Kursangebot Menschen mit Behinderung. für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kursangebot 2015. Menschen mit Behinderung. für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten"

Transkript

1 Integrationsamt Menschen mit Behinderung Kursangebot 2015 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten

2 Durchführung der Kurse Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) ggmbh Juliuspromenade Würzburg Tagungsbüro Frederick Bauer Telefon: Fax: Kurse Maria Rummel Telefon: Fax: Mobil: Michaela Jochheim Telefon: Fax: Mobil:

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort Leitfaden Kursaufbau 7 8 Kursübersicht 2015 nach Regionalstellen Oberbayern 10 Niederbayern 12 Oberpfalz 13 Oberfranken 14 Mittelfranken 15 Unterfranken 17 Schwaben 18 Jahresübersicht 19 Kurse 2015 Grundkurs Aufbaukurse Fachkurse Workshops Arbeitgeberveranstaltungen Informationsveranstaltungen Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams Regionalstellen des Integrationsamts Rechtsgrundlagen und allgemeine Geschäftsbedingungen Anmeldeformular Musterantrag auf Freistellung Stichwortverzeichnis

4 Integrationsamt Hegelstr Bayreuth Telefon: Fax: Leiter des Integrationsamts: Dr. Stephan Ott stephan.ott@zbfs.bayern.de Schulungsbeauftragte: Doris Rettner Telefon: Fax: doris.rettner@zbfs.bayern.de Vertretung: Christiane Seidler christiane.seidler@zbfs.bayern.de 6

5 Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Inklusionsgedankens schreitet weiter voran. Nach dem Nationalen und Bayerischen Aktionsplan sowie Förderprogrammen wie Initiative Inklusion oder dem Bayerischen Sonderprogramm Chancen Schaffen mit denen u.a. finanzielle Anreize für Betriebe und Unternehmen geschaffen wurden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte Menschen einzurichten, soll noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz in Kraft treten, mit dem die Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention erweitert werden. Nach dem Inklusionsgedanken werden der behinderte Mensch und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt gestellt und die Lebensumstände so gestaltet, dass Menschen mit Behinderung ohne bauliche oder gedankliche Barrieren als selbstverständliche Mitglieder der Gesellschaft an ihr teilhaben können. Für sie soll wie für nicht behinderte Menschen die Möglichkeit bestehen, Ort, Art und Umfang ihrer beruflichen Betätigung entsprechend ihrer individuellen Befähigung frei wählen zu können. Ziel sind inklusive Arbeitswelten, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten und voneinander lernen können. Dafür braucht es engagierte und kompetente betriebliche Helfer, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und sich für die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einsetzen. Mit dem Ihnen vorliegenden Kursangebot deckt das Integrationsamt ein breitgefächertes Themenspektrum ab, das von Grundkursen für die Vertrauenspersonen bis hin zu Aufbaukursen, Informationsveranstaltungen, Fachkursen und Workshops reicht und praxisorientiert das nötige Know-how vermittelt, um die vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben als Vertrauensperson, Betriebs-/Personalrat, Arbeitgeber oder dessen Beauftragter bewältigen zu können. Die im Jahr 2014 durchgeführten Neuwahlen haben vielfach zu einem personellen Wechsel im Amt der Vertrauensperson geführt. Gerade den neugewählten Schwerbehindertenvertretern, die einen erheblichen Bedarf an Schulung haben, ist zu empfehlen, sich zu einem Grundkurs anzumelden. Neben den Informationen können vor allem auch die Begegnungen und der Erfahrungsaustausch mit langjährigen Vertrauenspersonen und anderen Mitarbeitern aus Betrieben und öffentlichen Dienststellen besonders gewinnbringend sein. Grund- und Aufbaukurs wurden methodisch und didaktisch neu ausgerichtet. Ziel ist es, den Interessensvertretern neben der reinen Wissensvermittlung mit den neuen Ansätzen auch die nötige Handlungskompetenz zu vermitteln. Zurück am Arbeitsplatz soll jeder Teilnehmer in der Lage sein in die Arbeit als Vertrauensperson einzusteigen, indem z.b. in Gruppenarbeit geübt wird, das Erlernte in die Praxis umzusetzen. Wir hoffen, unser Kursangebot findet Ihr Interesse und wir laden Sie herzlich dazu ein, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen und durch Ihre Anregungen und Wünsche die Weiterentwicklung des Kursprogramms und seiner Inhalte mitzugestalten. Adolf Lang Leiter Integrationsamt Region Niederbayern 7

6 Kursangebot 2015 Leitfaden Das Kursangebot 2015 beinhaltet die Kurse des Integrationsamts Bayern für das Jahr Sie finden sämtliche Kurse auch im Internet unter Hier können Sie sich auch über die Anzahl der freien Plätze und ggf. über Zusatzkurse informieren. Auswahl der Kurse und Anmeldung Die Kurse sind jeweils einem Kurstypus zugeordnet, der durch unterschiedliche Farben gekennzeichnet ist: GK Grundkurs vermittelt Grundlagenkenntnisse, vor allem für Vertrauenspersonen AK Aufbaukurs vertieft die Grundlagenkenntnisse FK WS AGV IV AWS Fachkurs befasst sich mit thematischen Schwerpunkten Workshop vertieft die Inhalte durch die Erarbeitung einzelner Schwerpunkte in Gruppen Arbeitgeberveranstaltung richtet sich im Besonderen an Arbeitgeber und ihre Beauftragten Informationsveranstaltung informiert über die genannten Themenbereiche Aufbauworkshop richtet sich mit speziellen Themen an die entsprechenden Zielgruppen Prinzipiell werden alle Kurse regional, vereinzelt überregional, angeboten. Alle Kurse sind für die einzelnen Regionen jeweils in einer Übersicht dargestellt. Für einen schnellen Überblick und Ihre Jahresgesamtplanung können Sie auch die tabellarische Darstellung auf Seite 19 nutzen. Bitte wählen Sie aus der Kursübersicht die Themen, die Sie interessieren. 8

