DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e. V. - Jugendrotkreuz. Kein Tabu: Gegen sexualisierte Gewalt. Kein Tabu

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1 DRK-Landesverband Westfalen-Lippe e. V. - Jugendrtkreuz Kein Tabu: Gegen sexualisierte Gewalt Kein Tabu

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vrwrt 2 2 Wissenswertes Sexueller Missbrauch - was ist das? Sexueller Missbrauch - Daten und Fakten Strategien vn Tätern und Täterinnen Sexueller Missbrauch - mögliche Signale Sexueller Missbrauch - mögliche Flgen Sexueller Missbrauch - Rechtliches 9 3 Mögliche Missbrauchssituatinen im Rten Kreuz Mögliche Situatinen in Gruppenstunden des Jugendrtkreuzes Mögliche Situatinen auf Freizeiten und gemeinsamen Übernachtungen (mit Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen) im Rten Kreuz Mögliche Situatinen in der Ausbildung und dem Alltag 11 4 Gesprächsführung mit ptenziellen Opfern 13 5 Krisenpläne Ich habe s ein kmisches Gefühl- ich habe eine Vermutung Hilfe, ich habe einen Fall, ein Opfer hat sich mir mitgeteilt! Vrgehen bei Verhärtung des Verdachts bzw. bei knkreten Hinweisen 15 6 Vertrauenspersnen 18 7 Selbstverpflichtung 20 8 Literatur 21 1 Vrwrt Sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigungen, sexueller Missbrauch Das gibt es nicht bei uns im Rten Kreuz. Falsch! Leider gibt es dies auch in unserem Verein. Wir haben zum einen die Verantwrtung gegenüber unseren Mitgliedern, dass bei uns im Verband sexualisierte Gewalt erschwert wird. Zum anderen haben wir aber auch die Pflicht, uns mit dem gesellschaftlichem Thema auseinanderzusetzten und Hilfen für unsere Mitglieder anzubieten, denen sexualisierte Gewalt außerhalb swie innerhalb des Verbandes widerfährt der widerfahren ist. Der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe ist frh und dankbar, dass wir unsere Augen vr dem Thema nicht verschließen. Denn es darf bei uns im Rten Kreuz Westfalen-Lippe kein Tabu sein, über das Thema zu reden, das Thema anzugehen, zu diskutieren, bei Verdachtsfällen zu handeln und genau hinzuschauen! Und es darf erst recht kein Tabu sein, uns als Verband der Herausfrderung zu stellen! S hat der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe die Kampagne des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz mit dem Mtt Kein Tabu: Gegen sexualisierte Gewalt im Verband mit grßer Dankbarkeit übernmmen. 2

3 Wir als Rtes Kreuz wllen mit der Kampagne erreichen, dass unsere Mitglieder gegenseitig aufeinander achten und Missbrauch jeglicher Art bei uns erschwert wird. In diesem Sinne ist dies keine klassische Kampagne mit einem Anfang und einem Ende - sndern eine zeitlich unbefristete Aufgabe und Herausfrderung unseres Verbandes. Um Kindern und Jugendlichen wie auch Erwachsenen nicht wiederhlt grßes Leid zuzufügen, brauchen wir bei einer Vermutung der bei Klarheit eines sexuellen Missbrauchs klare Verhaltensregeln und ein angemessenes Krisenmanagement. Im Fkus stehen dabei die Themen Fürsrge, Nachsrge und Vrsrge. Die vrliegende Arbeitshilfe, die die Klleginnen und Kllegen aus Rheinland-Pfalz zum grßen Teil entwickelt haben, geht genau auf diese Punkte ein. Bei der Erarbeitung der Arbeitshilfe knnten sie auf Erfahrungen der Jhanniter-Jugend und des Jugendrtkreuzes Nrdrhein zurückgreifen, bei denen man sich für die Zurverfügungstellung der Materialien bedankt. Vr allem die Arbeitshilfe!Achtung der Jhanniter-Jugend wurde zu grßen Teilen als Vrlage verwendet. Hierfür bedanken sich die Klleginnen und Kllegen aus Rheinland- Pfalz wie auch wir als Landesverband Westfalen-Lippe herzlichst. Dch was will das Rte Kreuz Westfalen-Lippe mit Kein Tabu: Gegen sexualisierte Gewalt erreichen? Flgende Handlungsziele können hier aufgeführt werden: Sensibilisierung der Mitglieder und Mitarbeitenden für die Prblematik Entwicklung möglicher Präventinsmaßnahmen Aufbau verbandlicher Strukturen zu angemessener und fachlicher Interventin bei sexualisierter Gewalt Intern wie extern muss gezeigt werden, dass sexualisierte Gewalt im Rten Kreuz unter keinen Umständen tleriert, verschwiegen der vertuscht wird! Als Bausteine des Themas sind flgende Maßnahmen geplant bzw. in der Umsetzung: Die Einführung vn Vertrauenspersnen Der DRK-Landesverband Westfalen-Lippe ernennt ausgewählte Vertrauenspersnen, die für (ptenzielle) Opfer und für Leitungskräfte der Orts- und Kreisverbände Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind. Die Vertrauenspersnen begleiten (mögliche) Opfer bei ihrem weiteren Vrgehen und helfen den Vrständen bzw. Leitungskräften der betreffenden Verbände bei ihrem Krisenmanagement. Schulung aller Führungs- und Leitungskräfte des Jugendrtkreuzes Alle Führungs- und Leitungskräfte des Jugendrtkreuzes werden in diesem Bereich frtgebildet. Das Thema sll in verschiedene JRK-Ausbildungen integriert werden. Hierbei stehen präventive Maßnahmen als auch das Krisenmanagement im Vrdergrund. Etablierung eines Krisenmanagements Es werden Pläne und Verhaltensanweisungen erarbeitet, wie Leitungs- und Führungskräfte in Verdachtsfällen handeln sllen. Wichtig für alle Beteiligten: Keine Persn und keine Institutin kann ein Kind allein retten! Selbstverpflichtungen aller Führungs- und Leitungskräfte Alle Führungs- und Leitungskräfte unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung, die vn zuständigen Leitungskräften/Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesammelt wird. Die 3

