Jahresbericht 2010 des Kantonsgerichts von Graubünden
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- Irmgard Elizabeth Neumann
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1 Jahresbericht 2010 des Kantonsgerichts von Graubünden
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3 Chur, 24. März 2011 An den Grossen Rat des Kantons Graubünden Sehr geehrte Frau Standespräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf Art. 51a Abs. 1 der Kantonsverfassung und Art. 68 Abs. 2 und 3 des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG, revidierte Fassung vom , ) erstattet Ihnen das Kantonsgericht über seine eigene Tätigkeit im Jahre 2010 sowie über den Geschäftsgang der seiner Aufsicht unterstehenden Organe der Rechtspflege wie folgt Bericht: Allgemeiner Teil 1. Personelles Präsident: Vizepräsident: Richterinnen Richter: Brunner Norbert, Dr. iur., von Domat/Ems, in Domat/Ems Schlenker Urs, lic. iur., von St. Gallen SG, in Chur Bochsler Werner, Dr. iur., von Oberwil-Lieli AG und Chur, in Chur Hubert Fridolin, lic. iur., von Vals, in Vals Michael Dürst Ursula, lic. iur., von Pagig und Linthal GL, in Zizers Aktuarinnen Engler Leo, Dr. iur., von Zizers, in Landquart Aktuare: (bis ) Crameri Edgaro, lic. iur., von Poschiavo, in Haldenstein (bis ) Conrad Andreas R., lic. iur., von Sils i.d., in Sils i.d. Blöchlinger Pius, lic. iur., von Goldingen SG, in Chur Mosca Pally Seraina, lic. iur., von Sent, in Chur Duff Walser Alice, lic. iur., von Sumvitg und Quarten- Quin ten SG, in Chur Thöny Petra, lic. iur., von St. Antönien-Ascharina, in Landquart 3
4 Pers Ronny, MLaw, von Chur, in Chur (ab ) Rogantini Jim, MLaw, von Soglio und Italien, in St. Moritz (ab ) Kanzleichefin: Sachbearbeiterinnen: Rudin Sibylle, von Basel BS, in Chur Juon Riccarda, von Versam, in Chur Jost-Belz Karin, von Lantsch/Lenz und Seewis i. Pr., in Chur Die Aktuare Dr. iur. Leo Engler und lic. iur. Edgaro Crameri sind nach über 30 Jahren Tätigkeit als Gerichtsschreiber am Kantonsgericht pensioniert worden. Zu ihren Nachfolgern hat das Gesamtgericht mit Beschlüssen vom 15. April 2010 MLaw Ronny Pers, Chur, und MLaw Jim Rogantini, St. Moritz, gewählt. Im Zuge der Neueinreihungen der Gerichtsschreiber in das kantonale Lohnklassensystem konnte mit einem Aktuar keine Einigung betreffend Änderung der Anstellungsbedingungen erzielt werden. Gestützt auf das kantonale Personalrecht musste ihm bedauerlicherweise gekündigt werden. Eine im Stellenplan mit einem Umfang von 100 % dotierte Stelle des Sekretariats war seit geraumer Zeit nur zu 60 % besetzt. Durch die am 1. Januar 2009 wirksam gewordene Gerichtsreform mit fünf vollamtlichen Richtern, die intensive Bewirtschaftung des elektronischen Bibliotheksprogramms und den Pflegeaufwand für die Webseite ist andererseits der Arbeitsanfall auf der Gerichtskanzlei quantitativ merklich gestiegen. Die volle Ausschöpfung dieses Pensums und Einstellung einer neuen Teilzeitmitarbeiterin ist unumgänglich geworden. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2010 wählte das Gesamtgericht Anja Figini-Zanoli, von Lü und Vacallo TI, in Chur, als neue Mitarbeiterin (kaufmännische Angestellte). Sie wird ihr Teilpensum von 50 % am 1. März 2011 antreten. Die bisherige Stelleninhaberin wird gleichzeitig ihr Pensum auf 50 % reduzieren. Als Praktikantinnen und Praktikanten (Art. 30 Kantonsgerichtsverordnung, KGV) wurden beschäftigt: im 1. Halbjahr lic. iur. Nina Ambühl, Masein, und lic. iur. Nadine Küng, Chur, sowie im 2. Halbjahr MLaw Simona Peng, Chur, und lic. iur. Fortunat Wolf, Chur. Wie üblich war es zur Bewältigung der Geschäftslast auch im notwendig, verschiedene Aktuarinnen und Aktuare ad hoc für die Protokollführung an den Gerichtsverhandlungen und die anschliessende Redaktion der Entscheidungen einzusetzen (Art. 29 KGV). 4
