Unterfrankenligaordnung
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- Andrea Braun
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1 Unterfrankenligaordnung Luftgewehr und Luftpistole für 2018 / 2019 Stand: Juli 2018
2 Ausschreibung der Unterfrankenliga LG und LP 1. Allgemeines Für die Durchführung der Wettkämpfe der Unterfrankenliga sind, soweit nicht anders bestimmt, die jeweils aktuelle Fassung der Sportordnung des DSB, der aktuellen Unterfrankenligaordnung und der Ausschreibung des Schützenbezirkes Unterfranken maßgeblich. Für die untergeordneten Ligen gilt die RWKO des BSSB. 1.1 Allgemeine Regeln: In dieser Ordnung sind die allgemein verbindlichen Regeln der Unterfrankenliga zusammengefasst. 1.2 Regelanerkennung: Die unterfränkischen Vereine haben die für die jeweilige Saison gültige Unterfrankenligaordnung anzuerkennen. Datenschutz: Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Schützenbezirkes Unterfranken erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine für die Veranstaltung benötigten Daten und die im Wettkampf erzielten Ergebnisse erfasst und in Papierlisten, Aushängen, Zeitschriften und im Internet veröffentlicht werden. Der Teilnehmer von den vorgenannten Veranstaltungen erklärt sich auch damit einverstanden, dass Bilder von ihm, die im Rahmen der Veranstaltung (z.b. Siegerehrung, Wettkampf) entstanden sind, über die Verbandsmedien, die Homepage des Schützenbezirkes und des BSSB, Pressedienst sowie sonstige Publikationen des Schützenbezirkes und des BSSB veröffentlicht werden dürfen. 1.3 Auslegung: Wo der Wortlaut der Unterfrankenligaordnung keine eindeutige Auslegung zulässt, ist die Auslegung stets im Sinne des sportlichen Anstandes, der eine mögliche Gleichstellung aller Teilnehmer verlangt, vorzunehmen. 2. Sportjahr/Startberechtigung: 2.1 Die Wettkämpfe beginnen Anfang Oktober und zählen für das kommende Sportjahr (Wettkampfende: spätestens ). 2.2 Bei Vereinswechsel muss die Mitgliedschaft und das Startrecht bei Beginn der Ligawettkämpfe bereits bestehen. (Meldefrist beachten) 2.3 Startberechtigt sind Schützinnen und Schützen ab Jahrgang 2004 und älter. Hilfsmittel sind nicht erlaubt. SH1 zertifizierte Rollstuhlfahrer können eingesetzt werden. 2.4 Die Disziplinkennzahlen für den Rundenwettkampf LG (B 81), bzw. LP (B 91) muss im Schützenausweis des Schützen für den zu startenden Verein eingetragen sein. Der Schützenausweis ist vom jeweiligen Schießleiter zu kontrollieren! 2.5 Schützen, die in außerbayerischen Ligen eines anderen Vereins, in der Disziplin B.81 (RWK- Luftgewehr) / B91 (RWK-Luftpistole) ein Startrecht haben, sind in der Unterfrankenliga nicht startberechtigt. 2.6 Einsatz in anderen Ligen: Schützen, die in der Unterfrankenliga mit der 1. Wettkampfmeldung als Stammschützen gemeldet werden, dürfen in den niedrigeren Ligen in der laufenden Saison nicht starten, bzw. gestartet sein. Sollten im 1. Wettkampf Ersatzschützen zum Einsatz kommen, sind diese in der Ergebnisliste zu kennzeichnen und der geplante Stammschütze zu nennen. Unterfrankenligaordnung Seite 2
3 Stammschützen müssen mindestens 3 Wettkämpfe (LG/LP 3 Wettkämpfe mit 40 Schuss) bestreiten. Erfüllt ein Stammschütze diese Voraussetzung nicht, wird der Verein zum Ende der Saison mit dem Abzug von 4 Mannschafts- und 10 Einzelpunkten bei LG/LP bestraft. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Kampfgericht nach RWKO. Ersatzschützen aus den niedrigeren Ligen dürfen in der Unterfrankenliga starten. Nach einem dreimaligen Einsatz können diese Schützen nicht mehr in niedrigeren Ligen starten. 2.7 Ausländerregelung: Pro Wettkampf ist ein Ausländer nach der Definition der Sportordnung zugelassen. 