Wertpapiere und Steuern. Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 08. Februar 2006
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1 Wertpapiere und Steuern Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr 08. Februar 2006
2 Überblick I. Besteuerung der Kapitalveranlagung 1. Grundzüge natürliche Person 2. Aktien 3. Anleihen und Zertifikate 4. Turbozertifikate 5. Aktienanleihen 6. Optionsscheine 7. Investmentfonds II. EU-Quellensteuer 1
3 1. Grundzüge natürliche Person Kapitalerträge/Begriff Erträgnisse (Früchte) aus Kapitalveranlagungen Abgrenzung zu Substanzgewinnen/-verlusten 2
4 1. Grundzüge natürliche Person KESt/Systematik Inländische Kapitalerträge 25 % Beteiligungserträge inländischer Schuldner Beteiligungserträge ausländischer Schuldner mit inländischer auszahlender Stelle (ab ) Zinsen aus Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten Zinsen aus in- und ausländischen FWP mit inländischer kuponauszahlender Stelle Stiftungszuwendung / Gewinnanteile stiller Gesellschafter Abzug durch inländischen Schuldner / (kupon-)auszahlende Stelle Ausländische Anleger 3
5 1. Grundzüge natürliche Person KESt/Endbesteuerung Außerbetrieblicher Bereich Abgeltung der ESt bei in- und ausländischen Beteiligungserträgen, Stiftungszuwendungen (NICHT: Gewinnanteile des stillen Gesellschafters) Abgeltung der ESt und ErbSt bei Zinsen aus Geldeinlagen und aus inund ausländischen FWP ( public placement ) Betrieblicher Bereich KESt gilt immer nur ESt ab 4
6 1. Grundzüge natürliche Person Sondersteuer gem 37 (8) EStG/Systematik Ausländische Kapitalerträge 25 % Beteiligungserträge ausländischer Schuldner mit ausländischer auszahlender Stelle Zinsen aus Geldeinlagen bei ausländischen KI Zinsen aus in- und ausländischen FWP mit ausländischer kuponauszahlender Stelle im Veranlagungsweg für Zuflüsse nach dem
7 1. Grundzüge natürliche Person Sondersteuer gem 37 (8) EStG/Abgeltungswirkung Außerbetrieblicher Bereich Abgeltung der ESt bei ausländischen Beteiligungserträgen (mit ausländischer auszahlender Stelle) Abgeltung der ESt und ErbSt bei Zinsen aus Geldeinlagen und aus inund ausländischen FWP ( public placement ) Betrieblicher Bereich Sondersteuer gilt immer nur ESt ab 6
8 2. Aktien Laufende Dividenden Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 % KESt-Abzug bzw. 25 % Sonder-ESt -> Endbesteuerung Kein Abzug von Werbungskosten möglich Veräußerungsgewinne Einkünfte aus Spekulationsgeschäft -> 1-Jahresfrist Tarif-Einkommensteuer Abzug anteiliger Veräußerungskosten möglich 7
9 2. Ausländische Aktien Beispiel Quellensteuerbelastung Vodafone Nokia IBM Nestle Dividende Ausl. QuSt Zufluss Österr. KESt Dividende Steuer gesamt DBA-Satz 15 % 10 % 15 % 15 % Erstattung (!) Steuer max
10 3. Anleihen/Forderungswertpapiere Laufende Zinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 % KESt-Abzug bzw. 25 % Sonder-ESt -> Endbesteuerung Kein Abzug von Werbungskosten möglich Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Einlösungswert Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn >2% (Freigrenze) Freigrenze gilt, wenn übrige Zinsen laufend ausbezahlt werden 9
11 3. Anleihen/Forderungswertpapiere Veräußerungsgewinne Einkünfte aus Spekulationsgeschäft -> 1-Jahresfrist Tarif-Einkommensteuer Abzug anteiliger Veräußerungskosten möglich 10
12 3. Indexzertifikate Zertifikate Übergangsregelung 124b Z 85 EStG Emission vor Emission am / nach keine Kapitalgarantie Kapitalgarantie (mehr als 20 %) keine Kapitalgarantie Kapitalgarantie Ek aus Spekulation (< 1 Jahr) Einkünfte aus Kapitalvermögen Tarif-ESt 25 % KESt, endbesteuert 11
