Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
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- Teresa Förstner
- vor 8 Jahren
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1 Anlage (zu 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit Lfd. 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern ( 3 Abs. 1 2) b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( 3 Abs. 1 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Seite 1 von 7
2 b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden 4 Umweltschutz ( 3 Abs. 1 4) 5 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste *) ( 3 Abs. 1 5) c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen a) Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden b) Rechte von Personen und Institutionen beachten c) Gefährdungssituationen rechtlich bewerten d) Rechtsverstöße erkennen und beurteilen 6 Leistungen von a) Sicherheitsdienste in den Sicherheitsdiensten gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang ( 3 Abs. 1 6) einordnen während der gesamten Ausbildung zu vermitteln 8*) 4 10*) *) insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 6, 7, 8, 10, 11 und 13 zu vermitteln. Seite 2 von 7
3 b) Aufgaben, Organisation und Leistungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche beschreiben und Schnittstellen darstellen, insbesondere bei den Einsatzbereichen Objekt- und Anlagenschutz, Veranstaltungsdienste, Verkehrsdienste sowie Personen- und Werteschutz c) Stellung des Ausbildungsbetriebes innerhalb der Sicherheitsdienste bewerten d) bei der Beobachtung von Branchenentwicklungen mitwirken und deren Auswirkungen auf den Betrieb bewerten 7 Schutz und Sicherheit ( 3 Abs. 1 7) a) Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen und durchführen b) Gefährdungspotenziale beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten c) Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten d) Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Brandschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten e) die Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten f) Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten; Schutz betriebsinterner Daten überwachen g) Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen h) Sicherheitsbestimmungen anwenden i) Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen identifizieren Seite 3 von 7
4 8 Situationsgerechtes Verhalten und Handeln ( 3 Abs. 1 8) a) Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit b) Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig c) Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen d) Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen e) Methoden der Deeskalation anwenden f) ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache g) Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen 9 Maßnahmen der ersten Hilfe a) erste Hilfsmaßnahmen einleiten ( 3 Abs. 1 9) b) Maßnahmen der ersten Hilfe leisten 10 Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation ( 3 Abs. 1 10) c) Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren machen a) Methoden, Techniken und Verfahren, bezogen auf Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation, unterscheiden sowie situationsgerecht auswählen und anwenden b) sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren c) aufgabenbezogenen Schriftverkehr durchführen 11 Sicherheitstechnische a) Funktionsweise von Einrichtungen und Hilfsmittel ( 3 Abs. 1 11) sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen b) Kontrollinstrumente ablesen und bedienen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen Seite 4 von 7
5 c) bei Planung des Einsatzes sicherheitstechnischer Einrichtungen mitwirken d) technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen 12 Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsdienstleistungen ( 3 Abs. 1 12) 12.1 Betriebliche Angebotserstellung ( 3 Abs ) 12.2 Auftragsbearbeitung ( 3 Abs ) 12.3 Qualitätssichernde Maßnahmen ( 3 Abs ) a) bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken b) Einflüsse von Zielgruppen und Marktentwicklungen bei der betrieblichen Leistungserstellung c) bei der Ausschreibungs- und Angebotserstellung mitwirken a) Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtpunkte planen b) Personal- und Sachmitteleinsatz sowie Termine planen c) an der Rechnungserstellung mitwirken, dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung beachten a) Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements b) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen c) den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis Seite 5 von 7
6 12.4 Arbeitsorganisation; Kommunikations- und Informationstechnik Informations- und des Betriebes und des Einsatzortes nutzen: Kommunikationstechnik ( 3 Abs ) 13 Kommunikation und Kooperation ( 3 Abs. 1 13) a) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen b) Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden c) Daten sichern und pflegen d) Regelungen zum Datenschutz anwenden e) Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten f) beim Melde- und Berichtswesen mitwirken 13.1 Teamarbeit und a) Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und Kooperation gegenseitige Information gewährleisten ( 3 Abs ) b) Kommunikationsregeln anwenden; bei Kommunikationsstörungen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen 13.2 Kundenorientierte Kommunikation ( 3 Abs ) c) interne und externe Kooperationsprozesse mitgestalten d) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten a) Auswirkungen von Information und Kommunikation mit dem Kunden auf den Geschäftserfolg b) Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen c) Kommunikationsmittel und -regeln im Umgang mit dem Kunden situationsgerecht anwenden *) Insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 7 a, b, f, 11, und 12.1 bis 12.3 zu vermitteln 2*) 5 2*) Seite 6 von 7
7 d) Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden e) über Sicherheitsbestimmungen informieren f) Kunden und Interessenten über Sicherheitsdienstleistungen informieren g) Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen 10 Seite 7 von 7
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