Satzung der Gemeinde Jesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow"

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung der Gemeinde Jesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow""

Transkript

1 1 Satzung der Gemeinde Jesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow" Vom 16.Dezember 2005 Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), Bekanntmachung der Neufassung vom (GVOBl. M-V S. 205 ff) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVOBl. M-V S. 91 ff), des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 448), sowie der 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) Bekanntmachung der Neufassung vom (GVOBl. M-V S. 146 ff), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Jesendorf am folgende Satzung erlassen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Jesendorf ist gemäß 2 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow", der entsprechend 61 ff. des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 438), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. (2) Die Gemeinde Jesendorf hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz-WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die von der Gemeinde Jesendorf zu leistenden Verbandsbeiträge bestehen in Geldleistungen. 2 Gebührengegenstand (1) Die von der Gemeinde Jesendorf nach 1 Absatz 2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des 6 Absatz 1 bis 3 des KAG durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Jesendorf. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück in grundbuchrechtlichem Sinne. (2) Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen auch die der Gemeinde Jesendorf durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten. (3) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben. 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (1) Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten (BE, 1 ha = 1 BE) entsprechend dem Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes "Obere Warnow" festgesetzt, das einen Hebesatz von 8,26 Euro je Berechnungseinheit zugrunde legt. Abschläge bzw. Zuschläge auf den Beitragshebesatz sind in den gemäß Abs. 3 geltenden Gebührensätzen berücksichtigt. Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Absätze 3 und 4 nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke.

2 2 (2) Soweit eine katasteramtliche Festlegung der Grundstücksgröße nicht vorliegt, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde Jesendorf. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. (3) Der Gebührensatz beträgt in der Nutzungskategorie Nutzungskategorie Abschlag in % Zuschlag in % Gebührenmaßstab je angefangenen Gebührensatz in EUR 1.Bauland,Gebäudefläche,sonstige befestigte Fläche, Straßen, Wege, Plätze (Verkehrsfläche), Betriebsfläche 0,1 ha 0,87 2. fortwirtschaftlich genutzte Fläche, Unland 50 0,1 ha 0,91 3. landwirtschaftliche oder gleichartig genutzte Fläche, Gartenland, Sport- und Erholungsfläche, Abbauland 0,1 ha 0,90 4. Wasserfläche 0,1 ha 0,00 gemäß Anlage 1: Zu- und Abschläge nach Liegenschaftskataster -ALB-. (4) Weisen Teilflächen eines Grundstücks unterschiedliche Nutzarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzart die darauf nach Abs. 3 entfallende Gebühr getrennt zu ermitteln. 4 Gebührenpflichtiger (1) Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonstiger Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Unterliegen Straßen, Wege und Plätze der Grundsteuerpflicht, ist der Träger der Straßenbaulast gebührenpflichtig, soweit nicht 2 Absatz 3 zutrifft. (4) Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstücks sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben, wie z. B. Eigentumswechsel, wahrheitsgemäß und rechtzeitig anhand von grundbuchamtlichen Unterlagen bzw. notariellen Urkunden bis zum vor dem Erhebungszeitraum zu machen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde Jesendorf die notwendige Unterstützung zu gewähren. (5) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Bei erstmaliger Festsetzung ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Die Festsetzung gilt solange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht. In den folgenden Kalenderjahren ist die Gebühr jeweils am 15. Februar des Jahres fällig.

3 3 Ein neuer Gebührenbescheid ist nur zu erteilen, wenn sich der in 3 Absatz 3 festgelegte Gebührensatz oder die Bemessungsgrundlage verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist. (3) Die Gebühr kann im Rahmen der allgemeinen Bescheide über Grundbesitzabgaben (kombinierte Erhebung) durch die Gemeinde Jesendorf von den Gebührenpflichtigen angefordert werden. 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von 17 KAG M-V handelt, wer den Bestimmungen des 3 Absatz 2 Satz 2 oder des 4 Absatz 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden. (1) Diese Satzung tritt am in Kraft. 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten (2) Gleichzeitig treten die Satzung der Gemeinde Jesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Obere Warnow Warin vom und die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Jesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Obere Warnow Warin vom außer Kraft. Jesendorf, den (Jöhnk) Bürgermeister Dienstsiegel Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. ausgehängt am:... Unterschrift...DS. abgenommen am... Unterschrift...DS.