4 Selbstverpflichtung dient der Dkumentatin, dass das Rte Kreuz seine ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Thema aufgeklärt hat und wir ein Zeichen gegen sexualisierte Gewalt gegenüber ptentiellen Täterinnen und Tätern setzen: Bei uns bist du nicht willkmmen! Präventinsangebte für alle minderjährigen Mitglieder Im letzten Schritt sllen alle minderjährigen Mitglieder des Rten Kreuzes für das Thema sensibilisiert werden: Infrmatinen über sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen, die Wahrnehmung der eigenen Grenzen, gute und schlechte Geheimnisse, mein Körper gehört mir, Hilfe hlen ist kein petzen! sind hier Schlagwrte. Wir hffen, mit dieser Arbeitshilfe Licht ins Dunkle eines wirklich herausfrdernden und wichtigen Themas zu bringen. Hinweis: Das Kapitel 2 haben die Klleginnen und Kllegen aus Rheinland-Pfalz vn der Arbeitshilfe!Achtung der Jhanniter-Jugend übernmmen. Bei den Kapiteln 3, 4, 5 und 7 diente das Arbeitsheft!Achtung größtenteils als Vrlage. Wie auch der DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz bedanken wir uns bei der Jhanniter-Jugend Deutschland für die Zurverfügungstellung der Inhalte und beglückwünschen sie dazu, als einer der ersten Verbände in Deutschland den Mut aufgebracht zu haben, das Thema zu bearbeiten und sich für den Bereich zu sensibilisieren. Die Jhanniter-Jugend hat hiermit einen wichtigen Grundstein für die Arbeit aller weiteren Verbände in diesem Bereich gelegt. Weitere Infrmatinen über!achtung findet ihr unter: 4

5 2 Wissenswertes 1 Kinder lernen im Lauf ihrer Entwicklung die Welt kennen. Sie bebachten, fragen, prbieren, begreifen mit unerschöpflicher Energie und Phantasie. Um leben und wachsen zu können, brauchen sie die Unterstützung der Erwachsenen, sie brauchen Liebe, Gebrgenheit, Zärtlichkeit, Hilfe, Schutz und Sicherheit. Darauf sind Mädchen und Jungen angewiesen und darauf vertrauen sie. Missbraucht ein Erwachsener ein Kind sexuell, s benutzt er die Liebe, die Abhängigkeit - der das Vertrauen für seine sexuellen Bedürfnisse - und setzt sein Bedürfnis nach Unterwerfung, Macht der Nähe mit Gewalt durch. Er gefährdet die Lebens- und Entwicklungsgrundlage und schädigt die Seele des Kindes Sexueller Missbrauch - was ist das? Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Grenzverletzung. 3 Sexueller Missbrauch umfasst Frmen sexueller Gewalt und Grenzverletzungen. Diese sind unter Umständen individuell verschieden, alters- und geschlechtsabhängig. S kann es für ein zehnjähriges Mädchen aufgrund der Schamentwicklung schn äußerst unangenehm sein, wenn der Vater der die Mutter ins Bad kmmen, während es duscht. Für einen zehnjährigen Jungen jedch kann dies völlig nrmal sein. In manchen Fällen ist Nacktheit etwas Übliches, in anderen Familien dagegen nicht. Die Kinder und Jugendlichen spüren, wann die eigene Grenze verletzt wird. Sexuelle Gewalt kmmt in vielen Frmen und Abstufungen vr. Nicht alle Frmen sexueller Gewalt beinhalten Körperkntakt. Beispiele für sexuelle Gewalt hne Körperkntakt können sein: Nötigung zum gemeinsamen Anschauen vn Prns, sich vr anderen ausziehen müssen, beim Baden bebachtet werden, sexualisierte Sprache ( du schwuler Wichser, du hast aber geile Titten ). Massive Frmen sexueller Gewalt sind: Zwang zu sexuellen Handlungen (z.b. Selbstbefriedigung) vr anderen, Berührung der Genitalien vn bzw. durch Täterin der Täter, Eindringen in After der Scheide des Opfers mit Finger der Gegenständen, anale, rale der genitale Vergewaltigung. Sexueller Missbrauch meint jede sexuelle Handlung, die an der vr einer Persn entweder gegen deren Willen vrgenmmen wird der denen die Betrffenen aufgrund körperlicher, psychischer, kgnitiver der sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. 4 Zum einen werden mehr der weniger deutlich geäußerte Willens- bzw. Gefühlsäußerungen des Kindes der Jugendlichen vn dem Täter der der Täterin missachtet. Zum anderen sind Kinder und Jugendliche aufgrund der körperlichen Unterlegenheit der emtinalen Abhängigkeit vn Tätern der Täterinnen meist sprachls. Es gibt auch Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund ihres Alters der einer Behinderung verbal nicht äußern können. 1 Nach Jhanniter-Jugend:!Achtung Ein Praxisheft gegen sexuellen Missbrauch im Jugendverband Gisela Braun: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. 8. Auflage, Nach Dirk Bange/Günther Deegener: Sexueller Missbrauch an Kindern Ebenda. 5

6 Die Täter und Täterinnen nutzen ihre Macht- und Autritätspsitin aus, um eigene Bedürfnisse auf Ksten des Kindes zu befriedigen. 5 Dem Täter/Der Täterin geht es zuerst um die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse unter Ausnutzung des Machtgefälles, beispielsweise zwischen Gruppenleiter/Gruppenleiterin und Gruppenmitglied der Ausbilder/Ausbilderin und Prüfling. Dabei wird der sexuelle Missbrauch gezielt geplant und umgesetzt. Aufgrund der emtinalen Abhängigkeit kann sich das Opfer dem Kntakt zum Täter der zur Täterin schwer entziehen und möchte möglicherweise die Beziehung zu ihm der zu ihr nicht gefährden. S will etwa ein Kind, das vn einem Elternteil missbraucht wird, trtzdem den Vater der die Mutter nicht verlieren. Kinder tragen niemals die Verantwrtung für einen sexuellen Übergriff. 6 Oft wird auch behauptet, Mädchen verführen der prvzieren den Täter. Das ist falsch. [ ] Der Erwachsene muss die Grenzen ziehen, er kann abschätzen, was ein Kind nicht absehen und verantwrten kann. Dies wird deutlich an einem Beispiel: Ein kleiner Junge sagt zu seinem Vater: Kmm wir machen einen Bxkampf, aber nicht gespielt, einen richtigen Bxkampf! Der Vater sagt: Okay! und verpasst dem Kind einen Kinnhaken, s dass dieses hnmächtig zu Bden fällt. Und was meint der Vater? Er hat es dch s gewllt, er hat mich prvziert! Natürlich ist der Junge nicht schuld an diesem Vrfall, und natürlich ist kein Kind schuld am sexuellen Missbrauch. 7 Niemand kann ein Mädchen der einen Jungen aus Versehen missbrauchen. 8 Der Erwachsene und das betrffene Kind der der Jugendliche spüren den Unterschied zwischen Zärtlichkeit und sexuellem Missbrauch sehr genau. Sexueller Missbrauch beginnt drt, w der Erwachsene zur Anregung der Befriedigung seiner Sexualität Zärtlichkeit benutzt, w versucht wird, ein Mädchen der einen Jungen zur Zärtlichkeit zu überreden der zu nötigen, w Geheimhaltung eingefrdert wird, w das Kind sich nicht mehr whl und gebrgen, sndern bedrängt und benutzt fühlt. Mädchen und Jungen sind sexuelle Wesen und haben sexuelle Bedürfnisse. Es ist völlig natürlich, dass sie diesen mit Gleichaltrigen nachgehen wllen, in Frm vn Dktrspielchen, Schmusen, Streicheln der Nacktsein; sie sind interessiert an ihrem eigenen Körper und dem anderer Kinder und Erwachsener. Es gibt Kntakte zwischen Kindern und Jugendlichen, die der jeweils altersgerechten Sexualität entsprechen können. Aber auch hier sind Frmen vn sexualisierter Gewalt möglich. 5 Ebenda. 6 Gisela Braun: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. 8. Auflage, Ebenda. 8 Ebenda. 6

