Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn
|
|
- Katharina Junge
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Königsbrunn 1. Grundsätze und Ziele der Förderung 1.1. Allgemeines Die Stadt Königsbrunn unterstützt die sporttreibenden Vereine, soweit diese ihren Sitz im Stadtgebiet haben und deren Tätigkeit überwiegend Mitgliedern aus dem Stadtgebiet zu Gute kommt, durch die Gewährung freiwilliger Leistungen (Zuschüsse), insbesondere zur Förderung der vereinsinternen Jugendarbeit. Die freiwilligen Leistungen werden nach Maßgabe der jährlich hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ( = Förderbudget) bemessen und gelangen nach den in diesen Richtlinien aufgestellten Grundsätzen zur Verteilung. Da es sich bei diesen Richtlinien ausschließlich um entsprechende Vollzugshinweise zwischen Stadtrat und Verwaltung handelt, können hieraus hinsichtlich der Bewilligung jährlicher Fördermittel keinerlei Rechtsansprüche Dritter gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Die Stadt ist berechtigt und gehalten, sich sowohl von der ordnungsgemäßen Mittelverwendung, als auch zur Begründetheit der gestellten Förderanträge mittels geeigneter Unterlagen jederzeit zu überzeugen. Auf Verlangen der Stadt sind die Antragsteller verpflichtet, entsprechende Unterlagen bereitzustellen Fördervoraussetzungen Bei der jährlichen Zuteilung der städtischen Sportfördermittel werden zusätzlich zu den unter Ziffer 1.1. aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich solche Sportvereine berücksichtigt, die einem allgemein anerkannten Dachverband angehören. Soweit diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann durch den Stadtrat unabhängig davon dennoch eine Förderungswürdigkeit im besonderen Einzelfall anerkannt werden. Seite1 von 6 Stand:
2 Unterabteilungen von Sportvereinen, andere Organisationen, gewerbsmäßige Sporteinrichtungen (z.b. professionelle Sporteinrichtungen, Lizenz- und Vertragsspieler etc.) und Betriebssportgemeinschaften erhalten generell keine städtischen Fördermittel Für die Bewilligung städtischer Sportfördermittel muss der antragstellende Sportverein außerdem folgende besonderen Voraussetzungen erfüllen 1. Es muss ein Eintrag im Vereinsregister des örtlich zuständigen Amtsgerichtes vorliegen; 2. Der Sportbetrieb muss den satzungsrechtlichen Zielsetzungen des Vereines entsprechen; 3. Der Sportverein muss eine Mindestzahl von 25 aktiven Mitgliedern haben; 4. Der Sportverein muss ein jährliches Mindestbeitragaufkommen nachweisen, welches nach folgender Formel ermittelt wird: Monatsbeiträge (mindestens in Höhe staatlicher Richtlinien für die Förderung von Übungsleiterstunden) x 12 Monate x Mitglieder. Zu dem so ermittelten Ergebnis können nicht zweckgebundene Spenden, insbesondere sog. "Schießgelder" bei Schützenvereinen hinzugerechnet werden. Das Jahresbeitragsaufkommen kann demgegenüber vermindert werden, wenn und soweit der Sportverein während des laufenden Jahres nur einen eingeschränkten Betrieb ausgeübt hat; 5. Der Sportverein muss mindestens einen Anteil von 10 Prozent Jugendlichen an der Gesamtmitgliederzahl nachweisen Neu gegründete Vereine werden nur dann gefördert, wenn deren Bedarf im allgemeinen Interesse der Stadt liegt und darüber hinaus eine Eingliederung in einen bestehenden Verein nachgewiesenermaßen weder möglich, noch sinnvoll ist. Seite2 von 6 Stand:
3 Werden die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, so setzt die städtische Förderung nach entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss, frühestens jedoch ab Datum der Vereinsgründung mit Wirkung ab dem übernächsten Haushaltsjahr ein. 2. Zusammensetzung der Fördermittel 2.1. Grundförderung Die Grundförderung dient der finanziellen Unterstützung der sporttreibenden Vereine auf dem Gebiet der Jugendarbeit. Maßgebend hierfür sind die jährlichen Mitgliederstände an aktiven Jugendlichen zum 30. September jeden Jahres, auf der Grundlage der Meldungen an den Dachverband. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Verein eine gültige Jugendsatzung hat. Sportvereine, die nicht dem BLSV angehören, haben gegenüber der Stadt den Mitgliederstand zum angegebenen Stichtag durch Einreichung entsprechender Bestandsnachweise oder anderer geeigneter Unterlagen nachzuweisen Nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ( = Förderbudget) wird durch den Hauptausschuss jährlich ein Förderbetrag pro jugendlichem Vereinsmitglied festgesetzt. Jugendliche Vereinsmitglieder sind Mitglieder welche bis zum Stichtag 1. Oktober eines Jahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Seite3 von 6 Stand:
4 2.2. Übungsleiter Die Stadt gewährt den sporttreibenden Vereinen Fördermittel zu den Kosten für den Einsatz anerkannter Übungsleiter. Das Anerkennungsverfahren richtet sich weiterhin nach den jeweils geltenden staatlichen Richtlinien für Übungsleiterzuschüsse durch den Freistaat Bayern. Darüber hinaus fördert die Stadt auch Übungsleiterstunden, die über die 300 Stunden hinausgehen. Ziffer dieser Richtlinie findet insoweit keine Anwendung Für die Auszahlung des städtischen Übungsleiterzuschusses gelten die allgemeinen Auszahlungskriterien dieser Richtlinie Antragsverfahren Anträge auf städtische Fördermittel zum laufenden Sportbetrieb mit Wirkung auf das darauf folgende Haushaltsjahr sind durch die sporttreibenden Vereine spätestens bis zum Stichtag 30. September des jeweiligen Vorjahres bei der Stadt einzureichen Soweit gleichzeitig oder ausschließlich Anträge auf Übungsleiterzuschüsse gestellt werden, gelten bezüglich der fristgerechten Einreichung die jeweils vom Freistaat Bayern festgelegten Antragstermine Auszahlung Die Auszahlung der beantragten und nach dieser Richtlinie bewilligten städtischen Fördermittel erfolgt durch die Stadt in zwei gleich hohen Teilraten frühestens nach Eintritt der Rechtskraft der städtischen Haushaltssatzung für das der Antragstellung folgende Jahr, wobei jeweils eine erste Teilrate im ersten Halbjahr und eine zweite Teilrate im zweiten Halbjahr zur Auszahlung gelangt. Seite4 von 6 Stand:
5 3. Bereitstellung städtischer Sporthallen und -anlagen 3.1. Die Stadt räumt den sporttreibenden Vereinen im Rahmen der geltenden Benutzungsordnung die Möglichkeit ein, im städtischen Eigentum stehende Sporthallen und -anlagen zu nutzen. Hierzu ist mit den sporttreibenden Vereinen jeweils ein gesonderter Nutzungsvertrag über die zu nutzende städtische Anlage abzuschließen. Nutzungsgebühren werden ab dem analog dem Landkreis Augsburg erhoben Soweit während der Nutzungszeiten städtischer Sporthallen und -anlagen durch sporttreibende Vereine auch städtisches Personal (z.b. Hausmeister etc.) zum Einsatz kommen (z.b. Vor- und Nachbereitungen etc.) soll, so ist hierzu die ausdrückliche vorherige Genehmigung durch die Stadt einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen Die Kosten für den Einsatz städtischen Personals werden den sporttreibenden Vereinen sodann nach dem jeweiligen tatsächlichen Anfall durch die Stadt in Rechnung gestellt. Seite5 von 6 Stand:
6 4. Inkrafttreten und Übergangsregelungen 4.1. Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2004 mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2004 in Kraft. Königsbrunn, den 7. Juni 2004 Stadt Königsbrunn Ludwig Fröhlich 1. Bürgermeister Seite6 von 6 Stand:
RICHTLINIEN FÜR DIE FÖRDERUNG SOZIALER UND SONSTIGER VEREINE IN HERRENBERG. (Richtlinie C) Gemeinderatsbeschluss vom
021.553 RICHTLINIEN FÜR DIE FÖRDERUNG SOZIALER UND SONSTIGER VEREINE IN HERRENBERG (Richtlinie C) Gemeinderatsbeschluss vom 01.10.1991 *in der Fassung des Beschlusses des Beschlusses des Gemeinderats vom
MehrVereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried
Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt
MehrRichtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek
Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen
Mehr38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens
der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrRichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen
MehrAntrag für das Jahr. Stück Bestätigung des/der Übungsleiters/Übungsleiterin (Formblatt 2)
Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale / Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Übungsleiter/innen Amt für Sport und Freizeit Telefon: 0941 507-1532 Telefax: 0941 507-4539 E-Mail: sportamt@regensburg.de
MehrKenzinger Stadtrecht. Stadt Kenzingen. Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit durch die Stadt Kenzingen
Stadt Kenzingen Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit durch die Stadt Kenzingen vom 13.12.2001, geändert durch Beschlussfassung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 29.09.2011 1 Allgemeines;
MehrRichtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)
Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die
MehrRichtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap
Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrStadt Lindenberg i. Allgäu
Stadt Lindenberg i. Allgäu Sportförderungsrichtlinien vom 22.05.2017 1. Allgemeines 1.1 Die Stadt Lindenberg i. Allgäu nachfolgend Stadt genannt - fördert gemeinnützige Sportvereine, die ihren Sitz in
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
MehrRichtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg
Richtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg Präambel Mit der Richtlinie zur Förderung der Vereine will die Gemeinde Amt Wachsenburg die ehrenamtliche Tätigkeit
MehrRICHTLINIEN der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Förderung des Sportes in der Fassung vom
1 RICHTLINIEN der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Förderung des Sportes in der Fassung vom 18.12.2008 1. Allgemeine Grundsätze und Bewilligungsbestimmungen 2. Benutzung
MehrSportförderungsrichtlinien der Stadt Cham
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Cham 1. Grundsätze 1.1. Allgemeines Die Stadt Cham gewährt den Turn- und Sportvereinen Zuschüsse, die ihren Sitz in Cham haben und ihre Tätigkeit vornehmlich auf Chamer
Mehr5.6.1 R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01.
5.6.1 R I C H T L I N I E N zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01. Oktober 1985*) *) zuletzt geändert durch Beschluß des Rates vom 16.12.1997
MehrBis spätestens 1. März einzureichen (Ausschlussfrist, d. h. keine Annahme mehr ab dem 2. März möglich!)
Landratsamt Bamberg Kommunalaufsicht Vereinspauschale Bis spätestens 1. März einzureichen (Ausschlussfrist, d. h. keine Annahme mehr ab dem 2. März möglich!) Vereinsname Ort, Datum Anschrift des Vereins
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die
MehrAntrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2013
Verein: Ansprechpartner(in): Straße Telefon (tagsüber): Telefax: PLZ/Ort Email Zurück an: Stadt Weiden i.d.opf. Hauptamt - Sport Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden Eingangsstempel der Behörde Zutreffendes
MehrSportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Der Sport ist ein fester, nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Das will
MehrGemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -
Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2014 Datum: 04.12.2014 Sachbearb.: Heike Kling Aktenzeichen: 023.12/fa öffentlich TOP 7 Änderung der Richtlinien über
MehrRICHTLINIEN ZUR SPORTFÖRDERUNG DES MARKTES GARMISCH-PARTENKIRCHEN (- SPORTFÖRDERRICHTLINIEN -)
RICHTLINIEN ZUR SPORTFÖRDERUNG DES MARKTES GARMISCH-PARTENKIRCHEN (- SPORTFÖRDERRICHTLINIEN -) Vom 09.12.2015 Die Förderung des Sports ist allgemeine Aufgabe des Marktes Garmisch- Partenkirchen im eigenen
MehrAntrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2016
Verein/Abteilung (Stempel; Adresse): Ansprechpartner(in): Telefon/ Telefax: Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen Amt für Jugend und Familie Prof.-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz Antrag auf Gewährung der
MehrFörderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ab Förderungsgrundsätze
Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ab 01.01.2002 1. Förderungsgrundsätze Die Gemeinde Marksuhl fördert Aktivitäten der örtlichen gemeinnützigen
MehrRichtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom
Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen
MehrRichtlinien für die Förderung der Vereine und Institutionen in Oberursel (Taunus)
Richtlinien für die Förderung der Vereine und Institutionen in Oberursel (Taunus) 104.1 1. Präambel 1.1 Der Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) hat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
MehrRichtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau
Gemeinde Fichtenau Landkreis Schwäbisch Hall Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat am 24.10.2011 folgende Richtlinien
MehrGeiersthaler Baukindergeld
Geiersthaler Baukindergeld die familienfreundliche Adresse Richtlinien zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in der Gemeinde Geiersthal Die Gemeinde Geiersthal als familienfreundliche Gemeinde
MehrRICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz
RICHTLINIEN des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz für Sportförderung aus Mitteln des Bezirks Oberpfalz Stand: 05.07.2016 1 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Seite 3 II. Förderzweck Seite 3 III. Fördervoraussetzungen
MehrSatzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Großdubrau (Vereinsfördersatzung)
Gemeinde Großdubrau Ernst-Thälmann-Straße 9 02694 Großdubrau Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Großdubrau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Großdubrau hat
MehrR I C H T L I N I E N Z U R V E R E I N S F Ö R D E R U N G
R I C H T L I N I E N Z U R V E R E I N S F Ö R D E R U N G - Beschlossen vom Gemeinderat am 08. Juli 1986 - Geändert am 26. Februar 1991 - Neufassung beschlossen am 07. April 1992 - Geändert am 14. Mai
MehrRichtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie)
Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie) 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert innerhalb des Regionsgebietes
MehrRichtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kulturund Brauchtumspflege vom , letzte Änderung vom
Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kulturund vom 07.02.1995, letzte Änderung vom 03.07.2001 Inhalt: 1. Allgemeine Grundsätze 2. Antragsberechtigung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren
MehrRichtlinien der Stadt Pößneck für die Förderung der Vereinsarbeit
Stadtverwaltung Pößneck Richtlinien der Stadt Pößneck für die Förderung der Vereinsarbeit Präambel Vereine und Vereinigungen sind ein wesentlicher Träger des kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen
MehrFÖRDERRICHTLINIE FÜR SPORTVEREINE
FÖRDERRICHTLINIE FÜR SPORTVEREINE des Kreissportbundes Saale/Schwarza e.v. Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze 3 2. Bereitstellung von Fördermitteln 3 3. Förderberechtigte, Fördervoraussetzungen 3 4. Antragstellung
MehrRichtlinien zur Familienförderung in der Gemeinde Heinrichsthal
Richtlinien zur Familienförderung in der Gemeinde Heinrichsthal I. Präambel Heinrichsthal ist eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde. Mit diesen Richtlinien wollen wir unterstützend dazu beitragen,
MehrJugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v.
Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v. Die Mitgliederversammlung des StadtSportVerbandes hat am 19.11.2001 beschlossen, die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen. Diese Mehreinnahmen sind zweckgebunden
MehrAnsprechpartner für Rückfragen (Name und Telefonnummer):
Verein/Abteilung: Ansprechpartner für Rückfragen (Name und Telefonnummer): 1. Vorsitzende(r): Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort): An die Stadt Bamberg Kultur-, Schulverwaltungsund Sportamt Maximiliansplatz
MehrRichtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden mit Anlagen
Richtlinie der Großen Kreisstadt Delitzsch vom 25. Februar 2010 zur Förderung von Vereinen und Verbänden, die auf dem Gebiet der Sozial- und Jugendarbeit, der Bildung, der Kultur- und Heimatpflege sowie
MehrRichtlinien der Stadt Albstadt zur Förderung soziale und sonstiger Gruppierungen in der Fassung vom
Richtlinien der Stadt Albstadt zur Förderung soziale und sonstiger Gruppierungen in der Fassung vom 27.10.2016 1. Grundsätze und Voraussetzungen für die Förderung 1.1 Die Stadt Albstadt fördert ihre sozialen
MehrInformationsdokument des Marktes Großostheim. Geltendmachung oder Herleitung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen! Zuschussrichtlinien
Markt Großostheim Zuschussrichtlinien Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.04.2008 werden folgende Zuschussrichtlinien erlassen: 1. Allgemeines 1.1 Zur Unterstützung der örtlichen Vereine, Organisationen
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrKultur und Sport sind Bereiche der Daseinsvorsorge, die zum Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung zählen.
Richtlinie zur Förderung der Kyritzer Vereine Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember
MehrSportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau
Sportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau 1. Zweck der Förderung Die Förderung des Sportes ist ein gesamtgesellschaftliches und damit auch ein Kernanliegen des Landkreises Zwickau. Sie begreift sich
MehrRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Aufgrund des 40 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 11 bis 14
MehrJugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER
Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER RICHT LINIEN FÜR JUGENDARBEIT IN VEREINEN / VERBÄNDEN Stand: Januar 2013 Kontakt: Stadt Ravensburg, Amt für Schule, Jugend, Sport Abt. Jugend,
MehrGrundsätze der Sportförderung
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat - Fachbereich 1 - Jugend, Soziales und Gesundheit Fachdienst 1.1 -Kinder, Jugend, Sport- Grundsätze der Sportförderung Stand: 19.03.2007 - 2 - Inhalt 1. Allgemeines
MehrSportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln
Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln I. Allgemeine Grundsätze und Zielstellung 1. Die Stadt Döbeln fördert mit dieser Richtlinie den Erhalt und die Entwicklung des Vereinssportes in der Großen
MehrRichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet des Sports im Ilm-Kreis
Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet des Sports im Ilm-Kreis I. Allgemeine Fördergrundsätze Zuwendungszweck Neben der gebührenfreien Bereitstellung der kreiseigenen Sportanlagen sowie
MehrRichtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom
Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom 08.12.2015, geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2016 2 Präambel Die Ortsgemeinde Laudert hat sich zum Ziel gesetzt,
MehrFörderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine in den Bereichen Musik, Kultur, Heimat- und Denkmalpflege in Weinheim
Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine in den Bereichen Musik, Kultur, Heimat- und Denkmalpflege in Weinheim - Kulturförderrichtlinien - Inhaltsübersicht 1. Grundsätze der Kulturförderung
MehrOnlinefassung:
Zuschüsse zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung bei Teilnahme am Erlass vom 22. Oktober 2010 III.1 234.000.028 00241 Gült. Verz. Nr. 722 I. Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit
MehrENERGIESPARRICHTLINIE DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN/HUNSRÜCK
ENERGIESPARRICHTLINIE DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN/HUNSRÜCK Der Verbandsgemeinderat Simmern/Hunsrück hat am 23.03.2017 nachfolgende Richtlinie beschlossen: 1 Präambel Die Erhöhung der Energieeffizienz
MehrRichtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen
Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13
MehrR i c h t l i n i e. zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin
R i c h t l i n i e zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Templin 1. Präambel Zur Bereicherung des künstlerischen und kulturellen Lebens in der Stadt Templin werden jährlich finanzielle Mittel
MehrRichtlinien zur Förderung kulturell tätiger Vereine und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach
Gemeinde Maisach Az. 134-1 In Einsicht der besonderen Notwendigkeit zur Förderung des Kulturlebens und der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach und in dem Bemühen, den auf diesen Gebieten
MehrRichtlinien zur Vergabe von Mitteln. aus dem. Sportförderungsprogramm. des Landkreises Dingolfing-Landau
Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus dem Sportförderungsprogramm des Landkreises Dingolfing-Landau Der Landkreis fördert den Sport im Landkreis im Rahmen der jährlich bewilligten Haushaltsmittel nach
MehrAntrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2010
Verein/Abteilung: Vorsitzende(r): Straße Telefon: Telefax: PLZ/Ort Email An: (Landratsamt / kreisfreie Stadt) LANDRATSAMT HASSBERGE z.h. Frau Dressel Am Herrenhof 1 97437 Haßfurt Eingangsstempel der Behörde
MehrDer Antragsteller ist als gemeinnützig i. S. d. 51 ff. AO auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes anerkannt durch Freistellungsbescheid:
Förderantrag für Projekte im Umwelt- und Naturschutzbereich 1 Antragsteller: Stempel der Organisation Name der Organisation / des Vereins Rechtsform Register / Amtsgericht Der Antragsteller ist als gemeinnützig
MehrMARKT SCHÖNBERG. Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE. Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1
MARKT SCHÖNBERG Staatl. anerkannter Luftkurort RICHTLINIE ZUR VERGABE VON BILDUNGSGUTSCHEINE Richtlinie Vergabe Bildungsgutscheine 1 Markt Schönberg Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Landkreis Freyung-Grafenau
MehrRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Vereine
Förderrichtlinien Vereine und Jugendarbeit Seite 1 / 5 Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und Vereine Inhaltsverzeichnis Präambel... Seite 2 1 Verwaltungsbereich... Seite 2 2 Förderung bei Investitionen
MehrRichtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015
Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung
Mehrmit dem Ziel der Entlastung der Schüleriimen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden.
2124 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie und der pharmazeutisch-technischen
MehrSatzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)
Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf
MehrFörderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Förderrichtlinien der Stadt Leer für die Bewilligung von Investitionszuschüssen für Sportvereine Stand: 08.06.2011 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...2 2. Förderungsempfänger...2
Mehr(1) Die Gemeinde Oßling kann Zuschüsse auf der Grundlage dieser Vereinsförderrichtlinie
Gemeinde Oßling mit den Ortsteilen Döbra Liebegast Lieske Milstrich Oßling Scheckthal Skaska Trado Weißig 1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Vereine der Gemeinde Oßling im Bereich Kultur und
MehrRichtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom
Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom 14.12.2006 Gliederung 1. Zielsetzung städtischer Sportförderung 2. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 3.
MehrRICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg
RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen
MehrFörderung der Jugendarbeit
Förderung der Jugendarbeit 1. Allgemeine Förderung (1) Der Landkreis Rotenburg (W.) fördert Maßnahmen von freien Trägern der Jugendarbeit sowie von Städten und Gemeinden nach den 11, 12 und 14 SGB VIII
MehrR i c h t l i n i e n. über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg
R i c h t l i n i e n über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg 1 Grundsatz Die Gemeinde Wachtberg fördert die Gemeinschaft alter Mitbürgerinnen und Mitbürger als auch den einzelnen
MehrLandkreis Augsburg. Jugendsportförderung des Landkreises. Investitionszuschüsse
Landkreis Augsburg Jugendsportförderung des Landkreises Investitionszuschüsse R I C H T L I N I E N über die Gewährung von Investitionszuwendungen des Landkreises Augsburg zur Jugendsportförderung Förderung
MehrRichtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen an Vereine. in der. Stadt Osterhofen
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine in der Stadt Osterhofen Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Begriff, Bestimmung 3 Zuschüsse für den Bau von Sportstätten 4 Zuschüsse für Anschaffungen
MehrGemeinde Hofbieber. Richtlinie zur Förderung der Hofbieberer Vereine
Gemeinde Hofbieber Richtlinie zur Förderung der Hofbieberer Vereine Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 nachstehend aufgeführte Richtlinie zur Förderung der
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrR I C H T L I N I E N. zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom in der Fassung der 5. Änderung vom
Ortsrecht Heidenrod 29 1 R I C H T L I N I E N zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom 28.06.1991 in der Fassung der 5. Änderung vom 07.02.2005 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Gemeinde
MehrRichtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl vom
Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl vom 25.10.2007 021.62 / Die Gemeinde Marksuhl gewährt nach Maßgabe des Haushalts finanzielle Förderung für die gemeinnützigen Vereine
MehrRichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben
DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung
MehrRichtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu
Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in
MehrRichtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein
Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen und Institutionen der Stadt Lichtenstein I. Grundsätze und Rechtsgrundlagen 1. Die Fördermaßnahmen nach dieser Richtlinie sind freiwillige Leistungen
MehrVereinsförderrichtlinien 01/14 B 7. Richtlinien. zur Förderung. der Vereine und Vereinigungen. in der Stadt Stutensee
Richtlinien zur Förderung der Vereine und Vereinigungen in der Stadt Stutensee vom 01.01.2010 geändert durch Beschluss des Gemeinderates vom 22.07.2013 Rechtskräftig seit 01.01.2014 1 Der Gemeinderat hat
MehrAntrag. Antragsteller (Vertragsarzt / Vertragspsychotherapeut bzw. MVZ-Vertretungsberechtigter) LANR: I I I I I I I I I I.
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Gewährung des Zuschusses zur Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin / Präventionsassistentin
MehrListe der eingesetzten und zu berücksichtigenden Übungsleiter. Bestätigung des Übungsleiters zur Teilung von Übungsleiterlizenzen
Name des Vereins 1. Vorsitzende(r) Telefonnummer (für evtl. Rückfragen) Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort) E-Mail An das Landratsamt Oberallgäu SG 32 Oberallgäuer Platz 2 87527 Sonthofen S t i c h t a g
MehrRichtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-) gültig ab
Richtlinien zur Sportförderung des Marktes Garmisch- Partenkirchen (-Sportförderrichtlinien-) gültig ab 01.01.2016 1 INHALT: Informationen: neue Sportförderrichtlinien 1. Warum werden neue Regelungen und
MehrRichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom
Auszug aus den Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom 24.07.2014 für den Bereich Sport 1. Allgemeines I. Grundsätze
MehrAllgemeine Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (in der Fassung vom
IV/26/ 1 Allgemeine Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (in der Fassung vom 29.10.2007) Die Stadt Rheinbach unterstützt und fördert im Rahmen
MehrS P O R T F Ö R D E R U N G S R I C H T L I N I E N DER STADT NEUKIRCHEN-VLUYN. vom
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 16.12.2009 S P O R T F Ö R D E R U N G S R I C H T L I N I E N DER STADT NEUKIRCHEN-VLUYN vom 16.12.2009 I. Allgemeines II. Förderungsarten 1.
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N der Stadt Meckenheim über die Gewährung von Zuschüssen für die Familienerholung vom 14. Juni 1973 Vorbemerkungen Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung vom 14. Juni 1973
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
MehrAntrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
Datum: An den Landschaftsverband - Landesbetreuungsamt - Aktenzeichen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung gemäß der Richtlinie
Mehr2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
MehrRichtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder-Spree Rechtliche Grundlagen Grundlage dieser Förderrichtlinie bilden 1 bis 8 und 9 bis 14 in Verbindung mit 69, 73 bis 75 SGB VIII (Kinder- und
MehrRichtlinien zur Sportförderung durch die Stadt Böblingen
Neufassung vom 13.Dezember 1996 Zuletzt geändert am 13.Dezember 2006 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A. Allgemeines Seite 1. Voraussetzungen, die der antragstellende Verein bzw. dessen Abteilungen
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrFörderrichtlinien für Verbände und Vereine
Förderrichtlinien für Verbände und Vereine 1. Geltungsbereich Im Sinne dieser Richtlinie können Verbände und Vereine, die in der Stadt Schmölln arbeiten, Zuwendungen unter folgenden Voraussetzungen erhalten:
MehrSatzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald
Satzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V
Mehr