Verwaltungs- und Kontrollstruktur verantwortliche Stellen und Einrichtungen für investive Maßnahmen

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1 Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen für investive Maßnahmen 1 14 Wissenstransfer Informationsmaßnahmen 1.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer A3 1) FBZ FBZ FBZ FBZ 1.2 Wissenstransfer einschließlich Demonstrationsvorhaben für Land-, Forst- Ernährungswirtschaft Ref. 1) Ref. 1 Ref Investitionen in materielle Vermögenswerte Abs. 1 a) Investitionen im Bereich Nutztierhaltung Ref. BIL Ref. 31 Investitionen zur pflanzlichen Erzeugung Ref Abs. 1 b) Investitionen für die Verarbeitung Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten Ref Abs. 1 c) Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen FB3 FB3 FB Abs. 1 d) Biotopgestaltungs- Artenschutzvorhaben sowie Anschaffung von Technik Ausstattung FBZ A3 FB3 FB Basisdienstleistungen Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Abs. 1 a) Naturschutzplanungen FB3 FB3 FB Abs. 1 f) Studien zur Dokumentation von Artvorkommen sowie naturschutzbezogene Öffentlichkeits- Bildungsarbeit FB3 FB3 FB3 Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen

2 8 21 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten Verbesserung Lebensfähigkeit von Wäln Abs. 1 c) i. V. m. 24 Vorbeugung von Schäden Wieherstellung ursprünglichen Zustands von Wäln Einrichtung Verbesserung von Anlagen zur Überwachung Auftretens von Waldbränden Abs. 1 d) i. V. m. 25 Investitionen zur Stärkung Wistandsfähigkeit ökologischen Werts Waldökosysteme Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten Verjüngung natürlicher, gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten Bodenschutzkalkung 3) Biotopgestaltungs- Artenschutzvorhaben im Wald FB3 FB3 FB Zusammenarbeit Abs. 1 c) Einrichtung Tätigkeit operationeller Gruppen (OG) Ref. Ref. Ref. Ref Abs. 2 a) Pilotprojekte im Rahmen EIP AGRI Ref. Ref. Ref. Ref Abs. 2 g) Gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte sowie gegenwärtig angewendete ökologische Verfahren FB3 FB3 FB Abs. 2 j) Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen ESIF-VO i. V. m. Technische Hilfe Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen

3 Art. 51 Abs Finanzmittel für technische Hilfe 4) SMUL 5) SMUL SMUL SMUL / - Legende: EU-Zahlstelle SMUL (); Hauptkasse Freistaates Sachsen (); Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG); För- Fachbildungszentren (FBZ) Kamenz, Nossen, Wurzen Zwickau einschließlich jeweils angeschlossenen Informations- ServicestellenLfULG-Außenstellen Zwickau, Kamenz, Mockrehna/bzw. nach Organisationsänung Wurzen (A3); Landratsamt (LRA); Sächsische Aufbaubank (); Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) 1) Für Vorhaben gem. Art. 14 erfolgt eine öffentliche Ausschreibung Leistung durch die sbehörde. Die Förung wird auf Grlage von Rechnungen gewährt, die durch die ausgewählten Dienstleister an die sbehörde für die erbrachten Dienstleistungen gestellt werden. Die an den Dienstleister wird entsprechend erbrachten Dienstleistungen durch die sbehörde veranlasst. 2) Bewertung Auswahlkriterien erfolgt durch A3FBZ. Das Ranking wird übergreifend für die LfULG A3 durch Ref. vorgenommen. 3) Bei Durchführung von Vorhaben Bodenschutzkalkung sind die Funktionen sbehörde ( ) innerhalb SBS von den Funktionen Vorhabendurchführung funktional personell getrennt. Das obliegt dabei einer Organisationseinheit, die die damit verbenen Funktionen auf dem Wege Aufgabendelegation für die EU-Zahlstelle im SMUL wahrnimmt. Dabei ist sie für diese Aufgaben EU-Zahlstelle im SMUL weisungsunterstellt in diesen Funktionen vom SBS unabhängig. 4) Bei Durchführung Maßnahme Technischen Hilfe sind die Funktionen sbehörde ( ) innerhalb SMUL von den Funktionen Maßnahmendurchführung funktional personell getrennt. Die Verwaltungs- Vor-Ort-n werden von einer Behörde o Stelle durchgeführt, die unabhängig vom Begünstigten von die autorisierenden Einheit (Zahlstelle) ist. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen

4 5) Kein Auswahlverfahren Vorhaben erforlich. Quelle: eigene Darstellung Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen

5 Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen im Rahmen von LEADER ESIF-VO auf Förmittel Unterstützung von örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds Abs. 1 a) Unterstützung für die Vorbereitung einer LEADER- Entwicklungsstrategie nicht relevant LRA LRA LRA Abs. 1 b) Durchführung Vorhaben im Rahmen LEADER- Entwicklungsstrategie Entscheischeidungsgremium LAG LRA* LRA* LRA* * Abs. 1 c) i. V. m. Art. 44 Vorhaben für gebietsübergreifende transnationale Kooperationen in den LAG Entscheischeidungsgremium LAG LRA LRA LRA Abs. 1 d) e) Mit Verwaltung Durchführung LEADER- Entwicklungsstrategie verbene laufende Kosten Sensibilisierung nicht relevant LRA LRA LRA Legende: EU-Zahlstelle SMUL (); Lokale Aktionsgruppe (LAG); Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG); Landratsamt (LRA); Sächsische Aufbaubank () * Bei Rückgriff auf im EPLR programmierte Standardmaßnahmen liegt die Zuständigkeit bei jeweiligen Fachbewilligungsbehörde bzw. Vor-Ort-Kontroll- Behörde. Quelle: eigene Darstellung Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen

6 Verwaltungs- Kontrollstruktur verantwortliche Stellen Einrichtungen für Flächenmaßnahmen nach Art. 28, 29 31/32 Cross Compliance Berechnung Bescheistellung Agrarumwelt- Klimamaßnahme 10.1 en für Agrarumwelt- Klimaverpflichtungen pro ha landwirtschaftlicher Fläche A10FBZ A10FBZ FB Ökologischer/biologischer Landbau 11.1 Einführung ökologischen/biologischen Landbaus FB10 FB10 FB Beibehaltung ökologischen/biologischen Landbaus FB10 FB10 FB /32 en für aus naturbedingten o anen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete 13.1 Einkommensverlustausgleich für Landwirte in Berggebieten FB10 FB10 FB Einkommensverlustausgleich für Landwirte in anen Gebieten als Berggebieten, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind FB10 A10 FBZ FB10 Legende: EU-Zahlstelle SMUL (); Hauptkasse Freistaates Sachsen (); Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG); LfULG-Außenstellen Zwönitz, Döbeln, Plauen, Zwickau, Kamenz, Löbau, Großenhain, Pirna, Rötha, Mockrehna (A10)För- Fachbildungszentren (FBZ) Kamenz, Nossen, Wurzen Zwickau einschließlich jeweils angeschlossenen Informations- Servicestellen; zuständige Fachbehörde (): Lanamt für Umwelt, Landwirtschaft Geologie (LfULG), Lanuntersuchungsanstalt (LUA), Lebensmittelüberwachungs- Veterinärämter (LÜVÄ), Untere Naturschutzbehörden (UNB), Untere Wasserbehörden (UWB), ); Sächsische Aufbaubank () Quelle: eigene Darstellung Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen

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