7 2.2 Sexueller Missbrauch - Daten und Fakten 9 Täter und Täterinnen missbrauchen in der Regel nicht nur ein Opfer und sind häufig Mehrfachtäter, kmmen aus allen szialen Schichten, unabhängig vn der sexuellen Orientierung, fangen meist schn als Jugendliche mit den Übergriffen an, sind meist männlich (85-90 %), der Anteil an Frauen beträgt zwischen 10 und 15 %. Opfer sind Mädchen und Jungen jedes Alters und jeder Herkunft. Genauere Aussagen sind jedch nur schwer zu treffen, da nicht alle Taten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt angezeigt werden und die Dunkelziffer entsprechend hch ist. Die plizeiliche Kriminalstatistik registriert jährlich bundesweit rund Fälle sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Man schätzt die Dunkelziffer etwa zwanzigmal höher (zwischen und Fälle im Jahr! 10 ), s dass realistischerweise davn ausgegangen werden muss, dass in Deutschland etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zehnte bis zwölfte Junge sexuelle Gewalt erlebt. Beziehung zwischen Täter der Täterin und Opfer Der größte Teil sexueller Gewalt findet im szialen Nahraum vn Kindern und Jugendlichen statt % der Täter und Täterinnen sind nahe Bekannte der Verwandte ihrer Opfer: Väter, Mütter, Onkel, Tanten, Freunde der Freundinnen der Familie, Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen, Erzieher und Erzieherinnen, Pfarrer und Pfarrerinnen, Ausbilder und Ausbilderinnen, Ärzte und Ärztinnen, Lehrkräfte, Vrgesetzte, Babysitter usw.. Dauer des sexuellen Missbrauchs Häufig dauert der sexuelle Missbrauch über einen langen Zeitraum an. Dies gilt besnders, wenn Täter der Täterinnen in enger Beziehung zum Opfer stehen. Wenn Mädchen und Jungen über Jahre hinweg missbraucht werden, steigern sich dabei Frm und Intensität der sexuellen Übergriffe Strategien vn Tätern und Täterinnen Ein sexueller Missbrauch entsteht nicht aus Versehen, sndern wird vn Täter der Täterin gezielt vrbereitet. Diese nutzen bewusst und geplant die emtinale Abhängigkeit der Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen aus. Sie bauen zu ihren Opfern ft über lange Zeit eine Beziehung auf, bevr sie sexuelle Handlungen vrnehmen. Kinder und Jugendliche swie ihre Eltern kennen und vertrauen meist den Tätern bzw. Täterinnen. Auch im Bekannten- der Freundeskreis ist die Beziehung zwischen Tätern bzw. Täterinnen und Opfern vr dem Missbrauch häufig s eng, dass Drhungen und körperliche Gewalt meist nicht nötig sind, um das Schweigen der Opfer zu erreichen. Täter und Täterinnen versuchen, in das sziale Umfeld des Opfers einzudringen, gewinnen das Vertrauen in Familie und Freundeskreis, werden als hilfreich wahrgenmmen und machen sich im Laufe der Zeit unentbehrlich. Dadurch wird es für das missbrauchte Kind der den Jugendlichen schwer, den Missbrauch ffen zu legen. Auch versuchen Täter und Täterinnen ftmals Situatinen zu schaffen, in denen sie mit ihrem Opfern allein sein können. 9 Nach Handbuch Landesjugendkammer der Evangelischen Jugend in Bayern: Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch im Jugendverband Ursula Enders: Zart war ich, bitter war s Gisela Braun: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. 8. Auflage,