5 2. Einteilung und Zusammensetzung der Kammern (Art. 17 GOG, Art. 2 f. KGV; Beschlüsse des Gesamtgerichts vom 5. Januar 2009, 14. Januar 2010 und 27. Januar 2011) Justizaufsichtskammer Brunner Schlenker Bochsler Vorsitz Stellvertreter I. Zivilkammer Michael Dürst Vorsitz (inklusive Einzelrichterfälle mit Streitwert bis Fr.) Brunner Stellvertreter (Beisitz zivilrechtliche Berufungen; Vorsitz zivilrechtliche Beschwerden) Schlenker (Beisitz zivilrechtliche Berufungen; Vorsitz jede 5. zivilrechtliche Berufung; Vorsitz Eheschutzfälle) Bochsler (Beisitz zivilrechtliche Beschwerden) II. Zivilkammer Hubert Vorsitz (inklusive Einzelrichterfälle mit Streitwert bis Fr.) Bochsler Stellvertreter (Vorsitz jede 5. zivilrechtliche Berufung; Vorsitz zivilrechtliche Beschwerden) Michael Dürst Schuldbetreibungs- und Konkurskammer Brunner Vorsitz Schlenker Stellvertreter (Vorsitz Rechtsöffnungen) Hubert Bochsler (Beisitz SchKG-Aufsicht; Beisitz SchKG Gericht [ohne Rechtsöffnungen]) I. Strafkammer Schlenker Brunner Michael Dürst Vorsitz Stellvertreter 5
6 II. Strafkammer Bochsler Hubert Schlenker Vorsitz Stellvertreter 3. Justizverwaltung, Organisation a. Gesetzgebung Die kantonale Anschlussgesetzgebung zu den auf den 1. Januar 2011 in kraft tretenden schweizerischen Prozessordnungen (ZPO, StPO / JStPO) hat das Gesamtgericht zum Anlass genommen, die Kantonsgerichtsverordnung (KGV, BR ) und die Bezirksgerichtsverordnung (BGV, BR ) einer Totalrevision zu unterziehen. Ausserdem war zu den Schlichtungsbehörden und zur Höhe der Gebühren in Zivil- und Strafverfahren je eine neue Verordnung zu erlassen (Art. 49 Abs. 2, Art. 55 und Art. 69 GOG, Schlichtungsbehördenverordnung, SBV, BR ; Art. 15 f. EGzZPO, Verordnung über die Gerichtsgebühren in Zivilverfahren, VGZ, BR ; Art. 37 Abs. 4 lit. b EGzStPO, Verordnung über die Gerichtsgebühren in Strafverfahren, VGS, BR ). b. PKG Im Herbst 2010 ist der Band 2009 der Praxis des Kantonsgerichts von Graubünden (PKG) in der Printversion erschienen. Gleichzeitig wurde sein Inhalt in die entsprechende Datenbank auf der Webseite aufgenommen. c. EDV, IT Die Umsetzung der Anschlussgesetzgebung und die Vorbereitung des Kantonsgerichts auf die neuen Bundesprozessgesetze haben einige Anpassungen in der elektronischen Geschäftskontrolle notwendig gemacht. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat ausgiebige Tests und Vorbereitungen in Bezug auf Betriebsabläufe erfordert. Hinsichtlich der anerkannten elektronischen Zustellplattform (Art. 2 4 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren, SR 272.1) ist in Absprache mit dem kantonalen Amt für Informatik das Produkt 6
7 evaluiert und durch das Amt beschafft worden (IncaMail der Schweizerischen Post). Hingegen ist die Beschaffung von elektronischen Signaturen für die Spruchkörper respektive deren zeichnungsberechtigte Personen in Absprache mit den übrigen kantonalen Justizkörpern (Verwaltungsgericht, Bezirksgerichte, kantonale Verwaltung) vorderhand zurückgestellt worden. Nach vorherrschender Meinung besteht bislang für die Gerichte lediglich die Pflicht, elektronisch empfangen zu können. Es ist abzuwarten, bis durch Gesetzesrevision oder Rechtsprechung geklärt ist, ob eine Verpflichtung zur elektronischen Zustellung signierter Dokumente (Entscheidungen, prozessleitende Verfügungen, Vorladungen etc.) an die Verfahrensbeteiligten besteht. Im ist sodann die Migration der Webseite des Gerichts in den kantonalen Standard und der Umzug (Hosting beim kantonalen Amt für Informatik) erfolgt, wobei aufgrund veränderter Gerichtsorganisation gleichzeitig inhaltliche Änderungen zu machen waren. In diesem Zusammenhang wurden ferner intern Vorabklärungen getätigt und ein Konzept für die Errichtung eines kantonalen Justizportals erarbeitet. Dieses Webportal soll grundsätzlich sämtlichen, ausserhalb der kantonalen Verwaltung stehenden Justizzweigen Raum für ihre Präsentation zur Verfügung stellen. Ein weiteres IT-Projekt betrifft die Anschaffung einer verbesserten Suchmaschine für die auf der Webseite publizierten Entscheidungen. Beide Projekte sollen zusammen mit dem Verwaltungsgericht erarbeitet und realisiert werden. Die beiden oberen Gerichte sind sich zudem einig, dass die Zeit reif ist für die Schaffung und Integration einer Dienstleistungsstelle für IT und damit zusammenhängende betriebswirtschaftliche Bereiche in der bündnerischen Justiz. Der stetig steigende Ausbau und die Anforderungen an dieses unverzichtbare Produktionsmittel (Geschäftskontrolle, Dokumentenmanagement, Bibliotheks- und Präjudiziendatenbank, Statistiken, Publikation von Rechtsdaten, elektronischer Rechtsverkehr), die voranschreitende Kantonalisierung der Bezirksgerichte und die Anforderung, dass