4 4 Anlage 1 zu 3 Abs. 2 Zu- und Abschläge nach Liegenschaftskataster -ALB- Schlüssel-Nr. mit mögl. Untergrupp. Nutzung ALB Abschlag vom Hundert Zuschlag vom Hundert 10 Gebäude- und Freifläche - Feldvergleich erforderlich 40 Erholungsfläche - Feldvergleich erforderlich - 70 Waldfläche - Feldvergleich erforderlich Wasserfläche - Feldvergleich erforderlich - 90 Flächen anderer Nutzung - Feldvergleich erforderlich Gebäude- und Freifläche für öffentliche Zwecke GFÖ 111 Gebäude- und Freifläche - öffentliche Verwaltung 112 Gebäude- und Freifläche - Bildung und Forschung 113 Gebäude- und Freifläche - Kultur 114 Gebäude- und Freifläche - Kirche 115 Gebäude- und Freifläche - Gesundheit 116 Gebäude- und Freifläche - Soziales 117 Gebäude- und Freifläche - Sicherheit und Ordnung 118 Gebäude- und Freifläche Friedhof Gebäude- und Freifläche für öffentliche Zwecke 121 Gebäude- und Freifläche - Wohnhausbebauung in Reihe 122 Gebäude- und Freifläche - freistehender Wohnblock 123 Gebäude- und Freifläche Wohnblock in geschlossener Bauweise Gebäude- und Freifläche für Wohnzwecke GFW 131 Gebäude- und Freifläche - Einzelhausbebauung 132 Gebäude- und Freifläche - Doppelhausbebauung 133 Gebäude- und Freifläche - Reihenhausbebauung 134 Gebäude- und Freifläche - Gruppenhausbebauung 139 Gebäude- und Freifläche für Wohnzwecke 140 Gebäude- und Freifläche für Handel und Dienstleistungen 141 Gebäude- und Freifläche - Verwaltung, freie Berufe 142 Gebäude- und Freifläche - Bank, Kredit 144 Gebäude- und Freifläche - Handel 146 Gebäude- und Freifläche - Beherbergung 147 Gebäude- und Freifläche - Restauration 170 Gebäude- und Freifläche für Gewerbe und Industrie GFGI 171 Gebäude- und Freifläche - Produktion 172 Gebäude- und Freifläche - Handwerk 173 Gebäude- und Freifläche - Tankstelle 174 Gebäude- und Freifläche - Lagerung 175 Gebäude- und Freifläche - Transport 178 Gebäude- und Freifläche - Betriebliche Sozialeinrichtung 179 Gebäude- und Freifläche für Gewerbe und Industrie 210 Gebäude- und Freifläche - Mischnutzung mit Wohnen GFI 211 Gebäude- und Freifläche gemischt genutzt - Wohnen mit öffentlichen Zwecken 212 Gebäude- und Freifläche gemischt genutzt - Wohnen mit Handel und Dienstleistungen 213 Gebäude- und Freifläche gemischt genutzt - Wohnen mit Gewerbe und Industrie