8 Gleichzeitig verschieben Täter und Täterinnen das Grenzbewusstsein ihrer Opfer und der Umgebung. Sie sind beispielsweise besnders körperbetnt der versuchen Zärtlichkeiten einzuführen, die nrmalerweise als nicht angemessen empfunden werden. Besnders selbstbewusste Kinder der Jugendliche brechen nach den ersten Übergriffen den Kntakt zu Täter der Täterin ab. Dabei leiden aber auch sie an den Flgen, weil sie beispielsweise ihren Lieblingssprt der die Gruppe aufgeben müssen. 12 Der Widerstand gegenüber sexuellen Handlungen wird beispielsweise durch emtinale Zuwendungen, Geld der Geschenke, aber auch durch Drhung und körperliche Gewalt gebrchen. Bei beginnenden sexuellen Handlungen versuchen Täter und Täterinnen dem Opfer eine Mitschuld zu geben. Schuld an dem Missbrauch ist laut ihrer Darstellung immer das Opfer, das beispielweise besnders prvkant angezgen war. Durch diese Verstärkung der Schuldgefühle beim Opfer sinkt die Gefahr der Offenlegung des Missbrauchs. Täterinnen und Täter sind schwer zu erkennen. Sie können sich jedch verraten, indem sie beispielsweise permanent Grenzen vn Kindern und Jugendlichen missachten, ein Kind gezielt vn den anderen islieren, ein Kind übermäßig bevrzugen, unangemessen sexistische Witze erzählen der sexualisierte Situatinen herstellen usw Sexueller Missbrauch - mögliche Signale Jedes Kind versucht, den sexuellen Missbrauch zu verhindern. 13 Auch wenn die meisten Mädchen und Jungen nicht wagen, ffen über den sexuellen Missbrauch zu reden, teilen sie sich dennch mit, um diese unerträgliche Situatin zu beenden. Ihre verdeckten Hinweise sind aber für Dritte ft schwer verständlich. 14 Wenn jedch Mädchen der Jungen den Mut aufbringen und vn sexuellen Übergriffen berichten, s müssen diese ernst genmmen werden. Aber eine zu schnelle und schlecht vrbereitete Interventin der auch schn ein unsensibles Nachfragen kann dem Betrffenen eine weitere Beeinträchtigung zufügen. Deshalb ist bei einem vermuteten sexuellen Missbrauch immer eine der Vertrauenspersnen hinzuzuziehen, die sich im Landesverband Westfalen-Lippe um Verdachtsfälle kümmern. 2.5 Sexueller Missbrauch mögliche Flgen Flgen sexuellen Missbrauchs für Betrffene hängen vn verschiedenen Dingen ab: Davn, wie lang der Missbrauch angedauert hat, davn, in welcher Beziehung das Opfer zu Täter der Täterin steht, vn der Intensität der Gewalt und davn, wie es Kindern und Jugendlichen gelingt, Erlebtes zu verarbeiten. Die Betrffenen können Gefühle wie Ekel, Verwirrung, Hilflsigkeit und Scham, aber auch Wut, Überraschung, Sprachlsigkeit und Angst empfinden und äußern. Langfristig können beispielsweise Beziehungsschwierigkeiten, Essstörungen, Unterleibsbeschwerden, Schlaf und Sprachstörungen swie Traumatisierung die Flge sein. 12 Ursula Enders: Institutinen und sexueller Missbrauch Täterstrategien und Reaktinsweisen. S. 202ff.. In: Dirk Bange/Wilhelm Körner: Handwörterbuch Sexueller Missbrauch Gisela Braun: Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen. 8. Auflage, Ebenda. 8

9 Erste Auffälligkeiten sind stark veränderte Verhaltensweisen, die darauf zurückgeführt werden können, dass Kinder der Jugendliche die Geschehnisse nur sehr schwer verarbeiten und verkraften. Sie sind nicht in der Lage, über die schwierige Situatin zu sprechen. Sie fühlen sich häufig schlecht, schmutzig und verraten, vielfach auch schuldig. Kinder können jedch auch eigene Strategien entwickeln und psitive Kräfte mbilisieren. Dies ist für die Betrffenen lebenswichtig, um den Missbrauch zu überstehen. 2.6 Sexueller Missbrauch - Rechtliches Sexuelle Gewalt, wie sie uns unter Umständen in der Arbeit im Rten Kreuz begegnet, ist nicht immer gleichzusetzen mit sexuellem Missbrauch als strafrechtlich relevantem Tatbestand, der zu einer Verurteilung führt. Sie ist aber in jedem Fall eine massive Grenzverletzung. Kinder und Jugendliche sllen vn unserer Rechtsrdnung in vielfältiger Weise umfassend geschützt und in ihrer individuellen und szialen Entwicklung gefördert werden. Das Strafgesetzbuch (StGB 174 bis 184c) regelt die Bestrafung vn Täterinnen und Tätern, die die sexuelle Selbstbestimmung vn Kindern und Jugendlichen missachten. Auch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sll Kinder und Jugendliche vr Gefahren bewahren. Für die Arbeit im Rten Kreuz spielen insbesndere flgende Paragraphen eine Rlle: 174 StGB bestraft den sexuellen Missbrauch vn Schutzbefhlenen unter 16 bzw. 18 Jahren. 176 StGB bezieht sich auf den sexuellen Missbrauch an Kindern unter 14 Jahren. 176a StGB regelt den schweren Fall vn sexuellem Missbrauch an Kindern. 177 StGB behandelt den Tatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Nach 180 StGB ist die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger durch aktives Tun der Unterlassen strafbar. 184 behandelt das Verbt der Verbreitung vn prngraphischen Schriften an Minderjährige und den Besitz vn Kinderprngraphie. Eine rechtliche Verpflichtung zu einer Strafanzeige gibt es nicht (vgl. 138 StGB). Die Verbandsarbeit hat auch keinen plizeilichen Auftrag im Sinne der Aufdeckung vn Straftaten. Zu beachten ist jedch, dass es sich bei sexuellem Missbrauch um ein s genanntes Offizialdelikt handelt. Das heißt, dass die Plizei zur Ermittlung verpflichtet ist, sbald sie Kenntnis vn einem Delikt erhält. Die spätere Rücknahme einer Strafanzeige führt daher nicht zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. Zu berücksichtigen ist der Datenschutz zur Wahrung der Belange swhl auf der Opfer- als auch der Täterseite. Das heißt, dass keine persönlichen Daten vn Täter/Täterin und Opfer weitergegeben werden dürfen. Ausgenmmen davn ist die Weitergabe im Rahmen der Infrmatin der Vertrauenspersn. 9

