Aktuelle Probleme und Fragen des Waffenrechts. Güstrow,

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1 Aktuelle Probleme und Fragen des Waffenrechts Güstrow,

2 Verschärfung der Kriterien für die Zuverlässigkeit geplant Der Bundesrat hat sich in seiner 906. Sitzung vom mehrheitlich für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. In Zukunft sollen die Waffenbehörden im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit auch eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern einholen. Wörtlich sagte der (damalige) niedersächsische Innenminister Schünemann vor dem Bundesrat: "Sicherheitspolitisch reicht es nicht aus, nur den illegalen Waffenbesitz in der rechtsextremen Szene zu bekämpfen. Auch legale Schusswaffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Im Waffengesetz gibt es zwar Regelungen, die das Ziel verfolgen, den Waffenbesitz von Extremisten zu unterbinden. In der Praxis greifen diese Regelungen allerdings nur selten. Das liegt vor allem daran, dass die Waffenbehörden nicht alle Informationen erhalten, die sie brauchen, obwohl sie verfügbar wären.".

3 Schießen von Jugendlichen Grundsätzlich gilt, dass sich eine Standaufsicht unter Vorlage des Personalausweises oder eines sonstigen Dokumentes vom Alter jugendlicher Personen überzeugen muss. Kann eine jugendliche Person - gleich, wie alt sie aussieht - einen Altersnachweis nicht erbringen so darf sie nicht zum Schießen zugelassen werden. Die Ausrede, die Gäste hätten erwachsen ausgesehen, kann unter keinen Umständen akzeptiert werden. Ab 16 kann ein Jugendlicher ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten auf einem Schießstand mit Kleinkaliber-Waffen schießen. Mit Großkaliber-Waffen darf erst ab 18 Jahren geschossen werden. Grundsätzlich dürfen Gastschützen nicht allein auf den Schießstand gelassen werden. Wenn eine ordnungsgemäße Aufsicht nicht sicher gestellt werden kann, dann müssen Gastschützen abgewiesen werden. Der Deutsche Schützenbund e.v. weist alle seine Vereine und deren Vorstände auf ihre Pflichten zur Einhaltung der waffenrechtlichen Bestimmungen hin. Die Missachtung elementarer waffenrechtlicher Regelungen ist verbandsschädigendes Verhalten und wird vom DSB nicht hingenommen.

4 Schusswaffen in Deutschland - Eine Übersicht Nach einer ersten Auswertung des NWR beläuft sich die Zahl der registrierten Schusswaffen in Deutschland bei knapp 5,5 Millionen und liegt damit deutlich unter den bisher in der Öffentlichkeit diskutierten Schätzungen, die zwischen fünf und über zehn Millionen schwankten.

5 Schusswaffen in Deutschland - Eine Übersicht Das Bundeskriminalamt hat das Bundeslagebild 2011 veröffentlicht. Danach ging die Zahl der Straftaten um 9% zurück. Von 5'600'000 legal besessenen Waffen wurden nur 5 (!) im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt. Im Jahr 2011 wurden Verstöße gegen Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz verzeichnet, Das ist ein Rückgang um 9%.

6 Straftaten mit Schusswaffen in Deutschland Die Zahl der Straftaten mit Schußwaffen ging 2011 zurück. "Messer sind unser Alltagsproblem. Die Messer, und nicht die Schußwaffen wie etwa Pistolen, sind aus Sicht der Ermittler das häufigste Tatmittel bei Tötungsdelikten". Mit diesen Worten zitiert die Tageszeitung Wiesbadener Kurier einen Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Westhessen

7 Nationales Waffenregister Seit arbeitet das Nationale Waffenregister (NWR). Das NWR Ist nicht geheim, wer sich informieren will, wie das NWR aufgebaut ist und welche Daten erfasst werden, kann sich jederzeit im Internet III/NWR/node.html? nnn=true Darüber informieren. Die Behörden der Kreise und kreisfreien Städte haben ihre Datenbestände in das NWR eingegeben. Allerdings tauchen dabei jetzt diverse Uraltprobleme auf, z.b. fehlende oder falsche Kaliber, unklare Herstellerangaben, fehlende oder falsche Modellbezeichnungen usw. Alle diese Probleme müssen geklärt werden. Deshalb kann es sein, dass einige Waffenbesitzer diesbezügliche Post von den Behörden erhielten oder noch erhalten werden, in denen es um den Datenabgleich und die Korrektur von Daten geht. Bitte unterstützen Sie die Behörden bei ihrer Tätigkeit.

8 Nationales Waffenregister Weder das NWR noch das WaffG kennen Auskunftspflichten der Vereine über den Bestand an Waffen bei ihren Mitgliedern noch über bei den Mitgliedern vorhandene Genehmigungen wie Pulverscheine, Jagdscheine Munitionserwerbsscheine oder auch Sammler-WBK. Vereins-Waffenregister und ähnliche Datensammlungen entsprechen auch nicht den Vorgaben des Datenschutzes und sollten deshalb unterbleiben.

