J+S Leiterkurse. Kursvorschläge für Leiter oder zukünftige Leiter. Grundausbildung und Weiterbildungskurse. Siehe auch unter:

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1 J+S Leiterkurse Kursvorschläge für Leiter oder zukünftige Leiter Grundausbildung und Weiterbildungskurse Siehe auch unter: oder Sportarten Turnen oder Geräteturnen oder Leichtathletik oder Ausbildung Kursplan oder Anmerkung: Anmeldung übernimmt J+S-Coach, Marc Reichmuth Kosten übernimmt der TVB Marc Reichmuth,

2 Sportfach Turnen: Einführung in J+S Stand: Seite 2 von 44

3 Sportfach Turnen: J+S-Grundausbildung-Leiterkurse Stand: Seite 3 von 44

4 Seite 4 von 44

5 Seite 5 von 44

6 Seite 6 von 44

7 Seite 7 von 44

8 Sportfach Turnen: J+S- Weiterbildung 1 Stand: Modul Fortbildung Kursanmeldung ist abgeschlossen, aber vielleicht doch noch 1-2Plätze frei, Anfragen Seite 8 von 44

9 Seite 9 von 44 Zwischen Zürich- und Walensee

10 WB 1 Turnen Seite 10 von 44

11 Seite 11 von 44

12 Sportfach Geräteturnen: J+S-Grundausbildung-Leiterkurse Stand: Seite 12 von 44

13 Seite 13 von 44

14 Weiterbildung 1 - Modul Fortbildung: Seite 14 von 44

15 Seite 15 von 44

16 Weiterbildung 1 - Weiterbildung 1 Geräteturnen: Seite 16 von 44

17 Weiterbildung 1 - Weiterbildung 1 Vereinsgeräteturnen Seite 17 von 44

18 Sportfach Leichtathletik: J+S-Grundausbildung-Leiterkurse Stand: Grundkurse: Leiterkurs Kinder: Seite 18 von 44

19 Leiterkurs Jugend: Seite 19 von 44

20 Seite 20 von 44

21 Weiterbildung 1 - Modul Fortbildung: Seite 21 von 44

22 Seite 22 von 44

23 Seite 23 von 44

24 Sportfach Kunstturnen: J+S-Grundausbildung-Leiterkurse Stand Grundkurse: Seite 24 von 44

25 Weiterbildung 1 - Modul Forbildung: Weiterbildung 1 - Vereinsgeräteturnen Seite 25 von 44

26 SOTV - Kurse Stand: Meldeschluss: Seite 26 von 44

27 Seite 27 von 44

28 Weitere SOTV-Kurse im Bereich Administration: Seite 28 von 44

29 STV - Kurse: Stand: Bereich Kinderturnen: Seite 29 von 44

30 Bereich Jugendturnen Mädchen/Knaben: Seite 30 von 44

31 Seite 31 von 44

32 Bereich Vereinsturnen: Seite 32 von 44

33 Bereich Management: Seite 33 von 44

34 Seite 34 von 44

35 Seite 35 von 44

36 Seite 36 von 44

37 Seite 37 von 44

38 Seite 38 von 44

39 Vereinsmanagement-Ausbildung (VMA) Die Sportvereine in der Schweiz sind die stabile Basis des Schweizer Sports. Sie nehmen vielfältige sportliche, gesellschaftliche und erzieherische Aufgaben wahr. Mit ihrem breiten Angebot animieren sie Kinder und Jugendliche zum Sport, fördern sie junge Talente, bewegen sie Männer und Frauen aller Alters- und Leistungsgruppen. Es ist Swiss Olympic ein Anliegen, dass es diesen Vereinen gut geht und ihre ehrenamtlichen Mitarbeitenden für ihre Aufgaben kompetent sind. Zusammen mit Sportverbänden und Ausbildungsfachleuten hat Swiss Olympic die CD-ROM «sportverein» und die Vereinsmanagement-Ausbildung VMA entwickelt. Mit einem dezentralen Konzept sollen diese praxisbewährten Instrumente den Sportvereinen und ihren Organisationsverantwortlichen zugänglich gemacht werden. Swiss Olympic sucht dafür die Zusammenarbeit mit Multiplikationspartnern: Sportverbände, kantonale Sport-Dachorganisationen, kantonale Sportämter und andere. Diese bieten die VMA in ihrem Umfeld an. Module 1. Der Sportverein und sein Umfeld Umfeld Sport Schweiz; die Situation der Sportvereine in der Schweiz; lokale Sportnetze; Vereinsanalyse; Leitbild. 2. Führung und Organisation Aufgaben des Sportvereins; Aufbau- und Ablauforganisation; Planung, Umsetzung und Kontrolle; Vereinsführung und Finanzen. 3. Teamführung und Kommunikation Teams führen, Teamphasen, Merkmale von guten Teams; Führung; Kommunikationsmodell; interne Kommunikation. 4. Kommunikation - Sitzungen und Versammlungen Sprache - Körpersprache; Gespräche führen; Sitzungen: Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung; Versammlungen leiten. 5. Ehrenamtlichkeit im Sport Ehrenamtlichkeit im eigenen Sportverein attraktiv gestalten; Pro und Kontra ehrenamtliche Tätigkeit; Grobkonzept für die Ehrenamtlichkeit im Sportverein; Thesen zur Ehrenamtlichkeit. 6. Marketing Marketing - weshalb?; Einführung des Themas Marketing im eigenen Verein; Dienstgesinnung kontra Dienstleistung; Marketingkonzept für den Sportverein; neuen Mitgliedern auf der Spur; Werbeflyer und Website; AIDA-Checkliste für Werbebotschaften. Die Module können in freier Reihenfolge und auch einzeln besucht werden Jedes Modul umfasst 6 bis 8 Ausbildungsstunden «Roter Faden» durch die VMA ist die Internetseite «VereinsManagement» Zertifikat Teilnehmende, die alle 6 Module besucht haben, erhalten ein Zertifikat. Es können auch nur einzelne Module besucht werden, die mit einem Attest bescheinigt werden. Zielgruppen Zielgruppen der Vereinsmanagement-Ausbildung sind: Präsidenten, Vizepräsidenten Vorstandsmitglieder Verantwortliche Bereich Technik Projektverantwortliche Leitende von Abteilungen, Arbeitsgruppen, Kommissionen Teil- und Vollzeit angestellte Mitarbeitende J+S-Coaches Anwärter auf eine dieser Funktionen Seite 39 von 44

