auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276 Gefahr für Leipziger VNG-Standort wegen möglichen Umgehens von Auflagen einer Ministererlaubnis Vorbemerkung der Fragesteller DieOldenburgerEWEAGplantlautPresseberichten,ihreBeteiligungander VerbundnetzGasAG (VNG)inLeipzigvonmomentan47,9Prozentaufüber 50Prozentauszubauen.EsbestehtbereitseineVereinbarungüberdenKauf vonzusätzlichen1,04prozentvondenstadtwerkenjena-pößneck.dieser KaufhättezurFolge,dassdieinderVNGVerbundnetzGasVerwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft (VNGVuB)organisiertenostdeutschenkommunalen UnternehmenundStadtwerkeihreSperrminoritätvonderzeitmehrals25ProzentbeiderVNGverlierenwürden.AußerdemsollesGesprächezwischen EWE und Halle über den Verkauf von weiteren Anteilen geben. KommunaleAnteilseignersowieostdeutscheWirtschafts-undArbeitnehmervertreterbefürchten,dassdieVNGalsgrößterostdeutscherVersorgerihre EigenständigkeitverliertundgroßeTeiledesUnternehmensausLeipzigabgezogenwerden,wasdenVerlusthunderterArbeitsplätzeundlukrativerSteuereinnahmensowieweiterenegativeAuswirkungenaufdenStandortOstdeutschland zur Folge hätte. EWEhatteseineAnteileanderVNGimRahmenderFusionvonE.ONund Ruhrgaserworben,welchenurdurcheineMinistererlaubniszustandekam. DiemitderErlaubnisverbundenenAuflagenverlangtenunteranderem,dass dieruhrgas-anteileandervnganostdeutschestadtwerkeundeinenstrategischeninvestorverkauftwerden,derinderlageist VNGalseinenaktiven WettbewerberaufderFerngasstufezuerhaltenundzufördern.Alsdieser strategischeerwerber wurdedieeweausgesucht.dieveräußerunganostdeutschekommunaleinvestorensolltelautministererlaubnisdazubeitragen, denfortbestanddervngalsunabhängigesunternehmen zugewährleisten. ImMai2004beschlossendieVorstandsvorsitzendenvonVNGundEWEeine AbsichtserklärungzurBildungeinergemeinsamenHolding.Damitwäreein großesenergieunternehmenmitsitzinpotsdamentstanden.laut FAZ (20.Mai2008)habendiesePlänebereitsbeimVerkaufderVNG-Anteilean EWEimRahmenderAuflagenauso.g.Ministererlaubniseineentscheidende Rollegespielt.Laut SüddeutscherZeitung (21.Mai2008)wardergemein- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 2.Oktober 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode samevorschlagderbeidenvorstandsvorsitzendenvoraussetzungfürdiegenehmigungdesanteilsübergangsvone.onanewedurchdasbundeswirtschaftsministerium (BMWi). DasBMWierklärt,E.ONRuhrgashabealleAuflagenausderMinistererlaubniserfüllt,dasBMWihabekeinerechtlichenMöglichkeiten,dieGesellschafterstrukturderVNGzubeeinflussen,einVertreterführeGespräche,umdie VNG als in Ostdeutschland verwurzeltes Unternehmen zu erhalten. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungweistdaraufhin,dasszudeninderKleinenAnfrageenthaltenenEinzelfragendemAusschussfürWirtschaftundTechnologiedes DeutschenBundestagesbereitsmehrfachberichtetwurdeundausführlichInhaltundZielsetzungderdievonE.ON/RuhrgasgehaltenenVNG-AnteilebetreffendenVeräußerungsauflageausderVerfügungdesBundesministeriumsfür WirtschaftundTechnologievom5.Juni2002indergeändertenFassungvom 18.September2002 (MinistererlaubnisE.ON/Ruhrgas)erläutertwurden.Dabei wurdefestgestellt,dassdieveräußerungsauflagedurchdenverkaufdervng- AnteileanEWEundostdeutscheKommunenvomAuflagenadressaten,E.ON/ Ruhrgas,vollständigerfülltwurdeundwedereinekünftigeMehrheitsbeteiligungderEWEnocheineAufgabederSperrminoritätderKommunendemZiel derveräußerungsauflageoderderministererlaubnisalssolcherwidersprächen. DiedenEinzelfragenvorangestellteEinleitungderKleinenAnfrageenthält Aussagen,dienichtvonderMinistererlaubnisgedecktsind.Soverlangtendie mitderministererlaubnisverbundenenauflagennicht,dassdieruhrgas- AnteileanderVNGanostdeutscheStadtwerkeundeinenstrategischenInvestorverkauftwerden.HättendieostdeutschenKommunendieihneninderAuflageeingeräumteKaufoptionfürbiszu10ProzentderVNG-Anteilenicht wahrgenommen,hättedieministererlaubnistrotzdemerteiltwerdenkönnen. AuchhatdasBMWinichtEWEalsstrategischenErwerberausgesucht.Das FestlegungsrechtlagbeiE.ON,dieEWEvorgeschlagenhat.DiesistmitZustimmungderVNGgeschehen.DieVersagungsgründefürdieerforderliche vorherigezustimmungdesbundeswirtschaftsministeriumssindinderministererlaubnisabschließendgeregelt.dieselagennachdemklarenwortlautder Auflagenurvor,wennderErwerberdieinderAuflageaufgestelltenVoraussetzungennichterfüllte.Diesesahenvor,dassderErwerbereinvonE.ON/Ruhrgasunabhängiges,leistungsfähigesUnternehmenderEnergiewirtschaftsein musste,dasüberfinanzielleressourcenundübererfahrungenverfügt,dieesin dielageversetzen,vngalseinenaktivenwettbewerberaufderferngasstufe zuerhaltenundzufördernundihreinebetätigungauchaufanderenstufender Gaswirtschaftzuermöglichen.DieGründungeinerHoldingvonVNGund EWE war kein Zustimmungskriterium. ErgänzendzudenBerichtenunddiesenVorbemerkungenantworteichwie folgt zu: 1.WiebeurteiltesdieBundesregierung,dassdieEWEnichtbereitwar,zusammenmitderVNGeineHoldingzugründen,umzueiner fünften Kraft amenergiemarktzuwerden,obwohleineentsprechendeabsichtserklärungbereits2004voneweundvngabgegebenwurdeunddiese HoldingVoraussetzungfürdieZustimmungderostdeutschenMinisterpräsidenten zur Fusion von E.ON und Ruhrgas waren? DieErlaubniszurFusionvonE.ONundRuhrgaswurdedurchdenBundesministerfürWirtschaftundTechnologieerteilt.SpätereVereinbarungen zwischen VNG und EWE waren nicht Voraussetzung dieser Erlaubnis.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ InwieweitundmitwelcherFormulierunghabendieindermündlichenVerhandlungzurE.ON/Ruhrgas-Fusionam29.Mai2002geäußertenForderungenundArgumentederStadtwerkeLeipzigundderVNGVuB (die VNGmüsseinsbesonderealsunabhängiges,ostdeutschesUnternehmen erhaltenbleiben,einemehrheitsbeteiligungseitenseinesanderenunternehmensseiabzulehnen),imwortlautderministererlaubnisundderdarin erteilten Auflagen ihren Niederschlag gefunden? AlleVorträgeundArgumentederBeteiligtenundBeigeladenensowieder MonopolkommissionsindbeiderEntscheidungsfindungberücksichtigtworden.DieAuflage,diedieVeräußerungdervonE.ON/Ruhrgasgehaltenen VNG-Anteileaufgibt,enthältZiffer VNG-VerbundnetzGasAG der Ministererlaubnisvom5.Juni2002inderFassungvom18.September2002. DieErläuterungderAuflagefindetsichinTextziffer69derVerfügungdes BundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom18.September2002. Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3.IstdieAuflageausdero.g.Ministererlaubnis (ErhaltundFörderungder VNGalseigenständigesUnternehmen)auchdannalserfülltanzusehen, wennewemehrals50prozentderanteileandervngerwerbensollte, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position? DieMinistererlaubnisenthältkeineAuflagemitdemTenor: ErhaltundFörderungderVNGalseigenständigesUnternehmen.DieVeräußerungsauflageenthieltkeinVerboteinerMehrheitsbeteiligungdesstrategischenErwerbersan VNG und hätte ein solches auch nicht aufstellen können. 4.DientendieAuflagenderMinistererlaubnisderFörderungdesWettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt? Wennja,habendieAuflagendiesesZielausSichtderBundesregierungerreicht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position? DieVeräußerungsauflagenzieltendaraufab,diemitderFusionE.ON/Ruhrgas verbundenenwettbewerbsbeschränkungenaufderferngasstufesowieaufregionalengasmärkten (BelieferungvonGasverteilernundGasgroßkunden)zu verringern,damitsievondengesamtwirtschaftlichenvorteilenderfusion,der VerbesserungderVersorgungssicherheitDeutschlandsmitErdgas,zumindest aufgewogenwerdenkonnten.beierlassderministererlaubniswarklar (vgl. Textzahl82derVerfügungvom18.September2002),dassmitdenAuflagen dievombundeskartellamtfestgestelltenwettbewerbsbeschränkungennichtbeseitigt,aberinihrenauswirkungendeutlichreduziertwürden,insbesondere durchdieentflechtungvonvngunde.on/ruhrgas.dieerforderlichebeseitigungderwesentlichenwettbewerbsgefährdendenhorizontalenverflechtungen zwischenruhrgasundvngisterreicht.damitwurdeeinestrukturellevoraussetzung für mehr Wettbewerb im Gassektor geschaffen. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungausheutigerSichtdieinderBegründungzurMinistererlaubnisfestgeschriebeneBehauptung,dassalleindie Veräußerungvon5,26ProzentderVNG-Anteilean einenweitereninvestor undvonbiszu10prozentdervng-anteileankommunaleinvestoren ausostdeutschlandbzw.andievngvub [ ]denfortbestanddervng als unabhängiges Unternehmen gewährleisten? DiekorrekteAussageinderBegründungderMinistererlaubnisinTextzahl69 lautet: DieVeräußerungvon5,26 %dervng-anteileaneinenweiteren

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Investorundvonbiszu10 %dervng-anteileankommunaleinvestorenaus Ostdeutschlandbzw.andieVNGVuBsicherndabeidieUnabhängigkeitund IdentitätderVNGalsunabhängigerAnbieterausdenneuenBundesländernauf demdeutschengasmarkt.damitwirddiestrukturellewettbewerblichewirkungderentflechtungsauflagenacheinschätzungdesbundesministersfür WirtschaftundTechnologieimErgebnisnichtgeschwächt. DieseAussagebesitztausheutigerSichtdieselbeBedeutungwiezumZeitpunktderMinisterentscheidung.MitihrwurdeaufdieKritikreagiert,dassdiewettbewerbliche WirkungderVeräußerungsauflageinFragegestelltsei,wennnichtdasGesamtpaketdervonE.ON/RuhrgasgehaltenenAnteile (von42,11prozent)annur einenstrategischenerwerberveräußertwerde.umderkritikrechnungzu tragen,wurdedieauflagedahingeändert,dassanteile,dienichtvondenkommunenübernommenwürden,andenselbenstrategischeninvestorzuveräußern sind.dieministererlaubnisgingeindeutigimmerdavonaus,dass,wiewortlaut undbegründungzeigen,esfüreineerlaubniserteilungirrelevantwar,obkommunale Investoren Anteile übernehmen. 