5 5 214 Gebäude- und Freifläche gemischt genutzt - öffentliche Zwecke mit Wohnen 215 Gebäude- und Freifläche gemischt genutzt - Handel und Dienstleistung mit Wohnen 216 Gebäude- und Freifläche gemischt genutzt - Gewerbe und Industrie mit Wohnen 219 Gebäude- und Freifläche - Mischnutzung mit Wohnen 230 Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen GFVK 231 Gebäude- und Freifläche zu Straßenverkehrsanlagen 236 Gebäude- und Freifläche für ruhenden Verkehr 239 Gebäude- und Freifläche zur Verkehrsanlagen 250 Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen GFVS 251 Gebäude- und Freifläche zu Wasserversorgungsanlagen 252 Gebäude- und Freifläche zu Elektrizitäts -versorgungsanlagen 254 Gebäude- und Freifläche zu Funk- und Fernmeldewesen 258 Gebäude- und Freifläche zu Wärmeversorgungsanlagen 260 Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen GFES 261 Gebäude- und Freifläche zu Abwasserbeseitigungs-anlagen 270 Gebäude- und Freifläche für Land- und Forstwirtschaft GFLF 271 Gebäude- und Freifläche - land- u. forstwirtschaftliches Wohnen 272 Gebäude- und Freifläche - land- u. forstwirtschaftlicher Betrieb 274 Gebäude- und Freifläche Gewächshaus Gebäude- und Freifläche für Land- u. Forstwirtschaft 280 Gebäude- und Freifläche zur Erholung GFE 281 Gebäude- und Freifläche - Sport 282 Gebäude- und Freifläche - Bad 285 Gebäude- und Freifläche Camping Gebäude- und Freifläche - Wochenendhaus 289 Gebäude- und Freifläche - zur Erholung 290 Gebäude- und Freifläche ungenutzt GFU 291 Bauplatz 292 Gebäude- und Freifläche mit ungenutztem Gebäude 299 Gebäude- und Freifläche ungenutzt 310 Abbauland BFAB 311 Sandabbauland 312 Kiesabbauland 319 Abbauland 320 Halde BFHA 321 Erdhalde 330 Lagerplatz BFLP 336 Betriebliche Freifläche 335 Lagerplatz für Ausstellung 339 Lagerplatz 340 Versorgungsanlage BFVS 341 Wasserversorgungsanlage 344 Elektrizitätsversorgungsanlage 348 Betriebsfläche für Funk- u. Fernmeldewesen 350 Entsorgungsanlage BFES 353 Abwasserentsorgungsanlage 359 Entsorgungsanlage 361 Betriebsfläche für Erweiterung, Neuansiedlung

6 6 362 Stillgelegte Betriebsfläche 410 Sportfläche SPO 411 Sportplatz 414 Reitplatz 418 Tennisplatz 420 Grünanlage GRÜ 421 Park 422 Spielplatz, Bolzplatz 423 Zoologischer Garten 426 Kleingarten 428 Garten 429 Grünanlage 430 Campingplatz CP 510 Straße S 511 mehrbahnige Straße 512 einbahnige Straße 513 Fußgängerzone 520 Weg WEG 521 Fahrweg 522 Fußweg 525 Fuß- und Radweg 524 Radweg 530 Platz PL 531 Parkplatz 532 Rastplatz 534 Mehrzweckplatz 539 Platz 540 Bahngelände BGL 541 Eisenbahngelände 550 Flugplatz 580 ungenutzte Verkehrsfläche VKU 591 Verkehrsbegleitfläche zu Straße 610 Ackerland A 611 Ackerland 620 Grünland GR 621 Grünland 622 Streuobstwiese 630 Gartenland G 631 Gartenland 650 Moor MO 671 Obstbaumanlage 680 Landwirtschaftliche Betriebsfläche LWBF 690 Brachland LWBR 710 Laubwald LH Nadelwald NH Mischwald LNH Gehölz GH Bach WAB 850 Graben WAG 860 See 861 Natürlicher See

7 864 Speicherbecken 865 Baggersee 880 Teich, Weiher WAT 890 Sumpf WASU 913 Militärisches Übungsgelände 920 Schutzfläche SF 923 Rückhaltebecken 929 Schutzfläche 930 Historische Anlage HIST 935 Ruine 940 Friedhof FHF 941 Friedhof 950 Unland U Stillgelegtes Abbauland 954 Soll 956 Strand 959 Unland 50 7

vom 19. Oktober 2016 Allgemeines

vom 19. Oktober 2016 Allgemeines Satzung der Gemeinde Lübow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Wallensteingraben Küste, Schweriner See/Obere Sude und Obere Warnow vom 19. Oktober

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Wallensteingraben Küste, Schweriner See/Obere Sude vom 23.05.2017 Aufgrund

Mehr

Einzugsgebiet des Verbandes unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen (Anlage I bis III) bei den einzelnen Nutzungsarten:

Einzugsgebiet des Verbandes unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abschlägen (Anlage I bis III) bei den einzelnen Nutzungsarten: Satzung der Gemeinde Süderholz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände Trebel, Untere Tollense/Mittlere Peene und Ryck-Ziese Aufgrund des 5 der

Mehr

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen. S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Neufassung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand

1 Allgemeines. 2 Gebührengegenstand Satzung der Gemeinde Lützow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine Vom 27.02.2002 Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Anlage 1 Satzung der Gemeinde Pokrent über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale Vom 04.12.2000 Aufgrund des