sich die Juristen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren sollen, rechtfertigen dieses Anliegen unter allen relevanten Aspekten (Technik, Qualitätssicherung, Produktivität, Wirtschaftlichkeit). Hinsichtlich der IT-Infrastruktur bei den Bezirksgerichten ist zu vermelden, dass die bislang abseits stehenden 3 Gerichte beschlossen haben, ihre Spezialapplikation und damit zusammenhängende Dienste ebenfalls auf Systemen des kantonalen Amtes für Informatik betreiben zu lassen, sodass in absehbarer Zeit in keinem der Bezirksgerichte mehr eine eigene Serverinfrastruktur zu betreuen ist. Ausserdem ist im der Umstieg von 2 Pilotgerichten auf die neue Generation des Geschäftskontrollprogramms (Tribuna V3) erfolgreich vollzogen worden. Die weiteren 7
8 Bezirksgerichte sollen im laufenden Jahr folgen. Im Zuge der Migration auf Tribuna V3 wurde beschlossen, das Lohnmodul in der Spezialapplikation nicht weiter zu bewirtschaften. Das Lohnwesen aller 11 Bezirksgerichte und der ihnen administrativ angegliederten Schlichtungsbehörden wurde mit Wirkung per 1. Januar 2011 an das kantonale Personalamt ausgelagert. d. Umzug Wegen erheblichen Verzögerungen bei der Renovation des «Alten Gebäu» konnte das Gericht nicht, wie ursprünglich vorgesehen, im wieder seine angestammten Räumlichkeiten an der Poststrasse beziehen. Dies wird voraussichtlich anfangs 2012 möglich sein. 4. Aufsichtstätigkeit a. Allgemeines Das Kantonsgericht liess sich gemäss Art. 65 Abs. 1 GOG von den 39 Kreisämtern und den 11 Bezirksgerichten über deren Tätigkeit Bericht erstatten. Die detaillierten Angaben über die Geschäftslast der unteren Gerichte finden sich in den Tabellen 1 17, die auch darüber Auskunft geben, wie sich die Gesamtzahl der neu eingegangenen Fälle in den letzten 10 Jahren entwickelt hat. Zur Kontrolle der Geschäftsführung und der Verfahrensdauer wurde nebst den Angaben über die Geschäftslast eine Begründung für die Prozessdauer bei all jenen Fällen verlangt, die, je nach Verfahrensart, vor einem bestimmten Zeitpunkt an gemacht wurden und Ende noch nicht abgeschlossen waren. Die Berichterstattung und die Angaben über die meldepflichtigen Verfahren wurden geprüft. Dabei konnte fast durchwegs festgestellt werden, dass sich die Zahl der meldepflichtigen Fälle im Rahmen der üblichen Geschäftsabwicklungen hält beziehungsweise vertretbare Gründe für Verzögerungen vorliegen. Disziplinarverfahren mussten gegenüber Justizpersonen der Kreise oder Bezirksgerichte nicht eingeleitet werden. Nachdem die im zweiten Wahlgang in die Ämter des Kreispräsidiums Brusio gewählten Personen die Wahl abgelehnt haben, hat die Justizaufsichtskammer mit Beschluss vom 28. Juli 2010 für die restliche Zeit der Justizaufgaben der Kreise bis am 31. Dezember 2010 in analoger Anwendung von altart. 38 GOG als ausserordentliche Stellvertretung in Zivil- 8
9 sachen den Bezirksgerichtspräsidenten Bernina und in Strafsachen den Kreispräsidenten Poschiavo bestimmt, unter Regelung der Geschäftsübergabe und Kosten zu Lasten des Kreises Brusio. Bei den 55 (Vorjahr: 45) Fällen, welche die Justizaufsichtskammer des Kantonsgerichts im Jahre 2010 behandelte, ging es um 6 (3) Aufsichtsbeschwerden, um 3 (3) Weiterzüge in Zusammenhang mit bestrittenen Ausstandsfragen sowie um 21 (14) Begehren um Bezeichnung eines unbefangenen Richters. Die übrigen 25 (25) Geschäfte betrafen überwiegend Gesuche im Bereich der Justizverwaltung, namentlich solche der Bezirksgerichte betreffend Organisation, Stellendotierungen und Nachtragskredite. Näheres insbesondere zur Art der Erledigung geht aus Tabelle 25 hervor. Mit Beschluss vom 17. März 2010 konnte eine weitere Vereinbarung über die Schaffung einer gemeinsamen Vormundschaftsbehörde genehmigt werden, nämlich jene der Kreise Alvaschein, Belfort, Bergün, Churwalden und Surses zur Vormundschaftsbehörde Albula-Churwalden. Zustimmung fand überdies am 21. Januar 2010 die revidierte Fassung der zwischen den Kreisen Domleschg, Rheinwald, Schams und Thusis bestehenden Vereinbarung über die Führung einer gemeinsamen Vormundschaftsbehörde Hinterrhein. b. Kreisschreiben, Weisungen Mit Blick auf die neuen Zuständigkeiten und die entsprechenden Übergangsbestimmungen in EGzZPO und EGzStPO hat die Justizaufsichtskammer am 6. September 2010 eine Weisung an die Kreise hinsichtlich der Amts- und Geschäftsübergabe er Verfahren an die ab 1. Januar 2011 neu zuständigen Instanzen (Gemeinden, Bezirksgerichte, Staatsanwaltschaft), die Überweisung nachfolgend bei den Kreisämtern eingehender Verfahren, das Inkasso von Kosten sowie betreffend die Aktenarchivierung der vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossenen Fälle erlassen. c. Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten Bei den Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten als Vermittlern gingen im 917 (Vorjahr: 1 012) Vermittlungsbegehren ein. Erledigt wurden (946) Verfahren, wobei in 453 (392) Fällen der Leitschein ausgestellt wurde. Während im Vorjahr bei den Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten als Einzelrichter 86 Klagen eingereicht wurden, waren es im Jahre 2010 deren 62. Von den en 88 (111) wurden 77 9
10 (85) erledigt, wovon deren 31 (24) durch Urteil. Weitere Angaben sind aus den Tabellen 2 ersichtlich. Überdies waren bei den Kreisämtern insgesamt (6 402) andere Zivilsachen an, wovon (6 055) neue Fälle. Erledigt wurden (6 116), so dass Ende noch 171 (286) Fälle waren. Unter den erledigten Verfahren sind 201 (281) Befehlsverfahren, 78 (102) allgemeine Amtsverbote, (1 739) Bussverfahren wegen Widerhandlungen gegen allgemeine Amtsverbote, 243 (262) Beweissicherungsverfahren und 63 (30) Vollstreckungsbefehle zu verzeichnen. Fälle nichtstreitiger Gerichtsbarkeit wurden aus dem Gebiet des Erbrechts (3 324) und aus dem Gebiet des Sachenrechts 137 (175) behandelt (Tabellen 3). Die Zahl der durch die AmtsträgerInnen der Kreise erledigten Verfahren gegen die Ehre und wegen unlauteren Wettbewerbs beträgt 53 (33); davon wurde in 11 (11) Fällen Anklage erhoben und die Sache dem Bezirksgerichtsausschuss zur Beurteilung überwiesen (Tabellen 4). Die Zahl der neu angehobenen Strafmandatsverfahren hat sich bei den Übertretungen merklich verringert und bei den Vergehen und Verbrechen etwas erhöht. Bei den Übertretungen waren es im Vorjahr 4 364, im neue Fälle ( 13 %). In den insgesamt (4 431) durch die Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten erledigten Verfahren wegen Übertretungen wurden (4 119) Strafmandate erlassen. Dagegen wurden 85 (114) Einsprachen erhoben. Im Strafmandatsverfahren bei Verbrechen und Vergehen waren Neueingänge zu verzeichnen, während es im Vorjahr waren (+ 9 %). Von den insgesamt en von (2 854) wurden (2 605) Fälle erledigt, wobei (2 599) mit einem Strafmandat endeten; dagegen wurden 113 (90) Einsprachen erhoben (Tabellen 5). Die Gesamtbelastung der Kreispräsidentinnen und Kreispräsidenten respektive der Kreisämter samt 10-Jahresvergleich der Neueingänge ist aus den Tabellen 1 ersichtlich. d. Bezirksgerichte Bei den Bezirksgerichten (Zivilkammer) wurden 311 (Vorjahr: 284) streitige Zivilsachen neu angehoben, während es bei den Bezirksgerichtsausschüssen 17 (21) und bei den Bezirksgerichtspräsidien 83 (74) neue Klagen waren. Insgesamt ergibt dies 411 (379) neue Fälle. Von den aus dem Vorjahr übernommenen Verfahren und den neu an gemachten Prozessen erledigten die Bezirksgerichte 292 (331), die Bezirksgerichtsausschüsse 18 (22) und die Bezirksgerichtspräsidien 82 (70). Pendent blieben 10
11 insgesamt 338 Fälle; im Vorjahr waren es noch 319. Für Einzelheiten wird auf die Tabellen 7 verwiesen. Gemäss Tabellen 8 waren bei den Bezirksgerichten, den Bezirksgerichtsausschüssen und den Bezirksgerichtspräsidien insgesamt (1 105) Verfahren der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit, wovon 864 (832) neue Fälle. 897 (813) wurden abgeschlossen, so dass Ende noch 269 (306) Fälle an waren. Im übrigen Bereich des Zivilrechts wurden durch die Bezirksgerichtsausschüsse und die Bezirksgerichtspräsidien 110 (91) Verfahren abgeschlossen. Nähere Angaben dazu enthalten die Tabellen 10 a c. In Zivilsachen nahmen die Bezirksgerichtspräsidien schliesslich noch 243 (382) Rechtshilfehandlungen vor (Tabelle 9). Ausserdem behandelten sie 349 (364) Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Tabelle 10d). Auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sind die Zahlen gegenüber dem Vorjahr sehr stabil. Die Bezirksgerichtsausschüsse behandelten 28 (26) der 29 (26) en Fälle, während von