltend machen! * Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ** Werte gelten für das Kalenderjahr 2016
7 An Bisherige Krankenkasse Straße, Hausnummer PLZ Ort Meine Versichertennummer: Kündigung meiner Sehr geehrte Damen und Herren, ich kündige hiermit meine in der Kranken- und Pflegeversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir dies innerhalb der nächsten 14 Tage. Meine Adresse ist: Name Straße, Hausnummer PLZ Ort Von Rückwerbeversuchen, Anrufen oder persönlichen Besuchen bitte ich abzusehen! Mit freundlichen Grüßen Datum Unterschrift
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