Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 27. Oktober 2017 II B - GR / (920) 2925
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- Silvia Fuchs
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1 Berlin, den 27. Oktober (920) 2925 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Titel Rückzahlungen von Zuwendungen Vorgang: 19. Sitzung des Hauptausschusses am 20. Oktober 2017 In seiner o. g. Sitzung hat der Hauptausschuss beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 2. Lesung übergreifend in allen Einzelplänen zu allen Titeln Rückzahlungen von Zuwendungen die dort gemachten Prognosen zu erläutern. Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der zur Kenntnis und sieht den Beschluss als erledigt an. Hierzu wird berichtet: Die hat die erforderlichen Angaben zur Beantwortung des Auftrages durch eine Umfrage bei den Senatsverwaltungen zusammengetragen (siehe anliegende Tabelle). Hierbei wurde auf Grundlage des Haushaltsplanentwurfs / eine Liste analog der dargestellten Haushaltsjahre erstellt. Anschließend wurde dann jeweils die Prognose der Planjahre im Vergleich zum Ist 2016 erläutert. In Vertretung K l a u s F e i l e r Anlage.: 1/1
2 , , , ,0 Die Höhe möglicher Rückzahlungen von Zuwendungen ist schwer vorherzusagen. Unter Orientierung der Ist-Werte der vergangenen Jahre wurde im Interesse einer realistischen Veranschlagung lediglich ein Merkansatz von veranschlagt (Ist 2016: ,2 Euro; Ist 2015: 5.235,9 Euro) (1070) (1040) (1090) , , , ,0 Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden hier auch die Rückzahlungen von Zuwendungen aus ESF- und EFRE-Mitteln im Ergebnis aus externen Wirtschaftsprüfungen vereinnahmt. Jedoch ist die Höhe möglicher Rückzahlungen von Zuwendungen schwer vorherzusagen und nicht steuerbar. Unter Orientierung der durchschnittlichen Ist-Werte der letzten Jahre wurde im Interesse einer realistischen Veranschlagung ein Ansatz von je Euro veranschlagt (Ist 2016: ,6 Euro; Ist 2015: ,1 Euro; Ist 2014: ,6 Euro). Der Ausschuss WissForsch beabsichtigt mit einem Änderungsantrag die Anhebung der Ansätze / von je Euro auf je Euro. Für 2017 prognostiziert die Senatskanzlei Einnahmen von rd Euro. Von daher erscheint die beabsichtigte Anhebung der Ansätze auf Euro möglich , , , ,0 Unter Orientierung der durchschnittlichen Ist-Werte der letzten Jahre wurde im Interesse einer realistischen Veranschlagung ein Ansatz von je Euro veranschlagt (Ist 2016: ,5 Euro; Ist 2015: ,8 Euro). 0, , , ,0 Die Höhe möglicher Rückzahlungen von Zuwendungen ist schwer vorherzusagen. Unter Orientierung des Ist 2016 von 0 Euro wurde lediglich ein Merkansatz von Euro veranschlagt , , , ,0 Der Titel wurde im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2014 aufgrund eines aktuellen Falles eingerichtet und anschließend ab 2016 mit Merkansatz i. H. v Euro für evtl. auftretende weitere Fälle im Haushalt veranschlagt. Seit 2014 sind jährlich Einnahmen in nicht vorhersehbarer Höhe geflossen. Aufgrund der seit 2016 erhöhten Mittel für Zuwendungen durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt kann davon ausgegangen werden, dass die Einnahmen zukünftig regelmäßig über dem Merkansatz liegen werden. Grundlage für die Ansatzbildung in der Haushaltsplanung 2020/2021 wird daher die Höhe der Einnahmen aus Rückzahlungen in den Jahren 2017 und (Ist Stand : ,63 Euro) werden. Konkrete Einnahmeerwartungen liegen derzeit nicht vor , , , ,0 Das Aufkommen bei diesem Titel ist nicht verlässlich prognostizierbar, da Zuwendungsrückzahlungen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z. B. dem tatsächlichen Mittelbedarf oder dem Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung. Höhere Einnahmen sind derzeit für / nicht ersichtlich , , , ,0 Der Titel wurde i. R. d. Haushaltswirtschaft 2015 aufgrund eines aktuellen Falles eingerichtet und anschließend ab 2016 mit Merkansatz für evtl. auftretende weitere Fälle im Haushalt veranschlagt. In 2016 und 2017 sind keine Einnahmen erfolgt. Konkreten Einnahmeerwartungen liegen derzeit nicht vor , , , ,0 Moderate Anpassung des Ansatzes, da es sich um nicht steuerbare Einnahmen handelt; Ist : ,43 Euro , , , ,0 Moderate Fortschreibung des bisherigen Ansatzes, da es sich um nicht steuerbare Einnahmen handelt; Ist : ,87 Euro , , , ,0 Moderate Anpassung des Ansatzes an das durchschnittliche Ist der vergangenen Jahre, da es sich um nicht steuerbare Einnahmen handelt; Ist : ,13 Euro Seite 1 von 4