den bei den Bezirksgerichtspräsidien anen (1 771) Fällen (1 618) erledigt wurden. Hierbei handelte es sich um 28 (26) Nachlasssachen, 961 (934) Rechtsöffnungsverfahren, 453 (508) Konkursverfahren, 52 (52) Arrestverfahren, 92 (95) Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens sowie um 34 (29) weitere Verfahren. Näheres geht aus den Tabellen 11 hervor. Von den Strafkammern der Bezirksgerichte wurden im ordentlichen Strafverfahren von insgesamt 62 (62) en Fällen deren 42 (54) erledigt, so dass Ende 2010 noch 20 (8) an waren, während durch die Bezirksgerichtsausschüsse von 258 (212) en, gewöhnlichen Strafsachen deren 186 (122) abgeschlossen wurden, so dass hier 72 (90) unerledigt blieben (Tabellen 12). Über die Erledigungsarten und die weitere strafrechtliche Tätigkeit der Bezirksgerichtsausschüsse und der Bezirksgerichtspräsidien geben die Tabellen Auskunft. Die Zahlen in Haftsachen sind mit 56 Neueingängen gegenüber dem Vorjahr (58) stabil (Tabellen 17 a c). Das Bezirksgerichtspräsidium Plessur als gesamtkantonal zuständige richterliche Behörde für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hatte 108 (89) Neueingänge zu verzeichnen, wovon 103 (89) erledigt wurden. Über die Verteilung auf die einzelnen Massnahmen und die Erledigungsarten geben die Tabellen 17e Auskunft. Die Gesamtbelastung der Bezirksgerichte und ihrer Abteilungen (Zivilkammer, Strafkammer, Ausschuss und Präsidium) ist aus den Tabellen 6 ersichtlich. 11
12 e. Betreibungsämter und Konkursämter Auf Ersuchen der beteiligten Kreise hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer im Verlauf des es in Anwendung von Art. 1 Abs. 2 GVV zum SchKG den Zusammenschluss aller jeweiligen Kreise in den Bezirken Albula und Surselva zu einem einzigen Betreibungsamt sowie die Zusammenlegung der Betreibungskreise Davos und Klosters und jener von Ramosch, Suot Tasna und Sur Tasna genehmigt. Nachdem ausserordentliche Umstände zur Handlungsunfähigkeit des Betreibungsamtes Rhäzüns geführt hatten, wurde ausserdem gestützt auf Art. 1 Abs. 3 GVV zum SchKG die Zusammenlegung dieses Betreibungsamtes mit jenem des Kreises Trins zu einem Betreibungsamt Imboden autoritativ angeordnet. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer als Aufsichtsbehörde liess sich von den Betreibungs- und Konkursämtern gestützt auf Art. 11 f. GVV zum SchKG Bericht über deren Geschäftsgang erstatten. Soweit Ämterzusammenlegungen während des es vollzogen wurden, sind die Jahreszahlen unter dem neuen Amt ausgewiesen. Im ganzen Kanton wurden im (Vorjahr: ) Zahlungsbefehle ausgestellt. Fortsetzungsbegehren wurden (27 266) eingereicht. Es wurden (18 610) Pfändungen vollzogen und 875 (956) Konkursandrohungen erlassen. Die Zahl der vollzogenen Arrestbefehle (ausgestellte Arresturkunden) betrug 48 (62), jene der Retentionsurkunden 13 (12). Bei den Verwertungen war gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 132 auf 117 zu verzeichnen, während die Zahl der Pfandausfall- und Verlustscheine von auf angestiegen ist. Die Verlustsumme belief sich dabei auf Millionen Franken (32.51 Millionen). Es wurden insgesamt 181 (159) Konkurse eröffnet. 142 (137) Konkursverfahren wurden abgeschlossen, wobei der Gesamtverlust aus ordentlichen und summarischen Konkursverfahren Millionen Franken (39.24 Millionen) betrug. Die Zahl der neu eingetragenen Eigentumsvorbehalte betrug 190 (260), mit einer Restkaufsumme der protokollierten Verträge von Millionen Franken (19.23 Millionen). Ende bestanden noch (2 212) eingetragene Eigentumsvorbehalte. Weitere Angaben dazu können den Tabellen entnommen werden. Die Aufsichtsbehörde liess ausserdem die 31 Betreibungsämter und 11 Konkursämter gestützt auf Art. 13 GVV zum SchKG inspizieren und sich darüber Bericht erstatten. Vorkommnisse besonderer Art wurden dabei nicht festgestellt Am 5. November 2010 fand der obligatorische In struktionskurs für die AmtsträgerInnen der Vollstreckungsbehörden statt, mit anschliessender Jahresversammlung des Verbandes bündnerischer Betreibungs- und Konkursbeamter. 12