13 3. Indexzertifikate Einkünfte aus Spekulation Emission vor Anwendung Übergangsregelung ( keine EK aus Kapitalvermögen ), wenn (Dauer)Emission vor dem geschlossen wurde erfolgt keine Schließung, hat Anleger nachzuweisen, dass sein konkret erworbenes Stück vor dem von ihm oder einem anderen Anleger erworben wurde kann Nachweis nicht erbracht werden, unterliegen die ab erzielten Wertsteigerungen der KESt-Pflicht 12
14 3. Indexzertifikate Einkünfte aus Spekulation Beispiel: Daueremission wurde nicht geschlossen Laufzeitbeginn: , Emissionspreis: 40 Verkauf am , Verkaufspreis: 100 KESt-Pflicht für ab dem erzielte Wertsteigerung durch lineare Abgrenzung - [(60 Wertsteigerung/1188 Tage) * 152 Tage] * 25% KESt Neuemissionen : KESt-pflichtig 13
15 4. Turbozertifikate Abgrenzung Kapitalertrag Abgrenzung Kapitalertrag Substanzgewinn Anleger partizipiert überproportional an der Entwicklung des Basiswerts Hebeleffekt: Kapitaleinsatz ist niedriger als der Wert des Basiswertes (Underlying) Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn anfängliche Kapitaleinsatz im Verhältnis zum Underlying mehr als 20 % beträgt (Hebel <5) Einkünfte aus Spekulation, wenn anfängliche Kapitaleinsatz maximal 20 % beträgt (Hebel >=5) 14
16 4. Turbozertifikate KESt-Pflicht KESt-Pflicht Bank hat grundsätzlich von KESt-Pflicht auszugehen Nachweis der untergeordneten Bedeutung des anfänglichen Kapitaleinsatzes anhand der Wertpapierbedingungen durch Emittent gegenüber OeKB Erbringung des Nachweises vor Begebung des 1. Stücks am österreichischen Markt KESt-Erstattung im Wege der Veranlagung oder über Antrag gem. 240 BAO, wenn Nachweis erst später vorgelegt wird 15
17 4. Turbozertifikate Übergangsregelung Emission Übergangsregelung für Emissionen vor dem Hebel <5 (nicht untergeordneter Kapitaleinsatz) KESt-frei bis zum Ende der Laufzeit, wenn als KESt-frei behandelt keine KESt-Gutschrift Hebel >=5 (untergeordneter Kapitaleinsatz) KESt-Pflicht bis zum Ende der Laufzeit, wenn als KESt-pflichtig behandelt KESt-Gutschrift KESt-Erstattung im Wege der Veranlagung oder über Antrag gem. 240 BAO keine Anwendung der Übergangsregelung auf Produkte, die mit keinem Hebel ausgestattet sinde 16
18 5. Aktienanleihen KESt-Gutschrift KESt-Gutschrift Begrenzung des rückgängig gemachten Kapitalertrags unabhängig vom Vorbesitzer - nur in Höhe des Zinsertrages des letzten Kuponzeitraumes Darüber hinaus gehende KESt-Gutschrift im Wege der Veranlagung oder über Antrag gem 240 BAO Beispiel: Cash or Share-Anleihe, Ausgabekurs: 100, Laufzeit: 5 Jahre, Zinssatz: 6% p.a., Aktienkurs bei Tilgung: 80 => Rückgängig gemachter Kapitalertrag bei Tilgung ihv 6 (und nicht ihv 20) 17
19 6. Optionsscheine Optionen sind Anbote isd 861 ABGB auf Kauf oder Verkauf einer Sache Verbriefung eines Optionsrechts bewirkt noch kein Forderungswertpapier 18
20 6. Optionsscheine Gewinn aus Optionsschein ist ausschließlich nach 30 EStG steuerpflichtig Spekulationsfrist 1 Jahr Übergangsregelung Emission nach EK aus Spekulationsgeschäft (1-Jahresfrist) Emission vor KESt-Pflicht, wenn als KESt-pflichtig deklariert - KESt-Erstattung im Wege der Veranlagung oder über Antrag gem. 240 BAO 19
21 7. Investmentfonds Ausschüttungen/Ausschüttungsgleiche Erträge Einkünfte aus Kapitalvermögen 25% KESt bzw. 25% Sonder-ESt 20% der Substanzgewinne Einkünfte aus Spekulation 25% KESt bzw. 25% Sonder-ESt gilt nicht für Substanzgewinne aus Forderungswertpapieren 20
22 7. Investmentfonds Veräußerungsgewinn Fondsanteil Einkünfte aus Spekulation -> 1-Jahresfrist Tarif-Einkommensteuer Abzug der auf Fondsebene entstandenen Kosten möglich 21
23 7. Vergleich Investmentfonds vs. Direktanlage Steuervorteile im Privatvermögen zu 80 % steuerfreie Aktien-Substanzgewinne zu 100 % steuerfreie Anleihen-Substanzgewinne Zinsen fließen KESt-frei in den Fonds => Thesaurierungseffekt trotz Endbesteuerung Abzugsfähigkeit der auf Fondsebene entstandenen Kosten Gänzliche Erbschaftsteuerfreiheit (gilt jedenfalls für Publikumsfonds da durchgerechnete Aktienquoten jeweils unter 1% anzunehmen sind Rz 240 InvFR) 22
