Epilepsie...und Führerschein
|
|
- Meike Beck
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Epilepsie...und Führerschein Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Leser! Die Diagnose Epilepsie löst bei vielen Betroffenen und deren Angehörigen Ratlosigkeit und Angst aus und stellt sie vor viele Fragen. Epileptische Anfälle am Steuer eines Kraftfahrzeugs führen oft zu Unfällen. Personen, die nicht dauerhaft anfallsfrei sind, sollten daher in der Regel kein Fahrzeug führen. Das vorliegende Informationsblatt enthält eine Auswahl der wichtigsten Angaben. Es erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre/n behandelnde/n Ärztin/Arzt. Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung der Fahreignung sind die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (2014). In diesem Informationsblatt stellen wir Ihnen den Teil der Begutachtungs-Leitlinien vor, der für Menschen mit epileptischen Anfällen oder Epilepsie gilt. Was bedeutet eine Epilepsie für das Führen von Kraftfahrzeugen? Mobilität spielt für die meisten Menschen eine große Rolle. Besonders das Auto ist für viele Menschen ein elementarer Bestandteil ihres Berufs- und Privatlebens, sei es für die Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen oder für die Freizeit. Eine Epilepsie kann allerdings mit Bewusstseinsverlust im Verlauf eines Anfalls einhergehen. Epileptische Anfälle am Steuer führen fast immer zu Unfällen. Bei aktiver Teilnahme von Epilepsie- Patienen am Straßenverkehr ist daher das Risiko eines Unfalls mit erheblichem Personenschaden stark erhöht. Solange mit Anfällen zu rechnen ist, dürfen Betroffene daher i. d. R. kein Kraftfahrzeug lenken. Allerdings müssen nicht alle Epilepsie-Patienen dauerhaft völlig auf das Fahrzeug verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen, die nachfolgend näher erläutert werden, kann der Führerschein erteilt oder wieder erteilt werden. Ganz entscheidend ist dabei eine nachgewiesene anfallsfreie Zeit. Die generelle Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges ist in 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Danach ist nur derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, der die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Dazu gehört nicht nur das entsprechende Sehvermögen, das im obligatorischen Sehtest geprüft wird, sondern auch Erkrankungen, die für das Führen eines Kraftfahrzeugs relevante Einschränkungen in der Bewegung, der Wahrnehmung und im Denkvermögen verursachen. Wichtig für die Beurteilung der Fahreignung sind: Form und Häufigkeit der Anfälle. Ergebnisse der fachneurologischen Untersuchung. Prognose des weiteren Verlaufs durch den Facharzt. Angaben zur Behandlung mit Medikamenten (Nebenwirkungen). Nachweis von anfallsfreier Zeit und gute Doku-
2 mentation des Krankheitsverlaufs (z. B. mit dem elektronischen Anfallskalender EPI-Vista ). Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren kann in bestimmten Fällen nach festgelegten anfallsfreien Zeiten auch wieder ein Kraftfahrzeug geführt werden. In den Begutachtungs-Leitlinien werden die Führerscheinklassen in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, S, L und T Erstmaliger Anfall Bei einem erstmaligen, provozierten Anfall, d.h. mit nachweisbarem Auslöser (z. B. massiver Schlafentzug, akute Erkrankung, etc.) ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie oder eine erhöhte Anfallsbereitschaft nach einer fachneurologischen Untersuchung inkl. EEG, Bildgebung: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 3 Monaten (Für Anfälle nach Alkohol- und Drogenmissbrauch muss eine zusätzliche Begutachtung durch einen zuständigen Facharzt erfolgen.) Bei einem erstmaligen Anfall ohne erkennbaren Auslöser und ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie nach einer fachneurologischen Untersuchung: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 6 Monaten Epilepsien In der Regel mehr als zwei Anfälle: Keine Fahrerlaubnis, solange die Anfälle immer wiederkehren. Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens einjähriger nachweisbar anfallsfreier Zeit, unabhängig von Therapieverlauf und Therapiedauer. Das EEG muss nicht frei von epilepsietypischen Potentialen sein. Ausnahmen: Epilepsien mit einfach fokalen Anfällen, die nicht das Bewusstsein oder andere für das Führen eines Kraftfahrzeugs wichtige Fähigkeiten einschränken: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens einjähriger nachweisbarer Symptomstabilität, d. h. es dürfen keine anderen Anfallsformen auftreten (Fremdbeobachtung notwendig!) Epilepsien mit ausschließlich schlafgebundenen Anfällen: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens dreijähriger nachweisbarer Symptomstabilität, d. h. es dürfen keine anderen Anfallsformen auftreten (Fremdbeobachtung notwendig!) Anfallsrezidiv nach langjähriger Anfallsfreiheit bei bestehender Fahreignung: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 6 Monaten Anfallsrezidiv bei vermeidbarem Auslöser (z. B. massiver Schlafentzug, akute Erkrankung): Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 3 Monaten Anfallsrezidiv mit nachgewiesenem erhöhtem Anfallsrisiko: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens einjähriger Beendigung einer medikamentösen Epilepsietherapie: Fahrpause in der Zeit, in der das letzte Medikament reduziert wird und in den drei Monaten nach Absetzen des letzten Medikaments. Anfälle, die in der ersten Woche nach einer Schädel-Hirn-Verletzung oder einer Hirn-Operation aufgetreten sind und bei denen keine Hinweise für eine strukturelle Schädigung des Gehirns vorliegen: Fahrerlaubnis für Gruppe 1 nach mindestens 3 Monaten
3 Gruppe 2 Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Fahreignung grundsätzlich nur, wenn der Betroffene keine Antiepileptika einnimmt. Erstmaliger Anfall Bei einem erstmaligen, provozierten Anfall, d. h. mit nachweisbarem Auslöser (wie z. B. massiver Schlafentzug, akute Erkrankung, etc.) ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie oder eine erhöhte Anfallsbereitschaft nach einer fachneurologischen Untersuchung inkl. EEG, Bildgebung: Fahrerlaubnis für Gruppe 2 nach mindestens 6 Monaten (Für Anfälle nach Alkohol- und Drogenmissbrauch muss eine zusätzliche Begutachtung durch einen zuständigen Facharzt erfolgen.) Bei einem erstmaligen Anfall ohne erkennbaren Auslöser und ohne Hinweis auf eine beginnende Epilepsie nach einer fachneurologischen Untersuchung: Fahrerlaubnis für Gruppe 2 nach mindestens zweijähriger Epilepsien Wiederholte Anfälle oder Hinweise auf ein erhöhtes Rezidivrisiko nach einem ersten Anfall: Keine Fahrerlaubnis für Gruppe 2. Ausnahme: Nach fünf Jahren nachweisbar anfallsfreier Zeit ohne medikamentöse Epilepsie-Therapie Fahrerlaubnis für Gruppe 2. Begründung für die Regelungen Epilepsien sind chronische Erkrankungen des Gehirns und gehen einher mit epileptischen Anfällen. Epileptische Anfälle können das Bewusstsein und/ oder die Motorik des Betroffenen stören und treten in der Regel spontan und unvorhersehbar auf. Dadurch ist der Betroffene nicht in der Lage, jederzeit ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Die Beurteilung der Fahreignung ist nach den Richtlinien jeweils im Einzelfall zu prüfen. Dabei sind neue Erkenntnisse zum Verlauf und zur Therapie von Epilepsien zu berücksichtigen. Wichtige Hinweise Bei Fahrerlaubnisinhabern beider Führerscheingruppen ist eine jährliche Kontrolluntersuchung beim Fachneurologen erforderlich. Die Abstände der Untersuchungen können bei langjähriger Anfallsfreiheit auch verlängert werden. Die medikamentöse Behandlung der Epilepsie darf die Fahrtüchtigkeit nicht herabsetzen. Das ist insbesondere auch bei Präparate- oder Substanzwechseln zu beachten. Vorsicht ist geboten, wenn z. B. bedingt durch einen Rabattvertrag ein Wechsel des Medikamentes (mit dem selben Wirkstoff) erfolgen muss. Durch den Medikamentenwechsel kann sich die Anfallssituation verschlechtern. Der Arzt sollte dann explizit auf den Einfluss der Antiepileptika auf die Fahrtüchtigkeit hinweisen. Gibt ein Führerscheinbewerber im Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde nicht an, dass er an Epilepsie erkrankt ist, sollte er das mit dem Neurologen besprechen. Dieser ist dann verpflichtet, in der Patientenakte zu vermerken, dass die Fahreignung besteht. Ist das nicht der Fall und der Patient ist an einem Unfall beteiligt, muss er selbst beweisen, dass er die nötige Fahreignung besitzt. Gutachten Als Gutachter sind Ärzte mit folgenden Qualifikationen zugelassen: Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation Arzt des Gesundheitsamtes Arzt der öffentlichen Verwaltung
4 Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Der begutachtende Arzt kann nicht der behandelnde Arzt sein. Die Straßenverkehrsbehörde kann anordnen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber bzw. ein Führerschein-Bewerber ein entsprechendes Gutachten über seine Fahreignung vorlegt. Bei der Begutachtung sollten immer alle Aspekte der Erkrankung betrachtet werden. In gut begründeten Fällen kann auch abweichend von den Richtlinien entschieden werden. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen. Hilfreich ist in jedem Fall ein gut geführter Anfallskalender (ein elektronischer Anfallskalender ist z. B. unter zu finden) und eine regelmäßige ärztliche Betreuung des Patienten. Schlecht dokumentierte Krankheitsverläufe, z. B. bei häufigem Arztwechsel, wirken sich eher negativ aus. Zuverlässigkeit und Selbstverantwortung des Patienten sind eine wichtige persönliche Voraussetzung für die Fahreignung. Rechte und Pflichten Nichteinhaltung der Richtlinien Autofahrer, die sich nicht an diese Richtlinien halten und trotz bestehendem erheblichen Anfallsrisikos Auto fahren, müssen im Schadensfall damit rechnen, dass ihre Versicherungen nicht für den Schaden aufkommen und sie selbst unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen zu tragen haben ( 315 c SGB). Rechte und Pflichten des Arztes Der behandelnde Arzt muss den Patienten ausführlich und eindeutig über die fehlende Fahreignung aufklären und dies auch dokumentieren. Er muss keine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde machen. Fährt der Patient trotzdem Auto und zeigt er sich gegenüber allen Argumenten des Arztes uneinsichtig, darf der Arzt eine entsprechende Meldung an die Straßenverkehrsbehörde machen. Die Gefährdung anderer Menschen ist dann unter Umständen höher einzuschätzen als die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht. Rechte und Pflichten der Fahrschule Fahrlehrer sollten ihre Fahrschüler auf gesundheitliche Einschränkungen, die die Fahreignung betreffen, ansprechen und sie auf die erforderliche entsprechende Beratung durch den Facharzt hinweisen. Der Fahrlehrer hat nicht die Pflicht, aber das Recht, Auffälligkeiten des Führerscheinbewerbers, die die Fahreignung betreffen, der Führerscheinstelle zu melden. Vorgehen nach einem ersten Anfall Nach einem ersten Anfall sollte in jedem Fall eine ausführliche neurologische Untersuchung mit umfassender EEG-Diagnostik und Bildgebung durchgeführt werden, um die Dauer der notwendigen Fahrpause zu ermitteln. Ebenfalls dient sie der Feststellung, ob nicht doch eine beginnende Epilepsie die Ursache für diesen ersten Anfall ist. Eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde ist nicht notwendig. Berufliche Hilfe für Menschen mit Epilepsie Ein Fahrerlaubnisentzug aufgrund einer Epilepsie kann erhebliche Probleme nach sich ziehen. Wenn z. B. der Epilepsie-Patient seinen Arbeitsplatz nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer angemessenen Zeit erreichen kann oder es ihm nicht zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, kann möglicherweise eine Kraftfahrzeughilfe in Form eines Beförderungskosten-Zuschusses gewährt werden. Diese Hilfe wird vom jeweils zuständigen Rehabilitationsträger geleistet. Wer zuständig ist, kann eine nach SGB IX eingerichtete Servicestelle in Erfahrung bringen (die Adresse erfahren Sie beim jeweiligen Arbeitsamt). Schwierigkeiten ergeben sich, falls zum Tätigkeitsfeld die gelegentliche Benutzung eines Kraftfahrzeugs gehört, z. B. für Kunden- oder Baustellenbesuche. Dann kann der Betroffene eine Arbeitsassistenz in Form einer Fahrassistenz beim Integrationsamt beantragen. Hierfür ist unbedingt ein Schwerbehindertenausweis erforderlich.
5 Menschen, die einen erstmaligen epileptischen Anfall erlitten haben, können für die nachfolgende Zeit des Fahrverbots ebenfalls eine Kraftfahrzeughilfe beantragen. Dazu sagen die Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund: Bereits nach einem erstmalig aufgetretenen Anfall oder einem Gelegenheitsanfall sind die Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen für eine bestimmte Beobachtungszeit, in der Anfallsfreiheit vorliegen muss, nicht erfüllt....ist die Nutzung eines Kraftfahrzeugs zum Erreichen des Arbeitsplatzes erforderlich, ist im Einzelfall zu überprüfen, ob durch einen Beförderungskostenzuschuss im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe zumindest während der vorgeschriebenen Beobachtungszeit die Fahrten zur und von der Arbeit ermöglicht werden können. (siehe auch 9 KfzHV). Quellen: Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (2014), Kosten: 17,50 Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH Bürgermeister-Smidt-Straße Bremerhaven Telefon: , Fax: vertrieb@nw-verlag.de Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I, S. 2214), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. April 2014 (BGBl. I, S. 348) geändert worden ist. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I, S. 1046), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2598) geändert worden ist. Leitlinien zur Rehabilitationsbedürftigkeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Für den Beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Bund,10704 Berlin. DESITIN ARZNEIMITTEL GMBH Weg beim Jäger Hamburg Telefon: Fax: epi.info@desitin.de Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28. September 1987 (BGBl. I, S. 2251), die zuletzt durch Artikel 117 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 2848) geändert worden ist.
6
7
8 Stand: August 2014
Epilepsie...und Führerschein
Epilepsie...und Führerschein Liebe Patientin, lieber Patient! Liebe Leser! Die Diagnose Epilepsie löst bei vielen Betroffenen und deren Angehörigen Ratlosigkeit und Angst aus und stellt sie vor viele Fragen.
MehrEPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN
EPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN 02 LIEBE PATIENTIN, LIEBER PATIENT! LIEBE LESER! Die Diagnose Epilepsie bedeutet nicht automatisch den Verzicht auf das eigenständige Autofahren. Mit dieser Broschüre möchten
MehrFahreignung bei Epilepsie. Matthias Bacher Oberarzt Epilepsiezentrum Kork Erwachsenenklinik
Fahreignung bei Epilepsie Matthias Bacher Oberarzt Epilepsiezentrum Kork Erwachsenenklinik Gibt es Unfälle durch Anfälle? Ja, es gibt sie, aber wie häufig sind sie tatsächlich? Nur 0,3% aller Unfälle sollen
Mehr3.7.5 Epilepsie und andere Anfallserkrankungen, nichtepileptische Störungen des Bewusstseins
3.7.5 Epilepsie und andere Anfallserkrankungen, nichtepileptische Störungen des Bewusstseins a) 12 Abs 3 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung) Personen, die unter epileptischen Anfällen oder
MehrStraßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrAutofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch?
Schlaganfall Das Leben geht weiter Tag gegen den Schlaganfall Berlin, 9. Mai 2009 Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch? Diplom-Psychologe Stefan Mix Neuropsychologe am Evangelischen
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrMedizinische Rehabilitation bei Epilepsie
Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrPatientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt. Liebe Patientin, lieber Patient!
Patientenleitfaden für das Gespräch mit dem Arzt Liebe Patientin, lieber Patient! Je besser Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Arzt vorbereiten, desto leichter wird es für sie/ihn sein, eine Diagnose
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrEPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN
EPILEPSIE UND FÜHRERSCHEIN LIEBE PATIENTIN, LIEBER PATIENT! LIEBE LESER! Die Diagnose Epilepsie bedeutet nicht automatisch den Verzicht auf das eigenständige Autofahren. Mit dieser Broschüre möchten wir
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrINFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN
INFORMATIONEN ZUR NACHSORGE VON ZAHNIMPLANTATEN WORIN BESTEHT DIE NACHSORGE? Straumann-Implantate sind eine moderne Möglichkeit für Zahnersatz, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Diese bekannte und hochwertige
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrDer Weg zum Führerschein
Der Weg zum Führerschein Für Menschen mit Behinderungen Stand: Dezember 2004 Seite 1 von 6 Autofahren trotz Behinderung Der Weg zum Führerschein Oftmals stehen die Betroffenen relativ hilflos vor der großen
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
Mehrwww.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern
www.aok.de/nw Hilfe bei Behandlungsfehlern 33410 AOK NordWest Gesundheit in besten Händen. Spezialisten an Ihrer Seite Ihr Arzt hat Sie falsch oder unzureichend behandelt? Dann haben Sie möglicherweise
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrHandicap-Ausbildung. Mobilität für alle. ...die Fahrschule für Handicap-Ausbildung in Rhein-Main. Harheimer Weg 7 60437 Frankfurt
GmbH Mobilität für alle Harheimer Weg 7 60437 Frankfurt Telefon 069-87205200 Mobil 0170-2816473 Peter Heil Handicap-Ausbildung Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch - Freitag: 17-19 Uhr...die Fahrschule für
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind nicht
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.
S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de
Mehr1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus
1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung
MehrBerufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrFahrtauglichkeit bei Parkinson aus neurologischer Sicht dpv Steinfurt, 07.10.2015
Fahrtauglichkeit bei Parkinson aus neurologischer Sicht dpv Steinfurt, 07.10.2015 Neurologische Klinik Christophorus Kliniken Dülmen Pablo Pérez González Franz-Hospital Dülmen Autofahren aus verschiedener
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrAnlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme
MehrSUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT
SUBSTANZABHÄNGIGKEIT - PROBLEMSTELLUNG IN DER BEURTEILUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT HR Dr. Wilhelm SAURMA LandespolizeidirekHon Wien Ref. A 1.3 Polizeiärztlicher Dienst Verordnung des Bundesministers für WissenschaT
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDie Lizenz zum Fahren
Die Lizenz zum Fahren Nur mit dem passenden Führerschein können die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Maschinen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Je nach Alter des Fahrzeugführers
MehrWeil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle.
Weil Mobilität nichts mit Bürokratie zu tun hat. Die Alphabet Führerscheinkontrolle. Sie übernehmen das Steuer. Wir die gesetzlichen Auflagen. Als Halter eines Firmenwagens sind Sie rechtlich dazu verpflichtet,
MehrCheckliste «Datenbekanntgabe»
Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten
Mehr!!! Folgeerkrankungen
Ein zu hoher Blutzuckerspiegel kann Folgen auf Ihr Herzkreislaufsystem haben und zu Erkrankungen wie der Schaufensterkrankheit, einer Angina pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall führen.
MehrInformationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit Arzneimittel sind ein elementarer Bestandteil in der modernen medizinischen Behandlung. Bei
MehrUmfrage bonus.ch: In der Schweiz bleibt man Auto und Autoversicherung für mindestens 5 Jahre treu
Umfrage bonus.ch: In der Schweiz bleibt man Auto und Autoversicherung für mindestens 5 Jahre treu Jedes Jahr wird eine steigende Zahl von Neuwagen in der Schweiz zugelassen. Anfang 2011 waren es bereits
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
Mehrzum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e
Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrHinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit
40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrOldtimer-Versicherung. Für die Liebe zum Besonderen
Oldtimer-Versicherung Für die Liebe zum Besonderen Ein Oldtimer ist mehr als nur ein Auto Ein Oldtimer hat eine ganz besondere Aura und einen eigenen Charakter. Das wissen Sie als Besitzer einer solchen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrFührerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden -
Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden - Peter Roitzheim Vors. Richter am Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug durch das Strafgericht
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrDer arbeitsrechtliche Problemkreis Sucht am Arbeitsplatz
Der arbeitsrechtliche Problemkreis 24. Februar 2015, Lüneburg Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. Problemfeld des vertragswidrigen Verhaltens:
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrMedikament zur Behandlung der Muskeldystrophie Duchenne jetzt in Deutschland VERFÜGBAR:
München, den 08.01.2015 Medikament zur Behandlung der Muskeldystrophie Duchenne jetzt in Deutschland VERFÜGBAR: TRANSLARNA TM mit dem Wirkstoff Ataluren Liebe Patienten, liebe Eltern, In einem Schreiben
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung In leichter Sprache erklärt Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2005 gibt es das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrFragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV
Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrStand: 26.08.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrPatienteninformationsbroschüre Valproat
Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrSICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern
SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer
MehrDR. MARC CHRISTOPH BAUMGART
DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT RA Dr. Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin Meierottostraße 7 10719 Berlin Telefon: 030 / 88 62 49 00 Telefax: 030 / 88 62 49 02
MehrAnwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog
Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise
MehrInformationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! «
Informationen in leicht verständlicher Sprache Hamburger Budget für Arbeit» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! « Hier finden Beschäftigte aus Werkstätten in Hamburg Informationen in leicht verständlicher
MehrErwachsenen- Psychotherapie
Arbeitsgemeinschaft für VerhaltensModifikation ggmbh Psychotherapeutische Ambulanz Bamberg Erwachsenen- Psychotherapie Verhaltenstherapie alle gesetzlichen Kassen Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie
MehrPunkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?
Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.
Mehr