10 3 Mögliche Missbrauchssituatinen im Rten Kreuz 15 Unsere Gesellschaft und speziell die Verbandsarbeit braucht Menschen, die sich szial und ehrenamtlich engagieren, die Verantwrtung übernehmen und sich für die Interessen vn ihren Mitmenschen und speziell für die vn Kindern und Jugendlichen einsetzen. Das gilt für unsere Jugendgruppen und Schulsanitätsdienste. Täter und Täterinnen, die versuchen, Eltern, Kinder und Jugendliche gezielt zu manipulieren und ihr sziales Engagement nur vrtäuschen, um sexuellen Missbrauch zu begehen, haben im Rten Kreuz nichts zu suchen. Es gibt aber Situatinen im Gruppenalltag, auf Freizeiten, in der Ausbildung und bei Einsätzen, die Täter und Täterinnen ausnutzen können. Daher werden im Flgenden auffällige Situatinen beschrieben, bei denen genau hingeschaut werden muss, auch mögliche Präventinsmaßnahmen werden aufgezeigt. 3.1 Mögliche Situatinen in Gruppenstunden des Jugendrtkreuzes Einzelne Kinder sind Lieblinge und erhalten besndere Belhnungen. Die Gruppenleitung verwickelt Kinder und Jugendliche in illegale Mutprben (z. B. mit Zwölfjährigen heimlich Bier trinken, nicht jugendfreie Filme anschauen). Es finden Spiele mit viel Körperkntakt der im Dunkeln statt. Einzelne Kinder der Jugendliche gehen nach der Gruppenstunde nch zur Gruppenleitung nach Hause. Ein Kind der Jugendlicher mit privaten Prblemen wird ganz besnders betreut. Es findet das praktische Einüben vn Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.b. Bdycheck der stabile Seitenlage) statt. Mögliche Präventinsmaßnahmen: Jede Gruppenleitung unterschreibt die Selbstverpflichtung unseres Verbandes. Die JRK-Gruppen werden vn zwei Gruppenleiterinnen/Gruppenleitern gemeinsam geleitet, bei gemischten Gruppen nach Möglichkeit ein Leiter und eine Leiterin. Die Jugendlichen lernen in Selbstbehauptungstrainings Übergriffe zu erkennen und sich zu wehren. In der Gruppenleiterausbildung wird sexualisierte Gewalt thematisiert. Die JRK-Gruppen vernetzen sich mit anderen Gruppen, um die Islierung einer Gruppe zu verhindern. Bei Fallbeispielen muss auf Intimsphäre geachtet werden, ein Stppzeichen für Mimen sllte vereinbart werden (ein einfaches Stpp sllte genügen). 3.2 Mögliche Situatinen auf Freizeiten und gemeinsamen Übernachtungen (mit Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen) im Rten Kreuz gemischte Übernachtungsmöglichkeiten gemischte Umkleiden Duschen hne ausreichenden Sichtschutz Baden in Schwimmbädern und Seen Lagerfeuerrmantik 15 Nach Jhanniter-Jugend:!Achtung Ein Praxisheft gegen sexuellen Missbrauch im Jugendverband

11 Stranddisc Situatinen, in denen sich die Betreuerin/der Betreuer allein um Teilnehmende kümmern (z. B. bei Heimweh, Krankheiten, private Prbleme) Flgekntakte nach der Freizeit, die über ein Nachtreffen hinausgehen Mögliche Präventinsmaßnahmen: Jede Führungs- und Leitungskraft unterschreibt die Selbstverpflichtung unseres Verbandes. Geschlechtergetrennte Umkleiden und Duschen sind ein Muss!!! Es wird angeklpft, bevr ein Zimmer der Zelt betreten wird. Wenn nur gemischte Unterkünfte angebten werden können (z.b. Grßveranstaltungen), müssen immer ein Betreuer und eine Betreuerin zusammen mit den Teilnehmenden übernachten und es muss zumindest eine getrennte Umkleide und Duschmöglichkeit sichergestellt werden. Des Weiteren sllte auf jeden Fall versucht werden, eine getrennte Unterkunft anzubieten. 1:1-Situatinen sllten vermieden und, wenn dch nötig, im Leitungsteam transparent gemacht werden. Es sllte auf besnders intensive Beziehungen zwischen Teilnehmenden und Betreuenden geachtet werden. Im Betreuungsteam müssen die Grenzen des eigenen Handelns klar thematisiert und Verhaltensregeln festgelegt werden. Die Teilnehmenden sllten in ihrem Selbstbewusstsein gefördert werden, damit sie Nein sagen können. Hinweise vn Kindern und Jugendlichen müssen immer ernst genmmen werden. 3.3 Mögliche Situatinen in der Ausbildung und dem Alltag Es findet das praktische Einüben vn Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.b. Bdycheck der stabile Seitenlage) statt. Fallbeispiele (z. B. Abtasten bei gemimten Rippenverletzungen der Ankleben eines EKG) In der Ausbildung werden Einzelübungen nach dem ffiziellen Kursteil durchgeführt. Immer die gleichen Mitglieder werden für Fallbeispiele und Demnstratinen ausgesucht. Einkleiden vn neuen Mitgliedern Üben vn Abwehrgriffen und Abschlepptechniken beim Schwimmen (direkter enger Hautkntakt) gemeinsames Duschen vr und nach dem Schwimmen Transprt bzw. Versrgung vn besnders Schutzbedürftigen Mögliche Präventinsmaßnahmen: Jede Führungs- und Leitungskraft unterschreibt die Selbstverpflichtung unseres Verbandes. Bei der Verteilung vn Verletzungen bei Mimen muss auf das Geschlecht und den individuellen Intimbereich der Mime geachtet werden. Bei der Einkleidung muss auf Intimsphäre geachtet werden. Möglichkeiten zum Umkleiden müssen bereitgestellt werden (nicht in nrmalen Räumlichkeiten). Geschlechtergetrennte Umkleiden und Duschen sind ein Muss! In Ausbildungssituatinen sind immer zwei Ausbildende anwesend. Bei Fallbeispielen muss auf Intimsphäre geachtet werden, ein Stppzeichen für Mimen sllte vereinbart werden (ein einfaches Stpp sllte genügen). 11

12 Für Demnstratinen sllten nach Möglichkeit Persnen gleichen Geschlechts gewählt werden. 1:1 Situatinen gerade in sensiblen Bereichen (z.b. in Gemeinschaftsduschen und umkleiden in Schwimmbädern) sllten vermieden werden und, wenn dch nötig, transparent gemacht werden. In der Ausbildung aller Gemeinschaften wird sexuelle Gewalt thematisiert. 12

