Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT): Ergebnisbericht. Jörg Oster

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT): Ergebnisbericht. Jörg Oster"

Transkript

1 Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT): Ergebnisbericht Jörg Oster mit Beiträgen von Hamberger, Ch.; Hamdorf, T.D.; Junker, J.; Elbing, U.; Melches, J. Ulm im August 2014

2 Beteiligte Autoren Prof. Dr. biol. hum. Jörg Oster, Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeut, Professor für wissenschaftliches Arbeiten und Forschen in der Kunsttherapie, Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen sowie Universitätsklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ulm Christian Hamberger, Dipl. Kunsttherapeut (FH), Geschäftsführer Deutscher Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT) Titus D. Hamdorf, Dipl. Kunsttherapeut (FH), Gremienbeauftragter Deutscher Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT) Prof. Johannes Junker, Dipl. Theologe, Dipl. Dramatherapeut (NL), Rektor Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen, Vorstand Deutsche Gesellschaft Theatertherapie (DGfT) Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Elbing, Dipl. Psychologe, Prorektor Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen, Professor für Kunsttherapieforschung, Leitung des Instituts für Kunsttherapieforschung Nürtingen Juliane Melches Dipl. Psychologin, Dipl. Kunsttherapeutin, Dipl. Künstlerin, freie wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT)

3 Inhaltsverzeichnis Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT): Hintergründe, Zielstellung und Aufruf (Hamberger, Ch.; Hamdorf, T.D.; Junker, J.; Elbing, U.; Oster, J.; erschienen in: Musiktherapeutische Umschau, 34, 1 (2013), S ) 2 Hypothesen und Fragestellungen (Oster, J; Melches, J) 16 Datenerhebung und Untersuchungsdurchführung (Melches, J; Oster J) 23 Ergebnisse der BgA-KT (Oster, J) 36 Vorbemerkungen 36 I. Allgemeine Beschreibung der Stichprobe 37 II. Beschreibung der Rahmenbedingungen der Tätigkeit 43 III. Beschreibung der Qualifikation 57 IV. Beschreibung Qualitätssichernder Maßnahmen 71 V. Tätigkeit im medizinisch-heilkundlichen Sektor 76 VI. Beschreibung der Tätigkeitsbereiche allgemein 89 VII. Beschreibung der Zielgruppe 95 VIII. Beschreibung des Indikationsspektrums 105 IX. Beschreibung der klinischen Tätigkeitsfelder 107 X. Beschreibung der nicht-klinischen Tätigkeitsfelder 115 XI. Beschreibung des Settings 120 XII. Übergreifende Fragen 127 Diskussion der Ergebnisse anhand der formulierten Hypothesen (Oster, J) 139 Literatur 143 Anhang: - Fragebogen - Institute künstlerischer Therapien getrennt nach Fachbereichen - Anschreiben und Informationsmaterial für die Multiplikatoren 1

4 Christian Hamberger, Titus D. Hamdorf, Johannes Junker, Ulrich Elbing, Jörg Oster Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT) 1 Hintergründe, Zielstellung und Aufruf Eine valide Einschätzung der aktuellen berufspraktischen Gesamtsituation der Künstlerischen Therapeuten (Berufsgruppe) ist unter anderem Voraussetzung für eine perspektivische Berufsprofilierung. Letzteres gilt nicht zuletzt hinsichtlich einer anzustrebenden gesetzlichen Regelung, für die der Gesetzgeber bestimmte Nachweise fordert. Vor diesem Hintergrund beschlossen die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) im Mai 2012 die Durchführung einer Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT) im Format einer Online-Erhebung. Vor der Kulisse der anderen erforderlichen berufspolitischen Etablierungsbemühungen erläutern die Autoren die Bewertungs- und Evaluationskriterien, die der Generierung der Online-Fragebögen zugrunde lagen. Es wird verdeutlicht, vor welchem Hintergrund die Mehrheit der Mitglieder der BAG KT den Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT) mit der Durchführung der BgA-KT beauftragte und in welcher Weise die Auswertung durch die Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen (HKT Nürtingen) erfolgen soll. Neben der Bedeutsamkeit der BgA-KT als Evaluationsinstrument für nachfolgende Erhebungen werden die Brisanz und Wichtigkeit der Teilnahme möglichst aller Künstlerischer Therapeuten an der für das Frühjahr 2013 geplanten Befragung ins Zentrum gestellt. Vorbemerkung Eine umfassende systematische Abbildung und nachfolgende Analyse der Berufsgruppe der in Deutschland ausgebildeten und tätigen Künstlerischen Therapeuten (Kunst-, Musik-, Tanz-, Eurythmie-, Theatertherapie u. a.) ist die Grundlage für die weitere berufspolitische Ausrichtung bzw. Fragestellung, welche Strukturen und Inhalte hinsichtlich möglichst homogener Qualifizierungsmaßnahmen in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsausübung durchgesetzt werden müssten. Zudem 1 erschienen in: Musiktherapeutische Umschau, 34, 1 (2013), S

5 stellt sie eine der Voraussetzungen für die Beurteilung einer Regelungsnotwendigkeit als eigenständiger»heilberuf«dar. Ein Konsens hinsichtlich der Art und Weise einer anzustrebenden berufs- und auch sozialrechtlichen Regelung besteht bis dato nur innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT). Doch auch diese Konsensfindung beruht letztlich auf einer empirisch nicht validierten Einschätzung und primär berufspolitisch intendierten Zielstellung der beteiligten verbandspolitisch organisierten Akteure, die sich auf statistische Datenaussagen beziehen müssen, welche längst verjährt sind (DFKGT 2002, Notholt 2005) bzw. keine realistische Beurteilung der aktuellen berufspraktischen Gesamtsituation der Künstlerischen Therapeuten zulassen. Eine zentrale Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung als Heilberuf ist der Nachweis, dass ein Großteil der berufstätigen Praktiker bereits in medizinisch- heilkundlichen Sektoren tätig ist. Diese Aussage müsste gewissermaßen als statistischer Indikator für eine realistische Berufsprofilierung belegt werden. Die Hintergründe für die Bewertungs- und Evaluationskriterien der zu diesem Zweck für das Jahr 2013 geplanten Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT) sowie die für das genannte Ziel erforderlichen Nachweise (Outcomes) werden von den Autoren nachfolgend beschrieben. Berufspolitischer Hintergrund Die bereits seit 2001 in Arbeitsgruppen und Fachkonferenzen aktiven Vertreter aus den insgesamt zehn kooperierenden Berufsverbänden und Fachgesellschaften Künstlerischer Therapien hatten im Herbst 2008 die BAG KT gegründet, um die zentralen berufspolitischen Etablierungsbemühungen synergetisch effektiver voranbringen zu können (vgl. Innerhalb der BAG KT verständigte man sich zunächst auf das Ziel einer gemeinsamen beruflichen Identitätsbildung, der damit einhergehenden Homogenisierung eines Berufs- und Tätigkeitsbildes als akademischer Heilberuf sowie der Definition standardisierter Qualitätsmerkmale, wie sie für einen Heilberuf erforderlich sind. Die Zielstellung innerhalb der BAG KT lautet daher, eine rechtliche Regelung des bis dato freien Berufs der»künstlerischer Therapeut (Kunst-, Musik-, Tanz- und Eurythmie-, Theatertherapie u. a.)«als eigenständiger akademischer Heilberuf bzw. als heilkundlicher Zulassungsberuf anzustreben. Eine entsprechende Regelung würde u. a. den Schutz der Berufsbezeichnung mit einer 3

6 einhergehenden Eingrenzung auf den medizinisch- heilkundlichen Tätigkeitsbereich durch die Einführung einer Ausbildungs-, Prüfungs-, und Zulassungsordnung sowie einer gesetzlichen Regulierung der Berufsausübung bedeuten. Mit der Intention einer berufsrechtlichen Regelung eng verbunden, jedoch gesondert zu behandeln, ist die Zielstellung der Anerkennung als»neue Methode«bzw. Therapieverfahren innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wie sie im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt wird. Gemäß einer Beschlussfassung der Mitgliederversammlung der BAG KT im Jahr 2010 sollte noch vor einer weiteren Intensivierung dieser Zielstellungen der aktuelle Status-quo der Berufsgruppe der in Deutschland ausgebildeten und tätigen Künstlerischen Therapeuten in Form einer Berufsgruppenanalyse (BgA- KT) systematisch erfasst und evaluiert werden. Um den Regelungsbedarf der Künstlerischen Therapien als Therapieverfahren mit ihren Therapiemethoden Kunst-, Musik-, Tanz-, Eurythmie-, Theatertherapie u. a. als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachzuweisen, müssten jene strenge Kriterien erfüllt werden, die im Obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), formuliert werden:»maßgeblich für das Bewertungsverfahren sind darüber hinaus insbesondere 2 Abs. 1, 2a, 12 Abs. 1 und 70 Abs. 1 SGB V, nach denen die Versorgung der Versicherten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss, auch in ihrer Qualität dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und dem medizinischen Fortschritt sowie den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen hat.«(g-ba 2011, VerfO, 2. Kap. 1. Abs. 3,2) Nachweiserfolge und Nachweispflichten Die in der Verfahrensordnung des G-BA beschriebenen Kriterien für Zulassung von Leistungen der GKV fordern neben der Eigenständigkeit der Methode oder des Verfahrens auch den»nachweis des Nutzens (Zweckmäßigkeit), der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse«(ebd.). 4

