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1 Ausgabe Jan Ludwigshafener Hochschulanzeiger ublikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 12 Seite 13 Spezielle rüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation (IO) der Hochschule Ludwigshafen Änderungsordnung für den konsekutiven Studiengang Soziale Arbeit, Master of Arts der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Impressum

2 Spezielle rüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation (IO) der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Betriebswirtschaft II der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom hat der räsident der Hochschule Ludwigshafen am die Spezielle rüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation (IO) genehmigt ( 86 Abs. 2 Satz 3 HochSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch 50 des Gesetzes vom (GVBl. S. 47), 76 Abs. 2 Nr.6, 7 Abs. 3 Satz 2 HochSchG). Die Spezielle rüfungsordnung wird dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur angezeigt und nachfolgend bekannt gemacht. 1 Geltungsbereich (1) Für den grundständigen Bachelorstudiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation (IO) gelten die Bestimmungen der Allgemeinen rüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Ordnung enthält ergänzende spezielle Regelungen für den Studiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation (IO). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung ist ein einschlägiges Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit vorgezogenem Abitur sind die ersten vier Wochen des Vorpraktikums vor Studienbeginn zu absolvieren. Die zweite Hälfte kann in den Semesterferien vor Beginn des 2. Semesters abgeleistet werden. Bei einer einschlägigen Berufsausbildung entfällt das Vorpraktikum. (2) Im Hinblick auf die internationale Ausrichtung des Studiengangs sind sehr gute Englischkenntnisse wünschenswert. (3) Fachlich eng verwandte Studiengänge im Sinne des 2 (5), Buchstabe b) und c) und artverwandte Studiengänge im Sinne des 9 (2) der Allgemeinen rüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein sind Bachelorstudiengänge mit mindestens 60% BWL-Anteil. 3 Akademischer Grad Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums verleiht die Hochschule Ludwigshafen am Rhein den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.).

3 4 Aufbau und Dauer des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Die für den erfolgreichen Abschluss erforderlichen flicht- und Wahlpflichtmodule ergeben sich aus der Anlage 2. (2) Die Gesamtzahl der für einen erfolgreichen Abschluss zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 180 und schließt die Bachelorarbeit im Umfang von 12 Leistungspunkten ein. (3) Im Studium ist ein Ausland-/raxissemester vorgesehen. Näheres regelt die Ausland- /raxissemesterordnung in Anlage 3. (4) Vor Antritt des Ausland-/raxissemester haben die Studierenden die Module des ersten Studienjahres erfolgreich abzuschließen und diese durch die Vorlage eines Notenauszuges nachzuweisen. 5 rüfungsausschuss Dem rüfungsausschuss gehören an: a) Dekanin oder Dekan als vorsitzendes Mitglied, b) drei Mitglieder der Hochschullehrergruppe, c) ein Mitglied der Studierendengruppe, d) ein Mitglied der gemeinsamen Gruppe der akademischen sowie der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeite, e) eine im rüfungsamt beschäftigte erson (mit beratender Stimme). 6 rüfungs- und Studienleistungen Werden Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten, können die entsprechenden rüfungsleistungen ebenfalls in englischer Sprache stattfinden. Darüber sind die Studierenden spätestens mit Bekanntgabe des rüfungstermins zu informieren. Das Verfassen der Bachelorarbeit in englischer Sprache ist in diesem Zusammenhang möglich. 7 Wiederholbarkeit von rüfungen Modulprüfungen können einmal wiederholt werden. In zwei Modulprüfungen wird jeweils eine weitere Wiederholung gewährt.

4 8 In-Kraft-Treten (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Hochschulanzeiger in Kraft. (2) Zugleich tritt die rüfungsordnung für den grundständigen Bachelor-Studiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation vom mit der Änderung vom außer Kraft. 9 Übergangsregelung (1) Abweichend von 10 Absatz 2 werden Studierende, welche vor Inkrafttreten dieser Ordnung ihr Studium im Studiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation (IO) aufgenommen haben, nach der rüfungsordnung für den grundständigen Bachelor- Studiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation vom mit der Änderung vom geprüft. (2) Studierende nach Absatz 1 werden auf Antrag nach den Bestimmungen dieser Ordnung geprüft Ludwigshafen, den gez. rof. Dr. Fritz Unger Dekan des Fachbereiches II Marketing und ersonalmanagement der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