40 Ferienpläne als Planungsgrundlage Stand: GIBS Solothurn Seite 40 von 44

41 E. Einzelweisung Erwerbsausfallentschädigung bei Kaderbildung J+S 1. Allgemeines Die vorliegende Weisung wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen erlassen. Sie ergänzt die Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die Bescheinigung der Kurstage bei der Kaderbildung von Jugend und Sport, gültig ab 1. Juli Anrecht auf Erwerbsausfallentschädigung Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung haben Teilnehmende an der Kaderbildung von Jugend und Sport (J+S), die von J+S Magglingen oder von einer kantonalen Amtsstelle für J+S durchgeführt werden. Alter und Geschlecht sind nicht massgebend. Die Kaderbildung kann ein- oder mehrteilig durchgeführt werden. Berechtigte Teilnehmende der Kaderbildung J+S Magglingen und der kantonalen Amtsstellen für J+S sind Schweizer Staatsangehörige sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nicht im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sind. Berechtigte Teilnehmende der Kaderbildung der J+S-Stelle des Fürstentums Liechtenstein sind in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsangehörige sowie Ausländer, die von einem in der Schweiz tätigen Organisator der Jugendausbildung (J+S-Coach der Organisation) gemeldet wurden. Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung besteht für jeden besuchten Kaderbildungstag. Als anspruchsberechtigter Kaderbildungstag gilt, wenn dieser mindestens 6 Stunden gedauert hat. Die in den Weisungen und Wegleitungen (W+W), C. Kaderbildung, Ziff. 3.4 Dauer der Kaderbildung, festgelegten Tage gelten für die Berechnung der entschädigungsberechtigten Tage. Keinen Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung haben Teilnehmende an Angeboten der Kaderbildung, die nicht von J+S Magglingen oder von einer kantonalen Amtsstelle für J+S durchgeführt werden, und Personen in den Funktionen der Kursleitung sowie Leitende und Teilnehmende der Jugendausbildung. 3. Anmerkungen 3.1 EO-Anmeldung bei der Kaderbildung von J+S (Meldekarte) In den Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Bescheinigung der Kurstage bei Kaderbildung von Jugend und Sport ist grundsätzlich festgehalten, wie die Meldekarte auszufüllen ist. Die Grunddaten werden aus der NDBJS übertragen. 3.2 Im Fürstentum Lichtenstein wohnhafte Personen erhalten anstelle der EO-Meldekarte ein Meldeformular für die Taggeldentschädigung bei Kaderbildung von J+S Fürstentum Lichtenstein. 3.3 Angaben über das Angebot Bei der dort eingetragen Zahl handelt es sich um die Laufnummer aus der NDBJS. 3.4 Kontrollnummer Die Kontrollnummer entspricht der Laufnummer der einzelnen Teilnehmenden auf der Qualifikationsliste. Seite 41 von 44 1