7 Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: über das Online-Buchungssystem auf schriftlich per Fax oder postalisch die entsprechende Vorlage finden Sie auf Seite 79. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi ggmbh. Etwa 2 4 Wochen vor Kursbeginn gehen Ihnen zusammen mit der Einladung Tagesordnung, Teilnehmerliste und ggf. Arbeitsunterlagen zu. Mit der Anmeldung zu einem mehrtägigen Kurs werden automatisch Übernachtung und Verpflegung im Hotel für Sie reserviert. Dauer der Kurse 3-tägige Kurse: von Uhr (erster Tag) bis Uhr (letzter Tag) 2-tägige Kurse: von Uhr (erster Tag) bis Uhr (letzter Tag) 1-tägige Kurse: von Uhr bis Uhr Halbtägige Kurse: von Uhr bis Uhr bzw. von Uhr bis Uhr (AGV) Abweichungen hiervon werden Ihnen rechtzeitig mit der schriftlichen Einladung bekannt gegeben. Kosten der Kurse Eintägige und halbtägige Kurse: Eintägige und halbtägige Kurse sind kostenfrei. Die Möglichkeit zum Mittagessen ist nicht an allen Veranstaltungsorten möglich, die Kosten hierfür werden von den Teilnehmern selbst getragen. Mehrtägige Kurse: Die im Kursangebot angegebenen Preise bei mehrtägigen Kursen beziehen sich auf die Kosten für Übernachtung und Vollpension, diese sind vom Kursteilnehmer direkt am Veranstaltungsort zu entrichten. Darüber hinaus entsteht keine Kursgebühr! Nicht im Preis enthalten sind: Fahrt-/Reisekosten, etwaige Parkgebühren, ggf. Kurtaxe sowie Getränke zu den Mahlzeiten. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Dienststelle ab. Aufgrund der Planung im Jahr 2014 können im Durchführungsjahr geringfügige Preisveränderungen auftreten. Maßgebend sind die Preise der jeweiligen Tagungshotels und Tagungsstätten im Jahr Stornierung Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen rechtzeitig und schriftlich bei der gfi ggmbh erfolgen. Diese Regelung gilt auch für eintägige Kurse. Tagungsorte, die mit diesem Zeichen versehen sind, sind behindertenfreundlich ausgestattet, ggf. empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem Tagungsbüro Kontakt aufzunehmen. Da die kontinuierliche Verwendung der weiblichen und männlichen Anrede die Lesbarkeit des Textes negativ beeinflusst, wird lediglich eine Form der Anrede verwendet. 9

8 Kursübersicht 2015 Oberbayern Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 250 Beilngries GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 260 Laufen GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 278 Ohlstadt GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 250 Beilngries GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 260 Laufen GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 278 Ohlstadt GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 250 Beilngries GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 260 Laufen AK AK AK FK FK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 278 Ohlstadt Ohlstadt Ohlstadt Ohlstadt Ohlstadt FK Feststellung der Behinderung * München FK FK FK FK FK FK FK Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderung Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * München 32 * München 34 * München 36 * München 38 * München 38 * München 40 * München 40 10

9 Oberbayern Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite FK Mobbing am Arbeitsplatz * München FK Mobbing am Arbeitsplatz * München FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * München FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * München FK FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * München 48 * München FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * München FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * München FK FK WS WS AGV AGV IV IV Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen (überregional) Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen (überregional) Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander aber wie? Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander aber wie? Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz Prävention statt Kündigung der besondere Kündigungsschutz Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * München 52 * München 52 * München 54 * München 54 * München 62 * München 66 * München 68 * München IV Starker Partner der Integrationsfachdienst * München 70 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 11

10 Kursübersicht Niederbayern Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 262 Landshut GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 262 Landshut FK Feststellung der Behinderung * Landshut FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Straubing FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Straubing FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Landshut FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Landshut FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Passau WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander aber wie? * Straubing AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber * Landshut IV Starker Partner der Integrationsfachdienst * Deggendorf * Eintägige Kurse sind kostenfrei

11 Kursübersicht Oberpfalz Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 335 Neunburg v. Wald GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 335 Neunburg v. Wald GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 335 Neunburg v. Wald AK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen 335 Neunburg v. Wald FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 186 Neunburg v. Wald FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 186 Neunburg v. Wald FK Feststellung der Behinderung * Regensburg FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Regensburg FK Mobbing am Arbeitsplatz * Regensburg WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander aber wie? * Regensburg WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! 186 Neunburg v. Wald WS Prävention, Betriebliches Eingliederungsmanagement und Integrationsvereinbarungen 335 Neunburg v. Wald AWS Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams (überregional) 186 Neunburg v. Wald 72 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 13

12 Kursübersicht Oberfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 290 Bayreuth AK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen 290 Bayreuth FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 167 Bayreuth FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Bayreuth FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Bayreuth FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Bayreuth AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Bayreuth AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Bayreuth AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber * Bayreuth AGV Prävention statt Kündigung der besondere Kündigungsschutz * Bayreuth AGV Prävention statt Kündigung der besondere Kündigungsschutz * Bayreuth * Eintägige Kurse sind kostenfrei