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Perlin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/ Obere Sude Vom 24.11.2000 Aufgrund des

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Franzburg. über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel

S a t z u n g. der Stadt Franzburg. über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel - 1 - S a t z u n g der Stadt Franzburg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Trebel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg

Mehr

Satzung der Gemeinde Altenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen

Satzung der Gemeinde Altenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen -Nichtamtliche Lesefassung- - für die nichtamtliche Lesefassung wird keine Gewähr übernommen Satzung der Gemeinde Altenkirchen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser-

Mehr

(2) Die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock besteht gemäß 2 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen.

(2) Die Mitgliedschaft der Hansestadt Rostock besteht gemäß 2 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow-Küste für das Jahr 2007 und folgende (Amts- und Mitteilungsblatt

Mehr

Grunderwerbsverzeichnis

Grunderwerbsverzeichnis Unterlage 14.2 Vorblatt Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1-20) für den Neubau der A 20 / A 26, Nord-West-Umfahrung Hamburg Dieses Verzeichnis dient zur Unterrichtung der Betroffenen

Mehr

1 Allgemeines. Seite - 1 -

1 Allgemeines. Seite - 1 - Lesefassung der Satzung der Windmühlenstadt Woldegk über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Obere Havel/Obere Tollense Neubrandenburg und des

Mehr

Anlage zur 1. Änderungssatzung ALKIS-Nutzungsartenkatalog

Anlage zur 1. Änderungssatzung ALKIS-Nutzungsartenkatalog Schlüssel Tatsächliche Nutzung Zu- und Abschlag Faktor 11000 Wohnbaufläche 50% Zuschlag 1,5 12100 Industrie- und Gewerbefläche Industrie und Gewerbe 50% Zuschlag 1,5 12101 Industrie- und Gewerbefläche

Mehr

Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60)

Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60) Unterlage 14.2 Vorblatt Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60) für 26 Stade - Hamburg 3. B: S Buxtehude S Neu Wulmstorf Bau-km 21+400 bis Bau-km 25+500 Dieses Verzeichnis dient

Mehr

Schlüssel der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem früheren NutzErl95

Schlüssel der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem früheren NutzErl95 Schlüssel der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem früheren NutzErl95 Vorbemerkung: In dieser Tabelle sind für die Zwecke der Rückmigration die nach dem aufgehobenen Nutzungsartenerlass 1995 definierten

Mehr

Nutzungsarten in REDAS

Nutzungsarten in REDAS Nutzungsarten in REDAS 1 N UND Nutzungsart ist nicht definiert 21100 N GF GEBÄUDE- UND FREIFLÄCHE 21110 N GFÖ Gebäude- und Freifläche für öffentliche Zwecke 21111 J GFÖ Gebäude- und Freifläche - öffentliche

Mehr

Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60)

Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60) Unterlage 4.2 Vorblatt Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 60) für 26 Stade - Hamburg 3. B: S S Neu Wulmstorf Bau-km 2+400 bis Bau-km 25+500 ieses Verzeichnis dient r Unterrichtung

Mehr

Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60)

Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60) Unterlage 14. Vorblatt Grunderwerbsverzeichnis (bestehend aus Vorblatt und Seite 1 60) für 6 Stade - Hamburg. B: S S Neu Bau-km 1+400 bis Bau-km 5+500 ieses Verzeichnis dient r Unterrichtung der Betroffenen

Mehr

CARBÄK. ZAUBER DER MEERE Galionsfiguren und Windjammer im Lichthof des Amtes Carbäk in Broderstorf. Mitteilungsblatt des Amtes

CARBÄK. ZAUBER DER MEERE Galionsfiguren und Windjammer im Lichthof des Amtes Carbäk in Broderstorf. Mitteilungsblatt des Amtes Mitteilungsblatt des Amtes CARBÄK mit den Gemeinden Broderstorf, Klein Kussewitz, Mandelshagen, Poppendorf, Roggentin, Steinfeld und Thulendorf Jahrgang 17 Dienstag, den 20. November 2007 Fotoausstellung

Mehr

Mäckelbörger Wegweiser

Mäckelbörger Wegweiser Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen Barnekow Bobitz Metelsdorf Groß Stieten Dorf Mecklenburg Lübow Ventschow Mäckelbörger