5 Module SWS rüfungsform L Workload 1. Semester ropädeutikum 4 SL 2 60 Mathematische Grundlagen der BWL Grundlagen der BWL und VWL Grundlagen Recht Business English I 2 SL 2 60 Gesamt 32* 3 2SL * Durch das ropädeutikum zu Semesterbeginn liegt der tatsächliche Stundenumfang bei Semester BWL Funktionen I BWL Funktionen II BWL Funktionen III Business English II Gesamt Semester Gestaltungsrahmen und -funktionen der ersonalarbeit I Gestaltungsrahmen und -funktionen der ersonalarbeit II Organisation und Wissensmanagement I Arbeits- und Organisationspsychologie Gesamt Semester Rechtlicher Gestaltungsrahmen der ersonalarbeit Organisation und Wissensmanagement II Internationales ersonalmanagement Schlüsselkompetenzen der ersonalarbeit 5 SL Gesamt SL Semester Ausland-/raxissemester B Semester Module SWS rüfungsform L Workload Entwicklungsmanagement Wahlpflichtmodul** Bachelor-Arbeit Gesamt **aus dem Angebot anderer Studiengänge SWS: Semesterwochenstunden SL: Studienleistung L: Leistungspunkte (nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)) B: raxissemesterbericht Workload: Arbeitsaufwand des Studierenden in Zeitstunden

6 : rüfung mit Note Module rüfungsform rüfungsart 1. Semester ropädeutikum SL Aktive Teilnahme und Klausur Mathematische Grundlagen der BWL Klausur Grundlagen der BWL und VWL Klausur Grundlagen Recht Klausur Business English I SL Klausur oder Hausarbeit mit räsentation 2. Semester BWL Funktionen I Klausur BWL Funktionen II Klausur BWL Funktionen III Klausur Business English II 3. Semester Gestaltungsrahmen und -funktionen der ersonalarbeit I Gestaltungsrahmen und -funktionen der ersonalarbeit II Organisation und Wissensmanagement I Arbeits- und Organisationspsychologie 4. Semester Rechtlicher Gestaltungsrahmen der ersonalarbeit Organisation und Wissensmanagement II Internationales ersonalmanagement Schlüsselkompetenzen der ersonalarbeit Ausland-/raxissemester Entwicklungsmanagement Wahlpflichtmodul 5. Semester 6. Semester M M M SL B Klausur oder Hausarbeit mit räsentation Klausur Klausur Klausur oder rojektarbeit Klausur oder Hausarbeit mit räsentation Klausur Klausur oder rojektarbeit Klausur oder Hausarbeit mit räsentation Aktive Teilnahme oder Hausarbeit mit räsentation Ausland- /raxissemesterbericht Klausur oder Seminararbeit Klausur oder Hausarbeit mit räsentation

7 Ausland-/raxissemesterordnung Inhalt: (1) Ausbildungsziele (2) Status des Studierenden (3) Betreuung des Ausland-/raxissemester (4) Ausbildungsdauer (5) Ausbildungsablauf und Ausbildungsstätte a. Auslandsemester b. raxissemester (6) Versicherungsschutz (7) Anerkennung des Ausland-/raxissemester

8 Ausbildungsziele Das Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule soll das Studium im Inland, möglichst mit Bezug zu dem Studiengang Internationales ersonalmanagement und Organisation (IO), ergänzen und den Einstieg eines Bachelors Absolventen/in ins Berufsleben in einer zunehmend globalisierten Welt erleichtern. Im raxissemester sollen die Studierenden praktische Kenntnisse in möglichst vielen für das ersonalmanagement relevanten Bereichen eines Wirtschaftsunternehmens oder einer wirtschaftsnahen Institution im In- oder Ausland erwerben. Es geht um die Vermittlung von Kenntnissen über die wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhänge des Unternehmens. (1) Status des Studierenden Das Auslands-/raxissemester ist Bestandteil des Studiums. Die Studierenden bleiben während des Auslands-/raxissemesters als ordentliche Studentin/ordentlicher Student an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein immatrikuliert. (2) Betreuung des Ausland-/raxissemesters Die Studierenden werden durch eine rofessorin/einen rofessor, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben oder einen Lehrbeauftragten der Hochschule Ludwigshafen beraten und betreut (Betreuerin/Betreuer des Ausland-/raxissemesters). Die Betreuerin/der Betreuer des Ausland-/raxissemesters überprüfen die vorzulegenden Nachweise über das Ausland- /raxissemester und stellen durch Unterschrift fest, ob die Bedingungen nach (5) für das Ausland-/raxissemester erfüllt sind. Sie können die räsenz in Veranstaltung überprüfen und beurteilen insbesondere, ob der schriftliche Erfahrungsbericht den Anforderungen entspricht. (3) Ausbildungsdauer Beim Auslandsemester müssen die Studierenden sich für mindestens ein Semester an einer ausländischen Hochschule immatrikulieren. Näheres regeln die lokalen Bestimmungen der besuchten Hochschule. Die Dauer des praktischen Studiensemesters erstreckt sich über einen zusammenhängenden Zeitraum von i.d.r. 20 Wochen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verkürzung bzw. Verlängerung um bis zu 4 Wochen möglich. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht. Für ausbildungsrelevante Zwecke ist für maximal 5 Tage Arbeitsbefreiung zu gewähren. (4) Antrag auf Ausland-/raxissemester Das Ausland-/raxissemester wird durch die folgenden Unterlagen bei der Studiengangleitung beantragt: 1) Ausgefüllter Antrag auf Ausland-/raxissemester 2) Aktueller Notenausdruck als Nachweis der erfolgreichen Erbringungen des ersten Studienjahrs nach 4 Absatz 4 dieser Ordnung. (5) Ausbildungsablauf und Ausbildungsstätte Das Ausland-/raxissemester ist i.d.r. im 5. Fachsemester zu erbringen. Für das Ausland-/raxissemester werden 30 ECTS vergeben.

