Sporthandbuch I Langwaffen I L DIE NACHFOLGENDEN REGELUNGEN GLIEDERN SICH IN

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1 L LANGWAFFEN (STANDARDPROGRAMM) DIE NACHFOLGENDEN REGELUNGEN GLIEDERN SICH IN L.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN L.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN, ANSCHLAGSARTEN, BE- KLEIDUNG UND ZUBEHÖR L M / 100-M-PRÄZISION-SCHIEßEN L M / 100-M-INTERVALL-SCHIEßEN L M / 100-M-ZEITSERIE-SCHIEßEN L M SYMBOLSCHEIBE-SCHIEßEN L M-FERTIGKEIT-SCHIEßEN L M-PRÄZISION-SCHIEßEN L.9. WURFSCHEIBEN-SCHIEßEN L M-FALLSCHEIBEN-SCHIEßEN L M-FALLSCHEIBEN-SHOOT OFF L.12. SPORTMUNITION L.13. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT L.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN L Schützenstand Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die n schießt. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass sich beim Schützenstand eine Ablage befindet. Dort muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. L Abstellen von Langwaffen Langwaffen soweit sie nicht in Transportbehältnisse verpackt sind, dürfen auf Schießstätten nur in Gewehrständer abgestellt werden, es sei denn der Schütze befindet sich am Schützenstand an der Feuerlinie oder in einer Sicherheitszone. L Waffentragebereich Wenn nicht anders angegeben, ist der Waffentragebereich der Bereich der Schießanlage, in der Wettbewerbsteilnehmer entladene Langwaffen offen bei geöffnetem Verschluss mit der Mündung senkrecht nach oben offen tragen dürfen. Der Waffentragebereich sollte eindeutig beschrieben sein und entweder in der Wettbewerbsausschreibung oder durch einen Aushang in der Schießstätte kenntlich gemacht werden. Die Langwaffen dürfen in die Transportbehältnisse (Futterale) nur in Sicherheitszonen oder auf dem Schützenstand mit Zustimmung der Standaufsicht ein- und ausgepackt werden. L - 1 -

2 Liegt ein Parkplatz für Kraftfahrzeuge innerhalb des Waffentragebereichs und damit innerhalb des umfriedeten Bereichs der Schießstätte und hat der Veranstalter dies ausdrücklich gestattet, können entladene Langwaffen mit offenem Verschluss dem in einem KFZ befindlichen Transportbehältnis entnommen werden bzw. dorthin verbracht werden, soweit sie mit der Mündung nach oben getragen werden. Der gesamte Waffentragebereich muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, die Voraussetzung sind, dem Inhaber des Hausrechts der Schießstätte zu gestatten, allen Teilnehmern einer Veranstaltung das Führen von Schusswaffen zu gestatten. L Sicherheitszone Sicherheitszonen sind klar abgegrenzte Bereiche innerhalb des Waffentragebereichs der Schießstätte (Standanlage) mit einer deutlichen Markierung Sicherheitszone. Hier ist dem Schützen erlaubt die Waffe aus dem Transportbehältnis zu entnehmen. Der Schütze transportiert die Waffe mit geöffnetem Verschluss von der Sicherheitszone oder im Gewehrfutteral/-koffer zur Ablage auf dem Schützenstand. Verstößt ein Schütze gegen diese Bestimmungen, so wird er verwarnt. In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Sicherheitszonen können auf den Schießständen der Standanlage, aber auch außerhalb der eigentlichen Schießstände innerhalb des Waffentragebereichs angelegt werden. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. Dabei müssen Seiten- bzw. Rückwände durchschusssicher bzw. rückprallsicher sein. Die Zonen sind zwingend mit einem Ablagetisch zu versehen. Gewehrständer sind in ausreichender Zahl bereitzustellen. Jedes Hantieren mit Munition in einer Sicherheitszone führt zur Wettbewerbsdisqualifikation. L Ablauf des Probeschießens Nach der Aufforderung Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen nimmt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene Schießposition ein. Nach der Aufforderung Waffen zur Probeserie laden wird die Waffe geladen. Auf die Aufforderung zum Laden folgt die Frage Sind Sie bereit?. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung Feuer. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen. Nach Ablauf der 5 Minuten Schießzeit, beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung Stopp das Probeschießen. Schüsse nach dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet und führen zum Abzug eines Höchsttreffers aus den folgenden Wertungsserien pro zuviel abgegebenen Schuss. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen. L - 2 -