7 Nachweis: Etablierung in der medizinischen Versorgungsstruktur Hinsichtlich des Nachweises der Etablierung in der medizinischen Versorgungsstruktur bemüht sich die Arbeitsgruppe Implementierung (AG Imp, ehemals AG DRG KT) der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) mit Unterstützung wissenschaftlicher Experten aller Fachrichtungen seit 2001 überwiegend erfolgreich darum, Künstlerische Therapien als Leistung sowie die Künstlerischen Therapeuten als qualifizierte Leistungserbringer in die bestehenden Behandlungsleitlinien (z. B. Behandlungsleitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), Reha-Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung (DRV)) und Kodiersystematiken (KTL Reha, OPS-DRG, Psych-OPS) des Gesundheitswesens zu implementieren. Künstlerische Therapien wurden 2005 in den amtlichen OPS 301 (Ziffern Psychosoziale Therapie, Künstlerische Therapie) aufgenommen (siehe Tabelle 1), werden in den Auswahllisten der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser des G-BA genannt (2009) und wurden 2006 als eigene Therapieform»Künstlerische Therapien«in der Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL Reha) eingeführt. Im Jahr 2010 wiesen 2267 strukturierte Qualitätsberichte ( von 2274 nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser aus, dass in 34 % der Institutionen Kunsttherapie, Kreativtherapie, Theatertherapie oder Bibliotherapie vorgehalten wurden (779), in 31 % Musiktherapie (699) und in knapp 2 % der Kliniken Gestaltungstherapie, Tanztherapie und Eurhythmietherapie (insgesamt 43) (vgl. auch Hamberger 2008). Künstlerische Therapien werden u. a. in den S3-Behandlungsleitlinien der AWMF zu unipolarer Depression, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Essstörungen, PTBS, Psychoonkologie, Demenzen, psychosoziale Therapien für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen empfohlen oder zumindest genannt. Nachweise des medizinischen Behandlungsbedarfs Mit Blick auf die geforderten Nachweise des medizinischen Behandlungsbedarfs werden mit den für die Aktualisierung jeweils erforderlichen Studiennachweisen auch die Anforderungen wissenschaftlich evidenzbasierter Wirksamkeitsnachweise (Effizienz) teilweise erfüllt, wobei die Kriterien des G-BA für den Nachweis der Wissenschaftlichkeit andere sind bzw. als»strenger«eingeschätzt werden, als bspw. die Kriterien der 5

8 AWMF. Auch wenn daher die überwiegend international vorliegenden Wirksamkeitsergebnisse nach den Kriterien der Evidence based Medicine (EbM) für die Künstlerischen Therapien hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Methoden, der Reliabilität und Validität für eine jeweils hinreichend große Gesamtpopulation kritisch bewertet werden (IGel-Monitoring 2011, Gühne et al. 2012), stützen die bereits vorliegenden Ergebnisse zumindest tendenziell die Empfehlungsaussage medizinischer Experten, dass Künstlerische Therapien international unverzichtbar zur»good medical practice«gehören (Lehofer & Stuppäck 2005). Eine Evaluation der Patientenzufriedenheit (siehe auch Tabelle 2) auch mit Blick auf die sektorenübergreifende Versorgung sowie eine systematische Auswertung der genannten Etablierungserfolge (Metaanalyse), die unter anderem auch Rückschlüsse auf ein vom Gesetzgeber gefordertes, sozialrechtlich relevantes Indikationsspektrum gemäß der ICD-10 ermöglichen würde, steht noch aus. Nachweis der Regelungsnotwendigkeit im Vergleich Für den Nachweis der Regelungsnotwendigkeit im Vergleich erarbeitet die AG Berufsbild der BAG KT seit 2005 Tätigkeits- und Kompetenzbeschreibungen in expliziter Abgrenzung zu anderen, bereits im Gesundheitssystem etablierten Berufsgruppen (Ergo-, Physio-, Psychotherapeuten u. a.). Nur durch den Nachweis über die Eigenständigkeit des Therapieverfahrens der Künstlerischen Therapien und die hinreichend große (relevante) Gruppe der Leistungserbringer, also der Künstlerischen Therapeuten, kann ein Regelungsbedarf überhaupt begründet werden. Ferner müsste für eine originär therapeutische, d. h. heilkundliche Berufsbildprofilierung eine explizite Abgrenzung zu rein künstlerischen, pädagogischen und sozialen Berufen erfolgen. Die entsprechenden Schlüssel- oder Kernkompetenzen, die eine qualifizierte Ausübung des Berufs ermöglichen, müssen mit Blick auf das anzustrebende Berufsbild noch evaluiert und nicht zuletzt in die Systematik der Europäischen bzw. Deutschen Qualifikationsrahmenempfehlungen (DQR) übertragen werden. Auf der Basis des erfolgreichen Abschlusses der oben genannten Arbeitsschritte könnte schließlich nachgewiesen werden, dass es sich bei den Künstlerischen Therapien überhaupt um eine medizinisch- heilkundlich relevante Leistung handelt, mit der die Kriterien der Krankenbehandlung, des zugrundeliegenden medizinischen Fachwissens und der gesundheitlichen Schädigungen bei unsachgemäßer Ausübung (gem. 6

9 BGH-Urteil vom ) erfüllt sind, die also im Sinne des»patientenschutzes«nur von einer entsprechend gesetzlich geregelten Berufsgruppe erbracht werden dürfte (vgl. Flach-Bulwan 2010). Beschreibung eines weitgefächerten Indikationskataloges Eine Beschreibung eines weitgefächerten Indikationskataloges, dessen Spektrum innerhalb des sozialrechtlich relevanten Bereichs des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) angesiedelt und in dem u. a. die rechtlichen Grundlagen und eine Liste relevanter Störungsbilder nach ICD-10 differenziert aufgeführt werden müssten, wurde bisher noch nicht in der erforderlichen Systematik erstellt. Ein erstes Indikationsmodell liegt für die Musiktherapie zum Bereich Neurologie vor (Baumann et al. 2010) und wird in Kooperation mit dem Schweizer Berufsverband (GPK) aktuell auch für die Kunsttherapie (Schumacher et al. 2012) erstellt. Nachweise zum Indikationsspektrum für die Künstlerische Therapien, die durch hochwertige Studien aus den jeweiligen Fachbereichen (Kunsttherapie, Musiktherapie etc.) erbracht wurden (Aldridge et al. 2004, 2005, Argstatter et al. 2007, Brooker et al. 2007, Hillecke & Wilker 2007, Kächele et al. 2003, Oerter et al. 2001), müssten nachfolgend in einer interdisziplinär durchzuführenden Studie systematisch für alle Künstlerischen Therapien generiert werden. Nachweis von Nutzen und Wirtschaftlichkeit Die vom G-BA geforderten»ausreichenden Nachweise von Nutzen und Wirtschaftlichkeit«(vgl. G-BA 2011, VerfO, 10 Abs. 1 Satz 5) können nach Einschätzung der Autoren auf der Grundlage vorliegender Routinedaten gemäß der Verfahrensordnung nur von diesem selbst evaluiert werden. Künstlerische Therapien werden in den Auswahllisten des G-BA für die standardisierten Angaben innerhalb der Qualitätsberichte der Krankenhäuser geführt. (vgl. G-BA 2010) Aufgrund dieser Strukturvorgaben bleibt zu vermuten, dass auch tarifliche Eingruppierungen, also die Bezahlung Künstlerischer Therapeuten im klinischen Sektor, eine Rolle bei der vom G-BA geforderten Kosten-Nutzen-Abwägung eine Rolle spielen. So ist anzunehmen, dass die sogenannten»spezialtherapeutischen Leistungen«, die von speziellem therapeutischem Fachpersonal (SP), also auch von Künstlerischen Therapeuten, erbracht werden, hinsichtlich der Kostenverteilung auf 7