9 Ausländische Hochschule Das Amt für Internationales der Hochschule unterstützt die Suche und Auswahl geeigneter ausländischer fremdsprachiger Hochschulen für ein Auslandssemester der Studierenden. Eine ausländische Hochschule kann aber auch durch die Studierenden selbst vorgeschlagen werden. Die Anerkennung erfolgt dann durch das Amt für Internationales in Absprache mit der Betreuerin/ dem Betreuer. Nachweis des Auslandssemesters Das Auslandssemester wird im 6. Semester nachgewiesen durch eine Immatrikulationsbescheinigung der anerkannten und ausländischen Hochschule über das Auslandssemester, den Nachweis der Belegung der Fächer - in Abstimmung mit dem betreuenden rofessor des Auslandsemesters, und der räsenz (mindestens 2/3 der Zeiten) von mindestens 5 Lehrveranstaltungen oder 30 ECTS, mindestens zwei rüfungen müssen an der ausländischen Hochschule bestanden werden, Vorlage eines schriftlichen Erfahrungsberichts, der so detailliert und umfangreich ist, dass er die er Erfahrungen aus dem Auslandsaufenthalt angemessen widerspiegelt. Die Abfassung des raktikumberichtes soll in deutscher und englischer Sprache erfolgen. raktikumsstelle Das praktische Studiensemester muss in einem geeigneten Unternehmen abgeleistet werden. Als raktikumsunternehmen kommen alle Arten von international ausgerichteten Betrieben, insbesondere ersonalabteilungen in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen in der Industrie, im Handel und Dienstleistungssektor, sowie alle Einrichtungen einer vielschichtigen Gesellschaft mit ihren öffentlichen oder privaten Institutionen bzw. Organisationen in Betracht. Die raktikumsstellen sind vom Leiter/von der Leiterin des raktikantenamtes des Studiengangs Internationales ersonalmanagement und Organisation IO zu genehmigen. Die raktikumsstelle kann die Verpflichtung mit sich bringen, bestimmte betriebliche Daten geheim zu halten. Das Unternehmen und die raktikantin/der raktikant schließen einen Vertrag. Dieser soll die Inhalte und Ziele des raktikums umreißen und eine betriebliche Betreuerin/einen betrieblichen Betreuer benennen, die/der in der Regel einen Hochschulabschluss nachweisen muss. Gelernt werden soll: durch Beobachtung, aktive Mitarbeit und auch Literaturstudium. Das Aufgabenfeld muss ausreichende Nähe zum betriebswirtschaftlichen Studium aufweisen. Der raxisbezug soll das wissenschaftliche Studium unterstützen und den Einstieg in die berufliche raxis erleichtern.

