I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Einführung in das deutsche Recht und die Rechtswissenschaft

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1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Stand: Studienziel: Erste juristische Prüfung A) Pflichtfachstudium Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen für Anfänger II ist der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an mindestens einer im Studienplan als verpflichtende Arbeitsgemeinschaft (Pflicht-AG) gekennzeichneten Übung für Anfänger I des jeweiligen Rechtsgebiets. Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist der Nachweis erfolgreicher Teilnahme an der entsprechenden Übung für Anfänger II des jeweiligen Rechtsgebiets. 1. Semester (Wintersemester) I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Einführung in das deutsche Recht und die Rechtswissenschaft Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach voraus. Auf 8 Abs. 3 JAPrO wird hingewiesen. Europäische und deutsche Rechtsgeschichte Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie Recht und Religion in historischen, philosophischen und theoretischen Bezügen Staats- und Verfassungstheorie II. Schlüsselqualifikationen / Zugleich Pflichtfächer Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 2 Nr. 4 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen voraus. Mediation und Verhandlungslehre (Workshop) (oder im 3. Semester) Veranstaltung aus dem Angebot des Zentrums für Schlüsselqualifikationen (ZfS) III. Rechtswissenschaftliche Sprachkurse Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 2 JAPrO insgesamt nur die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs voraus, sofern die Fremdsprachenkompetenz nicht anderweitig ausreichend nachgewiesen ist. Englische Rechtsterminologie Französische Rechtsterminologie

2 IV. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht: Einführung und Rechtsgeschäftslehre Übung für Anfänger I (AG BGB AT) Pflicht-AG (oder AG Schuldrecht AT im 2. Semester) Allgemeiner Teil Übung für Anfänger I (AG AT) Pflicht-AG Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht Übung für Anfänger I (AG Staatsorganisationsrecht) Pflicht-AG (oder AG Grundrechte im 2. Semester) 2 2. Semester (Sommersemester) I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach voraus. Auf 8 Abs. 3 JAPrO wird hingewiesen. Einführung in die Juristische Methodenlehre Verfassungsgeschichte der Neuzeit () () II. Schlüsselqualifikationen / Zugleich Pflichtfächer Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 2 Nr. 4 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen voraus. Mediation und Verhandlungslehre (oder im 4. Semester) Veranstaltung aus dem Angebot des Zentrums für Schlüsselqualifikationen (ZfS) () () III. Rechtswissenschaftliche Sprachkurse Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 3 Abs. 5 S. 2 JAPrO insgesamt nur die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs voraus, sofern die Fremdsprachenkompetenz nicht anderweitig ausreichend nachgewiesen ist. Englische Rechtsterminologie Französische Rechtsterminologie () () IV. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Deliktsrecht und Schadensrecht Schuldrecht I (AT) Verbraucherprivatrecht Übung für Anfänger I (AG Schuldrecht AT) Pflicht-AG (oder AG BGB AT im 1. Semester) Besonderer Teil Übung für Anfänger I (AG BT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) Europarecht Staatsrecht II: Grundrechte Übung für Anfänger I (AG Grundrechte) Pflicht-AG (oder AG Staatsorganisationsrecht im 1. Semester)

3 3 3. Semester (Wintersemester) I. Grundlagen der Rechtswissenschaft / Zugleich Pflichtfächer Die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung setzt gemäß 9 Abs. 2 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach voraus. Auf 8 Abs. 3 JAPrO wird hingewiesen. Rechtssoziologie Römische Rechtsgeschichte () () II. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Sachenrecht mit Sicherungsgeschäften Schuldrecht II (besondere Vertragstypen, GoA, Bereicherungsrecht) Übung für Anfänger I (AG Sachenrecht) Übung für Anfänger I (AG Schuldrecht BT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) Strafprozessrecht (einschl. Grundlagen im GVG) Allgemeines Verwaltungsrecht Übung für Anfänger I (AG Verwaltungsrecht AT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) (oder im 4. Semester) 4 (2+2) SWS 4. Semester (Sommersemester) Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Arbeitsrecht I Handelsrecht Internationales Privatrecht I (Grundlagen des europäischen und deutschen Internationalen Privatrechts) Zivilprozessrecht Übung für Fortgeschrittene Baurecht Polizeirecht Verwaltungsprozessrecht Übung für Anfänger I (AG Verwaltungsrecht BT) Übung für Anfänger II (Kleine Übung ) (oder im 3. Semester) () 5. Semester (Wintersemester) Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Erbrecht Familienrecht Gesellschaftsrecht (einschl. gesellschaftsrechtlicher Gestaltung) Rechtsvergleichung Übung für Fortgeschrittene 2-