10 vergleichbarem Niveau angesiedelt bleiben werden. Weitere Kriterien, die in eine Kosten-Nutzen-Abwägung einfließen könnten, wären z. B. Nachweise der Verkürzung von Klinikaufenthalten, der Verbesserung der Krankheitsbewältigung, der Rückfallprophylaxe, der stabilen Verbesserung der Lebensqualität durch den Einsatz Künstlerischer Therapien im multimodalen Behandlungsrahmen. Tabelle 1: Erbrachte Nachweise für eine gesetzliche Regelung als medizinisch-heilkundlicher Beruf Nachweisziel Nachweis Quelle Jahr Etablierung in der medizinischen Versorgungsstruktur Nachweis der Wissenschaftlichkeit/Evidenzbasierung Feststellung der Regelungsnotwendigkeit im Vergleich Qualifizierungsnachweis/ Heilberuf Implementierung in bestehenden medizinischen Behandlungsleitlinien und Kodiersystematiken AWMF/ DRV u. a. Seit 2001 Aufnahme in den amtlichen OPS 301 G-BA 2005 Nennung in den Auswahllisten der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser des G-BA Einführung als eigene Therapieform»Künstlerische Therapien«in der Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL Reha) eingeführt Experteneinschätzung: Künstlerische Therapien sind nach internationaler Einschätzung unverzichtbar und gehören zur goodmedicalpractice Nennung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser Nationale und internationale Studienbelege (RCT s, MA) nach den Kriterien der EvidencebasedMedicine (EbM) Tätigkeitsbeschreibungen mit Abgrenzung zu benachbarten, bereits etablierten Berufsgruppen, Beschreibung eines Berufsbildes Standardisierung der Qualifikationsinhalte in der Aus- und Weiterbildung gemäß anderer Gesundheitsberufe G-BA 2008 DRV 2007 Experten Seit 2005 Hamberger 2008/2010 Wiss. Experten/ BAG KT (AG Imp) BAG KT (AG Berufsbild) Seit 2004 Seit 2001 Seit 2005 BVAKT 2009 Evaluationsziele der Berufsgruppenanalyse (BgA-KT) Für eine gesetzlich geregelte Ausübung der Künstlerischen Therapien als eigenständiges Therapieverfahren mit ihren jeweiligen Methoden (Kunst-, Musiktherapie u. a.) könnten nach Einschätzung der BAG KT entsprechend der Verfahrensordnung des G-BA folgende Aspekte (von der Autorengruppe sogenannte»erwartete Outcomes«) durch die Berufsgruppenanalyse (BgA-KT) evaluiert werden: 8

11 Etablierung in der (medizinischen) Versorgungsstruktur Medizinische Tätigkeitsbereiche: Erwartetes Outcome: Die überwiegende Anzahl der Künstlerischen Therapeuten arbeitet in den ambulanten und stationären Sektoren des Gesundheitswesens (Prävention, Rehabilitation, kurative Behandlung). Beschreibung eines weitgefächerten Indikationskataloges Indikationsspektrum: Erwartetes Outcome: Der Einsatz Künstlerischer Therapien erfolgt in einem breiten Indikationsspektrum gem. ICD-10, das die sozialrechtlich relevanten Bereiche des SGB V abdeckt. Feststellung der Regelungsnotwendigkeit im Vergleich Relevante Berufsgruppengröße: Erwartetes Outcome: Die Berufsgruppengröße der Künstlerische Therapeuten ist per se regelungsrelevant. Tätigkeitsfelder: Erwartetes Outcome: Künstlerische Therapeuten arbeiten in Tätigkeitsbereichen, die für keine andere Berufsgruppe ausgeschrieben werden (Stellenprofile, Tätigkeitsprofile, Arbeitskontexte etc.). Art des Qualifizierungsniveaus: Erwartetes Outcome: Mehr als 80 % der Künstlerischen Therapeuten haben ein spezifisches Hochschulstudium absolviert oder eine künstlerisch-therapeutische Weiterbildung auf der Zulassungsbasis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums durchlaufen, und erwerben damit die Fähigkeit und Fertigkeit (Kompetenz) zur Berufsausübung. 9

12 Spezifisch heilkundlich-therapeutische Qualifizierung: Erwartetes Outcome: Künstlerische Therapeuten planen und führen ihre Therapie auf der Grundlage der ärztlich gestellten Diagnose (gemäß der ICD-10) und fachspezifischer Diagnose-, Indikations- und Zielstellung durch. Qualitätssicherung: Erwartetes Outcome: Künstlerische Therapeuten sorgen durch spezifische Maßnahmen (Supervision, Fortbildung, Verbandsmitgliedschaft etc.) für die Sicherung einer qualifizierten, ethischen Berufspraxis. Ausreichende Nachweise von Nutzen und Wirtschaftlichkeit Wirksames Verfahren (Nutzen), Vergütung Erwartetes Outcome: Künstlerische Therapeuten werden wie andere spezialtherapeutische Berufe entlohnt. Indem die Künstlerischen Therapien bereits zur good medical practice gehören und im Vergleich mit anderen Therapieverfahren eine vergleichbare oder gar höhere Effizienz in einem breiten Indikationsspektrum nachgewiesen werden kann, können qualifiziert arbeitende Künstlerische Therapeuten in interdisziplinären Behandlungskontexten zur geforderten Kosten-Nutzen-Optimierung beitragen. Tabelle 2: Weitere Nachweisziele für eine gesetzliche Regelung als medizinisch-heilkundlicher Beruf Nachweisziel Nachweis des medizinischen Behandlungsbedarfs und der Wissenschaftlichkeit Beschreibung eines weitgefächerten Indikationskataloges Erforderlicher Nachweis Forcierung der medizinischen störungsspezifischen Wirksamkeitsforschung (EbM) Patientenzufriedenheitsevaluation (sektorenübergreifende Versorgung) Indikationsspektrum gem. ICD-10 Systematischer Indikationskatalog, Interdisziplinär angelegte Metaanalyse (Indikationsspektrum) Feststellung der Regelungsnotwendigkeit im Vergleich Systematische Evaluation der erforderlichen Schlüsselkompetenzen (DQR-Systematik) Nachweis der qualifizierten Aus- und Weiterbildung als Heilberuf: Standardisierung der Qualifikationsinhalte in der Aus- und Weiterbildung gemäß anderer Gesundheitsberufe Strukturmodell zur Regelung von Zulassungs-, Prüfungs-, Weiterbildungsordnungen, Berufsausübungsbestimmungen Nachweise von Nutzen und Wirtschaftlichkeit Nachweise der Wirksamkeitskriterien hinsichtlich der geforderten Kosten-Nutzen-Optimierung (z. B. Verkürzung von Klinikaufenthalten, der Verbesserung der Krankheitsbewältigung, der Rückfallprophylaxe, der stabilen/anhaltenden Verbesserung der Lebensqualität durch den Einsatz Künstlerischer Therapien im multimodalen Behandlungsrahmen). 10

13 Format»Gesamterhebung«Ergänzend zur Anzahl der Mitglieder, die über die innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft kooperierenden Verbände zu generieren ist, sollen möglichst umfassend die absoluten Zahlen der in Deutschland im Beruf tätigen Künstlerischen Therapeuten validiert werden, die einen künstlerisch-therapeutischen Abschluss in Deutschland erworben haben. Die Gesamterhebung stellt mit Blick auf den vom Gesetzesgeber geforderten»minimal Konsens«bezüglich der rechtlichen Verortung des Berufs das entsprechend erforderliche Format dar und bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle Interessensvertreter einer definierten Berufsgruppe sich auf ein gemeinsames Ziel verständigen. Hintergrund muss daher eine Aussage zum Status-quo der Berufsgruppe und nachfolgend zum Berufsfeld noch vor und somit unabhängig von einer berufs- oder auch ausbildungspolitisch ambitionierten Ergebniserwartung sein. Evaluation der Zielgruppe Um den für eine valide Aussagekraft erforderlichen Prozentsatz (über 75 %) der Beteiligung in absoluten Werten einschätzen bzw. messen zu können, bedarf es einer Ausgangszahl, die über die Größe der Gesamtzielgruppe eine verlässliche Aussage zulässt. Neben der quantitativen Erfassung der innerhalb der BAG KT zu erreichenden Zielgruppe ist daher auch eine möglichst umfassende Evaluation von Absolventinnen und Absolventen von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sowie Mitglieder von Fachund Berufsverbänden geplant, die (noch) nicht innerhalb der BAG KT kooperieren. Diese Zielgruppe soll ausführlich über die politisch unabhängige Bedeutung und Brisanz der geplanten Berufsgruppenanalyse informiert sowie zur Anmeldung und Mitwirkung motiviert werden. Alle daraufhin angemeldeten Teilnehmer müssen die jeweilig zu erreichende Zielgruppengröße angeben, also z. B. die Absolventenzahl eines Weiterbildungsinstituts, für die dann entsprechend codierte (anonymisierte) Link-Zugänge zur Online-Befragung frei geschaltet werden. 11