3 L Nicht bereit Ist ein Schütze auf die Frage Sind Sie bereit? nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit Nein oder Nicht bereit antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen. L Schüsse vor Abgabe des Startsignals Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt: vor dem Kommando Sind Sie bereit? beim Präzision-Schießen und Probeschießen, vor dem Kommando Achtung beim Intervall-, Zeitserie- und Fertigkeit-Schießen Ein Schütze wird verwarnt, wenn er einen Schuss nach dem Kommando Sind Sie bereit? bzw. Achtung abgibt. Der Schuss kann nicht nachgeholt werden. Handelt es sich um einen Treffer, wird der höchste erzielte Treffer abgezogen. L Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Wird die Schießzeit für die Wertungsserien mit einer Stoppuhr oder einem Timer gemessen und gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos Stopp oder nach Ertönen des akustischen Signals des Timers ab, welches das Ende der Schießzeit anzeigt, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen. Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt: nach dem Kommando Waffen entladen L Herstellen der Standsicherheit Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. die gewechselt, so erfolgt beim Schießen die Aufforderung Waffen entladen und geöffnet ablegen. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Magazine sind herauszunehmen und der Verschluss zu öffnen. Das Ablegen der Waffen hat mit offenem Verschluss zu erfolgen. Verstöße dagegen werden mit einer Verwarnung geahndet. Ausnahme: Waffen, bei denen nach 5 Schuss die gewechselt wird, müssen beim Zwischenwechsel mit der Gewehrmündung nach oben oder 45 zur Seite, weg vom Helfer, gehalten werden. Es muss auch hier beim nwechsel der Verschluss geöffnet und die Waffe entladen sein. Diese Ausnahmeregelung kann auch angewandt werden, wenn der Schütze mit Schießriemen schießt und diesen beim nwechsel nicht aushängen will. Bei Waffen, die bauartbedingt nicht mit offenem Verschluss abgelegt werden können, ist der Verschluss in offener Stellung mit einem geeigneten Hilfsmittel sichtbar zu blockieren. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung Waffen entladen, Stand räumen. L - 3 -

4 Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Er hat seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen. Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung Sicherheit den Stand zur Trefferaufnahme freigibt. L nbeobachtung Beobachtungsgläser (Spektive) beliebiger Vergrößerung können verwendet werden. Sie dürfen jedoch nur von Schützen eingesehen werden, Fremdansage ist nicht gestattet. Bei Schießständen mit nzuganlagen ist das Hereinfahren der zur Feststellung der Trefferpunktlage während der Probeserie im Rahmen des zugelassenen Zeitlimits für die Probeschüsse zulässig. Während der Wertungsserien kann die grundsätzlich nur zur Trefferaufnahme bzw. zum Wechseln der herangefahren werden. Ist ein Schießstand mit Monitoren zur nbeobachtung ausgestattet, so können diese uneingeschränkt verwendet werden. L Störungen Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die Störung melden. Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei die anderen Schützen zu gefährden. Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese Disziplin disqualifiziert. L Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen. Das Nachholen der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse ist unzulässig. L Disqualifikation bei Laden von mehr als der zulässigen Patronenzahl Lädt ein Schütze: in einer Wertungsserie beim Intervall-Schießen mehr als 5 Patronen, in einer Wertungsserie beim Zeitserien-Schießen mehr als 5 Patronen, in einer Wertungsserie beim Fertigkeits-Schießen mehr als 10 Patronen, vor dem Kommando Achtung in einer Wertungsserie beim Fallscheiben-Schießen oder Fallscheiben-Shoot-off mehr als 10 Patronen, so wird er vom Wettbewerbsleiter (Schießleiter) disqualifiziert. Der Schießleiter und die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen. Ersatzmagazine, die bei Waffenstörungen verwendet werden, dürfen mit maximal 1 Patrone geladen werden. L - 4 -

5 (Ausnahme: Fallscheiben-Schießen und Fallscheiben-Shoot-off) Gibt ein Schütze beim Präzision-Schießen mehr als die bis zur Auswertung der Wertungsserie vorgesehene Schusszahl, in der Regel 10 Schuss (bei halbierter Schusszahl bei mehr als 15 Schuss) in einer Wertungsserie ab, so wird er disqualifiziert. L Munitionsablage Alle Schützen haben die Munition für die Wertungsserien so abzulegen, dass für den Schießleiter bzw. die Standaufsicht leicht zu erkennen ist, wie viel Patronen tatsächlich abgeschossen wurden. Reservepatronen müssen deutlich entfernt abgelegt werden. L Aufsammeln von Hülsen Das Aufsammeln von Hülsen ist während des laufenden Wettbewerbs verboten. Das Überschreiten der Bande/Brüstung ist auch in Pausen nur mit Erlaubnis der Standaufsicht gestattet. (siehe Teil A!) L Hülsenfänger / Hülsenabweiser Der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen, dass ausgeworfene Hülsen Schützen auf den Nachbarständen nicht stören oder verletzen. Es steht dem Schützen frei geeignete Vorrichtungen zum Auffangen der eigenen Hülsen zu verwenden. L Hilfsmittel zur Laufkühlung Die Verwendung von Hilfsmitteln zur Laufkühlung ist nicht zulässig. L Schießzeitverkürzung bei elektronischer Trefferaufnahme Der BDS Gesamtvorstand kann die Schießzeit für Disziplinen im Präzisionsschießen verkürzen, bei denen die Treffer elektronisch aufgenommen und sofort für den Schützen auf einem am Schützenstand befindlichen Monitor sichtbar sind. L Schießen auf verkürzte Entfernungen Alle Disziplinen, die auf 100m geschossen werden, können auf Vereinsebenen, soweit die Zulassung des Schießstandes dies erlaubt, zu Übungszwecken und zur Durchführung von Vereinsmeisterschaften auch auf 50m geschossen werden. Voraussetzung für Wettkämpfe ist dabei die Verwendung von maßstabsgerecht verkleinerten n. L - 5 -