13 Über Zahl, Gegenstand sowie Art der Erledigung der Gesuche und Beschwerden an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer als Aufsichtsbehörde gibt die Tabelle 28 Aufschluss, während die Tabelle 29 über die Weiterzüge in den gerichtlichen Summarverfahren des SchKG Auskunft gibt. Disziplinarverfahren gegen Vollstreckungsbeamte wurden im Jahre 2010 keine eröffnet. 5. Geschäftslast des Kantonsgerichts Für die einzelnen Spruchkörper des Kantonsgerichts ist im die folgende Anzahl von Sitzungen auszuweisen: Spruchkörper Gesamtgericht 5 (3) Justizaufsichtskammer 2 (4) I. Zivilkammer 21 (16) II. Zivilkammer 31 (28) Schuldbetreibungs- und 6 (1) Konkurskammer I. Strafkammer 17 (22) II. Strafkammer 11 (18) Sitzungen (Vorjahr) Ausserdem fanden vor Einzelrichtern und Kammervorsitzenden insgesamt 16 (18) Referenten- und Einigungsverhandlungen statt. Anzumerken ist ferner, dass an den jeweiligen Sitzungen zum Teil mehrere Fälle entschieden wurden. Verhandlungen in 5-er Besetzung über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Anordnung der Vorsitzenden im Sinne von Art. 18 Abs. 2 GOG fanden im keine statt. In diesen Sitzungszahlen nicht enthalten sind die Einzelrichterfälle, welche losgelöst von Einigungsverhandlungen beurteilt wurden, weiter jene Rechtsmittel, deren Schicksal derart klar war, dass sie von den Kammervorsitzenden in alleiniger Kompetenz erledigt wurden (Art. 18 Abs. 3 GOG), sowie all jene Fälle, welche durch die Kammern ohne gemeinsame Sitzung, gestützt auf einen Urteilsentwurf auf dem Zirkulationsweg entschieden wurden (Art. 25 KGV), wovon rege Gebrauch gemacht wird. Bei der Gesamtübersicht (Tabelle 23) ist festzustellen, dass mit 764 Neueingängen (Vorjahr: 705) eine neue Höchstmarke erreicht worden ist. Zusammen mit den aus dem Jahre 2009 übernommenen 151 (129) Fäl- 13
14 len waren im beim Kantonsgericht mit insgesamt 915 (834) so viele Fälle wie noch nie an. Die Zunahme bei den Neueingängen betrifft vorallem die Justizorganisation und -aufsicht (Gesamtgericht + 8, Justizaufsichtskammer + 10), die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer (+ 32) und die Strafsachen (+ 41), währenddem die Zivilsachen leicht zurückgegangen sind ( 32). Von den en Fällen wurden 776 (683) erledigt, so dass Ende 2010 noch 139 (151) Fälle nicht abgeschlossen waren. Die überdurchschnittliche hohe Zahl der Erledigungen von 776 (93 mehr als im Vorjahr) hat dazu geführt, dass die «transitorischen Passiven» gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen sind, obwohl die Anzahl bei den Neueingängen und den en Fällen einen neuen Höchststand erreicht haben. Weitere Hinweise zum Geschäftsgang und zur Art der Erledigungen bei den einzelnen Spruchkörpern (Gesamtgericht, Kammern, Einzelrichter) können den Tabellen sowie den zugehörigen Diagrammen entnommen werden. Bei der Verfahrensdauer sind keine allgemeinen Tendenzen im Sinne von Verkürzung oder Verlängerung auszumachen. Interpretationen erscheinen vorderhand auch deshalb nicht angebracht, weil mit der Statistik 2009 die Zeitintervalle bei allen Spruchkörpern gleichgeschaltet wurden (bis 24 Monate und darüber). Bei den Prozesshandlungen sind der erreichte Stand von und die Entwicklung im Vergleich zu den Fallzahlen des es und zu den Spitzenjahren bei den Prozesshandlungen 2004 / 2005 (9 903 / 9 761) unterdurchschnittlich (siehe Tabelle 40). Es ist eher zu erwarten, dass sich dies unter der Herrschaft der schweizerischen Prozessordnungen in die andere Richtung ändern wird, sind doch dort gewisse Prozesshandlungen vorgeschrieben und stehen Instrumente der Prozessleitung zur Verfügung, welche das kantonale Prozessrecht nicht kannte. Im Jahresbericht 2009 ist eine Praxiskorrektur zur wenig benützten Möglichkeit, Urteile im Dispositiv ohne Begründung oder mit einer Kurzbegründung mitzuteilen, thematisiert worden. Die Frage erscheint obsolet, nachdem die ab dem 1. Januar 2011 geltende Schweizerische Zivilprozessordnung den Rechtsmittelinstanzen sowohl für das Berufungs- als auch für das Beschwerdeverfahren (Art. 318 Abs. 2, Art. 327 Abs. 5) vorschreibt, dass die Mitteilung der Entscheide mit schriftlicher Begründung zu erfolgen hat. Insoweit Raum bliebe, der Rechtskraft fähige Urteile ohne schriftliche Begründung oder mit Kurzbegründung mitzuteilen, käme dies allenfalls in Fällen erstinstanzlicher Zuständigkeit des Kantonsgerichts in Frage. Angesichts der geringen Anzahl dieser Fälle und der Erfahrung, dass es sich um komplexere Verfahren handelt, mit hoher Bereitschaft der Parteien, die Entscheidung des Bundesgerichts zu 14