14 Entwicklung des Messinstruments Die BAG KT hatte im Rahmen der Auftragsformulierung bereits eine erste differenzierte Aufstellung der zu ermittelnden Kenngrößen, der Evaluationsbereiche und -objekte sowie den möglichen Modi der Datenauswertung und -nutzung entworfen und diskutiert (Pütz 2008). Aufbauend auf der ersten verbandsinternen Berufsgruppenerhebung des DFKGT 2001 und den daraus gewonnenen Erfahrungen wurde nach diesen Maßgaben das jetzt vorliegende Messinstrument entwickelt. Das Instrument der niederländischen Federatie Vaktherapeutische Beroepen sowie die damit vorliegenden Erfahrungen flossen ebenfalls in die Entwicklung ein. Die inhaltliche Ausarbeitung wurde federführend von Christian Hamberger und Titus D. Hamdorf im DFKGT geleistet. Die Inhalte des Erhebungsinstruments wurden von Johannes Junker mitgestaltet. Kooperationspartner für die methodische Ausarbeitung des Erhebungsinstruments war die Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen. Die Klärung inhaltlich logischer und struktureller Bezüge der Fragenkomplexe zur Vermeidung von Redundanzen und zur Gewährleistung der späteren Verknüpfung von Teildatensätzen der Erhebung wurde mit Ulrich Elbing erarbeitet. Jörg Oster begleitete schließlich die endgültige Formulierung der Items und ihre Skalierung. Fragebogen Der aktuell entwickelte Erhebungsbogen ist auf alle Fachrichtungen Künstlerischer Therapien bezogen und an die aktuellen Entwicklungen der Berufsgruppe angepasst. In einem ersten, allgemeinen Teil erfasst der Fragebogen Arbeitssituation und -kontext, Ausbildungshintergrund, Arbeitsverhältnisse und Maßnahmen der Qualitätssicherung. Es werden Fragen zum Alter, Geschlecht, Bundesland, zur Vorbildung, Qualifikation und Qualitätssicherungsmaßnahmen gestellt. In einem speziellen Teil werden anschließend Tätigkeitsbereiche, Kennzeichen des Klientels, Diagnosen bzw. Indikationen, institutioneller Rahmen, Setting und schließlich Vergütung erhoben, sollen also Fragen zum jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt (angestellt/freiberuflich), zur Zielpopulation (Indikationsspektrum gemäß der ICD-10), wie auch zum Setting (Art, Frequenz, Umfang, Dauer etc.), zum institutionellen Kontext (Art der Stelle/Tätigkeit, Umfang etc.) und zur Vergütung beantwortet werden. Dabei wurde der Fragebogen so ausgelegt, dass er als Online-Instrument eingesetzt werden kann. Nach der Überprüfung der praktischen Handhabbarkeit in einer Pilotstudie, die für Winter 2012 geplant 12

15 worden war, sollte die endgültige Version für die Online-Erhebung dann gemäß verabredetem Workflow im Frühjahr 2013 zur Verfügung stehen. Die vollständige Veröffentlichung der Fragebögen als eingesetztes Evaluationsinstrument der BgA-KT wird im Rahmen der Publikation der Ergebnisse voraussichtlich 2014 erfolgen. Geplante Durchführung und Auswertung Nach der Beschlussfassung zur Durchführung der BgA-KT in der Mitgliederversammlung der BAG KT am 5. Mai 2012 verständigte sich die Mehrheit der Mitglieder, den DFKGT mit der Durchführung (Koordination und Controlling, Entwicklung geeigneter Instrumente in Form eines Online-Tools mit ubiquitärer Auswertungsmöglichkeit, Datenerhebung durch wissenschaftliche Mitarbeiter und Vertragsvergabe für die wissenschaftliche Gesamtauswertung) zu beauftragen. Hierzu wurde ein entsprechendes Vertragswerk entwickelt, das u. a. die Art der Nutzungsrechte, den Zeitplan, den Datenschutz, Art der Datenverwaltung und die gestaffelte Kostenaufteilung auf der Grundlage eines vorgelegten und konsentierten Kostenplans festlegt. Der Prozess der Erhebung soll durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des DFKGT betreut werden. Wie bereits ausgeführt, ist es für die Erhebung von zentraler Bedeutung, ein möglichst umfassendes Bild der Berufsgruppe anzustreben. Hierzu sind unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Mitgliederdateien der Verbände (vorzugsweise -Adressatenquellen) zu nutzen sowie weitere Teilnehmergruppen zu akquirieren. Außerdem ist für eine sinnvolle Auswertung die Vollständigkeit der Datensätze anzustreben. Dies wird zum einen durch das Online-Tool gewährleistet. Zum anderen sind sinnvolle und valide Daten nur zu erzielen, wenn die Teilnehmer hierzu motiviert sind und die Befragung als sinnvoll einschätzen. Entsprechende Informationen zum Sinn der Befragung, zur Berücksichtigung von Datenschutzbestimmungen und zur freiwilligen Teilnahme sind dem Erhebungsinstrument in Form einer erläuternden Präambel und einer Handanweisung (Instruktion) beigefügt. Durch das Online-Tool können die generierten Daten exportiert und mit Statistischer Software weiter verarbeitet werden. Die Entwicklung einer auswertbaren Datenbank und die weitere Aufbereitung der Daten ist bei dem zu erwartenden großen Datensatz ein arbeitsintensives Unterfangen, welches daher aus inhaltlichen und arbeitsökonomischen Gründen sinnvoller Weise von einer zentralen Stelle erfolgen sollte. Dies und 13

16 die statistische Gesamtauswertung der Daten übernimmt die Hochschule für Kunsttherapie in Nürtingen, vertreten durch Jörg Oster. Im Anschluss bietet der aufbereitete Datensatz weitere Möglichkeiten, Analysen und Auswertungen zu spezifischen Fragestellungen oder Teilnehmergruppen durchzuführen. Es sei explizit darauf hingewiesen, dass die Daten in anonymisierter Form vorliegen und nur die Angaben aus der Erhebung für die Auswertung genutzt werden. Es wird somit sichergestellt, dass kein Rückschluss auf Personen oder andersartiger Datenmissbrauch erfolgen kann. Aus der Zielsetzung der Erhebung ergibt sich die dringende Notwendigkeit der Publikation der Ergebnisse, so dass die Daten und Fakten zur Argumentation im Sinne der Künstlerischen Therapien und der darin tätigen Künstlerischen Therapeuten genutzt werden können. Eine weitere fachbereichsspezifische Nutzung der Datensätze durch die Auftraggeber (Mitgliedsverbände der BAG KT) wird über Nutzerbedingungen vertraglich geklärt. Diskussion und Ausblick Die brisante Bedeutung der Ergebnisse der BgA-KT vor allem hinsichtlich des weiteren berufs- und ausbildungspolitischen Kurses sollte deutlich geworden sein: Würde sich z. B. herausstellen, dass nur eine geringe Anzahl der Praktizierenden in den stationären und ambulanten Sektoren des Gesundheitswesens tätig sind, wäre ein weiteres Verfolgen des Vorhabens einer Regelung als Gesundheitsberuf vorerst obsolet. Erst wenn sich der Schwerpunkt der Tätigkeitsbereiche Künstlerischer Therapeuten nachweislich innerhalb der sozialgesetzlich regulierten Sektoren befindet wie es zumindest von Seiten der BAG KT erwartet wird, können die bereits anvisierten Arbeitsschritte (Siehe Tabelle 2) zielgerichtet und eindeutig konzertiert weiter vorangetrieben werden. In jedem Falle wird mit der ersten Durchführung der BgA-KT ein Evaluationsinstrument bereitgestellt, mit dem auch perspektivisch die aktuelle Entwicklung des Berufsfeldes abgebildet werden kann. Würden jedoch die oben beschriebenen Evaluationsziele der Berufsgruppenanalyse in wesentlichen Aspekten nicht erreicht bzw. deutlich unterschritten, wäre u. a. die bisherige berufspolitische Zielorientierung in Frage zu stellen, bzw. müsste hinsichtlich der Etablierungsbemühungen ein grundlegender Paradigmenwechsel angedacht werden. 14

17 Nachdem sich jedoch das professionelle Selbstverständnis hinsichtlich eines heilkundlichen Therapieberufs bei einer Mehrheit der Künstlerischen Therapeuten längst durchgesetzt zu haben scheint, hoffen die Autoren auf eine starke Beteiligung an der Online-Umfrage. 15

18 Hypothesen und Fragestellungen (Oster, J; Melches, J) Aus dem einleitend gestellten Artikels Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BAG-KT). Hintergründe, Zielstellung und Aufruf wurden Hypothesen entnommen und spezifiziert, zu denen nach der Ergebnisdarstellung der Berufsgruppenanalyse, soweit die vorliegende Datenlage es erlaubt, Stellung genommen wird. Der notwendige Diskussionsprozess zu den zentralen Fragestellungen und übergeordneten Zielsetzungen der Berufsgruppenanalyse ist hiermit nicht abgeschlossen, sondern sollte auf der hier dargestellten Datengrundlagen vertieft und konstruktiv weitergeführt werden. Die übergeordneten Ziele sind: Rechtliche Regelung des Berufs Künstlerischer Therapeut als eigenständiger, akademischer Heilberuf bzw. als heilkundlicher Zulassungsberuf. Anerkennung der Künstlerischen Therapie als Therapieverfahren innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Sozialgesetzbuch V (SGB V). Folgende Hypothesen sind auf der Grundlage des genannten Artikels in den Blick zu nehmen: 1. Die Mehrheit der Künstlerischen Therapeuten arbeitet in Tätigkeitsbereichen, die für keine andere Berufsgruppe ausgeschrieben wurde. 2. Mehr als 80 % der Künstlerischen Therapeuten haben ein spezifisches Hochschulstudium absolviert oder eine künstlerisch-therapeutische Weiterbildung auf der Zulassungsbasis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums durchlaufen. 3. Die Mehrheit der Künstlerischen Therapeuten verfügt über Mehrfachqualifikationen (mehrere berufsqualifizierende Abschlüsse). 4. Privat zertifizierte Künstlerische Therapeuten verfügen genau wie Absolventen von Master und Aufbaustudiengängen in der überwiegenden Mehrheit über eine akademische Vorbildung 16