13 4 Gesprächsführung mit ptenziellen Opfern 16 Auch wenn in Kapitel 3 explizit benannt ist, dass man 1:1 Situatinen vermeiden sllte, ist dies bei der ersten Kntaktaufnahme und bei Flgegesprächen mit ptentiellen Opfern häufig die einzige Möglichkeit. Flgende Vrgehens- und Verhaltensweisen können es erleichtern, mit betrffenen Kindern der Jugendlichen über die eigenen Situatinen zu sprechen. Sie können helfen, eine Brücke zu ihnen zu bauen. Gehe auf die Betrffenen zu und warte nicht, bis sie kmmen. Bringe deine Gesprächsbereitschaft zum Ausdruck. Überwinde deine eigene Sprachlsigkeit bei Themen wie Sexualität, Gewalt und sexuellem Missbrauch. Greife mögliche Signale der Betrffenen bewusst und klar auf - weiche nicht aus. Beachte die Ohnmacht und die Resignatin der Betrffenen und sprich diese Gefühle an. Verwende eine klare und altersgemäße Sprache. Deute nicht an, verwirre nicht. Verwende Als-b-Geschichten und Vergleiche ( Du wirkst auf mich, als b... ). Verwende Was-wäre-wenn-Fragen und -antwrten ( Was würde passieren, wenn du reden würdest? ). Erlaube der/dem Betrffenen zu sprechen. Versuche Offenheit zu würdigen. Stößt du bei den Betrffenen auf Widerstände, akzeptiere diese. Respektiere Grenzen. Jedch: Nach Nein-Sagen der Schweigen brich den Kntakt nicht ab. Triff mit den Betrffenen neue Vereinbarungen über Kntakte. Flgende Vrgehens- und Verhaltensweisen erschweren es, den möglicherweise betrffenen Kindern der Jugendlichen über die eigene Situatin zu sprechen. Sie verhindern den Brückenbau zu den Betrffenen. Wenn du Unklarheit darüber bestehen lässt, wrüber eigentlich gesprchen wird. Wenn du die Dinge nicht beim Namen nennst. Wenn deine Sprache nicht altersgemäß ist. Wenn es dir nicht gelingt, der/dem Betrffenen die Angst vr erneuten Verletzungen zu nehmen. Wenn es dir nicht gelingt, der/dem Betrffenen die Angst vr Blßstellungen zu nehmen. Wenn du Druck ausübst, auch Lösungsdruck. Wenn du Angst und Unsicherheit ausstrahlst. Wenn du dich uninfrmiert und überfrdert zeigst. Wenn du die Betrffenen dazu auffrderst, auch die Haltung des Täters bzw. der Täterin zu verstehen. Wenn du Fragen stellst, die in die Betrffenen eindringen, die ihre Widerstände nicht respektieren. Wenn du erwartest, dass Betrffene die Schwelle überschreiten und den ersten Schritt machen. Beachte, dass Warum-Fragen Schuldgefühle auslösen. Sei du selbst höre zu glaube dem Opfer! 16 Ebenda. 13

14 5 Krisenpläne 17 Die hier vrliegenden Pläne und Verhaltensanweisungen für Leitungs- und Führungskräfte beschreiben, wie in Verdachtsfällen gehandelt werden sll. Wichtig für alle Beteiligten: Keine Persn und keine Institutin kann ein Kind allein retten! 5.1 Ich habe s ein kmisches Gefühl ich habe eine Vermutung. Krisenplan bei einem vermuteten Fall. Flgende Schritte sllen Orientierung bieten: Bewahre Ruhe. Überlege, wher die Vermutung kmmt. Führe ein Vermutungstagebuch. Erkenne und benenne deine Gefühle. Nimm Kntakt mit einer Vertrauenspersn im Landesverband auf. Biete dem Kind der dem Jugendlichen ein Gespräch an. Stimme das weitere Vrgehen mit den Betrffenen und der Vertrauenspersn ab. Hle dir, unterstützt durch die Vertrauenspersn, prfessinelle Hilfe. Verständige auf keinen Fall sfrt die Familie. Infrmiere auf keinen Fall den vermutlichen Täter der die vermutliche Täterin. Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Vermutungstagebuch Ein Vermutungstagebuch hilft die eigenen Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Bei möglichen Anzeichen hilft es beispielsweise, die Erzählungen des Opfers zeitlich genau zu srtieren. Ein Muster für ein slches Tagebuch findet man unter Ein Vermutungstagebuch muss enthalten: die genaue Dkumentatin des Verhaltens der der Bebachtung, die zur Vermutung führt einen Bericht des Opfers Datum, Uhrzeit, Unterschrift der beteiligten Mitarbeitenden 5.2 Hilfe, wir haben einen Täter der eine Täterin im eigenen Verband! Krisenplan bei vermuteter Täterschaft im Verband Es kann vrkmmen, dass sich eine Vermutung gegen Mitarbeitende im eigenen Verband richtet. Dch was ist zu tun bei einer Vermutung, dass Täter der Täterinnen aus dem Rten Kreuz stammen? Wie verhält man sich, wher kann Hilfe gehlt werden und welche rechtlichen Schritte müssen eingeleitet werden? Ziel muss auf jeden Fall sein, die Übergriffe zu beenden! Dabei ist es wichtig, nicht in einen vrschnellen Aktinismus zu verfallen und das weitere Vrgehen gut vrzubereiten. Es besteht snst die Gefahr, dass sich Beschuldigte einen anderen Wirkungskreis suchen können, hne dass die Vermutung letztlich aufgeklärt werden kann. 17 Ebenda. 14

15 Bei Bebachtungen und Infrmatinsbeschaffung über die Täter der Täterinnen dürfen die Kinder und Jugendlichen nicht aus dem Blick verlren werden. Ihr Selbstbewusstsein und Vertrauen muss durch entsprechende Gesprächs- und Hilfsangebte gestärkt werden. Des Weiteren ist es nicht eure Aufgabe die Plizei zu ersetzen. Flgende Schritte sllen Orientierung bieten: Bewahre Ruhe. Überlege, wher der Verdacht kmmt. Dkumentiere deine Bebachtung genau. Tausche dich mit der Vertrauenspersn aus. Infrmiere auf keinen Fall vrzeitig Verdächtige. Lege gemeinsam mit der Vertrauenspersn das weitere Vrgehen fest und suche prfessinelle Hilfe (z.b. bei örtlichen Kinderschutzeinrichtungen). Nach dem OK der Vertrauenspersn und knkreten Verdachtshinweisen ist der ptenzielle Täter/ die ptenzielle Täterin für die Zeit der Untersuchung zu beurlauben. 5.3 Hilfe, ich habe einen Fall, ein Opfer hat sich mir mitgeteilt! Krisenplan im Mitteilungsfall Flgende Schritte sllen Orientierung bieten: Bewahre Ruhe. Schenke Glauben, höre zu und ermutige mit dem, was du sagst. Handle nicht überstürzt und verspreche nichts, was du nicht halten kannst. Prtklliere Aussagen und Situatinen. Erkenne und benenne deine, durch die Vermutung ausgelösten Gefühle und bespreche sie mit einer Persn deines Vertrauens, um handlungsfähig zu bleiben. Nimm Kntakt mit der Vertrauenspersn in deinem Landesverband auf. Fälle keine Entscheidungen über den Kpf des Kindes der Jugendlichen hinweg. Eine Strafanzeige aus eigener Mtivatin wäre eine Entmündigung, die das Kind der den Jugendlichen wiederum zum Objekt des Handelns macht und ein Gefühl der Ohnmacht vermitteln kann. Stimme das weitere Vrgehen mit dem Opfer und der Vertrauenspersn ab. Infrmiere auf keinen Fall den Täter der die Täterin. Hle dir, unterstützt durch die Vertrauenspersn, prfessinelle Hilfe bei Fachberatungsstellen. 5.4 Vrgehen bei Verhärtung des Verdachts bzw. bei knkreten Hinweisen Ist die Vermutung bei den Betrffenen stark, vertraut sich ein Opfer einer Leitungs- der Führungskraft an der gibt es knkrete Hinweise, ist je nach Schwere die Kriminalplizei einzuschalten. Dies sllte nur nach Rücksprache mit dem Opfer und einer Vertrauenspersn erflgen. Auf jeden Fall sllten auch disziplinarische Schritte des Verbandes mit der Vertrauenspersn besprchen werden (ein vrschnelles Handeln des Verbandes könnte den Täter warnen). Bei Ermittlungen bzw. bei der Einschaltung der Plizei müssen die jeweils verantwrtlichen Persnen und Gremien nach außen hin deutlich machen, dass sie die Sachlage sehr ernst nehmen und die Ermittlungen in jeglicher Hinsicht unterstützen. Die Landesgeschäftsstelle ist bei Ermittlungen auf jeden Fall zu infrmieren. Die Vertrauenspersnen beraten und begleiten das Opfer zu externen Institutinen. 15