15 suchen, könnte das Instrument der Urteilseröffnung ohne Begründung in diesem Bereich kaum Bedeutung im Sinne einer Aufwandersparnis für das Gericht erlangen. Beim schweizerischen Bundesgericht wurden gegen Entscheidungen des Kantonsgerichts 63 (Vorjahr: 56) Rechtsmittel eingelegt. Zusammen mit den aus dem Vorjahr übernommenen Fällen waren dadurch insgesamt 73 (66) Rechtsmittelverfahren beim Bundesgericht an. Von den 51 (56) beurteilten Rechtsmitteln wurden 2 (6) ganz und 2 (2) teilweise gutgeheissen, was 7.8 % der beurteilten Fälle entspricht. Dies liegt unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre von 10.5 %. Von den übrigen Rechtsmitteln wurden 24 (21) abgewiesen, 3 (1) abgeschrieben und auf 20 (26) trat das Bundesgericht nicht ein. In 22 (10) Fällen stand der höchstrichterliche Entscheid Ende noch aus. Über die Verteilung dieser Zahlen auf die verschiedenen Rechtsmittel geben die Tabellen 41 a b Auskunft. Mit der Versicherung vorzüglicher Hochachtung, ersucht Sie das Kantonsgericht, sehr geehrte Frau Standespräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, um Genehmigung des Jahresberichts Namens des Kantonsgerichts von Graubünden Der Präsident Brunner Der Aktuar Conrad 15
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17 Statistischer Teil I. KREISPRÄSIDENTEN A. Gesamtübersicht a. Geschäftsgang Tabelle 1 a Kreis Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
18 b. Erledigte Fälle nach Verfahren Tabelle 1 b Zivilverfahren Strafverfahren Total Kreis Sühneverfahren Art. 63 ff. ZPO Einzelrichterverfahren Art. 16/78 ff. ZPO Andere Zivilverfahren Ehrverletzung, UWG Strafmandatsverfahren 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
19 c. Gesamtgeschäftslast (Neueingänge) im Vergleich der letzten zehn Jahre Tabelle 1 c
20 B. Zivilsachen 1. Kreispräsident als Vermittler und Einzelrichter a. Geschäftsgang Tabelle 2 a als Vermittler Art. 63 ff. ZPO als Einzelrichter Art. 16/78 ff. ZPO Kreis Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
21 b. Erledigungsart Tabelle 2 b als Vermittler Art. 63 ff. ZPO als Einzelrichter Art. 16/78 ff. ZPO Kreis Ausstellung Leitschein Abschreibung infolge Rückzug Abschreibung infolge Anerkennung Abschreibung infolge Vergleich Total Urteil Abschreibung infolge Rückzug Abschreibung infolge Anerkennung Abschreibung infolge Vergleich Total 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
22 2. Andere Zivilsachen a. Geschäftsgang Tabelle 3 a Kreis Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
23 b. Erledigte Fälle nach Gegenstand Tabelle 3 b Kreis Amtsbefehl Art. 145 ff. ZPO Erlass allgemeines Amtsverbot Art. 154 ZPO Bussverfahren allgemeines Amtsverbot Art. 155 ZPO Beweissicherungsverfahren Art. 209 ff. ZPO Vollstreckungsbefehl Art. 255 ff. ZPO Verfahren Art. 9 Ziff EGZGB (Erbrecht) Verfahren Art. 9 Ziff EGZGB (Sachenrecht) Andere Verfahren Total 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
24 C. Strafsachen 1. Vergehen gegen die Ehre und unlauterer Wettbewerb (Art. 162 ff. StPO) a. Geschäftsgang Tabelle 4 a Kreis Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
25 b. Erledigungsart Tabelle 4 b Kreis Aussöhnung Art. 164 Abs. 1 StPO Einstellung Untersuchung Art. 164 Abs. 2, Art. 165 Abs. 3 StPO Anklage vor Bezirksgerichtsausschuss Art. 165 Abs. 3 StPO Total 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
26 2. Strafmandatsverfahren (Art. 170 ff. StPO) a. Geschäftsgang Tabelle 5 a Übertretungen Vergehen und Verbrechen Kreis Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
27 b. Erledigungsart und Einsprachen Tabelle 5 b Übertretungen Vergehen und Verbrechen Kreis Ablehnung Einstellung Art. 171 Abs. 1 StPO Total erledigt Dagegen erhobene Einsprache Art. 174 StPO Strafmandat Einstellung des Verfahrens Strafmandat Total erledigt Dagegen erhobene Einsprache Art. 174 StPO 1 Alvaschein Avers Belfort Bergün Bregaglia Brusio Cadi Calanca Chur Churwalden Davos Domleschg Fünf Dörfer Ilanz Jenaz Klosters Küblis Lumnezia/Lugnez Luzein Maienfeld Mesocco Oberengadin Poschiavo Ramosch Rhäzüns Rheinwald Roveredo Rueun Safien Schams Schanfigg Schiers Seewis Suot Tasna Surses Sur Tasna Thusis Trins Val Müstair Total Vorjahr
