Datengrundlage. Vergütungsfortschreibungen werden sachgerecht verwendet

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1 Fakten zu den Entgelten aufgrund der Verträge nach 75 SGB XII Auswertung der Kostenblätter der Paritätischen Träger von Einrichtungen und Diensten im Bereich der Sozialhilfe Stand

2 Datengrundlage Alle Träger, die an der pauschalen Vergütungsfortschreibung 2014 teilnehmen wollten, hatten mit einem einheitlichen Kostenblatt Transparenz über ihre Kosten herzustellen. Die Kostenblätter beruhen auf den Daten für das Jahr Eine vergleichbare Erhebung war bereits im Jahr 2010 im Zusammenhang mit der damaligen Vergütungsfortschreibung durchgeführt worden. Da etwa 35 Prozent des gesamten Finanzvolumens der Vergütungen der Einrichtungen und Dienste mit Vereinbarungen nach 75 SGB XII auf der Grundlage von 177 Kostenblättern aus 24 Leistungstypen in die Auswertung einbezogen wurden, ist anzunehmen, dass die Aussagen repräsentativ sind. Vergütungsfortschreibungen werden sachgerecht verwendet Die Kostenbestandteile für werden an die Mitarbeiter weitergegeben (siehe Schaubild 1). Die mit den Kostenblättern nachweisbaren Kostensteigerungen im Bereich der Kosten einer Vollzeit-Stelle (Arbeitgeber-Brutto) sind um 4,23 Prozent im Durchschnitt gestiegen, die vereinbarte Entgeltfortschreibung für 2012 betrug pauschal aber nur 4,12 Prozent Anstieg +4,23% 1 Anstieg der Die Träger des DPW haben die für 2012 vereinbarte Entgelt-Fortschreibung von 4,12% an die Mitarbeiter weitergegeben (Bereich SGB XII)! AG-Brutto je VK Betreuung (gewichtetes Mittel) 2010 DPW-Anteil bei ca. 46% der vereinbarten Verträge im SGB XII-Bereich Mit den Vergütungen werden im weitaus größten Anteil in der direkten Betreuung und in der Administration der Träger bestritten. Fast 80 Prozent der nachgewiesenen Ist-Kosten sind letztlich DPW-Anteil bei ca. 42% der vereinbarten Verträge im SGB XII-Bereich 2

3 v 120 in der direkten Betreuung 2 Die Aufteilung der Ist-Kosten des stationären Wohnens der Behindertenhilfe in 2014 Fast 80% der Ist-Kosten sind. Die Quote im ambulanten Bereich ist noch höher! 20 administratives Personal Die Gesamtkosten lagen bei 180 pro Tag (ca. Durchschnitt) 40 Sachkosten In der öffentlichen Diskussion wird ausgeblendet, dass Tarifsteigerungen auf alle Mitarbeiter eines Trägers wirken. In den Vergütungsverhandlungen werden aber nur die Tarifsteigerungen der Mitarbeiter im Betreuungsdienst berücksichtigt. Träger wenden Tarifverträge oder betriebliche Vergütungsordnungen an Gemäß den Angaben in den Kostenblättern für das Jahr 2012, die auch dem Land Berlin vorliegen, wenden etwa 75% der Träger im Paritätischen für die Vergütung ihrer Mitarbeiter tarifliche Vereinbarungen bzw. hauseigene/betriebliche Vergütungsordnungen an. Die Behauptung, dass die gemeinnützigen Träger keine Tarifbindungen eingehen bzw. keine geregelten Vergütungsstrukturen ausweisen, entspricht nicht den Tatsachen (dazu siehe Schaubild 3). Ausprägung Tarifvertrag bzw. angelehnt an Tarifvertrag (TV Land Berlin, TVöD, BAT, IG Metall, etc.) Anzahl AVR Parität bzw. angelehnt an AVR Parität 8 Haustarif, hauseigene/betriebliche Vergütungsordnung Keine übergreifende Regelungen bzw. Einzelvereinbarungen Anzahl teilnehmende Träger Berliner Vergütungsordnungen/Tarifstruktur der Paritätischen Träger in der Eingliederungshilfe in 2012 Etwa 75% der paritätischen Träger wendet Tarifordnungen bzw. betriebliche Vereinbarungen an. 3