4 Kommunalrecht Staatshaftungsrecht Übung für Fortgeschrittene (oder im 6. Semester) 4 6. Semester (Sommersemester) Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern Zwangsvollstreckungsrecht Völkerrecht I (Völkerrecht und Grundgesetz, Allgemeines Völkerrecht) Übung für Fortgeschrittene (oder im 5. Semester) () 7. Semester (Wintersemester) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Handels- und Gesellschaftsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Zivilprozessrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs I (AT und Schuldrecht AT) Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung (Ferienkurs, verblockt) nach Ankündigung Wiederholungs- und Vertiefungskurs AT (mit StPO) Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung (Ferienkurs, verblockt) nach Ankündigung 0,5 SWS Wiederholungs- und Vertiefungskurs Allg. Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Europarecht (Ferienkurs, verblockt) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Grundrechte (mit Verfassungsprozessrecht) Klausurenkurs mit Klausuren aus den Bereichen des s, des s und des Öffentlichen Rechts 8. Semester (Sommersemester) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Arbeitsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Familien- und Erbrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Sachenrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Schuldrecht BT Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung (Ferienkurs, verblockt) nach Ankündigung Wiederholungs- und Vertiefungskurs BT Höchstrichterliche Rechtsprechung in der Fallbearbeitung (Ferienkurs, verblockt) nach Ankündigung 0,5 SWS Wiederholungs- und Vertiefungskurs Kommunalrecht mit Bauplanungsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Polizeirecht mit Bauordnungsrecht Wiederholungs- und Vertiefungskurs Staatsorganisationsrecht (mit Verfassungsprozessrecht) Verwaltungsgerichtliche Praxis nach Ankündigung Klausurenkurs mit Klausuren aus den Bereichen des s, des s und des Öffentlichen Rechts

5 B) Schwerpunktstudium 5 Als Schwerpunktbereichsveranstaltung (S) gekennzeichnete Veranstaltungen werden regelmäßig angeboten. Die Fakultät stellt sicher, dass in jedem Schwerpunktbereich (SPB) so viele Veranstaltungen angeboten werden, dass die für die Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung benötigte Anzahl von Veranstaltungen jedenfalls innerhalb von drei Semestern absolviert werden kann. SPB 1 : Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung Rechtsvergleichung Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive Europäische Privatrechtsgeschichte P S Europäische und deutsche Rechtsgeschichte P Römische Rechtsgeschichte P Rechtsinstitutionen in Mittelalter und Moderne (Vertiefungsveranstaltung) Rechtsetzung und Rechtspraxis in der griechisch-römischen Antike (Vertiefungsveranstaltung) Römisches Recht II (Vertiefungsveranstaltung) Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen eines s zur Rechtsgeschichte oder Rechtsvergleichung. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Rechtsvergleichung, Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive und Europäische Privatrechtsgeschichte. (8 SWS) aus den Vertiefungsveranstaltungen Rechtsinstitutionen in Mittelalter und Moderne, Rechtsetzung und Rechtspraxis in der griechisch-römischen Antike und Römisches Recht II. Die beiden Veranstaltungen Europäische und deutsche Rechtsgeschichte und Römische Rechtsgeschichte bilden die Grundlage für die Teilnahme an den vorbenannten Vertiefungsveranstaltungen. SPB 1a : Philosophische und theoretische Grundlagen des Rechts Grundfragen der Philosophie und Theorie des Rechts Philosophische Grundlagen des s Rechtsmethodologie* Staats- und Verfassungstheorie Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie Rechtsphilosophisches Kolloquium S P P Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit in der Regel im Rahmen des s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Grundfragen der Philosophie und Theorie des Rechts, Philosophische Grundlagen des s sowie Rechtsmethodologie *. (7 SWS) *Für den Fall, dass die Veranstaltung Rechtsmethodologie nicht angeboten werden kann, tritt an ihre Stelle die Veranstaltung Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive. Dritter Prüfungsabschnitt: Mündliche Bereichsprüfung nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin über zwei der folgenden drei zu belegenden Veranstaltungen: Staats- und Verfassungstheorie, Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie und Rechtsphilosophisches Kolloquium. SPB 2 : liche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft Zivilprozessrecht Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung P

6 Insolvenzrecht Rechtsvergleichung Zwangsvollstreckungsrecht Erbrecht und erbrechtliche Gestaltung (einschl. FGG) Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (einschl. FGG) Anwaltliche Prozesstaktik Anwaltliches Berufs- und Standesrecht Beweisrecht und Vernehmungslehre P P 6 Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen des s zum deutschen und ausländischen Zivilverfahren. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Zivilprozessrecht, Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung sowie Insolvenzrecht. (8 SWS) zu den aus dem weiteren Lehrveranstaltungsangebot gewählten drei Lehrveranstaltungen, wobei die den Vorlesungsabschlussklausuren oder mündlichen Vorlesungsabschlussprüfungen zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen einen Gesamtumfang von mindestens aufweisen müssen. SPB 3 : liche Rechtspflege Strafprozessrecht (Vertiefung) Sanktionenrecht (einschl. Strafzumessung) Philosophische Grundlagen des s Empirische Grundlagen: Kriminologie I Empirische Grundlagen: Kriminologie II Jugendstrafrecht Strafvollzugsrecht Internationales (Völker-, EU-) svergleichung Wirtschaftsstrafrecht Informationsstrafrecht Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen des s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Strafprozessrecht (Vertiefung), Sanktionenrecht (einschl. Strafzumessung), Historische und philosophische Grundlagen des s und Empirische Grundlagen: Kriminologie I. (8 SWS) Dritter Prüfungsabschnitt: Mündliche Bereichsprüfung nach Wahl des Kandidaten/der Kandidatin über zwei der drei belegten Lehrveranstaltungen. Diese müssen sämtlich entweder aus dem empirisch-pönologischen Bereich ( Empirische Grundlagen: Kriminologie II, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht ) oder aus dem Bereich des Internationalen s und der modernen Materien des s ( Internationales, svergleichung, Wirtschaftsstrafrecht und Informationsstrafrecht ) stammen. SPB 4 : Handel und Wirtschaft Handelsrecht Gesellschaftsrecht (einschl. gesellschaftsrechtlicher Gestaltung) Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht Recht des unlauteren Wettbewerbs Urheberrecht P P

7 Grundzüge des Steuerrechts Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht Europäisches Wirtschaftsrecht Einführung in das französische Privat- und Wirtschaftsrecht 2- S Veranstaltungen zum Internationalen und Ostasiatischen Wirtschaftsrecht nach Ankündigung 1- S 7 Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen des s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Handelsrecht, Gesellschaftsrecht (einschl. gesellschaftsrechtlicher Gestaltung), Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht und Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht. (8 SWS) zu den aus dem weiteren Lehrveranstaltungsangebot gewählten drei Lehrveranstaltungen, wobei die den Vorlesungsabschlussklausuren oder mündlichen Vorlesungsabschlussprüfungen zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen einen Gesamtumfang von mindestens aufweisen müssen. Dabei kann nur eine Vorlesungsabschlussklausur oder mündliche Vorlesungsabschlussprüfung in einer der angekündigten Veranstaltungen zum Internationalen und Ostasiatischen Wirtschaftsrecht erbracht werden. SPB 5 : Arbeit und Soziale Sicherung Arbeitsrecht II (Kollektives Arbeitsrecht) Sozialrecht II (Allgemeine Lehren, Sozialversicherungsrecht) S S Arbeitsrecht I P Sozialrecht I Europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht Arbeitsgerichtsverfahren Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren Vorlesungen zu Aspekten des Arbeits- und Ausbildungsförderungsrechts nach Ankündigung Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen des s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Arbeitsrecht II (Kollektives Arbeitsrecht) und Sozialrecht II (Allgemeine Lehren, Sozialversicherungsrecht). (7 SWS) zu den aus dem weiteren Lehrveranstaltungsangebot gewählten drei Lehrveranstaltungen, wobei die den Vorlesungsabschlussklausuren oder mündlichen Vorlesungsabschlussprüfungen zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen einen Gesamtumfang von mindestens aufweisen müssen und die Vorlesungen Arbeitsrecht I und Sozialrecht I stets zu besuchen sind. SPB 6 : Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht Internationales Privatrecht I (Grundlagen des europäischen und deutschen Internationalen Privatrechts) Internationales Privatrecht II (Vertiefung: IPR des internationalen Handels) Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung UN-Kaufrecht (CISG) Rechtsvergleichung Europarecht Europäisches Wirtschaftsrecht Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive Privatrecht der Europäischen Union Übungen im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht (Kolloquium) Völkerrecht III (Internationales Wirtschafts- und Umweltrecht) P P P