3. Organisation: 3.1 Der Ligaleiter wird vom zuständigen Veranstalter bestimmt. Ligaleiter der Unterfrankenliga Luftgewehr / Luftpistole: Mathias Dörrie, Rathausstraße 10, Leinach Tel.-Nr / 7560, Mobil: 0170 / , mathias.doerrie@t-online.de 3.2 Die Ergebnisse des Ligawettkampfes sind wie folgt zu melden: Meldungen der Ergebnisse erfolgen in der anstehenden Runde nur über den Onlinemelder! Für den Bezirksrundenwettkampf in Unterfranken sind folgende Login-Daten angelegt: Login: rwk800 Passwort: ********* (siehe Beiblatt) Meldungen sind nur mit der 8stelligen Mitgliedsnummer möglich. Alle Ergebnislisten sind bis zum Ende der Runde für eine eventuelle Kontrolle in Papierform zu sammeln! 3.3 Schiedsgerichte/Einsprüche: Vgl. RWKO Regelung Einsprüche über evtl. falsche Startrechte oder Setzlisten müssen innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes schriftlich beim Ligaleiter eingereicht werden und sind vom eingesetzten Schiedsgericht zu behandeln. Für einen Einspruch ist eine Gebühr von 100,00 fällig. Diese Einspruchsgebühr ist zeitgleich mit dem Einspruch auf das entsprechende Konto zu überweisen. Bei der Ablehnung des Einspruchs verfällt diese Gebühr. 3.4 Die Einsprüche die den Schießablauf betreffen sind vor Ort durch ein Kampfgericht sofort zu entscheiden. Für einen Einspruch nach 3.4 ist eine Gebühr von 30,00 fällig. Diese Einspruchsgebühr ist sofort bar zu bezahlen. Bei der Ablehnung des Einspruchs verfällt diese Gebühr. 3.5 Startgeld: Das Startgeld pro Mannschaft in der Unterfrankenliga beträgt Euro Dieser Betrag wird vor Beginn der Saison von der Bezirksschatzmeisterin über die jeweiligen Gaue eingezogen. 4.0 Werbung: Die Gestaltung der Werbung bei den Ligawettkämpfen bleibt dem Veranstalter überlassen (vgl. Bundesligaordnung). Unterfrankenligaordnung Seite 3
4 5.0 Wettkampfdurchführung 5.1 Ligagrößen: Die Unterfrankenliga Luftgewehr besteht aus 8 Mannschaften. Die Unterfrankenliga Luftpistole besteht aus 6 Mannschaften In der Unterfrankenliga kann je Disziplin nur eine Mannschaft eines Vereines starten. 5.2 Wettkampftermine: Die Wettkampftermine werden vom Ligaleiter festgelegt und mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Aus wichtigen Gründen kann in der Luftgewehrdisziplin ein festgesetzter Schießtag, eines kompletten Wettkampfortes, mit dem Einverständnis aller an diesem Ort teilnehmenden Mannschaften, sowie der Genehmigung des Ligaleiters verschoben werden. Der Antrag für ein Verschieben des Schießtages muss mindestens 14 Tage vorher, mit dem Einverständnis aller betreffenden Mannschaften, beim Ligaleiter schriftlich eingereicht werden. 5.3 Schießleitung vor Ort: Der Ausrichter stellt den Schießleiter. Er tätigt alle offiziellen Ansagen: Start Vorbereitungszeit / Probeschießen, Restdauer Probe, Start Wertungsschießen, Restzeit Wertungsschießen (die letzten 10, 5 Minuten), Schießzeitende. Er überwacht den Schießablauf und die Schützen. Er ist ebenfalls für die Durchführung der Stechschüsse verantwortlich. Er diszipliniert auch das Publikum. Die beteiligten Vereine müssen ihm die benötigten Helfer zur Verfügung stellen. 5.4 Wettkampfhelfer: Jeder am Wettkampf beteiligte Verein stellt eine Person, die für eine eventuelle Kampfrichterentscheidung bis zum Ende des Wettkampfes zur Verfügung steht. Die regelkundige Person ist vor dem Wettkampf dem Wettkampfleiter zu melden. 