6 L.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN, ANSCHLAGSARTEN, BE- KLEIDUNG UND ZUBEHÖR L Technische Spezifikationen für die 50 m Disziplinen L Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2101, 2301, 2501 und 2601) Zugelassen sind Selbstladegewehre, die für Kurzwaffenpatronen eingerichtet sind und eine Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen haben. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste Langwaffenteil Anhang 1 am Ende dieses Regelwerks bei den Kennziffern 2101 und 2301 auch die Patrone.30 Carbine Waffengewicht: höchstens 6000 Gramm Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm Visierung: offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig. Schaft: Gewehrriemen: : Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. bei 2101 und 2301 BDS- bei 2501 und cm Metallfallscheiben L Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader im Kaliber.22 lfb (SG SL KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2102, 2212, 2312, 2302 und 2402) Zugelassen sind Selbstladegewehre er Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfb Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm einschließlich Visierung Abzugswiderstand: Visierung: Schaft: Gewehrriemen: : mindestens 1000 Gramm bei 2102, 2302 und 2402: beliebige Optik insbesondere Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. bei 2212 und 2312: offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig. Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. bei 2102 u m-BDS-ZF- bei m-BDS-Symbol- bei 2212 und m-BDS- L - 6 -

7 L Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action LA) Kurzwaffenpatrone (KW) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2103, 2203, 2503 und 2603) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzel- oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen er Bauart. Speedloader sind nicht zulässig Kaliber: Waffengewicht: Abzugswiderstand: Visierung: Schaft: Gewehrriemen: : Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste Langwaffenteil Anhang 2 am Ende dieses Regelwerks jedoch ausdrücklich nicht die Patrone.30 Carbine höchstens 5000 Gramm mindestens 1000 Gramm offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem Original entsprechen müssen. Lochkimme, Diopter oder Ringkorn sind unzulässig. ; Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen von en Gummischaftkappen. Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. bei 2103 und 2203 BDS- bei 2503 und cm Metallfallscheiben L Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action LA) Kleinkaliber (KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2104 und 2204) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzel-oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen er Bauart. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfb Waffengewicht: höchstens 4000 Gramm Abzugswiderstand: Visierung: Schaft: Gewehrriemen: : mindestens 1000 Gramm offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem Original entsprechen müssen. Lochkimme, Diopter oder Ringkorn sind unzulässig. Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen von en Gummischaftkappen. Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. BDS- L - 7 -

8 L Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre Kleinkaliber (DSG KK) offene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2105) Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre, sowie Einzellader, mit offener Visierung (Kimme und Korn), die als standardmäßige Übungs- und Sportwaffen gedient haben oder standardmäßigen Dienstsportgewehren nachgebildet sind. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von Randziffer L befinden. Das Anbringen einer Gummischaftkappe ist zulässig. Kaliber: Waffengewicht: Abzugswiderstand: Visierung: Gewehrriemen: : Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfb 1000 Gramm offen Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt. BDS- L Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit geschlossener Visierung oder Diopter Kleinkaliber (DSG D KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2106) Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre, sowie Einzellader, mit geschlossener Visierung oder Diopter, die als standardmäßige Übungs- und Sportwaffen gedient haben oder standardmäßigen Dienstsportgewehren nachgebildet sind. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von Randziffer L befinden. Das Anbringen einer Gummischaftkappe ist zulässig. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfb Waffengewicht: Abzugswiderstand: 1000 Gramm Visierung: geschlossene Visierung oder beliebiger Diopter Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt. : 50 m ISSF- L Technische Spezifikationen für Matchsportgewehre (MSG KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2107) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre entsprechend (auch Selbstlader) dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehres. Kaliber: alle Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfb Waffengewicht: höchstens 8000 Gramm, einschließlich Visierung und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: Visierung: Schaft: frei offen, U- oder V-Kimme, Lochkimme, Balken-, Dach-, Ring- oder Perlkorn, Diopter mit höchstens 1,5-facher Optik. Die Vergrößerung ist wahlweise im Diopter oder Korntunnel zulässig. Der Korntunnel darf die Laufmündung nicht überragen. Wasserwaage ist zulässig. entsprechend dem ISSF-Freigewehr. L - 8 -

9 Abmessungen: Gewehrriemen: : beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten: Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein; gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. 50 m ISSF- L Technische Spezifikationen für Präzisionssportgewehre (PSG KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2108) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehres. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfb Waffengewicht: höchstens 9000 Gramm, einschließlich Visierung, Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: beliebig Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. Abmessungen: beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten: Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein; gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Gewehrriemen: Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. : 50 m BDS-ZF- L - 9 -

10 L Technische Spezifikationen für Freie Klasse KK (FK KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2109) In dieser Disziplin sind nur Waffen zugelassen, die nicht in einer der übrigen 50m Disziplinen zugelassen sind außer in PSG KK - und nachstehende Bedingungen erfüllen. Zugelassen sind Gewehre er Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 2 Patronen. Jedoch keine Selbstladegewehre im Kaliber.22 lfb.! Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfb oder.22 WMR Waffengewicht: Abzugsgewicht: Visierung: Schaft: Gewehrriemen: : höchstens 5000 Gramm einschließlich Visierung. mindestens 1000 Gramm - Waffen mit Stecher sind nicht zulässig. beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. 50 m BDS-ZF- L Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL KW opt.v.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2510, 2610 und 2310) Es finden die technischen Spezifikationen für Sportgewehr Selbstlader für Kurzwaffenpatronen unter Ziffer Anwendung mit Ausnahme der Visierung Kaliber: Visierung: Gewehrriemen: : Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste Langwaffenteil Anhang 1 am Ende dieses Regelwerks jedoch ausdrücklich nicht die Patrone.30 Carbine nur Waffen mit optischer oder elektronisch-optischer Visierung (Leuchtpunkt) sind zugelassen Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. bei 2310 BDS- bei 2510 und cm Metallfallscheiben L Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action LA) Kurzwaffenpatrone (KW) mit optischer Visierung (LA KW opt.v.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2511, 2611 und 2211) Es finden die technischen Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action LA) Kurzwaffenpatrone (KW)unter Ziffer Anwendung mit Ausnahme der Visierung. Speedloader sind nicht zulässig. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste Langwaffenteil Anhang 2 am Ende dieses Regelwerks jedoch ausdrücklich nicht die Patrone.30 Carbine L

11 Visierung: Gewehrriemen: : nur Waffen mit optischer oder elektonisch-optischer Visierung (Leuchtpunkt) sind zugelassen Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. bei 2211 BDS- bei 2511 und cm Metallfallscheiben L Technische Spezifikationen für die und 300 m Disziplinen L Technische Spezifikationen für Matchsportgewehr (MSG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3101 und 4101) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehrs. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: höchstens 8000 Gramm, einschließlich Visierung, Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: Abmessungen: Gewehrriemen: : beliebig Visierung: offen, U- oder V-Kimme, Lochkimme, Balken-, Dach-, Ring- oder Perlkorn, Diopter mit höchstens 1,5-facher Optik. Wasserwaage ist zulässig. beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten: Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein, gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. BDS- L Technische Spezifikationen für Präzisionssportgewehre (PSG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3103 und 4104) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehrs. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: höchstens 9000 Gramm, einschließlich Visierung, Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: Visierung: beliebig beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. L

12 Abmessungen: Gewehrriemen: : beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten. Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein, gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. BDS-ZF- L Technische Spezifikationen für Jagdgewehre (JG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3104 und 4104) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Jagdwaffen er Bauart. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis Kaliber 9,3mm/.366 einschließlich Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm, einschließlich Optik und Gewehrriemen. Abzugswiderstand: beliebig Sicherung: Visierung: Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein. Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist unzulässig. Abmessungen: siehe Zeichnung auf Seite 12. L

13 Schaft: Gewehrriemen: : Lochschäfte sind nicht erlaubt. Im Schaft eingelassene Schienen für die Verstellung der Riemenbefestigung dürfen nicht benutzt werden. Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. BDS-ZF- L Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action LA) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3105 und 3205) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotenen Einzel- oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen er Bauart. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/256 bis Kaliber 11,63mm/.45 Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm Abzugswiderstand: Visierung: Schaft: Gewehrriemen: : mindestens 1000 Gramm offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem Original entsprechen müssen. Lochkimme und Diopter sind unzulässig. Entsprechend der Serienfertigung, geringfügige Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen von en Gummischaftkappen. Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. ISSF- L Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre (DSG) offene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3106, 3210 und 4102) Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre mit offener Visierung (Kimme und Korn) und einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen, die als Standardbewaffnung bis zum bei einer Armeeeinheit oder Polizeieinheit eingeführt waren. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von Randziffer L befinden. Kaliber : Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/256 bis Kaliber 8mm/.323, soweit das Kaliber einer Originalausführung des Gewehrtyps entspricht. Abzugswiderstand: Visierung: Gewehrriemen: : mindestens 1000 Gramm Feinvisiere mit Höhen- und Seitenfeinverstellung sind zulässig. Das Anbringen von en Gummischaftkappen ist gestattet. Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. ISSF- L

14 L Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre (DSG) geschlossene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3107, 3210 und 4103) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass geschlossene Visierungen vorgeschrieben sind. L Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit Diopter (DSG D) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3107 und 4103) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung. Aptierungen zu größeren Kalibern oder zum Kaliber.308 Winchester sind zulässig. Visierung: beliebige Diopter L Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit Zielfernrohr (DSG ZF) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3111 und 4104) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass beliebige Zielfernrohre mit max. 12-facher Vergrößerung erlaubt sind. : BDS-ZF- L Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehr Selbstlader (DSG SL) (für die Wertungsklasse mit der Kennziffer 3309) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass nur Selbstladegewehre mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen sind. Visierung: offen oder geschlossen Diopter oder optische Visierungen sind nicht zulässig. L Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader bis 6,4 mm (SG SL) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3212, 3312 und 3412) Zugelassen sind Selbstladegewehre er Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 6,4 mm/.243 einschließlich. Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: offene Visierung, offene Kimme oder Lochkimme. Diopter ist unzulässig. Schaft: Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. (Ausnahme Fertigkeit-Schießen) : ISSF- L

15 L Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader über 6,4 mm (SG SL) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3213, 3313 und 3413) Es finden die technischen Spezifikationen für Sportgewehr Selbstlader bis 6,4mm Anwendung mit Ausnahme des Kalibers. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/.257 bis Kaliber 9,3mm/.366 L Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader mit optischer Visierung (SG SL opt.v.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3114 und 3314) Zugelassen sind Selbstladegewehre er Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: Abzugswiderstand: Visierung: Schaft: Gewehrriemen: : höchstens 6000 Gramm, einschließlich Visierung mindestens 1000 Gramm optische Visierung, jedoch höchstens mit 4facher Vergrößerung Die Verwendung eines Gewehrriemen ist nicht erlaubt. BDS- L Ergänzung zu den technischen Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader (alle Disziplinen) Das Anbringen eines HK SL6/SL7-Visieres oder ähnlicher Visiere ist an allen Waffen dieser Disziplinen zugelassen. Wegen KWKG erfolgte Umbauten sind zulässig! Kontrastverbesserungen durch Röhrchen sind zugelassen. Verstellbare Irisblenden sind nicht zugelassen. Ringkorn ist zulässig. Das Anbringen von höhenverstellbaren Schaftkappen ist nicht zulässig! L Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen, die den Begriff Magnum (oder dementsprechende Bezeichnungen) im Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein. Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. Abzugswiderstand: beliebig Schaft: beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig. L

16 Waffengewicht: Gewehrriemen: : bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein (Zweibein mit Beinabstand von höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche) höchstens 7000 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6500 Gramm Die Verwendung eines Gewehrriemens ist nicht zulässig 300 m BDS-ZF- L Technische Spezifikationen für Zielfernrohrgewehre Selbstlader (ZFG SL) (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3416 und 4106) Zugelassen sind Selbstladegewehre er Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein (Zweibein mit Beinabstand von höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche) höchstens 6500 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm Visierung: Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung Schaft: Gewehrriemen: : Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. bei der Kennziffer 3416 BDS-ZF- bei der Kennziffer m BDS-ZF- L Technische Spezifikation für Zielfernrohrgewehr Ordonanzkaliber 100m und 300m (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3117 und 4107) Zugelassen sind alle Einzel- und Mehrladegewehre. (bei 3117 auch Selbstlader). Kaliber: Waffengewicht: Abzugswiderstand: Visierung: Schaft:.303,.308, 30-06, 8 x 57, 7,62 x 54 R bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein höchstens 6500 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm beliebig Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. ; nicht zugelassen sind Schaftsporne, der Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden L

17 Anschlag: : liegend aufgelegt bei 3117: 50 m-bds-zf- bei 4107: 300 m-bds-zf- L Technische Spezifikation für Zielfernrohrgewehr 100m (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3118) Zugelassen sind alle Einzel- und Mehrladegewehre (auch Selbstlader). Kaliber: Waffengewicht: Abzugswiderstand: Visierung: Schaft: Anschlag: : alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 7mm/.284 bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein höchstens 6500 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm. beliebig Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. ; nicht zugelassen sind Schaftsporne, der Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden liegend aufgelegt 50 m-bds-zf- L Technische Spezifikationen für Wurfscheiben-Schießen L Technische Spezifikationen für Trapflinten Zugelassen sind Querflinten, Bockdoppelflinten, Selbstladeflinten, Repetieroder Vorderschaftsrepetierflinten. Kaliber: höchstens 12 Lauflänge: Schäftung: Visierung: Abzugsgewicht: Gewehrriemen: beliebig Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ist nicht zulässig. offen/ keine optischen Visierungen mindestens 1000 Gramm Verwendung nicht zulässig L Technische Spezifikationen für Skeetflinten Zugelassen sind Querflinten, Bockdoppelflinten, Selbstladeflinten, Repetieroder Vorderschaftsrepetierflinten. Kaliber: höchstens 12 Lauflänge: Schäftung: Visierung: Abzugsgewicht: Gewehrriemen: beliebig Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ist nicht zulässig. offen/ keine optischen Visierungen mindestens 1000 Gramm Verwendung nicht zulässig L

18 L Technische Spezifikationen für Vorderschaftsrepetierflinten. Zugelassen sind Vorderschaftsrepetierflinten Kaliber: höchstens 12 Lauflänge: Schäftung: Visierung: Abzugsgewicht: Gewehrriemen: beliebig Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ist nicht zulässig. offen/ keine optischen Visierungen mindestens 1000 Gramm Verwendung nicht zulässig. L Kompensator Als Kompensator gilt die Art von Mündungsbremse, die gerade, ebene und senkrechte Prallflächen hat. Kompensatoren sind beim Zeitserien-Schießen und beim Fertigkeits-Schießen verboten. L Definition Originalzustand und L Definition Originalzustand Der Originalzustand einer Waffe ist gegeben wenn sie sich abgesehen von Änderungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz in dem Zustand befindet, in dem sie serienmäßig produziert ist. Folgende Änderungen beeinträchtigen den Originalzustand im Sinne des Sporthandbuches nicht: Schaftverlängerungen und Schaftverkürzungen, wenn der Schaftabschluss dem Original entspricht Anbringen eines Balken- oder Dachkornes Trimmen des Abzuges, soweit die Originalteile des Abzugsmechanismus erhalten bleiben Austausch des Laufes, wenn die Maße, das Kaliber und das Laufprofil dem Original entsprechen. L Definition Schäfte, die allgemein erhältlich sind und nicht in Einzelanfertigung (Prototypen) hergestellt werden, sind. Waffen, die über einen verstellbaren Schaftrücken oder Schaftkappe verfügen, an diesen dürfen nach der Waffenkontrolle keine Verstellungen mehr an den beiden Teilen vorgenommen werden. Sie müssen ab der Waffenkontrolle fest arretiert, d.h. nicht mehr während des Wettbewerbes verstellbar sein. Nicht zulässig sind: Handstütze, Hakenkappe, Handballenauflage, Handstopp, verstellbares Vordergewicht. L Offene Visierung In allen Disziplinen bei denen offene Visierung für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offene Visierung verwendet werden. L

19 L Visierung beliebig In allen Disziplinen bei denen eine beliebige Visierung (ohne Einschränkung) für die verwendeten Waffen erlaubt ist, können Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Es sind generell nur e Visierungen zulässig. L Anschlagsarten L liegend freihändig Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur von beiden Händen und einer Schulter gehalten werden und in Schießhaltung keinen Kontakt zur Liegefläche haben. Die Stützhand der Waffe muss mindestens 10 cm über der Unterlage sein. L stehend, freihändig Der Schütze muss frei stehen, er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Stützarm darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden. L stehend, freihändig, jagdlicher Anschlag Wird die Anschlagsart stehend freihändig, jagdlicher Anschlag verlangt, muss der Schütze frei stehen, er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Stützarm darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden. Zusätzlich muss die Waffe vor dem Startsignal so gehalten werden, dass der Hinterschaft die Hüfte des Schützen auf der Schießhandseite berührt und die Waffenmündung nicht höher als Augenhöhe reicht. L kniend Der Schütze kniet mit einem Knie auf der Unterlage. Weder der Oberschenkel noch Gesäß dürfen Kontakt mit der Unterlage haben. Das Gesäß darf auf der Ferse aufsitzen. Polsterungen zwischen Ferse und Gesäß z.b. durch die Schießjacke sind unzulässig. Der Ellbogen der Stützhand darf auf das Knie oder den Oberschenkel aufgestützt werden. L liegend aufgelegt Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur auf einem Zweibein oder einer Auflage, die den Vorgaben (siehe Zweibein) entspricht, abgestützt werden. Der Kolben darf auf der freien Hand, die auf der Pritsche / Liegefläche aufliegen darf, abgestützt werden. L

20 L Zweibein Ein Zweibein darf nur an einem Punkt an der Waffe befestigt werden. Der Beinabstand darf höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche, betragen. Zweibeine müssen sein. L Alternative Auflage für Zweibein Bei allen Disziplinen, in denen ein Zweibein zugelassen ist, ist eine alternative Auflage entsprechend der Zeichnung auf Seite 21 erlaubt. Material: Hartholz oder ähnliches Material (auch Metall) mit 5 mm dicker Lederauflage; Diese Auflagen sind grundsätzlich vom Schützen selbst mitzubringen und bei der Waffenkontrolle vorzuzeigen! L

21 L deutlich sichtbar aus der Schulter nehmen Die Waffe ist mindestens 15 cm aus der Schulter zu nehmen. Der Lauf muss in der Senkrechten eine Abweichung von mindestens 20 von der Linie Schütze- haben. L Bekleidung L Beschaffenheit Die Schießbekleidung muss aus weichem geschmeidigem Material hergestellt sein, das während des Schießens keine Veränderungen seiner Eigenschaft zulässt. Futter, Einlagen und Verstärkungen müssen den gleichen Anforderungen entsprechen, sie dürfen mit dem Außenmaterial nur mit normalen Nähten verbunden sein. In der Dicke sind sie als Teil der Bekleidung zu messen. L Schießjacke Jackenkörper und Ärmel dürfen einschließlich des Futters an allen messbaren, flachen Stellen 2,5 mm einfache Stärke oder 5 mm doppelte Stärke nicht überschreiten. Das untere Ende der Jacke darf über die geballte Faust nicht hinausragen. Die Jacke darf keine verstellbaren Schließen haben. Am Verschluss darf die Jacke nicht mehr als 10 cm überlappen. Die Jacke muss locker sitzen, der normale Verschluss muss mindestens 70 mm überlappbar sein. In der Liegend- und Kniendstellung darf der Jackenärmel nicht über das Handgelenk des Stützarms hervorstehen. Es darf keinerlei klebrige Substanz auf die Jacke, Unterlage oder Waffe aufgetragen werden um ein Rutschen zu verhindern. L