3 , , , ,0 Das hohe Ist 2016 resultiert aus der Rückzahlung für ursprünglich in 2015 vom UEP II-Titel verausgabten Mitteln für Projekte, die in das Nachfolgeprogramm BENE übernommen wurden. Die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) , , , ,0 Die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) ,6 0,0 0,0 0,0 Die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) , , , ,0 vgl. 1210/11921 Es handelt sich überwiegend um Rückzahlungen von Zuwendungen der Grün Berlin GmbH. Diese Mittel wurden zuvor im 12 veranschlagt. Die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) , , ,0 Merkansatz; die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar , , , ,0 Die Höhe der Einnahmen orientiert sich an den Rückzahlungen aus Vorjahren und umfasst auch die Rückzahlung von Mitteln aus dem Hauptstadtkulturfonds, die zum Jahresende an den Bund abgeführt werden müssen. Bis 2016 wurden die Einnahmen im 0310 nachgewiesen (s. a. Bericht Rote Nummer 0269 vom ) , , , ,0 Die Höhe der Einnahmen orientiert sich an den Rückzahlungen aus Vorjahren unter Berücksichtigung bestehender Zahlungsverpflichtungen von Zuwendungsempfängern. Bis 2016 wurden die Einnahmen im 0320 nachgewiesen , , , ,0 Merkansatz; bis 2016 wurden die Einnahmen im 0300 nachgewiesen , , , ,0 Die Einnahmen sind geschätzt; bis 2016 wurden die Einnahmen im 1213 nachgewiesen , , , ,0 Es werden Rückzahlungen hauptsächlich in folgenden Bereichen erwartet: Integriertes Gesundheitsprogramm IGP Drogen und Sucht (einschließlich ESF-Zuwendungen) Gesundheitswirtschaft Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz Aktionsprogramm Gesundheit Die Berechnung des Ansatzes ist eine reine Schätzung; es kann nicht genau prognostiziert werden, in welcher Höhe Rückflüsse der geförderten Projekte zu erwarten sind. Rückzahlungen sind nicht planbar und schwanken jährlich. Unter der Berücksichtigung der Ist-Zahl 2016 für die seinerzeit im 1110 nachgewiesenen Einnahmen i. H. v ,77 Euro wurde der Ansatz von Euro in 2017 auf Euro erhöht , , , ,0 Das Land Berlin fördert gemeinsam mit den Pflegekassen die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach 45c SGB XI sowie der Selbsthilfe nach 45d SGB XI. In dem Ansatz werden die Rückzahlungen von Zuwendungen in diesem Fördersegment nachgewiesen. Der Umfang der Rückzahlungen ist nicht vorhersehbar. Die Einnahmen wurden bis 2016 im 1160 nachgewiesen und mit dem Nachtragshaushalt 2017 ins 0930 umgesetzt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Ist-Zahl per in Höhe von ,06 erscheint die Ansatzbildung / realistisch. Seite 2 von 4
4 , , , ,0 Die Rückzahlungen waren in 2016 wegen der Abwicklung der alten ESF-Förderperiode außergewöhnlich hoch. In den Projekten der Abteilung Frauen und Gleichstellung arbeiten häufig Erzieherinnen und Sozialarbeiterinnen. Neben dem im Land Berlin in diesen Berufsfeldern bestehenden Fachkräftemangel lag deren Vergütung 2016 häufig erheblich unter der Vergütung, die die Mitarbeiterinnen bei anderen Arbeitgebern erzielen können. Die Besetzung freier Stellen in den Projekten ist daher häufig langwierig. Dies führte zu erheblichen Rückzahlungen nicht verbrauchter Personalmittel. Für wird gegenüber 2016 mit sinkenden Rückzahlungen gerechnet, da aufgrund der 2017 erfolgten Tarifangleichung der Projektarbeiterinnen schnellere Besetzungsverfahren möglich sein sollten , , , ,0 Im Jahr 2016 erfolgten Rückzahlungen aus abgeschlossenen/ geprüften ESF- und EFRE-Projekten zum Abschluss der Förderperiode , davon Euro aus Projekten im Wissenschaftsbereich. In den Jahren und werden keine Rückzahlungen aus ESF-Projekten erwartet. Außerdem erfolgt die Veranschlagung und Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben der ESF-Mittel nicht mehr zentral im Insofern ist nicht davon auszugehen, dass in den