5.5 Der ausrichtende Verein hat dafür zu sorgen, dass eine ungestörte und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe gewährleistet ist. 5.6 Mannschaftszusammensetzung: Eine Mannschaft besteht in den jeweiligen Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole aus 5 Schützen. Es wird nur eine vollzählige Mannschaft gewertet. Ein Vorschießen einzelner Mannschaftschützen/Mannschaften ist nicht möglich. Keine vollständige Mannschaft: Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht vollständig an wird der Wettkampf für die vollständig angetretene Mannschaft mit 5:0 Punkten gewertet. Eine Mannschaft gilt auch dann als unvollständig, wenn sie mit nicht berechtigten Schützen angetreten ist. Ihre Ergebnisse gehen nicht in die Setzliste ein. Das gleiche gilt auch für alle Ergebnisse, die aufgrund einer falschen Setzlistenposition erzielt wurden. Bei verschuldetem Nichtantreten einer Mannschaft werden dieser 4 Mannschafts- und 10 Einzelpunkte abgezogen, ferner ist eine Strafe von 50,00 zu entrichten. Diese Regelung hat auch für den Aufstiegskampf Gültigkeit. Wird die Strafe auch nach zweimaliger Aufforderung nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt, werden dem Verein die Startrechte für seine Mannschaften entzogen und er wird aus der Ligaorganisation ausgeschlossen. 5.7 Training: In der Unterfrankenliga wird keine Trainingsmöglichkeit angeboten. Die Reservestände dürfen an allen Wettkampftagen im 1. Tageswettkampf jeder Mannschaft grundsätzlich nicht zu Trainingszwecken genutzt werden. Unterfrankenligaordnung Seite 4
5 5.8 Mannschaftsummeldung / Mannschaftsmeldung: Die Ummeldezeit endet 15 Minuten vor Beginn der Vorbereitungszeit. Bei Beginn der Vorbereitungszeit müssen sich beide Mannschaften komplett auf dem Stand befinden und beim Schießleiter gemeldet haben. 5.9 Geänderte Anfangszeiten: Andere Anfangszeiten kann der Schießleiter in Abstimmung mit den Mannschaftsführern genehmigen. Der Wettkampf wird unter Vorbehalt der endgültigen Entscheidung durch den Ligaleiter geschossen. 6.0 Spezielle Regeln für Luftgewehr/Luftpistole 6.1 Setzliste: Zur Erstellung einer Setzliste sind dem Ligaleiter bis mindestens 5 Schützinnen/ Schützen zu melden. Achtung: Diese Meldung hat nichts mit der Stammschützenmeldung für den ersten Wettkampf zu tun! Die Schützinnen/ Schützen jeder Mannschaft werden vom Ligaleiter gesetzt (Setzliste). Für den ersten Wettkampf geht den Vereinen bis die Setzliste zu. Die Setzliste wird für den ersten Wettkampf nach folgender Reihenfolge erstellt: Vorjahresschnitt der Unterfrankenliga Vorjahresschnitt der Bayernliga 1./2. Bundesligaschnitt des Vorjahres Vorjahresschnitt aus niederen Ligen des Bezirkes Deutsche Meisterschaft des Jahres 2018 Bayerische Meisterschaft des Jahres 2018 Bezirksmeisterschaft des Jahres 2018 Ersatzschützen, die in der laufenden Saison das erste Mal zum Einsatz kommen, werden ebenfalls nach den vorstehenden Kriterien gesetzt. Schützen ohne ein vorliegendes Ergebnis nach obigen Kriterien werden unten angereiht. Der entsprechende Leistungsnachweis von bisher nicht gemeldeten Schützen obliegt dem Verein. Ausländer sind bis zum beim jeweiligen Ligaleiter zu melden und werden von diesem eingestuft. Der Verein ist verpflichtet, entsprechende Ergebnisse zur Einreihung in die Setzliste zu melden (int. Ergebnisse oder Meisterschaftsergebnis des vorangegangenen Sportjahres). Wird kein Ergebnis gemeldet, ist dieser Schütze nicht startberechtigt. Alle vollständigen Ergebnisse, die unter Regel konformen Bedingungen erzielt wurden, gehen in die Setzliste ein. Die Setzlisten werden dann nach jedem Wettkampftag neu erstellt. Alle konform erzielten Ergebnisse der laufenden Liga-Saison gehen als Schnitt in die Setzliste ein. Bei Ringgleichheit bleibt die Setzliste bestehen. Die Schützen hinter den zu ersetzenden Stammschützen rücken im Bedarfsfall auf. Fehlt z. B. die Nr. 2 und wird nicht ersetzt, so rücken die Schützen von Position 3 auf 2, von 4 auf 3, usw. Bei zwei oder mehr Neulingen, die auf der Setzliste noch nicht aufgeführt waren und aufgrund vorstehender Kriterien nicht gesetzt werden können, wird deren Position von den beiden Mannschaftsführern ausgelost. Der Verein ist für die Richtigkeit seiner Setzliste verantwortlich. Der Mannschaftsführer bestätigt bei der Anmeldung zum Wettkampf mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Setzliste. Alle Paarungen, die durch eine falsche Setzliste zustande kamen, sind als verloren zu werten. Unterfrankenligaordnung Seite 5