19 5. a) Die überwiegende Mehrheit der befragten Künstlerischen Therapeuten arbeitet in den ambulanten und stationären Sektoren des Gesundheitswesens (Prävention, Rehabilitation, kurative Behandlung). b) Die überwiegende Mehrheit der angestellt tätigen Künstlerischen Therapeuten arbeitet in den ambulanten und stationären Sektoren des Gesundheitswesens (Prävention, Rehabilitation, kurative Behandlung). c) Die überwiegende Mehrheit der in Deutschland künstlerisch- therapeutisch Tätigen arbeitet in den ambulanten und stationären Sektoren des Gesundheitswesens (Prävention, Rehabilitation, kurative Behandlung). 6. Der Einsatz der Künstlerischen Therapien erfolgt in einem breiten Indikationsspektrum im Regelungsbereich gemäß SGB V. 7. Künstlerische Therapeuten planen und führen ihre Therapie auf der Grundlage einer medizinischen Diagnose (gemäß der ICD-10). 8. Künstlerische Therapeuten planen und führen ihre Therapie auf der Grundlage einer fachspezifischen Befunderhebung, Indikations- und Zielstellung durch. 9. Künstlerische Therapeuten sorgen durch spezifische Maßnahmen (Supervision, Fortbildung, Verbandsmitgliedschaft, Dokumentation, Evaluation etc.) für die Sicherung einer qualifizierten, ethischen Berufspraxis. Entlang der Kategorien des Erhebungsinstruments wurden folgende Fragestellungen als Grundlage der Datenanalyse formuliert. I. Allgemeine Beschreibung der Stichprobe: 1. Wie viele Künstlerische Therapeuten haben teilgenommen? 2. Wie verteilen sich die befragten Künstlerischen Therapeuten auf die verschiedenen künstlerisch-therapeutischen Fachbereiche? 3. Wie viele Künstlerische Therapeuten haben mehrere künstlerisch-therapeutische Qualifikationen erworben? 4. Wie ist die Verteilung des Alters a) bezogen auf die Gesamtstichprobe b) bezogen auf die Fachbereiche? 5. Wie ist die Verteilung des Geschlechts a) bezogen auf die Gesamtstichprobe b) bezogen auf die Fachbereiche? 17

20 II. Beschreibung der Rahmenbedingungen der Tätigkeit: 1. Wie viele der befragten Künstlerischen Therapeuten sind künstlerisch-therapeutisch tätig a) angestellt b) selbstständig oder c) angestellt und selbstständig? 2. Wie viele der angestellten Künstlerischen Therapeuten sind gemäß ihrer künstlerisch-therapeutischen Qualifikation angestellt a) bezogen auf die Ausschreibung der Stelle b) bezogen auf den Vertrag? 3. Wie verteilt sich die Häufigkeit der Stellenanteile in Prozent? 4. Wie viele Künstlerische Therapeuten haben eine unbefristete, eine befristete oder anders geregelte Anstellung? 5. Wie ist die Häufigkeitsverteilung des wöchentlichen Stundenumfangs der selbstständig/freiberuflichen Künstlerischen Therapeuten? 6. Innerhalb welchen Zeitraums haben sie ihre Tätigkeit nach der Ausbildung aufnehmen können? 7. Wie verteilen sich die Arbeitsplätze der Künstlerischen Therapeuten innerhalb Deutschlands auf die verschiedenen Bundesländer a) bezogen auf die Gesamtstichprobe b) bezogen auf die Fachbereiche? 8. Wie sieht die a) Verteilung des Bruttogehalts und b) die Verteilung des durchschnittlichen Stundenhonorars bei selbstständigen/ freiberuflichen Künstlerischen Therapeuten aus? 9. Nach welchen Tarifregelungen ist die Bezahlung im Angestelltenverhältnis geregelt? 10.Wie korrelieren die Dauer der Berufstätigkeit (Berufserfahrung) a) mit dem Einkommen und b) mit dem Honorar pro 60 min.? 11.Wie korrelieren a) Stellenanteil und Bruttogehalt bzw. b) Arbeitszeit und Stundensatz bei Selbstständigen? 12.Korrelationen zwischen Berufsdauer (Berufserfahrung), Verdienst und Existenzsicherung (zu wie viel Prozent Lebensunterhalt)? III. Beschreibung der Qualifikation: 1. Wie stellt sich die Verteilung der künstlerisch-therapeutischen Abschlüsse dar a) bezogen auf die Gesamtstichprobe b) bezogen auf die Fachbereiche? 2. Wie viele Künstlerische Therapeuten haben mehrere künstlerisch-therapeutische Qualifikationen erworben? 18

21 3. Wie viele Künstlerische Therapeuten haben zusätzlich zur künstlerisch-therapeutischen Qualifikation Aus- und Weiterbildung in anderen Therapieverfahren absolviert a) Gesamt b) differenziert nach Art? 4. Wie viele Künstlerische Therapeuten haben Mehrfachausbildungen hinsichtlich a) Berufsausbildung b) Studium? 5. Wie viele Künstlerische Therapeuten besitzen eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde a) gesamt b) differenziert nach Art der Erlaubnis c) differenziert nach künstlerisch-therapeutischen Fachbereichen? IV. Beschreibung Qualitätssichernder Maßnahmen: 1. Wie sieht die Häufigkeitsverteilung der Teilnahmen an berufsrelevanten Fortbildungen und Fachtagungen aus? 2. Wie verteilen sich die Häufigkeiten der Teilnahmen an a) fachspezifischer Supervision b) fachspezifischer Intervision c) an interdisziplinärer Supervision? 3. Wie sieht die Verteilung der fachrelevanten Öffentlichkeitsarbeit aus? 4. Wie verteilt sich die Mitgliedschaft auf die Fachspezifischen Verbände?1 5. In welchen Bereichen stellt sich die Qualitätssicherung eher homogen, in welchen besonders heterogen dar? 6. Wie viele Künstlerische Therapeuten treffen Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation ihres künstlerisch-therapeutischen Angebots? a) generell b) differenziert nach Art und Weise der Dokumentations- und Evaluationsmaßnahmen V. Wie viele der befragten künstlerischen Therapeuten sind im medizinisch-heilkundlichen Sektor tätig? 1. bezogen auf die Tätigkeitsbereiche: a) Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten im Regelungsbereich gemäß SGB? b) Wie sieht die Verteilung innerhalb dieses Regelungsbereichs aus? c) Wie viele Künstlerische Therapeuten haben Ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Regelungsbereich gemäß SGB? d) Wie sieht die Verteilung der Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb dieses Regelungsbereichs aus? 2. bezogen auf die Diagnose: 19

22 a) Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten auf der Basis einer medizinisch-psychologisch gestellten Diagnose nach ICD-10? b) Welche Diagnosen nach ICD-10 werden genannt und wie sieht ihre Verteilung aus a) bezogen auf die Gesamtgruppe der Künstlerische Therapeuten b) bezogen auf die einzelnen künstlerisch-therapeutischen Fachbereiche? 3. bezogen auf die Institution bzw. den Kostenträger: a) Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten in einer klinischen Institution (Akutkliniken, Psychiatrie, Psychosomatik, Rehabilitationskliniken, etc.)? b) Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten schwerpunktmäßig in einer klinischen Institution? 4. bezogen auf die Qualifikation: Wie viele Künstlerische Therapeuten besitzen eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde a) gesamt b) differenziert nach Art der Erlaubnis c) differenziert nach künstlerisch-therapeutischen Fachbereichen? 5. Korrelationen zwischen Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation des künstlerisch-therapeutischen Angebots und der Tätigkeit im Regelungsbereich gemäß SGB VI. Beschreibung der Tätigkeitsbereiche Allgemein: 1. In welchen Bereichen sind die Künstlerischen Therapeuten tätig? a) Verteilung des Gesamten Spektrums b) Verteilung der Tätigkeitsschwerpunkte VII. Beschreibung der Zielgruppe: 1. Mit welchen Zielgruppen arbeiten die Künstlerischen Therapeuten differenziert nach Altersgruppen (Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Alte Menschen und Senioren) 2. Wie lässt sich die Klientel der Künstlerischen Therapeuten innerhalb der Altersgruppen differenziert beschreiben? 3. Beschreibung von Korrelationen zwischen Tätigkeitsbereichen und Zielgruppen VIII. Beschreibung des Indikationsspektrums: 1. Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten auf der Basis einer medizinischpsychologisch gestellten Diagnose nach ICD-10? 20