22 L Schießhose Material und Dicke wie bei der Schießjacken-Beschreibung. Hosen dürfen nicht höher sitzen als die normale Gürtellinie. Sie dürfen nur von einem normalen Gürtel oder von elastischen Hosenträgern gehalten werden. Die Hosenbeine müssen so weit sein, dass die Hose bei geschlossenen Beinreißverschlüssen über normale Schuhe angezogen werden kann. L Schuhe Erlaubt sind nur normale Straßenschuhe, Turnschuhe oder Schießschuhe, aber nur als Paar getragen. Die Sohle muss am Fußballen biegsam sein. L Schießhandschuh Material wie Schießjacken-Beschreibung Die Stärken des Handflächen- und Handrückenteils dürfen zusammengenommen 12 mm nicht übersteigen. Der Handschuh darf nicht mehr als 50 mm über die Mitte des Handgelenks hinausragen. Verschlüsse um das Gelenk dürfen keine Versteifung des Gelenks darstellen. L Unterbekleidung Die unter der Schießkleidung getragene Kleidung darf nicht dicker als 2,5 mm einfach oder 5 mm doppelt bemessen sein. Unter der Schießhose darf nur normale Unterbekleidung oder eine Trainingshose getragen werden. Unter der Schießjacke darf im Schulterbereich eine zusätzliche Polsterung mit einer Hochstärke von 12 mm getragen werden. Ellbogenschützer oder zusätzliche Polsterungen im Ellbogenbereich sind unter der Schießjacke verboten. L Messgeräte Alle Geräte, mit denen die Dicke der Bekleidung gemessen wird, müssen eine Messgenauigkeit von 0,10 mm aufweisen. Die Messungen müssen mit einem Druck von 5 kg vorgenommen werden. Die Geräte müssen zwei flache, runde, gegenüberliegende Flächen mit einem Durchmesser von 30 mm haben. L Zubehör L Liegematten Zum Liegendschießen können auch gemeinsam eingesetzt werden: Ganzkörpermatte mit einer Stärke von höchstens 15 mm Ellenbogenmatte, deren Abmessungen 30 cm in der Länge, 80 cm in der Breite und 5 cm in der Stärke nicht überschreiten darf Gewehrfutterale sind als Unterlage nur erlaubt, wenn sie die zulässigen Maße von Ganzkörper- bzw. Ellbogenmatten nicht überschreiten. Vorhandene Schlaufen dürfen nicht verwendet werden! L Kniendrolle Zum Kniendschießen kann eine Kniendrolle, deren Abmessungen 25 cm in der Länge und 18 cm Durchmesser nicht überschreiten, verwendet werden. L

23 L Schießbrille Verwendung gestattet L Gewehrriemen L Schießriemen In den Disziplinen, in denen die Verwendung eines Schießriemens gestattet ist, kann ein Riemen, der höchstens 40 mm breit ist, benutzt werden. Der Riemen darf nur an einem Oberarm getragen werden und muss am Vorderschaft befestigt sein. L Trageriemen In Disziplinen, in denen nur die Verwendung eines Trageriemens gestattet ist, kann ein Riemen, der höchstens 35 mm breit und aus Gewebe oder Leder ist, verwendet werden. Der Riemen darf nur an zwei Punkten an der Waffe befestigt sein und im Anschlag den Arm- und Handbereich nicht umschlingen. Der Garand-Gewehrriemen darf nur als Trageriemen verwendet werden und nicht als Schießriemen. Trageriemen werden mitgewogen. L Flimmerband Die Verwendung eines Flimmerbandes ist nur bei Matchsportgewehren, Präzisionssportgewehren, Zielfernrohrgewehr Selbstlader, ZF-Gewehr 100 und 300 sowie Hochleistungsgewehren zulässig. L Flimmerröhre Bestimmung Flimmerband gilt entsprechend. L Vorderschaftstützen Vorderschaftstützen als Hilfsmittel zum Ablegen des Gewehrs sind erlaubt. L Zulässige Magazine Bei Selbstladelangwaffen dürfen nur Magazine verwendet werden, die mit höchstens 10 Patronen geladen werden können. L

24 L M / 100-M-PRÄZISION-SCHIEßEN L m Präzision-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer Sportgewehr Selbstlader KK (SG SL KK) Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) Unterhebelrepetierer Kleinkaliber (LA KK) Dienstsportgewehr offene Kimme KK (DSG KK) Dienstsportgewehr geschl. Kimme + Diopter KK (DSG D KK) Matchsportgewehr Kleinkaliber (MSG KK) Präzisionssportgewehr KK (PSG KK) Freie Klasse KK (FSG KK) BDS- 50 m BDS-ZF- BDS- BDS- BDS- 50 m ISSF- Max. Waff. Gew. Disziplinen 50 m Präzision-Schießen Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) Abzugsgewicht Riemen 6, 0 kg 1000 g Nein 5,0 kg 1000 g Nein Visier offen oder geschlossen beliebige Optik Schaft 5,0 kg 1000 g Nein offen 4,0 kg 1000 g Nein offen Original Original 1000 g 1000 g 8,0 kg frei 9,0 kg frei 5,0 kg 1000 g Trageriemen Trageriemen Schießriemen 50 m ISSF- 50 m BDS-ZF- 50 m BDS-ZF- Schießriemen / Diopter beliebig Diopter beliebig beliebig ISSF- Freigewehr ISSF- Freigewehr Trageriemen L

25 L Präzision-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplinen 100 m Präzision- Schießen Matchsportgewehr (MSG ISSF-Freigewehr Präzisionssportgewehr (PSG) 3104 Jagdgewehr (JG) Optik bis 12 x Vergrößerung Unterhebelrepetierer (LA) Dienstsportgewehr offene Kimme (DSG o.k.) Dienstsportgewehr geschlossene Kimme und Diopter (DSG gk u. D) Dienstsportgewehr Zielfernrohr (DSG ZF) Optik bis 12 x Vergrößerung Sportgewehr Selbstlader optische Visierung (SG SL opt.v.) Zielfernrohrgewehr Ordonanzkaliber 100m (Kaliber.303/.308/30-06/8x57/7,62x54) Zielfernrohrgewehr 100m (Kaliber ab 5,6mm/.22 bis 7mm) ISSF- BDS- ZF- BDS- 50 m ZF- 50 m ZF- Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht 8,0 kg frei 9,0 kg frei 5,0 kg frei Riemen Visier Schaft BDS- BDS-ZF- BDS- ZF- ISSF- ISSF- Trageriemen Diopter beliebig Schießriemen Schießriemen ISSF-Freigewehr kein Lochschaft 5,0 kg 1000 g Nein offen 1000 g 1000 g 1000 g Trageriemen Trageriemen Trageriemen 6,0 kg 1000 g Nein 6,0 kg m. Zb.6,5 kg 6,0 kg m. Zb.6,5 kg beliebig beliebig Nein Nein / Diopter beliebig Optik bis 12 x Vergrößerung Optik bis 4 x Vergrößerung Optik bis 12 x Vergrößerung L Anschlag Liegend, freihändig außer Kennziffer 3117 und Dort kann auch liegend aufgelegt geschossen werden. L

26 L Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit. Bei Deutschen- und Landesmeisterschaften 30 Schuss Präzision, jeweils 10 Schuss innerhalb von 10 Minuten. Bei MSG / MSG KK und DSG KK wird nach 5 Schuss die gewechselt. Die 10 Minuten Schießzeit für 10 Schuss beinhalten hier einen nwechsel. Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden. Werden die Schusszahlen halbiert, so gilt 15 Schuss innerhalb von 15 Minuten. (Es erfolgt eine Disqualifikation, wenn mehr als 15 Schuss abgegeben werden.) L Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich aus 50 m bzw. auf die entsprechende geschossen. L Probeschüsse Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. L Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen mit Ausnahme der - ZF-Klassen nach 10 Schüssen, die auf eine abgegeben werden. Soweit keine elektronische nauswertung vorgenommen wird werden in den -ZF-Klassen grundsätzlich 2 n aufgezogen, die mit je 5 Schüssen zu beschießen sind. Die Trefferaufnahme erfolgt dann nach 10 Schüssen. Ausnahme: Beim Fertigkeitsschießen mit ZF werden auf die ZF- 10 Schuss abgegeben. Ausnahme: Bei der 50 m BDS-ZF- wird unterhalb der Landesmeisterschaft nach 10 Schuss ein Zwischenscheibenwechsel erforderlich. Die restlichen 5 Schuss werden auf eine neue abgegeben. Der Zwischenscheibenwechsel erfolgt während der 15 Minuten Schießzeit für 15 Schuss. L Disziplinablauf Nach der Aufforderung Stände einnehmen und fertigmachen betritt der Schütze den Schützenstand. Danach erfolgt die Aufforderung Waffen laden. Nach einer angemessenen Frist folgt die Frage: Sind Sie bereit?. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung Feuer. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit. Bei einem Einwand ist dem Schützen einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen abzuschließen. (Dies gilt für Probe- und Wertungsschießen.) Wenn nicht alle Schützen vor Ende der Schießzeit die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben, beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht die Serie nach Ablauf der Schießzeit mit Stopp. Schüsse nach dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet. Es werden entsprechend der Anzahl der Mehrschüsse die besten Treffer abgezogen. Wird nach Beendigung einer Serie keine nauswertung vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung Waffen laden. L

27 Wird nach Beendigung einer Serie eine nauswertung vorgenommen bzw. die gewechselt, so erfolgt die Aufforderung Waffen entladen, Verschluss öffnen, Sicherheit. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist und den Verschluss in offener Stellung arretieren. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung Waffen entladen, Verschluss öffnen, Stand räumen. Der Schützte muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Die Waffe ist entweder in den Transportbehälter zu legen oder mit offenem Verschluss in die Gewehrablage zu stellen. L M / 100-M-INTERVALL-SCHIEßEN L m-Intervall-Schießen, Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Disziplinen 50 m Intervall-Schießen Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) Unterhebelrepetierer Kleinkaliber (LA KK) Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) mit optischer Visierung (opt.v.) Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung (SG SL KK of.v) BDS- BDS- BDS- ZF- BDS- Max. Waff. Gew. Kennziffer Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 5,0 kg 1000 g Nein offen 4,0 kg 1000 g Nein offen 5,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik 5,0 kg 1000 g Nein offen L Intervall-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplinen 100 Intervall-Schießen Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft Unterhebelrepetierer (LA) Dienstsportgewehr (DSG) DSG ok, DSG gk und DSG SL Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm (SG SL b. 6,4) Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm (SG SL ü. 6,4 mm) ISSF- ISSF- ISSF- ISSF- 5,0 kg 1000 g Nein offen 1000 g 5,0 kg 1000 g 5,0 kg 1000 g Trageriemen Trageriemen Trageriemen offen offen L

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