6 6.2 Wertung Luftgewehr/Luftpistole: Die Führung der Tabelle obliegt dem Ligaleiter. Dieser ist berechtigt, Korrekturen der Ergebnisse und Tabellen vorzunehmen, wenn ihn Regelverstöße bekannt werden. Zuvor hat der Ligaleiter die betroffenen Mannschaften von der beabsichtigten Maßnahme zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Diese Entscheidung kann mit einem Einspruch angefochten werden Es erfolgt nur eine Mannschaftswertung. Für jeden gewonnenen Einzelkampf gibt es einen Einzelpunkt. Ein Wettkampf endet also entweder 5:0, 4:1, 3:2. Bei Ringgleichheit zweier Schützen wird der Einzelpunkt durch ein Stechen entschieden. Das Stechen findet unmittelbar nach Wettkampfende des letzten Schützen mit voller Ringwertung statt. Nach maximal drei Stechschüssen auf volle Ringwertung wird auf 1/10 Ringwertung weiter geschossen. Alle Schützen müssen vor Aufruf zum Stechen den Schützenstand verlassen. Nach zwei Minuten Vorbereitungszeit (ohne Probeschießen) beginnt die Wettkampfzeit von 50 Sekunden pro Schuss. Sollten mehrere Stechen erforderlich sein, so ist mit der hintersten Paarung zu beginnen. Die Rangfolge der Tabelle ergibt sich aus: 1. Summe der Punkte. Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei Punkte. Der Verlierer erhält zwei Minuspunkte. 2. Anzahl der Einzelpunkte 3. Direkter Vergleich, der mit Mannschaftspunkten und Einzelpunkte ergebnisgleichen Mannschaften. Sind mehrere Mannschaften nach 1. und 2. gleich, wird eine Tabelle aus den Kämpfen aller gleichen Mannschaften erstellt und wiederum nach den Kriterien 1. und 2. sortiert. 4. Der Mehrzahl der gewonnenen Punkte an Pos. 1, 2 usw. (aller Wettkämpfe) 6.3 Wettkampfzeit/Vorbereitungszeit/Schusszahlen/Scheiben: Die Standbelegungszeit beträgt 10 Minuten. Die kombinierte Vorbereitungszeit inklusive Probeschießen beträgt 15 Minuten. Die Wettkampfzeit für 40 Wettkampfschüsse beträgt auf elektronischen Ständen 50 Minuten mit gemeinsamem Start. Auf Papierscheiben beträgt die Wettkampfzeit 60 Minuten mit gemeinsamem Start. Die angegebene Startzeit bezieht sich auf den Beginn der Wettkampfzeit. Anschlag stehend freihändig nach Sportordnung Regel (LG) und 2.1 (LP). SH1 klassifizierte Schützen sind von der Regel und 2.1 Satz 1 ausgenommen. 6.4 Scheiben: Es wird bei LG-Wettkämpfen auf 10er-Streifen und bei LP-Wettkämpfen auf Einzelscheiben geschossen (je Spiegel bzw. Scheibe 1 Schuss), sofern keine elektronischen Anlagen vorhanden sind. Für die Auswertung der Streifen und Scheiben muss ein elektronisches Auswertegerät (Ringlesemaschine) vorhanden sein. Das Scheibenmaterial stellt der gastgebende Verein. Die Auswertung der Scheiben erfolgt nach jeder abgeschlossenen 10er-Serie. Die Ergebnisse der 10er-Serien müssen unmittelbar angesagt werden. Dies gilt sowohl für Papierscheiben, wie für elektronische Anlagen. 6.5 Wettkampfstätten: Bei den Kugeldisziplinen ist die Verteilung der Stände im Wechsel vorzunehmen. Der zuerst genannte Verein schießt auf den Ständen 1,3,5 usw. Unterfrankenligaordnung Seite 6