23 2. Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten auf der Basis einer medizinischpsychologisch gestellten Diagnose nach einem anderen Diagnosesystem? 3. Welche Diagnosen nach ICD-10 werden genannt und wie sieht ihre Verteilung aus a) bezogen auf die Gesamtgruppe der Künstlerischen Therapeuten b) bezogen auf die einzelnen künstlerisch-therapeutischen Fachbereiche? 4. Wie stellt sich die Verteilung der allgemeinen Indikationsbereiche dar? 5. Wie verteilen sich die allgemeinen, nicht-störungsspezifischen künstlerisch-therapeutischen Zielsetzungen des künstlerisch-therapeutischen Angebots? IX. Beschreibung der klinischen Tätigkeitsfelder: 1. Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten in einer klinischen Institution (Akutkliniken, Psychiatrie, Psychosomatik, Rehabilitationskliniken, etc.)? 2. Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten schwerpunktmäßig in einer klinischen Institution? (siehe auch V.3.b) 3. Wie verteilen sich die Künstlerischen Therapeuten auf die auf die verschiedenen klinischen Institutionen (psychiatrisch, rehabilitativ, somatisch)? 4. Wie sieht die Verteilung des klinischen Behandlungsmodus / der Versorgungsform aus (stationär / ambulant etc.)? 5. Verteilung der Angaben zur Trägerschaft der klinischen Institution X. Beschreibung der nicht-klinischen Tätigkeitsfelder: 1. Wie viele Künstlerische Therapeuten sind nicht in einer klinischen Institution tätig? 2. Wie viele Künstlerische Therapeuten, die nicht in einer Klinik arbeiten, sind in den Bereichen Heilpraktiker-Praxis, Praxis Gesundheitsberuf, Psychotherapeutische Praxis tätig? 3. Wer trägt die Kosten der künstlerisch-therapeutischen Tätigkeit im nicht-klinisch-institutionellen Bereich? 4. Verteilung der Angaben zur Trägerschaft der nicht-klinischen Institution XI. Beschreibung des Settings 1. Wie viele Künstlerische Therapeuten arbeiten im Einzelsetting und wie viele im Gruppensetting? Beschreibung der Häufigkeitsverteilung a) bzgl. Gruppengröße b) Gruppenform 21

24 2. Beschreibung der Korrelationen zwischen Setting und Klientel. 3. Wie hoch ist im Durchschnitt die Frequenz des künstlerisch-therapeutischen Angebots und wie häufig werden Projektbezogene Zeiträume angegeben? 4. Beschreibung der Dauer des künstlerisch-therapeutischen Angebots pro Woche. a) Wie lang ist im Durchschnitt die Minimale Dauer des Angebots pro Woche? b) Wie lang ist im Durchschnitt die maximale Dauer des Angebots pro Woche? 5. Wie sieht die Häufigkeitsverteilung der Gesamtdauer der künstlerisch-therapeutischen Maßnahme aus? XII. Übergreifende Fragen 1. a) Wie unterscheiden sich die Tätigkeitsfelder der verschiedenen Ausbildungsformen (MA, BA, Privatzertifikat, etc.) b) Unterscheiden sich die Tätigkeitsfelder von Privatzertifizierten mit und ohne akademische Vorbildung? 2. Unterscheiden sich die Tätigkeitsfelder von Künstlerischen Therapeuten mit einem künstlerischen Berufsabschluss oder künstlerischem Studium von denen ohne künstlerischen Qualifikation? 3. a) Nach welchen Tarifregelungen ist die Bezahlung im Angestelltenverhältnis geregelt differenziert nach Ausbildungsart (BA, MA, etc.)? b) Unterscheidet sich die Vergütung (bzw. das Honorar) der Absolventen verschiedener Ausbildungsformen? 4. Unterscheiden sich die Künstlerischen Therapeuten mit Privaten Zertifikaten in ihre akademische Vorbildung von den Künstlerischen Therapeuten mit BA, MA und Diplom? 22

25 Datenerhebung und Untersuchungsdurchführung (Melches, J; Oster, J) 1. Studiendesign Datenerhebung 1.1. Definition der Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören künstlerische Therapeuten und Therapeutinnen, die derzeit in Deutschland angestellt oder selbstständig tätig sind Erhebungsinstrument: Die Daten wurden mit dem Online-Fragebogen unter der Internetadresse erhoben Erhebungszeitraum: bis zum Rekrutierung der zielgruppenrelevanten Teilnehmer Um die in Deutschland tätigen künstlerischen Therapeuten und Therapeutinnen zu erreichen wurden a) Berufsverbände/ -gesellschaften sowie b) private, staatliche, staatlich anerkannte Ausbildungs-, Fort und Weiterbildungsinstitute, Studiengänge etc. als Multiplikatoren angefragt. Über die Berufsverbände wurden in erster Linie die Mitglieder der Verbände angesprochen. Über die Ausbildungsinstitute wurden in Deutschland ausgebildete künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten erreicht Erstellung einer Datenbank mit potentiellen Multiplikatoren: Die in Deutschland ansässigen Verbänden und Ausbildungsinstituten für Künstlerische Therapien wurden zunächst recherchiert und in einer Liste zusammengetragen. Folgende Quellen wurden dabei herangezogen: Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Künstlerische Therapien (BAG KT) zur Verfügung gestellte interne Liste über die Mitgliedsverbände der BAG und den entsprechenden Ausbildungsinstituten Studienführer Kunsttherapie; 3. Auflage; farbensatt Gesellschaft für Kunst, Kreativität und Kunsttherapie (Hrsg.) (ohne Jahresangabe) 23

26 Web-Recherche. Stichwörter über google z.b: Institut /Ausbildung/ Weiterbildung/ Fortbildung/ Werkstatt/ Studium/ Fernstudium, Arbeitsgemeinschaft jeweils zu den Begriffen Kunsttherapie, Musiktherapie, Tanztherapie, Eurythmietherapie, Theatertherapie, Dramatherapie etc.; Webadressen z.b.: etc; Folgende Informationen (s. Abb. 1 und Tab. 3) wurden über die Verbände in einer Liste zusammengestellt: Name (ggf. Kürzel) Post-, Mailadresse, Telefon, Homepage Ggf. Kooperierende Institute / Mitgliedsinstitute Ggf. Größe der Mitgliederanzahl Abbildung 1: Multiplikatorenliste Berufsverbände und -gesellschaften Ggf. Information zu Mitgliedschaft in einer übergeordneten Struktur z.b. der BAG-KT Es wurden folgende Kriterien verwendet, um einen Verband als Multiplikator für die Studie anzufragen: Spezifische Ausrichtung auf (eine oder mehrere) künstlerische Therapien Sitz in Deutschland Folgende Informationen wurden über die Ausbildungsinstitute in einer Liste zusammengestellt: Name Post-, Mailadresse, Künstlerisch- Art des künstlerisch- Ggf. Information (ggf. Telefon, Homepage therapeutische(r) therapeutischen über Verbands- Kürzel) Fachbereich(e) Abschlusses mitgliedschaft Abbildung 2: Multiplikatorenliste Aus-, Fort-, Weiterbildungen und Studiengänge Folgende Kriterien wurden angelegt, um ein Ausbildungsinstitut in die Studie einzubeziehen und als Multiplikator anzufragen: Die Ausbildung führt zu einer künstlerisch-therapeutischen Qualifikation (in Abgrenzung zu z.b. künstlerischer oder künstlerisch-pädagogischer Qualifikation ) 24

27 Die Ausbildungsinhalte sind öffentlich (z.b. in Form eines Studienablaufplans) einsehbar Die Ausbildung wird mit einem Abschluss nachgewiesen (Bachelor, Master, Diplom, Hochschulzertifikat, privates Zertifikat, etc.) Der Sitz des Instituts befindet sich in Deutschland 2.2. Umfang der Datenbank: Es wurden 19 in Deutschland ansässige Berufsverbände bzw. Gesellschaften für künstlerische Therapien gefunden. Davon sind 10 Verbände Mitglied in der BAG-KT (s. Tab. 3). Tabelle 3: Berufsverbände für Künstlerische Therapien mit Sitz in Deutschland Berufsverband Künstlerische Therapien: Mitglied in der BAG-KT Kürzel Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.v. Berufsverband Heileurythmie e.v. Berufsverband der Tanztherapeutinnen Deutschlands e.v. Deutscher Arbeitskreis für Gestaltungstherapie/Klinische Kunsttherapie e.v. Deutscher Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie e.v. Deutsche Gesellschaft für Künstlerische Therapieformen e.v. Deutsche Gesellschaft für Theatertherapie e.v. Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft e.v. Deutsche Musiktherapeutische Vereinigung zur Förderung des Konzeptes nach Schwabe e.v. Gesellschaft für Orff-Musiktherapie e.v. Berufsverband Künstlerische Therapien: nicht Mitglied in der BAG-KT BVAKT BVHE BTD DAGTP DFKGT DGKT DGfT DMtG DMVS GfOMT Kürzel Assoziation Kreativer Leibtherapeut/innen e.v. Bundesverband für Kunst-, Musik- und Tanztherapien e.v., Europäischer Dachverband für künstlerische Therapien Deutsche Gesellschaft für Integrative Therapie, Gestalttherapie und Kreativitätsförderung e.v. Deutsche Gesellschaft für Poesie- und Bibliotherapie e.v. Düsseldorf Deutsche Gesellschaft für Tanztherapie e.v. AKL BKMT/FEAT DGIK DGPB DGT 25