13 Kursübersicht Mittelfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 Bad Windsheim GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 Bad Windsheim GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 Bad Windsheim GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 Bad Windsheim GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 285 Bad Windsheim AK Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung die Rolle der Schwerbehindertenvertretung 164 Bad Windsheim FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 164 Bad Windsheim FK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 164 Bad Windsheim FK Feststellung der Behinderung * Nürnberg FK Feststellung der Behinderung * Nürnberg FK Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht * Nürnberg FK Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht * Nürnberg FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Nürnberg FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Nürnberg FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Nürnberg FK Mobbing am Arbeitsplatz * Nürnberg FK Integrationsvereinbarungen * Nürnberg FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Nürnberg FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Nürnberg FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Nürnberg 48 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 15

14 Mittelfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Nürnberg FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Nürnberg WS Prävention statt Kündigung der besondere Kündigungsschutz 164 Bad Windsheim WS Prävention, Betriebliches Eingliederungsmanagement und Integrationsvereinbarungen 285 Bad Windsheim AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Nürnberg AGV Prävention statt Kündigung der besondere Kündigungsschutz * Nürnberg IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Nürnberg IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Nürnberg IV Starker Partner der Integrationsfachdienst * Nürnberg * Eintägige Kurse sind kostenfrei

15 Kursübersicht Unterfranken Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 280 Bad Kissingen GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 280 Bad Kissingen AK AK FK FK Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst 280 Bad Kissingen Bad Kissingen Bad Kissingen 26 * Schweinfurt FK Feststellung der Behinderung * Würzburg FK FK FK FK Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderungen Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Schweinfurt 34 * Veitshöchheim 36 * Würzburg 38 * Schweinfurt FK Mobbing am Arbeitsplatz * Schweinfurt FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Schweinfurt FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Würzburg WS AGV IV Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander aber wie? Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Schweinfurt 54 * Schweinfurt 62 * Schweinfurt IV Starker Partner der Integrationsfachdienst * Würzburg 70 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 17

16 Kursübersicht Schwaben Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 272 Rain GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 362 Kempten GK Grundkurs für Vertrauenspersonen 298 Augsburg FK Feststellung der Behinderung * Augsburg FK Feststellung der Behinderung * Kempten FK FK FK FK Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Augsburg 34 * Augsburg 38 * Kempten 38 * Rain FK Mobbing am Arbeitsplatz * Augsburg FK Mobbing am Arbeitsplatz * Kempten FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Augsburg FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Kempten FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Augsburg FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Augsburg WS AGV Prävention, Betriebliches Eingliederungsmanagement und Integrationsvereinbarungen Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz 362 Kempten 60 * Kempten * Eintägige Kurse sind kostenfrei

17 Schulferien in Bayern Wochenenden/Feiertage in Bayern Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezem ber Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Jahresübersicht

18 Grundkurs Grundkurs für Vertrauenspersonen Termine: Beginn: Uhr (erster Tag), Ende: Uhr (letzter Tag) Kurs 101, Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr Beilngries-Paulushofen Kosten: 250 Kurs 102, Kapuzinerhof Schloßplatz Laufen/Salzach Kosten: 260 Kurs 103, Hotel Alpenblick Heimgartenstr Ohlstadt Kosten: 278 Kurs 104, Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr Beilngries-Paulushofen Kosten: 250 Kurs 105, Kapuzinerhof Schloßplatz Laufen/Salzach Kosten: 260 Kurs 106, Hotel Alpenblick Heimgartenstr Ohlstadt Kosten: 278 Kurs 107, Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr Beilngries-Paulushofen Kosten: 250 Kurs 108, Kapuzinerhof Schloßplatz Laufen/Salzach Kosten: 260 Kurs 201, Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str Landshut Kosten: 262 Kurs 202, Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str Landshut Kosten: 262 Kurs 301, Landhotel Birkenhof Hofenstetten Neunburg v. Wald Kosten: 335 Kurs 302, Landhotel Birkenhof Hofenstetten Neunburg v. Wald Kosten: 335 Kurs 303, Landhotel Birkenhof Hofenstetten Neunburg v. Wald Kosten: 335 Kurs 401, Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a Bayreuth Kosten: 290 Kurs 501, Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 285 Kurs 502, Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 285 Kurs 503, Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 285 Kurs 504, Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 285 Kurs 505, Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 285 Kurs 601, Hotel Frankenland Frühlingstr Bad Kissingen Kosten: 280 zzgl. Kurtaxe Kurs 602, Hotel Frankenland Frühlingstr Bad Kissingen Kosten: 280 zzgl. Kurtaxe Kurs 701, Dehner Blumenhotel Bahnhofstr Rain Kosten: 272 Kurs 702, bigbox Allgäu Kotterner Str Kempten Kosten: 362 Kurs 703, Haus St. Ulrich Kappelberg Augsburg Kosten:

19 Grundkurs für Vertrauenspersonen Meine Rolle als Vertrauensperson wie gehe ich damit um? Nach der Wahl beginnen die neuen Schwerbehindertenvertretungen Schritt für Schritt mit ihrer Arbeit. Eine große Herausforderung besonders für Vertrauenspersonen, die zum ersten Mal dieses Amt übernehmen. Dieser Kurs macht Sie fit für die Praxis. Er vermittelt die notwendigen Grundlagen, gibt hilfreiche Tipps und zeigt auf, welche ersten Schritte nach der Wahl erforderlich sind, um den betrieblichen Alltag kompetent und verantwortungsbewusst zu meistern. Inhalte: Grundlagen der Tätigkeit Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung Sich etablieren und organisieren Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen Beratung des Arbeitgebers Mitwirkung bei Personalentscheidungen Vermittlung bei Konflikten Teilnehmerkreis: Vorrangig Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts und Fachreferenten 21