6.AuswelchemGrundkannalleindie Erwartung [ ],dassdievngihren SitzinLeipzigerhaltenundihreGeschäftstätigkeit [ ]indasgebietder alten Bundesländerhineinerweiternwird,wiesieinderBegründung derministererlaubnisformuliertwurde,alstatsächlichergesamtwirtschaftlichervorteiloderüberragendesinteressederallgemeinheitimsinnedes 42Abs.1desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB)gewertet werden? FüreinederartigeBewertunggibteskeinenGrund.Mitdemangeordneten AusscheidenvonE.ON/RuhrgasausderVNGsolltenkeinegesamtwirtschaftlichenVorteileoderüberragendenInteressenderAllgemeinheitimSinnedes 42Abs.1GWBinBezugaufdieVNGgeschaffenwerden.Esgingdarum, dierealisierungdermitdemzusammenschlussvone.onundruhrgasverbundenengesamtwirtschaftlichenvorteiletrotzderwettbewerbsbeschränkungenzuermöglichen.dafürwareserforderlich,diewettbewerbsbeschränkungenzumindern,wasmithilfederstrukturellenwettbewerblichenwirkungen der Veräußerungsauflage geschehen sollte. 7.VonwemundaufwelcheWeisewurdeseinerzeitüberprüft,dassder strategischeerwerber deranteilederruhrgasandervngübererfahrungen verfügt,dieihn [ ]indielageversetzen,vngalseinenaktivenwettbewerberaufderferngasstufezuerhaltenundzufördern [ ],wieesin den Veräußerungsauflagen der Ministererlaubnis festgeschrieben wurde? ZuständigfürdieUmsetzungderAuflagenwardasFachreferatIB2imBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie,derzuständigenKartellbehördeimSinnedes 48GWB.EshatnachFestlegungderEWEalsErwerberdurchE.ONanhandschriftlicherUnterlagenundmündlicherErläuterungen geprüft,obewedieinderauflagefestgelegtenanforderungskriterienalsstrategischererwerbererfüllte.staatssekretärdr.tackehatalsvertreterdesdamaligenbundesministersaufdergrundlagedieserprüfungdiezustimmungsentscheidung getroffen.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WurdebeiderÜberprüfung,obEWEdiegenanntenVoraussetzungenfür einen strategischenerwerber erfüllt,berücksichtigt,dassewedem VerkäuferderVNG-Anteile (derruhrgasag)zugesagthatte,zusammen mitdervngeineholdinggründenzuwollen,wiedie FAZ (20.Mai 2008)berichtet,undwelchenEinflusshattedieAnkündigungvonEWE, einegemeinsameholdingmitvnggründenzuwollen,aufdieüberprüfung der Qualifizierung der EWE als strategischer Erwerber? Nein.DieGründungeinergemeinsamenHoldinggehörtenichtzudenAnforderungskriterien,dieeinstrategischerInvestornachderVeräußerungsauflage erfüllen musste. 9.AuswelchemGrundwurdeinderBegründungderMinistererlaubnisangenommen,anderUmsetzungderAuflagendurchE.ONsei nichtzu zweifeln,esseialsoauchdarannichtzuzweifeln,dassder strategische Erwerber inderlagesei,vngalsaktivenwettbewerberaufderferngasstufe zu erhalten und zu fördern? AnderUmsetzungderAuflagendurchE.ON/RuhrgasbestandnachdemdamaligenSachverhaltkeinZweifel,daE.ONoderRuhrgasdiedazuerforderlichenHandlungeninunmittelbaremZusammenhangmitdemVollzugdesZusammenschlussesE.ON/Ruhrgasvornehmenkonnten (vgl.textziffer66der Verfügungvom18.September2002),d.h.durchVeräußerungdergehaltenen Anteile.DieFähigkeitdesstrategischenErwerbersderVNG-Anteile,VNGals WettbewerberaufderFerngasstufezuerhaltenundzufördern,wirdinderBegründungderMinistererlaubnishingegennichtalszweifelsfreigegebenangenommen.VielmehrmachendieBegründungwieauchdieAuflageselbst diesefähigkeitzurvoraussetzung,mitdersicheinerwerberalsstrategischer Erwerber qualifizieren muss. 10.AuswelchemGrundspieltealleindie Befähigung desstrategischenerwerbers,vngalseinenaktivenwettbewerberaufderferngasstufezu erhaltenundzufördern,nichtaberdasdauerhafteinteressedesstrategischenerwerbersandiesemzieleinerollefürdie gesamtwirtschaftlichen Vorteile, die eine Ministererlaubnis rechtfertigen? ZudenfürdieErteilungderMinistererlaubnisrelevantengesamtwirtschaftlichenVorteilenundderRollederVNGwirdaufdieAntwortzuFrage6verwiesen.EindauerhaftesInteressedesstrategischenErwerbers,VNGalsunabhängigenWettbewerberzuetablierenundzufördern,kamalsZustimmungskriteriumnichtinBetracht.ZumeinenimpliziertdasErfordernisderentsprechendenBefähigungselbstverständlich,dassdervorgeschlageneErwerberdie Bereitschaftdazumitsichbringt.Zumanderenistesmöglich,miteinerVeräußerungsauflageeineneinmaligenstrukturellenEingriffineinUnternehmen imallgemeininteressevorzunehmen.einedauerhaftestaatlichekontrolledes unternehmerischenverhaltensoderaufsichtüberdasunternehmenistdamit aber weder bezweckt noch rechtlich zulässig.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.IstdasinAusschussdrucksache16(9)1095formulierteZieldesBMWi, dievngalsstarkes,inostdeutschlandverwurzeltesunternehmenzu erhalten,sozuverstehen,dassdiebundesregierungsichfürdiebeibehaltungdesvng-standortsleipzigeinsetztunddenerhaltderdortigen ArbeitsplätzeanstrebtsowiedieweitereEntwicklungderVNGfördern will? WiebereitsmehrfachdemWirtschaftsausschussberichtet,ergebensichausder MinistererlaubniskeinerechtlichenMöglichkeitenfürdieBundesregierung. JedochhatdasBMWiausregional-undstrukturpolitischenGründeneingroßes Interesse,dieVNGalsstarkes,inOstdeutschlandverwurzeltesUnternehmen zu erhalten und bietet seine politische Hilfe zur Erreichung dieses Zieles an. 12.ZuwelchenErgebnissenistderParlamentarischeStaatssekretärbeim BundesministerfürWirtschaftundTechnologie,HartmutSchauerte,bei seinengesprächenbezüglichdervngbislanggekommen,undwashat Bundesminister Wolfgang Tiefensee diesbezüglich erreicht? IndenGesprächenmitdenBeteiligtenwurdevondemParlamentarischen StaatssekretärimBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieHartmut Schauerteklargestellt,dassalleAuflagenausderMinistererlaubnisvonE.ON/ RuhrgasalsalleinigenAdressatenerfülltwurdenunddasBMWikeinenrechtlichenEinflussaufdieGesellschafterstrukturderVNGnehmenkönne.Die vertraulichengesprächewerdenauchinzukunftfortgeführt.esgibtersteanzeichen,dasssichdiebeteiligtenaufeinanderzubewegenundaneinerlösung interessiertsind.nachgesprächenvonbundesministerwolfgangtiefensee mitallenbeteiligtenkonnteerreichtwerden,dassdiekommunalenanteilseignerdervubdenstadtwerkenjena-pößneckeinzuewewirtschaftlich gleichwertigesangebotfürdieaktienunterbreiten.bislangistnochkeineentscheidung über die Annahme dieses Angebotes gefallen. 13.SiehtdieBundesregierungenaußer rechtlichenmöglichkeiten und Gesprächen nochanderemöglichkeitenfürdenbund (finanzielleunterstützungderkommunen,beteiligungdesbundesandervngo.ä.), umdenerhaltdervngalsselbstständigesunternehmenunddenstandortleipzigzuerhalten,welchediesermöglichkeitenwillsienutzen,und wie begründet sie ihre Position? DieBundesregierunghatkeinerechtlichenMöglichkeitenaufdieGesellschafterstrukturderVNGeinzuwirken.EineBeteiligungdesBundesbzw.eine finanzielleunterstützungderkommunalenaktionäreistnichtvorgesehen.vorzuziehenistvielmehreineunternehmerischelösung,dievngalsleistungsstarkes Unternehmen erhält. 14.WirdsichdieBundesregierungvordemHintergrundderaktuellenEntwicklungenbeiderVNGzukünftigfüreineAbschaffungoderÄnderung dergesetzlichenregelungenzurministererlaubniseinsetzen,welche Änderungensindgeplant,undwiebegründetdieBundesregierungihre Position? EsbestehtkeinAnlasszurÄnderungdergesetzlichenRegelungderMinistererlaubnis.AusSichtderBundesregierungstelltdieseRegelungsicher,dassdas BundeskartellamtseineEntscheidungbeiderPrüfungvonUnternehmenszusammenschlüssenausschließlichaufwettbewerblicheGesichtspunktestützt.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WeristgegenwärtiganderEWEbeteiligt (bittedetailliertebenennung aller Eigentümer mit einem Anteil von mehr als einem Prozent)? NachKenntnisderBundesregierungistanEWEzu100Prozentbeteiligtder Ems-Weser-Elbe-Versorgungs-undEntsorgungsverband,Oldenburg,ein ZweckverbandderLandkreise (Harburg,Stade,Cuxhaven,Osterlohe,Rotenburg,Soltau-Fallingbostel,Verden,Ammerland,Aurich,Cloppenburg,Emsland,Friesland,Leer,OldenburgVechta,Wesermarsch,Wittmund)undStädte (Cuxhaven, Delmenhorst, Leer und Oldenburg) im Weser-Ems-Elbe-Gebiet. 16.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,dasssich dieeigentümerstrukturdereweseitdero.g.ministererlaubnisinrelevantemmaße (KaufundVerkaufvonAnteilenvonmehralseinemProzentbeziehungsweisemehralseinprozentigeAnteilsänderungen,diesich auskapitalerhöhungenoderkapitalherabsetzungenergeben)verändert hat beziehungsweise künftig verändern wird? NachKenntnisderBundesregierungwarenanderEWEbis2006dieinder AntwortzuFrage15genanntenLandkreiseundStädteüberdieWeser-Ems- EnergiebeteiligungenGmbH,Oldenburg, (WEE)zu81,9Prozentundden EnergieverbandElbeWeser,Oldenburg, (LEV)zu18,1Prozentbeteiligt. AlleingesellschafterderWEEwarderLandeselektrizitätsverbandOldenburg (LEV).BeideVerbändewurdenaufdenjetzigenAnteilseignerdieEms-Weser- Elbe-Versorgungs- und Entsorgungsverband verschmolzen. DerBundesregierungistbekannt,dassdieEnBWdasVorhabendesErwerbs einerminderheitsbeteiligunginhöhevon26prozentanewebeimbundeskartellamt angemeldet hat. 17.WärenachAuffassungderBundesregierungdieGeschäftsgrundlageder o.g.ministererlaubnishinfällig,wenneweseineeigenständigkeitverliert, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position? Nein.FürdieZustimmungdesBundeswirtschaftsministeriumszueinemstrategischenErwerber,auchzuEWE,warhinsichtlichderEigenständigkeitdieses UnternehmensalleinvonBedeutung,dassessichdamalsumeinvonE.ON/ Ruhrgas unabhängiges, nicht verbundenes Unternehmen handelte. 18.WelcheKonsequenzenfürdieRegulierungdesdeutschenGasmarktes müsstennachauffassungderbundesregierunggezogenwerden,wenn dievngihreeigenständigkeitverliert,undwiebegründetdiebundesregierung ihre Position? MitderRegulierungdesGasmarktesdurchdasnovellierteEnergiewirtschaftsgesetzunddieGasnetzzugangs-sowiedieGasnetzentgeltverordnungwurden dieeuroparechtlichenvorgabenumgesetzt.weitereunternehmensspezifische Regulierungsmaßnahmensindnichtvorgesehen.ImÜbrigenunterliegenÄnderungenderGesellschafterstrukturderVNG,dieZusammenschlusstatbestände verwirklichen, der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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