28 Europäischer Verband für Laban/Bartenieff Bewegungsstudien e.v. Gesellschaft für Tanzforschung Verein zur Förderung der Nordoff/Robbins-Musiktherapie e.v. Verband Deutscher Kunsttherapeuten - Fachgesellschaft für psychosoziale Kunsttherapie n.e.v. EUROLAB (LBBS) GTF NoRo VdKT Es wurden insgesamt 117 deutsche Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsinstitute bzw. Studiengänge für Künstlerische Therapien gefunden. Differenziert nach Fachbereichen ergibt sich die in Tabelle 4 aufgeführte Verteilung. Von den 117 Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen und Studiengängen sind sieben Ausbildungsgänge zum Zeitpunkt der Erhebung nicht mehr aktiv. Acht Institute bieten in unterschiedlichen künstlerisch-therapeutischen Fachbereichen Ausbildungsgänge an. Diese wurden für jeden Fachbereich einzeln aufgeführt. Tabelle 4: Verteilung der deutschen Ausbildungsinstitute für Künstlerische Therapien Fachbereich Anzahl Aus, Fort- und Weiterbildungen und davon eingestellt Studiengänge Kunsttherapie/ Gestaltungstherapie 54 3 Musiktherapie 27 3 Tanztherapie 16 Eurythmietherapie 3 Theatertherapie/ Dramatherapie 8 Sprachgestaltung 8 1 Anderer Fachbereich 1 Gesamtanzahl alle Fachbereiche Generierung von individuellen Zugangslinks: Für jeden Verband und für diejenigen Institute, die nicht über einen Verband angesprochen werden konnten, wurde ein individueller Zugangslink generiert. 26

Forum Gesundheitspolitik

Forum Gesundheitspolitik Forum Gesundheitspolitik Christian Hamberger, Titus D. Hamdorf, Johannes Junker, Ulrich Elbing, Jörg Oster Berufsgruppenanalyse Künstlerische Therapeutinnen und Therapeuten (BgA-KT) Hintergründe, Zielstellung

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Pflege und Therapie. Wenig Mühe beim Berufseinstieg

Pflege und Therapie. Wenig Mühe beim Berufseinstieg und Therapie Ein Jahr nach Studienabschluss sind fast 75 Prozent der Neuabsolvent/innen aus dem FH-Bereich und Therapie im Gesundheitswesen tätig, mehrheitlich in einem Spital oder in einer Klinik. Insgesamt

Mehr

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V. Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes:

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V. Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes: Antrag auf Förderung ambulanter Hospizarbeit nach 39a Abs. 2 SGB V Erwachsene Name und Ort des ambulanten Hospizdienstes: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir für unseren ambulanten Hospizdienst

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.v. Institut der DPV / DGPT Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (Stand Oktober 2009) Anschrift: Riehler Straße 23, 50668 Köln Tel.-Nr.

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Die rechtliche Situation der Beratungskraft aus Sicht des Heilberufes Diätassistent/Diätassistentin. Status Quo Diätassistent / Diätassistentin

Die rechtliche Situation der Beratungskraft aus Sicht des Heilberufes Diätassistent/Diätassistentin. Status Quo Diätassistent / Diätassistentin Die rechtliche Situation der Beratungskraft aus Sicht des Heilberufes Diätassistent/Diätassistentin Status Quo Diätassistent / Diätassistentin Doris Steinkamp, Präsidentin VDD e.v. Gliederung 50 Jahre

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Wie finde ich das richtige Krankenhaus für meine psychische Erkrankung? BPtK veröffentlicht Checkliste für Psychiatrie und Psychosomatik

Wie finde ich das richtige Krankenhaus für meine psychische Erkrankung? BPtK veröffentlicht Checkliste für Psychiatrie und Psychosomatik Pressemitteilung Wie finde ich das richtige Krankenhaus für meine psychische Erkrankung? BPtK veröffentlicht Checkliste für Psychiatrie und Psychosomatik Berlin, 6. Mai 2010: In Deutschland lassen sich

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Berlin, den 23.03.2005

Berlin, den 23.03.2005 Berlin, den 23.03.2005 Stellungnahme des Bundesverbandes zu den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen

Mehr

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität

Mehr

11 Jahre Steiermärkischer Wundkoffer (auf der Basis ZWM -Zertifizierter Wundmanager-/in )

11 Jahre Steiermärkischer Wundkoffer (auf der Basis ZWM -Zertifizierter Wundmanager-/in ) 11 Jahre Steiermärkischer Wundkoffer (auf der Basis ZWM -Zertifizierter Wundmanager-/in ) -Validierung- Autoren G.Kammerlander 1), H.Klier 2) 1) DGKP/ZWM, GF Akademie-ZWM -KAMMERLANDER-WFI Schweiz, GF

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.

Mehr

1. Textarbeit. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

1. Textarbeit. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1. Textarbeit Dieser Aufgabenteil wird mit 22 Punkten von 75 Punkten bewertet. Text 1 Studieren ohne Abitur xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Mehr

Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote

Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote Die vorliegende Checkliste ist als ein Ergebnis aus dem Impulsfachtag Kompetenzorientierung in der Fort- und Weiterbildung

Mehr

Verfahrenstechnische und methodische Anforderungen an die Bewertung einer Untersuchungs- u. Behandlungsmethode

Verfahrenstechnische und methodische Anforderungen an die Bewertung einer Untersuchungs- u. Behandlungsmethode Informationsblatt Verfahrenstechnische und methodische Anforderungen an die Bewertung einer Untersuchungs- u. Behandlungsmethode (Bezug zu 2. Kapitel der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO), Anlage II,

Mehr

Der Arbeitsmarkt für akademische Kommunikationsmitarbeiter

Der Arbeitsmarkt für akademische Kommunikationsmitarbeiter Herausgeber: Franco P. Rota Axel Schirle Autoren: Julia Geisendorf Sina-Helena Gross Sophie Haferkorn Sarah Nußbaum Carmen Schneider Florian Zierke Der Arbeitsmarkt für akademische Kommunikationsmitarbeiter

Mehr

Konzept Hausaufgabenbegleitung

Konzept Hausaufgabenbegleitung Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.

Mehr

Informationsblatt I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009

Informationsblatt I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009 Informationsblatt I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: Juli 2009 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung der Berufsberechtigung

Mehr

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung

Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Stand 10/2014 Richtlinien für die Zertifizierung der Weiterbildung Systemisches Coaching (DGSF) als Aufbauweiterbildung Diese Richtlinien legen fest, unter welchen Bedingungen der Weiterbildungsgang eines

Mehr

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)

Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH) syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Qualitätsbericht der IKK Südwest

Qualitätsbericht der IKK Südwest Qualitätsbericht der IKK Südwest nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Koronare Herzkrankheit Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum

Mehr

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres

1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Tab. 5-9 Auswahl bevorzugter Ansprechpartner bei Depressionen

Tab. 5-9 Auswahl bevorzugter Ansprechpartner bei Depressionen 71 nungen (3 ) hinaus. Womöglich spielt die hier im Gegensatz zu den anderen genannten Störungsbildern reale Todesnähe eine größere Rolle, eventuell verbunden mit dem Wunsch, in der Religiosität Zuflucht

Mehr

Reform der Psychotherapieausbildung

Reform der Psychotherapieausbildung Reform der Psychotherapieausbildung Wege Risiken Nebenwirkungen 25. Juni 2014 Grimm Zentrum HU Berlin Reform der Psychotherapieausbildung unter Einbezug der Pädagogik für einen Beruf : Psychotherapeut/in

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK. Novelle des Psychotherapeutengesetzes. vom 10.

Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK. Novelle des Psychotherapeutengesetzes. vom 10. Projekt Transition Schriftliches Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Bund-Länder-AG Transition der BPtK Novelle des Psychotherapeutengesetzes vom 10. März 2016 An: Landespsychotherapeutenkammern/Länderrat,

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

BMV Visionen 2020. Ergebnisbericht der Mitglieder Befragung

BMV Visionen 2020. Ergebnisbericht der Mitglieder Befragung BMV Visionen 22 Ergebnisbericht der Mitglieder Befragung Die Mitglieder Befragung wurde im Rahmen des Projekts Visionen 22 des Steirischen Blasmusikverbandes (BMV) mithilfe eines Fragebogens durchgeführt.