9 Waffen in Mecklenburg-Vorpommern Hintergrundzahlen und Details, Stand 30. September 2012 Die erlaubnispflichtigen Schusswaffen teilen sich auf in Langwaffen Kurzwaffen Der Anteil der Waffenbesitzer an der Bevölkerung beträgt etwas mehr als 1,3%. Den größten Anteil an den Waffenbesitzer bilden die Jäger mit 55,3% (Vorjahr 53%) Tendenz weiter zunehmend. Sportschützen bilden mit 39,1% (Vorjahre 39,5%, 41,3%, 41,4%) die zweitgrößte Gruppe der Waffenbesitzer, Tendenz abnehmend. Im Durchschnitt besitzt jeder Waffenbesitzer 3,7 erlaubnispflichtige Schusswaffen, Jagdscheininhaber besitzen im Durchschnitt 4,0 (Vorjahre 4,0; 3,9) Waffen, Sportschützen im Durchschnitt 3,0 (Vorjahre: 2,9; 2,8). Bei Jägern kommt auf ca. 5,7 Langwaffen eine Kurzwaffe, bei Sportschützen auf 1,3 Langwaffen eine Kurzwaffe. Es gibt im MV 183 ortsfeste Schießstätten und 29 mobile. Die meisten Schießstätten gibt es im Kreis Vorpommern-Greifswald (54).

10 Waffen in Mecklenburg-Vorpommern Jahr Zahl der privaten Waffenbesitzer Zahl der privaten Waffen

11 Güstrow,

12 Zunahme der Zahl der Jäger ist Deutschland-weiter Trend Genau Naturbegeisterte haben in der Jagdsaison 2011/2012 ihren Jagdschein gelöst. Das sind oder 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Inhaber des Grünen Abiturs steigt seit der Wiedervereinigung Deutschlands nach Angaben des Deutschen Jagdschutzverbands (DJV) kontinuierlich an.

13 Waffenrechtliche Genehmigungen für Sportschützen im LSV-MV Analyse der Jahre

14 Anträge insgesamt insgesamt davon bestätigt davon abgelehnt

15 davon dritte und weitere KW bestätigte Anträge davon dritte und weitere KW

16 Anträge je Disziplin die 10 Disziplinen mit den meisten genehmigten Anträgen sind 2012 Disziplin KK-Sportpistole GK-Pistole, Kal. 9 mm Luger KK-Sportgewehr Flinte, Trap GK-Revolver Kal. 357 Mag Ordonnanzgewehr KK-Sportgewehr - Auflage Zentralfeuerpistole KK-Sportgewehr, Mehrlader KK-Liegendkampf

17 Anträge ja Kaliber, 2012 die 7 häufigsten genehmigten Kaliber sind Kaliber 2012 Absolut.22 lfb mm Luger Magnum 26 12/ ACP 9 6,5x55 8 7,62x54R 7.223Rem 4

18 Anträge je LV-spezifische-Disziplin (bestätigt) Disziplin MV 1.49 GK- Gewehr, halbautomatisch MV 1.48 KK- Gewehr, halbautomatisch MV KK- Repetiergewehr Güstrow,

19 Bedürfnisbestätigungen Im Waffengesetz steht im 4 (4) 4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Bei Bedürfnisbestätigungen sind also zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Regelüberprüfung drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtl. Genehmigung 2. anlassbezogenen Bedürfnisprüfung Was dabei genau geprüft wird, steht in der WaffVwV

20 Regelüberprüfung drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtl. Genehmigung Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach 4 Abs. 4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Der Schütze braucht hier also eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass - der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); - die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung nach 15 Abs. 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers auch geschossen werden kann.

21 anlassbezogenen Bedürfnisprüfung Mit der Regelung des 4 Abs. 4 Satz 3 wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen, d.h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer kein Bedürfnis mehr hat. Mit 4 Abs. 4 Satz 3 wird keine Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die letzten zwölf Monate. Hier reicht die Vorlage geeigneter Nachweise, z.b. eine Bescheinigung des Vereins, oder die Vorlage eines Schießbuchs oder die Vorlage von Urkunden bzw. Starterlisten von überregionalen Wettkämpfen sowie ein Nachweis, dass der Schütze Mitglied im Verband ist. Als Nachweis reicht das Mitgliedskärtchen aus

22 Probleme bei Anträgen Die Vereinsvorstände haben bei den Anträgen eine große Verantwortung, die sie aber auch wahrnehmen müssen. Die Vereinsvorstände müssen Anträge ihrer Mitglieder darauf überprüfen, dass eine Disziplin angegeben ist und dass diese Disziplin tatsächlich aus dem Sportprogramm des Deutschen Schützenbundes kommt. Die Vereinsvorstände sollten auch überprüfen, ob die beantragte Waffe für die angegebene Disziplin überhaupt verwendbar (zugelassen) ist. Anträge für nicht zugelassene Waffen werden nicht bestätigt. Das betrifft auch Anträge auf Waffen, die nach 6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen sind (z.b. zu kurzer Lauf oder Hülsenlänge unter 40mm). Die Vereinsvorstände müssen ihre Mitglieder beraten, ob eine Waffe wirklich für eine Disziplin geeignet ist. Ungeeignete Waffen werden nicht bestätigt! Abgelehnt werden auch Anträge, bei denen Disziplin, Waffenmodell oder genaue Kaliberangabe fehlen.

23 Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Im Antrag ist die Disziplin 2.40 ausgedruckt, der Antragsteller hat aber eine für die Disziplin nicht zugelassene Waffe eingetragen. Güstrow,

24 Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Kaliber, Typbezeichnung und Lauflänge fehlen. Angekreuzt zudem der Waffentyp Kurzwaffe Einzellader. Solche Anträge sind nicht genehmigungsfähig!

25 Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Die Lauflänge des Revolvers (7½ ) ist für die Disziplinen, in denen der Revolver sportlich eingesetzt werden könnte, zu groß. Zulässig sind nur Lauflängen bis 6.

26 Probleme bei Anträgen Warum Ablehnung Für die Genehmigung des Antrags auf eine dritte oder weitere Kurzwaffe ist die Teilnahme an regulären Wettkämpfen oberhalb der Vereinsebene notwendig. Ohne solche Nachweise besteht keine Möglichkeit einer Genehmigung.

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