Eckpunktepapier Grünes Bildungschancenpaket Individueller Zugang zu guter Infrastruktur statt ungerechter Gutscheine

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1 Beschluss Eckpunktepapier Grünes Bildungschancenpaket Individueller Zugang zu guter Infrastruktur statt ungerechter Gutscheine, Kurzer Überblick: Wer bekommt? Wer entscheidet? GE der Bundesregierung Kinder im SGB II u. XII, im Wohngeld und im Kinderzuschlag Über die Angebotsstruktur: Jobcenter bzw. auf Antrag die Kommune; Über den individuellen Zugang: die LehrerInnen Grünes Chancenpaket Kinder im SGB II u. XII, im Wohngeld und im Kinderzuschlag Über die Angebotsstruktur: Schulträger suchen in Kooperation mit Jugendhilfe und anderen Trägern ihre Partner aus; Über den individuellen Zugang: das pädagogische Personal an Schule, Kita und in der Jugendhilfe Was gibt s? Mittagessenszuschuss Schulstarterpaket Eintägige Klassenfahrten Gutscheine (Chipguthaben) für Nachhilfe und Bildungsangebote Mittagessenszuschuss Schulstarterpaket Eintägige Klassenfahrten Unterstützung pro Klasse durch Bundesprogramm Regionale Bildungspart-

2 Wieviel darf s kosten? Wann steht s? Was braucht s darüber hinaus? nerschaften, keine kommerziellen Nebenstrukturen Sprach- und Integrationsförderung in der Kita Produktionsschulen 625 Mio. 830 Mio. Geldleistungen zum Sachleistungen zum Dienstleistungen je nach Geschwindigkeit der Jobcenter bzw. Kommunen sowie je nach kommerziellem Interesse von Anbietern (Nachhilfe) Geldleistungen zum Sachleistungen zum Dienstleistungen anknüpfend an schon bestehende Angebote der Schulträger und kommunalen Infrastruktur Aufhebung des Kooperationsverbotes und ein neues Ganztagsschulprogramm, damit an allen Schulen Mittagessen und individuelle Lernförderung, Bildung und Betreuung geboten werden können Grünes Bildungschancenpaket Seite 2 von 7

3 Hintergrund Am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung verpflichtet, zum zu gewährleisten, dass der Staat (aufgrund des Art. 1 I GG ivm Art. 20 I) Erwachsenen und Kindern ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet. Das bedeutet, dass der Staat durch die Leistungen des SGB II und XII und darüber hinaus jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen gewähren muss, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. (Leitsatz 1) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen im SGB-II-Bezug schafft falsche Anreize. Statt dem Ausbau der Infrastruktur sieht er ein teures, nicht praxis-taugliches und letztlich ungerechtes Gutscheinsystem vor. Ob als Durchführungsinstrument letztlich noch eine Chipkarte eingeführt werden wird, wie es das Gesetz möglich macht, ist zweitrangig. Unsere Kritik ist grundsätzlicher: Gutscheine oder Chipkarten bewirken allein keine Chancengerechtigkeit, weil ihr Einlösen zum einen vom konkreten Angebot vor Ort und zum anderen von aktiven Schritten der Eltern bzw. Kinder und Jugendlichen selbst abhängt. Gerade für bildungsferne und von Armut betroffene Menschen ist dies oft schwierig. So weisen z.b. Fachleute der Jugendhilfe und Jugendarbeit darauf hin, dass auch die Bildungschipkarte gerade bei überforderten Eltern auf dem Stapel der ungeöffneten Post landen könnte. Grünes Bildungschancenpaket Seite 3 von 7

4 Gute Bildungschancen entstehen nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und dadurch Teilhabe für alle ermöglicht wird. Teilhabechancen fehlen vor allem dort, wo ein Kind gar nicht erst erfahren kann, was es außerhalb der eigenen Welt alles gibt. Dies betrifft im Übrigen nicht nur Kinder aus Familien im SGB-II-Bezug, sondern auch Kinder aus bildungsfernen Familien, in denen Bildungsarmut von Generation zu Generation vererbt wird. Das Grüne Bildungschancenpaket: Zentrale Grüne Forderungen: Keine Ausgrenzung und Stigmatisierung, sondern offene Lernangebote Frühe individuelle Förderung Stärken der Bildungsmotivation und Unterstützung im Erziehungsbereich Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schulen und außerschulischen Trägern Ausbau der Bildungsinfrastruktur Grünes Bildungschancenpaket Seite 4 von 7

