Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen
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- Gerburg Weiß
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1 Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen - Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen - Franziska Kausch (Difu) Ettal,
2 Richtlinie zur Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen
3 Förderung, Voraussetzung und Umfang
4 1. Erstellung von Klimaschutz(teil)konzepten Gefördert werden integrierte Konzepte: alle klimarelevanten Bereiche alle Sektoren (Verkehr, Gebäude, Haushalte, etc.) Teilkonzepte: z.b. integr. Wärmenutzungskonzepte (KWK, Abwärme) Klimaschutzmanagement für eigene Liegenschaften Konzepte für den Verkehr (fahrradfreundliche Stadt) für Quartiere/Stadtteile (mind. 10 Gebäude) Konzepte für Modellregionen
5 Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes* Partizipativer Erstellungsprozess 1. CO 2 -BILANZ 2. Potenzialabschätzung 3. Maßnahmenkatalog ENDPRODUKT KLIMASCHUTZ KONZEPT - fortschr. CO 2 / Energiebilanz - Energie- und CO 2 -Einsparung - Erneuerbare Energien - mit Handlungsbeschreibungen Öffentlichkeitsarbeit Konzept für Controlling *Quelle: IFEU
6 1. Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Fördervoraussetzungen: geeignete Projektgröße (z.b.: EW, mind. 10 Liegenschaften) Zusammenschlüsse sind möglich! signifikantes Einsparpotenzial Beteiligung relevanter Akteure Fertigstellung in der Regel nach einem Jahr Umfang der Förderung: Zuschüsse von bis zu 80% der Sach- und Personalkosten
7 Förderung, Voraussetzung und Umfang
8 2. Beratung und Begleitung der Umsetzung Gefördert werden: Beratungs- und Begleitungsleistungen z.b. Projektsteuerung, inhaltliche Zuarbeiten fachliche Beratung Informations-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten Klimaschutz in Schulen und Bildungseinrichtungen Unterstützung bei der Einführung bzw. Weiterführung erprobter Energiesparmodelle (z.b. fifty/fifty) durch unabhängige Dritte oder eigenes, zusätzlich eingestelltes Fachpersonal
9 2. Beratung und Begleitung der Umsetzung Fördervoraussetzungen: Vorlage eines max. drei Jahre alten Klimaschutz- oder Teilkonzepts Ratsbeschluss über die Umsetzung Aufbau eines Klimaschutz-Controllingsystems Umfang Zuschüsse von bis zu 80% der Sach- und Personalkosten (externe Dienstleister oder zusätzlich eingestelltes Personal) Förderzeitraum max. 3 Jahre Personalkosten pro Jahr und Mitarbeiter/in von max möglich
10 Förderung, Voraussetzung und Umfang
11 3. Anwendung von Klimaschutztechnologien Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer Reduzierung von Treibhausgasen führen z.b.: - Innen- und Hallenbeleuchtungssanierung - Sanierung Außenbeleuchtung/Straßenbeleuchtung - Optimierung Heizungssysteme - Sanierung Lüftungsanlagen - Nachrüstung Lüftungsanlagen Umfang der Förderung: - Fördersumme: 25% der Kosten (Investition und Installation) - Mindestfördervolumen = 3000
12 Förderung, Voraussetzung und Umfang
13 4. Konzepterstellung für Modellprojekte Anforderungen an Modellprojekte (gilt auch für spätere Umsetzung): Orientierung am Leitbild der CO 2 -Neutralität d.h. eine deutliche Reduzierung von Treibhausgasen Anwendung verfügbarer hocheffizienter Technologien und erneuerbarer Energien Modellprojekte im Gebäudebereich CO 2 -Minderung von mindestens 70% oder Unterschreitung der Höchstwerte der endenergiebezogenen CO 2 - Emissionen für einen entsprechenden Neubau nach Energieeinsparverordnung um mindestens 60 % mind. die Hälfte der Einsparungen durch verfügbare Effizienztechnologien und Energieeinsparmaßnahmen
14 4. Konzepterstellung für Modellprojekte Förderung von Konzepten für: Einzelvorhaben im Gebäudebereich (keine Neubauten, Nichtwohngebäude) Einzelvorhaben in anderen Handlungsfeldern (z.b. Abfallentsorgung, Wärmenutzung) Fördervoraussetzungen Begleitung von spezialisierten Planern Modellcharakter für Nutzung und Verbreitung regionale Öffentlichkeitsarbeit Fertigstellung des Konzepts nach einem Jahr Umfang der Förderung Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten
15 Förderung, Voraussetzung und Umfang
16 5. Umsetzung von Modellprojekten Förderung der Umsetzung von Einzelvorhaben: im Gebäudebereich (keine Neubauten, Nichtwohngebäude) in anderen Handlungsfeldern (z.b. Abfallentsorgung, Wärmenutzung) Fördervoraussetzungen Einbeziehung in einen integrierten Planungsprozess nachvollziehbares Konzept (nicht älter als 3 Jahre) Modellcharakter für Nutzung und Verbreitung regionale Öffentlichkeitsarbeit Energie-Controllingkonzept
17 5. Umsetzung von Modellprojekten Umfang der Förderung maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten Bemessungsgrundlage sind die nachgewiesenen Mehrausgaben bzw. kosten für den Klimaschutz verschiedene Entscheidungskriterien für Förderhöhe (u. a. vermiedene Treibhausgasemissionen, Modellcharakter und Multiplikatorwirkung).
18 Richtlinie zur Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen Merkblatt Förderung Projektantrag 1 Erstellung Klimaschutzkonzepte 2 Begleitung/Beratung Klimaschutzkonzepte 3 Klimaschutztechnologien 4 Erstellung von Konzepten für Modellprojekte 5 Umsetzung Modellprojekte 80% Personalund Sachkosten 80% Personalund Sachkosten 25% Investitions- und Installationskosten 80% der Ausgaben/Kosten max. 60% der klimaschutzbedingten Mehrkosten easy-antrag AZA + Vorhabensbeschreibung easy-antrag AZA + Konzept easy-antrag AZA + Excel-Formulare easy-antrag AZA + Vorhabensbeschreibung 1. Projektskizze 2. easy-antrag AZA + Projektbeschreibung
19 Antragsverfahren Projektträger Jülich (PtJ), Bereich EEN, Forschungszentrum Jülich GmbH, Postfach ,10923 Berlin Tel: Anträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen easy-projektantrag AZA (download der Software bei PtJ) Hinweise zur Antragstellung: aza_antrag.aza
20 Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz Ziele der Servicestelle Öffentlichkeitsarbeit zum Förderbereich Kommunaler Klimaschutz Durchführung von Wettbewerben zum kommunalen Klimaschutz Service- und Beratungsleistungen zum kommunalen Klimaschutz.
21 Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz Instrumente der Servicestelle Einrichtung eines speziellen Internetportals ( Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wettbewerben zum kommunalen Klimaschutz; Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen; Veröffentlichungen, Broschüren und Präsentationen.
22 Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz Kontakt: (Difu) Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz Lindenallee 11, Köln Tel.: 0221/ Richtlinie, Merkblätter, Videos, etc. unter:
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