8 Veranstaltungen zur Einführung in eine fremde Rechtsordnung nach Ankündigung 1- S 8 Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen des s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind die Veranstaltungen Internationales Privatrecht I (Grundlagen des europäischen und deutschen Internationalen Privatrechts), Internationales Privatrecht II (Vertiefung: IPR des internationalen Handels), Europäisches Zivilprozessrecht und Prozessrechtsvergleichung, und UN-Kaufrecht (CISG). (7 SWS) zu den aus dem weiteren Lehrveranstaltungsangebot gewählten drei Lehrveranstaltungen (außer Übungen im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht (Kolloquium) ), wobei die den Vorlesungsabschlussklausuren oder mündlichen Vorlesungsabschlussprüfungen zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen einen Gesamtumfang von mindestens aufweisen müssen. Weiterhin muss eine Vorlesungsabschlussklausur oder mündliche Vorlesungsabschlussprüfung einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt ( Europäisches Wirtschaftsrecht, Völkerrecht III (Internationales Wirtschafts- und Umweltrecht) oder Europarecht ) und eine Vorlesungsabschlussklausur oder mündliche Vorlesungsabschlussprüfung einen zivilrechtlichen Schwerpunkt ( Rechtsvergleichung, Grundlagen des europäischen Privatrechts in historisch-vergleichender Perspektive, Privatrecht der Europäischen Union oder Einführung in eine fremde Rechtsordnung ) aufweisen. Zudem muss mindestens eine der Vorlesungsabschlussklausuren oder mündlichen Vorlesungsabschlussprüfungen in einer Schwerpunktveranstaltung (S) absolviert werden. SPB 7 : Deutsches, Europäisches und Internationales Staats- und Verfassungstheorie Völkerrecht I (Völkerrecht und Grundgesetz, Allgemeines Völkerrecht) Europäisches Recht I (Verfassungsrecht) Grundrechtsschutz in Europa Europäisches Recht II (Europäisches Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht) Europäisches Recht III (Europäisches Verwaltungsrecht) Völkerrecht II (Friedenssicherungs- und Kriegsvölkerrecht) Völkerrecht III (Internationales Wirtschafts- und Umweltrecht) P P Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen des s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Staats- und Verfassungstheorie, Völkerrecht I (Völkerrecht und Grundgesetz, Allgemeines Völkerrecht), Europäisches Recht I (Verfassungsrecht) und Grundrechtsschutz in Europa. (8 SWS) zu den aus dem weiteren Lehrveranstaltungsangebot gewählten drei Lehrveranstaltungen. SPB 8 : Informationsrecht und Geistiges Eigentum Einführung in das Informationsrecht Urheberrecht Datenschutzrecht Internetrecht (einschl. Recht der Domainnamen) a) 1. Teilbereich: Informations- und Medienrecht Telekommunikations- und Infrastrukturrecht Rundfunkrecht Presserecht und Recht der Telemedien Medienwirtschaftsrecht oder

9 b) 2. Teilbereich: Geistiges Eigentum Patentrecht Markenrecht Medienwirtschaftsrecht Recht des unlauteren Wettbewerbs Europäisches Wirtschaftsrecht Veranstaltungen zum Internationalen Recht des Geistigen Eigentums nach Ankündigung 9 Erster Prüfungsabschnitt: Schriftliche Studienarbeit im Rahmen des s. Zweiter Prüfungsabschnitt: Gegenstand der Aufsichtsarbeit sind Einführung in das Informationsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Internetrecht (einschl. Recht der Domainnamen). (8 SWS) aus den drei gewählten Lehrveranstaltungen des gewählten Teilbereichs [unter a) bzw. unter b) aufgeführt]. Dabei darf im Teilbereich b) maximal eine Vorlesungsabschlussklausur oder mündliche Vorlesungsabschlussprüfung in einer der angekündigten Veranstaltungen zum Internationalen Recht des Geistigen Eigentums erbracht werden. Die Festlegung auf Teilbereich a) oder Teilbereich b) muss bereits bei der Anmeldung zum Schwerpunktbereich erklärt werden.

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