Bebauungsplan Nr. 358 der Stadt Moers, Vinn (Solarpark Vinn) der Stadt Moers

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1 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 358 der, Vinn (Solarpark Vinn) der Stadt Moers Erläuterungen zum Planungskonzept in der Fassung für den Aufstellungsbeschluss 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 358 der, Vinn (Solarpark Vinn) liegt innerhalb eines 110-Meter breiten Autobahn-Randstreifens nördlich der A40. Im Osten wird das Plangebiet von der Autobahnauffahrt Moers-Zentrum begrenzt. Nordwestlich grenzen Grünflächen an den Geltungsbereich an. Im Norden des Plangebiets verläuft die Venloer Straße (L 140), im Westen die Dorotheenstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ganz oder teilweise in der Gemarkung Vinn, Flur 3 die Flurstücke Nrn. 140, 155, 169, 654, 655, 656, 733, 738, 739, 740, 803, 808, 810, 811, 1109, 1110, 1111, 1112, 1113, 1114, 1115, 1116, 1117, 1118 und Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichnet. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,1 ha. Abb.: Abgrenzung des vorgesehenen räumlichen Geltungsbereiches 1

2 2. Planungsrechtliche Situation Regionalplan Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) ist der Standort Bestandteil eines großflächigen Bereiches zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Darüber hinaus liegen die Flächen innerhalb eines Regionalen Grünzugs und Bereiches zum Grundwasser- und Gewässerschutz. Die überlagernde Darstellung im Regionalplan ist Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich. Innerhalb der großflächig ausgewiesenen Bereiche im Regionalplan nimmt der Standort nur eine kleine Fläche ein. Von der Planung sind nur weniger hochwertige Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes berührt. Auf die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz ist durch die Planung von einer positiven Wirkung auszugehen, da eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Teilfläche in eine extensive Nutzung überführt werden soll. Die Funktionen des allgemeinen Freiraum und Agrarbereichs sind nicht signifikant berührt. Eine bedeutsame Eignung für die Erholung ist mangels Anbindung und Lage zwischen A40 und L 140 derzeit nicht gegeben. Die Funktionen der zuvor genannten Bereiche im Regionalplan werden demnach in ihrem gesamträumlichen Zusammenhang nicht erheblich beeinträchtigt und es sind keine Zielkonflikte zu erwarten. Eine positive schriftliche Stellungnahme des RVR zur Vereinbarkeit der geplanten Anlage mit den Zielen der Raumordnung liegt vor. Die ausnahmsweise Zustimmung wird damit begründet, dass keine alternativen Standorte außerhalb eines Grünzuges bestehen und die Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt. Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan ist aus der Darstellung des Flächennutzungsplans (FNP) zu entwickeln. Dieser zeigt für das gesamte Stadtgebiet die langfristige Siedlungs- und Freiraumentwicklung auf. Im seit 1979 wirksamen FNP ist der Planbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten dargestellt. Seit 2009 erarbeitet die einen neuen FNP. Im FNP-Vorentwurf, der derzeit für die Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung vorbereitet wird, wird der Planbereich bereits als Sondergebiet Solarpark dargestellt. Da der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des wirksamen FNP entwickelt werden kann, ist parallel die Durchführung eines Änderungsverfahrens mit der angestrebten Darstellung als Sondergebiet Solarpark erforderlich. Bebauungsplan Für das Vorhaben besteht am vorgesehenen Standort weder nach den 30 und 31 noch nach den 33 bis 35 Baugesetzbuch (BauGB) derzeit eine planungsrechtliche Zulässigkeit. Daher ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird die erforderliche planungsrechtliche Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung geschaffen. Im Parallelverfahren gemäß 8 Abs. 3 BauGB soll der derzeit rechtwirksame Flächennutzungsplan der geändert werden. 2