28 II. BEZIRKSGERICHTE A. Gesamtübersicht a. Geschäftsgang Tabelle 6 a Bezirk Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur * Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr * Zu den Zahlen des Bezirksgerichts Plessur kommen die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hinzu (Tabellen 17e1 17e2)
29 b. Erledigte Fälle nach Verfahren Tabelle 6 b 1 Zivilrecht SchKG ** Strafrecht Total Bezirk Streitiges Verfahren Nichtstreitiges Verfahren Rechtshilfe Rechtsmittel- und andere Verfahren Gewöhnliche Strafsachen Ehrverletzung und UWG Strafuntersuchungen Art.175 Abs.1 StPO Jugendstrafrecht Rechtshilfe U-Haft 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur * Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr ** Ohne SchKG-Klagen im beschleunigten Verfahren nach Art. 135 Ziff. 1 ZPO, welche unter den streitigen Zivilverfahren erfasst sind
30 Tabelle 6 b 2 Bezirk unentgeltliche Rechtspflege Zivilrecht SchKG Strafrecht * Total 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr * Nur Privatstrafklageverfahren
31 c. Gesamtgeschäftslast (Neueingänge) im Vergleich der letzten zehn Jahre Tabelle 6 c d. Geschäftslast (Neueingänge) nach Kammern im Vergleich der letzten zehn Jahre Tabelle 6 d Zivilkammer Strafkammer Ausschuss Präsidium (Strafkammer erst seit 2001)
32 B. Zivilsachen 1. Streitige Gerichtsbarkeit a. Geschäftsgang Bezirksgericht (Zivilkammer) Tabelle 7 a 1 Bezirk Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr Bezirksgerichtsausschuss Tabelle 7 a 2 Bezirk Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
33 Bezirksgerichtspräsident Tabelle 7 a 3 Bezirk Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigt im Ende 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr b. Erledigungsart Bezirksgericht (Zivilkammer) Tabelle 7 b 1 Bezirk Gutheissung Nichteintreten Teilgutheissung Abweisung Abschreibung (Rückzug Anerkennung Vergleich) Total 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
34 Bezirksgerichtsausschuss Tabelle 7 b 2 Bezirk Gutheissung Nichteintreten Teilgutheissung Abweisung Abschreibung (Rückzug Anerkennung Vergleich) Total 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr Bezirksgerichtspräsident Tabelle 7 b 3 Bezirk Gutheissung Nichteintreten Teilgutheissung Abweisung Abschreibung (Rückzug Anerkennung Vergleich) Total 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
35 c. Erledigung nach Gegenstand Bezirksgericht (Zivilkammer) Tabelle 7 c 1 Bezirk Personenrecht Ehescheidung und Ehetrennung * Übriges Familienrecht Erbrecht Sachenrecht Obligationenrecht (ohne Arbeitsrecht Art. 343 OR) Streitigkeit aus Einzelarbeitsvertrag SchKG-Klage Art. 135 Ziff. 1 ZPO Übriges Zivilrecht Total 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr * Im Klageverfahren nach Art. 114, 115 ZGB und bei Teileinigung nach Art. 112 ZGB
36 Bezirksgerichtsausschuss Tabelle 7 c 2 Bezirk Personenrecht Familienrecht Erbrecht Sachenrecht Obligationenrecht (ohne Arbeitsrecht Art. 343 OR) Streitigkeit aus Einzelarbeitsvertrag SchKG-Klage Art. 135 Ziff. 1 ZPO Übriges Zivilrecht Total 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
37 Bezirksgerichtspräsident Tabelle 7 c 3 Bezirk Personenrecht Familienrecht Erbrecht Sachenrecht Obligationenrecht (ohne Arbeitsrecht Art. 343 OR) Streitigkeit aus Einzelarbeitsvertrag SchKG-Klage Art. 135 Ziff. 1 ZPO Übriges Zivilrecht Prozessrecht Total 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
38 2. Nichtstreitige Gerichtsbarkeit a. Geschäftsgang/Erledigung Bezirksgericht (Zivilkammer) Tabelle 8 a 1 Bezirk Von Vorjahren Neueingänge im Total im Erledigung im Ende Durch Entscheid Durch Abschreibung Total im erledigt 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
39 Bezirksgerichtsausschuss Tabelle 8 a 2 Bezirk Von Vorjahren Neueingänge im Total im Durch Entscheid Erledigung im Durch Abschreibung Total im erledigt Ende 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
40 Bezirksgerichtspräsident Tabelle 8 a 3 Bezirk Von Vorjahren Neueingänge im Total im Durch Entscheid Erledigung im Durch Abschreibung Total im erledigt Ende 1 Albula Bernina Hinterrhein Imboden Inn Landquart Maloja Moesa Plessur Prättigau/Davos Surselva Total Vorjahr
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