16 Es gibt jedch auch Grenzverletzungen, die unterhalb vn gesetzlichen Verbten liegen. Hier sllte es dennch für den Täter der die Täterin Knsequenzen geben, die je nach Schwere der Tat zu differenzieren sind. Die Entscheidung hierüber fällen die jeweils zuständigen Leitungsgremien der betrffenen Ebene, falls diese befangen sind, die nächsthöhere Ebene. Ehrenamtliche als Täter der Täterin Die im Flgenden benannten Möglichkeiten stellen Empfehlungen dar, die je nach Sachverhalt eingeleitet werden können der müssen. Die Entscheidung, welches Verfahren einzuleiten ist, treffen in der Regel die Leitungskräfte mit dem zuständigen Vrsitzenden der der nächsthöheren Ebene (wenn ein Mitglied des jeweiligen Vrstandes betrffen ist). Je nach Schwere des Vergehens kmmen verschiedene Möglichkeiten in Betracht: A: Pädaggisches Gespräch Ein pädaggisches Gespräch empfiehlt sich bei Grenzverletzungen, die Täter und Täterinnen aus Unkenntnis und aufgrund ihres Entwicklungsalters vllziehen. Kennzeichnend ist, dass die Grenzverletzung nicht bewusst gewllt war. Im Rahmen dieses Gesprächs sllen die Inhalte der Selbstverpflichtung durchgesprchen und das Verhalten dahingehend reflektiert werden. Ziel ist, dass der Täter der die Täterin Einsicht in das eigene Verhalten erlangt und alles dafür tun wird, dass dieses Verhalten einmalig bleibt. Ferner muss eine Entschuldigung und Wiedergutmachung in geeigneter Frm erflgen. Slche Gespräche können vn den Vertrauenspersnen der Leitungspersnen der jeweiligen Ebene geführt werden. Wichtig: Auch nicht beabsichtigte Grenzverletzungen können schwerwiegende und lang anhaltende Flgen für das Opfer haben. Daher kann es sinnvll sein, den Kntakt zwischen Täter/Täterin und Opfer slange zu unterbinden, bis sich das Opfer wieder dazu in der Lage fühlt. B: Verhaltensgespräch Ein Verhaltensgespräch wird in Absprache mit der vn der jeweiligen Führungs- der Leitungskraft der dem Vrstand bei absichtlichem und/der anhaltendem Fehlverhalten durchgeführt. Inhalte können dabei Vereinbarungen zur Einhaltung der Selbstverpflichtung, Entschuldigung beim Opfer u. ä. sein. C: Beurlaubung Bei einem begründeten Verdachtsfall sllte der mutmaßliche Täter/die mutmaßliche Täterin vn dem jeweiligen Gremium umgehend beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist s lange aufrecht zu erhalten, wie die Ermittlungen andauern. Das Mitglied sllte vr der Beurlaubung gehört werden, um sich ggf. selbst eine Auszeit zu nehmen. Bei dem Gespräch sllte klargestellt werden, dass es auch im Sinne dieser Persn ist, dass man das Mitglied zu beurlauben gedenkt, damit nicht der Verdacht aufkmmt, man würde etwas vertuschen. D: Ausschlussverfahren Bei einer Verurteilung wegen sexualisierter Gewalt ist das Mitglied aus dem Rten Kreuz umgehend auszuschließen. Es sllte vrher hierzu gehört werden. E: Strafanzeige Unabhängig vn den genannten Verfahren kann die Stellung einer Strafanzeige sinnvll und erfrderlich sein. Eine spezialisierte Beratungsstelle (Fachdezernate der reginalen Plizeipräsidien und Plizeidirektinen) sllte hier mit einbezgen werden. Wie schn in Punkt 2.6 erwähnt, führt eine spätere Rücknahme einer Strafanzeige nicht zur Einstellung des Verfahrens und sllte beachtet werden. 16

17 Hauptamtliche als Täter der Täterin Der Dienstherr wird im Einzelfall und über die ben beschriebenen Möglichkeiten hinaus angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung und/der Kündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel ergreifen. 17