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde

Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde Präsentation anlässlich der Fachtagung zum neuen Pflegeberufsgesetz an der Hochschule Fulda 9. Februar 2016

Mehr

Innovationszentren in der GKV-Versorgung -

Innovationszentren in der GKV-Versorgung - Innovationszentren in der GKV-Versorgung Patientenwohl als Wettbewerbsvorteil Derzeit wenden Krankenhäuser neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, ohne dass vorab Nutzen und Schaden geprüft werden.

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes

vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes vom Projekt zur Praxis Menschen aus allen Ländern in der Kommune Vielfalt in der Arbeit des Gesundheitsamtes Fortbildungen für MITARBEITER DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSWESENS IN NRW PD Dr. Erika Sievers,

Mehr

Psychologische Unterstützung. Psychologen Die Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement

Psychologische Unterstützung. Psychologen Die Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement Psychologische Unterstützung Psychologen Die Experten im betrieblichen Gesundheitsmanagement Was können Psychologen? Psychologinnen und Psychologen beschäftigen sich mit dem Erleben und dem Verhalten von

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012

Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Eschweiler, ich möchten Sie hiermit bitten, an unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen. Wir führen diese Befragung

Mehr

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) Formblatt 1 Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) zwischen (Träger). (Ansprechpartner).. (Adresse) und dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Allgemeine Informationen Berufsbegleitende Weiterbildung für Psychologen für Straffälligenarbeit

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information

Mehr

Anforderungen an Berufseinsteiger im Marketing

Anforderungen an Berufseinsteiger im Marketing Anforderungen an Berufseinsteiger im Marketing Empirische Studie 2006/2007 Prof. Dr. Michael Bernecker 1 1 Zielsetzungen und Durchführung der Studie Ausganglage und Motivation der Studie Gerade der Bereich

Mehr

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011

I n f o r m a t i o n s b l a t t I. Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 I n f o r m a t i o n s b l a t t I Informationsblatt über das Verfahren zur Eintragung in die Musiktherapeutenliste Stand: August 2011 Das Informationsblatt dient der Erstinformation über die Erlangung

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des

Mehr

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz

Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Auszug aus der Auswertung der Befragung zur Ermittlung der IT-Basiskompetenz Wir arbeiten in Strukturen von gestern mit Methoden von heute an Problemen von morgen, vorwiegend mit Menschen, die die Strukturen

Mehr

Vereinbarung Q-Sicherung u. Q-Management

Vereinbarung Q-Sicherung u. Q-Management Vereinbarung Q-Sicherung u. Q-Management Vereinbarung zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement in der stationären Vorsorge und Rehabilitation nach SGB V 137 d Abs. 1 und 1a zwischen den Krankenkassen

Mehr

1 Vorgeschichte der Erprobung der ICD-10

1 Vorgeschichte der Erprobung der ICD-10 Diagnoseverschlüsselung in der Arztpraxis nach ICD-10 Joachim Klose - Erfahrungen der Krankenkassen in der Erprobungsphase - Die Verschlüsselung der Diagnosen in der Arztpraxis wird derzeit im Rahmen der

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

Inhalt. Teil I Coaching als professionelle Managementberatung 19

Inhalt. Teil I Coaching als professionelle Managementberatung 19 Inhalt Vorwort zur 6. erweiterten Auflage 9 Einleitung 11 Teil I Coaching als professionelle Managementberatung 19 Kapitel 1: Management, Sozialmanagement und Selbstmanagement 21 1.Management als organisationsübergreifende

Mehr

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)

Richtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche

Mehr

Ambulante und stationäre Behandlung von pathologischen Glücksspielern: Entwicklung in Bayern 2006-2012

Ambulante und stationäre Behandlung von pathologischen Glücksspielern: Entwicklung in Bayern 2006-2012 Kurzbericht, Juli 2014 IFT Institut für Therapieforschung Parzivalstraße 25 80804 München www.ift.de Wissenschaftlicher Leiter Prof. Dr. Ludwig Kraus Ambulante und stationäre Behandlung von pathologischen

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen

I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen I. Allgemeine Angaben zur Person und zum Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter ist für Ihr Unternehmen ein wichtiges Instrument, um langfristig Erfolg zu haben.

Mehr

Ergebnisse aus der Online Befragung

Ergebnisse aus der Online Befragung Ergebnisse aus der Online Befragung Im Folgenden sehen Sie einige Ergebnisse aus der Online Befragung, die per E-Mail an alle MitarbeiterInnen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie versendet wurde und

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie 1. Ziel der Weiterbildung... 1 2. Anerkennung der Weiterbildung... 1 3. Ablauf der Weiterbildung... 1 4. Abschluss der Weiterbildung... 2 5. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung... 2 6. Zeitrahmen

Mehr

Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung

Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung 23. Münchener Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe - Neonatologie - operative Gynäkologie am 24/25.11.2005 Jürgen Malzahn Folie 1

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

sychologisch Fach- und berufspolitische Leitsätze Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v.

sychologisch Fach- und berufspolitische Leitsätze Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v. sychologisch Fach- und berufspolitische Leitsätze Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.v. 1. Psychologische Beratung Definition Psychologische Beratung ist ein auf Wechselbeziehungen

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! www.wee24.de. info@wee24.de. 08382 / 6040561 1 Experten sprechen Ihre Sprache. 2 Unternehmenswebseiten

Mehr

Stand der Diskussion im Ausschuss AFW zu verfahrensbezogenen Weiterbildungen

Stand der Diskussion im Ausschuss AFW zu verfahrensbezogenen Weiterbildungen Stand der Diskussion im Ausschuss AFW zu verfahrensbezogenen Weiterbildungen der PTK Berlin Dr. Manfred Thielen 08.11.2015 1 Historisches Über eine mögliches Weiterbildung wurde sowohl in Berlin seit Gründung

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014

Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Notfallsanitäter in NRW Stand 15.12.2014 Wie ist der Sachstand? Wann und wie geht es los? Version: 0.3 Ersteller: Freigegeben: Seite 1 von 5 Stand: 15.12.2014 D.Küsters / R. Bischoni R. Bischoni, Schulleiter

Mehr

Wie Projektziele gemessen werden können oder wie man Indikatoren entwickeln kann?

Wie Projektziele gemessen werden können oder wie man Indikatoren entwickeln kann? Innovationstransferund Forschungsinstitut für berufliche Aus-und Weiterbildung SCHWERIN Wie Projektziele gemessen werden können oder wie man Indikatoren entwickeln kann? von Dr. Walter Gürth Workshop der

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Coaching - Supervision Einzelcoaching Business & Privat

Coaching - Supervision Einzelcoaching Business & Privat 10 Supervision Coaching Coaching - Supervision Einzelcoaching Business & Privat Was ist Supervision? Supervision ist ein arbeitsfeldbezogener und aufgabenorientierter Beratungsansatz für Menschen im Beruf

Mehr

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006 GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Psychologie und Psychotherapie der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, Department

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus 1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung

Mehr

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung

Mehr

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011 Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 05.11.2011 Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten, der Supervisorinnen/Supervisoren und Gutachterinnen/Gutachter sowie der Weiterbildungsstätten

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

Evaluationsinstrumente

Evaluationsinstrumente Evaluationsinstrumente Stand: 02.04.2014 IV-2 www.phil.fau.de Einleitung Das Büro für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bietet zur Unterstützung der Monitoring-Prozesse

Mehr

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss

Name der Ausbildungsstätte. 1. Wenn Sie diese Ausbildung beginnen: Welchen höchsten Schulabschluss haben Sie dann? a) ohne Hauptschulabschluss Sehr geehrte Ausbilderin, sehr geehrter Ausbilder, die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist als zuständige Stelle nach 88 Abs. 2 BBiG verpflichtet, Daten zur Berufsbildungsstatistik im Bereich der Freien

Mehr

BCO Büro für Coaching und Organisationsberatung

BCO Büro für Coaching und Organisationsberatung Coaching-Umfrage Deutschland 2009 Teilnehmer-Ergebnisbericht Befragungszeitraum 8. Dezember 2009 bis zum 31. Januar 2010 Herausgegeben von und dem Deutscher Bundesverband Coaching e.v. (DBVC) Die Verteilung,

Mehr

Die Qualität der Online- Beratung

Die Qualität der Online- Beratung Die Qualität der Online- Beratung Kurze Einführung am 26. Februar 2014 bei der Fachkonferenz Sucht 2020 in Frankfurt von Qualität für den technischen Bereich der Online-Kommunikation Technische Qualität

Mehr

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Antrag auf Mitgliedschaft im Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Verband hat sich entschieden, einen Antrag auf Mitgliedschaft im SpiFa zu stellen. Das

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr