Ausbildungsbeschreibung von Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Fleischerei vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Schwerpunkt Fleischerei vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verkürzungen/Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugeordnet. Dieser Beruf wird in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks bzw. in Fachabteilungen von Handelsbetrieben ausgebildet. Die Ausbildung Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk ist in folgenden Schwerpunkten möglich: Fleischerei Bäckerei/Konditorei Ausbildungsinhalte Im ersten Ausbildungsjahr lernen angehenden Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Fleischerei im Betrieb zum Beispiel: wie Waren verpackt, gelagert und ausgeliefert werden welche Fleisch- und Wurstwaren es gibt wie Wurstplatten gelegt werden wie Arbeitsgeräte und Maschinen bedient, gepflegt und gereinigt werden wie man mit Kunden umgeht

2 Im zweiten Ausbildungsjahr lernt man zum Beispiel: was man beim Entgegennehmen von Bestellungen beachten muss wie man Tageseinnahmen abrechnet welche Verwendungsmöglichkeiten es für Fleisch gibt wie Waren auf Haltbarkeit und Qualität überprüft werden Im dritten Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt: wie Warenbestelllisten vorbereitet werden was bei der Berechnung von Verkaufspreisen zu bedenken ist wie man Braten, Fleischgerichte und Mayonnaisen anfertigt worauf man beim Zusammenstellen eines kalten Buffets achten muss Der theoretische Unterricht in der Berufsschule vermittelt darüber hinaus zum Beispiel: Kenntnisse der chemischen, physikalischen und biologischen Grundlagen sowie Grundlagen der Ernährungslehre was man über lebensmittelrechtliche Vorschriften wissen muss Kenntnisse über Werbung in Fleischereien sowie in Bezug auf Präsentation und dekoratives Gestalten von Fleisch und Fleischerzeugnissen Wissen über den Verkauf von Fleisch, Innereien und Fleischerzeugnissen sowie von Feinkosterzeugnissen und Spezialitäten Grundlagen des Rechnungswesens in Fleischereien Wissen über Betriebswirtschaftslehre und Arbeitsgestaltung was beim Beraten und Bedienen von Kunden zu beachten ist welche Bedeutung gewerberechtliche Vorschriften haben Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk, Beschluss der Kultusministerkonferenz Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk der Fachrichtung Fleischerei werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Betrieb bzw. ausbildendes Unternehmen und Berufsschule - ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Berufserfahrung am Arbeitsplatz, in der Berufsschule werden berufliche und allgemeine Lerninhalte unterrichtet. Die betriebliche Ausbildung findet überwiegend in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks bzw. in Fachabteilungen von Handelsbetrieben (z.b. Supermärkten) statt. Während der betrieblichen Ausbildung arbeiten die angehenden Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk meist in geschlossenen, zum Teil klimatisierten Verkaufs-, Lager- und Büroräumen sowie in Kühlräumen. Zum Teil sind sie auch in Küchen oder Kantinen, gelegentlich auch im Freien (z.b. in mobilen Markt- oder Imbissständen) tätig. Da einige Betriebe nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln können, verlagern sie Teile der Ausbildung in andere Betriebe oder auch in überbetriebliche Ausbildungsstätten. Der Berufsschulunterricht findet meist ein- bis zweimal wöchentlich vor Ort oder in Blockform (z.b. bei breiter Streuung der Ausbildungsbetriebe) statt. Ausbildungsstätten Berufsschulen überbetriebliche Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer) der Berufsschule und ggf. der überbetrieblichen Ausbildungsstätten Räume für Fachpraxis (Schulwerkstätten, Räume zur Verkaufsschulung) der Berufsschule und ggf. der überbetrieblichen Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Worauf man sich einstellen sollte Dual: betrieblich - schulisch Wer eine duale Ausbildung zum Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Fleischerei absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

3 Ausbildungsbetriebe sind handwerkliche Fleischereien oder Fleisch- und Wurstabteilungen von Supermärkten bzw. Kaufhäusern. Für sie sind die Auszubildenden in Verkaufsräumen tätig. Kommunikatives und organisatorisches Geschick brauchen sie von Anfang an: Sie informieren Kunden über die Haltbarkeit, das Herstellungsverfahren und die Inhaltsstoffe einzelner Produkte, rechnen die Tageseinnahmen ab und richten pfannenfertige Fleischwaren aus zerlegtem Fleisch her. Je nach Aufgabengebiet bereiten sie z.b. auch Fleisch- und Geflügelsalate nach vorgegebenem Rezept zu. An die niedrigen Temperaturen in Verkaufs- und Kühlräumen und den ständigen Wurst- und Fleischgeruch müssen sich die Auszubildenden ebenso gewöhnen wie an die überwiegende Arbeit im Stehen. In Fleischereien sind vielfältige Arbeiten zu erledigen, bei denen ein hohes Maß an Konzentration erforderlich ist. Nur so können Arbeitsaufträge bei ständig wechselndem Publikumsverkehr und unter Zeitdruck zufrieden stellend ausgeführt werden. Bei der Arbeit mit Lebensmitteln beachten die Auszubildenden besonders sorgfältig die Hygienevorschriften. Angeleitet werden die angehenden Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Fleischerei von ihrem Ausbilder und erfahrenen Kollegen, die sie schrittweise an ihre Aufgaben heranführen. Bereits während der Ausbildung wird selbstständiges Arbeiten erwartet und das Ergebnis laufend kontrolliert. Die volle Verantwortung müssen die Auszubildenden noch nicht tragen: Dass Waren genau abgewogen und sorgfältig verpackt werden, garantieren die ausgelernten Fachkräfte, die dafür zuständig sind, dass die zukünftigen Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk aus ihren Fehlern lernen. In der Berufsschule erarbeiten sich die Auszubildenden den theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Den Unterricht besuchen sie einbis zweimal pro Woche oder "am Stück" als Blockunterricht. Hier wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit im Internat untergebracht. Schulisch: Schule - Projekte - Praktika Wer keinen Ausbildungsvertrag hat und seine Ausbildung zum Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk bzw. zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Fleischerei an einer Schule absolviert, erwirbt die theoretischen Grundlagen - wie in der Berufsschule - im Unterricht. Wird eine schulische Ausbildung angeboten, erlernen die Auszubildenden die grundlegenden praktischen Qualifikationen beispielsweise bei Projektarbeiten. Hier arbeiten sie im Team, mit dem sie Werbeaktionen vorbereiten oder ein Büfett planen und organisieren. In weiteren Phasen der praktischen Ausbildung werden sie in der Schule oder im Rahmen von Praktika mit unterschiedlichen praxisrelevanten Aufträgen konfrontiert: Sie prüfen Waren auf Frische und Haltbarkeit, reinigen und pflegen Theken, Regale und Vitrinen oder nehmen Kundenbestellungen auf, Liegen Schule und Wohnort weit voneinander entfernt, sind die Auszubildenden während ihrer Ausbildung meist in einem Internat untergebracht. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt überwiegend tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten, Samstagsarbeit ist üblich. Die Arbeitszeiten orientieren sich an den Ladenöffnungszeiten, wobei die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten sind. Der Berufsschulunterricht findet meist ein- bis zweimal wöchentlich in Fachklassen vor Ort statt. An manchen Ausbildungsorten kann er aber auch als Blockunterricht organisiert sein. Dann besucht man eine oder auch mehrere Woche(n) am Stück die Berufsschule, während die dazwischenliegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Zudem besucht man Lehrgänge in Berufsbildungsstätten der Innungen/Landesinnungsverbände. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die in der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und im praktischen Unterricht in der Berufsschule eingesetzten Materialien und Geräte entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht an der Berufsschule sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Das entspricht der bisher erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Geschäftes (in erster Linie mit ausgebildeten Fachverkäufern/Fachverkäuferinnen, aber auch mit Fleischern/Fleischerinnen bzw. dem/der Meister/in) zusammen. Obwohl die Arbeit im Team erfolgt, werden die unterschiedlichen Tätigkeiten meist in Einzelarbeit ausgeführt, je nach Ausbildungsstand auch unter Aufsicht. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Bei Ausbildung in kleineren Betrieben gelegentlich Einbeziehung in die häusliche Gemeinschaft Auch in Großbetrieben Ausbildung in überschaubaren Betriebseinheiten/-gruppen Finanzielle Aspekte Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Fleischerei werden in Betrieben des Nahrungsmittelhandwerks bzw. in Fachabteilungen von Handelsbetrieben (z.b. Supermärkten) ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Berufsschulstandort - sowie für Lehrgänge in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert die Agentur für Arbeit. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe meist tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat in Euro betrug im Jahr 2005 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

4 Bereich Handwerk Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 557 Neue Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: Ausbildungsjahr: 387 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Beruf wird in Fachbetrieben des Fleischerhandwerks ausgebildet. Die Ausbildung Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk findet in einem der Schwerpunkte "Fleischerei" oder "Bäckerei/Konditorei" statt. Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet sein. Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren.

5 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen Ausbildung in der Berufsschule Während der gesamten Ausbildung Berufsbildung Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung Ausführen von Hygienemaßnahmen Anwenden lebensmittel- und gewerberechtlicher Vorschriften Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Bedienen und Pflegen von Arbeitsgeräten, Maschinen und Anlagen im Verkaufsbereich Lagern und Kontrollieren von Waren Umgang mit Kunden, Beraten und Bedienen Präsentieren von Waren und Dekorieren Werbung und Verkaufsförderung Warenangebote, Preisbildung und Auszeichnung Verpacken und Ausliefern von Waren Geld- und Geschäftsverkehr Schwerpunktbezogen: Umgang mit Waren der Fleischerei Mathematik Physikalische Grundlagen Chemische Grundlagen Biologische Grundlagen Nährstofflehre Ernährungsphysiologie Werterhaltung der Nahrungsmittel Betriebslehre Arbeitsgestaltung Lebensmittelrechtliche Vorschriften für Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Beraten und Bedienen von Kunden in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Werbung in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Präsentation und dekoratives Gestalten von Back- und Süßwaren sowie Fleisch und Fleischerzeugnissen Lagern, Kontrollieren, Einkauf und Verkauf von Waren in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Gewerberechtliche Vorschriften Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Schwerpunktbezogen: Umgang mit Waren unter besonderer Berücksichtigung des Fleischerhandwerks Gewerberechtliche Vorschriften Verkaufsförderungsmaßnahmen in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Grundlagen in Rechnungswesen in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien Verkauf von Fleisch, Innereien, Fleischerzeugnissen, Fleischwaren und Konserven Verkauf von Feinkosterzeugnissen, Spezialitäten und Zusatzwaren Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk durchgeführt.

6 Nachweise/Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungen Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil besteht. In höchstens drei Stunden sollen die Prüfungsteilnehmer/innen vier Arbeitsproben durchführen, z.b. Waren verkaufsgerecht herrichten und dekorieren, ein Preisschild mittels Plakatschrift gestalten oder Waren wiegen, verpacken und deren Kaufsumme ermitteln. In ebenfalls maximal drei Stunden beantworten sie ferner schriftlich Aufgaben, indem sie etwa Erzeugnisse bezüglich ihrer Zusammensetzung und Herkunft beschreiben, Werbemöglichkeiten im Verkauf darstellen oder Grundrechenarten anwenden. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einer Fertigkeits- und einer Kenntnisprüfung. In der Fertigkeitsprüfung führen die Prüfungsteilnehmer/innen in höchstens sechs Stunden sechs Arbeitsproben durch. Drei Arbeitsproben entfallen auf die Fertigkeiten, die in der Berufsausbildung im jeweiligen Schwerpunkt erlernt wurden, sowie drei auf die schwerpunktübergreifenden Fähigkeiten. Für die Aufgaben kommen in Betracht: Schwerpunktübergreifend: Beraten von Kunden und Verkaufen von Waren unter Berücksichtigung lebensmittelrechtlicher Vorschriften Annehmen und Bearbeiten einer Bestellung unter Berücksichtigung spezieller Kundenwünsche Dekorieren und verkaufsförderndes Präsentieren von Waren unter Einsatz eines selbst hergestellten Werbemittels Im Schwerpunkt Fleischerei: Portionieren und verkaufsgerechtes Herrichten von Fleischteilstücken Herrichten und Dekorieren einer Aufschnittplatte Herstellen von Hackfleisch und Hackfleischerzeugnissen Die schriftliche Kenntnisprüfung erstreckt sich über maximal viereinhalb Stunden und umfasst die Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die schriftliche Prüfung kann in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk - Schwerpunkt Fleischerei. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellten überwiegend Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk auf dem Gebiet Fleischerei mit Hauptschulabschluss ein. Gut ein Fünftel aller Auszubildenden besitzt einen mittleren Bildungsabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2003 begannen zukünftige Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk beider Schwerpunkte ihre Ausbildung. Rund 68 Prozent verfügten über den Hauptschulabschluss. 21 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss. Knapp ein Prozent der

7 Auszubildenden hatte die Hochschulreife und etwa drei Prozent konnten keinen Schulabschluss vorweisen. Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und -anfängerinnen des Jahres 2003 im Ausbildungsberuf Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk beider Schwerpunkte hatten etwa drei Prozent ein Berufsgrundbildungs- bzw. Berufsvorbereitungsjahr absolviert. Ebenfalls ca. drei Prozent konnten den Besuch einer Berufsfachschule vorweisen. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden sank in den vergangenen Jahren von etwa 99 auf etwa 95 Prozent. Perspektiven nach der Ausbildung Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Fleischerei können beispielsweise in Fleischereien bzw. Metzgereien, in den Fachabteilungen (Fleisch- und Wurstwarenabteilungen) von Supermärkten und Warenhäusern, in Kantinenbetrieben oder auch in Imbissstuben tätig sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Um den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Fleischerei müssen sich beispielsweise über neue Warenpräsentations- und Verkaufsförderungsmaßnahmen oder über Produktinnovationen im Nahrungs- und Genussmittelbereich auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird also mit dem Berufsabschluss nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar über Lebensmittelrecht oder ein Kurs, der das notwendige Wissen zur Anleitung von Auszubildenden vermittelt: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Für aufstrebende Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk mit dem Schwerpunkt Fleischerei kommt zum Beispiel eine Fortbildung als Handelsfachwirt/in infrage. Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Nahrungsmittelhandwerk, die über die Hochschulreife verfügen, können ein Studium beginnen. Hier bieten sich vor allem betriebswirtschaftliche Studiengänge an. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk (Fleischerei) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk (Fleischerei) gibt es Alternativen in den Bereichen: Verkauf von Lebensmitteln Nahrungs- und Genussmittelherstellung, Nahrungs- und Genussmittelzubereitung Hotel- und Gaststättengewerbe Gemeinsamkeiten dieser Bereiche sind zum einen der Umgang mit Nahrungsmitteln und zum anderen das Präsentieren und Anbieten von Produkten. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Fachverkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk (Fleischerei) auf: Bereich Verkauf von Lebensmitteln Beschäftigte in diesem Bereich müssen ebenso wie Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk Lebensmittel-Halbfabrikate und -Fertigerzeugnisse verkaufen, fachgerecht lagern, gewerbe- und lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten und Frischekontrollen durchführen. In ihrer Ausbildung erwerben sie hierfür Kenntnisse in Beratung und Verkauf, Lager, Werbung, Verkaufsförderung und Rechnungswesen. Alternativberufe: Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandw(Bäckerei/Konditorei) in BERUFENET Verkäufer/in in BERUFENET Kaufmann/-frau im Einzelhandel in BERUFENET