7 Es müssen mindestens 10 Stände in der Disziplin Luftgewehr für einen Durchgang zur Verfügung stehen. Es müssen mindestens 7 Stände in der Disziplin Luftpistole für einen Durchgang zur Verfügung stehen. Bei Mischständen (Elektronik und Zuganlage) muss darauf geachtet werden, dass der jeweiligen Paarung die gleichen Standtypen zugewiesen werden. Bei weniger als 10 Ständen schießen zuerst die Paarungen 2 und 4, im zweiten Durchgang die Paarungen 1,3 und 5. Die Paarungen müssen jeweils nebeneinander schießen (keine räumliche Trennung)! 6.6 Hilfsmittel für die Schützen: Hilfsmittel sind nicht erlaubt; SH1 zertifizierte Rollstuhlfahrer können eingesetzt werden. 6.7 Auf- und Abstieg: Bei 8er Gruppen steigen die letzten zwei Mannschaften der Unterfrankenliga ab. Bei einer 6er Gruppe steigt der Gruppenletzte der Unterfrankenliga ab. Sollte aufgrund von Abstiegen aus der Bayernliga Nord/West nicht mindestens einem Bezirksligaverein die Möglichkeit zum Aufstieg gegeben sein, müssen ggf. weitere Mannschaften der Unterfrankenliga am Aufstiegskampf (Relegationswettkampf) der Bezirksligen teilnehmen, um sich den Verbleib in der Unterfrankenliga zu sichern Aufstiegskämpfe aus den jeweiligen obersten Bezirksligen/Gruppen: Der Aufstieg in die Bayernligen wird durch Aufstiegskämpfe entschieden. Hierzu ergeht eine separate Einladung durch den Ligaleiter der Bayernliga Nord-West. Teilnahmeberechtigt am Aufstiegskampf in die Bayerliga Nord-West LG/LP sind: Mannschaft auf dem Tabellenplatz 1 der Unterfrankenliga Luftgewehr Mannschaft auf dem Tabellenplatz 2 der Unterfrankenliga Luftgewehr Mannschaft auf dem Tabellenplatz 1 der Unterfrankenliga Luftpistole West Mannschaft auf dem Tabellenplatz 1 der Unterfrankenliga Luftpistole Ost Aufstiegskämpfe zur Bayernliga werden mit 5 Personen geschossen. Hilfsmittel sind beim Aufstiegskampf nicht erlaubt; SH1 zertifizierte Rollstuhlfahrer können eingesetzt werden. Beim Aufstiegswettkampf müssen alle 5 Schützinnen/Schützen anwesend sein (Vorschießen ist nicht möglich). Alle 5 Schützen müssen in Besitz einer RWK Startberechtigung LG/LP für die jeweilige Saison und Verein sein. Aufstieg in die Unterfrankenliga LG/LP: Der Aufstieg in die Unterfrankenliga LG/LP wird durch die RWKO Pkt. 3.1 geregelt. Teilnahmeberechtigt sind die Tabellenführer der Bezirksligen Luftgewehr West und Ost. Der Tabellenführer der Bezirksgruppe LP West steigt in die Unterfrankenliga LP West auf. Der Tabellenführer der Bezirksgruppe LP Ost steigt in die Unterfrankenliga LP Ost auf. Sollte aufgrund von Abstiegen aus der Bayernliga Nord/West LG/LP einem Bezirksliga/gruppen-Verein nicht die Möglichkeit zum Aufstieg gegeben sein, müssen ggf. die Mannschaften der Bezirksligen/gruppen an einem Aufstiegskampf (Relegationswettkampf) teilnehmen, um sich den Aufstieg in die Unterfrankenliga zu sichern Ergebnisgleichheit beim Aufstiegskampf: Sollte nach den Aufstiegskämpfen (2 Programme) Ergebnisgleichheit bestehen, werden die letzten Serien aller Schützen aus dem 2. Programm zusammengezählt; ggf. die vorletzten usw. Die Mannschaft mit dem höheren Serienergebnis wird besser platziert. Unterfrankenligaordnung Seite 7
8 6.7.4 Tritt eine aufstiegsberechtigte Mannschaft zum Aufstiegskampf in die Bayernliga Nord-West nicht an, wird eine Strafgebühr von 150,00 EUR fällig. Zusätzlich wird die Mannschaft mit einem Punkteabzug nach Ablauf der folgenden Runde bestraft. Bei einer 8er Gruppe werden der Mannschaft 6 Mannschafts- und 15 Einzelpunkte abgezogen! Bei einer 6er Gruppe werden der Mannschaft 4 Mannschafts- und 10 Einzelpunkte abgezogen! 7.0 Allgemeine Bestimmungen: 7.1 Sollte ein Verein in der folgenden Saison aus gewichtigen Gründen nicht mehr in der Unterfrankenliga starten können, so hat er sich bis spätestens bei dem zuständigen Ligaleiter abzumelden. Scheidet eine Mannschaft aus ihrer bisherigen Klasse freiwillig aus, gilt sie als aufgelöst. Bei verspäteter Abmeldung ist eine Strafe von EUR zu entrichten! 7.2 Ergänzungen dieser Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Bezirk Unterfranken Leinach, den Bezirkssportleiter Ligaleiter Bezirk Unterfranken Unterfrankenligaordnung Seite 8
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