Jahren und Mittel in größerem Umfang vereinnahmt werden , , , ,0 Zuwendungen werden als Vorauszahlung gewährt. Die Abrechnung und Prüfung erfolgt anhand der im Folgejahr vorzulegenden Verwendungsnachweise. Aufgrund der vermehrten Bewilligung von Zuwendungen und der nach Projektabschluss durchzuführenden Prüfungen kommt es zu erhöhten Rückzahlungen , , , ,0 Die Prognose orientiert sich am Ist 2016 zurückgezahlter Zuwendungsmittel. Die Ansätze für und wurden auf volle Hunderttausend aufgerundet , , , ,0 Das höhere Ist 2016 ist auf erst im Haushaltsjahr 2016 wirksam gewordene Einzelfälle aus Vorjahren zurückzuführen und rechtfertigt keine entsprechende Prognose , , , ,0 Die Abrechnung und Prüfung erfolgt anhand der im Folgejahr vorzulegenden Verwendungsnachweise. Die Höhe der Rückzahlung kann schwanken. Das aktuelle Ist 2017 liegt wieder deutlich über dem Ist , , , ,0 Merkansatz; die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) , , , ,0 Durch Verlagerung von Teilansätzen von 1040 zu 1041 (neu) wird von Einnahmen in Höhe von Euro ausgegangen. Die Ansätze / wurden nicht erhöht, da nicht von höheren Einnahmen (entsprechend 2016) ausgegangen wird , , , ,0 Durch Verlagerung von Teilansätzen von 1040 zu 1041 (neu) wird von Einnahmen in Höhe von Euro ausgegangen. Die Ansätze / wurden nicht erhöht, da nicht von höheren Einnahmen (entsprechend 2016) ausgegangen wird , , , ,0 Ansätze / wurden nicht erhöht, da nicht von höheren Einnahmen (entsprechend 2016) ausgegangen wird , , , ,0 Anpassung der Ansätze / an das Ist , , , ,0 Anpassung an das Ist 2016, auch in den Jahren / werden aufgrund des hohen Zuwendungsvolumens Rückforderungen in ähnlichem Umfang erwartet , , , ,0 Tendenz seit 2015 rückläufig Seite 3 von 4
5 , , , ,0 Rückläufige Rückforderungen von Zuwendungen werden erwartet ,0 0,0 0,0 Hintergrund ist die Umsetzung des größten Teil des bis 2016 beim Titel nachgewiesenen Zuwendungsvolumens (Förderung des Auf- und Ausbaus von Angeboten und Modellvorhaben gemäß 45 c und d SGB XI) zum Epl. 09 ( 0930). Der verbleibende Ansatz (für Festbetragsfinanzierung) an das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen begründet keine Einnahmeerwartungen ,0 0, , ,0 Diese Mittel sind ab 2017 im 07 veranschlagt und deshalb werden evtl. Rückzahlungen ab 2017 auch bei 0750/11921 vereinnahmt. Merkansatz ab, da die Einnahmen nicht vorhersehbar sind ,0 0, , ,0 In den letzten Haushaltsjahren wurden regelmäßig Rückflüsse von Zuwendungen von mindestens Euro vereinnahmt (z. B. Normenausschuss Bauwesen im DIN, Tempelhofer Feld). Die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) ,7 0,0 0,0 0,0 Rückzahlungsverpflichtungen aus Vorbehaltsmitteln, die in den Programmen "Maßnahmen zur Beendigung der von 1991 begonnenen Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen" bewilligt wurden. Die Rückzahlungsverpflichtungen enden 2017, deshalb wurden keine Ansätze mehr veranschlagt , , , ,0 Die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) , , , ,0 Das Ist in 2016 ist insbesondere durch hohe Rückflüsse von GRW-Mitteln (rd. 3,8 Mio. Euro, davon rd. 1,6 Mio. Euro EFRE- Mittel aus der Förderperiode ) begründet. Durch den Wegfall der EFRE-Kofinanzierung bei der GRW werden insbesondere in diesem Bereich künftig geringere Rückzahlungen erwartet. Hingegen ist durch ein geändertes Fördervolumen in im Bereich der betrieblichen Qualifizierung, Wissenstransfer Hochschule / Unternehmen und Gründerwerkstätten ab wieder mit höheren Rückzahlungsquoten zu rechnen , , , ,0 Das Ist 2016 resultiert in erster Linie aus einer Rückzahlung von Zuwendungsmitteln der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin aus einem geprüftem Verwendungsnachweis für das Projekt Berlin Wireless Technologie und Entwicklungszentrum. Geringe Prognose wegen Umorganisation der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe , , , ,0 Der Ansatz 2017 wurde überrollt; die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert) ,5 0,0 0,0 0,0 Die Einnahmen sind nicht vorhersehbar und steuerbar (Schätzung/Erfahrungswert). Seite 4 von 4
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