Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004
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- Carsten Ursler
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1 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc
2 Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort Geltungsbereich Gaskennwerte Gashausanschluss Gasdruckregler Gaszähler Gasströmungswächter Passive Schutzmaßnahme... 6 Inh_verz.doc Stand: Mai
3 0. Vorwort Mit der im Dezember 2003 vom DVGW veröffentlichten Technischen Regel Arbeitsblatt G 600-B (Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln für Gas-Installationen [TRGI 86/96]) soll die Erhöhung der Sicherheit gegen Eingriffe Unbefugter in Gas-Hausinstallationen erreicht werden. Dazu wird verbindlich der Einsatz von Gasströmungswächtern in der Hausinstallation gefordert, u. U. werden zusätzlich noch so genannte passive Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die Bestimmung der konkret erforderlichen bzw. möglichen Maßnahmen hat der Vertragsinstallateur alleinverantwortlich nach den Forderungen der o. a. Technischen Regel vorzunehmen. Die möglichen Gasströmungswächter sind im Wesentlichen vom Netzdruck im Versorgungsgebiet und von der Art des Gebäudes (Ein-/Mehrfamilienhaus) abhängig. Für den im Versorgungsnetz der evo herrschenden erhöhten Niederdruck ergeben sich eine Vielzahl von möglichen Alternativen bzgl. Typ und Einbauort von Gasströmungswächtern. Zur Sicherstellung des korrekten Abrechnungsdruckes bei gleichzeitiger Erfüllung der Forderungen der TRGI und im Sinne einer wirtschaftlichen Vorhaltung der Gasströmungswächter im örtlichen Großhandel werden die möglichen Alternativen durch die evo Energie-Netz GmbH eingeschränkt. Zur Unterstützung der Vertragsinstallateure hat die evo-netz eine Planungshilfe Gas Strömungswächter mit Hinweisen für den Einbau von aktiven und passiven Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Gasinstallation entwickelt. Diese Planungshilfe steht auf der Homepage evo-energie-netz als Download zur Verfügung. 1. Geltungsbereich (siehe auch 17 AVBGasV) (1) Diesen Technischen Anschlussbedingungen, im Nachfolgenden TAB genannt, liegt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979 (BGBL. IS 676) zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Gasversorgungsnetz der evo Energie-Netz GmbH, im Folgenden evo-netz genannt, angeschlossen sind oder angeschlossen werden. 3
4 (2) Die TAB gelten in Verbindung mit den vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. herausgegebenen Technischen Regeln für Gas-Installationen (DVGW-TRGI 86/96), den darin aufgeführten DIN-Normen, sonstigen einschlägigen DVGW-Bestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. (3) Zweifel über Auslegung und Anwendung dieser TAB sind vor Beginn der Installationsarbeiten mit der evo-netz zu klären. (4) Diese TAB tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2004 in Kraft. 2. Gaskennwerte (1) Gasart Im Versorgungsgebiet der evo-netz wird das Gas der 2. Gasfamilie, Erdgas der Gruppe L (nationale Bezeichnung gem. DVGW-G 260) bzw. der Gruppe LL (internationale Bezeichnung gem. DIN EN 437) geliefert. (2) Gasqualität Die Kennwerte des im Versorgungsgebiet der evo-netz gelieferten Erdgases sind: Brennwert H s,n = 10,38 kwh/m³ Heizwert H i,n = 9,38 kwh/m³ Relative Dichte d = 0,649 Wobbeindex W s,n = 12,882 kwh/m³ Bei den vorgenannten Daten handelt es sich um Durchschnittswerte des Jahres Aktuelle Kennwerte können bei der evo-netz angefordert werden. (3) Gasdruck Im Versorgungsgebiet der evo-netz beträgt der maximale Fließ(über)druck vor dem Regler p ü = 42,0 mbar 4
5 3. Gashausanschluss (evo-netz - Zuständigkeit) (siehe auch 4 Abs. 6 und 10 AVBGasV) Gashausanschlüsse einschl. Hauptabsperreinrichtung (HAE) und evtl. erforderliche Isolierstücke werden von der evo nach DVGW-G 459 verantwortlich geplant, errichtet und instand gehalten. Ab dem errichtete Gashausanschlüsse werden von der evo-netz in der Regel mit Gasströmungswächtern ausgestattet, welche sich im Bereich der Versorgungsleitung befinden. Das Vorhandensein dieser Strömungswächter wird an der HAE im Gebäude gekennzeichnet. 4. Gasdruckregler (evo-netz - Zuständigkeit) (siehe auch 11 AVBGasV) Als Gasdruckregelgeräte verwendet die evo-netz Zählerdruckregler für Einzelanlagen (bis einschl. Zählergröße G 25) und Hausdruckregler für Mehrfachanlagen bzw. Zählergrößen ab G 40. Bei vorgesehenem Einbau von Hausdruckreglern sind nach Rücksprache mit der evo-netz entsprechende Passstücke erhältlich. 5. Gaszähler (evo-netz - Zuständigkeit) (siehe auch 18 AVBGasV) Im Versorgungsgebiet der evo werden Zweistutzen-Gaszähler bis einschl. Zählergröße G 25 darüber hinaus Einstutzengaszähler installiert. 6. Gasströmungswächter (VIU-Zuständigkeit) (1) Es können nur separate Gasströmungswächter eingesetzt werden; Kombinationen aus Druckregelgerät und Gasströmungswächter sind nicht zulässig. (2) Aufgrund der vorherrschenden Drucksituation können nur Gasströmungswächter (GS) mit der Kennzahl 1 oder 3 eingesetzt werden. 5
6 (3) Unmittelbar hinter der HAE ist ein Gasströmungswächter vom Typ K1 oder M1 zu installieren. Um eine horizontale Einbaulage des Gasströmungswächters zu realisieren, darf zwischen HAE und GS maximal 1 Winkel eingebaut werden. Der GS ist nach Arbeitsblatt G 600 B des DVGW auszuwählen und ggf. zu bemessen. (4) In Häusern mit dezentraler Gasanwendung, d. h. mit mehr als einem Gaszähler, ist unmittelbar vor jedem Gaszähler zusätzlich ein weiterer Gasströmungswächter zu installieren. Es können hier nur Geräte mit der Kennzahl 3 (K3 oder M3) eingesetzt werden. 7. Passive Sicherungsmaßnahme Bei Einhaltung der Vorgaben aus Abschnitt 6. sind grundsätzlich keine passiven Maßnahmen erforderlich. 6
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