3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan des Kreises Wesel Raum Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn weist das Plangebiet als östlichen Randbereich des Landschaftsschutzgebiets Vinner Feld, Vinngraben aus. Erste Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Wesel haben ergeben, dass dieser Umstand der Planung nicht grundsätzlich entgegensteht. Im weiteren Planverfahren wird das Konzept zur Einbindung der Anlage in die Landschaft und zur Verträglichkeit des Solarparks mit dem Natur- und Landschaftsschutz weiter konkretisiert und intensiv mit dem Kreis abgestimmt. 3. Bestandssituation Städtebau/Infrastruktur/Freiraum Das Plangebiet liegt nördlich der A40 hinter einer ca. 6 Meter hohen Lärmschutzwand, die von Gehölzstrukturen gesäumt ist. Die daran angrenzende Vorhabenfläche ist im Westen zu ca. zwei Dritteln mit einer Wiese bewachsen. Das östliche Drittel des Plangebiets wird intensiv ackerbaulich genutzt. Die beiden Bereiche sind durch eine strauchartige Bepflanzung voneinander getrennt. Im Osten des Plangebiets befindet sich die Autobahnauffahrt Moers-Zentrum. Nördlich des Plangebiets verläuft die Venloer Straße (L 140), von der ein unbefestigter Weg ins Plangebiet führt. Unmittelbar angrenzend an den nordwestlichen Teil des Plangebiets liegen Grünflächen. Daran schließt sich im Westen die Dorotheenstraße an. Diese verläuft erhöht auf einer mit Sträuchern bewachsenen Erddammanlage. Die Fläche des Plangebiets liegt ca. 1 Meter unterhalb des Straßenniveaus. Der westliche Teil des Plangebiets ist durch eine breite strauchartige Bepflanzung entlang der Venloer Straße nicht einsehbar. Im noch landwirtschaftlich genutzten östlichen Teil ist keinerlei Eingrünung vorhanden. Nördlich der Venloer Straße liegen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie ein kleineres Waldgebiet. Daran schließt sich der Siedlungsbereich von Vinn an. Der Geltungsbereich liegt in der Wasserschutzzone IIIa des Wasserschutzgebiets Vinn. Die geplante Nutzung ist mit den Anforderungen dieser Schutzzone vereinbar. Ökokontoflächen Seit dem Jahr 2000 sind die westlichen zwei Drittel des Plangebiets eine Teilfläche des Ökokontos Vinn. Davor wurden sie intensiv landwirtschaftlich genutzt. Eigentumsverhältnisse Der Großteil der Fläche befindet sich bereits im Eigentum der ENNI und der Stadt. Die weiteren Eigentümer haben ihre Verkaufsbereitschaft signalisiert. 4. Ziele der Planung Grundlegendes Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer durch die ENNI Solar GmbH betriebenen Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich der A40 im Bereich Venloer Straße im Stadtteil Moers Vinn, zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Einspeisung in das örtliche Stromversorgungsnetz. 3

4 Mit der Realisierung des Solarparks in Vinn soll ein Beitrag dazu geleistet werden, um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Klimaschutzgesetzes NRW sowie des Klimaschutzkonzeptes der zur Ausweitung der alternativen Energien zu erreichen. Für die angestrebte Errichtung eines Solarparks ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan trägt dazu bei, die seit der Novellierung des BauGB im Jahr 2011 verankerten städtebaulichen Aufgaben wie den Klimaschutz und die Förderung der erneuerbaren Energien wahrzunehmen. 5. Planung Städtebau/Infrastruktur/Freiraum Innerhalb des 110-Meter-Randstreifens der A40 soll in Moers Vinn auf einer Fläche von rund 5 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen. Nach dem derzeitigen Stand der Planung, kann der Solarpark den Verbrauch von rund 900 Haushalten decken. Dadurch können jährlich ca Tonnen CO 2-Ausstoß vermieden werden. Die Solarmodule sollen auf einer Stahlkonstruktion installiert werden. Diese benötigt keine Fundamente, sondern wird auf Pfählen im Erdreich verankert. Somit wird die Fläche nur geringfügig versiegelt. Die Anlage soll aus betrieblichen Gründen mit einem Zaun geschützt werden. Der Solarpark lässt sich innerhalb weniger Wochen errichten und nach der Betriebsphase leicht zurückbauen. Die Fläche unter den Modulen soll in der Betriebsphase als extensiv bewirtschaftete Wiesenfläche genutzt werden. Bei vergleichbaren bereits im Betrieb befindlichen Anlagen wurde festgestellt, dass sich dadurch aus artenschutzrechtlicher Sicht eine Begünstigung bodennah lebender und brütender Tiergruppen/-arten ergibt. Die vorhandene Heckenstruktur, die derzeit die Fläche untergliedert, soll weitestgehend erhalten bleiben, sodass auf der Vorhabenfläche zwei Solarmodul-Felder entstehen. Die vorhandene Gehölzstruktur entlang der Lärmschutzwand sollen im Rahmen der Planung gesichert und als zu erhaltend festgesetzt werden. Falls der Solarpark Vinn umgesetzt wird, möchte die ENNI die unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Freiflächen durch eine Umgestaltung der Gehölzstrukturen entlang der Venloer Straße sowie durch die zusätzliche Anpflanzung von Bäumen und Hecken ökologisch und gestalterisch aufwerten. Dadurch soll eine harmonische Eingliederung des Solarparks in die Landschaft erreicht werden. Ökokontoflächen Die von der Planung betroffenen Flächen des Ökokontos Vinn sind zum Teil bereits als Kompensationsmaßnahme bestimmten Vorhaben zugeordnet. Bei einer Realisierung des Solarparks können dafür stattdessen Flächen im Hauptbereich des Ökokontos Vinn (südlich der A40) in Anspruch genommen werden. Der darüber hinaus entstehende Ausgleichsbedarf, der durch die Umsetzung des Solarparks entsteht, soll in unmittelbarer Umgebung auf den zur Verfügung stehenden Flächen des Ökokontos Vinn ausgeglichen werden. 4

5 Die Grundkonzeption des Ökokontos Vinn wird durch die Planung nicht negativ beeinflusst. Das Ziel der Aufwertung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des bestehenden Förderbrunnens und der damit einhergehende verbesserte Grundwasserschutz bleiben gewährleistet. 6. Auswirkungen Die Umweltauswirkungen des Vorhabens werden im weiteren Verfahren ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht gemäß 2a BauGB dargestellt. Nach derzeitigem Sachstand sind in diesem Zusammenhang nachstehende Untersuchungen bzw. Gutachten zu erstellen: - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, - Artenschutzrechtliche Prüfung. aufgestellt am

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