20 Aufbaukurs Feststellung Teilhabe am Arbeitsleben: der Behinderung Mitwirken bei Personalentscheidungen Termine: Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Beginn: Uhr (erster Tag), Ende: Uhr (letzter Tag) Kurs Hotel Alpenblick Heimgartenstr Ohlstadt Kosten: 278 Kurs Hotel Alpenblick Heimgartenstr Ohlstadt Kosten: 278 Kurs Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a Bayreuth Kosten: 290 Kurs Hotel Frankenland Frühlingstr Bad Kissingen Kosten: 280 zzgl. Kurtaxe Kurs Landhotel Birkenhof Hofenstetten Neunburg v. Wald Kosten:

21 Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen Trotz Schwerbehinderung am Erwerbsleben teilhaben wie kann das funktionieren? Um einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, müssen möglichst frühzeitig entsprechende Aktivitäten entwickelt werden. Vertrauenspersonen sollen bei der Eingliederung/Einstellung und Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben aktiv mitwirken können. Dazu gilt es, Hilfebedarf im Betrieb oder in der Dienststelle zu erkennen, Möglichkeiten zur Unterstützung aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Das Integrationsamt kann dabei mit vielfältigen Instrumenten behilflich sein, Auswirkungen einer Behinderung in Bezug auf Einsatzund Leistungsfähigkeit im Betrieb oder in der Dienststelle zu reduzieren oder zu beseitigen. Aufbauend auf den Grundkurs werden hier die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Berufstätiger auf der Basis des SGB IX ausführlich dargestellt. Inhalte: Eckpunkte des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, Teil 2) Mitwirken bei Personalentscheidungen Betriebliche Zusammenarbeit (Prävention, BEM, Integrationsvereinbarung) Arbeitsplatzgestaltung Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Teilnehmerkreis: Vorrangig Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Der Kurs ist auch geeignet für: Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 23

22 Aufbaukurs Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Termine: Beginn: Uhr (erster Tag), Ende: Uhr (letzter Tag) Kurs Hotel Alpenblick Heimgartenstr Ohlstadt Kosten: 162 Kurs Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 164 Kurs Hotel Frankenland Frühlingstr Bad Kissingen Kosten: 150 zzgl. Kurtaxe 24

23 Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Im Rahmen der eintägigen Weiterbildung haben Sie erfahren, dass Mediation die Möglichkeit einer konstruktiven und lösungsorientierten Konfliktbearbeitung bietet. Ziel von Mediation ist es, eine gerechte und dauerhafte, weil einvernehmliche und konsensorientierte Konfliktlösung durch die Konfliktparteien zu erarbeiten. Gerade Konfliktsituationen im betrieblichen Alltag erfordern eine besondere Haltung und eine hohe Gesprächskompetenz ob Sie nun Vertrauensperson, Betriebsrat, Vorgesetzter sind oder einfach nur Konfliktbeteiligter. Wir entwickeln gemeinsam Ideen und Strategien und üben diese ein. Der Aufbaukurs soll daher die bereits erworbenen Kenntnisse vertiefen und die Möglichkeit bieten, diese in praxisorientierten Beispielen einzuüben und anzuwenden. Sie werden trainieren, Kommunikationsbarrieren zu überwinden und über festgefahrene Positionen hinaus neue Sichtweisen zur Konfliktlösung zu entwickeln. Inhalte: Methoden der Kommunikation im Konflikt Verhandlung ohne Verlierer Problemlösungsmethoden und Konsensverfahren Mediationsphasen und phasenspezifische Interventionen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der Besuch des eintägigen Fachkurses: Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht (S. 34) Methodik: Kleingruppen- und Plenumsarbeit Fallarbeit an Projekten aus dem Tätigkeitsbereich der Teilnehmer Praktische Übungen zur Mediation (Rollenspiele) Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung Reflexion zu den einzelnen Übungseinheiten Referenten: Mediatoren 25

24 Fachkurs Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: Uhr, (erster Ende: Tag), Uhr Ende: Uhr (letzter Tag) Kurs Hotel Alpenblick Heimgartenstr Ohlstadt Kosten: 162 Kurs Hotel Alpenblick Heimgartenstr Ohlstadt Kosten: 162 Kurs Landhotel Birkenhof Hofenstetten Neunburg v. Wald Kosten: 186 Kurs Landhotel Birkenhof Hofenstetten Neunburg v. Wald Kosten: 186 Kurs Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a Bayreuth Kosten: 167 Kurs Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 164 Kurs Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr Bad Windsheim Kosten: 164 Kurs Hotel Frankenland Frühlingstr Bad Kissingen Kosten: 150 zzgl. Kurtaxe 26

25 Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht wie finde ich den richtigen Ansprechpartner? Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben sind auf den ersten Blick nicht immer leicht zu erkennen. Der Kurs verschafft Ihnen die nötige Orientierung und klärt Zuständigkeiten im Unterstützungs- und Leistungsbereich zur Teilhabe am Arbeitsleben. Inhalte: Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Versorgungsverwaltung (SGB IX, Teil 2) Leistungen und Unterstützungen des Integrationsamts nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 2) Aufgaben der Arbeitsverwaltung bei der Eingliederung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen Aufgaben der Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Beauftragte der Arbeitgeber Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Medien Referenten: Fachkräfte des ZBFS, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung 27

26 Fachkurs Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst Termin: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str Schweinfurt 28