24 II. EU-Quellensteuer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen Rechtsgrundlagen: Richtlinie des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (2003/48/EG) Umsetzung in Österreich durch EU-Quellensteuergesetz (Eu-QuStG) (BGBl I 2004/33) 23
25 II. EU-Quellensteuer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen Anwendungsbereich Zinszahlungen an natürliche Personen, - die wirtschaftlicher Eigentümer ist, - Zinsen in Empfang nimmt, - zu deren Gunst Zinszahlung geleistet wird in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig ist gilt in Österreich ab
26 II. EU-Quellensteuer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen nicht betroffen andere Kapitalerträge als Zinsen von der Richtlinie ausgenommene Zinsen wenn (effektiver) Empfänger in Österreich ist wenn (effektiver) Empfänger Ansässiger eines Drittstattes ist wenn (effektiver) die wirtschaftlicher Eigentümer ist, - Unternehmen oder - juristische Person ist 25
27 II. EU-Quellensteuer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen Definition Zinsen auf ein Konto eingezahlte oder gutgeschriebene Zinsen, die mit Forderungen jeglicher Art zusammenhängen aufgelaufene oder kapitalisierte Zinsen bei Abtretung, Rückzahlungen oder Einlösung von Forderungen Ausschüttungen von laufenden Zinserträgen aus Investmentfonds 26
28 II. EU-Quellensteuer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen Definition Zinsen Erträge aus zinsgenerierenden Forderungen, die bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Investmentfonds realisiert werden - diese Fonds müssen direkt oder indirekt mehr als 40 % (25 % ab 2011) des Vermögens in Forderungen angelegt haben Geringfügigkeitsgrenze für Investmentfonds: 15 % 27
29 II. EU-quellensteuerfreie Investmentfonds Ausnahmen von EU-Zinsen-RL Thesaurierungsfonds Erträge aus Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Anteilen, wenn diese Fonds höchstens 40% (ab 2011 nur noch 25%) ihres Vermögens in grundsätzlich EU-QuSt-pflichtige Forderungen veranlagt haben Durchgriff auch auf Subfonds-Ebene(n) Eine eventuelle KESt-Anzahlung gilt nicht als Ausschüttung isd Eu- QuStG Ausschüttungsfonds Laufende Zinserträge aus Fonds, wenn diese höchstens 15% ihres Vermögens in EU-QuSt-pflichtige Forderungen veranlagt haben Durchgriff auch auf Subfonds 28
30 II. EU-quellensteuerfreie Zertifikate Zertifikate ohne Kapitalgarantie auf Anleihen- und Fondsindices sind EU-quellensteuerpflichtig zugesicherte Zinsen stellen eine Kapitalgarantie dar für die Beurteilung ist auf den dem Wertpapier zu Grunde liegenden Basiswert abzustellen Zertifikate auf Aktien, Aktienindices, Metalle, Währungen, Wechselkurse und dgl. unterliegen nicht der EU-QuSt 29
31 II. EU-quellensteuerfreie Zertifikate Zertifikate auf Anleiheindices unterliegen nicht der EU-QuSt, wenn sich der Index aus mind. fünf unterschiedlichen Anleihen unterschiedlicher Emittenten zusammensetzt und kein Anteil einer einzelnen Anleihe mehr als 80% des Index ausmacht Zertifikate auf Fondsindices unterliegen nicht der EU-QuSt, wenn sich der Index aus mind. fünf unterschiedlichen Fonds zusammensetzt und kein Anteil eines einzelnen Fonds mehr als 80% des Index ausmacht 30
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Univ.Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Leitner + Leitner GmbH & Co KEG Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Am Heumarkt 7/14 A-1030 Wien Tel: ++43/1/ , Fax: ++43/1/ sabine.kirchmayr@leitner-leitner.com 31
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