5 Statt Gutscheinen wollen wir mit dem Ausbau der Infrastruktur von Kindertagesstätten und Schulen in Kooperation mit außerschulischen Trägern Kinder umfassend und individuell fördern. Das heißt: Die Angebote sollen an Orten gemacht werden, zu denen die Kinder sowieso kommen, also in erster Linie Kitas und Schulen. Orte, zu denen Kinder lange Wege haben, die sie am Ende gar nicht bewältigen können, bedeuten eine unnötige Hürde. Deshalb müssen wir es schaffen, Angebote und Anbieter in die Einrichtungen zu holen, um die Kinder aus bildungsfernen Schichten dort zu erreichen und individuell zu fördern, wo sie sich nahezu täglich aufhalten. Dieser Ansatz ist nicht nur niedrig schwellig, er vermeidet auch die Stigmatisierung und die Separierung betroffener Kinder, Jugendlicher und Familien. Wenn es gelingt, dass Kinder in den Kitas, in den Schulen und in allen von ihnen besuchten Orten der Bildung nicht ständig an ihre Armut erinnert werden, dann ist ein wichtiges Etappenziel hin zu gleichen Bildungschancen unabhängig vom Einkommen der Eltern erreicht. Unser Alternativpaket setzt auf die öffentliche Infrastruktur statt auf private Nachhilfeinstitute und ein ungerechtes, ineffizientes Gutscheinsystem. Konkret bedeutet dies: Die Einführung eines Bundesprogramm Regionale Bildungspartnerschaften. Im Mittelpunkt des Programms stehen die individuelle Förderung von allen Kindern und Jugendlichen und der Aufbau einer engen Kooperation zwischen den Schulträgern, der Jugendhilfe und außerschulischen Trägern vor Ort. Damit stehen auch Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Haushalten leicht zu erreichende Angebote zur Verfügung. Um den individuellen Rechtsanspruch ab sicherzustellen, werden kurzfristig schulnah entsprechende Förderangebote bereitgestellt. Durch das Programm Regionale Bildungspartnerschaften werden diese Angebote unterstützt und ausgebaut. Grünes Bildungschancenpaket Seite 5 von 7

6 Zuschüsse zum Mittagessen für Kita-Kinder und Schüler/innen, Aufbau von Mensen und Cafeterias in Schulen mit Unterstützung durch Bundesmitteln. Aufstockung der Mittel der Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur gezielten Sprach- und Integrationsförderung in Kindertageseinrichtungen. Aufbau zusätzlicher Produktionsschulen, damit Schulabbrecher/innen im und aus dem Arbeitsprozess lernen und einen Schulabschluss nachholen können. Erhalt des Schulstarterpakets, damit auch Kinder im Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezug diese Unterstützung erhalten. Zur weiteren Verbesserung der Teilhabechancen fordern wir einen flächendeckenden Aufbau von Ganztagsschulen. Ziel ist es, dies bis spätestens 2020 zu erreichen. Der Bund muss die Länder endlich dabei unterstützen können, dieser Aufgabe nachzukommen. Das Verbot einer Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Schulen ist absurd. Das Kooperationsverbot muss endlich aufgehoben werden, damit der Bund sich am Aus- und Aufbau von Infrastrukturen der Bildungsförderung und an entsprechenden Maßnahmen zielgerichtet beteiligen kann. Denn gute Bildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Die vielfältigen Angebote, die vielerorts schon bestehen, wollen wir durch das Programm Regionale Bildungspartnerschaften nicht ersetzen, sondern ergänzen und Ausbaumöglichkeiten schnell schaffen. Es sollen keine finanziellen Ausgaben der Länder oder Kommunen übernommen oder auf die Bundesebene übertragen werden, sondern die Bildungsund Teilhabechancen der Kinder vor Ort entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgericht verbessert werden. Grünes Bildungschancenpaket Seite 6 von 7

7 Im Gegensatz zum vorherigen Ganztagsschulprogramm sollen auch qualitative Mindeststandards vereinbart und Personal- und Sachkosten von Bundesseite in der Anschubphase mitfinanziert werden. Ein zukunftsweisendes und pädagogisch durchdachtes Ganztagsschulmodell umfasst neben der Vermittlung des Unterrichtsstoffes auch die individuelle Förderung, Bewegungsangebote und Angebote von Sozialarbeiterinnen und Erziehern. Das trägt zur umfassenden Persönlichkeitsbildung bei. Außerschulische Kooperationspartner werden ebenso einbezogen wie Fachkräfte aus der Psychologie, aber auch Künstlerinnen und Künstler, Musiker und Musikerinnen, Handwerkerinnen und Handwerker etc. So können durch eine gute Bildungsinfrastruktur vor Ort die individuellen Bildungsbedarfe aller Kinder, auch derjenigen im SGB-II-Bezug, abgedeckt werden. Zudem muss das Angebot an Kindertagesbetreuung auch für Kinder unter 3 Jahren bedarfsdeckend ausgebaut werden. Eltern und Kinder brauchen einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Kinderbetreuungseinrichtungen müssen zu Orten umfassender Förderung werden, dazu muss auch die Qualität in den Einrichtungen deutlich verbessert werden. Grünes Bildungschancenpaket Seite 7 von 7

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