4 Schere zwischen Fortschreibungen der Vergütungen und Kostensteigerungen öffnet sich Seit 2010 sind die Entgelte insgesamt um 8 Prozent gestiegen, die um 17 Prozent und die Sachkosten um 7 Prozent (siehe Schaubild 4). Die Ausnutzung von Wirtschaftlichkeits-Reserven oder auch die Verdichtung von Leistungen kommen an ihre Grenzen. Die Schere zu den Vergütungen der Angestellten im öffentlichen Dienst geht auseinander. Es entstehen Konflikte mit Mitarbeitervertretungen, die erwarten, dass tarifliche Regelungen der Träger sich an den Entwicklungen im öffentlichen Bereich orientieren. Delta -9% 117% 4 Vergleich der Entgelte und Kosten % 104% 108% 107% Die pauschalen Entgelt-Fortschreibungen decken seit Jahren nicht die Kostensteigerungen. Erhöhungen Anstieg um ca. 17% 100% Sachkosten Anstieg um ca. 7% Entgelte Anstieg um ca. 8% Beispiel: nicht refinanzierte Krankheitstage der Mitarbeiter Dem Finanzierungssystem der Vergütungen nach SGB XII liegt die Annahme von 8 Krankheitstagen pro Mitarbeiter pro Jahr zugrunde. Dieser Wert wird bei der Berücksichtigung der Soll-Jahresarbeitszeiten berücksichtigt. Die Deutsche Angestelltenkrankenkasse und die Techniker Krankenkasse gehen für ihre beschäftigten Versicherten in Berlin von ca. 16 Tagen aus, der Krankenstand im öffentlichen Dienst Berlin beträgt über 30 Tage (siehe Schaubild 5). Bezogen allein auf die Angaben der Krankenkassen sind 4 Prozent der Netto-Arbeitszeit in den Vergütungen nicht berücksichtigt. Die Leistungen sind nicht ausfinanziert, müssten aber erbracht werden. 4

5 Delta 8 Tage! Etwa 4% der Nettoarbeitszeit 8 Tage ca. 16 Tage > 30 Tage 5 Refinanzierte und empirische Krankentage im Land Berlin Das Land Berlin erkennt NICHT die Realität beim Krankenstand der Mitarbeiter der Freien Träger der Eingliederungshilfe an. Quellen Gesundheitsreport der DAK aus 2014 Gesundheitsreport der TK aus 2013 Refinanzierung SenGS Empirie der DAK/TK Krankenstand öffentlicher Dienst Berlin Risikobereich Zuwendungsprojekte Viele Träger mit Vergütungsvereinbarungen mit dem Land Berlin sind gleichzeitig Träger von Zuwendungsprojekten. Diese innovativen Leistungsstrukturen, die häufig die Entstehung von Fallkosten in den Leistungssystemen verhindern können (z. B. Zuwendungsprojekte im Bereich Wohnungslosenhilfe/Straffälligenhilfe, Beratungsstellen für ältere Menschen etc.) werden zum Kostenrisiko. Die Kostenerhöhungen werden durch das Land Berlin nicht oder nur anteilig und in einem intransparenten Verfahren weitergegeben. So im Integrierten Sozialprogramm (ISP) zu knapp 50 Prozent und im Integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) zu unter 30 Prozent. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten soll nicht durch Leistungsabsenkung sondern durch zusätzliche Eigenmittel der Träger aufgebracht werden. Die Trägerschaft eines solchen Zuwendungsprojektes entwickelt sich zu einem Risikobereich. knapp 50% Integriertes Sozialprogramm (ISP) unter 30% Integriertes Gesundheitsprogramm (IGP) JAKAB-Consulting, PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband LV Berlin e. V., R. Purmann,

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