Mehr

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 36 RR TOP 13 Datum 18.3.21 Ansprechpartner: Herr RVD Hoffmann Telefon: 211 / 475-2138 Bearbeiter: Herr RVAR Drüppel; Herr RBOAR Schlaeger

Mehr

- Lesefassung - Satzung

- Lesefassung - Satzung - Lesefassung - Satzung über die Erstattung der Kosten für die Trinkwasserhausanschlussleitungen des Zweckverbandes Wismar - Trinkwasserhausanschlusskostenerstattungssatzung (TWKS) - vom 23.04.2014 Aufgrund

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 15 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 15 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Schnittstellenbeschreibung ALB-Schnittstelle

Schnittstellenbeschreibung ALB-Schnittstelle Schnittstellenbeschreibung ALB-Schnittstelle 1) Erstdatenabgabe/Gesamtdatenabgabe - 1 - Organisationserlass K 5/05 albxxxxx.f albxxxxx.g albxxxxx.b albxxxxx.e albxxxxx.z albxxxxx.bv albxxxxx.ev Flurstückssätze

Mehr

Vermessungs- und Katasterverwaltung Anlage 3 tn als Wirtschaftsart und zur Flächenerhebung

Vermessungs- und Katasterverwaltung Anlage 3 tn als Wirtschaftsart und zur Flächenerhebung Anlage 3 Tatsächliche Nutzung als Wirtschaftsart und zur Flächenerhebung Im Grundbuch wird die tatsächliche Nutzung als Wirtschaftsart nach folgendem Verzeichnis geführt. Schlüssel Wirtschaftsart 100 Gebäude-

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 11-16. Jahrgang 04. November 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 11-15. Jahrgang Donnerstag, 08. Oktober 2009 Öffentliche Auslegung im Rathaus

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen 1 A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 07-17. Jahrgang 26. Mai 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Bergen

Mehr

1 Allgemeines. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn.

1 Allgemeines. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Satzung der Stadt Barby zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände Elbaue und Taube-Landgraben

Mehr

1 Allgemeines. - Westliche Fuhne/Ziethe - Taube Landgraben und - Mulde.

1 Allgemeines. - Westliche Fuhne/Ziethe - Taube Landgraben und - Mulde. Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 56 Wassergesetz für

Mehr

I. Satzung. 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Insel Usedom- Peenestrom vom

I. Satzung. 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Insel Usedom- Peenestrom vom Öffentliche Bekanntmachung der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband Insel Usedom- Peenestrom I. Satzung 1. Satzung zur Änderung der

Mehr

Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode

Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode Satzung zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Elbaue und Untere Bode Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S.49, zuletzt geändert

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 11 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2011 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 11 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 09 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2009 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 09 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage Staatliches Bauamt Ansbach / Abschnittsnummer / Station: L 2220_260_4,279 L 2220_300_1,340 Ortsumfahrung PROJIS-: Feststellungsentwurf Grunderwerbsverzeichnis aufgestellt: Staatliches Bauamt

Mehr

& Weihnachten. ein gutes neues Jahr des Amtes Schönberger Land. Jahrgang Dezember 2010 Ausgabe 12/10

& Weihnachten. ein gutes neues Jahr des Amtes Schönberger Land. Jahrgang Dezember 2010 Ausgabe 12/10 Jahrgang 13 24. Dezember 2010 Ausgabe 12/10 Postwurfsendung Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schönberger Land mit den Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf,

Mehr

Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen Straße / Abschnittsnummer / Station: K 124 / Betr.-km 3,778 bis Betr.-km 5,539

Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen Straße / Abschnittsnummer / Station: K 124 / Betr.-km 3,778 bis Betr.-km 5,539 Straße / Abschnittsnummer / Station: K 124 / Betr.-km 3,778 Betr.-km 5,539 Projekt- Nr.: 28870 K124 -Hunoldstraße- Gemeinde, Landkreis Oldenburg (u-km 0+022 u-km 1+783) Unterlage Unterlage spläne Blatt-Nr.