42 3.5 Code J+S Eintrag Kursperiode/Mutationen/Anzahl entschädigte Kurstage Einteiliger Kurs 2.2 Kursperiode Anfangsdatum bis Schlussdatum 2.3 Mutationen Unter Mutationen sind Absenzen (Beurlaubung, Krankheit, Unfall) an Kurstagen zu vermerken. 2.4 Anzahl entschädigte Kurstage entschädigungsberechtigte Tage (Reisetag[e]* ** ) Mehrteilige Kurse 2.2 Kursperiode Anfangsdatum letzter Teil bis Schlussdatum letzter Teil 2.3 Mutationen Beginn 1. Teil - Schluss 1. Teil (dito für 2. Teil) 2.4 Anzahl entschädigte Kurstage entschädigungsberechtigte Tage (Reisetag[e]* ** ) * Differenz zu den effektiven Tagen (Datumsdifferenz[en]):. 1 Tag = Datum 1. Tag (Reisetag). 2 Tage = Datum 1. Tag und Datum letzter Tag (Reisetage) unter 2.3 bzw. rechtsbündig und/oder 2.4, falls zuwenig Platz unter 2.3 ** Differenz zu den effektiven Tagen (Datumsdifferenz[en]) > 2 Tage Anfangsdatum + entschädigungsberechtigte Tage = Enddatum 3.7 User-Id Jeweiliger Benutzername des/r SachbearbeitersIn Diese Weisung tritt am 1. Juli 2006 in Kraft und ersetzt jene vom 1. Januar 2003 Seite 42 von 44 2

43 Merkblatt zum Vorgehen beim Bezug von Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329e OR Wer? Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer/innen bis 30 Jahre, die in einer kulturellen oder sozialen Institution ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind, also zum Beispiel Pfadiführer/innen, Jungscharleiter/innen Junioren-Trainer/innen Helfer/innen in Jugendtreffpunkten Organisator/innen von Tagungen, Kursen, etc. Wofür? Jugendurlaub wird gewährt «... für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie für die dazu notwendige Aus- und Weiterbildung...» (Art. 329e OR). Was heisst leitende Tätigkeit? Vorbereitung, Organisation und Leitung von Gruppenveranstaltungen, Diskussionsabenden, Wochenendaktivitäten, Lagern und Kursen Das Leiten einer Lager- und Kursgruppe Was heisst betreuende Tätigkeit? Verantwortung für Lagerküche Betreuung einer Behinderten-Gruppe Animation in Jugendtreffs Was heisst beratende Tätigkeit? J+S-Expert/innen-Tätigkeit juristische Beratung in Jugendgewerkschaftsgruppe Fachexpert/innen-, Ausbildner/innen-, Instruktor/innen-Tätigkeit Was heisst Aus- und Weiterbildung? Teilnahme an Kursen, Seminarien, Tagungen, Workshops für Leiter/innen, Berater/innen, Betreuer/innen Wie lange? Maximal 5 Arbeitstage pro Jahr, auch tage- und halbtageweise. Der Jugendurlaub ist unbezahlt. Der Schutz der obligatorischen Unfallversicherung erstreckt sich auch auf die unbezahlten Urlaubstage (minimale Einbussen bei Taggeldern oder Renten möglich). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, nicht bezogene Urlaubstage im darauffolgenden Jahr zu gewähren. Wie vorgehen? Der Urlaub muss spätestens 2 Monate im voraus beim Arbeitgeber (Lehrmeister/in, Personalchef/in) angemeldet sein; auf Verlangen ist eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses (Jugendverband, Sportverband, J+S-Amt, etc.) beizulegen (siehe Rückseite). Achtung Lehrlinge: die Abwesenheit auch mit der Berufsschule absprechen, der Urlaub bezieht sich grundsätzlich auch darauf! Schwierigkeiten? Bei Schwierigkeiten eine rasche Lösung anstreben: das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen deine Organisation einschalten Merkblatt zeigen Gewerkschaftssekretariat anfragen Telefonische Auskunft einholen: Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendvebände, Tel Bundesamt für Sozialversischerung (Dienst für Jugendfragen), Tel Bestätigungsformular für Bezug von Jugendurlaub (zum Kopieren) siehe Rückseite Seite 43 von 44

44 Bestätigung Für den Bezug von Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss Art. 329e OR Name und Vorname: Geburtsdatum: Adresse: wünscht Urlaub für seine/ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit Von bis als (Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen) θ Leiter/in, Mitleiter/in θ Betreuer/in θ Berater/in θ einer Veranstaltung mit Kindern/Jugendlichen θ eines Lagers mit Kindern/Jugendlichen θ eines Aus- oder Weiterbildungsanlasses θ θ Teilnehmer/in eines Aus- oder Weiterbildungsanlasses Ort, Bezeichnung, Beschreibung der Veranstaltung/Tätigkeit: Bemerkungen: Datum: Unterschrift: Bestätigung des Trägers/Organisators der Veranstaltung: Wir bestätigen die obigen Angaben und bitten um Gewährung von Jugendurlaub gemäss Art. 329e OR. Bemerkungen: Datum: Stempel und Unterschrift:

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