27 Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst Der Kurs erörtert die Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst, um bei Personalentscheidungen im Sinne der Teilhaberichtlinien tätig zu werden. Zudem erhalten die Teilnehmer wichtige Hinweise zur Vermeidung von Härten und zum Einsatz von Hilfen. Inhalte: Fürsorge für schwerbehinderte Angehörige des Öffentlichen Diensts Die Vertrauensperson innerhalb des Personalrats, Mitbestimmung Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt (begleitende Hilfe) Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst Mitglieder des Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 29

28 Fachkurs Feststellung der Behinderung Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Hotel Lifestyle Flurstr Landshut Kurs Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str Regensburg Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg Kurs Region Unterfranken Georg-Eydel-Str Würzburg Besonderheit: mit Nachteilsausgleichen Kurs Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D Augsburg Kurs St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg Kempten Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg 30

29 Feststellung der Behinderung Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch was ist bei der Antragstellung zu beachten? Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Versorgungsamt das Vorliegen sowie den Grad einer Behinderung fest. Insbesondere geht es hierbei um das Verfahren der medizinischen Beurteilung verschiedener Behinderungsarten sowohl physischer als auch psychischer Herkunft, um Besonderheiten bei der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft für erwerbstätige Personen sowie die verschiedenen Antragsarten und das Ausweiswesen. In diesem Kurs werden wichtige Fragen und die richtigen Antworten umfassend behandelt, sowie die Arbeitsweise und Entscheidungspraxis des Versorgungsamts dargestellt. Inhalte: Antragstellung worauf es ankommt, Verfahrensbeschleunigung Aussagekraft von Arztbefunden Beeinflussungsmöglichkeiten Einstufung verschiedener Behinderungsarten Grad der Behinderung (GdB) Bildung des Gesamt-GdB Nachprüfung, Ausweisverlängerung, Untersuchung Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten Anerkennungspraxis bei Menschen mit seelischen Erkrankungen Widerspruch Rechtsbehelfe Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Versorgungsamts, Facharzt 31

30 Fachkurs Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Termin: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Region Oberbayern Bayerstr München 32

31 Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche welche Möglichkeiten gibt es? Schwerbehinderte Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung im alltäglichen Leben oft Nachteilen ausgesetzt, beziehungsweise haben dadurch einen Mehraufwand. Sie können eine Reihe von Rechten und Hilfen in Anspruch nehmen. Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Feststellungsverfahren nach SGB IX) ist dabei wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von so genannten Nachteilsausgleichen. Der Kurs zeigt die Hilfen auf, die der Art und Schwere der Behinderung, unabhängig von deren Ursachen, Rechnung tragen. Inhalte: Der Schwerbehindertenausweis mit den dort eingetragenen Merkzeichen Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch IX Nachteilsausgleiche der Deutschen Telekom AG Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) Parkerleichterungen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Versorgungsamts und des Bayerischen Landesamts für Steuern 33

32 Fachkurs Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg Kurs Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str Schweinfurt Kurs Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D Augsburg 34

33 Konfliktlösung durch Verhandlung Mediation im Schwerbehindertenrecht Konflikte am Arbeitsplatz welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich an, damit Konflikte nicht unüberwindbar werden? Im Arbeitsleben können verschiedentlich Störungen auftreten, die bei unzureichender Aufarbeitung schnell zu Konflikten führen. Mediation beziehungsweise einzelne Verfahrensschritte und Techniken der Mediation sind geeignet, Konflikte zu lösen und streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Gegensatz zu juristischen Verfahren steht bei der Mediation nicht die Konfliktentscheidung, sondern der Interessenausgleich im Vordergrund. Mediation ist ein auf Freiwilligkeit der Konfliktparteien beruhendes Verfahren, bei dem ein fachlich ausgebildeter, neutraler Dritter (Mediator) mit anerkannten Methoden und Techniken die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch und mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen. Der Kurs stellt die Methoden und Techniken der Mediation in Theorie und praktischer Anwendung vor. Inhalte: Definition Grundlagen der Mediation Phasen der Mediation Techniken der Mediation Einsatzmöglichkeiten in der Praxis Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Für interessierte Teilnehmer siehe auch S. 24 Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Mediatoren 35

34 Fachkurs Feststellung Berufliche Integration: der Behinderung Menschen mit Sinnesbehinderungen Termine: Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. Arnulfstr München Kurs Berufsförderungswerk Würzburg Helen-Keller-Str Veitshöchheim 36

35 Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderungen Den Problemen von Menschen mit Behinderungen stehen Gesunde oft ratlos gegenüber. Unkenntnis über die Beeinträchtigung, aber auch Vorurteile und Missverständnisse beeinträchtigen den Umgang mit Betroffenen. Der Kurs zeigt vor allem Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der beruflichen Integration auf. Inhalte: Grundsätzliche Bedeutung einer Sinnesbehinderung Eingliederung von Menschen mit Sinnesbehinderungen ins Arbeitsleben Überblick über die verschiedenen Hörbehinderungen Psychosoziale Auswirkungen von Hörbehinderungen Eingliederung von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen ins Arbeitsleben Förderrechtliche Aspekte Überblick über die verschiedenen Sehbehinderungen Blindentechnische Arbeitsplatzgestaltung Förderrechtliche Aspekte Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachberater aus den entsprechenden Einrichtungen und Sozialdiensten, Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 37

36 Fachkurs Feststellung Berufliche Integration: der Behinderung Menschen mit seelischer Erkrankung Termine: Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str Regensburg Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg Kurs Region Unterfranken Georg-Eydel-Str Würzburg Kurs Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D Augsburg Kurs St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg Kempten 38