8 Bereich Nahrungs- und Genussmittelherstellung, Nahrungs- und Genussmittelzubereitung Die Verwandtschaft des Berufes Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk - Fleischerei mit den in diesem Bereich genannten Berufen ergibt sich aus den ähnlichen Tätigkeiten: Nahrungs- und Genussmittel werden hergestellt und gelagert. Erforderlich sind hierzu vergleichbare Kenntnisse zur fachgerechten Verarbeitung bzw. Zubereitung von Lebensmittelrohstoffen und -erzeugnissen, die im Verkauf angeboten werden. Alternativberufe: Fleischer/in in BERUFENET Fachkraft für Lebensmitteltechnik in BERUFENET Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe Aufgaben wie Kundenbedienung und -beratung sowie das Anrichten von Speisen haben Fachverkäufer/innen - Nahrungsmittelhandwerk (Fleischerei) mit den Beschäftigten der hier genannten Berufe gemein. Das setzt ein Interesse am Kontakt mit Menschen voraus. Gewerbe- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen (z.b. Hygienevorschriften) stellen eine weitere Gemeinsamkeit dar. Alternativberufe: Restaurantfachmann/frau in BERUFENET Fachmann/-frau - Systemgastronomie in BERUFENET Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd durchschnittliche Leistungen in Deutsch, Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (Schreiben von Geschäftsbriefen, Angeboten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere sicheres Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (Berechnen von Preisen, Rabatten u.ä.) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Durchschnittliche Leistungen im Zeichnen (Auszeichnen von Waren, Dekorieren) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer/zur Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk vom (BGBL 1986 S. 1), berichtigt durch Verordnung vom (BGBL S. 258), zuletzt geändert durch Verordnung vom (BGBL. S. 1045) Fundstelle: 1986 (BGBl. S. 1, 258), 2000 (BGBl. S. 1045) Volltext (pdf, 1552kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk (Beschluss der

9 Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 793kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Unterweisungspläne für die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung zur Anpassung an die technische Entwicklung in den handwerklichen Berufen Fundstelle: Heinz-Piest-Institut für Handwerk Internet Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in Europa Gemeinsame Erklärung des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, der Bundesministerin für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland und des Ministers für Bildung, Hochschulwesen und Forschung der Französischen Republik auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die generelle Vergleichbarkeit von französischen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung und deutschen Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie Schulrecht der Länder vom Fundstelle: 2004 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 14kB) Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und de Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Republik Österreich auf dem Gebiet der beruflichen Bildung über die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausbildungsabschlüssen im beruflichen Bereich vom Fundstelle: 2005 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Volltext (pdf, 13kB) Berufsbildungsabkommen Österreich - Bundesrepublik Deutschland. Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse (gemäß Artikel 5 des Abkommens BGBl. Nr. 308/1990 vom ), Stand: Fundstelle: 1999 (Österreichisches Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)) Volltext (pdf, 146kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der Beruf Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk und seine Vorläufer Der Ausbildungsberuf Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, der in den beiden Schwerpunkten Bäckerei/Konditorei sowie Fleischerei ausgebildet wird, wurde 1985 anerkannt und durch die Verordnung von 1986 berichtigt. Im Jahr 2000 wurde die Ausbildungsordnung nochmals geändert. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung von 1985 wurden die Vorläuferberufe Verkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk, Gewerbegehilfe/-gehilfin im Bäckerhandwerk, Gewerbegehilfe/-gehilfin im Fleischerhandwerk sowie Gewerbegehilfe/-gehilfin im Konditorhandwerk aufgehoben. Verkäufer/in - Nahrungsmittelhandwerk in BERUFENET Gewerbegehilfe/-gehilfin - Bäckerhandwerk in BERUFENET Gewerbegehilfe/-gehilfin - Fleischerhandwerk in BERUFENET Gewerbegehilfe/-gehilfin - Konditorhandwerk in BERUFENET