10 Die Ausbildung soll drei Stufen umfassen: 1. Einführung in die betrieblichen Strukturen und Abläufe des Unternehmens, 2. Mitarbeit in verschiedenen (möglichst benannten) Abteilungen des Unternehmens, 3. Übernahme von Verantwortung für rojektarbeiten (soweit wie möglich). Die Ausbildung in der raktikumsstelle sollte in folgender Weise erfolgen: 1. Vorstellung des Unternehmens und Bekanntmachen mit allen seinen Bereichen, 2. Vermittlung von Kenntnissen und deren Vertiefung durch praktische Mitarbeit im ersonalbereich, 3. Durchführung von rojekten unter Anleitung mit Verantwortungsübernahme, 4. Studium der einschlägigen Fachliteratur. Die Ausbildung in der raxisstelle sollte in mindestens zwei der nachfolgend aufgeführten sechs Arbeitsbereiche liegen: - ersonalwirtschaft - ersonalrekrutierung - ersonalplanung und -entwicklung - IT-Dienstleistungen - Arbeits- und Sozialrecht - Aus- und Weiterbildung - ersonalbetreuung - ersonalcontrolling Über Ausnahmen entscheidet die Betreuerin/der Betreuer. Die Ausbildung soll es den Studierenden ermöglichen, die im Unternehmen ablaufenden rozesse von der lanung über die Durchführung bis zur Nachbereitung und Ergebniskontrolle zu verstehen. Nachweis des raxissemesters Das praktische Studiensemester wird im 6. Semester nachgewiesen durch raktikantenvertrag, Tätigkeitsnachweis, eine Bescheinigung der raxisstelle über Art und Dauer der Tätigkeit. Fehlzeiten wegen Krankheit und/oder Arbeitsbefreiung sind anzugeben,

11 Vorlage eines schriftlichen Erfahrungsberichts, der so detailliert und umfangreich ist, dass er die Erfahrungen aus dem raktikumsaufenthalt angemessen widerspiegelt. Die Abfassung des raktikumberichtes soll in deutscher und englischer Sprache erfolgen. (6) Versicherungsschutz Kranken- und flegeversicherung: Die Studierenden müssen - auch während des Ausland- /raxissemester - Versicherungsschutz gegen Krankheit haben und dies gegenüber der Hochschule nachweisen. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Studierenden sind nach dem derzeitigen Stand des deutschen Sozialversicherungsrechts nicht arbeitslosen- und rentenversicherungspflichtig. Unfallversicherung: Die Studierenden sind während des praktischen Studiensemesters über die Berufsgenossenschaft in den Unfallversicherungsschutz - kraft Gesetz einbezogen, sofern die raxisstelle in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bei einem praktischen Studiensemester im Ausland oder einem Auslandssemester an einer ausländischen Hochschule sollte der/die Studierende sich erkundigen und gegebenenfalls Versicherungsschutz veranlassen. (7) Anerkennung des Ausland-/raxissemester Vom Student/in evtl. bereits absolvierte raktika vor Studienbeginn, in den Semesterferien etc., sowie Ausbildungszeiten im Rahmen der Berufsausbildung werden nicht angerechnet. Über die Anerkennung des Ausland-/raxissemesters entscheidet die Betreuerin/der Betreuer des Ausland-/raxissemesters im Studiengang (IO). Im Zweifelsfall entscheidet auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers die Studiengangleitung des Studiengangs Internationales ersonalmanagement und Organisation IO.

12 Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom hat der räsident dieser Hochschule am die Änderungsordnung für den konsekutiven Studiengang Soziale Arbeit, Master of Arts genehmigt ( 86 Abs. 2 Satz 3 HochSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 455), 76 Abs. 2 Nr.6, 7 Abs. 3 Satz 2 HochSchG). Die Ordnung wurde dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur angezeigt und wird nachfolgend bekannt gemacht. Änderungsordnung für den konsekutiven Studiengang Soziale Arbeit, Master of Arts der Hochschule Ludwigshafen am Rhein 1 Geltungsbereich Diese Änderungsordnung gilt für die Spezielle rüfungsordnung des konsekutiven Studiengangs Soziale Arbeit, Master of Arts vom Zugangsvoraussetzungen 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: (1) Gemäß den Bestimmungen der Allg. O 2 Abs. 3 können auch Bewerberinnen/ Bewerber zugelassen werden, die noch nicht über einen grundständigen Hochschulabschluss verfügen, wenn die Anzahl der noch offenen Leistungen 30 ECTS-unkte nicht überschreitet. In diesem Fall müssen die Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit nachweisen, dass sie die Abschlussarbeit des grundständigen Studiengangs bereits angemeldet haben. 3 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Hochschulanzeiger der Hochschule Ludwigshafen in Kraft. Ludwigshafen, den gez. rof. Dr. Hans Ebli Dekan des Fachbereichs Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

13 Impressum: Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ernst-Boehe-Straße 4 D Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621/ Telefax: 0621/ Internet: infozentrale@hs-lu.de Die Hochschule Ludwigshafen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird durch den räsidenten rof. Dr. eter Mudra gesetzlich vertreten. Umsatzsteueridentifikationsnummer: 27/660/0303/8 Zuständige Aufsichtsbehörde: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-falz, Mittlere Bleiche 61, D Mainz Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 6 MDStV: räsident der Hochschule Ludwigshafen, rof. Dr. eter Mudra.

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