18 6 Vertrauenspersnen 18 Der DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe ernennt die Vertrauenspersnen, die für mögliche Opfer und für Leitungskräfte der Orts- und Kreisverbände Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind. Die Landesleitung des Jugendrtkreuzes hat hierbei das Vrschlagsrecht. Sie einigen sich dabei auf mindestens eine männliche und mindestens eine weibliche Vertrauenspersn. Die Vertrauenspersnen begleiten mögliche Opfer bei ihrem weiteren Vrgehen und helfen den Vrständen bzw. Leitungskräften bei ihrem Krisenmanagement. Aufgaben und Arbeitsfelder Die Vertrauenspersnen können in der Landesgeschäftsstelle erfragt werden und werden in allen Untergliederungen bekannt gemacht. Sie erhalten den Status als Landesbeauftragte. An die Vertrauenspersnen können sich alle betrffenen Kinder und Jugendlichen wenden. Auch alle Führungs- und Leitungskräfte, swie Kinder und Jugendliche, die einen Verdacht haben, vn Opfern ins Vertrauen gezgen wurden der Redebedarf und Fragen zu diesem Thema haben, können die Vertrauenspersn kntaktieren. Vraussetzungen ehrenamtliche Tätigkeit Frt- und Ausbildungen im Bereich sexualisierte Gewalt Szialpädaggische der vergleichbare Qualifikatin erweitertes Führungszeugnis alle fünf Jahre Die Aufgaben der Vertrauenspersnen gegen sexuellen Missbrauch sind: Ansprechpartner sein für Fragen der Präventin und des sexuellen Missbrauchs für Menschen innerhalb eines Verbandes Sich in Fragen der Präventin und des sexuellen Missbrauchs aus- und frtzubilden Anregungen zu diesem Thema in das Jugendrtkreuz einzubringen Kntaktpersn und Begleitung für Betrffene sein und fachliche Hilfe vermitteln Ansprechpersn in Verdachtsfragen sein und für sachlichen und fachlichen Umgang srgen Die Vertrauenspersnen sind in ihren Entscheidungen an den Opferschutz gebunden und entscheiden vn Fall zu Fall, b sie weitere Schritte im Verband einleiten und wen sie infrmieren. Gegebenenfalls sexuellen Missbrauch innerhalb des Verbandes gemeinsam mit dem jeweiligen Vrstand zur Anzeige zu bringen Bei einer Strafanzeige Infrmatin der jeweiligen Leitungskraft über Vrfälle der sexualisierten Gewalt Dkumentatin über Kntakte, Gespräche und Vereinbarungen mit dem Opfer Die Themen Präventin und sexuellen Missbrauch zusammen mit der Landesleitung in den Verband bringen Erstellung eines Jahresberichtes für die Landesleitung JRK Bekanntgabe / Transparenz der Vertrauenspersnen Plakate der Vertrauenspersnen mit Aufgaben und Erreichbarkeiten in allen Einrichtungen der Orts- und Kreisverbände Pstkarten mit Aufgaben und Erreichbarkeiten der Vertrauenspersnen Infrmatin des Vrstandes und der Abteilung Whlfahrts- und Szialarbeit über die Einrichtung und die Erreichbarkeiten Infbrief JRK 18 Ebenda. 18

19 Bekanntgabe und ggf. Vrstellung der Vertrauenspersnen auf den Landesknferenzen und snstigen Gremien- und JRK-Veranstaltungen Rundschreiben des LV an die KVs Internetauftritte Erreichbarkeiten: Bei Redaktinsschluss waren die Vertrauenspersnen nch nicht benannt. Zurzeit übernehmen Anna Petri und Haj Mußenbrck diese Aufgabe. Bitte wendet euch als bei Fragen an Anna Petri, 0251/ der an Haj Mußenbrck, 0251/ Ihr könnt die beiden auch per Mail erreichen unter 7 Selbstverpflichtung 19 Alle JRK-Leitungskräfte müssen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Die Selbstverpflichtung dient der Dkumentatin, dass das Jugendrtkreuz seine Mitarbeiter über das Thema aufgeklärt hat und wir ein Zeichen gegen sexualisierte Gewalt gegenüber ptentiellen Täterinnen und Tätern setzen: Bei uns bist du nicht willkmmen! Die Unterschrift ist verpflichtend für alle Leitungskräfte des JRK. Im Flgenden die Verpflichtung im Wrtlaut: Die DRK-Verbandsarbeit lebt durch vertrauensvlle Beziehungen vn Menschen untereinander. Vertrauen sll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden vn Mitgliedern, insbesndere der Kinder und Jugendlichen im Rten Kreuz, ausgenutzt werden. Deshalb versichere ich, dass ich nicht wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt bin der ein slches Verfahren gegen mich anhängig ist. 19 Ebenda. 19

20 Selbstverpflichtungserklärung 1. Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften stehende zu tun, mir im Flgenden anvertraute Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Seniren und Menschen mit Migratinshintergrund vr seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. 2. Ich setze mich dafür ein, dass durch den ffenen Umgang mit Infrmatinen und Aufklärung in unserem Landesverband sexualisierte Gewalt enttabuisiert und dadurch verhindert wird. 3. Ich beziehe aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales der nnverbales Verhalten auch mittels digitaler Medien. 4. Ich bin mir meiner Vertrauens- und Autritätsstellung bewusst und nutze keine Abhängigkeiten aus. 5. Meine Arbeit mit den anvertrauten Persnen ist getragen vn respektvllem Umgang, Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte deren Persönlichkeit und Würde. 6. Ich gestalte die Beziehung zu den anvertrauten Persnen transparent und gewährleiste einen verantwrtungsvllen Umgang mit Nähe und Distanz. Ich berücksichtige dies auch bei der Nutzung digitaler Medien. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der anderen werden vn mir respektiert. 7. Ich werde vn mir wahrgenmmene Hinweise auf sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe der sexuellen Missbrauch nicht bagatellisieren der vertuschen. 8. Ich kenne den Verfahrensweg bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt und eine entsprechende Ansprechpersn. Ich verpflichte mich, Hinweise aufzugreifen und diesen Verfahrensweg einzuschlagen. Ich beachte den sensiblen Umgang mit allen Infrmatinen und gehe vertraulich mit persnenbezgenen Daten um. 9. Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Gewalt gegenüber den mir anvertrauten Persnen, bzw. die sich uns anvertraut haben, disziplinarische und/der arbeitsrechtliche und/der strafrechtliche Flgen hat. 10. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt wrden bin und auch kein Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist. Falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bin ich verpflichtet, dies meiner/meinem Vrgesetzten, bzw. Gemeinschaftsleiter/in sfrt mit zu teilen. 11. Mir ist bewusst, dass mein Name, Vrname und das Datum der Vrlage des erweiterten Führungszeugnisses im gebräuchlichen elektrnischen System/in der Persnalakte des DRK-Landesverband Westfalen-Lippe gespeichert werden. (Ich habe die Möglichkeit, diese Zustimmung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen.) Ort, Datum Unterschrift 20

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