Mehr

Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 02. Dezember 2014

Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 02. Dezember 2014 Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 02. Dezember 2014 (Amtsblatt Nr. 59 vom 08.12.2014) 1. Änderung durch Satzung vom 01.12.2015 (Amtsblatt

Mehr

- ENTWURF - 1 Allgemeines

- ENTWURF - 1 Allgemeines Anlage 1 zur BV-StRQ/022/16 - ENTWURF - Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008 Auf Grund - der 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom 30.11.2016 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

Auszug aus der Satzung der Sielacht Wangerland in Jever, Landkreis Friesland. 29 Beiträge

Auszug aus der Satzung der Sielacht Wangerland in Jever, Landkreis Friesland. 29 Beiträge Auszug aus der Satzung der Sielacht Wangerland in Jever, Landkreis Friesland 29 Beiträge (1) Die Mitglieder haben dem Verbande die Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten

Mehr

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung)

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung) Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten für die leitungsgebundene Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Kostenerstattungssatzung) Auf Grundlage der 151 Abs. 2, 154 und

Mehr

Amtskurier. Güstrow-Land

Amtskurier. Güstrow-Land Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Klein Upahl Lohmen Güstrow Gutow Kuhs Mühl Rosin Zehna Plaaz Glasewitz Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt

Mehr

Änderungen Änderungssatzung

Änderungen Änderungssatzung Satzung über die Umlegung von Verbandsbeiträgen, die die Gemeinde Hille für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung an den Wasserverband Weserniederung und an den Wasserverband Große Aue zu entrichten

Mehr

-Lesefassung- Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube- Landgraben

-Lesefassung- Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube- Landgraben -Lesefassung- Be- schluss- Nr. 03-2015 11-2017 162-2017 Titel der Satzung und der Änderung 1. Änderungssatzung der 2. Änderungssatzung der Sitzung Stadtrat vom Ausfertigung der Satzung am 16.09.2015 17.09.2015

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab. (1) Die von der Verbandsgemeinde zu erhebende Benutzungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen:

1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab. (1) Die von der Verbandsgemeinde zu erhebende Benutzungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen: Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal über die Erhebung von Gebühren für die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet der Gemeinde Goseck - Trinkwassergebührensatzung - Aufgrund des 4-8 des Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Gebührensatzung Wasser

Gebührensatzung Wasser Gebührensatzung Wasser Aufgrund der 154 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M- V) i.d.f. der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. S. 205) sowie des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Zeichenvorschrift für das Verfahren ALK (ZV-Aut)

Zeichenvorschrift für das Verfahren ALK (ZV-Aut) - 1 - Organisationserlass K 5/05 Zeichenvorschrift für das Verfahren ALK (ZV-Aut) Inhaltsübersicht Seite Folie 001 Flurstücke 2 Folie 002 Gemarkung, Flur 4 Folie 003 Politische Grenzen 5 Folie 011 Gebäude

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 04.11.1997-17.11.1997 19.11.1997 20.11.1997 1. Änderung 10.11.1998-16.11.1998 18.11.1998

Mehr

1. Geographische und meteorologische Angaben

1. Geographische und meteorologische Angaben 1. Geographische und meteorologische Angaben Augsburger Statistisches Taschenbuch 1927: S. 11: S. 122: Statistisches Jahrbuch der Stadt Augsburg 2007/2006 1.01 Allgemeine geographische Angaben Geographische

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Eberswalde für die Niederschlagswasserbeseitigung

Gebührensatzung der Stadt Eberswalde für die Niederschlagswasserbeseitigung Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Gebührensatzung der Stadt Eberswalde Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), der 64 und 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Hamberge. vom 13. Dezember 2011

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Hamberge. vom 13. Dezember 2011 . Ausfertigung Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Hamberge vom 13. Dezember 2011 (Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Mehr

Lesefassung. vom 17. Mai 2017

Lesefassung. vom 17. Mai 2017 Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die nicht leitungsgebundene Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Insel Usedom geändert durch die vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) Aufgrund der 4 und

Mehr

Alle Vögel sind schon da!

Alle Vögel sind schon da! Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Penzliner Land Schliemanngemeinde Ankershagen und der Gemeinden Kuckssee, Möllenhagen, und der Stadt Penzlin Sie finden uns auch unter: www.penzliner-land.de Montag,

Mehr

des Warnow- Wasser- und Abwasserverbandes

des Warnow- Wasser- und Abwasserverbandes Gebührensatzung für die Wasserversorgung des Warnow- Wasser- und Abwasserverbandes Die Verbandsversammlung des Warnow- Wasser- und Abwasserverbandes hat am 17.05.2018 aufgrund des 28 des Gesetzes über

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg X öffentlich nicht öffentlich Sitzungsdatum: 08.07.10 Drucksachen-Nr.: V/235 Beschluss-Nr.: 146/10/10 Beschlussdatum: 08.07.10 Gegenstand: Sanierungsgebiet Nordstadt

Mehr

Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar

Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl.

Mehr

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Dorsten vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Dorsten vom Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Dorsten vom 19.12.2013 zuletzt geändert durch die 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes

Mehr

(1) Die Gemeinde Barleben ist gemäß 54 Abs. 3 WG LSA gesetzliches Mitglied der Unterhaltungsverbandes Untere Ohre.

(1) Die Gemeinde Barleben ist gemäß 54 Abs. 3 WG LSA gesetzliches Mitglied der Unterhaltungsverbandes Untere Ohre. Satzung der Gemeinde Barleben zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Untere Ohre Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBL.LSA S. 492),

Mehr

Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung

Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung Satzung der Stadt Aken (Elbe) zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern 1. und 2. Ordnung Auf Grund der 52 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung

Mehr

(2) Außerdem erhebt die Stadt eine Kostenerstattung für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse.

(2) Außerdem erhebt die Stadt eine Kostenerstattung für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse. Satzung über die Erhebung von Abgaben zur Beseitigung von Niederschlagswasser für die Stadt Oschersleben (Bode) einschließlich ihrer Ortsteile (Abgabensatzung zur Niederschlagswasserbeseitigung) Aufgrund

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 13 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2013 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 13 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 13 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2013 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 13 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: C I 2 - j/14 Juli 2015 nerhebung in Hessen zum 31.12.2014 Tatsächliche Nutzung Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: C I 2 - j/13 Juli 2014 nerhebung in Hessen zum 31.12.2013 Tatsächliche Nutzung Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum

Mehr

Jahrgang 5 Sonnabend, den 15. November 2008 Nr. 11/2008

Jahrgang 5 Sonnabend, den 15. November 2008 Nr. 11/2008 Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft Jahrgang 5 Sonnabend, den 15. November 2008 Nr. 11/2008 Beim Landeswettbewerb der Jungen Sanitäter in Ludwigslust erreichten die Hortkinder der Sternberger Grundschule

Mehr

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Abfallgebührensatzung)

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Abfallgebührensatzung) Gebührensatzung zur Abfallentsorgung des Landkreises Nordwestmecklenburg (Abfallgebührensatzung) Aufgrund der 5, 15, 92 und 100 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung-KV

Mehr

Lesefassung. Die vorliegende Form der Lesefassung dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Rechtswirksamkeit.

Lesefassung. Die vorliegende Form der Lesefassung dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Rechtswirksamkeit. Die berücksichtigt die am 23.05.2018 beschlossene Neufassung der Gewässerumlagesatzung der Gemeinde Muldestausee einschl. Änderungen Die vorliegende Form der dient der Information und erhebt keinen Anspruch

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung

Mehr

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung SATZUNG der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) Aufgrund der 4, 6, 8 Ziffer

Mehr

Trinkwassergebührensatzung

Trinkwassergebührensatzung Trinkwassergebührensatzung Inhalt: 1. Grundsätze 2. Gebührenmaßstab und Gebührensatz 3. Gebührenpflichtige 4. Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht 5. Erhebungszeitraum. Entstehung der Gebührenpflicht

Mehr

Lesefassung der. 4. Satzung zur Änderung der Trinkwasseranschlusskostenerstattungs- und gebührensatzung

Lesefassung der. 4. Satzung zur Änderung der Trinkwasseranschlusskostenerstattungs- und gebührensatzung Lesefassung der Satzung über die Erstattung der Kosten für die Trinkwasserhausanschlüsse und über die Erhebung von Gebühren für die Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Mehr