37 Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Seelisch erkrankte Menschen sind im Arbeitsleben mehr als andere Arbeitnehmer von beruflichem Abstieg, sozialer Isolierung und/oder Kündigung bedroht. Frühzeitige Hilfe, u. a. durch Arbeitskollegen und Vorgesetzte, kann sie vor dem endgültigen Scheitern bewahren. In dieser Veranstaltung erfahren die Teilnehmer, was seelische Krankheiten sind, wie sie entstehen und wie sie sich äußern. Inhalte: Menschen mit seelischer Erkrankung Wahrnehmen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen Darstellung von seelischen Erkrankungsbildern Bedeutung von Arbeit für seelisch kranke Menschen Auswirkungen seelischer Erkrankungen am Arbeitsplatz Möglichkeiten des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe Menschen mit Burnout Einführung in das Thema Standortbestimmung, Zahlen und Fakten Lösungsansätze Hilfestellungen für Betroffene Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, des Integrationsfachdienstes (IFD) und anderer Fachdienste 39

38 Fachkurs Feststellung Berufliche Integration: der Behinderung Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz Termine: Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str Schweinfurt Kurs Dehner Blumenhotel Bahnhofstr Rain Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg 40

39 Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz Alkoholismus ist eine schleichende Krankheit, die unauffällig beginnt, dann aber immer mehr eskaliert. Frühzeitige Hilfe durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte und Schwerbehindertenvertretungen könnte den Betroffenen vor einem weiteren Abgleiten in die Sucht bewahren. Gleiches gilt für andere Suchtmittel, die im betrieblichen Alltag auch eine Rolle spielen. Inhalte: Ursachen übermäßigen Alkoholkonsums Entstehung und Verlauf der Alkoholabhängigkeit Krankheitsbilder Innerbetriebliche Probleme mit Abhängigen Betriebliche Hilfsangebote Abgrenzung zu seelischen Erkrankungen Chancen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes Betriebsvereinbarungen Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Fachdienstmitarbeiter, Facharzt (Oberbayern, Schwaben) 41

40 Fachkurs Feststellung der Behinderung Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Konferenzraum des Integrationsamts Region Oberpfalz Landshuter Str Regensburg Kurs Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Schweinfurt Kurs Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D Augsburg Kurs St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg Kempten Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg 42

41 Mobbing am Arbeitsplatz Schwerbehinderte Menschen können leichter Opfer von Mobbingangriffen werden als nichtbehinderte Menschen. Deshalb ist es gerade für Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe aber auch für Arbeitgeber wichtig, sich über Mobbing und ähnliche Vorgänge zu informieren. In diesem Kurs wird erörtert, was in derartigen Fällen zu tun ist. Der Schwerpunkt liegt dabei weniger in der Darstellung möglicher rechtlicher Maßnahmen als vielmehr auf bestimmten Verhaltensempfehlungen, die zur Problembewältigung beitragen können. Inhalte: Was ist unter Mobbing, Konflikten und Aggressionen zu verstehen? Systematische Zusammenhänge bei der Entstehung von Mobbingsituationen Mögliche seelische und körperliche Folgen Wie lassen sich Konflikte frühzeitig erkennen und beilegen? Welche Kommunikations- und Verhaltensmuster sind zweckmäßig? Was können die Arbeitgeber und die Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe zur Vorbeugung, Steuerung und Beilegung von Konflikten tun? Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Kurzreferate, Fallbeispiele, praktische Übungen, Diskussion Referenten: Dipl.-Pädagogen, Dipl.-Psychologen 43

42 Fachkurs Integrationsvereinbarungen Termin: ermine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg 44

43 Integrationsvereinbarungen Die Integrationsvereinbarung worum geht es? Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Integrationsvereinbarung abzuschließen. Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen. Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt. Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen. Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit. Inhalte: Integrationsvereinbarungen nach dem 83 SGB IX Hinweis: Bitte bringen Sie sofern vorhanden bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrationsvereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts 45

44 Fachkurs Betriebliches Eingliederungsmanagement Termine: Beginn: Uhr, Ende: Uhr Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs Region Oberbayern Bayerstr München Kurs BTZ-VdK Rehawerk Straubing ggmbh Thalmaierstr Straubing Kurs BTZ-VdK Rehawerk Straubing ggmbh Thalmaierstr Straubing Kurs Region Oberfranken Hegelstr Bayreuth Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg Kurs Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str Nürnberg Kurs Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str Schweinfurt Besonderheit: mit Integrationsvereinbarungen Kurs Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D Augsburg Kurs St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg Kempten 46

45 Betriebliches Eingliederungsmanagement Management ist mehr als Feuerlöschen im Einzelfall wie lässt sich Betriebliches Eingliederungsmanagement im Betrieb umsetzen? Wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer handelt und dabei gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und dem Integrationsamt nach geeigneten Lösungen sucht, kann in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit verhindert werden. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es insbesondere, die Gesundheit des Mitarbeiters zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, um eine möglichst dauerhafte Beschäftigung zu sichern. Welche Strukturen Betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert und wie es im konkreten Fall umgesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Kurs. Inhalte: Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements Rechtliche Grundlagen Aufgaben des Integrationsteams Prävention nach 84 Abs. 1 und 2 SGB IX Hinweis: Bitte bringen Sie sofern vorhanden bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrationsvereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit Referenten: Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Fachreferenten 47

Kursangebot 2016. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt. Arbeitswelt und Behinderung

Kursangebot 2016. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt. Arbeitswelt und Behinderung Integrationsamt Arbeitswelt und Behinderung Kursangebot 2016 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Durchführung der Kurse Gesellschaft zur Förderung

Mehr

Kursangebot 2014. Menschen mit Behinderung. für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten

Kursangebot 2014. Menschen mit Behinderung. für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Integrationsamt Menschen mit Behinderung Kursangebot 2014 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Durchführung der Kurse Gesellschaft zur Förderung

Mehr

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt. Kursangebot 2017

Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt. Kursangebot 2017 Integrationsamt Arbeitswelt und Behinderung Kursangebot 2017 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Durchführung der Kurse Gesellschaft zur

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter

Mehr

10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen

10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Jahreshauptversammlung 2014 der Vertrauenspersonen in den Betrieben der Hamburger Wirtschaft 10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Beratungsstelle handicap

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das

Mehr

Kursangebot Menschen mit Behinderung. für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten

Kursangebot Menschen mit Behinderung. für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Integrationsamt Menschen mit Behinderung Kursangebot 2012 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Durchführung der Kurse Gesellschaft zur Förderung

Mehr

Die Antworten von der SPD

Die Antworten von der SPD 9 Die Antworten von der SPD 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? 2 Gesetze in Deutschland sagen: Menschen mit Voll-Betreuung

Mehr

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen.

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Elke Breitenbach (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II JAV-Crashkurs: Einführung in die JAV-Arbeit Einführung

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales Inklusionsamt. Kursangebot 2019

Zentrum Bayern Familie und Soziales Inklusionsamt. Kursangebot 2019 Zentrum Bayern Familie und Soziales Inklusionsamt Arbeitswelt und Behinderung Kursangebot 2019 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Integrationsamt Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Das Integrationsamt: Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf Sie leiten ein

Mehr

Wege und Lösungen finden! Gesundheit als Prozess. Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung der B A D GmbH. Christine Hemmen- Johar Rebekka Gale

Wege und Lösungen finden! Gesundheit als Prozess. Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung der B A D GmbH. Christine Hemmen- Johar Rebekka Gale Wege und Lösungen finden! Gesundheit als Prozess Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung der B A D GmbH Christine Hemmen- Johar Rebekka Gale B A D GmbH, Stand 01/2009 Überblick Unsere Arbeitsweise: Wir

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt

Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung? Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Behinderung und Beruf Mehr als 50 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Zwischen der XXX, vertreten durch den Vorstand als Konzernleitung, und der Gesamtschwerbehindertenvertretung

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Informationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! «

Informationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Informationen in leicht verständlicher Sprache Hamburger Budget für Arbeit» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Hier finden Beschäftigte aus Werkstätten in Hamburg Informationen in leicht verständlicher

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Bayerisches Technologieförderungs-Programm. Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de

Bayerisches Technologieförderungs-Programm. Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Technologieförderungs-Programm Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Vor dem Hintergrund

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Mitarbeitergespräche führen

Mitarbeitergespräche führen Beratungsthema 2009 2010 Mitarbeitergespräche führen Offene Seminare 2011 Wer glaubt, dass die Mitarbeiter ihren Führungskräften die reine Wahrheit erzählen, befindet sich im Irrtum! (Michael Porter 2004).

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Die TBS ggmbh veranstaltet daher zum Thema ein 2-tägiges Praxisseminar, zu dem wir Euch hiermit herzlich einladen:

Die TBS ggmbh veranstaltet daher zum Thema ein 2-tägiges Praxisseminar, zu dem wir Euch hiermit herzlich einladen: TBS ggmbh Kaiserstr. 26-30 55116 Mainz Tel. 06131 / 28 835 0 Fax 06131 / 22 61 02 info@tbs-rlp.de www.tbs-rlp.de Mainz, im Dezember 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen der Krankenkassen sind

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) ggmbh Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitsfähigkeit erhalten Krankheitskosten senken Partner für eine starke berufliche Zukunft. www.faw-bgm.de

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt. Kursangebot 2018

Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt. Kursangebot 2018 Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Arbeitswelt und Behinderung Kursangebot 2018 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personal räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten Durchführung

Mehr

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen

Sehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen Sehbehindertentag 6. Juni Kontraste helfen schwachen Augen Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind sehbehindert. Ihr Sehvermögen beträgt auf dem besseren Auge selbst mit Hilfsmitteln wie

Mehr

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber 123 Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber IV-Arbeitgeberberatung: 044 448 58 58 Ihre Situation im Unternehmen ist individuell, unsere Beratung auch. Beratung für Früherkennung von

Mehr

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt!

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Woche der Inklusion im Löhr-Center Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt! Brosch_Dinlang_standard In Koblenz dreht sich vom 16. bis 20. Juni 2014 alles um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen Menschengruppe

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Kommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern

Kommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern Aufgaben von Integrationsämtern Was heißt schwerbehindert? Behinderung? körperlich, geistig, seelisch + länger als ein halbes Jahr und dadurch Probleme im Alltag (Grad der Behinderung 20-40%) Schwerbehinderung?

Mehr

Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen

Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen Bredstedter Workshop Störfall Arbeitsplatz 2014 AG 4 Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen mit Beispielen aus der Praxis Klaus Leuchter, Geschäftsführer Verein zur Förderung der Betrieblichen

Mehr

l Leichte Sprache In Betrieben wird sie noch wenig verwendet Die wichtigsten Regeln im schnellen Überblick

l Leichte Sprache In Betrieben wird sie noch wenig verwendet Die wichtigsten Regeln im schnellen Überblick Ausgabe 20 l 2015 l Leichte Sprache In Betrieben wird sie noch wenig verwendet Die wichtigsten Regeln im schnellen Überblick l Minijobs und Rente Fachinformation erklärt Auswirkungen l Aktuelles Urteil

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Vortragsreihe 2015. Einladung zu Fachvorträgen und Workshops BIZ & DONNA

Vortragsreihe 2015. Einladung zu Fachvorträgen und Workshops BIZ & DONNA Vortragsreihe 2015 Einladung zu Fachvorträgen und Workshops BIZ & DONNA Die Vortragsreihe BIZ & DONNA richtet sich an Frauen aller Alters- und Berufsgruppen, die erwerbstätig sind oder sein wollen. In

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016

Management Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016 Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie

Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie Inklusion bei Legasthenie und Dyskalkulie h4p://www.qualiboxx.de/wws/dossier- inklusion.php Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Berlin e. V. im Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. LVL

Mehr

Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v.

Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht. Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. DGUV 2 Erste Erfahrungen aus betriebsärztlicher Sicht Dr. Peter Egler - Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. (VDBW) Entwicklung Verhältnisprävention Verhaltensprävention

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Integrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

Integrationsfachdienst Plauen. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung Integrationsfachdienst Plauen Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung Fachaufsicht Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich Schwerbehindertenrecht Integrationsamt Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer

Ratgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Leistungen und Hilfen für Im Sozial-Gesetzbuch 9 steht: können besondere Hilfen und Leistungen bekommen. Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit.

Mehr

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus 1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

SONDERDRUCK. Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder. Gerhard Müller, Mainz

SONDERDRUCK. Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder. Gerhard Müller, Mainz SONDERDRUCK 7 Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder Gerhard Müller, Mainz Herausgegeben von der Deutschen Herzstiftung Stand: Mai 2003

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Fachübergreifendes Wissen für die aktive Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache

akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache Vorwort Die Vorworte stehen am Anfang vom Buch. Christine

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.

Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV. Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Der besondere Kündigungsschutz

Der besondere Kündigungsschutz Das informiert: Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer 2 Der besondere Kündigungsschutz Überblick Anerkannte schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen sind

Mehr

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt-

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -Integrationsamt- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg -- - Integrationsvereinbarung - - Prävention - Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Aufgaben des es Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Mehr

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten Kursbeschreibung Ausbildung zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten In dieser fünftägigen Ausbildungsreihe werden vertiefte Kenntnisse zum Datenschutzrecht vermittelt. Es werden alle Kenntnisse

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum BEM bei psychischen Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen

Arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum BEM bei psychischen Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen Arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum BEM bei psychischen Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen Institut für Deutsches und Europäisches Arbeitsund Sozialrecht (IDEAS) Folie: 1 I. Einleitung II. Das

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Betriebsräte Grundqualifizierung

Betriebsräte Grundqualifizierung Stand: 26.06.2013 BR 1: Aller Anfang ist gar nicht so schwer Einführung und Überblick Betriebsräte Grundqualifizierung Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss

Mehr

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Krankheitsbedingte Kündigung K bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes: K 1. Prognose

Mehr

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen.

Optimal vorbereitet. Fit fürs Studium mit den Vorbereitungskursen der OHN. Fragen? Jetzt anmelden! www.offene-hochschule-niedersachsen. Fragen? Für weiterführende Informationen sowie eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen gerne zur Verfügung. Optimal vorbereitet Fit fürs Studium

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Führungs Kräfte Ausbildung

Führungs Kräfte Ausbildung Führungs Kräfte Ausbildung 1 2 4 3 Für alle Mitarbeiter, die... * Verantwortung haben oder anstreben * lernen und sich entwickeln wollen * bereit sind, die Zukunft zu gestalten In 4 Praxis-Modulen à 3

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Schulung: Familienbegleiter

Schulung: Familienbegleiter Kinderhospizarbeit und Ehrenamt Schulung: Familienbegleiter Ehrenamtliche Unterstützung in Familien mit einem schwerst- oder lebensverkürzend erkrankten Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen A ls

Mehr

Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie

Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT für die Druckindustrie Ihre Inhouseschulung: ARBEITSRECHT FÜR PRAKTIKER Wann ist ein Arbeitnehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer? Welche Fragen darf ich als Arbeitgeber stellen,

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Kärntner Elterndiplom 2015/16

Kärntner Elterndiplom 2015/16 Das Karntner : Abt. 4 Kompetenzzentrum Soziales Kärntner Elterndiplom 2015/16 Kompetente und starke Eltern haben es leicht(er)" " - mitmachen, mitgestalten, voneinander profitieren - Arbeitsvereinigung

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem

Mehr

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.

ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes

Mehr

Mediation als Arbeitsmittel des Alltags

Mediation als Arbeitsmittel des Alltags Fortbildung der Körperbehinderte Allgäu ggmbh Immenstädter Straße 27 87435 Kempten Mediation als Arbeitsmittel des Alltags Kurs Nr. 12KA07 Inhalte: Gespräche sind manchmal alles andere als einfach. Schließlich

Mehr

27 Techniken der Gesprächsführung 28 Sorgen Sie für eine angenehme Gesprächsatmosphäre

27 Techniken der Gesprächsführung 28 Sorgen Sie für eine angenehme Gesprächsatmosphäre 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Richtig führen durch Mitarbeitergespräche 8 Was haben Sie von Mitarbeitergesprächen? 13 Welche Fehler Sie vermeiden sollten 15 Entscheidend ist, was der Mitarbeiter versteht 18 Das

Mehr

Der Weg ist das Ziel. Konfuzius. Dafür steht co.cept

Der Weg ist das Ziel. Konfuzius. Dafür steht co.cept Der Weg ist das Ziel. Konfuzius Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, in einem Gespräch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Genau diese Freiheit möchten wir mit unserem Angebot für Führungskräfte,

Mehr