Löschgruppe Dennin beim Amtswehrbereichsausscheid am in Medow

Löschgruppe Dennin beim Amtswehrbereichsausscheid am in Medow Mitteilungsblatt des Amtes mit den Gemeinden Bargischow, Blesewitz, Boldekow, Bugewitz, Butzow, Ducherow, Iven, Krien, Krusenfelde, Medow, Neetzow-Liepen, Neu Kosenow, Neuenkirchen, Postlow, Rossin, Sarnow,

Mehr

ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand ) Basis: ALKIS-OK RP vom (GID 6.0)

ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand ) Basis: ALKIS-OK RP vom (GID 6.0) ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand 07.01.2010) Basis: ALKIS-OK RP vom 19.10.2009 (GID 6.0) Erläuterungen: Die Nutzungsartenbereiche entsprechen den Objektartengruppen im OK. NR TN VR STAT laufende

Mehr

Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände. Mulde (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände. Mulde (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 54 ff. Wassergesetz

Mehr

Satzung der Gemeinde Bördeland über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Bördeland über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) Satzung der Gemeinde Bördeland über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswassergebührensatzung) Aufgrund der 5, 8, 11 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Mehr

zur Satzung der Verbandsgemeinde Wethautal

zur Satzung der Verbandsgemeinde Wethautal Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Wethautal zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Weiße Elster und Mittlere Saale-Weiße Elster (Umlagesatzung) In der Fassung der 3. Änderungssatzung

Mehr

Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Bode, Elbaue und Selke/Obere Bode

Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Bode, Elbaue und Selke/Obere Bode verantwortlich: FD Planung, Umwelt und Liegenschaften Stand: 12/2015 Satzung der Stadt Staßfurt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Untere Bode, Elbaue und Selke/Obere Bode 1 Allgemeines

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Straßenbauverwaltung Straße / Abschnittsnummer / Station: von B301_210_0,95 bis B301_210_2,60 B301, Verlegung bei Enzelhausen PROJIS-Nr.: Feststellungsentwurf - Grunderwerbsverzeichnis - aufgestellt: Neupert,

Mehr

Amtskurier. Jahrgang 21 Mittwoch, den 05. Juni 2013 Nummer 06. Foto: Heidelore Cordts. Mistorf. Kuhs Plaaz. Lüssow. Güstrow. Mühl Rosin.

Amtskurier. Jahrgang 21 Mittwoch, den 05. Juni 2013 Nummer 06. Foto: Heidelore Cordts. Mistorf. Kuhs Plaaz. Lüssow. Güstrow. Mühl Rosin. Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Güstrow Gutow Kuhs Plaaz Glasewitz Mühl Rosin Zehna Klein Upahl Lohmen Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes

Mehr

Mäckelbörger Wegweiser

Mäckelbörger Wegweiser Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen Barnekow Bobitz Metelsdorf Groß Stieten Dorf Mecklenburg Lübow Ventschow Mäckelbörger

Mehr

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung SATZUNG der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) Aufgrund der 4, 6, 8 Ziffer

Mehr

Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung)

Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) Satzung der Stadt Hohen Neuendorf über die Erhebung von Gebühren für die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) geändert durch 1. Änderungssatzung vom 29.11.2018 (Inkraftsetzung

Mehr

ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand ) Basis: ALKIS-OK RP vom (GID 6.0)

ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand ) Basis: ALKIS-OK RP vom (GID 6.0) ALKIS-Nutzungsartenverzeichnis RP (Stand 30.06.2011) Basis: ALKIS-OK RP vom 12.04.2010 (GID 6.0) Erläuterungen: Die Nutzungsartenbereiche entsprechen den Objektartengruppen im OK. NR laufende Nummer im

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom 16.07.2015 (Gebührensatzung dezentralen Schmutzwasserbeseitigung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

1 Allgemeines. Einrichtung erhebt die Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf Abwassergebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

1 Allgemeines. Einrichtung erhebt die Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf Abwassergebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Satzung der Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung) Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen

Mehr

- Lesefassung - Satzung

- Lesefassung - Satzung - Lesefassung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung des Zweckverbandes Wismar (ZvWis) - Gebührensatzung Wasser (GS-W) - vom 03.03.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung

Mehr

Gebührensatzung Niederschlagswasser

Gebührensatzung Niederschlagswasser Gebührensatzung Niederschlagswasser Aufgrund der 151 Abs. 2, 154, 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern i.d.f. der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wustrow

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wustrow Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wustrow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 249), in

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S.

Mehr